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AUSSEN/1706: Einsatz von Chemiewaffen in Syrien muss vor den Internationalen Strafgerichtshof


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 17.09.2013

SCHUSTER: Einsatz von Chemiewaffen in Syrien muss vor den Internationalen Strafgerichtshof



BERLIN. Zum Einsatz von chemischen Massenvernichtungswaffen in Syrien erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Die von den UN-Inspektoren vorgelegten Beweise dafür, dass am 21. August chemische Massenvernichtungswaffen zur Anwendung gekommen sind, bringen dringend benötigte Klarheit in die Debatte um Syrien. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, dieses Kriegsverbrechen mit klaren Worten zu verurteilen und endlich den Internationalen Strafgerichtshof einzuschalten.

Unsere oberste Priorität ist eine zügige Einigung im Sicherheitsrat darüber, Syrien in einer Resolution zum Vernichten seiner Chemiewaffen zu verpflichten, um schnellstens alle dafür notwendigen Maßnahmen einleiten zu können. Dies ist die internationale Gemeinschaft den vielen Opfern schuldig.

Es ist das Assad-Regime, das diese grausamen Waffen über Jahre gehortet und nun gegen Zivilisten eingesetzt hat. Ganz klar müssen die Verantwortlichen hierfür vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden. Dieser ist darüber hinaus auch damit zu betrauen, sämtliche während des syrischen Bürgerkriegs - von beiden Seiten - verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gründlich aufzuarbeiten und zur Anklage zu bringen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2013