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BADEN-WÜRTTEMBERG/1203: Praxisstart der generalisierten Ausbildung in den Pflegeberufen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 51/2020

In der Sitzung am 28. Mai 2020:
Sozialausschuss befasst sich mit Praxisstart der generalisierten Ausbildung in den Pflegeberufen


Stuttgart. Die Corona-Pandemie hat die Pflegeschulen, die Einrichtungsträger und die Landesverwaltung hinsichtlich der angelaufenen Umsetzung der Pflegeberufereform vor eine zusätzliche Herausforderung gestellt. Das wurde bei Beratungen des Antrags der FDP/DVP-Fraktion "Praxisstart der generalisierten Ausbildung in den Pflegeberufen" in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration am Donnerstag, 28. Mai 2020, deutlich. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Rainer Hinderer (SPD), mitteilte, konnten einige Schulen am geplanten Schuljahresbeginn zum 1. April festhalten. "Mit Blick auf den dringenden Bedarf an Pflegekräftenachwuchs wurde das vom Ausschuss begrüßt", so Hinderer.

Ziel der generalisierten Ausbildung sei es vor allem, dass Pflegende - egal, in welchem speziellen Bereich sie arbeiten - dieselbe Ausbildung erhalten haben und somit auch Anspruch auf eine anständige Entlohnung. Im Jahr 2020 stünden Hinderer zufolge voraussichtlich rund 7.500 Ausbildungsplätze der Pflegeschulen in der neuen generalistischen Pflegeausbildung für Schülerinnen und Schüler im ersten Ausbildungsjahr zur Verfügung. "Es wird also voraussichtlich keinen Einbruch der Ausbildungsplätze geben. Das zeigt, dass die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden konnte", legte Hinderer dar. Die teilweise erst spät in Kraft getretenen Vorschriften des Bundes hätten die Akteure der Pflegeausbildung im Land vor große Herausforderungen gestellt. Besonders erwähnenswert sei, dass das Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz fristgerecht zum 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden sei. Die Pauschalbudgets für die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung hätten in Baden-Württemberg ohne Anrufung der Schiedsstelle geeint werden können. Die Höhe der Vergütungen liege bundesweit mit an der Spitze. "Damit haben die Kostenträger, zu denen auch das Land gehört, finanziell unter Beweis gestellt, dass für sie die Pflegeausbildung ein sehr wichtiges Anliegen ist", betonte der Vorsitzende und bilanzierte: "Das neue Ausbildungsmod ell kommt an."

Regional gebe es allerdings große Unterschiede hinsichtlich der Praxisstellen für den Einsatz in der pädiatrischen Versorgung. Einzelne Landkreise hätten dem Sozialministerium entsprechende Problemanzeigen zukommen lassen. Teilweise sei ein zumindest vorübergehender Verzicht auf den Pädiatrieeinsatz gefordert worden. Dies sei jedoch nicht möglich, da dieser bundesrechtlich zwingend vorgeschrieben sei. Es seien aber bereits alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden, indem der Umfang des Einsatzes von 120 auf 60 Stunden gesenkt worden sei.

Im Ausschuss seien auch die Kriterien angesprochen worden, die erfüllt werden müssten, um als pädiatrische Einrichtung im Sinne der Erfüllung der Ausbildungserfordernisse anerkannt werden zu können. Zwischenzeitlich erfüllten auch Kinderarztpraxen diese Kriterien. Sie seien nachträglich aufgenommen worden, ebenso wie Kinderkrippen. "Dies dürfte zu einer erheblichen Entspannung der Situation beitragen", bemerkte Hinderer. Jedoch könne eine Pflegeausbildung in der Kleinkindbetreuung nur als Notlösung gesehen werden, da die Kinder dort gesund seien.

Auf Bitte des Vorsitzenden informierte Minister Manfred Lucha den Ausschuss darüber hinaus auch über bisher bekannt gewordene Tatsachen zum tragischen Tod eines acht Monate alten Säuglings in Wiesloch. Der Vater des Kindes stehe im Verdacht, das Baby massiver Gewalteinwirkung ausgesetzt zu haben. Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich sehr betroffen. "Sobald der Fall genauer aufgeklärt ist, wird uns das mit Sicherheit noch beschäftigen", so Rainer Hinderer.

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Quelle:
Pressemitteilungen 51/2020 - 28. Mai 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2020

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