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BADEN-WÜRTTEMBERG/881: Ständiger Ausschuss befasst sich mit "Gülen-Bewegung" (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 67/2014

Sitzung am 9. April 2014
Ständiger Ausschuss befasst sich mit "Gülen-Bewegung"
- Verlässliche Bewertung soll zur Jahresmitte 2014 vorliegen



Stuttgart. Auf umfassende Informationen und eine Versachlichung der öffentlichen Diskussion über die sogenannte "Gülen-Bewegung" zielt ein Antrag der CDU-Fraktion, mit dem sich der Ständige Ausschuss auf seiner Sitzung am Mittwoch, 9. April 2014, befasst hat. Ein interner Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz vom Dezember 2013, der dem Gremium anlässlich der Beratung dieses Antrags vorgelegt wurde, enthält nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Stefan Scheffold (CDU) noch keine abschließende Bewertung zur "Gülen-Bewegung". Eine verlässliche Neubewertung werde bis zur Jahresmitte 2014 erwartet. Dann greife der Ständige Ausschuss diese Thematik erneut auf, so Scheffold.


Laut Innenministerium lägen weder dem Landes- noch dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum jetzigen Zeitpunkt hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei der "Gülen-Bewegung" um eine extremistische Bestrebung handle, berichtete Scheffold. Bislang sei nicht nachweisbar, dass die Äußerungen von Vertretern dieser Bewegung um den türkischen Prediger Fethullah Gülen, die ideologisch auf einer islamischen Weltanschauung basiere, in eine politisch motivierte, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Aktivität mündeten. Auch lägen bisher keine ausreichend belastbaren Erkenntnisse dafür vor, ob und inwieweit einzelne Einrichtungen, die mit Einrichtungen der "Gülen-Bewegung" in Kontakt stehen, der "Gülen-Bewegung" zugeordnet oder ihnen Äußerungen Fethullah Gülens oder Stellungnahmen von Vertretern der "Gülen-Bewegung" zugerechnet werden könnten.

Nach Angaben Scheffolds unterhält die "Gülen-Bewegung" zahlreiche Einrichtungen, die mit Schulen und Nachhilfezentren einen Schwerpunkt im Bildungsbereich aufweisen. Deren Zahl betrage in Baden-Württemberg mindestens 40. Aus den derzeitigen Erkenntnissen des Kultusministeriums ergäben sich indes keine belastbaren Erkenntnisse für eine privatschulrechtliche Unzuverlässigkeit, die zu einem Widerruf der Genehmigung von Schulen und Einrichtungen führen könnten.

"Der dem Ausschuss vorgelegte Bericht enthält noch keine abschließende Bewertung zur "Gülen-Bewegung", stellte Scheffold klar. Anhand der bereits vorhandenen Erkenntnisse und im Austausch mit anderen Verfassungsschutzbehörden erstelle das Landesamt für Verfassungsschutz gegenwärtig eine Neubewertung, die bis Jahresmitte 2014 fertiggestellt sein solle und über die der Ständige Ausschuss dann beraten werde. "Wenn dieser neue Bericht vorliegt, wird sich erweisen, ob eine Neubewertung der 'Gülen-Bewegung' oder einzelner ihr nahestehender Institutionen oder Personen erforderlich ist und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben", erklärte Scheffold.

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Quelle:
Pressemitteilungen 67/2014 vom 09.04.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2014