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WIRTSCHAFT/2609: Verbraucherrechte bei Telekommunikation werden gestärkt


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 09.05.2012

SCHWEICKERT: Verbraucherrechte bei Telekommunikation werden gestärkt



BERLIN. Zum Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erik SCHWEICKERT:

Das "Geschäftsmodell Warteschleife" gehört künftig der Vergangenheit an. Eine Warteschleife ist keine Leistung und darf auch nichts kosten. Diesem Grundsatz verschaffen wir nun mit dem neuen Telekommunikationsgesetz Geltung. Nach einer Übergangsfrist von drei Monaten ist endgültig Schluss mit der Warteschleifenabzocke bei Servicehotlines.

Mehr Transparenz und bessere Informationen wird es beim Call-by-Call geben. Durch eine Pflicht zur Preisansage wird keine Verschleierung der Gesprächskosten mehr möglich sein.

Auch beim Anbieterwechsel stärken wir die Verbraucher. Der Wechsel eines Telefonanbieters darf nun nicht mehr tagelang eine tote Leitung nach sich ziehen. Mehr als einen Arbeitstag auf das Umschalten des Anschlusses zu warten, ist Verbrauchern nicht weiter zuzumuten. Dies setzen wir nun ebenso um wie das Recht zur Rufnummernportierung bei laufenden Verträgen.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012