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BADEN-WÜRTTEMBERG/1020: Mehr Transparenz und Bürgernähe durch öffentliche Sitzungen gefordert (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 84/2018

Petitionsausschuss des Landtags

Vorsitzende Böhlen fordert mehr Transparenz und Bürgernähe durch öffentliche Sitzungen


Stuttgart. 2341 Bürgerinnen und Bürger wandten sich von Mai 2016 bis Mai 2018 an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg. 508 Petitionen aus der vorigen Wahlperiode wurden weiter behandelt, 250 davon positiv erledigt. Die Zahlen teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Beate Böhlen (Grüne), am 11. Juli 2018, mit. Traditionell gibt der Petitionsausschuss zur Halbzeit der Legislaturperiode im Plenum einen mündlichen Bericht ab. Böhlen nutzte in ihrer Rede die Chance, auf die Kollegen in Bayern zu verweisen, die alle Sitzungen öffentlich abhalten - mit Ausnahme solcher Fälle, in denen der Persönlichkeitsschutz zu beachten ist. "Transparenz und Öffentlichkeit sind mir ein Anliegen. Wir haben Bürgersprechstunden eingeführt. Ich würde mich freuen, wenn auch wir in Baden-Württemberg noch einen weiteren Schritt hin zur öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses kommen könnten."

Für diese Position bekam sie parteiübergreifende Unterstützung aller im Ausschuss vertretenen Fraktionsvertreter. Bislang hätten vier Bürgersprechstunden in Stuttgart, Heidelberg, Villingen-Schwenningen und Ulm stattgefunden und seien gut angenommen worden. Öffentliche Sitzungen würden diese vom Petitionsausschuss gepflegte Bürgernähe verstärken. "Nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden kann", so die Vorsitzende.

Petitionen zum Ausländerrecht sowie Bausachen führen thematisch die Rangliste an. Es folgten Verkehrsfragen, Justizvollzug, kommunale Angelegenheiten, Sozialversicherung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Staatsanwaltschaften, Beschwerden über Behörden, Gesundheitswesen und Schulthemen. "Bei den Anliegen war wieder alles dabei: Banal anmutende Bitten und Beschwerden, bewegende Schicksale, Großprojekte", berichtete Böhlen im Landtag. Auch das mache die Arbeit im Petitionsausschuss so interessant. "Der Ausschuss kümmert sich gleichermaßen sorgfältig um jedes einzelne Anliegen, egal wie wichtig oder unwichtig es erscheinen mag und egal, wieviel Unterstützer eine Petition hat oder nicht", versicherte Böhlen.

Der Rückgang der Zahl der Petitionen um 16,5 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum der 15. Wahlperiode führt die Ausschussvorsitzende unter anderem darauf zurück, dass im Februar 2017 Volker Schindler, der erste Bürgerbeauftragte des Landes, seine Arbeit aufgenommen habe und die örtlichen Verwaltungen in ihrer Bürgernähe von Landesseite aus unterstützt und bestärkt werden.

Hintergrundinformation: Das Petitionsrecht basiert auf Artikel 17 Grundgesetz: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Bei einem Start einer Petition auf einer privaten Petitionsplattform (Online-Petition) besteht kein Anspruch auf eine sachliche Prüfung eines Sachverhalts, über den Beschwerde geführt wird. Petitionen auf Basis von Artikel 17 GG können gleichwohl auch über das Online-Formular der Landtags-Webseite www.landtag-bw.de/online/Petitionen unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften eingereicht werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 84/2018 - 11.7.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2018

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