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BADEN-WÜRTTEMBERG/1182: Sondersitzung des Landtags soll Nachtragshaushalt beschließen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 27/2020

Beschlüsse des Präsidiums zum Parlamentsbetrieb:

Präsidentin Aras: Sondersitzung des Landtags soll Nachtragshaushalt beschließen


Stuttgart. Das Präsidium des Landtags von Baden-Württemberg hat in einer Sondersitzung am Dienstag, 17. März 2020, Entscheidungen getroffen, wie das Parlament auf die Herausforderung der Corona-Pandemie reagiert. Das Präsidium beruft für Donnerstag, 19. März, 10:30 Uhr, eine Sondersitzung des Landtags ein, um einen Nachtrag zum Staatshaushaltsplan zu verabschieden. "Dieser Beschluss eilt. Das Land braucht jetzt finanzielle Handlungsspielräume, um flexibel reagieren zu können. Dieser Verantwortung wollen wir als Gesetzgeber nachkommen", erklärte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne).

Bei allen Überlegungen zum Parlamentsbetrieb stand zudem im Mittelpunkt, wie auch der Landtag von Baden-Württemberg dazu beitragen kann, persönliche Kontakte und damit Ansteckungsrisiken zu minimieren. Die reguläre Plenarsitzung am 25. März entfällt. Tagesordnungspunkte dieser Sitzung werden auf die Sondersitzung am Donnerstag vorgezogen. Das Präsidium beschränkt die Tagesordnungen auf dringende Gesetzesberatungen. Aktuelle Debatten oder vorgezogene Initiativen sowie die Beratung von Anträgen und weniger dringlichen Gesetzen entfallen vorerst. Um den vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Sicherheitsabstand von 1,5 bis zwei Meter einzuhalten, wird die Sitzordnung dahingehend geändert, dass Abgeordnete auch auf der Besuchertribüne Platz nehmen werden.

Die geplante Sitzung des Präsidiums am Dienstag, 24. März 2020, wird stattfinden, ob als reguläre Sitzung oder als Videokonferenz ist noch offen. Dieses Präsidium wird darüber entscheiden, in welcher Form und mit welcher Tagesordnung die Sitzung am 1. April stattfindet. Präsidentin Aras: "In der aktuellen Situation müssen wir umfassende Entscheidungen kurzfristig treffen. Das ist uns heute gemeinsam gelungen. Jenseits aller politischen Meinungsverschiedenheiten muss es unser gemeinsames Anliegen sein, parlamentarische Prozesse verantwortungsvoll fortzuführen. Das erfordert jetzt viel Abstimmung, Kreativität und Pragmatismus."

Da auch in den Ministerien derzeit ein reduzierter Arbeitsbetrieb herrscht, entsprach das Präsidium einer Bitte der Regierung, die Fristen für die Beantwortung der Parlamentarischen Initiativen zu verdoppeln: Also sechs Wochen für Kleine Anfragen und Anträge und zwölf Wochen für Große Anfragen. Diese Fristverlängerungen sollen vorerst bis längstens 15. Juni 2020 gewährt werden.

Aus dem Präsidium wird empfohlen, Ausschusssitzungen per Videokonferenzen abzuhalten und Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufverfahren herbeizuführen. "Die Entscheidungen hierüber treffen jedoch letztlich die Ausschussvorsitzenden", betonte die Landtagspräsidentin.

Das Präsidium hat überdies seine Genehmigung für die Ausschussreisen vom Ständigen Ausschuss nach Rumänien und Bulgarien, vom Bildungsausschuss nach Vorarlberg und Südtirol sowie vom Petitionsausschuss nach Georgien und Armenien widerrufen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 27/2020 - 17. März 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2020

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