Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FDP

SOZIALES/1315: Freibeträge in der Grundsicherung im Alter


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 11.09.2012

KOLB: Freibeträge in der Grundsicherung im Alter



BERLIN. Zur aktuellen Diskussion von Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Altersarmut erklärt der stellvertretende Vorsitzende und rentenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich KOLB:

Weite Teile des Rentenpakets, das sich in der Ressortabstimmung der Bundesregierung befindet, sind entscheidungsreif. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf diverse Maßnahmen verständigt, die geeignet sind, die Risiken zukünftiger Altersarmut zu vermindern und die auch auf breite Zustimmung stoßen. Dazu zählen die Anpassung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente und die demografiefeste Neufassung des Reha-Budgets. Unumstritten ist auch die von der FDP eingebrachte Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten. Das ist ein wichtiger Schritt in den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente.

Die FDP war die erste Bundestagsfraktion, die schon in der 16. Wahlperiode ein Gesamtkonzept zur Vermeidung von Altersarmut vorgelegt hatte. Ein wichtiger Baustein war ein Freibetragsmodell, das wir nach wie vor für die gerechteste und den meisten Menschen dienende Lösung halten.

Damit sich Altersvorsorge immer lohnt, wollen wir einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter einführen. Private und betriebliche Altersvorsorge bleiben dann in Höhe eines Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro gänzlich anrechnungsfrei und werden darüber hinaus nur zu 20 Prozent angerechnet. Wer 200 Euro aus privater Vorsorge erhält, bei dem bleiben 120 Euro anrechnungsfrei. Zusammen mit der Grundsicherung im Alter (derzeit etwa 680 Euro) kann so ein Alterseinkommen von 800 Euro erzielt werden.

Das heutige Recht macht es für Geringverdiener schwer, mit ihrem Einkommen aus gesetzlicher Rente und privater Vorsorge über das Grundsicherungsniveau zu kommen. Für sie besteht kein Anreiz, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Ihr Einkommen aus privater oder betrieblicher Vorsorge wird voll auf die Grundsicherung angerechnet. Am Ende erhalten sie keinen Euro mehr als jemand, der keine private Vorsorge getroffen hat.

Anders als z. B. beim Vorschlag der Zuschussrente (Voraussetzung 35 Beitragsjahre) lohnt sich im FDP-Modell jedes Jahr der Vorsorge. Es profitieren alle, nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige.

Politisch gewollte Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist letztlich nichts anderes als die Enteignung von Beitragsmitteln fleißiger Beitragszahler. Das wäre für die FDP ein Tabubruch und der erste Schritt auf dem Weg hin zu einer Einheitsrente.

*

Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Platz der Republik, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52 378
Fax: 030/227 56 778
E-Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2012