Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/2008: Regierungspressekonferenz vom 13. März 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 13. März 2020
Regierungspressekonferenz vom 13. März 2020


Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Gespräch mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus, Gespräch mit dem Präsidenten der Republik Serbien, Kabinettsitzung, Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer, Gespräch mit dem Premierminister des Großherzogtums Luxemburg), mögliches Gespräch der Kanzlerin mit dem türkischen Staatspräsidenten, Coronavirus, Löschung von Daten auf einem früheren Handy des Bundesverkehrsministers, Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Situation an der griechisch-türkischen Grenze, Lage in Libyen

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Kautz (BMG), Eichler (BMWi), Kall (BMJV), Wogatzki (BMF), Scharlack (BMBF), Collatz (BMVg), Stoltenberg (BMAS), Grünewälder (BMI), Alexandrin (BMVI)

Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Vorsitzender Feldhoff: Wir fangen an mit den Terminen der Kanzlerin in der nächsten Woche.

StS Seibert: Guten Tag! Bevor ich zur nächsten Woche komme, noch eine Erinnerung an einen Termin heute, den die Bundeskanzlerin Ihnen hier am Mittwoch gegenüber schon erwähnt hat: Sie wird heute ab 18 Uhr im Kanzleramt mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus sprechen. In diesem Gespräch wird es um die ökonomischen Folgen der Pandemie und um mögliche Hilfen gehen. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung schnell gehandelt; der Bundestag im Übrigen auch. Es sind deutliche Ausweitungen und Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen worden, die Liquiditätshilfen werden ausgeweitet. Dazu bekommen Sie ja in einer Stunde an dieser Stelle von den Bundesministern Scholz und Altmaier weitere Details.

Also: Um 18 Uhr heute im Kanzleramt Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften bei der Bundeskanzlerin. Sie wird dazu um 17 Uhr im Kanzleramt ein kurzes Statement abgeben.

Am Montag, dem 16. März, wird die Bundeskanzlerin um 12.15 Uhr mit dem serbischen Präsidenten Aleksandar Vucic sprechen. Das war geplant als ein Besuch von Präsident Vucic hier in Berlin. Es ist jetzt in beiderseitigem Einvernehmen in eine Videokonferenz umgewandelt worden. Die findet also am Montagmittag statt.

Am Mittwoch findet zunächst einmal um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Kanzlerin statt.

Ebenfalls am Mittwoch ab 14 Uhr findet hier in Berlin die Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer, die sogenannte MPK Ost, statt. Das erste Thema der Veranstaltung wird der Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 sein - ein Meilenstein für ein in Freiheit und Demokratie vereintes Deutschland. Weitere Themen auf der Tagesordnung: Die Bedeutung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft für die Entwicklung der ostdeutschen Länder, die Stärkung der Gründungsdynamik, finanzpolitische Fragen im Kontext der Energiewende sowie - ich denke, da man muss kein Prophet sein - das Coronavirus und seine Ausbreitung. Im Anschluss an die Besprechung wird es gegen 15 Uhr eine Pressekonferenz geben. Die Bundeskanzlerin wird begleitet vom Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder, Staatssekretär Wanderwitz.

Für Donnerstag war dann ein Besuch von Premierminister Xavier Bettel aus Luxemburg hier bei der Bundeskanzlerin angekündigt und vereinbart, und da wird ebenso verfahren wie bei dem serbischen Präsidenten. Das heißt, um 12 Uhr wird die Bundeskanzlerin per Videokonferenz mit Premierminister Bettel sprechen.

Jetzt hoffe ich, dass ich nichts vergessen habe - ich glaube nicht. Wenn es Aktualisierungen gibt, dann würde ich die natürlich am Montag nachreichen.

Frage: Nur eine Verständnisfrage, Herr Seibert: Warum findet das Gespräch mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften heute Abend nicht als Videokonferenz statt, die Gespräche in der nächsten Woche aber schon?

StS Seibert: Die Liste von Eingeladenen für heute Abend ist lang. Auf der Seite der Wirtschaft: BDI, BDA, DIHK, Handwerk, Bundesverband Großhandel, Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft, Verband Deutscher Reeder, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft - das ist eine lange Liste. Es sind mehrere Vertreter von Gewerkschaften dabei. Es gibt auch weiterhin Veranstaltungen, bei denen die physische Präsenz sinnvoll und notwendig ist. Glauben Sie mir, dass die Bundesregierung und auch das Kanzleramt natürlich die Terminkalender daraufhin überprüft, ob es sich um eine solche Veranstaltung handelt oder ob man anders vorgehen kann. Hier ist es so entschieden worden wie gestern auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz.

Frage: Eine praktische Frage: Wird es danach, ähnlich wie gestern, eine Pressekonferenz oder irgendeine Form der Unterrichtung der Öffentlichkeit geben?

Zweitens: Können Sie uns zu den Inhalten - mögliche Angebote oder mögliche Empfehlungen, die die Kanzlerin den Wirtschaftsverbänden oder den Gewerkschaften geben wird - etwas sagen?

StS Seibert: Zunächst einmal werden Sie ja jetzt um 12.30 Uhr hier die beiden Bundesminister Scholz und Altmaier erleben, die genau zu diesen Bereichen und zu diesem Sektor sprechen. Deswegen würde ich dem hier jetzt nicht weiter vorgreifen wollen. Es geht heute Abend im Gespräch mit den Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften um die möglichen wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus, wissend, dass keine Seite derzeit diese wirtschaftlichen Folgen genau vorhersehen kann, weil wir nicht wissen, in welcher Drastik und in welcher Länge das Coronavirus uns heimsuchen wird. Es gibt aber ganz klar erhebliche Risiken für Unternehmen und für Arbeitnehmer. Darum soll es gehen. Wie gesagt, es gibt bereits wichtige Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld und eine Ausweitung der Liquiditätshilfen - mehr dazu in der Pressekonferenz der beiden Minister.

Es ist keine Pressekonferenz im Anschluss vorgesehen. Wir werden sehen, wie wir dann unterrichten.

Frage: Ich habe eine Frage zu einem Termin, der nicht genannt wurde: Für Montagabend war ein Termin der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema 30 Jahre erste freie Volkskammerwahl mit einem Festvortrag der Kanzlerin geplant. Bislang kam da noch keine Absage. Deshalb stelle ich jetzt an Sie die Frage: Findet der Termin nicht statt oder findet der ohne Kanzlerin statt?

StS Seibert: Ich kann Ihnen diesen Termin für die Bundeskanzlerin nicht ankündigen. Ich würde Sie bitten, sich mit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Verbindung zu setzen.

Frage: Nur eine Kleine Querung: Sie sagten, das Statement der Kanzlerin komme schon um 17 Uhr, also eine Stunde vor dem Treffen?

StS Seibert: Ja, es gibt eine kurze Erklärung der Bundeskanzlerin zu dem ganzen Komplex - Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft, die heute beschlossenen Maßnahmen, das Gespräch, das vor ihr liegt. Das passiert um 17 Uhr, in der Tat.

Frage: Herr Seibert, da Sie sagten, es werde jetzt natürlich immer geprüft, welcher Termin physisch und welcher per Videokonferenz wahrgenommen wird. Plant die Bundesregierung oder hat sie vielleicht bereits ein Expertengremium geplant? Denn das ist nun ja eine gewaltige Umorganisation von Kommunikation. Es gibt ja auch Erfahrungen aus einzelnen Bundesministerien, die immer noch zwischen Berlin und Bonn großflächig getrennt sind und viel über Videokonferenzen arbeiten. Wird also sozusagen ein Expertenstab speziell zu der Frage eingerichtet, wie man diese Form von Kommunikation am effizientesten organisiert?

StS Seibert: Worauf zielt die Frage ab? Wie jetzt jedes einzelne Ressort seine Arbeitsweisen organisiert?

Zusatzfrage: Nein, eben nicht. Das ist ja eine Angelegenheit, die die einzelnen Ressorts wie auch die Kanzlerin selber betrifft. Die Frage ist, ob es eine Art Expertengremium gibt, in dem man darüber berät beziehungsweise sich darüber austauscht, welche Form von Videokonferenz für welchen Anlass in welchem Umfang gewählt wird? Sie haben eben gesagt, bei dem Treffen heute Abend seien eben sehr viele Gäste geladen. Es gibt auch Videokonferenzen mit vielen Teilnehmern. Plant man also ein Expertengremium, das Expertise austauscht und berät, wie man diese Umstellung der Kommunikation am sinnvollsten organisiert?

StS Seibert: im Kanzleramt wie in allen anderen Ministerien wird natürlich über diese Fragen nachgedacht. Wir haben den Krisenstab, wir haben den regelmäßigen Austausch der Gesundheitsminister. Wir haben gestern mit den Ministerpräsidenten den regelmäßigen Austausch des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefs der Staatskanzleien und Senatskanzleien der Länder beschlossen. Das heißt, es gibt eigentlich keinen Mangel an Expertengremien. Die Kommunikationsstäbe in allen Häusern - natürlich auch im Bundespresseamt - denken aber darüber nach, wie man Kommunikation in diesen Tagen unter den Bedingungen der Ausbreitung des Coronavirus sinnvoll organisiert. Wie Sie sehen, hat der Europäische Rat schon vergangene Woche - zum ersten Mal in seiner Geschichte - eine Videokonferenz gemacht. Wie Sie sehen, ersetzt die Bundeskanzlerin in Einvernehmen mit ihren Gästen zwei angesagte Besuche durch Videokonferenzen. Das heißt, das wird alles bereits gemacht.

Frage: Noch eine praktische Frage dazu, weil es ja auch unsere Arbeitsweise als Journalisten berührt, wenn jetzt eine Umstellung auf Videokonferenzen erfolgt: Gibt es danach irgendwelche Fragemöglichkeiten, Pressekonferenzen, oder sind wir dann auf schriftliche Erklärungen über die Gespräche angewiesen?

Eine zweite Frage zu einem Termin, der nicht genannt wurde: Es stand ja immer noch im Raum, dass es nächste Woche auch ein Treffen der Kanzlerin mit Herrn Erdogan in der Türkei gibt. Ist dieser Termin nicht mehr relevant oder findet er statt, und wenn ja, wann?

StS Seibert: Wir haben ja wegen des Coronavirus eine angespannte Lage, und auch deswegen sind wir im Zusammenhang mit dem möglichen Gespräch mit Präsident Erdogan noch in den Planungen.

Zu Ihrer ersten Frage: Wir müssen darüber nachdenken, wie man die Informationen organisiert, und das werden wir tun. Noch liegen die Videokonferenzen ja vor uns.

Adebahr: Das betrifft ja auch verstärkt Außenminister Maas. Er führt heute per Videokonferenz das erste Treffen mit den Visegrád-Staaten durch. Nächste Woche Dienstag ist ein Treffen mit den baltischen Staaten per Videoschalte geplant, und dort soll auch - so es denn geht - erstmals eine virtuelle Pressekonferenz stattfinden. Ich glaube, wir kommen in eine Phase, in der wir Sie noch einladen können, sodass Sie dieser virtuellen PK beiwohnen können, oder in der man dann Fragen sammeln müsste, die dann gestellt werden, wenn Sie sich in so einem Fall nicht mehr physisch ins Auswärtige Amt bewegen können. Ich glaube, das wird für uns alle in dieser Krise auch eine Chance, das einmal auszuprobieren und miteinander zu versuchen, dass wir da bestmögliche Transparenz und auch Pressekonferenzen per Video perspektiv gut über die Bühne bekommen.

Frage: Vielleicht auch noch einmal eine Lernfrage, Herr Seibert: Wie stellt die Bundesregierung denn sicher, dass diese Videokonferenzen abhörsicher sind?

StS Seibert: Ich berichte grundsätzlich nicht über Sicherheitsmaßnahmen im Kommunikationsbereich.

Zusatzfrage: Aber Sie gehen davon aus, dass sie abhörsicher sind?

StS Seibert: Ich berichte grundsätzlich nicht über Sicherheitsmaßnahmen im Kommunikationsbereich.

Zusatzfrage: Skypen Sie? Skype ist ja abhörbar.

StS Seibert: Das halte ich jetzt für eine Feststellung, keine Frage.

Frage: Es wird Sie nicht wundern, dass ich Fragen zum Coronavirus und zum Vorgehen der Bundesregierung habe.

Erst einmal eine Frage an das BMG: Herr Kautz, die Frage, wie viele Tests insgesamt durchgeführt werden, und darüber hinaus, wie viele Negativresultate es gibt, wurde ja in den letzten Tagen und Wochen ein paarmal gestellt. Haben Sie inzwischen eine Größenzahl, die Sie nennen könnten?

Kautz: Nein, das kann ich nicht. Es werden nur die positiven Tests gemeldet, und daraus ergibt sich dann die Zahl, die das RKI jeden Tag meldet: zurzeit 2300 Fälle in Deutschland beziehungsweise ein paar mehr. Die negativen Tests müssen nicht gemeldet werden. Das ist aber eine Sache, die der Minister - das hat er hier in der Bundespressekonferenz schon gesagt - perspektivisch ändern wird, damit man einen besseren Überblick hat und die Zahl auch besser einordnen kann.

Zusatzfrage: Es besteht ja die Frage der Vergleichbarkeit mit anderen Ländern, die teilweise anscheinend viel höhere Mortalitätsraten haben, und warum das so ist.

An Frau Adebahr: Der Minister hat gestern moniert, dass Präsident Trump die Europäer nicht konsultiert hat, bevor er die Reiserestriktionen verfügt hat. Was genau hätte Deutschland denn vorgeschlagen, wie man mit Reiseverkehr zwischen den USA und Europa umgehen kann?

Adebahr: Das ist jetzt ja eine Was-wäre-wenn-Frage. Ich glaube, der Außenminister hat gestern einfach nur konstatiert, dass das eine Entscheidung war, die uns überrascht hat.

Zur Frage des allgemeinen Reiseverkehrs: Es ist ja so, dass wir als Auswärtiges Amt die Funktion haben, Reise- und Sicherheitshinweise zur Verfügung zu stellen und die auch täglich und stündlich zu aktualisieren. Insofern mag ich auf Ihre Frage, was möglicherweise gewesen wäre, nicht antworten, aber für die Reise- und Sicherheitshinweise empfehle ich unsere Webseite.

Frage: An das BMG: In den Beschlüssen des Gesprächs der Regierungschefs und der Kanzlerin von gestern ist das Thema Krankenhäuser aufgerufen, und zwar gesetzliche Maßnahmen des BMG für den Fall, dass Operationen verschoben werden und es dadurch einen wirtschaftlichen Schaden für die Krankenhäuser gibt.

Erste Frage: In dem Beschluss steht, nur die gesetzliche Krankenversicherung würde die möglichen Schäden bezahlen. Was ist mit der privaten Krankenversicherung?

Zweite Frage: Wann kommen da gesetzgeberische Maßnahmen, wann legen Sie also einen Gesetzentwurf vor? Was ist aus Ihrem Bereich noch an kurzfristiger Gesetzgebung geplant?

Kautz: Sie wissen ja auch aus anderen Bereichen, dass wir als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen regeln können und dass die private dann meistens nachzieht beziehungsweise das dann auch für die private gilt. Konkret kann ich Ihnen noch nicht sagen, wie und wann das geregelt wird. Das soll natürlich zeitnah geschehen. Der Beschluss von gestern besagt, dass ab Montag die Krankenhäuser elektive Operationen verschieben sollen, um Raum im intensivmedizinischen Bereich zu schaffen. Es ist eine klare Ansage gemacht worden, dass Krankenhäuser dadurch keinen wirtschaftlichen Schaden haben sollen, und das werden wir auch genau so umsetzen.

Zusatzfrage: Die private Krankenversicherung kann also, aber muss nicht?

Kautz: Ehrlich gesagt: Ich gehe davon aus, dass sie nachziehen wird.

Frage: An das BMG und vielleicht auch an das BMWi: Der Mehrbedarf an Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung ist ja nicht nur in Krankenhäusern und Kliniken, sondern auch in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten. Wie können Sie sicherstellen, dass solche Mehrkosten nicht den Heimbewohnern oder Pflegebedürftigen aufgelastet werden?

Zum Zweiten: In diesem Bereich greift jetzt eben auch der Markt, und zwar insofern, als manche Anbieter einfach Preistreiberei betreiben. Gibt es irgendwelche Maßnahmen, um solche Preistreiberei - mir fällt kein anderes Wort ein - zu verhindern? Das wäre zwar ein Eingriff in Marktmechanismen, aber es herrscht ja auch eine gewisse Notsituation. Diskutiert man das im BMWi, haben Sie da ordnungsrechtliche Maßnahmen, oder ist das kein Thema?

Kautz: Ich starte einmal. - Wir schaffen zentral medizinische Schutzausrüstung an. Gleichzeitig haben wir sowohl Pflegeheime, Krankenhäuser und Arztpraxen als auch die Länder aufgerufen, selber dafür zu sorgen, dass sie weiterhin Schutzausrüstung bekommen. Auch jetzt ist es so, dass eine Arztpraxis und ein Krankenhaus für medizinische Schutzausrüstung sorgen muss. Wir reden dabei ja auch über OP-Schutzmasken, die man ohnehin braucht, egal ob es eine Pandemie gibt oder nicht. Das wird innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung auch abgerechnet. Dass es jetzt zu Preisausschlägen kommt, ist in einem Marktgeschehen auch normal; in diesem Fall werden sie wahrscheinlich größer ausfallen als normal. Gehen Sie einmal davon aus, dass der Bund diese Schutzausrüstung nicht zu exorbitanten Preisen weitergeben wird.

Eichler: Ich kann noch ergänzen. Es gibt, wie Sie wissen, Mechanismen, die unlauterem Verhalten im Wettbewerb entgegenstehen. Die Mechanismen, die greifen, würden hier natürlich auch greifen, wenn es entsprechende Fälle gäbe. Darüber hinaus planen wir spezifisch für den Fall meines Wissens im Moment nichts.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, welche Mechanismen das sind?

Herr Kautz, die Eingangsfrage war ja, ob Sie verhindern können, dass solche Mehrkosten gerade im Pflegereich - das ist ja doch etwas anderes als ein Krankenhaus - an die Betroffenen, also an die Pflegedürftigen, weitergegeben wird.

Eichler: Ich würde, was die Frage angeht, eher an das Bundesjustizministerium verweisen, weil es hierbei um bestimmte Rechtsfragen geht.

Kall: Es tut mir leid, aber dazu müsste ich eine Antwort nachliefern. Damit waren wir bislang nicht unmittelbar befasst.

Kautz: Ausschließen will ich erst einmal generell überhaupt nichts. Wenn ich das richtig sehe - das muss ich allerdings noch einmal nachprüfen -, würde, soweit ich das weiß, so eine Schutzausrüstung sowieso nicht in die Preise einberechnet werden, die Pflegebedürftige zahlen. Aber das muss ich noch einmal nachprüfen. Das würde ich nachliefern.

Frage: Auch zunächst eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium. Gestern Abend war in der Pressekonferenz davon die Rede, dass man Krankenhäuser auffordert - Sie haben es eben auch erwähnt -, mehr Intensivbetten und mehr Betten mit Beatmungsmöglichkeiten zu schaffen. Können Sie uns hierfür eine Zielmarke nennen? Es war ja immer von diesen 28 000 Betten und 25 000 Betten mit Beatmungsgeräten die Rede.

Die zweite Frage: Diese Beatmungsgeräte oder Ventilatoren - wie immer man sie nennt -, die eingesetzt werden, werden zum Teil ja auch in Deutschland hergestellt. Gilt für diese eigentlich auch eine Exporteinschränkung oder eine Exportprüfung?

Noch eine Frage an das Bundesjustizministerium: Es hat ja immer wieder im Zusammenhang mit der Absage von Veranstaltungen eine Debatte darüber gegeben, wie eigentlich das Haftungsrecht greift. Können Sie uns aufklären, wer eigentlich für Schäden, die durch Absagen entstehen, haftet?

Kautz: Zum Genehmigungsvorbehalt, also zum letzten Teil Ihrer Frage, würde ich an das BMWi verweisen wollen.

Zur Zahl der Betten: Wir haben in Deutschland 28 000 Intensivbetten, aber insgesamt 500 000 Krankenhausbetten. Damit sind wir im europäischen und internationalen Vergleich ziemlich weit vorne und im europäischen Vergleich absolute Spitze. Es kommen ungefähr 30 Intensivbetten auf 100 000 Einwohner.

Unser Ziel ist es, so viele dieser Intensivbetten wie möglich für den Fall der Fälle frei zu haben. Deswegen ist auch gestern das beschlossen worden, was Sie gerade zitiert haben, dass also versucht wird, elektive Eingriffe zu verschieben. Gleichzeitig schaffen wir zusätzliche intensivmedizinische Kapazität zentral an, um zusätzliche Intensivbetten einzurichten. Sie können - das hat die DKG, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, auch gesagt - normale Betten zu intensivmedizinischen Betten umwidmen.

Eine klare Zielmarke gibt es nicht. Wir fahren eine Doppelstrategie, dass wir also die Kapazitäten erhöhen und gleichzeitig versuchen, diese Kurve, die der Minister auch hier in der BPK gezeichnet hat - vielleicht erinnern Sie sich -, flacher zu gestalten, sodass gar nicht so viele Fälle auftreten, dass es zu Knappheiten kommt. Momentan werden 23 Patienten intensivmedizinisch behandelt. Das kann das deutsche Gesundheitswesen gut schultern.

Eichler: Was die Genehmigungsvorbehalte für Schutzausrüstung angeht, laufen gerade Gespräche zwischen Deutschland, den Regierungen anderer Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Mehr kann ich Ihnen dazu im Moment nicht sagen.

Zusatzfrage: Die Frage bezog sich darauf, ob dieses bestimmte Material, also Beatmungsgeräte, darunterfallen.

Eichler: Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, was genau unter den Begriff "Schutzausrüstung" fällt. In meinen Unterlagen steht: Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Schutzkittel, Schutzanzüge und Handschuhe. Ob Beatmungsgeräte darunterfallen, müsste ich nachreichen.

Kall: Sie hatten nach Veranstaltungen gefragt. Sie wissen natürlich, dass man zwischen Absagen unterscheiden muss, die durch die Veranstalter selbst erfolgen - dann stellt sich die Frage nach den jeweiligen Verträgen, den Tickets usw. -, und den Maßnahmen - darauf zielt ja Ihre Frage ab -, die durch die Gesundheitsbehörden vor Ort, die Gesundheitsbehörden der Länder angeordnet sind und deren oberste Prämisse der Schutz der Bevölkerung ist.

Die Frage, wer für was aufzukommen hat, lässt sich jedenfalls noch nicht abschließend beantworten. Das sind sehr komplexe rechtliche Fragen, die wir gerade zwischen den Ressorts beraten und hierzu wiederum auch den Krisenstab der Bundesregierung beraten.

Als Erstes kommt als spezialgesetzliche Grundlage das Desinfektionsschutzgesetz in Betracht, für das das Gesundheitsministerium zuständig ist. Diese Fragen werden, wie gesagt, gerade geprüft.

Bei der Absage durch Veranstalter selbst kommt es, wie gesagt, auf die Verträge an. Das lässt sich ganz schwer allgemein abschätzen.

Zusatzfrage: Ich möchte eine kurze Nachfrage stellen. Es gibt ja einige Länder, die von sich aus gesagt haben, dass sie die Kosten übernehmen - ich glaube, es war Sachsen -, damit die Haftungen nicht an den Kommunen hängen bleiben. Gibt es bei diesen Beratungen auf Bundesebene, die Sie eben erwähnt haben, auch die Überlegung, dass der Bund möglicherweise Haftungsanteile für Länder oder Kommunen übernimmt?

Kall: Das wäre jetzt weniger eine Frage nach den rechtlichen Grundlagen, sondern möglicherweise eine Frage nach finanzieller Unterstützung. Ich weiß nicht, ob das BMF dazu etwas ergänzen kann. Ich kann das von hier aus nicht.

Wogatzki: Ich kann insoweit ergänzen, als dass ich sagen kann, dass Herr Scholz gleich hier sitzen wird und sicherlich alle Fragen rund um Corona sehr gut beantworten können wird.

Frage: Eine Frage an das BMG, aber auch an das Bildungsministerium. Von den beiden Ministern hat es in den letzten Tagen immer geheißen, flächendeckende Schulschließungen stünden noch nicht an. Jetzt scheint das aber zu geschehen. Ich würde gerne wissen: Finden Sie das zum jetzigen Zeitpunkt falsch? Finden Sie das zum jetzigen Zeitpunkt dann doch genau richtig? Hat sich da Ihre Position auch geändert?

Kautz: Nein, sie hat sich nicht geändert, denn der Minister hat, falls Sie sich erinnern, hier in der BPK darauf hingewiesen, dass man darauf achten soll, dass Eltern, die vor allen Dingen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und für die Gesundheitsversorgung zuständig sind, durch Schulschließungen nicht zu Hause gehalten werden. Wenn Sie sehen, was zum Beispiel Bayern heute beschlossen hat, so hat Herr Söder bei der Pressekonferenz klar betont, dass man genau für diese Gruppen extra Programme und Betreuungskonzepte für die Kinder finden will. Das begrüßen wir außerordentlich.

Scharlack: Dem würden wir uns anschließen. Ich würde noch ergänzen, dass die Bundesbildungsministerin gestern auch noch einmal betont hat, dass sich die Lagebewertung jeden Tag neu stellt. Die Risikobewertung haben die Länder für sich reklamiert und sind in ersten Fällen zu entsprechenden Schlussfolgerungen gekommen. Das müssen wir akzeptieren.

Zusatzfrage: Ich hatte die beiden Minister eigentlich immer so verstanden, dass sie nicht gesagt haben "Wir finden das jetzt nur nicht richtig, weil noch nicht geklärt ist, wie die Betreuung für Polizistenkinder oder Kinder von Krankenschwestern aussieht", sondern dass sie gesagt haben, dass sie das im Moment nicht für den richtigen Schritt halten.

Kautz: Der Minister hat gesagt, flächendeckende Schulschließungen würde er nicht für richtig halten, aber wenn es regional entschieden wird, dann sollte man darauf achten. Genau das wird jetzt gerade gemacht.

StS Seibert: Ich glaube, man muss grundsätzlich sagen: Wir haben es mit einer - es ist jetzt oft gesagt worden - dynamischen Lage zu tun. Wir haben es mit einem Virus zu tun, das auch die Wissenschaft noch nicht bis ins Letzte durchdrungen hat. Wir haben es mit immer wieder neuen Erkenntnissen und auch neuen Studien, die eintreffen, zu tun. Es ist durch die drei Fachleute, die gestern den Ministerpräsidenten, der Bundeskanzlerin und den Ministern und Ministerinnen vorgetragen haben, äußerst dringlich dargelegt worden, dass wir jetzt noch die Möglichkeit haben, in den nächsten vier bis sechs Wochen bei der Verlangsamung wirklich etwas zu schaffen, wenn wir die Zahl der sozialen Kontakte so sehr reduzieren wie es geht, ohne natürlich die notwendige Versorgung und so etwas zu sehr zu schädigen. Das ist eigentlich die Erkenntnis gewesen, die gestern vor allem stand. Deswegen die Absage von Veranstaltungen eben nicht nur über 1000 Teilnehmern, sondern auch die Absage von Veranstaltungen Kleinerer Dimensionen; deswegen jetzt das, was sukzessiv von den Ländern, deren Zuständigkeit das ist, vorgenommen wird, also die Schließung zum Beispiel von Universitäten - die ersten Länder haben jetzt Schulen und Kitas geschlossen; Sie haben die Ankündigung ja alle gehört -, weil es darum geht, diese vier bis sechs Wochen zu nutzen, die sicher für den weiteren Verlauf der Pandemie in unserem Land entscheidend sind.

Frage: Eine Lernfrage: Gibt es bisher innerhalb der Bundesregierung, in den Ministerien, innerhalb der Bundeswehr bestätigte Fälle von Coronainfizierten? Wenn ja, wo?

Collatz: Was die Bundeswehr angeht, veröffentlichen wir die Zahlen regelmäßig. Wir haben derzeit - Stand heute Morgen - 15 bestätigte Fälle und eine hohe Anzahl - eine zweistellige Zahl - von Verdachtsfällen. Diese aktualisieren sich aber stündlich.

Zum BMVg mache ich hier keine Angaben.

Kall: Es ist ja am Dienstag und Mittwoch schon berichtet worden, dass es im BMJV leider einen infizierten Kollegen gibt. Das ist auch unverändert so. Rein vorsorglich - ich will betonen, dass das keine Verdachtsfälle sind - sind 15 Kolleginnen und Kollegen in häuslicher Quarantäne.

Stoltenberg: Sie haben es vielleicht schon in den Agenturen gesehen: Es gab bei uns im Ministerium einen Verdachtsfall, nämlich Herrn Heil. Das Testergebnis ist aber negativ. Für uns kann ich das also verneinen.

Kall: Noch einen Zusatz, weil die Information über Herrn Heil kam. Das ist wichtig und haben wir auch schon gesagt: Auch Bundesjustizministerin Frau Lambrecht hat sich vorsorglich testen lassen, ohne direkten Kontakt zu dem infizierten Kollegen gehabt zu haben. Sie hat sich also vorsorglich einem Coronatest unerzogen und ist zum Glück negativ getestet worden.

Frage: Frage an das BMVg. Die Bundeswehr ist ja nun auch ein soziales System eigener Art mit teilweise räumlicher Nähe zwischen Personen, auch im Ausbildungsbetrieb. Gibt es so etwas wie strukturelle Veränderungen des Betriebs in der Bundeswehr, um das Risiko zu senken?

Collatz: Sie haben es ganz richtig dargestellt: Natürlich ist die Bundeswehr genauso betroffen wie alle anderen Bereiche auch. Wir überlegen uns sehr genau, wie wir den Betrieb gestalten. Was das angeht, kann ich ein paar Zahlen, Daten und Fakten nennen.

Wir bereiten uns natürlich darauf vor, dass sich auch bei uns die Fallzahlen erhöhen werden. Wir müssen dabei im Auge behalten, dass wir natürlich einerseits die Bestimmungen des Robert-Koch-Instituts intern je nach Möglichkeit umsetzen, aber gleichzeitig unsere Daueraufgaben im Einsatz - unsere Einsatzaufgaben -, die ja nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland geschehen, wahren können. Dazu haben wir etwa 1200 Betten vorbereitet, um gegebenenfalls das eigene Personal unterbringen zu können, und haben Isolationsmöglichkeiten geschaffen.

Wir setzen die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts bei unseren sogenannten Hausarztpraxen, also bei den Truppenärzten, um, informieren uns natürlich und überwachen, wie der Kontingentwechsel geschieht. Das heißt, dass auch im Moment schon kein Personal mehr in den Einsatz geht, ohne dass vorher eine Untersuchung stattgefunden hat, um möglichst große Sicherheit zu erzeugen, dass sich das nicht auf das Einsatzgeschehen auswirkt.

Darüber hinaus haben wir Überwachungsstellen - man kann sie mit Gesundheitsämtern vergleichen - mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die in engem Kontakt mit den zivilen Stellen dort stehen und die Gesetze des Infektionsschutzes auch in der Bundeswehr umsetzen. Dann haben wir natürlich auch eine Teilnahme im Krisenstab der Regierung, mit BMG und BMI, und koordinieren uns regelmäßig. Innerhalb der Bundeswehr haben wir die Führungsfähigkeit erhöht, indem wir im BMVg einen Stab eingerichtet haben, der eine erhöhte Bereitschaft hat. Derzeit sind natürlich auch alle leitenden Dienststellenleitenden, alle Kommandeure und Kommandeurinnen angehalten, nach regionaler Zuständigkeit und nach Organisationszuständigkeit die Maßnahmen zu ergreifen, die vor Ort nötig und möglich sind.

Zusatzfrage: Ich entnehme dem aber, dass so etwas wie eine Absage oder eine Verschiebung bestimmter Ausbildungsinhalten oder -module, die kontaktintensiv wären, nicht oder noch nicht stattfindet, oder?

Collatz: Doch, sehr wohl. Wir haben zum Beispiel derzeit in Wildflecken eine Zertifizierungsübung, die sogenannte EU-Battlegroup, die Einsatzfähigkeit bescheinigen soll. Sie findet zusammen mit insgesamt neun Nationen statt. Vier dieser Nationen haben ihre Teilnahme bereits abgesagt. Mit den anderen fünf Nationen gestalten wir es so, dass sozusagen nur noch eine computerunterstützte Übung für die Stäbe stattfindet, sodass eben keine Volltruppe da ist. Wir haben die ursprünglich geplante Anzahl von mehreren Tausend Teilnehmern deutlich reduziert.

Die Übung Cold Response in Norwegen derzeit wurde auch deutlich zurückgefahren. Sie haben sicherlich auch mitbekommen, dass die Übung Defender Europe der Amerikaner in Deutschland bereits auf etwa ein Viertel der Teilnehmenden, die die USA ursprünglich geplant haben, reduziert wurde. Entsprechend gestaltet sich das auch bei uns.

Frage: Die Bundeskanzlerin - das hat Herr Seibert eben noch einmal referiert - hat gesagt, soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden. Gleichzeitig haben der Bundesgesundheitsminister und auch die Bildungsministerin bislang jedenfalls flächendeckende Schulschließungen nicht für zweckmäßig erachtet. Kann ich darin einen leichten Widerspruch erkennen?

Halten Sie die Entscheidung Bayerns, die Schulen jetzt zu schließen, dann eigentlich für einen Fehler? Bayern ist ja das Flächenland überhaupt in Deutschland.

Kautz: Ihre erste Frage hatten wir vorhin schon, und wir haben sie schon beantwortet. Auch zu Ihrer zweiten Frage habe ich eigentlich etwas gesagt.

Zusatzfrage: Sie haben von regionalen Entscheidungen gesprochen. Aber Bayern ist ein großes Flächenland mit 12 Millionen Einwohnern. Das ist kein Landkreis. Ist es, nachdem die Bundeskanzlerin ja auch festgestellt hat, vielleicht die sozialen Kontakte zu reduzieren, nicht sinnvoll, auch vom Gesundheitsminister flächendeckende Schulschließungen für ganz Deutschland zu empfehlen? Dass er sie nicht befehlen kann - - -

Kautz: Das können Sie ja kommentieren wenn Sie wollen. - Ich habe dazu das gesagt, was zu sagen ist. Der Gesundheitsminister hat sich hier dazu so eingelassen und gesagt, dass darauf zu achten ist, dass bei solchen Entscheidungen besonders auf die älteren Gruppen Rücksicht genommen wird. Solche Entscheidungen müssen letztendlich die Länder treffen.

Zusatzfrage: Sie haben auch darauf hingewiesen, dass wir in Deutschland 500 000 Krankenhausbetten hätten. Oft gab es ja die Klage, wir hätten zu viele Betten, und den Gedanken, sie sollten reduziert werden. Wird im Lichte dieser Krise darüber nachgedacht, diese Zahl auf jeden Fall zu halten oder möglicherweise sogar auszubauen?

Kautz: Diese Dinge muss man nach dieser Krise bewerten, nicht jetzt.

StS Seibert: Weil Sie nach einem Dissens fragten, will ich nur ganz kurz sagen: Gestern hat es ja die mehrstündige, wirklich sehr ernsthafte und intensive Diskussion der Bundeskanzlerin und der Bundesminister mit den Regierungschefs der Bundesländer gegeben, und sie endete in einem gemeinsamen Beschluss. In diesem gemeinsamen Beschluss ist festgehalten, dass in Regionen mit einem sich abzeichnenden dynamischen Ausbruchsgeschehen die Verschiebung des Semesterbeginns an Universitäten und die vorübergehende Schließung von Kindergärten und von Schulen eine Option ist.

Wir haben schon jetzt Regionen mit einem sich abzeichnenden dynamischen Ausbruchsgeschehen; wir haben Regionen, die aufgrund ihrer geografischen Lage, weil sie zum Beispiel an Frankreich grenzen, sehr nah an dortigen Krisenregionen sind, und wir haben die feste Erwartung, dass das Ausbruchsgeschehen Stück für Stück leider auch andere Teile unseres Landes, die vielleicht im Moment noch ein bisschen günstiger dastehen, ergreifen wird. Dazu gab es eine klare, einmütige Haltung, die gestern in diesem Beschluss zum Ausdruck gekommen ist.

Frage: Viele Menschen berichten, dass ihnen trotz Risikofaktoren ein Test verwehrt werde. Jetzt berichtet Herr Kall, dass die Ministerin, ohne Kontakt mit dem Mitarbeiter gehabt zu haben, vorsorglich einen Test gemacht habe. Gibt es unterschiedliche Regeln für Politiker und Normalbürger?

Herr Collatz, eine Lernfrage: Gibt es rechtlich die Möglichkeit, für Krisensituationen im Inland Reservisten zu mobilisieren? Gibt es dazu im Moment konkrete Überlegungen? Muss sich also beispielsweise der Kollege bald auf einen Antrittsbefehl vorbereiten?

Collatz: Den Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland sind erhebliche rechtliche Hürden auferlegt. Das alles ist im Grundgesetz ganz klar geregelt. Wenn die Bundeswehr im Inneren tätig werden sollte, dann würde es sich um eine Anfrage im Rahmen von Amtshilfe handeln. Sie würde sich dann den polizeilichen Behörden unterstellen und dürfte auch nur ganz beschränkt Aufgaben wahrnehmen.

Natürlich ist es denkbar, dass sich die Bundeswehr, wenn ihre Kräfte im Rahmen der Amtshilfe nicht mehr ausreichen sollten, was aber ganz weit ab von der derzeitigen Situation ist, an Reservisten und Reservistinnen wendet und fragt, ob sie nicht die Tätigkeit der Bundeswehr verstärken wollen. Aber noch einmal: Davon sind wir weit ab.

Kall: Ministerin Lambrecht hat sich testen lassen, weil sie einen leichten grippalen Infekt hatte und es insofern zur Vorsicht angezeigt schien, sich testen zu lassen. Aber die Kriterien können Sie besser erklären. Sie gelten natürlich unverändert.

Kautz: Der jeweilige Arzt entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen des RKI. Dabei wird sicherlich auch das, was der Kollege gerade gesagt hat, mit eingeflossen sein.

Zusatz: Es reicht also, einen grippalen Infekt zu haben. Dann kann man sich testen lassen.

Kautz: Nein, das habe ich nicht gesagt. Aber einen möglichen Kontakt scheint es ja gegeben zu haben.

Zusatzfrage: Ich dachte, den habe es nicht gegeben, oder habe ich das falsch verstanden?

Kautz: Eine individuelle Entscheidung eines Arztes, warum er es für angezeigt hielt, einen Test durchzuführen, kann ich jetzt nicht kommentieren, weil ich dazu nicht sämtliche Details kenne. Ich kann Ihnen das nur allgemein beantworten.

Kall: Ich kann Ihnen auch nur sagen, dass das eine Vorsichtsmaßnahme war.

Frage: Ich habe eine Frage an das Sportministerium. Wie bewerten Sie es, dass die Bundesliga am Wochenende trotzdem noch weiterhin stattfinden soll und erst ab nächster Woche keine Spiele mehr stattfinden sollen?

Grünewälder: Dazu gibt es Empfehlungen des Krisenstabs, was Großveranstaltungen angeht. Nach meiner Wahrnehmung finden die Spiele ohne Zuschauer statt. Insofern gibt es hierbei auch schon Bewegung. Es ist jeweils eine Entscheidung, die vor Ort von den örtlichen Gesundheitsbehörden und den Veranstaltern im Lichte der Empfehlungen des Krisenstabes getroffen wird. Nach meiner Auffassung ist das dort angekommen und wird umgesetzt.

Zusatzfrage: Aber finden Sie es sinnvoll, dass jetzt am Wochenende noch einmal gespielt wird, aber ab nächster Woche nicht? Dann hätte man das ja auch jetzt schon absagen können.

Grünewälder: Wie gesagt, gibt es die Empfehlungen des Krisenstabes, die nach meiner Überzeugung angekommen sind. Ansonsten gilt, dass das individuelle Entscheidungen sind. Die Spiele finden ja nach meiner Wahrnehmung ohne Publikum statt.

Frage: Meine Frage richtet sich sicherlich ans Verkehrsministerium, aber vermutlich auch an alle anderen. Vielleicht möchte Herr Seibert sie nehmen.

Gestern gab es viel Ärger über die Löschung von Daten auf einem Handy des Verkehrsministers. Irgendwie wurde ein neues Handy angeschafft, und dann waren die Daten auf dem alten weg.

Gibt es in der Bundesregierung oder einzeln für jedes Ministerium Richtlinien dafür, was mit Daten auf Handys passiert, wenn neue Handys angeschafft werden? Entscheidet das jeder für sich? Müssen sie eigentlich archiviert, "gesafet" werden? Was ist dazu die sozusagen offizielle Regierungspolitik?

Alexandrin: Ich würde zunächst gern entschieden dem widersprechen, dass dort Daten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss gelöscht worden wären. Wie wir gestern mitgeteilt haben, ist es so, dass im Zuge der ressortübergreifenden Entscheidungen, von Blackberry- auf Apple-Mobilgeräte umzustellen das frühere Blackberry-Telefon Ende 2018/Anfang 2019 zur IT zurückging, dort bereinigt wird, weil es dann auch an andere Mitarbeiter weitergegeben wird, und der Minister ein neues Handy erhalten hat.

Der entscheidende Punkt ist allerdings, dass auch im Zusammenhang mit den früheren Mobiltelefonen galt, dass nach der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut, wozu im Allgemeinen Akten und Dokumente in Bundesministerien gehören, sämtliche Dokumente, die für einen Sachvorgang relevant sind, entsprechend dem Grundsatz der Vollständigkeit und Einheitlichkeit den Akten zuzuführen sind. Dokumente im Sinne dessen sind auch elektronisch erstellte Schriftstücke oder andere Dateien sowie dazugehörige ergänzende Angaben wie zum Beispiel Metainformationen.

Wir haben dem 2. Untersuchungsausschuss gemäß dem Beweisbeschluss Nr. 5 alle diesbezüglichen Informationen unabhängig von der Art der Aufbewahrung vorgelegt, die bisher zusammengetragen wurden.

Ich will auf folgenden Punkt hinaus: Auch wenn das Handy nicht mehr in dieser Form da ist, sind alle Daten, die zu diesem Thema sachrelevant waren, bereits vorher zu verakten gewesen. Wenn dort Informationen in diesem Sinne gewesen wären, dann wären sie auch dem Ausschuss übergeben worden.

Zusatzfrage: Heißt das, dass auf diesem Gerät überhaupt nichts war, was dem Ausschuss übergeben wurde, oder heißt das, dass auf dem Gerät zwar Dinge waren, der Ausschuss damit aber nicht zufrieden ist? Ich will nur noch einmal nachfragen, weil bei Frau von der Leyens - - -

Alexandrin: Wie ich gerade sagte: Gemäß dem Beweisbeschluss sind alle Informationen unabhängig von der Art der Aufbewahrung, soweit zusammengetragen, dem Untersuchungsausschuss vorgelegt worden.

Zusatzfrage: Meine Frage ist: Haben Sie dem Untersuchungsausschuss etwas von diesem Gerät vorgelegt?

Alexandrin: Wie ich es gerade gesagt habe. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Aber das habe ich noch nicht verstanden. Sie sagen, man habe das vorlegen müssen, was relevant gewesen sei.

Meine Frage ist: Haben Sie tatsächlich etwas von diesem Gerät als relevant betrachtet und dem Ausschuss vorgelegt?

Alexandrin: Das muss ich noch einmal nachschauen. Aber soweit mir bekannt ist, war keine Information von diesem Handy sachrelevant und wurde dem Ausschuss vorgelegt.

Zusatz: Denn das hatten wir ja schon einmal, nämlich bei dem Handy von Frau von der Leyen. Man kann sich schon fragen, ob auf diesem Gerät, das für den Job benutzt wird, wirklich keinerlei relevante Informationen zu einem ganz wichtigen Thema dieses Jobs waren.

Alexandrin: Ich kann mich schlecht zu dem Handy von Frau von der Leyen äußern. - Wie gesagt, gilt der Grundsatz: Wenn sachrelevante Informationen auf diesem Handy waren, also Informationen, die einen Sachbezug zu diesem Thema hatten, dann wären sie veraktet worden und wären auch dem Untersuchungsausschuss vorgelegt worden.

Frage: Herr Alexandrin, es geht ja nicht nur um dieses eine Handy, das Sie jetzt hier betonen, sondern auch um die Handys anderer Führungskräfte im Ministerium. Gilt dafür dasselbe, was Sie gerade gesagt haben?

Alexandrin: Da gilt grundsätzlich dasselbe. Genau.

Wie gesagt, das war eine ressortübergreifende und vor allen Dingen eine hausinterne Entscheidung. Das heißt, nicht nur das Handy des Ministers wurde umgestellt, sondern sehr viele Handys wurden umgestellt. Dementsprechend gilt für diese Handys das Gleiche.

Frage: Bedeutet Ihre Aussage, dass über die früheren Diensthandys des Ministers und anderer leitender Kräfte keine relevanten Aktendateien als Anhänge oder so etwas ausgetauscht worden sind? Das wäre eigentlich doch ungewöhnlich.

Alexandrin: Das kann ich so pauschal nicht sagen. Ich kann nur das wiederholen, was ich eben schon gesagt habe.

Frage: Vielleicht noch grundsätzlich die Frage: Wenn es jetzt um ein Gerät eines Ministers oder anderer Staatssekretäre geht - oder von wem auch immer -, die sich nicht gerade vor einem Untersuchungsausschuss verantworten müssen oder Akten für einen Untersuchungsausschuss liefern müssen, wie geht man denn mit solchen Informationen bei einer Geräteumstellung um? Denn da hat man ja sozusagen nicht die Pflicht, irgendetwas einem Ausschuss zuzuliefern? Also ist das dann einfach generell alles weg?

Grünewälder: Ich kann vielleicht da helfen, weil das BMI für die Registratur-Richtlinie zuständig ist, also für das Thema Veraktung.

Grundsätzlich ist es so, dass die elektronische Kommunikation von Mitgliedern der Bundesregierung veraktet wird, sofern sie aktenrelevanten Inhalts ist, der nicht bereits anderweitig veraktet ist. Es gelten hier die allgemeinen Regeln, und die ergeben sich letztlich aus einem Rechtsstaatsprinzip, konkretisiert durch die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien und der Verpflichtung der Verwaltung zur nachvollziehbaren Vorgangsbearbeitung. Es ist also grundsätzlich so, dass der jeweilige Nutzer, der jeweilige Minister, entscheidet, was von der elektronischen Kommunikation veraktet wird, damit der Vorgang richtig in den Akten abgebildet wird. Das hängt vom Einzelfall ab.

Frage: Eine Frage an das BMI zur Flüchtlingssituation in Griechenland: Die EU-Innenkommissarin hat gestern angekündigt, dass sieben Länder - darunter Deutschland - unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen wollen. Ich habe dazu noch keine Details gefunden. Haben Sie vielleicht welche? Mich würde interessieren: Wie viele nimmt Deutschland auf, und nach welchen Kriterien werden diese Minderjährigen, also diese Kinder, ausgesucht?

Grünewälder: Der Staatssekretär des BMI, Helmut Teichmann, befindet sich heute in Brüssel auf dem Innenministerrat. Dort werden am Rande auch Gespräche zu dieser Frage stattfinden. Es ist richtig, dass sich einige Länder bereitgefunden haben, minderjährige Flüchtlinge aus griechischen Lagern zu übernehmen. Dazu laufen die Gespräche. Die EU-Kommission hat hier die Vermittlung und die Organisation übernommen. Weitere Einzelheiten kann ich Ihnen dazu noch nicht berichten. Aber die Gespräche laufen.

Frage: Herr Grünewälder, "Monitor" hat gestern Abend zu einem Thema berichtet, das wir hier bereits vor einigen Tagen hatten. Angeblich seien (in Griechenland) Flüchtlinge in ungekennzeichnete Vans verbracht worden, und man weiß nicht, wer sie gefahren hat und wohin sie gebracht worden sind. Der "Monitor"-Bericht gestern hat, glaube ich, die These vertreten, dass das unter der Beobachtung von Angehörigen der Bundespolizei stattgefunden hat.

Sie werden das gesehen haben. Können Sie das bestätigen? Haben Sie eigene Recherchen angestellt? Wurde das beobachtet? Liegen Kenntnisse darüber vor, wer diese Vans betrieben hat und wohin die Flüchtlinge gebracht wurden?

Grünewälder: Ich kann Ihnen bestätigen, dass Bundespolizisten derzeit im Rahmen der Frontex-Unterstützung auch in Griechenland eingesetzt werden. Zuletzt wurden dort noch einmal elf Bundespolizisten als Unterstützung angeboten und von den Griechen auch angenommen. Das heißt, es befinden sich dort Bundespolizisten und auch Bundespolizeifahrzeuge, die entsprechend von diesen Bundespolizisten betrieben werden.

Zu dem konkreten Fall kann ich Ihnen jetzt keine Auskünfte geben. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die deutsche Bundespolizei sich im Rechtsrahmen bewegt, der in Griechenland herrscht und die Obergrenze das deutsche Recht darstellt. Das heißt, sie bewegen sich auf dem Boden des Rechts. Unter diesen Voraussetzungen führen sie dort ihre Dienste aus.

Zusatzfrage: Es ging ja in diesem konkreten Fall darum, ob Flüchtlinge unter mysteriösen Bedingungen irgendwohin gebracht wurden. Wenn dieses unter Beobachtung von Bundespolizisten geschehen sein sollte, dann würde ich doch bitten, dass Sie nachliefern, ob eine solche Beobachtung stattgefunden hat und ob man sich dann kundig gemacht hat, wer diese Vans betrieben hat und wohin sie gebracht wurden. Können Sie da bitte etwas nachliefern?

Grünewälder: Da gilt der bisherige Stand, dass Ereignisse an die Bundespolizei, an das Bundespolizeipräsidium und das Bundesinnenministerium berichtet werden. Solche Berichte liegen nicht vor. Davon haben wir keine Kenntnis. Insofern können wir auch diese Beschreibungen nicht bestätigen.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert zum Thema Libyen. Die Bundeskanzlerin hat ja in dieser Woche mit dem libyschen Ministerpräsidenten und auch mit dem libyschen Rebellenchef General Haftar gesprochen. Sieht die Bundeskanzlerin irgendwelche neuen Ansätze für eine nachhaltige Waffenruhe in dem Land?

StS Seibert: Wir haben einige Informationen zu dem Telefonat - das andere war ja ein Treffen hier im Kanzleramt - herausgegeben. Die Bundeskanzlerin hat beiden noch einmal ihre Überzeugung klargemacht, dass der militärische Weg für keine Seite zu einer Lösung der Situation führen wird und dass es deswegen umso wichtiger ist, den politischen Weg zu beschreiten oder fortzusetzen. Dafür haben die Vereinbarungen auf der Berliner Konferenz hier vor einigen Wochen einen Weg aufgezeigt. Es hat ja immerhin auch Sitzungen des sogenannten 5+5-Militärkomitees gegeben. Auf diesem Weg muss weitergegangen werden. Libyen braucht als erstes einen Waffenstillstand - das war der Hauptpunkt -, damit danach ein politischer Weg gemäß den Schlussfolgerungen der Berliner Konferenz betreten werden kann. Das war das, was sie gegenüber beiden Gesprächspartnern ausgedrückt hat.

Grünewälder (zur Situation an der griechisch-türkischen Grenze): Mein Kollege hat mir gerade noch eine Information gegeben, die ich eben nicht hatte. Insofern kann ich zu Ihrer Frage von eben noch ergänzen.

Das ARD-Magazin "Monitor" hatte über die Migranten berichtet, den Fall, was Sie beschrieben haben. Diese wurden durch eine gemeinsame Frontex-Streife, bestehend aus Angehörigen der deutschen Bundespolizei, der Landespolizei Sachsen und der griechischen Polizei, im Rahmen des Auftrags der Grenzüberwachung festgestellt. Die Migranten wurden dann zur weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber an die griechische Polizei übergeben, und die Folgemaßnahmen sowie der Zugang zum Asylverfahren liegen dann in der Zuständigkeit der griechischen Behörden. Das ist das, was ich Ihnen dazu noch nachreichen kann.

Zusatzfrage: Das verstehe ich dann so, dass dieser Van offenbar von der griechischen Polizei betrieben wurde.

Grünewälder: Das ist richtig. Nach unserer Erkenntnis hat die griechische Polizei einen Fahrzeugmangel und nutzt deswegen auch Fahrzeuge, die nicht auf den ersten Blick als Polizeifahrzeuge mit der entsprechenden Bemalung zu erkennen sind.

Freitag, 13. März 2020

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. März 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-13-maerz-2020-1730418
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang