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BAYERN/4830: Bayerisches Teilhabegesetz ist unzureichend (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 4. Oktober 2017

Bayerisches Teilhabegesetz ist unzureichend

SPS-Expertin Ilona Deckwerth: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Schule und Berufsleben muss sichergestellt werden


Die Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion für Menschen mit Behinderungen Ilona Deckwerth sieht das am 4.10.2017 vom Kabinett verabschiedete Bayerische Teilhabegesetz als unzureichend an. "Es gibt zahlreiche Baustellen im Freistaat, wo wir von echter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben noch meilenweit entfernt sind", kritisiert die schwäbische Abgeordnete.

So müsse die Staatsregierung zum Beispiel endlich dafür sorgen, dass Kinder mit Behinderungen in Regelschulen am Unterricht teilnehmen können: "Dafür müssen die nötigen Begleitpersonen direkt vom Kultusministerium organisiert und finanziert werden - das bisherige Behördenhopping ist den Eltern der Kinder nicht zuzumuten!"

Auch auf dem Arbeitsmarkt gebe es reichlich Nachholbedarf: "Noch immer ist der Anteil von Arbeitslosen in der Gruppe der Schwerstbehinderten besonders groß. Hier müssen endlich wirksame Maßnahmen geschaffen werden, um auch diese Menschen in Lohn und Brot zu bringen."

Doch nicht nur der Geldmangel und zu komplizierte Zuständigkeiten, sondern auch sinnlose Regelungen sollten von der Staatsregierung endlich aus der Welt geschafft werden: "Wenn im Mietrecht verankert ist, dass Mieter bei einem Auszug ihre vorher aufwendig barrierefrei umgebauten Wohnungen wieder zurückbauen müssen, läuft doch irgendwas gewaltig schief."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2017

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