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BREMEN/013: Koalition verlängert ohne Debatte prekäre Befugnisse des Verfassungsschutzes (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft - 22. November 2012

Koalition verlängert ohne Debatte prekäre Befugnisse des Verfassungsschutzes - Rolf Gössner kritisiert zweifelhaftes Verfahren



Am gestrigen Mittwoch verlängerte die Regierungskoalition in erster und zweiter Lesung das Bremer Verfassungsschutzgesetz zum vierten Mal in Folge um ein weiteres Jahr - ohne kritische Debatte über die nachrichtendienstlichen Ausforschungsbefugnisse, und ohne eine längst überfällige Reform. Obwohl seit Juni 2012 endlich eine 60-seitige Evaluation einzelner, besonders prekärer Verfassungsschutz-Befugnisse vorliegt, spielte diese bei der gestrigen Entscheidung keine Rolle. Weder in der Innendeputation noch in der Bürgerschaft wurden bislang die problematische Rolle und das dubiose V-Leute-System des Inlandsgeheimdienstes im Zusammenhang mit den Neonazi-Morden und den seit einem Jahr stattfindenden Aufarbeitungsversuchen hinreichend erörtert - geschweige denn, dass die notwendigen Konsequenzen gezogen worden wären.

Für Rolf Gössner, parteiloser Innendeputierter der Fraktion DIE LINKE, ist dieses Verfahren nicht zu rechtfertigen: "Die abermalige Verlängerung solch prekärer Eingriffsbefugnisse eines nur schwer kontrollierbaren Geheimdienstes ist keine Bagatelle und keine bloße Routine-Angelegenheit. Diese besonderen Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung aus dem Jahre 2006 sind nicht zuletzt wegen ihrer Eingriffsintensität in Persönlichkeits- und Bürgerrechte bewusst befristet worden. Eine Befristung ergibt aber nur dann Sinn, wenn sie nicht zur automatischen Verlängerungs-Kaskade gerät."

Mit der vierten Fristverlängerung um ein weiteres Jahr erhöhe sich die Befristungsdauer nun auf insgesamt acht Jahre, so Gössner, "ohne dass bislang über das Für und Wider und die Anwendungspraxis kritisch debattiert wurde. Dass noch nicht einmal der verspätet und keineswegs unabhängig erstellte Evaluationsbericht bei der neuen Entscheidung eine Rolle spielte, ist skandalös, zumal er gesetzliche Voraussetzung für eine Verlängerung ist. Ein solches Verfahren ist gerade nach den neueren Erfahrungen mehr als zweifelhaft - praktisch ein parlamentarischer Freibrief für den Verfassungsschutz."

Neben der Ausforschungsbefugnis des Bremischen Verfassungsschutzes, unter bestimmten Voraussetzungen weit im Vorfeld eines Straftatverdachts Auskünfte über Geldanlagen, Konten- oder Reisebewegungen sowie über Telefonverbindungs- und Nutzungsdaten verdächtig erscheinender Kunden verlangen zu können, fällt übrigens auch die elektronische Wohnraumüberwachung unter die Fristverlängerung - und damit "einer der intensivsten Grundrechtseingriffe", wie Rolf Gössner zu bedenken gibt. Diese Regelung erlaubt nicht nur eine akustische, sondern auch eine optische Überwachung von Wohnungen, also den heimlichen Großen Lausch- und Spähangriff.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. November 2012
Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft
Doris Achelwilm - Pressesprecherin
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Telefon: 0421 / 20 52 97 50, Fax: 0421 / 20 52 97 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2012