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RECHT/864: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts so richtig wie erwartbar


fdk - freie demokratische korrespondenz 177/2016 - 20. April 2016

KUBICKI: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts so richtig wie erwartbar


Berlin. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist so richtig, wie sie erwartbar war. Die Große Koalition hat schon wieder für ein bürgerrechtsfeindliches Gesetz eine Belehrung aus Karlsruhe bekommen.

Die zunehmende Verlagerung von Ermittlungsbefugnissen in das Gefahrenvorfeld und die anlasslose Speicherung von grundrechtssensiblen Daten greifen nicht nur unverhältnismäßig in die Grundrechte von Unbeteiligten ein. Sie sind auch unzweckmäßig, weil sie den Blick der Ermittler vom Wesentlichen ablenken. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Attentäter aller Terroranschläge der letzten Jahre den Sicherheitsbehörden bekannt waren, lässt sich ein Mehr an Überwachung nicht begründen.

Anstatt mit immer neuen, in ihrem Nutzen zweifelhaften Sicherheitsgesetzen die Grenzen unserer Grundrechte zu erproben, sollte die Bundesregierung besser für eine ausreichende personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden sorgen und ein sicherheitspolitisches Gesamtkonzept entwickeln, das die Zuständigkeiten von Bund und Ländern angemessen berücksichtigt. Sich bei der Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten immer nur auf andere zu verlassen, zeugt jedenfalls von einem bedenklichen Rechtsstaatsverständnis.

Die heutige Entscheidung macht deutlich, dass auch unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung gute Erfolgschancen hat."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2016

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