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BAYERN/4620: Gesetzentwurf für ein Verfassungsschutzgesetz verbesserungswürdig (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 8. Juni 2016

SPD lehnt Gesetzentwurf für ein Verfassungsschutzgesetz ab


Rechtspolitischer Sprecher Schindler: Aufgaben und Befugnisse von Verfassungsschutz und Polizei exakt trennen - Strengere Voraussetzungen für den Einsatz von V-Leuten notwendig - Landesbeauftragten für Verfassungsschutz benennen

Der von der Staatsregierung vorgelegte Entwurf für ein Verfassungsschutzgesetz ist nach Auffassung des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, nicht geeignet, die innere Sicherheit in Bayern zu verbessern. Die Sozialdemokraten lehnen ihn daher ab. Mit einem sehr umfangreichen Änderungsantrag hat die SPD-Fraktion heute (8. Juni) im Ausschuss für Kommunalfragen und innere Sicherheit noch versucht, die Vorlage in wesentlichen Teilen nachzubessern. Grundlage hierfür waren die Anregungen, die Sachverständige und der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei einer Anhörung zu dem Gesetz gemacht haben.

Die SPD hält folgende Punkte für dringend verbesserungswürdig: "Wir wollen, dass das Trennungsgebot, also die Regelung, dass Polizei und Verfassungsschutz unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse haben und organisatorisch nicht zusammengefasst werden dürfen, weiterhin im Gesetz verankert bleibt", erklärt Schindler. Dies ist nach Ansicht Schindlers schon deshalb erforderlich, weil es eine Tendenz zur "Verpolizeilichung" des Verfassungsschutzes gebe. Auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung werde nicht mehr eindeutig definiert, dass der Verfassungsschutz nur Informationen sammeln und auswerten darf, aber keine "Hilfspolizei" ist.

Die Beobachtung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität will die SPD beim Landeskriminalamt konzentrieren. Es sei nicht sinnvoll, dass sich zwei Behörden, nämlich der Verfassungsschutz und die Polizei unabhängig voneinander mit der Organisierten Kriminalität beschäftigen. Die von der Staatsregierung vorgesehene Befugnis des Verfassungsschutzes zu heimlichen Online-Durchsuchungen und zum Zugriff auf sogenannte Vorratsdaten lehnt die SPD ab, zumal weder das Bundesamt für Verfassungsschutz noch die anderen Landesämter für Verfassungsschutz entsprechende Befugnisse haben. Es gehe hierbei ausdrücklich nicht darum, den Verfassungsschutz zu schwächen, sondern darum, Doppelzuständigkeiten und die damit einhergehenden Probleme des Informationsaustauschs zu beseitigen, erklärt Schindler.

Angesichts der schlechten Erfahrungen mit V-Leuten im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie will die SPD den Einsatz von V-Leuten unter strengere Voraussetzungen stellen als die Staatsregierung: Im Prinzip sollen ebenso wie im Bund auch in Bayern V-Leute des Verfassungsschutzes dauerhaft nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn es um die Beobachtung von Bestrebungen von erheblicher Bedeutung für die freiheitlich demokratische Grundordnung geht. "Der bisher uferlose Einsatz von V-Leuten hat nicht zu mehr Sicherheit geführt, sondern oft dazu, dass V-Leute die zu beobachtende Szene erst hochgepäppelt haben", stellt Schindler fest.

Grundsätzlich geht es der SPD auch um die Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes. Die bisherige Kontrolle durch ein geheim tagendes Kontrollgremium könne nicht effektiv sein, kritisiert Schindler. Die SPD schlägt deshalb zusätzlich die Schaffung eines Landesbeauftragten für den Verfassungsschutz vor, der sich hauptamtlich um den Verfassungsschutz kümmern kann. "Da die CSU keine Bereitschaft gezeigt hat, die wohldurchdachten und systematisch richtigen Vorschläge in ihrem sehr umfangreichen Änderungsantrag ernsthaft zu prüfen, haben die SPD-Vertreter im federführenden Innenausschuss den Gesetzentwurf der Staatsregierung abgelehnt", erklärt Schindler.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2016

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