Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


BADEN-WÜRTTEMBERG/1015: Polizei erhob im Jahr 2017 in 992 Fällen Telekommunikationsdaten von Personen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 77/2018

70 Fälle mehr als im Vorjahr

Polizei erhob im Jahr 2017 in 992 Fällen Telekommunikationsdaten von Personen


Stuttgart. Bei der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen hat die Polizei in Baden-Württemberg im Jahr 2017 in 992 Fällen Kommunikationsdaten von Personen erhoben. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich um einen Anstieg um 70 Fälle. Das geht aus dem jährlichen Bericht der Landesregierung an den Landtag zum Einsatz technischer Mittel mit Bezug zur Telekommunikation hervor, der am Mittwoch, 27. Juni 2018, im Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration beraten wurde. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit.

"Die Ortung von Mobiltelefonen ist für die Polizei ein wichtiges Instrument bei der Suche nach vermissten oder hilflosen Personen. Durch die Feststellung der Funkzelle des gesuchten Handys kann der Aufenthaltsbereich häufig eingegrenzt werden, wodurch Such- und Rettungsmaßnahmen wesentlich zielgerichteter durchgeführt werden können", so Karl Klein. In 989 der insgesamt 992 Fälle wurde ausschließlich das Mobiltelefon von Personen geortet, die sich akut in Lebensgefahr befinden. So konnte durch die Ortung zum Beispiel ein 40 Jahre alter Mann stark unterkühlt aus einem Gewässer gerettet werden, nachdem er kurz zuvor seiner Frau am Telefon seinen Suizid ankündigt hatte. Lediglich in drei Fällen (2016: ein Fall) erfolgte eine über die reine Ortung hinausgehende Erhebung von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr.

Bei den 989 Ortungen von Mobiltelefonen waren insgesamt 1133 Mobilfunknummern (2016: 970) betroffen. Bei 585 (2016: 919) der 989 Ortungen erfolgte die Anordnung durch die jeweilige Behördenleitung oder besonders beauftragte Beamte des höheren Dienstes, auf welche die Anordnungsbefugnis delegiert wurde. In zwei Fällen (2016: zwei) erfolgte die Ortung aufgrund eines Beschlusses des zuständigen Amtsgerichts. In zwei (2016: null) weiteren Fällen erfolgte die Ortung aufgrund des Einverständnisses des Betroffenen (die Person hatte sich verirrt) und einer Mutter, die ihr minderjähriges Kind vermisst hatte.

"Eine über die reine Ortung von Mobiltelefonen hinausgehende Erhebung von Verkehrs- und Verbindungsdaten kann erforderlich sein, wenn eine Ortung aus technischem Gründen nicht möglich ist", führte der Ausschussvorsitzende aus. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um einen Messengerdienst, einen Chat oder eine Festnetznummer handelt. Da in diesen Fällen eine Ortung über die Feststellung der aktuellen Funkzelle nicht möglich ist, werden die Verkehrs- bzw. Nutzerdaten herangezogen. In drei Fällen (2016: ein Fall) wurde eine solche Erhebung nach richterlicher Anordnung durchgeführt. Dies war beispielsweise bei einer Person der Fall, die über einen Social-Media-Dienst ihren Suizid ankündigt hatte. Über die ermittelte IP-Adresse konnte die Person gefunden und im Anschluss in eine Klinik gebracht werden.

*

Quelle:
Pressemitteilungen 77/2018 - 27.6.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-0
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang