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BADEN-WÜRTTEMBERG/1052: Landesagentur e-mobil wichtiger Akteur im Transformationsprozess der Auto-Branche (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 125/2018

Ausschuss für Verkehr

Landesagentur e-mobil wichtiger Akteur im Transformationsprozess der Auto-Branche


Stuttgart - Die Automobilbranche steht nach Überzeugung des Verkehrsausschusses vor der größten Herausforderung ihrer Geschichte. "Es gilt, die Megatrends Elektrifizierung, Digitalisierung, autonomes Fahren und Sharing-Modelle zu meistern", so der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Karl Rombach (CDU) nach nicht öffentlicher Sitzung am 21. November 2018. E-mobil-Geschäftsführer Franz Loogen trug dem Gremium den ersten Fortschrittsbericht des Strategiedialogs Automobilwirtschaft vor - ein im Frühjahr 2017 eingeführtes, institutionalisiertes Vernetzungsformat. "Das Ziel einer nennenswerten CO2-Reduzierung verbunden mit dem gesteuerten Strukturwandel für eine Branche mit gut 1000 Zulieferern, rund 470 000 Beschäftigten und mehr als 400 Milliarden Euro Umsatz ist ambitioniert, aber machbar. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die Landesagentur e-mobil in diesem Transformationsprozess einen zentralen Beitrag auf dem Weg in eine gute, emissionsarme Zukunft leisten kann."

E-Mobil-Geschäftsführer Loogen habe dem Fach-Gremium die Komplexität der Herausforderung noch einmal vor Augen geführt, berichtete Rombach: Es gehe am Ende darum, rund 80 Millionen Tonnen CO2 einzusparen, um das gesteckte Klimaschutzziel zu erreichen. Dies könne nur mit einem Bündel an Maßnahmen gelingen, und dies vor dem Hintergrund eines sich technisch rasant entwickelnden Marktes. Bis 2035, so die Prognose der Landesagentur, würden nur noch 60 Prozent des Gesamtgewinns der Branche aus dem Kerngeschäft der Autoproduktion erzielt. Gewinne aus neuen Technologien, aus Plattformlösungen oder Mobilitätsdiensten nähmen zu. Man suche mit dem Strategiedialog einen eigenen "baden-württembergischen Weg", der auch neue Fabrikationen in den Blick nehmen müsse. Es sei beispielsweise unklug aus Sicht Europas, die einträgliche Batterien- oder Chipproduktion asiatischen Akteuren zu überlassen und sich von diesen abhängig zu machen. Baden-Württemberg könne und müsse hier seine Forschungs- und Umsetzungskompetenz zeigen. Auch der Bereich Rohstoff-Recycling biete Potenzial. In einem Teilbaustein sei das Land laut Loogen unter den Flächenländern bereits spitze: Mit seinem 10-Kilometer-Reichweiten-Netz an E-Ladesäulen. "Der Verkehrsausschuss ist beeindruckt, wie breit die Landesagentur den Transformationsprozess hin zum Mobilitätsland aufsetzt und machbare Perspektiven aufzeigt", so Rombach.

Der Verkehrsausschuss habe sich auf CDU-Antrag zudem mit der Frage beschäftigt, ob innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierungen von Tempo 50 auf 30 zu einer Lärmreduzierung führen, so der Vorsitzende Rombach. Das Verkehrsministerium habe dies eindeutig mit Ja beantwortet. Eine Studie des Umweltbundesamtes belege nicht nur objektiv die Verringerung des Lärms bei Tempo 30 statt Tempo 50. Auch subjektiv hätten 61 Prozent der Anwohnerinnen und Anwohner angegeben, dass es mit "Tempo 30 leiser" sei. Im Ausschuss habe Verkehrsminister Winfried Hermann deshalb Medienberichten über Messungen in einer Kommune widersprochen, wonach Tempolimits "geringe oder keine Auswirkungen" hätten auf den Lärmpegel. Punktuelle, kurze Messungen brächten wenig, weil "Einzelereignisse" wie ein lauter Laster, Wind oder Regen die Messungen stark beeinflussen könnten. Deshalb seien laut Ministerium für die Berechnung von Lärmschutzmaßnahmen repräsentative Untersuchungen oder Studien über einen längeren Zeitraum wichtig. Keine einzige Studie belege eine Wirkungslosigkeit von Tempolimits. Minister Winfried Hermann habe dies gegenüber dem Ausschuss über zwei Straßenverkehrslärm-Messstationen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe (seit 2012) sowie in Reutlingen (seit 2013) berichtet, deren Vergleichsmessungen eindeutig den teils signifikanten Einfluss von starken Einzelgeräuschen wie Martinshorn oder auch laut sprechender Passanten hätten. Der Verkehrsausschuss teile die Kritik an der veralteten Lärmschutzrichtlinie LRS 90 aus den 70er Jahren vorigen Jahrhunderts. Diese Richtlinie stelle die Basis der Berechnungen dar, sei aber wenig lebens- und verkehrsnah, wie Minister Hermann im Gremium berichtet habe. Lärmemissionen von Motorrädern oder die Innovation "leiser" Fahrbahnbeläge würden nicht berücksichtigt bei der Berechnung, dafür aber LKW in alter Lautstärke. "Die Ausschussmitglieder unterstützen das Land bei seinen Bemühungen, den Bund endlich zu einer Reform der RLS 90 zu bewegen. Gleichzeitig sollten die Kommunen ihre im Organisationserlass des Landes angelegten Spielräume auch nutzen", so der Vorsitzende Rombach.

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Quelle:
Pressemitteilungen 125/2018 - 21.11.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2018

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