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PRESSEKONFERENZ/2011: Regierungspressekonferenz vom 20. März 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 20. März 2020
Regierungspressekonferenz vom 20. März 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Gespräche der Bundeskanzlerin mit Ministerinnen und Ministern zur Entwicklung der Corona-Pandemie, Kabinettssitzung, Tagungen des Corona-Krisenstabs, virtueller Antrittsbesuch des Ministerpräsidenten der Republik Kosovo, Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, G20-Gipfel zu Covid-19), virtueller Antrittsbesuch des neuen Außenministers der Ukraine, Binationale Kommission der Bundesrepublik Deutschland und Südafrikas, persönliche Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, Reisebeschränkungen, Schutzausrüstung und Corona-Tests, Infektionszahlen, Gebärdendolmetschung, Hilfen für die Wirtschaft, Lage in Italien, Ausgangsbeschränkungen in Bayern, mögliche Hilfen für Mieter, mögliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, Lohnfortzahlung für Eltern, geplanter Normandie-Gipfel im April, Durchführung des G7-Gipfels im Juni in Form einer Videokonferenz, Vorbereitungen auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, Treffen des Europäischen Rates im März in Form einer Videokonferenz, mögliche Umstellung in der industriellen Produktion auf die Produktion medizinischer Geräte, Medienberichte über die Bewilligung zusätzlicher Mittel für das Gesundheitsministerium ohne vorherige Konsultation mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Alter (BMI), Leber (BMJV), Ewald (BMG), Kolberg (BMF), Baron (BMWi), Stoltenberg (BMAS)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren. Die Vorschau auf die Termine der Kanzlerin der nächsten Woche bringt uns schon sehr schnell auf das Thema dieser Tage.

Wie Sie wissen, hat die Bundeskanzlerin entschieden, sich im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus regelmäßig mit den zuständigen Ministern und Ministerinnen über den Stand der Dinge auszutauschen. Diese Gespräche werden regelmäßig am Montag und am Donnerstag stattfinden; so auch in der nächsten Woche. Ziel ist es, in diesen Runden Entscheidungen zu den politischen Fragen im Zusammenhang mit Corona vorzubereiten.

Außerdem wird das reguläre Bundeskabinett weiter, wie gehabt, tagen, in der nächsten Woche allerdings schon am Montag statt, wie üblich, am Mittwoch. Also: Die Kabinettssitzung wird am Montag, den 23. März, stattfinden.

Der Krisenstab wird ebenfalls weiter tagen. Er führt die operative Arbeit durch. Die genauen Arbeitsabläufe und die genaue Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien werden wir, der Lage angepasst, ständig weiterentwickeln.

Wir sind immer noch bei Montag, dem 23. März. An diesem Tag war ursprünglich der Antrittsbesuch des Ministerpräsidenten der Republik Kosovo, Albin Kurti, im Kanzleramt geplant. Dieses Gespräch wird nun um 14 Uhr - wie so viele andere - als Videokonferenz stattfinden.

Nun mache ich einen Sprung. Am Donnerstag, den 26. März, wird sich die Bundeskanzlerin mit den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in einer Videokonferenz wieder über die aktuelle Lage in der Coronakrise austauschen. Sie wissen, am 26. und 27. März ist ein regulärer Europäischer Rat angesetzt gewesen. Er ist in physischer Form abgesagt worden, und er wird nun durch eine Videokonferenz ersetzt.

Dann kann ich Ihnen noch sagen, dass es eine weitere Videokonferenz geben wird. Saudi-Arabien hat im Rahmen seiner G20-Präsidentschaft einen außerordentlichen G20-Gipfel zu Covid-19 in Form einer Videokonferenz angekündigt. Sie soll in der kommenden Woche stattfinden. Tag und Uhrzeit werden im Moment noch abgestimmt. Dazu kann ich Ihnen also noch keine Informationen geben. Themen sind die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Menschen und auf die Wirtschaft. Dazu will die saudische Präsidentschaft einen Austausch und auch eine koordinierte Antwort der G20 anstreben.

Die Bundeskanzlerin begrüßt es angesichts der ganz offensichtlich globalen Auswirkungen der Pandemie, dass sich auch in diesem G20-Videoformat der Wille zu einer stärkeren internationalen Koordinierung niederschlägt. Die G20 ist ja das zentrale Forum für die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, aber eben auch zur Koordinierung bei und zur Bewältigung von globalen Krisen. Die G20 bearbeitet seit Jahren globale Gesundheitsthemen, gerade auch die Frage, wie sich die Weltgemeinschaft auf Pandemien vorbereiten kann. Darauf kann man jetzt aufsetzen.

Das sind die Termine der nächsten Woche, soweit jetzt absehbar.

Adebahr: Unter Corona-Bedingungen virtualisiert sich die Diplomatie. Heute findet auch der virtuelle Antrittsbesuch des neuen Außenministers der Ukraine, Dmytro Kuleba, statt. Die Minister werden neben aktuellen Fragen des Krisenmanagements und Corona auch den Konflikt in der Ostukraine und die Umsetzung der Beschlüsse des Normandie-Gipfels vom Dezember besprechen. Im Anschluss planen wir eine Videokonferenz, virtuelle Pressestatements, die das Auswärtige Amt auf den Facebook- und Twitter-Kanälen live streamt.

Schon heute Vormittag ist der Außenminister virtuell zur Binationalen Kommission nach Südafrika gereist. Das hätte eigentlich eine reale Reise werden sollen. In dieser Binationalen Kommission sind von ganz verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in den letzten Monaten wichtige Fragen der binationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Klima und Bildung, in der Außenpolitik, in ganz vielen Fragen erörtert worden. Die beiden Außenminister sprechen heute per Video über all diese Themen und werden ganz am Ende auch das Abschlussdokument dieser Binationalen Kommission zeichnen und sich die Exemplare jeweils - doch noch per Post, im Luftbeutel - hin und her senden; denn es braucht immer noch zwei Originale. So gehen also die Unterschriften von Deutschland und Südafrika dann hin und her.

StS Seibert: Wir sind ja beim Thema Corona. Wenn ich darf, würde ich gern über die Termine hinaus noch etwas dazu sagen.

Ich möchte zuallererst im Namen der Bundesregierung den vielen Millionen Menschen in Deutschland danken, die sich zurzeit an die Beschränkungen, die jetzt gelten, halten - sowohl im öffentlichen Leben als auch im privaten Bereich. Das ist die große Mehrheit unserer Bürger, die sich jetzt, so schwer es oft fällt, einschränkt, die alle unnötigen Reisen, alles Ausgehen und Kontakte mit gefährdeten Menschen sein lässt. Jeder Einzelne von ihnen erhöht damit die Chance, dass wir es schaffen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Jeder Einzelne von ihnen zeigt damit Verantwortung und Fürsorge gegenüber denen, für die eine Corona-Infektion schwerste Folgen haben könnte.

Wer sich an die Verhaltensregeln hält, der zeigt Solidarität mit denen, die in unserem Gesundheitssystem arbeiten, sei es in den Arztpraxen, sei es in den Krankenhäusern, und der hilft mit, dass dieses Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Nennen Sie es also Bürgersinn, Vernunft oder Nächstenliebe - es ist auf jeden Fall einen herzlichen Dank wert.

An alle anderen, die Minderheit, die sich noch nicht vernünftig und verantwortungsvoll verhält, möchte ich noch einmal im Namen der Bundesregierung appellieren, so wie es die Bundeskanzlerin in ihrer Fernsehansprache am Mittwoch getan hat: Halten Sie sich an die Regeln, die nun für die nächste Zeit gelten. Nehmen Sie die Situation ernst. Das Mittel, das wir derzeit gegen eine weitere rapide Ausbreitung des Coronavirus haben, sind wir selbst: mit unserem Verhalten, mit unserem Zuhause-Bleiben, mit dem Abstand, den wir wahren, und mit den Regeln der Hygiene, die wir einhalten - indem wir eben nicht in einer Menschentraube im Park stehen oder eng gedrängt am Tisch im Café sitzen. Es kommt wirklich auf jeden Einzelnen von uns an.

Frage: Meine Frage hat mit der Corona-Krise, aber auch mit den Terminen der Kanzlerin zu tun. Herr Kretschmann hat gesagt, dass es auch einen Termin am Sonntag geben wird. Diesen haben Sie nicht erwähnt. Können Sie diesen, die Telefon-Schalte der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Sonntag, bestätigen, und soll dann über eine mögliche Ausganssperre oder wie immer man das nennt - dazu kommen wir sicherlich später noch -, entschieden werden? Können Sie das hier schon sagen, und ist danach eine Information der Öffentlichkeit geplant?

StS Seibert: Es stimmt, dass sich die Bundeskanzlerin am Sonntagabend mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Bundesländer beraten wird. Sie werden gemeinsam eine sehr ernste, schonungslose Analyse der Lageentwicklung der letzten Tage vornehmen, sie werden besprechen, wie weit die einschränkenden Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder geeinigt hatten, umgesetzt und eingehalten werden. Dabei wird sicherlich auch entscheidend sein, wie sich das jetzt am Samstag und am ganzen Wochenende noch im öffentlichen Bild darstellt.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass das gilt, was die Bundeskanzlerin in ihrer Ansprache gesagt hat: Wir sind in einer dynamischen Situation, wir bleiben in dieser dynamischen Situation lernfähig, d. h. wir können jederzeit umdenken, wir können jederzeit mit anderen Instrumenten reagieren. Wir werden immer wieder prüfen, welche der Maßnahmen, die wir beschlossen haben, sich korrigieren lassen oder was gegebenenfalls zusätzlich nötig ist. Auch das werden wir der Bevölkerung dann erklären.

Zusatzfrage: Das heißt, dieses Erklären würde möglicherweise in einer Pressekonferenz stattfinden?

StS Seibert: Na ja, ich habe jetzt gesagt: Sie berät sich mit den Ministerpräsidenten ganz besonders auch unter dem Eindruck der Entwicklung der letzten Tage und dessen, was sich an diesem Wochenende zeigt. Ich habe Ihnen hier heute nichts Neues zu verkünden.

Frage: Ergänzend dazu: Können Sie für den Sonntagabend vielleicht noch eine Uhrzeit nennen?

Sie haben jetzt gesagt - das hat auch der Kanzleramtsminister heute gesagt - , man werde sich den Samstag genau anschauen. Wie passiert das?

Ergänzend an das Innenministerium die Frage: Werden Ordnungsämter, Polizei verstärkt patrouillieren, um sich das anzuschauen, um dieses Lagebild überhaupt zu bekommen?

StS Seibert: Eine genauere Uhrzeit als Sonntagabend - Sie sprachen vom Samstag - habe ich jetzt nicht für Sie.

Zusatzfrage: Ich hatte noch gefragt: Wie kommt man an das Lagebild?

Alter: Die Behörden in den Ländern haben ja schon jetzt einen sehr guten Überblick über die Situation in den jeweiligen Bereichen, in denen sie zuständig sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass es keine grobgliedrigen Zuständigkeitsbereiche gibt, sondern dass die Polizei und die Ordnungsbehörden in relativ Kleinen jeweiligen Zuständigkeitsrevieren tätig sind. Wie Sie den Medienberichten zum Teil gestern schon entnehmen konnten, verfügen die Behörden über ein relativ genaues Bild, wie sich die Situation im Moment darstellt, und es wird auch möglich sein, zu beurteilen, wie sich die Situation am Wochenende entwickelt.

Frage: Meine Frage geht in die gleiche Richtung. Es wird offensichtlich am Wochenende noch einmal geprüft werden, ob die Menschen irgendwelche Partys in Parks machen oder sich vermehrt auf Kinderspielplätzen bewegen. Wie kann man ein Kriterium einziehen, wann es zu viel ist und ab wann man tatsächlich neue Maßnahmen ergreift?

Alter: Ich kann nur noch einmal sagen - ich habe das auch am Mittwoch hier gesagt -, es ist ausgesprochen schwierig, wenn man derartige Entscheidungen zentral hier in Berlin festlegen will. Es ist dringend notwendig und auch sehr vorteilhaft, dass wir diese Struktur in unserem Lande haben, in der die Behörden vor Ort Bewertungen vornehmen können. Diese wiederum werden auf Landesebene zusammengeführt, und in die Gespräche auf Bundesebene fließen die Landesinformationen mit ein.

Man muss eine Gesamtbewertung vornehmen. Ich nehme an, dass die Situation, wie wir sie gestern zum Teil erleben konnten - dass sich in einigen großflächigen städtischen Bereichen größerer Städte sehr viele Menschen in Parks getroffen haben -, nicht ausreichen wird, um zu einer Entspannung zu kommen. Aber den Behörden wird es möglich sein, eine Einschätzung darüber zu treffen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind oder nicht.

Frage: Wie ist denn die Lage heute, also in welchen Regionen, welchen Städten, welchen Bundesländern läuft es - ich sage einmal - nach Ihren Vorstellungen und wo noch nicht?

Alter: Ich habe keine aktuellen Informationen, weil es eben zur Bewertung dieser Situation aus der Bundesperspektive notwendig ist, dass es einen Informationsaustausch der Bundesländer mit dem Bund genau zu dieser Frage gibt. Herr Seibert hat eben bekanntgegeben, wann dieser Austausch noch einmal zielgerichtet erfolgen soll.

Zusatzfrage: Aber der Austausch ist bisher überhaupt noch nicht erfolgt und kommt erst am Sonntag?

Alter: Es gibt natürlich Kommunikationsverbindungen sowohl auf Ministerebene als auch auf der Ebene der Staatssekretäre, aber es gibt eine ganze Reihe von Themen, die besprochen werden müssen, und es ist nicht so, dass man sich minütlich darüber austauscht, in welchen Regionen oder in welchen Städten sich gerade jetzt Personen im Park treffen. Das findet periodisch, in angemessenen Zeiträumen, statt und wird am Sonntag wieder stattfinden.

StS Seibert: Der Austausch zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern erfolgt regelmäßig. Die Bundeskanzlerin ist auch immer wieder im Gespräch mit einzelnen Ministerpräsidenten und auch mit der ganzen Gruppe der Regierungschefs und -chefinnen. Insofern gibt es natürlich ein Lagebild, aber wie der Begriff "dynamische Lage" schon zeigt, gilt das nicht nur für die Ausbreitung des Virus, das gilt auch für die Veränderung in unserem öffentlichen Leben, für das Herunterfahren des öffentlichen Lebens. Das ist heute sicherlich schon weiter als vor drei Tagen, und man muss schauen, wie sich das weiter gestaltet.

Frage: Ich habe eine Frage zu der Ausgangssperre. Herr Seibert, vor ein paar Tagen noch waren die Fallzahlen in Deutschland und in Frankreich ähnlich. In Frankreich wurde die Ausgangssperre schon vor etlichen Tagen eingeführt, und jetzt zeigt sich wohl, dass sie wirkt. Warum wird denn in Berlin so lange darüber nachgedacht, ob ja oder nein, wo doch das Nachbarland zeigt, dass eine sofortige Ausgangssperre effektiv wirkt?

StS Seibert: Ich kann die französische Entwicklung der Ausbreitung des Virus von hier aus sicherlich nicht beurteilen. Die Bundesregierung hat von vornherein gesagt: Wir werden immer das tun, was notwendig ist, um der Lage zu entsprechen. Deswegen haben wir zusammen mit den Ländern sehr weit gehende einschränkende Maßnahmen beschlossen. Sie sind jetzt durchgeführt, umgesetzt worden: die Schließung von öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Universitäten. Sie kennen die Liste. Nun ist es an der Zeit, zu schauen, wie sich das auch im öffentlichen Leben niedergeschlagen hat, ob die Menschen wirklich alle schon den Ernst und die Dringlichkeit der Situation verstanden und dies in ihr eigenes Verhalten überführt haben. Auf der Basis wird es einen Austausch, ein Gespräch der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten, am Sonntagabend geben.

Frage: Herr Seibert, eine direkte Nachfrage hierzu: Verstehe ich es richtig, dass die Bundesregierung, wenn es denn irgendwie möglich ist, eine landesweite Ausgangssperre gerne verhindern würde, möglicherweise weil es auch Probleme bei der Umsetzung geben könnte? Wie sinnvoll ist es Ihrer Meinung nach, dass einzelne Bundesländer vorpreschen?

Und eine Frage an das Justizministerium: Können Sie uns noch einmal über die genaue rechtliche Situation aufklären? Wahrscheinlich sind die Bundesländer dafür zuständig, aber gibt es irgendeine Handhabe, dass man von Bundesseite aus gemeinschaftliches Vorgehen anordnet, vereinbart, wie auch immer?

StS Seibert: Ich möchte noch einmal auf etwas zurückgreifen, was die Bundeskanzlerin in ihrer Fernsehansprache gesagt hat. Schon die einschränkenden Maßnahmen, die wir jetzt in Bund und Ländern ergriffen haben, sind schwerwiegende Einschränkungen von jedermanns Leben, des Wirtschaftslebens, unseres kulturellen und sozialen Lebens. So etwas, hat sie gesagt, ist nur bei absoluter Notwendigkeit zu rechtfertigen, sollte nie leichtfertig und sollte nur temporär beschlossen werden. In diesem Respekt vor der Schwere dieser Maßnahmen muss man die Situation, wie sie sich jetzt und am Wochenende zeigt, trotzdem schonungslos analysieren und darüber mit den Ländern beraten.

Zusatzfrage: Meine zweite Frage lautete: Ist es sinnvoll, dass einzelne Bundesländer vorangehen?

StS Seibert: Wir stehen vor einer wichtigen Abstimmung zwischen Bund und Ländern, wie es sie bisher in dieser schweren Krise auch schon gab und sich als sehr nützlich erwiesen hat. Deswegen wird es auch am Sonntag genau diese Abstimmung geben.

Leber: Zu den rechtlichen Fragen dieser Maßnahmen würde ich in dem Fall an das Bundesgesundheitsministerium verweisen, weil dieses ja federführend für das Infektionsschutzgesetz zuständig ist. Dieses kann Auskunft geben.

Ewald: Ich bitte um Verständnis, dass ich hier und heute keine abstrakte rechtliche Einordnung dazu geben kann. Richtig ist: Es wäre sozusagen an den Ländern. Herr Seibert und Herr Alter haben gesagt, was jetzt ansteht. Die Gespräche finden gemeinsam mit den Ländern statt. Darauf möchte ich mich erst einmal beschränken.

Frage: Ich bin jetzt nicht sicher, ob sich meine Frage an das Innenministerium, an das Justizministerium oder an das Gesundheitsministerium richtet, aber ich bitte um eine Begriffsklärung. Das interessiert sicherlich sehr viele Menschen. In Freiburg gilt jetzt ein Betretungsverbot. Es gibt den Begriff der Ausgangssperre. "Ausgangsverbot" ist wahrscheinlich das Gleiche. Es wird auch über die Ausrufung eines Notstands berichtet. Könnten Sie, wer auch immer von Ihnen, versuchen, uns den Unterschied zum Beispiel zwischen einem Betretungsverbot und einer Ausgangssperre zu erklären?

Alter: Ich kann es versuchen, auch wenn sich die Zuständigkeiten möglicherweise wirklich auf verschiedene Ressorts beziehen.

Zunächst einmal ist es so, dass alle Maßnahmen, die notwendig sind, um das erwünschte Ziel zu erreichen, wie bei allen Anordnungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in verschiedenen Abstufungen möglich und denkbar sind. Nach meiner Kenntnis gibt es keinen gesetzlich, legal, definierten Begriff, der all das einheitlich umfasst, und man kann sich schon unterschiedliche Intensitäten von Maßnahmen vorstellen, von der Auflage, dass man sich nur noch in Kleineren Gruppen oder nicht an bestimmte Orte bewegen sollte, wo sich üblicherweise viele Menschen treffen, bis hin zu einem völligen Verbot, d. h. einem Verbot des Betretens des öffentlichen Raums nur noch zu bestimmten Zwecken. All das ist in verschiedenen Schattierungen denkbar. Deswegen fällt es mir schwer, Ihre Frage jetzt mit einem Begriff zu beantworten. Die Gesundheitsbehörden müssen einschätzen, was notwendig ist. Wie der Kollege eben schon sagte, ist das Infektionsschutzgesetz ein Bundesgesetz, das durch die Länder vollzogen wird. In der Vergangenheit sind bei den Maßnahmen, die bereits angeordnet worden sind, Abstimmungen zwischen Bund und Ländern gelaufen, sodass einheitliche Kriterien dafür gelten.

Zusatzfrage: Ich will noch kurz nachhaken: Wenn sich die Kanzlerin am Sonntag mit den Ministerpräsidenten bespricht und man zu einem Ergebnis kommt, dann muss man ja irgendwie ein Wort dafür finden. Auch eine Ausgangssperre, haben wir gelernt, kann ganz viele Ausnahmen haben. Also lebt das Wort "Ausgangssperre" dann von den Ausnahmen, die es beinhaltet: Gang zum Friseur, Gang zum Arzt, Gang zum Lebensmittelhändler usw., und was ist der Unterschied zum Betretungsverbot? Sie werden sich ja jetzt schon überlegen, wie Sie das Kind nennen und dies den Menschen erklären sollen.

Alter: Wie bei jeder Anordnung einer Behörde gegenüber der Bevölkerung muss sie so bestimmt sein, dass man sich als Betroffener auch eindeutig danach verhalten kann und sozusagen Fehlverhaltensweisen ausgeschlossen sind, weil man die Anordnung nicht versteht. Das ist bei allen Anordnungen, die von Behörden ergehen, selbstverständlich. Darüber wird man sich austauschen müssen. Für den Fall, dass es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, wird man sie so beschreiben müssen, dass sie für alle eindeutig verständlich sind.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage bitte noch: Der Begriff "Notstand" ist jetzt gar nicht gefallen. Also es geht nicht darum, dass man eventuell auch den Notstand ausrufen möchte, Herr Seibert?

StS Seibert: Der Begriff ist nicht gefallen. Genau. Und das hat Gründe.

Zusatzfrage: Ich hatte aber um eine Begriffsdefinition gebeten.

StS Seibert: Sie reden jetzt ständig über etwas, was gar nicht Stand der Dinge ist. Stand der Dinge ist, dass wir schon jetzt sehr weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben, dass Bundesregierung und Länder am Wochenende gemeinsam schauen werden, wie sehr es gelungen ist, das öffentliche Leben so herunterzufahren, wie es nötig ist, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, in welcher Geschlossenheit wir uns alle und unsere Mitbürger sich daran halten. Auf der Basis wird man die Situation analysieren und überlegen, wie es weitergeht.

Es geht jetzt darum, erst einmal in der Substanz zu bewerten, was ist. Wie es sich dann bezeichnet, also die Frage von Beschränkungen, Einschränkungen, Sperre, fände sich, aber wir sind da nicht. Das ist heute nicht der Stand.

Frage: Würde sich eine solche Ausgangssperre - man sieht ja jetzt schon Beispiele wie in Freiburg, dass spontane Treffen in Parks verboten sind - Ihrer Sicht dann auch auf politische Versammlungen beziehen, sodass das Versammlungsrecht für diese Zeit beschränkt wird, oder könnte man mit einer entsprechenden Anmeldung immer noch demonstrieren?

Alter: Wir können nur noch einmal wiederholen, was wir eben schon mehrfach gesagt haben. Bund und Länder werden sich am kommenden Sonntag zu all diesen Fragen austauschen. Es wäre jetzt wirklich - ich sage es ganz einfach - unseriös, jetzt an dieser Stelle zu implizieren, was möglicherweise kommt oder nicht kommt. Das ist im Moment nicht möglich, weil dazu keine Entscheidung getroffen wurde.

Frage: Ich bin ein wenig verwundert über die Antworten des BMJ und des BMG, dass Sie sich, wenn es um schwerwiegende, wenn auch notwendige Grundrechtseinschränkungen geht, herausziehen und nichts dazu sagen. Können Sie bitte sagen - der Kollege hat die Frage ja schon gestellt -, wie sich das rechtlich rechtfertigen lässt?

Leber: Ich würde vorschlagen, dass das federführende Ressort beginnt.

Ewald: Der Regierungssprecher und der Sprecher des BMI haben eben noch einmal darauf hingewiesen, dass wir noch keine Entscheidungsgrundlage haben. Weil das so ist, kann ich Ihnen hier und heute keine rechtliche Einordnung dazu geben. Ich bitte einfach um Verständnis.

Leber: Wenn das federführende Ressort einen Gesetzesvorschlag vorlegt, werden wir das wie immer im Rahmen der Mitprüfung auf Verfassungsrecht und Europarecht prüfen. Das ist gegenwärtig noch nicht der Fall. Deshalb können wir noch keine Auskunft dazu geben.

StS Seibert: Wir handeln in dieser riesigen Herausforderung, vor die das Coronavirus uns alle stellt, als Demokratie. Das hat die Bundeskanzlerin in ihrer Fernsehansprache ganz klar betont. Wir handeln als Demokratie, und das heißt automatisch, dass wir auch auf der Basis unseres Rechtsstaats und unserer demokratischen Gepflogenheiten handeln. Das gilt jetzt, und das wird auch weiter gelten.

Zusatz : Aber dazu gehört auch Transparenz im Vorfeld, und das vermisse ich bei diesem einen Ministerium.

StS Seibert: Sie möchten, dass man über Beschlüsse, die noch gar nicht gefasst sind, spricht. Das, finde ich, ist etwas anderes.

Zusatz: Man kann ja auch über Beschlüsse sprechen, die beschlossen werden könnten.

Frage: Ich möchte auch noch einmal einhaken. Ich finde, die Frage ist berechtigt. Darauf zielten auch meine Frage und einige andere Fragen hier ab. Wir wollen Beschlüsse nicht vorweggenommen haben, sondern wir wollen eine Erklärung haben, was rechtlich möglich ist. Das müsste doch theoretisch möglich sein, ohne dass vorweggenommen wird, was am Sonntag beschlossen werden soll. Es geht darum, dass offenbar mehrere Kollegen wissen möchten, welche verschiedene Möglichkeiten der Einschränkung es rechtlich gibt.

Alter: Ich kann gerne noch einmal dazu ausführen. Das Infektionsschutzgesetz enthält verschiedene Eingriffsgrundlagen zur Krankheitsverhütung, zur Durchführung von Ermittlungen und zur Durchführung von Maßnahmen der Krankheitsbekämpfung. Das geht in einer relativ großen Spannbreite von der Beschränkung oder dem Verbot von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen einer größeren Anzahl von Personen über die völlige oder teilweise Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen - Schulen, Kindergärten usw. oder Badeanstalten - bis zu der Verpflichtung von Personen, einen bestimmten Ort nicht zu verlassen oder bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt sind.

Die entsprechenden Verwaltungsakte sind nach der derzeitigen Rechtslage ausschließlich von der zuständigen Landesbehörde und nicht von der Bundesregierung oder einzelnen Ressorts zu erlassen. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass es dazu, wie auch in der vergangenen Woche, einen Austausch gibt. Es wird Leitlinien geben, falls solche Maßnahmen notwendig sind, damit die Maßnahmen einheitlich verständlich sind und es auch einen einheitlichen Entscheidungsmaßstab gibt.

Frage: Meine erste Frage geht an Frau Adebahr - vielleicht gebe ich Ihnen mit meiner Frage auch ein Thema für das Gespräch zwischen Ihrem Chef und seinem ukrainischen Kollegen mit -: Wie sieht es denn mit der Rückholung von deutschen Staatsbürgern oder Staatsbürgern mit Aufenthaltsrecht in Deutschland aus? Ich spreche aus Anlass eines aktuellen Falls: Eine Kollegin aus unserer ukrainischen Redaktion mit ihren Kindern, die deutsch sind, wird aus Kiew nicht herausgelassen, weil angeblich die Grenzen der EU dicht seien. Was soll sie machen? Es gibt wahrscheinlich viele solche Fälle, in denen Deutsche - auch deutsche Staatsbürger - nicht aus der Ukraine herauskommen.

Zweitens an Herrn Alter: Was passiert denn mit den Nicht-EU-Bürgern in Deutschland, deren Aufenthaltserlaubnis - zum Beispiel das Visum - abgelaufen ist, etwa Touristen aus Russland, die jetzt hier festsitzen und nicht herauskommen? Wenn das Visum abgelaufen ist, werden die ja irgendwie in schwarze Liste gesetzt und nicht mehr reinkommen. Gibt es da jetzt eine Regelung, dass diese Strafen ausgesetzt werden, oder wie sieht es aus?

Adebahr: Uns erreichen dieser Tage neben viel Dank auch viele Nachrichten über Reisende weltweit, die wir noch nicht abholen konnten und die Probleme haben, auch Probleme, in den jeweiligen Ländern zum Flughafen zu kommen. Das sind alles Dinge, die uns leid tun. Ich kann von hier aus nur noch einmal versichern, dass wir im Rahmen des Rückkehrprogramms mit Hochdruck versuchen, uns um jeden und jede, die da draußen noch ist und zurück möchte, zu kümmern.

Der Fall, den Sie gerade angesprochen haben, ist, glaube ich, eine Frage, die ich beim BMI verordnen würde, weil es eine Frage der Einreise nach dem Verbot der EU beziehungsweise der Schließung des Schengen-Raums ist, wenn man aus Kiew als Deutscher einreisen will.

Ich kann vielleicht zu unserer Rückholaktion sagen, dass wir sehr, sehr gut mit den Reiseveranstaltern und mit den noch fliegenden Carriern zusammenarbeiten. Seit Montag gab es über 100 Flüge, und seit Montag sind 96 000 Deutsche aus aller Welt nach Deutschland zurückgekehrt - entweder auf Flügen mit den Reiseveranstaltern, noch ganz normal kommerziell, in einer Mischform, bei der wir mit Blick auf Überfluggenehmigungen, Landerechte, Koordination Unterstützung geleistet haben, oder durch eigene Charterflüge, die wir zur Verfügung stellen konnten.

Die aktuellen Zahlen unserer Rückholaktion bis einschließlich heute Abend: Wir hoffen, aus Marokko 4000 von 6000 Deutschen zurückzuholen, aus Ägypten 25 000 von 35 000, aus der Dominikanischen Republik 3000 von 4700, aus Tunesien alle 1500, die sich dort aufgehalten haben, und aus Südafrika 7000 von 15000. Wir haben gesehen, dass kommerziell in den letzten Tagen aus der Türkei ca. 20 000 von 30 000 Deutschen, die einen Ausreisewunsch haben, nach Deutschland zurückgekehrt sind. In Spanien sind das 25 000.

Wie gesagt, wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, mit Chartermaschinen oder in Zusammenarbeit mit den Carriern und den Reiseveranstaltern, sofern sie noch kommerziell fliegen, in alle Weltenden auszufliegen. Derzeit läuft die Aktion prioritär in den Ländern Ägypten, Argentinien, Costa Rica, der Dominikanischen Republik, Marokko, Peru, auf den Philippinen und in Tunesien. Wir schauen uns weitere Länder an und versuchen, nach und nach auch dorthin zu greifen. Das dauert eine Weile, und wir bitten alle noch gestrandeten Urlauberinnen und Urlauber, alle Reisenden, um Geduld. Wir bemühen uns wirklich, das Menschenmögliche zu tun, um die Deutschen, die im Ausland sind und nach Hause wollen, zurückzuholen.

Alter: Die Einreisebeschränkungen gelten nicht für deutsche Staatsangehörige. Deutsche dürfen immer nach Deutschland einreisen, egal, aus welchem Land sie nach Deutschland kommen. Wir gewährleisten im Rahmen dieser Reisebeschränkungen auch, dass andere Staatsangehörige, also EU-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, im Transit durch Deutschland reisen können, wenn sie auf dem Weg nach Hause sind. Das findet in der Praxis so statt und ist auch entsprechend angeordnet.

Im Übrigen ist es so, dass es durch die Einschränkungen im Reiseverkehr, sprich, durch die Reduzierung der Verkehrsverbindungen an verschiedenen Orte, schwieriger geworden ist zu reisen; das ist uns bekannt. Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland festsitzen und nicht zurückkommen, dann müssten sie vor Ort mit den Auslandsvertretungen Kontakt aufnehmen, um dort Lösungen zu suchen. Jedenfalls bestehen an der deutschen Grenze für Deutsche keine Einschränkungen.

Zu Ihrer Frage nach denjenigen, die möglicherweise aus Deutschland schlecht oder verspätet ausreisen können und deren Aufenthaltstitel oder Visa ablaufen: Es ist ja grundsätzlich so, dass Verstöße gegen Aufenthaltsvorschriften nur dann sanktioniert und verfolgt werden, wenn sie auch selbst zu vertreten sind. Wir sind im Moment in einer Ausnahmesituation, in der es ganz viele Fallkonstellationen gibt, bei denen wir annehmen können, dass der Umstand von den Betroffenen selbst nicht zu vertreten ist. Insofern gibt es keinen Grund für Befürchtungen, dass man unverschuldet in eine Strafverfolgung rutscht.

Zusatzfrage: Sie sprachen immer von Deutschen, die wieder nach Deutschland zurückkommen wollen. Betrifft das auch Ausländer, die einen deutschen Aufenthaltstitel haben beziehungsweise hier arbeiten und eine Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis haben?

Alter: Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland oder mit einem längerfristigen Visum der Kategorie D dürfen in Deutschland einreisen, um an den gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückzukehren.

Zusatzfrage: Das heißt, da gibt es keinen Unterschied zwischen Deutschen und solchen Personen?

Alter: Es gibt insofern einen Unterschied, als bei einem deutschen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland bedingungslos immer erfolgen kann. Jemanden, der einen Aufenthaltstitel in Deutschland hat und - ich bringe jetzt einmal dieses Beispiel - zu touristischen Zwecken für zwei Wochen nach Deutschland einreisen wollte, würde man im Moment aber nicht einreisen lassen. Die Rückkehr an den gewöhnlichen Aufenthaltsort, beispielsweise an die Wohnung in Berlin, wird aber gewährleistet.

Frage: Frau Adebahr, eine konkrete Nachfrage zu einem Kreuzfahrtschiff, das vor Kapstadt liegen soll: Kreuzfahrtschiffe waren ja in der Vergangenheit wegen der Frage des Umgangs mit den möglichen Infizierten ein besonderes Thema. Haben Sie Informationen darüber, wie viele Deutsche da an Bord sind, wann die raus können und ob die auch zurückgeflogen werden oder ob die erst einmal auf dem Schiff bleiben sollen?

Adebahr: Dazu habe ich nichts mit. Wenn die Kollegen das im Laufe der RegPK nachreichen, sage ich es Ihnen noch, ansonsten reiche ich es nach.

Frage: An das Gesundheitsministerium: Wie viel Schutzkleidung ist inzwischen eingegangen und wie wird sie verteilt? Die Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat ja gestern gesagt, es gebe einen Plan mit einem Schlüssel, der zwischen Bund und Ländern abgestimmt ist. Was ist da vorgesehen?

Geht das Material dann direkt vom Bundesgesundheitsministerium an die Länder oder direkt in die Versorgungseinrichtungen? Ist das Material auch für ambulante, niedergelassene Ärzte, für Arztpraxen, oder nur für Krankenhäuser? Wie viel steht speziell in Berlin für Ärzte zur Verfügung? Als Hintergrund: Die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin warnt von Tag zu Tag lauter vor Praxisschließungen aufgrund fehlender Schutzausrüstung.

Ewald: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die ersten Lieferungen mit medizinischer Schutzausrüstung am Freitag, also heute, aus den Depots an die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Länder rausgegangen sind. Über das Wochenende sind weitere Lieferungen zu erwarten, sodass auch Schutzmasken so bald wie möglich über die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Bundesländer an Praxen, Pflegeheime und Krankenhäuser verteilt werden können.

Zu der Frage nach einem Schlüssel: Ich kann Ihnen da aktuell keinen Schlüssel und keine genauen Zahlen zum Bestand nennen. Das wird jetzt sozusagen logistisch und organisatorisch vorbereitet. Ich kann noch den Hinweis geben, dass wir hier insgesamt von mehreren 10 Millionen Schutzmasken sprechen, die wir gerade erwerben und dann eben verteilen werden.

Frage: Kann man sagen, woher diese Masken beschafft werden? Kommen die Hersteller vor allem aus Deutschland oder aus anderen Ländern? Gibt es inzwischen nennenswerte Lieferungen von Schutzausrüstungen aus China nach Deutschland?

Ewald: Dazu habe ich - ich bitte um Nachsicht - keine Erkenntnisse. Ich weiß nicht, ob andere Häuser, etwa das Verteidigungsministerium, da noch etwas beitragen können.

Frage: Sie hatten gerade Praxen, Pflegeheime und Krankenhäuser erwähnt. Sollen auch ambulante Pflegedienste und Betreuungskräfte mit Masken beliefert werden?

Ewald: Ziel ist es, die ganze Infrastruktur in der Pflegeversorgung in der Fläche damit auszustatten.

Frage: Herr Ewald, was tut die Regierung, um die Testkapazitäten zu erhöhen? Oder wartet man da auch wieder auf den Markt, wie bei der Schutzausrüstung?

Ewald: Bei den Tests ist es so - das hat Herr Professor Wieler heute, glaube ich, noch einmal in einem Pressebriefing erwähnt -, dass wir aktuell ca. 160 000 Tests pro Woche durchführen können und die Kapazitäten in diesem Bereich auch steigern können.

Zusatzfrage: In Amerika geht es jetzt gerade seitens der Johns-Hopkins-Universität immer auch um Dunkelziffern. Geht die Bundesregierung von einer Dunkelziffer von Infizierten aus, und wenn ja, was glauben Sie, wie groß die aktuell ist?

Ewald: Wir bemühen uns ja, Ihnen über das RKI entsprechende Einordnungen zu geben und auch immer den aktuellen Stand der Zahlen zu kommunizieren. Zu Dunkelziffern kann ich mich da aktuell nicht äußern; die sind mir auch nicht bekannt.

Zusatzfrage : Wenn die Zahl der Tests ein Limit von 20 000 pro Tag hat, aber gleichzeitig die Zahl der Infizierten steigt, verlieren die Ergebnisse dann wegen der wachsenden Spanne nicht an Aussagekraft?

Ewald: Die sind ja nicht limitiert. Ich habe ja eben gesagt, dass derzeit 160 000 Tests pro Woche durchgeführt werden können. Dieses Volumen ist steigerbar. Wir haben die Voraussetzungen für die Tests ja schon deutlich aufgeweicht, und zwar in dem Sinne, dass wir gesagt haben: Es ist nicht streng nach den Kriterien des RKI zu beurteilen, ob Tests stattfinden oder nicht, sondern es obliegt allein den Ärzten, diese Entscheidung zu treffen. Das ist eine ärztliche Entscheidung.

Frage: Zu den Infektionszahlen: Die Johns-Hopkins-Universität nennt in ihrer Statistik aktuell 15 000 Infizierte, und aufgrund der Inkubationszeit und der Testlimitierungen geht man von einer hohen Dunkelziffer aus. Professor Melanie Brinkmann nannte gestern eine Zahl von möglicherweise 300 000 tatsächlich Infizierten in Deutschland. Von welcher Relation zwischen gemeldeten Fällen und tatsächlich Infizierten geht die Bundesregierung aus?

Ewald: Professor Wieler hat heute noch einmal darauf hingewiesen, dass die Zahlen, die das Robert-Koch-Institut erhält und auch erfasst, ausschließlich von den Gesundheitsämtern gemeldete laborbestätigte Fälle sind. Nach meiner Kenntnis sind die Erhebungen der Johns-Hopkins-Universität weitreichender, weil sie auch Medienberichterstattung und andere Quellen berücksichtigt. Heute hat das RKI - das hat Herr Wieler auch gesagt - ein neues Dashboard online gestellt, mit dem wir sozusagen auch die regionalen Verteilungen besser darstellen können. Das war hier aber auch am Mittwoch schon Thema. Wir haben eben diesen Erhebungsunterschied; wir versuchen aber auch deutlich zu machen und transparent zu machen, wie diese Unterschiede zustande kommen.

Frage: Man hat gerade den Eindruck, dass gerade der Protest von Gehörlosenverbänden breiter wird, dass die Bundesregierung nicht regelmäßig Gebärdendolmetscher stellt. In dieser Woche hat sich ja viel getan, das ist ja auch hier im Raum sichtbar. Trotzdem gibt es den Vorwurf an die Regierung, man würde das Recht von Behinderten auf Teilhabe verletzen.

Meine erste Frage: Diskutieren Sie angesichts der derzeitigen Krise, ob Sie künftig öfter Gebärdendolmetscher einsetzen und das auch live machen?

Zweitens eine rechtliche Frage - ich weiß nicht, ob die an das BMJV geht -: Ist die Regierung tatsächlich rechtlich verpflichtet, Gebärdendolmetscher zu stellen?

StS Seibert: Erstens. Ja, wir diskutieren das, weil das ein immens wichtige Thema ist, und wir diskutieren es vor allem auch mit den Verbänden und Vertretern der Betroffenen selber.

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt uns ja alle täglich vor neue Herausforderungen und Aufgaben, auch in der Informationsarbeit, die wir bewältigen und lösen müssen. Es ist ganz klar: Das ist die Richtschnur unseres Handelns. Kein Mensch darf von Informationen ausgeschlossen werden, weil er ein Mensch mit Behinderungen ist - vor allem wenn das Informationen sind, die sich aktuell als geradezu lebenswichtig erweisen könnten. Deswegen legt das Bundespresseamt ganz besonderen Wert darauf, seine Informationen barrierefrei anzubieten. Barrierefreiheit ist ja ein größeres Thema als nur die Gebärdendolmetschung.

Wir bauen dieses Angebot barrierefreier Informationen seit geraumer Zeit und jetzt mit noch mehr Kraft Schritt für Schritt aus. Wir haben in den vergangenen Tagen zahlreiche wichtige Informationen gebärdengedolmetscht veröffentlicht - zuletzt die Fernsehansprache der Bundeskanzlerin, ihre Pressekonferenz zwei Tage zuvor, die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus, die wir bei uns im Netz stehen haben, eine Pressekonferenz mit Bundesminister Spahn, den Podcast der Bundeskanzlerin in der vergangenen Woche -, und wir werden das noch weiter ausbreiten. Ich finde es auch sehr gut, dass die Bundespressekonferenz hier jetzt einen Gebärdendolmetscher anwesend hat.

Alle Webseiten der Bundesregierung haben eigenständige Bereiche für leichte Sprache; auch das ist ein wichtiges Thema der Barrierefreiheit. Wir arbeiten daran, diese Bereiche - Gebärdendolmetschung, leichte Sprache - aktualitätsbezogen weiter auszubauen, das heißt, es soll auch eine personelle Verstärkung geben.

Zusatzfrage: Gilt das auch für das Gesundheitsministerium? Der Gesundheitsminister ist ja gerade logischerweise besonders gefragt.

Ewald: Die Hinweise sind bei uns angekommen und wir versuchen das da, wo es möglich ist, auch umzusetzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf unsere neue Leadseite "Zusammen gegen Corona" verweisen. Dort haben wir noch einmal alle wesentlichen Informationen nach Zielgruppen und Handlungsempfehlungen zusammengefasst. Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass wir über Twitter den Hashtag #WirBleibenZuhause initiiert haben, wo auch Prominente die Bevölkerung noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass sie angesichts der jetzigen Lage doch zu Hause bleiben sollten. Wir bauen unser Informations- und Kommunikationsangebot also auf allen Ebenen aus, und da ist das Angebot für Gehörlose sozusagen auch mit enthalten.

Adebahr: Ich kann noch kurz etwas bezüglich der Passagiere auf der "AIDAmira" vor Südafrika nachliefern: Es ist uns mit der Botschaft und in ganz enger Zusammenarbeit mit dem Reiseveranstalter gelungen, eine Lösung zu finden. Die Passagiere des Schiffes sollen zeitnah von Bord und mit Organisation des Reiseveranstalters ganz schnell nach Deutschland zurückfliegen. Ich habe kein genaues Datum für Sie; da sind wir noch am arbeiten. Es soll aber schnell gehen.

Unter den 1243 Passagieren sind viele deutsche und auch österreichische Staatsangehörige, ich kann Ihnen im Moment aber keine genaue Aufschlüsselung nach Nationalitäten geben.

Frage: Haben Sie einen Überblick, wie viele Deutsche es im Moment noch im Ausland gibt?

Adebahr: Es gibt mehrere hunderttausend Deutsche im Ausland, aber von denen wollen nicht alle zurück. Wir wissen noch nicht, wie viele zurück wollen. Es haben sich über hunderttausend - ich glaube, 144 000 war der Stand gestern - in unsere Rückreiselisten eingetragen oder haben sich zumindest mit einem potenziellen Rückreisewunsch registrieren lassen. Die Zahl derjenigen, die dauerhaft im Ausland leben oder aufhältig sind, liegt höher.

Zusatzfrage: Über 140 000 wollen jetzt noch zurück?

Adebahr: Nein, es haben sich insgesamt seit Beginn der Aktion 144 000 eingetragen. Seit Montag sind 96 000 Deutsche zurück. Das heißt aber nicht, dass man 144 000 minus 96 000 rechnen kann.

Frage: An das Finanzministerium: Ist es richtig, dass die Bundesregierung am Montag über die Aussetzung der Schuldenbremse entscheiden will? Wird bereits am Montag über einen Staatsfonds für befristete Beteiligungen an Unternehmen entschieden?

Kolberg: Wir haben immer betont, dass wir alle Maßnahmen ergreifen wollen, um gut durch die Krise zu kommen. Einen Teil dieser Maßnahmen haben wir hier schon erläutert; der Bundesfinanzminister hat sie vorgestellt. Wir werden weitere Maßnahmen ergreifen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Haben Sie bitte Verständnis, dass ich diese Maßnahmen erst dann vorstellen kann, wenn sie auch vorliegen und wenn sie beschlossen sind. Wir werden aber natürlich zeitnah darüber informieren.

StS Seibert: Weil ja bekannt ist, dass es gestern sehr intensive Beratungen der Bundeskanzlerin mit den entsprechenden Ministerinnen und Ministern gegeben hat, will ich nur sagen: Das waren sehr konstruktive Beratungen. Die Bundesregierung eint der gemeinsame Wille, angemessen auf diese Coronakrise zu reagieren und wirklich das zu tun, was möglich ist, alles zu tun, was möglich ist, um die Auswirkungen auf die Unternehmen wie auch auf die Arbeitnehmer und ihre Arbeitsplätze abzufedern. Arbeitsplätze zu bewahren ist eines unserer Hauptziele.

Am Montag wird eine Kabinettssitzung stattfinden - das habe ich angekündigt -, und dort werden weitere Maßnahmen beschlossen. In diese Beschlüsse fließen dann die Beratungen auf Regierungsebene, wie sie in den letzten Tagen stattgefunden haben und wie sie auch weitergehen, ein, und dann werden wir Sie entsprechend informieren.

Frage: An das Bundesfinanzministerium: Hat die EU-Kommission den Plan des Bundesfinanzministers zu vom Staat garantierten Krediten für Unternehmen genehmigt? Ab wann werden die Unternehmen sogenannte KfW-Corona-Hilfskredite über ihre Hausbanken beantragen können? Es gibt schon Beschwerden darüber, dass das derzeit noch nicht möglich sei.

Kolberg: Zum Thema KfW habe ich in der letzten Pressekonferenz schon ausgeführt, dass die Informationen von der KfW an die Hausbanken weitergegeben wurden, damit diese Kredite zeitnah ausgezahlt werden können und das erreicht wird, was auch Herr Seibert gerade ausgeführt hat, nämlich dass die Unternehmen und auch Arbeitsplätze geschützt werden. Dazu sind umfangreiche Informationen bei der KfW verfügbar. Die KfW hat eine Hotline eingerichtet und hat die Banken darüber informiert, wie das jetzt alles funktioniert. Ich denke, da sind wir sehr schnell gewesen: Wir haben dieses Paket am Freitag vorgestellt und am Mittwoch wurden die Banken informiert. Ich denke, da können wir stolz auf unsere schnelle Krisenreaktion sein.

Was die europäische Dimension angeht, sind wir mit den EU-Finanzministern und auch mit der EU-Kommission im Gespräch. Am Montag hat die Eurogruppe getagt. Dort wurde abgestimmt, dass man die Maßnahmen ganz eng mit der Europäischen Kommission koordiniert. Mit der EZB, der Europäischen Investitionsbank, und dem ESM stehen wir in ständigem Austausch, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Es wurde auch schon ein Bündel an Maßnahmen vorgelegt. Die Minister haben ein gemeinsames Statement abgegeben, das seit Montag auch verfügbar ist. Darin geht es unter anderem darum, die EU-Haushaltsmittel zu mobilisieren, um Maßnahmen gegen die Krise zu ergreifen, zusätzliche Aktivitäten der EIB werden vorgenommen. Man hat davon gesprochen, dass volle Flexibilität bei den Vorgaben des Stabilitätspaktes und bei den Beihilferegelungen gelten. Sie sehen also, wir sind zu allen diesen Fragen mit unseren europäischen Partnern im Gespräch.

Baron: Ich würde hier noch gern zum Beihilfepunkt ergänzen. Auch von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums möchte ich noch einmal betonen, was der Kollege gerade gesagt hat: Die Bundesregierung tut alles, was notwendig ist. Es stehen ja diese KfW-Betriebsmittelkredite und umfassende Hilfen für alle Unternehmen zur Verfügung, nicht nur für große und Kleine. Es wird an weiteren Hilfen, auch für Klein- und Kleinstunternehmen, gearbeitet. Es wird hier keine Solidaritätslücke geben. Wir tun hier wirklich alles, was notwendig ist.

Zum Beihilfepunkt wollte ich noch kurz ergänzen; der Kollege hat es schon genannt. Die Kommission hat jetzt ja Vorschläge zur Überarbeitung des Beihilferegimes vorgelegt. Das läuft unter dem technischen Begriff des "temporary framework". Diese Vorschläge haben viele unserer Bitten schon aufgenommen.

Weil konkret die Frage kam zu Problemen der Hausbanken im Verhältnis zur KfW und Kritik an Zinssätzen der KfW, die zu hoch oder zu unattraktiv sind: Das sind Probleme, die sich mit dem "temporary framework" der Kommission lösen lassen. Für diese Fragen wird es also, sobald die Kommission dieses Paket, dieses Beihilfepaket, verabschiedet hat, Lösungen geben. Wie der Kollege gesagt hat: Wir sind da in engem Austausch mit der Kommission und bringen unsere Punkte, wo wir Lücken sehen, auch ständig ein.

Frage : Einmal noch an das Finanzministerium. Im Gespräch für diesen Staatsfonds sind ja 500 Milliarden Euro. Würden Sie sich von so einer Summe - das ist ja quasi dann die Bazooka - auch eine beruhigende Wirkung auf den Börsenverlauf erwarten?

Und im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsministerium, Frau Baron, noch eine Nachfrage: Vapiano hat Insolvenz beantragt und wohl beklagt, dass die in Aussicht gestellten Mittel nicht schnell genug zur Verfügung gestellt würden. Reagieren Sie auf solche Klagen?

Kolberg: Zunächst einmal: Da gibt es ja jetzt viel Berichterstattung. Zu einzelnen Berichten äußern wir uns natürlich nicht.

Was irgendwelche Spekulationen betrifft, so habe ich ja eben schon ausgeführt, dass wir am Montag weitere Maßnahmen vorstellen werden. Der Minister hat sich heute auch dazu geäußert. Wir haben bereits eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um Arbeitsplätze zu schützen, um Unternehmen zu schützen. Auf diesem Weg werden wir weitermachen. Wir haben das ja auch angekündigt. Wenn es noch weiteren Bedarf gibt, werden wir Programme vorstellen, die sich insbesondere an Klein- und Kleinstunternehmen richten. Die Arbeiten laufen jetzt. Alle Maßnahmen, die erforderlich sind, werden ergriffen. Das haben wir angekündigt, und das werden wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen. Das gibt dann natürlich auch Zuversicht für den Finanzmarkt.

Baron: Ich kann auch das nur noch einmal unterstreichen, was der Kollege gesagt hat. Es wird aktuell über weitergehende Maßnahmen beraten. Dazu gehören auch diese Gedanken über Fondslösungen oder Modelle aus der Finanzkrise. Dazu sind, wie gesagt, die Experten aus dem Finanz- und Wirtschaftsministerium im Austausch. Dazu wird es etwas geben. Wir schließen hier keine Mittel aus, sondern tun alles, was notwendig ist.

Zu Ihrer Frage zum Thema Insolvenzen und zur Frage, ob die Anträge zu lange dauern, kann ich Ihnen, wie gesagt, mitteilen: Die KfW-Mittel, die Kredite, konnten ab dieser Woche sofort beantragt werden. Sie stehen ab dem 23.03. zur Verfügung.

Ich möchte neben den Krediten auch noch auf ein weiteres Instrument hinweisen, nämlich die Bürgschaften, die daneben auch zur Verfügung stehen. Auch da haben wir in der letzten Woche darüber informiert, dass wir beim Thema Bürgschaften die Verfahren deutlich erleichtert haben. Bislang mussten bei KfW-Bürgschaften auch Länderbeteiligungen eingeholt werden. Das ist aktuell ausgesetzt, sodass aktuell Expressbürgschaften binnen drei Tagen möglich sind.

Frage: Diese 500 Milliarden eines zusätzlichen Rettungsschirms, die jetzt auf einmal kursieren, ähneln doch sehr stark dem Rettungsschirm, der schon für die Unternehmen angedacht war, der weitgehend auf Kredite und Garantien basiert. Oder muss man sich da noch etwas anderes vorstellen? Denn Frau Baron hat jetzt erzählt, es solle noch einen zusätzlichen Fonds geben, um Unternehmen zu retten, die in der Schieflage sind. Wenn das tatsächlich diese 500 Milliarden sind, dann müsste ja letztendlich die Bürgschaftsgarantie des Bundes massiv ausgeweitet werden. Denn bislang war sie ja 500 Milliarden.

Kolberg: Genau. Wir haben ja eben schon ausgeführt, dass wir uns zu Einzelheiten und zu Spekulationen, die jetzt in der Runde sind, nicht äußern. Wir werden zügig unsere Maßnahmen vorstellen, die wir ergreifen, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen.

Ich will noch einmal betonen, dass alle beschlossenen und auch die geplanten Maßnahmen sich an die Realwirtschaft und die Beschäftigten richten, weil das ja jetzt auch im Gespräch war, und nicht an Banken. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt.

Die Einzelheiten, wie gesagt, werden wir in Kürze vorstellen und dann auch zu allen Einzelheiten dieser Maßnahmen sprechen. Der Minister hat ja auch betont: Wenn es notwendig sein sollte, dann werden wir auch Unternehmensbeteiligungen in Erwägung ziehen. Diese ganzen Maßnahmen werden wir vorstellen, sobald sie feststehen.

Baron: Das kann ich auch nur noch einmal so unterstreichen.

Noch einmal zur Klarstellung: Das, was in der vergangenen Woche als Schutzschild für beschäftigte Unternehmen vorgestellt wurde, hatte vier klare Säulen. Das war das erweiterte Kurzarbeitergeld, das ja bereits rückwirkend in Kraft getreten ist. Das waren die Betriebsmittelkredite und KfW-Programme, die in unbegrenzter Höhe möglich sind. Das war dann zum Dritten die verstärkte Zusammenarbeit und der Austausch mit den europäischen Instrumenten - auch da sind ja schon Programme ergangen - und eben auch die Auswirkungen von Bürgschaftsinstrumenten.

Daneben diskutiert die Bundesregierung aktuell weitere Instrumente, wie eben dargestellt. Das betrifft die Kategorie Kleinst- und Soloselbstständige, um da eben keine Solidaritätslücke entstehen zu lassen, bis hin zu weiteren Instrumenten von Unternehmensbeteiligungen. Der Kollege hat es genannt. Das sind sozusagen weitere Instrumente, die aktuell beraten werden. Darüber werden wir dann informieren, wenn die Beschlüsse gefasst sind.

Frage: Auch eine Frage an das Finanzministerium: Die EU-Kommissionspräsidentin hat heute Morgen gesagt, dass Corona-Bonds eingesetzt werden, wenn sie benötigt werden. Heißt das in der logischen Folge, dass die Bundesregierung ihre Vorbehalte gegenüber diesen Gemeinschaftsbonds aufgegeben hat, wenn sie das so verkündet, dass sie eingesetzt werden?

Noch eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Herr Linnemann, MIT-Chef, hat heute Direktzahlungen an Kleinstselbstständige vorgeschlagen, und zwar in der Höhe von 30 000 bis 40 000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssten. Ist das eine Richtung, in die Sie auch denken?

Kolberg: Zu Ihrer Frage: Da kann ich auf das zurückkommen, was ich eben schon ausgeführt habe.

Wir stimmen uns auf europäischer Ebene eng ab. Die Kommissionspräsidentin hat davon gesprochen, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, die notwendig sind, um gut durch die Krise zu kommen. Das ist ja genau der Ansatz, den wir auch verfolgen. Welche Maßnahmen das sind - ich habe mir ihr Interview ganz aufmerksam angehört -, hat sie ausdrücklich offengelassen. Sie hat gesagt, dass wir dazu im Gespräch sind, und diese Gespräche laufen.

Zusatzfrage: Ich möchte noch kurz nachfragen, weil das ja in der Debatte um die Eurobonds, wie Sie wissen, ein sehr heikler Punkt war. Wenn alle Maßnahmen auf dem Tisch liegen, dann liegen also diese Gemeinschaftsbonds jetzt auch auf dem Tisch und werden zum Beispiel von der Bundesregierung oder anderen nicht mehr abgelehnt?

Kolberg: Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Wir sind mit unseren europäischen Partnern im Gespräch, um gut aus dieser Krise herauszukommen.

Baron: Zur Frage, die an mich ging, kann ich nur noch einmal wiederholen: Die Bundesregierung prüft und erarbeitet weitere Maßnahmen, insbesondere auch für Selbstständige, Soloselbstständige und Kleinstunternehmen. Diese müssen schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen. Dazu zählen Kredite. Aber wir diskutieren auch Zuschüsse.

Frage: Auch noch einmal zu der europäischen Diskussion: Wie stehen die Bundesregierung und das Finanzministerium zu Möglichkeiten, die Kreditlinie des ESM auszuweiten? Im Moment sind das ja 500 Milliarden Euro. Könnte man sich vorstellen, das vielleicht zu verdoppeln?

Kolberg: Ich habe ja schon betont, dass es eben auch um die Zusammenarbeit mit Kommission, EZB, Investitionsbank und natürlich auch ESM geht. Da laufen gerade die Gespräche. Die Minister und die Ministerin haben sich am Montag auf ein gemeinsames Vorgehen in ihrem Statement geeinigt und haben dort Maßnahmen, die ich hier schon erläutert habe, niedergelegt. Genau auf dieser Basis werden wir jetzt weiterarbeiten.

Wenn es weitere Maßnahmen gibt, wie ich ja eben schon erläutert habe, dann werden wir sie zeitnah vorstellen.

Frage: Geht es um Spekulanten? Herr Altmaier und Herr Scholz haben in der letzten Woche hier gesessen und gesagt, dass man insbesondere gegen Spekulationen, jetzt auch gegen deutsche Unternehmen, vorgehen will. Der größte Hedgefonds der Welt, Bridgewater Associates, hat mittlerweile 14 Milliarden Dollar gegen europäische Unternehmen gewettet. Was können Sie noch dagegen tun? Was werden Sie gegen zukünftige Wetten der Hedgefonds tun? War man vielleicht doch etwas zu zögerlich, wenn es um Leerverkäufe geht, diese nicht sofort zu verbieten?

Kolberg: Ich denke, an dem, was wir hier auch ausgeführt haben, welche Maßnahmen wir schon ergriffen haben und welche Maßnahmen wir auch angekündigt haben, sieht man, dass wir entschlossen gegen die Auswirkungen der Coronakrise vorgehen. Wie ausgeführt: Wenn dort weitere Maßnahmen notwendig werden sollten, werden wir sie auch zeitnah ergreifen.

Baron: Zu diesem Punkt möchte ich auf etwas verweisen, was Bundeswirtschaftsminister Altmaier heute zu dem Thema gesagt hat. Wie gesagt: Wir adressieren dieses Thema. Wir haben das im Blick. Er hat eben betont: Wir werden den Ausverkauf deutscher Wirtschaft und Industrie verhindern. Dabei darf es keine Tabus geben. Wir müssen dann eben auch über begrenzte staatliche Anleihen diskutieren, die vielleicht in diesem Kontext nötig sind. Das war ja die Diskussion, die wir gerade schon geführt haben, dass diese Instrumente aktuell in der Bundesregierung beraten werden.

Zusatzfrage: Es gibt ja aktuell schon in anderen Ländern - in Spanien, Italien, Belgien, Frankreich - Leerverkaufstopps für bestimmte Unternehmen. Warum gibt es das hierzulande noch nicht?

Kolberg: Wie ich ausgeführt habe: Sobald wir weitere Maßnahmen zu verkünden haben, werden wir sie vorstellen. Wir haben im Moment eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt. Das ist jetzt der Stand, den ich Ihnen mitteilen kann.

Frage: Ist angesichts der dramatischen Situation in Italien deutscher- oder europäischerseits besondere Hilfe geplant?

StS Seibert: Vielleicht darf ich dazu ganz kurz etwas Grundsätzliches sagen. Das hätte ich sowieso heute noch getan.

Wir alle sehen ja jeden Tag neue Berichte von dem schweren Leid, das sich in Italiens Krankenhäusern abspielt und das so viele Familien in Italien in Trauer stürzt. Ich möchte für die Bundesregierung sagen, dass wir Anteil am Leid der Menschen in Italien nehmen, die besonders schwer von den schrecklichen Auswirkungen der Coronapandemie betroffen sind. Wir trauern mit dem italienischen Volk um die Menschen, die dem Virus jetzt zum Opfer gefallen sind. Gleichzeitig sind wir voller Respekt - ich sage auch Bewunderung - für die vielen Beispiele von tapferem und unermüdlichem Einsatz im italienischen Gesundheitssystem und vom Bürgersinn, den gerade viele Italiener zeigen.

Die Bundesregierung wird Italien bestmöglich bei der Bewältigung der Pandemie unterstützen. Da gibt es Zusammenarbeit im medizinischen Bereich. Aber das ist nur ein Teil davon, natürlich ein zentraler Aspekt. Wir wissen, dass wir den Kampf gegen diese Corona-Pandemie nur gemeinsam erfolgreich führen können, in großer Solidarität, in Entschlossenheit im Rahmen der Europäischen Union und darüber hinaus. In dieser Gewissheit arbeitet die Bundeskanzlerin auch weiterhin eng mit ihrem italienischen Amtskollegen Giuseppe Conte und den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union insgesamt zusammen, um diese Krise zu bewältigen.

Adebahr: Sie haben es ja vielleicht auch gestern gesehen. Wir haben eine Lieferung nach Italien geben können. Das ist aus unserer Sicht auch ein ganz wichtiges Zeichen europäischer Solidarität und Menschlichkeit. Da sehen wir, dass der Binnenmarkt dort wieder anfängt zu funktionieren, damit wir im Binnenmarkt in Gesamteuropa auch die Versorgung mit wichtigen notwendigen Gütern sicherstellen können. Außenminister Maas hat gestern mit seinem italienischen Amtskollegen Di Maio telefoniert. Sie haben sich darauf verständigt, weiter ganz eng zu koordinieren, damit wir auch auf europäischer Ebene solidarisch und gemeinsam immer besser durch diese Krise kommen.

Frage: Herr Seibert, ich muss leider noch einmal darauf zurückkommen. Herr Söder hat gerade eine weitreichende Ausgangssperre ab Samstag in Bayern verkündet und hat gesagt, Baden-Württemberg, Sachsen und Saarland würden etwas Ähnliches nach dem Vorbild Österreichs planen. Setzt das die Bundesregierung das jetzt unter einen besonderen Druck?

Wir haben ja dann wieder den föderalen Flickenteppich. Wie wirkt das nach außen? Ist das besonders hilfreich?

StS Seibert: Da ich das nun gerade von Ihnen erfahre, werden Sie verstehen, dass ich es jetzt hier nicht stante pede kommentieren möchte. Aber es zeigt sicherlich, dass die Absprache und die Koordination zwischen Bund und Ländern, die jetzt für Sonntagabend geplant ist, ganz besonders wichtig ist.

Frage: Herr Söder sagte auch gerade, dass es ein langes Gespräch mit Frau Merkel gegeben hat. War das gestern, Herr Seibert? Wie lange hat das gedauert?

StS Seibert: Ich kann Ihnen jetzt über interne Gespräche nicht berichten. Ich kann Ihnen nur sagen: Es gibt im Moment sehr viele davon.

Zusatzfrage: In Bayern bleiben jetzt auch die Friseure zu. Ich würde gern wissen, warum sie in den letzten Tagen überhaupt noch aufgehabt haben.

StS Seibert: Es war Teil der Einigung, die vor einigen Tagen zwischen Bund und Ländern erzielt wurde, Bereiche, die zur Hygieneversorgung - das sage ich jetzt einmal - gehören, noch offenlassen zu können. Es sind ja immer Kann-Bestimmungen. Diese können offengehalten werden. All diese Dinge werden unter dem Eindruck der Entwicklung der letzten Tage zwischen Bund und Ländern, zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten, zu besprechen sein.

Zusatzfrage: War das vielleicht ein Fehler, die Friseure offenzulassen? Das ist ja quasi ein Bakterienherd, ein Ort, wo viele Menschen zusammenkommen und sich immer wieder austauschen.

StS Seibert: Diese Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, haben ja immer auch Zugangsbeschränkungen und eine Ordnung der Abläufe bestimmt - es war jedenfalls gedacht, dass das so durchgeführt wird -, die das Infektionsrisiko so senken, wie es nur geht.

Frage: Herr Seibert, wird jetzt vielleicht dieses Treffen von Sonntag jetzt auf heute oder morgen vorverlegt?

StS Seibert: Ich habe gerade vor zwei Minuten durch eine Frage Ihres Kollegen von einer bayerischen Entscheidung gehört. Erlauben Sie mir, dass ich das jetzt nicht kommentieren kann oder das in seinen Auswirkungen auf den Terminkalender, den ich Ihnen vorgetragen habe, jetzt hier schon bewerten kann. Wir werden Sie immer rechtzeitig informieren, auch über den Stand und die Abfolge der Beratungen.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium zu einem Aspekt, der diskutiert wird, nämlich Mieten. Vielleicht können Sie uns ein bisschen sagen, wie die Diskussion da verläuft. Es geht um Gewerbemieten, aber auch um private Mieten. Wird es da eine Arbeits- oder eine Lastenteilung zwischen Vermietern und Staat geben? Oder ist der Staat bereit, alle Ausgaben, die da anfallen, zu übernehmen?

Baron: Auch da muss ich noch einmal auf das bereits Gesagte verweisen. Wir bereiten aktuell in der Bundesregierung weitere Maßnahmen vor, die vor allem die Zielgruppe erreichen sollen: Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und andere Kleinere Unternehmen, die besonders betroffen sind und für die aus verschiedenen Gründen nur Kredite nicht das richtige Instrument sind. Da diskutieren wir auch über direkte Zuschüsse.

Was diese dann im Einzelnen umfassen können, da kann ich jetzt noch nicht ins Detail gehen. Da bitte ich um Verständnis, dass wir die laufenden Beratungen noch abwarten müssen. Sobald da Beschlüsse gefasst sind, werden wir natürlich informieren. Aktuell laufen die Beratungen.

Frage: Ich glaube, alle Redaktionen erreichen gerade viele Kleine Unternehmen, die nicht das nötige Knowhow haben, um Kurzarbeitergeld oder Hilfskredite zu beantragen, beziehungsweise die nicht das Durchhaltevermögen und die Zuversicht haben, Kredite wieder zurückzuzahlen. Wie sieht es denn jetzt mit betriebsbedingten Kündigungen aus, wenn den Unternehmen Umsatz wegbricht? Was wollen Sie dagegen tun?

Baron: Ich kann nur noch einmal auf das Gesagte verweisen. Gerade für diese Zielgruppe diskutieren wir, wie gesagt, weitere Maßnahmen. Es soll keine Solidaritätslücke geben. Das heißt, auch diese Gruppe soll abgedeckt werden. Zu weiteren Punkten müssten die Kollegen ergänzen. Das Thema von Zuschüssen, über das beraten wird, hatte ich ja gerade genannt.

Stoltenberg: Herr Heil hat ja schon mehrfach geäußert - es wurde auch hier schon mehrfach gesagt -, dass es oberstes Ziel der Bundesregierung ist, dafür zu sorgen, dass sich die Menschen neben den Sorgen, die sie sonst gerade haben, so wenig Sorgen wie möglich um materielle Dinge und Fragen wie Arbeitslosigkeit machen müssen.

Wir haben das Instrument der Kurzarbeit noch einmal massiv vereinfacht. Es ist möglich, es rückwirkend ab 1. März in Anspruch zu nehmen. Der Appell ist, dass die Agenturen vor Ort, die jetzt vielleicht ein bisschen überlastet sind - aber auch daran wird gearbeitet - gerade den von Ihnen genannten Kleinunternehmen beratend zur Seite stehen. Da geht also nichts unter. Da wird ihnen geholfen, und da wird beraten.

Frage: Ist man schon in der Frage weitergekommen, ob man das Kurzarbeitergeld in großem Stil aufstockt, zum Beispiel durch eine Einigung bei den Tarifpartnern, einen staatlichen Zuschuss oder durch eine Lockerung der Grundsicherungsregeln?

Die Lohnfortzahlungen für Eltern, die jetzt ihre Kinder betreuen müssen, weil die Schulen geschossen sind, sind ja eine Sache, die auch über das Infektionsschutzgesetz laufen könnte. Hieße das, dass dann die Länder in der Pflicht wären? Machen sie mit? Zahlen sie das? Wie ist der Stand der Dinge bei der Lohnfortzahlung?

Stoltenberg: Am Mittwoch gab es bei uns im Haus ein Treffen der Sozialpartner, auf dem die beiden Minister Altmaier und Heil mit den Spitzen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände gesprochen und sich beraten und ausgetauscht haben. Sie haben vereinbart, dass man sich über die Frage der Aufstockungen oder der Zuschüsse einigt. Es gibt viele tarifvertragliche Lösungen, wonach das Kurzarbeitergeld über 60 Prozent oder 67 Prozent aufgestockt wird, wenn Kinder in der Familie sind.

Zu Ihrer anderen Frage kann ich mich nur dem anschließen, was hier schon mehrfach geäußert wurde. Innerhalb der Bundesregierung gibt es intensive Beratungen mit den Ländern über diese Fragen, gerade auch über die Frage, wie man bei Soloselbstständigen verschiedene Sicherungsmöglichkeiten einzieht. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns dann dazu äußern, wenn das abgeschlossen ist.

Frage: Frau Adebahr, Quellen in Kiew sagen, dass die angekündigte Videokonferenz zwischen den Ministern Maas und Kuleba verschoben wurde. Können Sie das bestätigen?

Wie sehen Sie die Perspektiven für den Normandie-Gipfel im April? Wird es ihn auch virtuell oder vielleicht gar nicht geben?

Adebahr: Wir haben gerade per Mail die Information verschickt, dass die Videokonferenz mit dem ukrainischen Außenminister verschoben wurde. Sie soll nun nächste Woche stattfinden.

Frage: Herr Seibert, Donald Trump hat das G7-Treffen im Juni abgesagt und auch eine Videoschalte angekündigt. Beeinflusst oder beeinträchtigt das die internationale Zusammenarbeit? Wie beurteilen Sie das?

Vielleicht können Sie zwei, drei Sätze zu den Vorbereitungen der Deutschen auf die EU-Ratspräsidentschaft sagen. Wird sie durch die aktuelle Lage beeinträchtigt?

StS Seibert: Es ist gut, dass Sie daran erinnern. Eigentlich hatte ich vorhin vortragen wollen, dass die USA angekündigt haben, dass der diesjährige G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs, der für Mitte Juni angesetzt war, nicht in Form eines physischen Treffens, sondern tatsächlich auch als Videokonferenz stattfinden wird. Außerdem haben die USA mitgeteilt - sie haben in diesem Jahr die G7-Präsidentschaft -, dass sie bis zu dem Gipfel im Juni zusätzliche Videokonferenztreffen der Staats- und Regierungschefs der G7 abhalten wollen, und zwar im April und im Mai.

Es ist immer die Entscheidung der Präsidentschaft, wie ein Gipfel durchgeführt wird. Angesichts der enormen globalen Auswirkungen des Coronavirus und der Pandemie begrüßt die Bundeskanzlerin, dass es trotzdem einen regelmäßigen Austausch der Staats- und Regierungschefs der G7 in Form der regelmäßigen Videokonferenzen geben wird. Eine hat ja bereits stattgefunden. Die G7 haben auch eine Erklärung zur Coronakrise gemeinsam verabschiedet.

Natürlich ist es noch besser, wenn man sich zwei Tage von Angesicht zu Angesicht begegnen kann; das muss ich, denke ich, niemandem erklären. Trotzdem finden unter den besonderen Umständen eben besondere Maßnahmen statt. So wird man jetzt in der internationalen Politik und Diplomatie insgesamt lernen, mit dem Mittel der Videokonferenz trotzdem auch die Gemeinsamkeit, die in dieser Krise notwendig ist, herzustellen.

Zusatz: Das gilt natürlich auch für die Ratspräsidentschaft und die Vorbereitung. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen?

StS Seibert: Wir haben jetzt den 20. März. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht genau sagen, wo Deutschland und Europa im Juli bei der Bewältigung des Coronavirus stehen werden. Deswegen hat es keinen Zweck, dass ich dazu jetzt in die Glaskugel blicke. Wir werden die Ratspräsidentschaft am 1. Juli übernehmen; das ist klar und bleibt auch so.

Frage: Nächste Woche findet der EU-Gipfel statt. Sie hatten schon gesagt, dass er auch in eine Videoschalte umgewandelt werde. Die EU-Gipfel sind zweitägige Veranstaltungen, in denen man nachts sehr lange zusammensitzt. Können Sie uns ein paar Einzelheiten dazu nennen, wie denn diese Schalte ablaufen soll? Ist das eine Dauerschalte über mehrere Stunden, oder wird sich das auf zwei Stunden beschränken?

StS Seibert: Ich sage es Ihnen sehr gern, nachdem sie stattgefunden hat. Ich kann es Ihnen jetzt nicht vorhersagen.

Zusatzfrage: Steht also noch nicht fest, wie das abläuft?

StS Seibert: Es ist ein Zusammenschalten der 27 Staats- und Regierungschefs, der Chefin der Europäischen Kommission, des Präsidenten des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments, wie es sonst in Brüssel auch physisch stattfände. Aber bevor es stattgefunden hat, kann ich Ihnen noch nicht sagen, wie lang und in welcher Dynamik sich das abspielt. Aber ich will gern im Anschluss darüber berichten. Es kann auch noch eine andere Form der Presseunterrichtung geben.

Frage: Meine Frage geht wahrscheinlich an Frau Baron und eventuell auch an Herrn Seibert. Es gibt jetzt Angebote der US-amerikanischen Autoindustrie an die dortige Regierung, die Produktion umzustellen und in die Produktion medizinischer Geräte einzusteigen oder dies zumindest zu prüfen.

Sind Ihnen von hiesigen Unternehmen ähnliche Angebote bekannt? Würden Sie das unterstützen, beziehungsweise bemüht sich die Bundesregierung darum, sozusagen branchenfremde Firmen dazu zu bringen, das zu prüfen, oder halten Sie das für wenig sinnvoll?

Baron: Wir verfolgen die Berichterstattung dazu natürlich genau und stehen zu allen Themen im Austausch mit der Wirtschaft. Aber ich kann Ihnen jetzt nicht über konkrete Pläne aus deutschen Unternehmen berichten. Es wäre natürlich auch immer eine Entscheidung des einzelnen Unternehmens, zu beurteilen, was in einer Produktionsumstellung möglich und was nicht möglich ist. Das kann die Bundesregierung schwerlich sozusagen vom Schreibtisch aus beurteilen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es zum Beispiel auch noch keine Angebote gibt?

Baron: Mir ist nichts darüber bekannt, dass von deutschen Unternehmen konkrete Angebote formuliert wären.

Frage: Ich habe dazu eine Frage an das Wirtschaftsministerium oder das Gesundheitsministerium. Ermuntern Sie denn Unternehmen dazu, ihre Produktion umzustellen?

Zum Beispiel gab es mit dem Tesla-Chef in den USA eine ähnliche Diskussion, und er hat sich nach einer solchen Diskussion und nach Bitten aus der Politik dazu bereit erklärt, zu versuchen, die Produktion umzustellen.

Baron: Wie gesagt, stehen wir mit der Wirtschaft und allen Branchen in stetigem Austausch. Zu dieser Frage kann ich jetzt nichts Konkretes berichten. In erster Linie müssten die Unternehmen bewerten, was in ihren Produktionsanlagen möglich und was nicht möglich ist.

Ewald: Ich kann das von meiner Seite aus nicht ergänzen. Sie wissen, dass wir unsere volle Energie darauf verwenden, mit allen Akteuren im Gesundheitswesen nach Lösungen zu suchen, um die Kapazitäten weiter aufzustocken und eine bestmögliche Versorgung im Pflegebereich, im Gesundheitsbereich und insbesondere im Krankenhausbereich sicherzustellen. Darauf verwenden wir unsere Energie jetzt primär und stehen dazu auch im Austausch mit allen Beteiligten.

Frage: An das BMF und gegebenenfalls das Gesundheitsministerium: Der "stern" berichtet, dass Finanzminister Scholz zwei Milliarden Euro für das Gesundheitsministerium bewilligt habe, ohne den Haushaltsausschuss im Vorfeld zu konsultieren. Warum ist das nicht passiert? Die Abgeordneten wundern sich sehr. Natürlich sollten jetzt so wenige bürokratische Hürden wie möglich bestehen. Aber ein parlamentarischer Ausschuss ist keine bürokratische Hürde. Warum ist das ohne Konsultationen im Vorfeld passiert?

Kolberg: Wir haben alle Verfahren eingehalten, die notwendig sind, um die notwendigen Hilfsmaßnahmen zu verabschieden und durchzubringen. Je nach Maßnahme gibt es verschiedene Wege, das zu tun. Manche müssen ins Kabinett; manche müssen in den Bundestag; manche müssen in den Haushaltsausschuss; manche sind zustimmungspflichtig, während andere nur angezeigt werden müssen.

Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde ergriffen, um dem Bundesgesundheitsministerium die Maßnahmen zu ermöglichen, die jetzt zügig erforderlich sind. Darüber haben wir auch Auskunft gegeben. Ich weiß nicht, ob der Kollege noch etwas ergänzen kann, aber das ist der Stand, den ich dazu mitteilen kann.

Zusatzfrage: Das heißt, dass es bei den zwei Milliarden gar nicht notwendig und zwingend war, den Haushaltsausschuss im Vorfeld zu konsultieren. Korrekt?

Kolberg: Es geht um verschiedene Maßnahmen, die ergriffen wurden, und auch um verschiedene Summen, die im Einzelnen bewilligt wurden. Dabei wurden alle notwendigen Beteiligungen vorgenommen, die gebraucht wurden.

Freitag, 20. März 2020

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. März 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-maerz-2020-1733084
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2020

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