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RECHT/868: Optimistisch im Hauptsacheverfahren zur Vorratsdatenspeicherung


fdk - freie demokratische korrespondenz - 15. Juli 2016

KUBICKI: Optimistisch im Hauptsacheverfahren zur Vorratsdatenspeicherung


Berlin. Zum Stand der Verfassungsbeschwerde der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:

"Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Eilanträge zur Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung abschlägig entschieden zu haben. Das Gericht weist selbst darauf hin, dass es eine reine Abwägungsentscheidung ist, die keinen Hinweis auf das Ergebnis in der Hauptsache beinhaltet.

Die FDP hat im Gegensatz zu anderen Klägern auch nicht beantragt, die Normen zu dispensieren, sondern ausschließlich, die Speicherung von Telekommunikationsdaten bei den Unternehmen vorläufig nicht durchzuführen.

Das Gericht hat ausgeführt, dass die Speicherung allein im Rahmen der Eilentscheidung deshalb nicht so gravierend sei, weil der Gesetzgeber für die Verwertung der gespeicherten Daten zumindest gewisse Hürden vorgesehen hat. Obwohl das Gericht bedauerlicherweise unsere Einschätzung hinsichtlich der Verhinderung der vorläufigen Speicherung nicht mitträgt, hat es unsere Klage dennoch zum Anlass genommen, um zu verdeutlichen, dass es die Verfassungsbeschwerde der FDP angehörenden Kläger sehr ernst nimmt.

Es hat festgestellt, dass es keine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde gibt. Es hat ausdrücklich davor gewarnt, die SMS zu speichern, und es hat den ausdrücklichen Hinweis gegeben, dass die Ausgestaltung des Richtervorbehalts einer genauen Prüfung bedürfe.

Wir sind sicher, dass wir im Hauptsacheverfahren mit unseren Argumenten durchdringen werden."

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Quelle:
fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2016

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