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BADEN-WÜRTTEMBERG/1006: Tempo bei Erleichterungen im Wohnungsbau (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 63/2018

Wirtschaftsausschuss

Fachausschuss thematisiert das Tempo bei Erleichterungen im Wohnungsbau


Stuttgart - Große Teile des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau richteten einen eindringlichen Appell an die Landesregierung, die Überarbeitung und Neufassung der Landesbauordnung (LBO) zu beschleunigen. "Vor dem Hintergrund drängender Wohnraumknappheit, sind die Verzögerungen für viele Ausschussmitglieder unverständlich", berichtete der Vorsitzende, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP), nach nicht öffentlicher Sitzung am 16. Mai 2018. Gegenüber der für Wohnungsbau zuständigen Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) wurden im Fachausschuss erhebliche Befürchtungen geäußert, durch den lange anhaltenden reglungstechnischen Schwebezustand könne die Bauwilligkeit im Land nachlassen. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Anrecht auf Planungssicherheit.

Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut versicherte in ihrer Antwort auf einen Antrag der SPD-Fraktion, der Gesetzentwurf gehe zeitnah den Verbänden zur Stellungnahme zu. In der Sitzung habe die Ministerin den Zeitplan bekräftigt, der ein Inkrafttreten der Novelle zum Beginn 2019 vorsehe. Bei der Vielzahl der Regelungen, wie sie teils auch die "Wohnraumallianz" vorgeschlagen habe, gehe es zum einen um reduzierte Standards etwa bei der Fassadenbegrünung, der Pflicht zu Kinderspielplätzen, Barrierefreiheit, dem Waldabstandsgebot oder der Fahrradstellplatzpflicht, berichtete die Ministerin laut Dr. Schweickert. Bei den beschleunigten Genehmigungsverfahren stünden etwa die digitale Baugenehmigung oder die Einreichung eines Bauantrages direkt bei der Behörde statt bei der Gemeinde zur Neuregelung an. Die Abstimmung innerhalb des Ressorts sei kurz vor dem Abschluss, habe die Ministerin mit der Begründung, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit, angegeben. "Tenor im Ausschuss war es, das Gesetzgebungsverfahren durch die verschiedenen Abstimmungen nicht auszubremsen und die lange erwartete Erleichterungen beim Wohnungsbau zei tnah umzusetzen", so der Vorsitzende Dr. Schweickert.

Nach den Auswirkungen des bereits 2012 geänderten Landesplanungsgesetzes erkundigte sich ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion. Die Novelle gab den Kommunen Mitsprache bei der Planung der jeweiligen Regionalverbände beim Bau von Windkraftanlagen. Die Verbände können nur noch Vorranggebiete als Standorte für Windkraftanlagen festlegen, nicht aber so genannte Ausschlussgebiete - Flächen, in denen keine Rotoren gebaut werden dürfen. Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut habe im Ausschuss die "Impulse im Hinblick auf eine flexiblere, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Steuerung der Windkraftnutzung" herausgestellt, berichtete Dr. Schweickert. Ferner habe die Ministerin bezüglich der Frage der Genehmigungswürdigkeit der Regionalpläne, die keine Windkraftvorranggebiete ausweisen, klargestellt, dass die Träger der Flächennutzungsplanung "die Möglichkeit, nicht aber die Verpflichtung zu einer abschließenden planerischen Steuerung der Windkraftnutzung erhalten" haben.

Bereits zum zweiten Mal befasste sich der Landtagsausschuss mit der Positionierung in den Themenfeldern Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zum "Weißbuch Europa".. Das Gremium habe die Wirtschaftsministerin in ihrem Eintreten für konsequente Subsidiarität unterstützt. Solcherlei Zuständigkeit unterer Verwaltungsebenen auch in der Kontrolle einzuhaltender Vorgaben sei geeignet, den politischen "Zentrifugalkräften" in der Europäischen Union entgegenzuwirken, sei der Ausschuss überzeugt. Ebenso hätten sich die Ausschussmitglieder gegen Fehlanreize durch eine Vergemeinschaftung von Schulden ("Verantwortung und Haftung gehören zusammen") sowie eine "funktionierende nationale Einlagensicherungen in allen EU-Mitgliedstaaten" ausgesprochen. Bezüglich der Einführung einer Plastiksteuer auf EU-Ebene habe laut Aussage der Ministerin die Landesregierung noch keine abgestimmte Positionierung.

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Quelle:
Pressemitteilungen 63/2018 - 18.5.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2018

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