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FINANZEN/1784: Zum erneuten Ankauf von Steuer-CDs durch Nordrhein-Westfalen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 10.08.2012

REINEMUND: NRW torpediert Nachversteuerung von Vermögen in der Schweiz und erhebt Datenhehlerei zum Geschäftsmodell



BERLIN. Zum erneuten Ankauf von Steuer-CDs durch Nordrhein-Westfalen erklärt die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags Birgit REINEMUND:

Ohne Zweifel handelt kriminell, wer sich vorsätzlich seiner Steuerpflicht entzieht. Die Verfolgung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug deutscher Steuerzahler ist primäre Aufgabe des deutschen Fiskus, nicht Aufgabe ausländischer Behörden. Sollte es sich allerdings bestätigen, dass Schweizer Banken das Verschieben von Schwarzgeld offensiv unterstützen, ist das nicht akzeptabel. Umso wichtiger ist es, dass die Zusammenarbeit mit anderen Staaten aufgrund aktualisierter und zusätzlicher Doppelbesteuerungsabkommen noch nie stärker vorangetrieben wurde als in den letzten drei Jahren unter dieser Regierung.

Nordrhein-Westfalen torpediert als einzelnes Bundesland das laufende Verfahren zum Abkommen mit der Schweiz - es ist höchst zweifelhaft, in wie weit dies mit dem Grundsatz der Bundestreue im Verhältnis Länder zum Bund zu vereinbaren ist. Der nordrhein-westfälische Finanzminister will Fakten schaffen, statt im Bundesrat seine Position zu vertreten. Sein erklärtes Ziel ist es, die Nachversteuerung der Vermögen in der Schweiz und Gleichbesteuerung der Kapitalerträge ab 2013 zu verhindern, wodurch es endlich keinen Anreiz mehr gäbe, Kapital in die Schweiz zu verschieben. Stattdessen erklärt er den Kauf von Steuer-CDs - also die Hehlerei mit illegal beschafften Daten - zum gängigen Geschäftsmodell für den deutschen Fiskus oder zumindest für sein Bundesland. Die Schweiz ist zu recht verärgert über dieses Vorgehen während eines laufenden Verfahrens, die Reputation Deutschlands als Rechtsstaat leidet auch bei anderen Nachbarstaaten ob dieser Doppelmoral: schließlich geben die Datenlieferanten die CDs nicht aus ehrbaren Motiven gratis beim Finanzministerium ab, sondern lassen sich für ihr Diebesgut königlich bezahlen.

Das Abkommen mit der Schweiz bietet erstmals die Chance, rechtsstaatliche Lösungen für die Zukunft und Nachbesteuerung für Altvermögen zu erreichen - nach jahrzehntelangen Drohungen und erfolglosen Vorstößen der Vorgängerregierungen. Deutschland muss seinen eigenen Rechtsstaatsanspruch erfüllen. Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2012