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RECHT/942: Bundesverfassungsgericht macht Weg frei für liberales Sterbehilfegesetz


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 26. Februar 2020

THOMAE: Bundesverfassungsgericht macht Weg frei für liberales Sterbehilfegesetz


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

"Das Urteil ist wegweisend. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Damit ist der Weg frei für ein liberales Sterbehilfegesetz, das den Betroffenen und Ärzten endlich Rechtssicherheit verschafft. Als FDP-Fraktion setzen wir uns schon lange dafür ein, dass der Selbstbestimmung auch am Lebensende größtmöglicher Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Wenn schwer und unheilbar Kranke in einer besonderen Notlage selbstbestimmt sterben möchten, muss der Staat diese Entscheidung respektieren und darf ihnen diesen Wunsch nicht verwehren. Ebenso wenig dürfen Ärzte oder Angehörige, die aus Mitgefühl und Mitmenschlichkeit einem Suizid assistieren, einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sein. Nach dem Urteil ist auch klar: Bundesgesundheitsminister Spahn darf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht weiter ignorieren und Schwerkranken den Zugang zu Betäubungsmitteln zur Selbsttötung verweigern."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2020

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