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BADEN-WÜRTTEMBERG/896: Beratungen über "Legal Highs" im Sozialausschuss (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 99/2014

Beratungen über "Legal Highs" im Sozialausschuss
Hoher Aufklärungsbedarf: Vermeintlich legal ist nicht gleichzusetzen mit ungefährlich



Stuttgart. Mit den Gefahren scheinbar legaler Drogen, den "Legal Highs", hat sich der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Mai 2014, beschäftigt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. "Hier haben wir noch einen hohen Aufklärungsbedarf. Vermeintlich legal darf keinesfalls gleichgesetzt werden mit ungefährlich", betonte sie.


Laut Bärbl Mielich dringen immer mehr sogenannte "Legal Highs", vermeintlich legale Drogen, auch nach Baden-Württemberg vor. Bei dem Begriff "Legal Highs" handle es sich um eine Szenebezeichnung, die eine Scheinlegalität und Verharmlosung der auf dem Markt befindlichen Substanzen vermittle. Dahinter steckten Produkte, die als "Kräutermischungen", "Badesalze" oder "Pflanzendüngemittel" deklariert seien und in Form von Kräutern, Pulvern, Tabletten oder Kapseln als legale Alternativen zu den gängigen Betäubungsmitteln in einschlägigen Internet- und sogenannten Smart-Shops angeboten würden. "Diese Rauschsubstanzen sind Derivate bekannter Betäubungsmittel, die nicht mehr den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegen", erläuterte die Ausschussvorsitzende. Auf Initiative des Bundeskriminalamts und der Länder im Jahr 2013 sei festgelegt worden, dass der Begriff "neue psychoaktive Substanzen" (npS) für diese Wirkstoffe zu verwenden sei.

Die Sterbefälle in Folge von Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen und in Folge toxischer Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen habe sich innerhalb des Zeitraums 2008 bis 2012 erhöht. "Doch auch über die ambulante Suchthilfe gibt es derzeit keine systematische Erfassung des Konsums von npS", so Mielich. Die üblichen Wirkungen und Nebenwirkungen der npS würden denen schon bekannter psychoaktiver Substanzen wie beispielsweise Cannabis-Inhaltsstoffen oder synthetischen Betäubungsmitteln gleichen. "Das aktuelle Wissen reicht aus, um zu erkennen, dass npS keineswegs ungefährlich und auch nur eingeschränkt legal sind", unterstrich Bärbl Mielich. Im Ausschuss sei übereinstimmend die Meinung vertreten worden, dass hier verstärkt Aufklärungsangebote gemacht werden müssten. Der Ausschuss wolle sich auch über die Ergebnisse einer vom Justizministerium geplanten Podiumsdiskussion zu diesem Thema informieren.

Der Beschlussantrag der CDU, ein Konzept vorzulegen, wie vor allem das Bewusstsein der Jugendlichen für die Gefahren dieser Substanzen geschärft werden könne, habe indes keine Mehrheit gefunden. "Beim System der Suchtprävention und Suchthilfe in Baden-Württemberg handelt es sich bereits um ein tragfähiges und gut funktionierendes System, das auch die Suchtprävention und Suchthilfe bezüglich npS mit den bestehenden Strukturen abdeckt", erläuterte Mielich abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 99/2014 vom 28.05.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2014