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BADEN-WÜRTTEMBERG/1202: Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 50/2020

Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken

Innenausschuss informiert sich über aktuelle Lage in Corona-Pandemie


Stuttgart. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. Mai 2020, mit der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie und den Demonstrationen gegen die Einschränkungen befasst. Innenminister Thomas Strobl (CDU) habe den Ausschussmitgliedern berichtet, dass sich die Infektionszahlen auch mit den erfolgten Lockerungen positiv entwickelten, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete, Karl Klein (CDU). Der Ausschuss sei mehrheitlich der Auffassung gewesen, es liege jetzt an jeder und jedem Einzelnen, verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen, den Infektionsschutz weiterhin sicherzustellen und das Erreichte nicht aufs Spiel zu setzen. Thematisiert wurden auch Gewalttaten am Rande von Demonstrationen. "Gewalt bei Versammlungen darf nicht geduldet werden. Der Innenausschuss wünscht dem schwer verletzten Demonstrationsteilnehmer eine baldige und vollständige Genesung", betonte Karl Klein.

Wie der Vorsitzende ausführte, hätten die Einschränkungen Wirkung gezeigt. Die Zahl der Neuinfektionen und Erkrankten habe stark abgenommen. Auch die Zahl der stationär behandelten Coronavirus- Patienten sei deutlich zurückgegangen. Nach dem Höchststand Anfang April mit knapp 2.500 Patienten liege der Wert nun bei unter 1.000. Die Anzahl der beatmeten Patienten sei von über 500 auf unter 150 gefallen. Trotzdem beherrsche das Virus weiterhin den Alltag. Strobl habe daher an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, in besonderem Maße verantwortungsvoll zu handeln. Dies gelte auch im Kontext von Versammlungen und Demonstrationen. Versammlungen seien legitim und die Versammlungsfreiheit sei ein hohes, grundgesetzlich geschütztes Gut. Gleichwohl müsse auch hier eine Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger erfolgen, fasste Karl Klein die Ausführungen zusammen.

Das Innenministerium habe die Versammlungsbehörden durch zwei Hinweisschreiben dafür sensibilisiert, dass Versammlungen nicht per se verboten werden können, sondern unter Auflagen zum Infektionsschutz zugelassen werden sollen. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich bei jeder Versammlung um eine Einzelfallentscheidung handele, bei der nach pflichtgemäßem Ermessen der Infektionsschutz und der Schutz von Leib und Leben gegen die Versammlungsfreiheit abzuwägen seien. Um den Infektionsschutz sicherzustellen, seien die Versammlungsbehörden angehalten, für jede Versammlung gemeinsam mit dem Veranstalter ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Auch die An- und Abfahrt im ÖPNV müsse dabei mitbetrachtet werden.

Bei den bisherigen Versammlungen hielten sich laut Klein die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitestgehend an die Auflagen. Vereinzelt seien jedoch Verstöße festgestellt worden. Teilweise sei sogar deutlich geworden, dass einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer ganz bewusst gegen die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verstoßen hätten. Das sei nicht Ausdruck einer freien Meinungsäußerung, sondern in der jetzigen Situation gefährlich und unverantwortlich.

Am vergangenen Wochenende habe es zwar eine rückläufige Tendenz bei den Teilnehmerzahlen gegeben, dennoch bereiteten Versammlungen mit vielen Teilnehmern und großem Störpotenzial Sorgen. Der überwiegende Teil der bisherigen Demonstrationen und Kundgebungen werde nach derzeitigem Stand zwar nicht maßgeblich durch extremistische Akteure beeinflusst. Gleichwohl sei zu beobachten, dass diverse extremistische Gruppierungen versuchten, auf das Demonstrationsgeschehen Einfluss zu nehmen. Zudem seien unter den Teilnehmern der Demonstrationen neben Vertretern des "Flügel" auch Mitglieder der Partei "Die RECHTE" festgestellt worden. Das Landesamt für Verfassungsschutz analysiere laufend das Demonstrationsgeschehen.

Der Ausschuss habe gewalttätige Aktionen am Rande oder im Vorfeld von Versammlungen wie am vorletzten Wochenende in Stuttgart verurteilt. Dabei seien mehrere Personen zusammengeschlagen worden, eine Person schwebe weiterhin in Lebensgefahr. Die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags liefen auf Hochtouren. Beim Polizeipräsidium Stuttgart sei eine Ermittlungsgruppe eingesetzt worden.

Nach Angaben Kleins sind von der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes auch die Mitglieder- oder Vertreterversammlungen der Parteien umfasst, in denen sie ihre Bewerber und Ersatzbewerber für die Landtagswahl 2021 wählen. Nach der Corona-Verordnung seien daher inzwischen auch Aufstellungsversammlungen - und damit einer der wichtigsten Schritte für die Wahlvorbereitung der Parteien für die Landtagswahl 2021 - wieder möglich. Da auch die Parteien bei diesen Versammlungen Maßnahmen zum Infektionsschutz zu beachten hätten, habe das Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und der Landeswahlleiterin Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Aufstellungsversammlungen erstellt und den Parteien übersandt. Zu empfehlen sei insbesondere, rechtzeitig vor der jeweiligen Versammlung Kontakt mit der für den Versammlungsort zuständigen Gemeinde und dem Gesundheitsamt aufzunehmen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 50/2020 - 28. Mai 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2020

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