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PRESSEKONFERENZ/1959: Regierungspressekonferenz vom 3. Dezember 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Dienstag, 3. Dezember 2019
Regierungspressekonferenz vom 3. Dezember 2019

Themen: Kabinettssitzung (Teilnahme des französischen Innenministers, Bericht des Bundesinnenministers und des französischen Innenministers über zukünftige Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit auf europäischer Ebene, Jugendstrategie der Bundesregierung, 12. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration), Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden bei Verspätungen, Fall eines im August in Berlin getöteten georgischen Staatsbürgers, angekündigte Pressekonferenz des Bundesinnenministers und des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zum bisherigen Verlauf der verschärften Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen an den Binnengrenzen, Berichte türkischer Medien über den Aufenthalt eines in der Türkei im Zusammenhang mit einem Putschversuch angeklagten türkischen Staatsbürgers in Deutschland, Aktion des Zentrums für Politische Schönheit mit angeblicher Asche von Holocaustopfern, Entwurf eines Kohleausstiegsgesetzes, Medienberichte über eine mögliche Fusion der Deutschen Telekom und des französischen Unternehmens Orange

Sprecher: SRSin Demmer, Thomas (BMVI), Krüger (BMJV), Breul (AA), Grünewälder (BMI), Einhorn (BMWi), Fichtner (BMU)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Ich beginne mit den Kabinettsthemen. Auf Einladung des Chefs des Bundeskanzlersamts, Helge Braun, im Namen der Bundeskanzlerin hat der französische Innenminister Christophe Castaner an der heutigen Kabinettssitzung teilgenommen. Gemeinsam mit Bundesminister Seehofer hat Castaner dem Kabinett über die zukünftigen Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit auf europäischer Ebene berichtet.

Der Kabinettsbesuch des französischen Ministers geht auf den im Januar geschlossenen Vertrag von Aachen zurück, in dem vereinbart wurde, dass regelmäßig ein jeweils wechselndes Mitglied der Regierung an einer Kabinettssitzung des anderen Staates teilnehmen soll. Mit dem Vertrag von Aachen haben sich Frankreich und Deutschland das Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik weiter zu intensivieren und insbesondere die Abstimmung in der Europapolitik noch enger zu gestalten. Der heutige Besuch ist deshalb auch vor dem Hintergrund einer noch engeren Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich zu sehen. Die Minister haben zu den Themen Migration, Schengen und der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus jeweils ihre Planungen für die zu ergreifenden Maßnahmen auf europäischer Ebene vorgestellt.

Dann hat das Kabinett heute die Jugendstrategie beschlossen. Die Bundesregierung nimmt damit ihre Verantwortung für die 14 Millionen jungen Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren ressortübergreifend wahr und handelt hier in gemeinsamer Verantwortung; denn Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen Politikbereichen können Auswirkungen auf die junge Generation haben. Die Jugendstrategie soll bei politischen Maßnahmen für jugendpolitische Belange insgesamt sensibilisieren.

Die Strategie basiert auf der Überzeugung, dass Jugend eine eigenständige Lebensphase mit spezifischen Herausforderungen ist, die auch ganz besonderer politischer Aufmerksamkeit bedarf. Mit ihrer Jugendstrategie will die Bundesregierung dazu beitragen, dass alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestmögliche Bedingungen bekommen, um die Herausforderungen dieser Lebensphase zu meistern.

Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat neun Handlungsfelder definiert. Die Jugendstrategie beschreibt für diese Bereiche die Ausgangslage, benennt Handlungsbedarfe und führt 163 Maßnahmen aller Ressorts auf, die bereits auf den Weg gebracht wurden, neu ergriffen oder weiterentwickelt werden sollen. So soll die ressortübergreifende Zusammenarbeit verbessert und weiter ausgebaut werden.

Um zu wissen, wie sich junge Menschen eine jugendgerechte Politik vorstellen, wurden Beteiligungsformate durchgeführt. Deren Ergebnisse sind dann in die Strategie eingeflossen.

Jetzt gilt es, die Maßnahmen anzugehen und damit die Jugendstrategie mit Leben zu füllen. Die wirksame Beteiligung junger Menschen als Experten in eigener Sache bleibt für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung.

Des Weiteren hat heute die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration den 12. Integrationsbericht mit dem Titel "Deutschland kann Integration: Potenzial fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken" vorgestellt. Der 11. Bericht war noch von den hohen Flüchtlingszahlen 2015/2016 geprägt und beschäftigte sich hauptsächlich damit, wie die Schutzsuchenden aufgenommen und untergebracht werden können. In dem aktuellen Bericht geht es mehr darum, wie Migration und Integration geordnet und gesteuert werden beziehungsweise wurden. Dazu gehört, Potenziale zu fördern, aber auch einzufordern, dass sich Menschen, die zu uns kommen, an unsere Werte und Regeln halten.

Staatsministerin Widmann-Mauz hat bereits um 11 Uhr den Bericht hier vorgestellt. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nur noch einige Kernbotschaften nennen:

Die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt immer besser. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Auszubildenden mit Einwanderungsgeschichte ist gestiegen. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund stieg im Zeitraum von 2011 bis 2017 um 34,2 Prozent. Die Erwerbsquote für Ausländerinnen und Ausländer lag 2017 bei 68 Prozent im Vergleich zu 83 Prozent bei deutschen Staatsbürgern. Das sind nur zwei Beispiele der umfangreich auf 386 Seiten aufgezählten Daten.

Der Bericht sieht Handlungsbedarfe bei der Integration von Frauen und Mädchen in den Arbeitsmarkt. Das gilt auch für Hochqualifizierte. So sind rund 90 Prozent der deutschen Frauen mit Hochschulabschluss erwerbstätig, Frauen mit ausländischem Pass aber nur zu knapp 60 Prozent. Die Lage verschlechtert sich mit geringeren Bildungsabschlüssen. Hier müssen wir schnell handeln; denn Frauen sind der Integrationsanker in den Familien.

Bildung ist ein Schlüssel zu gelungener Integration. Das Niveau der Deutschkenntnisse muss insbesondere bei Kindern so früh wie möglich festgestellt werden. Wenn die Kenntnisse da nicht ausreichen, muss natürlich Unterricht angeboten werden. Der Bund unterstützt die Länder dabei mit 5,5 Milliarden Euro. Das Gute-Kita-Gesetz macht Förderungen möglich.

Eine sehr gute Nachricht: 15- bis unter 20-Jährige erreichen im Vergleich zu 2007 deutlich höhere Schulabschlüsse, also Abitur, Fachhochschulreife und mittlere Abschlüsse.

Einer der größten Rückschläge im Berichtszeitraum ist, dass Menschen, die sich für Integration einsetzen, mehr bedroht und angegriffen werden. Der feige Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke stellt eine Zäsur dar. Die Bundesregierung wird Hass und Gewalt bekämpfen. Rechtsextremismus, Antisemitismus und Anfeindungen in den sozialen Medien erfordern strafrechtliche Regelungen und Präventionsprogramme. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vom 30. Oktober setzt hier ein Zeichen gegen die Feinde unserer Demokratie.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Die EU-Verkehrsminister haben gestern beschlossen, dass Bahnreisende in Europa künftig weniger Entschädigungsansprüche bei Verspätungen haben sollen, zum Beispiel bei Fällen höherer Gewalt. Ist das aus der Sicht des Verkehrsministeriums der richtige Schritt?

Thomas: Vielen Dank für Ihre Frage. - Ganz genau: Wir haben gestern beim EU-Verkehrsministerrat auch über Fahrgastrechte gesprochen. Die Zielsetzung ist: Wurde eine Verspätung von bestimmten Umständen direkt verursacht oder ist sie mit bestimmten Umständen untrennbar verbunden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Eisenbahnunternehmens liegen, zum Beispiel extremes Wetter, große Naturkatastrophen, Fehlverhalten Dritter, dann sind die Eisenbahnunternehmen von der Verpflichtung befreit, für die Verspätung eine Entschädigung zu zahlen. Das ist das Ziel. Der Minister hat sich hierzu wie folgt geäußert:

"Es geht darum, einen guten Ausgleich zu erzielen zwischen den Interessen der Fahrgäste und der Eisenbahnunternehmen. Wenn wir alle im Zug sitzen und höhere Gewalt einfach zu Verspätungen führt, dann muss man schon auch Verständnis ... haben."

In Deutschland sind die Rechte von Reisenden in der Vergangenheit sehr beispielhaft gestärkt worden. Diesen Weg sind wir jetzt auch weitergegangen.

Krüger: Ich würde gerne als federführendes Ministerium noch kurz dazu ergänzen. - Ich schließe mich dem voll und ganz an und möchte nur noch darauf hinweisen, dass auch Deutschland zu der Entschädigung noch seine Punkte einbringen konnte. Auf Vorschlag der Bundesregierung wurden die Regelbeispiele vorgeschlagen, also Positivfälle, in denen die Eisenbahnverkehrsunternehmen künftig von der Entschädigung befreit sind, zum Beispiel Kabeldiebstahl, Suizide, terroristische Angriffe oder Personen im Gleis, und auch konkrete Negativbeispiele, wie zum Beispiel Streik. Diese Dinge sollen zur Klarheit beitragen, wann diese Regelung gilt und wann nicht.

Darüber hinaus haben wir uns dafür stark gemacht, dass auch die Unmittelbarkeit gilt. Das heißt, dass Ketteneffekte nicht berücksichtigt werden, sondern nur der direkt betroffene Zug. Fällt zum Beispiel ein Zug aufgrund von Personen im Gleis aus, dann würde in diesem Fall künftig, wenn diese Regelung in Kraft getreten sein würde, keine Entschädigung gezahlt werden. Aber für Folgeverspätungen hätte das keine Auswirkung.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Trilog beginnt nun. Zunächst wird sich das Europäische Parlament mit dem Verfahren beschäftigen.

Frage: Nach einem Medienbericht will der Generalbundesanwalt die Ermittlungen zum Mord an einem Georgier hier in Berlin, im Kleinen Tiergarten, an sich ziehen. Herr Breul, erhärtet sich auch für die Bundesregierung der Verdacht, dass Russland dahintersteckt?

Breul: Ich denke, der richtige Ansprechpartner ist in dem Fall das BMI oder vielleicht noch das BMJV. Aus unserer Sicht kann ich nur sagen: Es handelt sich um laufende Ermittlungen, und diese kommentieren wir hier nicht. Gegenüber dem letzten Mal, als wir uns darüber unterhielten - ich meine, es ist ein paar Wochen her -, haben wir dazu auch keinen neuen Stand von unserer Seite mitzuteilen.

Zusatzfrage: Mit welchen Mitteln hat das Auswärtige Amt bisher versucht, die Ermittlungen der Mordkommission zu unterstützen und Russland zur Zusammenarbeit zu bewegen?

Haben Sie mit dem Botschafter darüber gesprochen? Haben Sie Noten verschickt? Oder haben Sie in dem Fall noch gar nichts unternommen?

Breul: Ich kann nur grundsätzlich sagen, dass das Auswärtige Amt keine ermittelnde Behörde ist. Wenn wir im Ausland bei Ermittlungen tätig werden, dann geschieht das im Zuge der Amtshilfe, wenn zum Beispiel Schreiben übermittelt werden. Aber wir als Diplomaten sind nicht dafür zuständig, Ermittlungen zu führen.

Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich mich zu den laufenden Ermittlungen und Bemühungen, Aufklärung zu schaffen, von dieser Stelle aus nicht äußern kann.

Krüger: Als das für den GBA zuständige Ministerium kann ich Ihnen sagen, dass die Bundesanwaltschaft seit der Tat in ganz engem Austausch mit den Berliner Ermittlungsbehörden steht und auch von Anfang an von der Berliner Staatsanwaltschaft und dem LKA regelmäßig informiert wird.

Die Voraussetzungen für die Übernahme sind allerdings sehr konkret geregelt, vor allem im Gerichtsverfassungsgesetz. Über die Übernahme entscheidet der Generalbundesanwalt aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben. Wenn er das Verfahren übernehmen sollte, wird er darüber informieren. Insofern würde ich Sie bitten, sich direkt an die Pressestelle des GBA zu wenden.

Grünewälder: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Morgen soll es eine Pressekonferenz von Herrn Seehofer zusammen mit Herrn Romann zu den erweiterten Grenzkontrollen an Binnengrenzen geben. Diese Grenzkontrollen wurden erst vor ziemlich genau einem Monat eingeführt. Können Sie uns vielleicht einen Kleinen Ausblick geben? Geht es dabei schon um eine Bilanz und darum, nachzuschärfen?

Grünewälder: Bei der morgigen Pressekonferenz geht es darum, erste Erfolge aufzuzeigen, die die verschärften Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen an allen deutschen Grenzen gezeigt haben. Das wird der Kern der Pressekonferenz sein.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Außen- beziehungsweise das Innenministerium. Türkische Medien berichten seit gestern, dass sich der Drahtzieher des Putschversuchs von vor dreieinhalb Jahren und Hauptverdächtige Adil Öksüz in Deutschland befinde. Welche Informationen hat die Bundesregierung? Hält er sich hier auf?

Breul: Ehrlich gesagt, kenne ich die Berichte nicht. Ich weiß, dass es in der Vergangenheit schon einmal ähnliche Spekulationen in den Medien gab. Aus meiner Sicht gibt es dazu keinen neuen Stand. Wir sind auch nicht diejenigen, die darüber Auskunft geben können, wer sich in Deutschland aufhält.

Grünewälder: Wir kennen den Fall natürlich, können Ihnen aber wie bei jedem Einzelfall auch in diesem Fall keine genauen Angaben mitteilen, vor allen Dingen aus Datenschutzgründen und ähnlichen Erwägungen.

Zusatzfrage: Fahndet die Bundesregierung nach diesem Mann? In der Vergangenheit gab es, wenn ich mich recht erinnere, eine diplomatische Note der Türkei. Fahndet Deutschland nach dieser Person, und würde Deutschland, falls genügend Erkenntnisse vorliegen, diese Person ausliefern?

Grünewälder: Ich kann es gern noch einmal ausführlicher sagen. Wie bei Fahndungsfällen üblich können wir aus Gründen des Schutzes der Daten betroffener Personen und der Strafverfolgungsinteressen keine Angaben im Einzelfall machen.

Frage: Frau Demmer, ich habe eine Frage im Zusammenhang mit der Kunstaktion - so will ich es einmal nennen - des Zentrums für Politische Schönheit in der Nähe des Kanzleramts, die angeblich auch Asche von Holocaustopfern verwendet. Es gibt schon einige Anzeigen in dieser Sache; es gibt viel Aufregung.

Wurde das Kanzleramt mit dieser Sache schon befasst? Gab es Anfragen aus dem Ausland? Wie ist der Stand?

SRSin Demmer: Die Bundesregierung achtet selbstverständlich die Kunstfreiheit. Sollte sich allerdings bewahrheiten, dass die Asche von Opfern verwendet wurde, fände die Bundesregierung dies außerordentlich pietätlos und geschichtsvergessen.

Zusatzfrage: Dann richte ich meine Frage noch einmal an das Auswärtige Amt: Haben Sie aus dem Ausland Anfragen deswegen bekommen, zum Beispiel aus Israel?

Breul: Davon ist mir bisher nichts bekannt.

Frage: An Wirtschafts- und Umweltministerium: Das Kohleausstiegsgesetz mit den darin enthaltenen Abstandsregelungen für Windräder war auch heute nicht im Kabinett. Wie sieht jetzt der Zeitplan aus? Sollten aus Sicht des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums die Abstandsregelungen weiterhin Teil des Gesetzes sein?

Einhorn: Wie Sie wissen, hat Minister Altmaier unseren Gesetzentwurf zum Ausstieg Deutschlands aus der Kohle bis 2038 fristgerecht vorgelegt. Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung. Wir arbeiten gemeinsam mit den anderen Ressorts mit Hochdruck daran, diesen Entwurf zu finalisieren.

Zwischendurch ist es dazu gekommen, dass auf Bitte der anderen Ressorts, unter anderem auch auf Bitte des Umweltministeriums, die Befassung im Kabinett noch vertagt wurde. Wir arbeiten jetzt, wie gesagt, mit Hochdruck daran, den Termin zeitnah nachzuholen und den Gesetzentwurf durch das Kabinett zu bringen.

Zu den Inhalten kann ich vorab nichts sagen.

Fichtner: Ich kann gern ergänzen. Ich darf daran erinnern, dass wir als BMU den Termin des 3. Dezembers nie genannt haben. Das Gesetz wird dann im Kabinett sein, wenn eine Einigung zwischen den Ressorts da ist. Das gilt für beide Teile, sowohl für den Kohleausstieg als auch für den Windausbau.

Zusatzfrage: Können Sie präzisieren, wo es noch keine Einigung gibt?

Fichtner: Beim Kohleausstieg und beim Windausbau.

Frage: Es häufen sich Medienberichte über eine Fusion der Telekom mit dem französischen Unternehmen Orange. Hat das Wirtschaftsministerium davon Kenntnis? Sind Sie dabei involviert? Haben Sie irgendwelche Informationen dazu?

Einhorn: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Wie Sie sagen, handelt es sich um Medienberichte. Das müssten erst einmal die Unternehmen selbst bestätigen oder kommentieren. Wir können hierzu aktuell nichts beitragen.

Dienstag, 3. Dezember 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 3. Dezember 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-3-dezember-2019-1702590
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2019

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