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BADEN-WÜRTTEMBERG/1094: Innenausschuss befasst sich mit Katastrophenschutzverfahren der Union (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 35/2019

Am Mittwoch, 10. April 2019:
Innenausschuss befasst sich mit Katastrophenschutzverfahren der Union


Stuttgart. Im Rahmen der Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten hat sich der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration am Mittwoch, 10. April 2019, mit dem Katastrophenschutzverfahren der Union befasst. Dies hat der Vorsitzende des Gremiums, Karl Klein (CDU), mitgeteilt. "Die Mittel für den Katastrophenschutz konnten deutlich aufgestockt werden", so Klein.

Der Beschlussvorschlag passe die Haushaltsbestimmungen des bisherigen Katastrophenschutzverfahrens der EU an den am 2. Mai 2018 angenommenen Kommissionsvorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 an. Er sehe für das Katastrophenschutzverfahren eine Mittelfestsetzung von insgesamt 1,4 Milliarden Euro vor.

Wie der Ausschussvorsitzende ausführte, sei es aus Sicht des Innenministeriums ein großes Anliegen gewesen, dass das unterstützenswerte Anliegen der Stärkung des Europäischen Katastrophenschutzes Rücksicht auf die Belange des hervorragend funktionierenden, ganz überwiegend durch ehrenamtliches Engagement getragenen Bevölkerungsschutzes in Baden-Württemberg nimmt. Das Innenministerium habe bereits frühzeitig einen konstruktiven Dialog mit dem zuständigen EU-Kommissar Christos Stylianides aufgenommen und eine ganze Reihe von Bedenken ausräumen können. "Das zeigt, dass wir europäische Politik maßgeblich mitgestalten können", hob Karl Klein hervor.

Die zu kritisierenden Punkte betrafen, so Klein, eine mögliche Verlagerung der Verantwortung für den Katastrophenschutz weg von den Mitgliedstaaten hin zur Europäischen Union mit dem Risiko der Aushöhlung staatlicher Souveränität und nachlassender Vorsorgebemühungen in den Mitgliedstaaten. Ein weiterer Kritikpunk sei der Aufbau eigener EU-Kapazitäten unter "Kommando und Kontrolle" der EU mit der Befürchtung der Schaffung von ineffizienten und unverknüpften Parallelstrukturen gewesen sowie die Gefahr übermäßiger Bürokratie durch vermehrte Berichtspflichten.

Der Kompromissvorschlag beachte die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und beschränke sich auf eine koordinierende und unterstützende Funktion der EU. Zukünftig solle es eine spezielle Reserve von Bewältigungskapazitäten ("rescEU") geben, die mit Kofinanzierung der EU von den Mitgliedstaaten in deren Verantwortung betrieben werde solle und subsidiär zum Einsatz komme, wenn andere Mitgliedstaaten Hilfe anforderten. Als Beispiel sei der Einsatz von Löschflugzeugen bei Waldbränden genannt worden, so Klein. Überdies solle der bereits bestehende Europäische Katastrophenschutz-Pool gestärkt werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 35/2019 - 10.04.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2019

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