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RECHT/927: Rot-Rot-Grün ignoriert verfassungsrechtliche Bedenken gegen Paritätsgesetz


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 5. Juli 2019

RUPPERT: Rot-Rot-Grün ignoriert verfassungsrechtliche Bedenken gegen Paritätsgesetz


Zur Verabschiedung des Paritätsgesetzes im Thüringer Landtag erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:

"Rot-Rot-Grün ignoriert die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Paritätsgesetz, trotz eines eindeutigen Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man sehenden Auges und wider besseren Wissens ein Gesetz durchbringt, das einen schweren Eingriff in den Grundsatz der Freiheit der Wahl darstellt. Das Wahlrecht darf nur festlegen, wie gewählt wird, aber nicht, wie sich das Parlament zusammensetzt. Für den Gesetzgeber in Thüringen, aber auch im Bund sollte das ein Stoppschild sein. Ansonsten könnte nach einer Wahl eine Kernschmelze der Demokratie drohen: Das Vertrauen in das Parlament wäre zerstört, beschlossene Gesetze wären nichtig und das Parlament wäre faktisch handlungsunfähig. Ein sehr hoher Preis, um parteipolitische Vorgärten zu gießen. Die Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten ist zweifelsohne eine wichtige Aufgabe, die dringend von den Parteien angegangen werden muss - nicht jedoch vom Gesetzgeber."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2019

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