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BADEN-WÜRTTEMBERG/1074: AfD-Gesetzesentwurf zur Änderung der Wahlrechtsvorschriften abgelehnt (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 8/2019

In der Sitzung am 24. Januar 2019:

Ständiger Ausschuss lehnt AfD-Gesetzesentwurf zur Änderung der Wahlrechtsvorschriften ab


Stuttgart. Der Ständige Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. Januar 2019, mit dem Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Vorschriften über das Wahlrecht der Deutschen befasst. Mit großer Mehrheit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, mitgeteilt. "Im Ausschuss war man sich einig, dass sich die bisherigen Regelungen bewährt haben."

Eine zu diesem Gesetzentwurf schriftlich durchgeführte Anhörung der kommunalen Landesverbände sei ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Änderungen der bestehenden Wahlvorschriften vonnöten seien.

Mit dem Gesetz sollte dem grundgesetzlichen Postulat Rechnung getragen werden, dass lediglich im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit befindliche Einwohner Baden-Württembergs bei Wahlen und Abstimmungen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene als Deutsche wahlberechtigt seien. Konkret solle das Wahlrecht der Deutschen im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz (GG) von dem Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit in Form des Staatsangehörigkeitsausweises abhängig gemacht werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 8/2019 - 24.01.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2019

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