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BADEN-WÜRTTEMBERG/898: Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 103/2014

Im Integrationsausschuss: Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission

Akzeptanz der Entscheidungspraxis ist bei Antragstellern und Fachkreisen hoch



Der Vorsitzende der Härtefallkommission, Dr. Edgar Wais, hat in der Sitzung des Integrationsausschusses am Mittwoch, 4. Juni 2014, über den Achten Tätigkeitsbericht des Gremiums, der den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 umfasst, berichtet. Darüber informierte die Vorsitzende des Ausschusses, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz. Demnach habe sich die Zahl der eingegangenen Härtefallanträge im Vergleich zum Vorjahr um 50 Prozent erhöht, die letztlich erfolgreichen Anträge dagegen um rund 20 Prozent verringert. "Die Akzeptanz der Entscheidungspraxis der Härtefallkommission bei Antragstellern, Fachkreisen und in der Bevölkerung ist hoch", fasste Schütz zusammen.


Laut Schütz war sich der Ausschuss darin einig, das Integrationsministerium solle sich dafür einsetzen, dass das aus disziplinarischen Gründen verhängte Arbeitsverbot für Asylbewerber auf ein Mindestmaß reduziert wird. "Arbeitsverbote sind große Integrationshindernisse", gab Katrin Schütz die einhellige Meinung wieder.

Wie Dr. Wais ausführte, wurden im Jahr 2013 in insgesamt acht Sitzungen der Härtefallkommission 137 Eingaben behandelt, von denen 32 aus rechtlichen Gründen unzulässig gewesen seien. Bei 105 Eingaben habe die Kommission von ihrem Selbstbefassungsrecht Gebrauch gemacht und in der Sache über ein Härtefallersuchen an das Innenministerium entschieden. Bei 47 Eingaben habe die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen. Das Innenministerium habe dabei in allen 46 Fällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angeordnet, in einem Fall sei die Antragstellerin freiwillig ausgereist. 58 Eingaben an die Härtefallkommission hätten wegen Nichterreichung der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu keinem Ersuchen geführt.

Anhand verschiedener Fallbeispiele habe Dr. Wais erläutert, wie schwierig die Entscheidungen oft seien, insbesondere wenn sich die positiven und negativen Aspekte bei einem Härtefallantrag ausglichen und dennoch Zweifel blieben, ob die Antragsteller wirklich selbständig in Deutschland leben könnten. "Die Fälle zeigen aber auch, dass das Leben oft sehr bewegte und auch bewegende Biografien schreibt, die nach den sonst gültigen Regeln nur schwer gerecht beurteilt werden können", gab Schütz die Auffassung von Dr. Wais wieder.

Der Vorsitzende der Härtefallkommission habe darauf hingewiesen, so Katrin Schütz, dass allein positive Stellungnahmen von Fürsprechern überzeugende Argumente für die Annahme eines Härtefalls nicht ersetzten und wenig Einfluss auf die Entscheidung der Härtefallkommission hätten. "Gewicht hat aber in jedem Fall eine Empfehlung des Petitionsausschusses", legte Schütz dar. Laut Schütz bewertet die Härtefallkommission Integrationsleistungen der Antragsteller sowie die Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen.

Wie Dr. Wais laut Katrin Schütz außerdem ausgeführt habe, sei bei der Herkunft der Härtefallbewerber die Verdopplung des Anteils von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien auffällig. Demgegenüber sei der in den letzten Jahren hohe Anteil von Personen aus dem Irak fast auf die Hälfte gesunken.

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Quelle:
Pressemitteilungen 103/2014 vom 04.06.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2014