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BADEN-WÜRTTEMBERG/1189: Innenausschuss berät über aktuellen Stand in Corona-Krise (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 34/2020

Innenausschuss berät über aktuellen Stand in Corona-Krise

Polizei registrierte am Wochenende rund 1.800 Verstöße gegen Corona-Beschränkungen


Stuttgart. Die Polizei in Baden-Württemberg hat in den vergangenen Tagen vermehrt Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen durch die aktuelle Corona-Pandemie festgestellt. Dies wurde in einer Sitzung des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration am Mittwoch, 22. April 2020, deutlich. "Von Freitag bis Montag stellten die Beamten bei der Kontrolle von 22.300 Personen rund 1.800 Verstöße fest", teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit. Der Schwerpunkt habe mit rund 1.300 Fällen auf Verstößen von Gruppen mit mehr als drei Personen gelegen. Die Zahlen seien zwar zufriedenstellend, dennoch stellten die Behörden seit einigen Tagen wieder ein verstärktes Mobilitätsverhalten der Menschen fest. Der Ausschuss befasste sich mit einer ganzen Reihe an Themen im Zusammenhang mit der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen. Die Opposition kritisierte unter anderem, dass das Parlament in der aktuellen Situation nicht ausreichend eingebunden sei.

Nach Angaben Kleins hat das Land ein Covid-19-Resource-Board ins Leben gerufen und in den Integrierten Leitstellen bzw. der Oberleitstelle des Landes angesiedelt. Damit ließen sich seit Anfang April die Kapazitäten der Akutkliniken abrufen. Seitdem könne konsequent die Belegung mit intensiv- und beatmungspflichtigen Patienten in den Kliniken verfolgt werden, so der Vorsitzende. 97 Prozent aller Kliniken im Land haben ihre Kapazitäten an Behandlungsplätzen gemeldet. Demnach seien derzeit landesweit 813 von 1.960 Intensivbetten mit Beatmung (42 Prozent) und 304 von 1.096 Intensivbetten ohne Beatmung (28 Prozent) frei. "Aktuell werden in Baden-Württemberg 1.952 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern behandelt, davon müssen 386 Patienten (20 Prozent) beatmet werden", sagte Karl Klein.

Auch die Situation in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen sei diskutiert worden. Innenminister Thomas Strobl habe mitgeteilt, dass dort derzeit 338 der 593 Bewohner mit dem Coronavirus infiziert seien, ebenso 30 der rund 200 Beschäftigten. Die Quarantäne für die LEA sei daher bis zum 3. Mai verlängert worden. Das Virus habe sich in der LEA Ellwangen besonders schnell verbreitet. Von insgesamt 363 positiv Getesteten in allen Unterkünften in Baden-Württemberg befänden sich 338 in Ellwangen. Strobl habe auch darauf hingewiesen, dass fast alle Infizierten symptomfrei seien und nur eine Person im Krankenhaus behandelt werden müsse.

Um das Personal in den Flüchtlingsunterkünften zu entlasten, helfe die Bundeswehr derzeit in mehreren Flüchtlingsunterkünften in Baden-Württemberg aus. So seien Kräfte der Bundeswehr seit 16. April bei der Essens- und Materialausgabe sowie beim täglichen Betrieb der Isolierunterkunft für Geflüchtete in Althütte-Sechselberg im Rems-Murr-Kreis im Einsatz. Seit Montag stelle die Bundeswehr auch und in Giengen an der Brenz und in Ellwangen Kräfte zur Verfügung.

Mit Blick auf Demonstrationen und andere Kundgebungen - wie zuletzt in Stuttgart mit 150 Personen - habe Strobl mitgeteilt, dass das Innenministerium derzeit in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden ein Informationsschreiben an die Kreispolizeibehörden zum künftigen Umgang mit Versammlungen erarbeite, um hier den Kommunen ein stringentes Handeln zu ermöglichen.

Auch der Grenzschutz sei Thema im Innenausschuss gewesen. Alle Fragen im Zusammenhang mit Grenzübertritten würden derzeit von der Bundespolizei entschieden, die Corona-Verordnung des Landes sei hier nicht maßgeblich. Um einreisen zu können, müsse ein "triftiger Grund" nachgewiesen werden, etwa bei Grenzpendlern. Eine Einreise, um Ehe- und Lebenspartner oder das sorgeberechtigte Kind zu besuchen, werde seitens des Bundes nicht als Grund anerkannt, weshalb diesen Personen die Einreise verwehrt werde. Strobl habe erklärt, er setze sich beim Bundesinnenministerium dafür ein, dass Einreisen auch für solche Besuche erlaubt werden sollen. Das Bundesinnenministerium habe eine zeitnahe Prüfung zugesagt.

Mehrere Abgeordneten hätten sich beim Innenminister nach dem aktuellen Stand bezüglich des Verbots von Großveranstaltungen bis Ende August erkundigt. Strobl habe erklärt, was unter einer Großveranstaltung zu verstehen sei, könne derzeit noch nicht vollständig beantwortet werden. Es sei geplant, dass die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung beim nächsten Gespräch Ende April darüber beraten wollen. Die Abgeordneten hätten auf eine schnelle Entscheidung gedrängt, um Vereinen, Organisationen und Institutionen Planungssicherheit zu geben. Gleiches gelte für den Betrieb von Sportanlagen. "Hier wäre eine einheitliche Regelung gut, damit nicht jede Kommune eine eigene Entscheidung trifft", betonte Karl Klein.

Intensiv diskutiert worden sei im Ausschuss die Frage, ob das Parlament ausreichend in die Handlungen der Regierung eingebunden sei. Die Opposition habe kritisiert, dass zwar in Ausschüssen über die ergriffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen gesprochen werde, das Parlament aber darüber hinaus nicht eingebunden sei. So erlasse die Regierung mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz strenge Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger, ohne dass das Parlament hier ein Mitspracherecht habe. Strobl habe entgegnet, dass das Parlament sehr wohl eingebunden sei, dies zeige sich etwa an Plenar- und Ausschusssitzungen. Die Abgeordneten hätten außerdem wissen wollen, wie lange das Regierung mit den erlassenen Verordnungen Rechte einschränken könne. Strobl habe erklärt, dies geschehe so lang wie es der Infektionsschutz notwendig mache, jedoch keinen Tag länger. Der Minister habe zudem angekündigt, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann beabsichtige, voraussichtlich in der nächsten Plenarsitzung eine Regierungserklärung zu halten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 34/2020 - 22. April 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2020

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