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BAYERN/4398: SPD-Finanzexperte Halbleib begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftsteuer (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 17. Dezember 2014

SPD-Finanzexperte Halbleib begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftsteuer

Regionalisierung von Steuersätzen wäre höchst ungerecht



Der SPD-Finanzexperte Volkmar Halbleib begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer für Unternehmen. Die Richter stellten damit einen ungerechten Zustand richtig, betont der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion:

"Auch große Unternehmen und besonders Reiche müssen sich an den gesellschaftlichen Lasten beteiligen. Einer Aushöhlung der Erbschaftsteuer muss ein Riegel vorgeschoben werden. Natürlich wollen wir aber auch, dass sowohl die Freibeträge für private Erben erhalten bleiben als auch für Familienunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe der Generationenübergang und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht durch zu große Besteuerung erschwert wird."

Zugleich erteilt Halbleib Überlegungen in der CSU, die Erbschaftssteuersätze regional unterschiedlich zu gestalten, eine Absage. "Auch Erben großer Vermögen müssen weiterhin ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Bayern kann auf die Einnahmen aus dieser Ländersteuer in Höhe von über einer Milliarde Euro pro Jahr nicht verzichten. Der Freistaat hat es nicht nötig, sich wie dubiose Karibikinseln als Steueroase für Reiche zu positionieren. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit für Arbeitnehmer, die brav ihre Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Große Vermögen sollten nach der heutigen Entscheidung der Verfassungsrichter künftig einen stärkeren Beitrag leisten."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2014


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