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BUNDESTAG/7371: Heute im Bundestag Nr. 521 - 16.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 521
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 16. Juli 2018, Redaktionsschluss: 09.26 Uhr

1. Streit über Systemische Therapie
2. Stellenangebote der Jobbörse
3. Rentenzahlungen aus dem Ausland
4. Umsetzung der europäischen Sozialpolitik
5. Eskalation in Kamerun
6. Ächtung letaler autonomer Waffen


1. Streit über Systemische Therapie

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die sogenannte Systemische Therapie als psychotherapeutisches Verfahren wird von Experten unterschiedlich bewertet. Wie aus der Antwort (19/3280) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2812) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, ist das der Grund dafür, dass diese Therapieform noch nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt ist. Die Fachberatungen dauern noch an, mit einem Abschluss sei im März 2019 zu rechnen.

Der Fokus der Systemischen Therapie liegt den Angaben zufolge auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen. In die Therapie einbezogen würden Mitglieder des für den Patienten bedeutsamen sozialen Systems.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe im April 2013 das Bewertungsverfahren für die Systemische Therapie bei Erwachsenen eingeleitet und den Unterausschuss Methodenbewertung damit beauftragt. Im August 2014 sei das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Bewertung des Nutzens und Schadens der Therapie beauftragt worden.

Das IQWiG habe den Abschlussbericht im Mai 2017 dem G-BA vorgelegt. Seitdem berate die zuständige Arbeitsgruppe, wobei "dissente Auffassungen zur fachlichen Bewertung des Nutzens" der Therapie bestünden. Die Empfehlung des IQWiG werde von den im G-BA vertretenen Organisationen unterschiedlich wahrgenommen. Nun solle der Streit über die Einbindung einer größeren Fachöffentlichkeit aufgelöst werden.

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2. Stellenangebote der Jobbörse

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Für Stellensuchende auf der "Jobbörse" der Bundesagentur für Arbeit besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, "betreute" von "unbetreuten" Stellenangeboten zu unterscheiden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3292) auf eine Kleine Anfrage (19/2893) der Fraktion Die Linke zum Sozialdatenschutz auf diesem Stellenportal.

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3. Rentenzahlungen aus dem Ausland

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2016 bezogen rund 112.000 in Deutschland lebende ausländische Staatsbürger im Alter von 65 Jahren oder älter eine Rente aus dem Ausland. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3291) auf eine Kleine Anfrage (19/2857) der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung verweist ferner darauf, dass Renten grundsätzlich auf Grundlage der in Deutschland gezahlten Versicherungsbeiträge gezahlt werden und daher unabhängig von im Ausland bestehenden Rentenansprüchen sind.

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4. Umsetzung der europäischen Sozialpolitik

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist aus Sicht der Bundesregierung ein hohes Gut. Das betont sie in ihrer Antwort (19/3290) auf eine Kleine Anfrage (19/2834) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin schreibt die Regierung ferner, wer von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch mache und unverschuldet arbeitslos werde, handele nicht missbräuchlich, wenn er zustehende soziale Leistungen in Anspruch nimmt. Allerdings seien diesen Leistungen auch Grenzen gesetzt, so die Regierung.

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5. Eskalation in Kamerun

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die zunehmende Eskalation der Lage in den anglophonen Regionen Kameruns stellt nach Einschätzung der Bundesregierung im Wahljahr 2018 die größte innenpolitische Herausforderung dar. "Seit November 2017 wurden nach Angabe der Regierung 44 Angehörige der Sicherheitskräfte bei Anschlägen mutmaßlicher anglophoner Sezessionsaktivisten getötet", heißt es in der Antwort (19/2954) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (19/2622). Seit diesen tödlichen Angriffen in den anglophonen Regionen des Landes gehe die kamerunische Armee mit großer Härte gegen bewaffnete Gruppierungen im Grenzgebiet zu Nigeria vor. Mehrere hochrangige Regierungsvertreter seien in den beiden anglophonen Regionen mutmaßlich von Separatisten entführt worden. "Aufgrund der restriktiven Informationspolitik der kamerunischen Regierung gibt es keine verlässlichen Zahlen zu Opfern unter der Zivilbevölkerung; Berichte über hohe Opferzahlen geben gleichwohl Anlass zu großer Sorge." Nach Zahlen des Flüchtlingskoordinators der Vereinten Nationen (UNHCR) seien im Mai 2018 insgesamt 21.291 kamerunische Flüchtlinge in Nigeria registriert worden. Das Amt des Nothilfekoordinators der Vereinten Nationen (OCHA) geht in einer im Mai 2018 veröffentlichten Statistik von insgesamt 160.000 Binnenvertriebenen in den anglophonen Regionen aus. "Seit Beginn des Vorwahlkampfes (Mitte 2017) sind in Einzelfällen Eingriffe in die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit festzustellen. Demonstrationen und Pressekonferenzen oppositioneller Ausrichtung werden teilweise mit Verweis auf eine potentielle Gefährdung der öffentlichen Ordnung verboten ", schreibt die Bundesregierung. In den anglophonen Regionen blieben Demonstrationen und Versammlungen grundsätzlich untersagt.

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6. Ächtung letaler autonomer Waffen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt sich für die Ächtung letaler autonomer Waffensysteme ein, die dem Menschen die Entscheidungsgewalt über Leben und Tod entziehen. "Oberste Leitlinie in allen Fragen des Einsatzes von Kriegswaffen sind die Vorgaben des internationalen Rechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, das unter anderem den Einsatz von Waffen verbietet, wenn nicht zwischen Kämpfern und Zivilisten unterschieden werden kann und gegen das Gebot zur Verhinderung übermäßiger Leiden verstoßen wird", heißt es in der Antwort (18/3219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2816). Insbesondere müsse bei Entscheidungen über Leben und Tod immer der Mensch die letzte Verantwortung tragen.

Maßgeblich auf Initiative der Bundesregierung sei 2014 eine informelle Arbeitsgruppe im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen (CCW) gebildet worden. "2015 und 2016 führte Deutschland den Vorsitz der Arbeitsgruppe und konnte in dieser Zeit den inhaltlichen Rahmen der Diskussion entscheidend mitdefinieren. Die inhaltlichen Fortschritte der Arbeitsgruppe ermöglichten 2016 eine Einigung über die Erteilung eines Mandats für eine Gruppe der Regierungsexperten (GGE) innerhalb der CCW mit dem Auftrag, konkrete Optionen für die Regulierung letaler autonomer Waffensysteme zu entwickeln."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 521 - 16. Juli 2018 - 09.26 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2018

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