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BAYERN/4923: Alle bayerischen Schüler sollen eine NS-Gedenkstätte besuchen können (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 6. Juni 2018

Alle bayerischen Schüler und Schülerinnen sollen eine NS-Gedenkstätte besuchen können

SPD legt Gesetzentwürfe zur Erinnerungsarbeit vor - mit Bildung gegen rechtsradikales und antisemitisches Gedankengut


Die SPD-Landtagsfraktion will allen bayerischen Schülerinnen und Schülern den Besuch einer KZ-Gedenkstätte oder eines Erinnerungsortes in Bayern ermöglichen. Weiter soll die Gedenkstättenarbeit besser koordiniert sowie inhaltlich und pädagogisch modernisiert werden. Zwei entsprechende Gesetzentwürfe (PDF, 2,73 MB) wurden heute (6. Juni) im Plenum des Bayerischen Landtags in erster Lesung debattiert. "Wir wollen dem rechtsextremem Gedankengut und dem wachsenden Antisemitismus Bildung und Aufklärung entgegensetzen. Ich freue mich, dass es hier im Landtag Konsens ist, dass die Erinnerungsarbeit mit Schülerinnen und Schülern eine zentrale Rolle spielen soll", sagte der bildungspolitische Sprecher Martin Güll im Bayerischen Landtag.

Zum einen soll das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (EUG) geändert werden, das die Bereitstellung umfangreicher Ressourcen durch den Freistaat ermöglicht. "Wir wollen niemand zwingen, Erinnerungsorte zu besuchen, wohl aber den Freistaat in die Pflicht nehmen, Schülern einen kostenfreien Besuch zu ermöglichen und alles Nötige dafür zu tun, dass dieser Besuch gelingt", erklärt Güll. Er rechnet mit 120.000 bis 150.000 Besuchern jährlich in allen bayerischen Gedenkstätten.

Die hochschulpolitische Sprecherin Isabell Zacharias forderte in ihrer Begründung der Novelle des Gedenkstättenstiftungsgesetzes eine bessere Koordinierung der Arbeit der Gedenkstätten. Es brauche neue Arbeitsstrukturen mit einem hauptamtlichen Stiftungsdirektor und eine verstärkte Abstimmung im Stiftungsrat. "Wir wollen eine wirksame Präventionsarbeit gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung", erklärte Zacharias.

In Bayern gibt es die KZ-Gedenkstätten Dachau, Flossenbürg und dessen Außenstelle Hersbruck/Happurg sowie die NS-Dokumentationszentren in München, Nürnberg/Reichsparteitagsgelände und den Obersalzberg. Diese Erinnerungsorte sind allerdings weder personell noch inhaltlich so aufgestellt, dass sie mehr Schülergruppen bewältigen können. Der Landtag hatte sich 2015 fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, den Besuch zu empfehlen. Die Gesetzentwürfe wurden an den Bildungsausschuss überwiesen.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2018

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