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BADEN-WÜRTTEMBERG/1037: Finanzausschuss fasst Beschluss zu Sonderförderprogrammen des Verkehrsministeriums (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 109/2018

In der Sitzung am 18. Oktober 2018:

Finanzausschuss fasst Beschluss zu Sonderförderprogrammen des Verkehrsministeriums


Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat die Landesregierung aufgefordert, Modellvorhaben im öffentlichen Personennahverkehr nur zu fördern, wenn sie innovativ und wegweisend sind, die positiven Potenziale der Digitalisierung erschließen sowie die ökonomische und ökologische Effizienz des Verkehrssystems steigern. Einer entsprechenden Beschlussempfehlung stimmte das Gremium in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Oktober 2018, einstimmig zu, teilte der Ausschussvorsitzende Rainer Stickelberger (SPD) mit.

Hintergrund ist ein Beitrag des Rechnungshofs zu den Sonderförderprogrammen des Verkehrsministeriums in seiner Denkschrift 2018. Wie Rainer Stickelberger erläuterte, habe das Verkehrsministerium 2015 fünf Sonderförderprogramme im öffentlichen Personennahverkehr mit jeweiligen Fördervolumen zwischen 1,7 Millionen Euro und fünf Millionen Euro aufgelegt. Hierzu gehörten Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Bushaltepunkten, die Einrichtung von Regiobuslinien, das Neubürgermarketing, Bürgerrufautos und Modelle des innovativen öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum. Die Sonderprogramme hätten unterschiedliche Laufzeiten, teilweise enden sie erst 2019.

Mit baulichen Verbesserungen, neuen Verkehrsleistungen und Mobilitätsinformationen sollten zusätzliche Angebote geschaffen werden, um mehr Fahrgäste zu gewinnen. Die Sonderförderprogramme seien teilweise als Modellvorhaben mit Anreizfunktion oder als befristete Förderung angelegt. "Der Rechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass einige Programme nur eingeschränkt Modellcharakter haben. Außerdem fehlten häufig konsequente Evaluierungen und Erfolgskontrollen", so Stickelberger.

Der Rechnungshof habe angeregt, dass das Land solche Sonderprogramme nur fördern sollte, wenn sie innovativ und wegweisend sind, Potenziale der Digitalisierung erschließen sowie die ökonomische und ökologische Effizienz des Verkehrssystems steigern. Außerdem empfehle der Rechnungshof, dass die Bewilligungsstellen Evaluierungen aktiv und regelmäßig durchführen und auf eine Erfolgskontrolle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben achten sollten. "Das hat der Ausschuss ebenfalls beschlossen", sagte Stickelberger.

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Quelle:
Pressemitteilungen 109/2018 - 18.10.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2018

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