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BADEN-WÜRTTEMBERG/1002: Innenausschuss empfiehlt Änderung des Kommunalwahlrechts (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 58/2018

Beschluss am 16. Mai 2018

Innenausschuss empfiehlt Änderung des Kommunalwahlrechts


Stuttgart. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration empfiehlt dem Landtagsplenum, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlrechts zu beschließen. Ein entsprechendes Votum fasste das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Mai 2018, mehrheitlich. "Ziel der Gesetzesänderung ist es unter anderem, die Organisation und Durchführung von Kommunalwahlen in verschiedenen Punkten zu vereinfachen", sagte der Ausschussvorsitzende Karl Klein (CDU). Uneinig war sich der Ausschuss, zu welchem Zeitpunkt das Kommunalwahlrecht geändert werden soll, um Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung zu beenden.

Nach Angaben Kleins soll vor den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2019 das Kommunalwahlrecht aufgrund von Anregungen aus der kommunalen Praxis und zur Vereinheitlichung mit Regelungen des Bundes und anderer Länder in einzelnen Punkten angepasst und ergänzt werden. Der Entwurf des "Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften" sieht vor, dass in Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern, in denen keine unechte Teilortswahl stattfindet, die Wahlvorschläge doppelt so viele Bewerber enthalten dürfen wie Gemeinderäte zu wählen sind. Außerdem soll die für die Kommunalwahlen maßgebliche Einwohnerzahl von Gemeindeteilen gesetzlich definiert werden. Darüber hinaus soll gesetzlich bestimmt werden, dass Mandatsträger einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei oder einer auf Grundlage des Vereinsgesetzes verbotenen Wählervereinigung automatisch aus dem kommunalen Gremium ausscheiden, legte Klein die wesentlichen Inhalte des Entwurfs dar.

"Der Ausschuss war sich auch einig, dass die im Kommunalwahlrecht geltenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen beendet werden sollen", sagte Klein. Nicht einig waren sich die Fraktionen dagegen, zu welchem Zeitpunkt dies erfolgen solle. Die SPD-Fraktion habe mit einem Änderungsantrag vorgeschlagen, dieses Vorhaben im Zuge der jetzigen Gesetzesänderung umzusetzen. Die Regierungsfraktionen hätten dagegen ausgeführt, erst solle ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Erst danach solle die Gesetzesänderung erfolgen, jedoch noch rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl. Der Ausschuss habe den Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt, so der Vorsitzende Karl Klein. *

Quelle:
Pressemitteilungen 58/2018 - 17.5.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2018

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