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PRESSEKONFERENZ/1911: Regierungspressekonferenz vom 30. August 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 30. August 2019
Regierungspressekonferenz vom 30. August 2019

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs in Warschau, Gespräch mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Kabinettssitzung, Reise nach China, Festveranstaltung anlässlich der Eröffnung des neuen Bauhaus Museums Dessau), Lage in Hongkong, Medienberichte über eine von der CSU geplante Strafsteuer auf Billigflüge, Medienberichte über eine von der CDU geplante Reform der Pendlerpauschale, Medienberichte über einen Gefangenenaustausch zwischen der Ukraine und Russland, Zahl der Gemeinden in Deutschland ohne flächendeckende LTE-Versorgung, Gutachten der FDP zur Pkw-Maut, dienstliches Handgeld für Dienststellenleiter und Kommandeure der Bundeswehr, Mahnmal für polnische Opfer des Zweiten Weltkrieges, angekündigte Verringerung der Zahl der US-Soldaten in Afghanistan, Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zum Abbau des Solidaritätszuschlages, Interviewäußerungen des ehemaligen Bundesverteidigungsministers zu Guttenberg, Brexit, Fortschreibung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung

Sprecher: StS Seibert, Burger (AA), Fichtner (BMU), Strater (BMVI), Güttler (BMWi), Kuhn (BMF), Fähnrich (BMVg), Burger (AA), Kall (BMJV)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Schönen guten Tag!

Ich habe Ihnen zunächst noch einen Termin für diesen Sonntag, den 1. September, zu nennen: Die Bundeskanzlerin wird nach Warschau reisen, um dort an der zentralen Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs teilzunehmen. Diese Veranstaltung wird im Zentrum von Warschau auf dem Pilsudski-Platz von 12 Uhr bis 14 Uhr stattfinden, und danach wird die Bundeskanzlerin dann zurück nach Berlin reisen.

Am Dienstag, dem 3. September, wird die Kanzlerin im Kanzleramt mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank Mario Draghi zusammenkommen. Die beiden treffen sich ja immer wieder einmal zum regelmäßigen Austausch über die aktuellen Fragen der Eurozone. So können Sie auch dieses Treffen einordnen. Es wird wie immer nicht presseöffentlich sein.

Am Mittwoch, dem 4. September, folgt die übliche Tagung des Bundeskabinetts zur üblichen Zeit, um 9.30 Uhr.

Von Donnerstag, dem 5., bis Samstag, dem 7. September, wird die Kanzlerin dann China besuchen. Nach ihrer Ankunft am Freitagmorgen in Peking wird es zunächst ein gemeinsames Frühstück mit dem chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang geben. Es wird dann die Begrüßung mit militärischen Ehren an der Großen Halle des Volkes stattfinden. Es folgen ein weiteres Gespräch beider Regierungschefs und dann eine gemeinsame Pressebegegnung.

Weitere Programmpunkte des Programms in Peking sind die Sitzung des Beratenden Ausschusses der deutsch-chinesischen Wirtschaft, an der die Kanzlerin teilnehmen wird, und auch die Abschlusssitzung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums. Auch daran wird sie teilnehmen.

Nach dem Mittagessen wird die Bundeskanzlerin das Unternehmen ZF-Powertrain und dort einige Stationen besuchen. Am Abend folgt dann auf Einladung des chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping ein Abendessen.

Sie wissen, dass China-Reisen der Bundeskanzlerin immer die Hauptstadt Peking und einen anderen Ort in China beinhalten. Diesmal geht es nach Wuhan in Zentralchina. Am 7. September wird die Kanzlerin also nach Wuhan fliegen und an der dortigen Huazhong-Universität eine Rede halten und mit Studenten sprechen. Dann wird es ein Gespräch mit der Provinzregierung geben, und der Besuch des Deutsch-Chinesischen Freundschaftskrankenhauses in Tongji steht auf dem Programm. Letzter Anlaufpunkt der Reise: Besuch des Unternehmens Webasto, eines deutschen Autozulieferers, der dort tätig ist, und ein Rundgang.

Die Bundeskanzlerin wird von einer hochrangigen Wirtschaftsdelegation begleitet werden.

Wir werden Ihnen zu dieser China-Reise ein ausführliches Briefing anbieten - und zwar am Mittwoch, dem 4. September, um 14.30 Uhr mit dem Wirtschaftsberater, Herrn Röller, und dem außenpolitischen Berater, Herrn Hecker.

Am Sonntag, dem 8. September, wird die Bundeskanzlerin dann nach Dessau reisen und von 11 Uhr bis 12.30 Uhr an der Festveranstaltung anlässlich der Eröffnung des neuen Bauhaus-Museums in Dessau teilnehmen. Sie wird dabei auch eine Rede halten.

Frage: Herr Seibert, gehen Sie davon aus, dass das Thema der erneuten Reparationsforderung Polens - ich glaube, es sind 850 Milliarden Euro - bei dem Besuch in Warschau eine Rolle spielen wird? Ist das für die Kanzlerin dann eine schwierige Situation, eben auch historisch?

StS Seibert: Im Mittelpunkt der Reise steht das Gedenken an den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Dieser Tag - der 1. September 1939, der deutsche Überfall auf Polen - ist der Beginn der Verbrechen des Zweiten Weltkriegs, die in deutschem Namen durch das nationalsozialistische Deutschland verübt wurden, und daran ist zu denken. Deutsche und Polen sind heute Nachbarn, sind Freunde, sind Partner in Europa und sind Partner in der Nato. Zu dieser heute glücklichen und vielfältigen Verbindung unserer Länder gehört aber eben auch immer das historische Gedächtnis, also das Wissen um die Verbrechen, die in deutschem Namen in Polen begangen wurden, und das Wissen um das Leid der polnischen Nation und der Menschen in Polen. Diese Vergangenheit wollen wir nie vergessen und wollen gleichzeitig mit aller Kraft an der Freundschaft von Deutschen und Polen heute und in der Zukunft arbeiten. Das ist die Haltung, mit der die Bundeskanzlerin nach Warschau reisen wird, und der Grund, weshalb ihr diese Warschau-Reise auf Einladung des polnischen Ministerpräsidenten eben auch wichtig ist.

Zusatz: Aber die 850-Milliarden-Forderung leitet Polen genau aus diesem Verbrechen ab. Sie ist für die Polen Resultat eines von Deutschland begangenen, verursachten und durchgeführten Verbrechens. Wenn die Forderung also in diesem Kontext erhoben wird, dann ist es, glaube ich, nicht ganz einfach, dem auszuweichen. Sie sind jetzt aber einer Antwort auf die Frage, wie sich die Kanzlerin dazu verhält, ausgewichen.

StS Seibert: Nein, der bin ich nicht ausgewichen, weil wir diese Frage ja schon oft gestellt bekommen haben. Die Haltung dazu ist hier ja oft dargestellt worden. Das ist aus unserer Sicht juristisch und politisch abgeschlossen. Aber natürlich ist die Erinnerung an die Verbrechen, die Erinnerung an das Leid und die daraus erwachsende Verpflichtung, für eine gute Gegenwart und Zukunft unserer beiden Völker, die heute glücklicherweise befreundet und verpartnert sind, zu arbeiten, nie abgeschlossen.

Frage: Herr Seibert, wenn ich richtig informiert bin, wird der Bundespräsident in Warschau sprechen. Werden die beiden denn zusammen fliegen? Bedeutet das eine Gefahr für die Staatsspitze, wenn sie in einem Flugzeug sitzen würden?

Zweite Frage dazu: Was hat die Bundeskanzlerin denn so kurzfristig oder offensichtlich relativ kurzfristig dazu bewogen, auch dorthin zu fliegen?

StS Seibert: Zunächst einmal ist es richtig - das wissen Sie ja auch schon seit einiger Zeit -, dass der Bundespräsident als unser Staatsoberhaupt schon ab morgen in Wieluń und dann auch in Warschau sein wird, wo er auch eine Rede halten wird. Das heißt, die Reisepläne sind schon einmal ganz unterschiedlich. Die Bekanntgabe von Reisen der Bundeskanzlerin erfolgt immer dann, wenn die Pläne dazu abgeschlossen sind.

Zusatzfrage : Fliegen sie also nicht gemeinsam?

StS Seibert: Für die Bundeskanzlerin kann ich Ihnen nur eine Reise nach Warschau anbieten. Der Bundespräsident wird bereits am frühen Morgen - zum Zeitpunkt des deutschen Angriffs auf Wieluń, der morgens um 4.30 Uhr stattfand, glaube ich - an diesem so symbolträchtigen Ort sein.

Zusatzfrage: Heißt das, sie fliegen auch nicht gemeinsam zurück?

StS Seibert: Ich kann Ihnen über die weitere Reiseplanung des Bundespräsidenten keine Auskunft geben, aber ich kann Ihnen sagen, dass er schon am frühen Morgen in Wieluń die Bundesrepublik Deutschland vertreten wird.

Frage: Gibt es denn bei diesem Treffen mit dem EZB-Präsidenten, wenn Sie auch über den Inhalt natürlich nichts sagen wollen, einen thematischen Schwerpunkt, den die Kanzlerin setzen möchte?

StS Seibert: Der thematische Schwerpunkt der Treffen mit dem EZB-Präsidenten ist immer die aktuelle Situation in der Eurozone.

Frage: Herr Seibert, falls ich es nicht überhört habe, haben Sie, glaube ich, nicht erwähnt, dass es in China ein Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft geben könnte. Wird es das geben, auch angesichts der Lage in Hongkong?

StS Seibert: Ich würde zum Beispiel sagen, dass Studenten und Studentinnen der Universität in Wuhan Mitglieder der Zivilgesellschaft sind. Ich habe es Ihnen jetzt so angekündigt, wie ich es am heutigen Tag ankündigen kann.

Zusatzfrage: Ein gesondertes Treffen zur Lage in Hongkong mit Menschenrechtlern oder wie auch immer ist nicht geplant?

StS Seibert: Ich habe Ihnen die Termine so angekündigt, wie ich sie nach dem Stand der Planung heute ankündigen kann.

Frage: Wird denn die Absage der Reise des Bundestagsausschusses Digitale Agenda ein Thema sein?

StS Seibert: Sehen Sie, ich möchte den vielfältigen Gesprächen, die die Bundeskanzlerin in Peking und Wuhan führen wird - mit dem Regierungschef, mit dem Staatspräsidenten -, jetzt hier nicht vorgreifen. Es hat immer eine ganz breite Spanne von Themen gegeben, die bei diesen Treffen angesprochen wurden.

Frage: Herr Seibert, generell gefragt: Wird die Kanzlerin versuchen, im Hinblick auf die Lage in Hongkong etwas mäßigend zu wirken? Das ist eine vage Formulierung, aber ist das eine Intention ihrer Gespräche mit den verschiedenen Ebenen der chinesischen - sagen wir einmal - Führung?

StS Seibert: Die Intention der Reise ist, das deutsch-chinesische Verhältnis in seiner ganzen Spannbreite voranzubringen und zu vertiefen.

Zum Thema Hongkong hat sich die Bundeskanzlerin selbst bereits mehrfach geäußert, und es hat dazu auch eine Schlussfolgerung gegeben, die die G7 in Biarritz gezogen haben. Ich denke, es ist völlig klar, dass sich Deutschland und die G7 für Dialog einsetzen und an die Freiheiten und an die Gesetze erinnern, die den Menschen in Hongkong im Rahmen einer langen Tradition Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten. Da gibt es nicht nur das Hongkonger Basic Law, sondern die G7 haben eben auch an den chinesisch-britischen Vertrag aus dem Jahr 1984, der die Sondersituation von Hongkong festgeschrieben hat, erinnert.

Frage: Herr Seibert, Herr Burger, gibt es denn eine aktuelle Reaktion auf die aktuelle Entwicklung in Hongkong? Die für morgen geplante Demonstration ist ja dort wohl auch auf Druck der Regierung abgesagt worden. Es sind auch Aktivisten verhaftet worden. Was sagen Sie denn dazu?

Burger: Dazu hat sich der Außenminister heute Morgen am Rande des informellen Rats der EU-Außenminister in Helsinki schon geäußert. Falls Sie es selbst nicht vorliegen haben: Ich muss mir den Text selbst gleich einmal kurz ziehen, und dann kann ich Ihnen darüber gerne noch einmal kurz Auskunft geben.

Frage: Ich hätte noch eine Frage zu der Reise nach Warschau. Herr Seibert, war die Reise mit dem Bundespräsidenten abgestimmt?

StS Seibert: Natürlich, mit den Staatsoberhäuptern beider Seiten und den Regierungen!

Frage: Ich habe zwei Fragen zum Verkehrsbereich. Zum einen hat die CSU laut über eine Strafsteuer für Billigflüge nachgedacht.

Strater: Zum Thema Billigflüge: Ich möchte das grundsätzlich beantworten. Der Bundesverkehrsminister will ebenfalls nicht, dass das Billigfliegen siegt. Der Luftverkehr muss auf Qualität setzen. Das hat er im Rahmen der Nationalen Luftfahrtkonferenz in der vergangenen Woche in Leipzig sehr deutlich gemacht. Er hat auch deutlich gemacht, dass der Luftverkehr sauber sein müsse.

Der Minister setzt sich dafür ein, dass die Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer für Forschung, Innovation und Klimaziele genutzt werden. Es ist ja auch das Stichwort "Mehrwertsteuersenkung bei der Bahn" gefallen, um die Bahn attraktiver zu machen. Auch dafür, die Mehrwertsteuer auf Bahntickets zu senken, damit mehr Menschen vom Flugzeug auf die Bahn umsteigen, setzt sich der Minister seit vielen Monaten ein.

Mit Blick auf den Luftverkehr geht es also um qualitatives Wachstum und nicht nur quantitatives Wachstum.

Zusatzfrage: Aber keine Billigflugsteuer?

Strater: Grundsätzlich habe ich das Ziel ja beschrieben. Er will nicht, dass Billigfliegen siegt, sondern, dass der Luftverkehr auf Qualität setzt. Die Diskussion darüber, wie das alles ausgestaltet werden wird - das gilt auch für unseren Vorschlag hinsichtlich der Luftverkehrssteuer -, muss man jetzt weiter abwarten und verfolgen. Grundsätzlich gilt: qualitatives Wachstum im Luftverkehr!

Fichtner: Ich kann das gerne ergänzen. Ich will mich in meiner Antwort jetzt nicht konkret auf das beziehen, was gerade in den Medien diskutiert wird. Das können wir erst dann fundiert bewerten, wenn uns ein Gesamtkonzept dazu vorliegt.

Ich kann Ihnen aber sagen, was Bundesumweltministerin Schulze über das Thema denkt und welche Position sie auch schon seit einigen Wochen vertritt: Der Flugverkehr hat einen Anteil an den Klimaschäden, die bisher nicht im Preis enthalten sind. Es ist ja ganz offenkundig so, dass Klimaschäden bei Flugpreisen von 9 Euro in diesem Preis nicht abgebildet sind. Darum fordern auch wir einen fairen CO2-Preis im Flugverkehr. Dafür gibt es bisher schon einige Instrumente: den innereuropäischen Emissionshandel oder das neue Instrument CORSIA auf ICAO-Ebene.

Aber all das reicht noch nicht aus. Wir sehen ja an vielen Beispielen, dass es auf bestimmten Strecken immer noch weniger kostet zu fliegen als Bahn zu fahren. Das kann so nicht bleiben. Bahnfahren muss billiger werden. Wie kann man das machen? - Je mehr Staaten mitmachen, desto besser. Das ist beim Fliegen immer das Grundprinzip. Also wäre jetzt zum Beispiel ein EU-Gesamtansatz sinnvoll. Wenn man das nicht schnell erreichen sollte, dann wäre es sinnvoll, sich mit Nachbarn abzustimmen. Darüber sind wir mit unseren Nachbarn - zum Beispiel mit den Niederlanden und mit Frankreich - auch im Gespräch. Gleichzeitig ist es uns auch unbenommen, über eine nationale Luftverkehrsabgabe nachzudenken. Das sind alles Möglichkeiten, die wir haben, und über die auch im Klimakabinett diskutiert werden kann.

Frage: Herr Seibert, wie steht die Bundeskanzlerin denn dazu? Würde sie eine Steuererhöhung in diesem Fall befürworten? Würde sie die mitmachen, oder ist sie gerade prinzipiell gegen jede Form von Steuererhöhung?

StS Seibert: Wir befinden uns im Anlauf und in den Vorbereitungen auf den 20. September, die Sitzung des Klimakabinetts. Wir haben Ihnen immer gesagt, dass das der Tag ist, an dem ein umfassendes Maßnahmenpaket beraten und beschlossen werden wird. Bis dahin werde ich mich für die Bundesregierung nicht zu einzelnen Vorschlägen und Maßnahmen äußern.

Was die Luftverkehrssteuer betrifft: Deutschland hat seit 2011 eine Luftverkehrssteuer. Es gibt eine Diskussion auf europäischer Ebene über die Besteuerung des Flugverkehrs, und wir stehen dieser Diskussion auf europäischer Ebene aufgeschlossen gegenüber. An der werden wir uns beteiligen. Aber ich kann jetzt hier keine einzelnen Maßnahmen befürworten oder ablehnen.

Frage: Mich würde vom Verkehrsministerium noch interessieren, inwiefern man damit dann dazu beiträgt, dass sich Menschen mit wenig Geld Flugmobilität nicht mehr leisten können.

Strater: Womit? Was meinen Sie mit "damit"?

Zusatz: Mit einer Steuer auf günstige Flüge, zum Beispiel, oder überhaupt mit - - -

Strater: Ich habe ja nichts von einer Steuer auf günstige Flüge gesagt! Ich habe ja gesagt, dass der Minister vorgeschlagen hat, die Luftverkehrssteuer, die es schon gibt, wie Herr Seibert richtig gesagt hat, dafür einzusetzen, dass man Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Das ist unsere Position.

Zusatz: Aber Menschen mit wenig Geld könnten dadurch natürlich ausgeschlossen werden von so - - -

Strater: Die Luftverkehrssteuer gibt es ja bereits, wie Sie gehört haben, seit vielen Jahren. Es gibt Einnahmen von mehr als 1 Milliarde Euro. Die gibt es bereits seit vielen Jahren. Wir wollen, dass dieses Geld auch dazu verwendet wird, Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren.

Zusatzfrage: Mich würde, wenn da jetzt Steuererhöhungen diskutiert werden, noch einmal interessieren, wie der Standpunkt des Wirtschaftsministeriums ist. Würde das nicht eher der Konjunktur schaden? Ist nicht eigentlich im Koalitionsvertrag auch vorgesehen, auf so etwas zu verzichten?

Güttler: Ich nehme an, Sie beziehen sich noch auf die Luftverkehrssteuer. Dazu hat der Regierungssprecher sich ja schon ausführlich geäußert. Dem habe ich vonseiten des Wirtschaftsministeriums nichts hinzuzufügen.

Frage: Es gibt in der CDU Überlegungen, die Pendlerpauschale zu variieren: ÖPNV höher, Auto niedriger. Was hält man denn davon in der Regierung?

Kuhn: Ich glaube, da gilt das, was Herr Seibert gesagt hat, nämlich dass alle Maßnahmen im Kontext des Klimaschutzes und zur Einhaltung der Klimaziele im Klimakabinett beraten werden. Auch dieser Vorschlag steht in diesem Kontext. Ich habe also nichts zu ergänzen.

Burger: Ich muss einmal um Entschuldigung bitten. Der Minister hatte sich wirklich unmittelbar vor Beginn dieser Pressekonferenz in Helsinki geäußert. Er hat gesagt, dass dort, in Helsinki, auch über die Lage in Hongkong gesprochen wurde. Die aktuelle Entwicklung macht uns besorgt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Lage nicht weiter eskalieren darf und dass die Menschen, die dort auf die Straße gehen, von ihrem Recht Gebrauch machen, sich zu versammeln und ihre Meinung zu äußern. Der Minister hat auch gesagt, dass das Hongkonger Basic Law die Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert, und dass der, der diese Rechte friedlich ausüben will, daran nicht mit Gewalt gehindert werden darf. Insofern ist das, was wir jetzt brauchen, Deeskalation und Dialog.

Frage: Herr Burger oder Herr Seibert, es gibt Berichte über einen Gefangenenaustausch zwischen der Ukraine und Russland. Es geht wohl um einige der ukrainischen Seeleute, die im Asowschen Meer vor einiger Zeit von Russland inhaftiert worden sind, und auch einen bekannten Regisseur. Können Sie das bestätigen? Wissen Sie etwas von einem Gefangenenaustausch? Es gibt ukrainische Medien, die zum Teil schon Vollzug gemeldet haben, andere nicht. Mich würde interessieren, was Sie wissen und was Sie darüber denken.

StS Seibert: Vielleicht haben Sie den neuesten Stand. Meiner ist eine Stunde alt.

Burger: Meiner ist zwar aktuell, aber es ist trotzdem so, dass wir uns zu diesem Zeitpunkt jedenfalls nicht in der Rolle sehen, Vorgänge zu bestätigen, die eben in der Verantwortung der russischen und der ukrainischen Regierung liegen. Ich glaube, darüber sollten wir jetzt nicht spekulieren, sondern abwarten, bis sich die Akteure selbst dazu äußern.

Sie wissen, dass der Austausch von Gefangenen grundsätzlich ein Teil der Minsker Abkommen ist. Insofern ist unsere Auffassung natürlich immer gewesen, dass Maßnahmen in Umsetzung dieser Vereinbarung wichtig sind und zu begrüßen sind, weil das auch Teil des Fahrplans für eine friedliche Lösung in der Ostukraine ist. Wir haben auch in der Vergangenheit immer wieder die Freilassung der ukrainischen Seeleute gefordert. Auch andere Einzelfälle haben wir hier immer wieder angesprochen. In diesem Kontext dürfen Sie unsere Haltung zu dem Thema verstehen.

Frage: Für den 2. September ist ein Treffen im Normandie-Format auf Beraterebene geplant. Man sprach zuerst über Paris als Standort und jetzt über Berlin. Können Sie das bestätigen?

StS Seibert: Es geht um die Beraterebene, zu der wir uns hier nie so besonders ausführlich äußern, außer dazu, dass, wie Sie wissen, wir uns in den Vorbereitungen befinden, um tatsächlich zeitnah wieder ein Gipfeltreffen im Normandie-Format abhalten zu können. Ich kann Ihnen hier jetzt, ehrlich gesagt, auch zu Ort und Zeit gar nichts sagen. Ich weiß es schlicht nicht.

Aber ich kann noch ganz kurz hinzufügen: Die Bundeskanzlerin hat ja gestern mit dem russischen Präsidenten Putin und am Tag davor mit dem ukrainischen Präsidenten Selensky gesprochen, und beide Male war dies ja ein Thema, also der gemeinsame Wille, auf ein erneutes Gipfeltreffen im Normandie-Format hinzuarbeiten und die Vorbereitungen dafür intensiv fortzusetzen. So können Sie das einordnen.

Frage: Wenn der eine von Ihnen einen Informationsstand hat, der eine Stunde alt, und der andere einen Informationsstand hat, der noch jünger ist, welchen anderen Schluss als den, dass genau solche Prozesse in Gang sind, könnte das zulassen? Sie wollen das nicht offiziell bestätigen, aber es kann doch kein anderer Schluss gezogen werden!

StS Seibert: Das ist ein Vorgang zwischen Russland und der Ukraine. Dass wir den begrüßen würden, wenn er so stattfände, ist hier deutlich gesagt worden. Es ist doch aber nicht an uns, hier, tausende von Kilometern entfernt, "Das hat jetzt stattgefunden" oder "Das hat jetzt nicht stattgefunden" zu sagen. Das wäre doch unseriös. Dazu wird sich die ukrainische Präsidentschaft oder auch die russische Präsidentschaft rechtzeitig äußern.

Frage: An das BMVI zu einem ganz anderen Thema: Es gibt 4688 Gemeinden in Deutschland, die weiterhin ohne flächendeckende LTE-Versorgung sind. Manche in der Opposition finden das dramatisch. Wie finden Sie das?

Strater: Die Zahl, die Sie nennen, kann ich im Moment nicht nachvollziehen. Vielleicht ist es die, die wir einem Abgeordneten kürzlich mitgeteilt haben, wobei er nur nach Zahlen hinsichtlich der Gemeinden im Osten Deutschlands gefragt hatte, soweit ich es richtig weiß.

Zusatz: Nein, das ist falsch.

Strater: Sei es drum; ich beantworte Ihnen das grundsätzlich gerne! - Zum Thema Mobilfunkausbau kann ich Ihnen gerne Folgendes sagen: Unser Ziel ist völlig klar - jeder muss überall unterbrechungsfrei telefonieren und surfen können. Daran arbeiten wir mit aller Konsequenz. Der flächendeckende Mobilfunkausbau ist unser zentrales Ziel, nicht nur Ziel des Bundes, sondern natürlich auch der Länder und der Kommunen und natürlich der Mobilfunkanbieter, die bestehende Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk und dem mobilen Internet schließen müssen. Das gilt gerade, was die ländlichen Regionen angeht.

Sie können die Zahlen zur Breitbandverfügbarkeit auf unserer Webseite im Breitbandatlas nachlesen. Dort ist alles dazu aufgeführt, welche prozentuelle Netzabdeckung es gibt, was die einzelnen Netze angeht, also 2G, 3G und 4G. 5G befindet sich ja im Aufbau. Wir unterstützen auch den Aufbau des 5G-Mobilfunks in Deutschland durch ein Förderprogramm. Noch bis zum 17. September können sich die Gebietskörperschaften und Kommunen für eine Konzeptförderung bewerben. Wir haben eine Forschungsinitiative gestartet. Das alles setzt auf den bestehenden Anstrengungen auf, den Mobilfunk in Deutschland weiter auszubauen. Sie kennen unsere Versorgungsauflagen, die wir mit den Frequenzauktionen aufgelegt haben. Die Verabredungen des Mobilfunkgipfels sind Ihnen sicherlich auch präsent. Die Frequenzvergabe 2019 hat noch einmal ambitionierte Versorgungsauflagen aufgesetzt.

Wir werden in Kürze auch eine Gesamtstrategie Mobilfunkausbau vorlegen. Diese Strategie umfasst mehrere Punkte, nämlich die Beschleunigung von Genehmigungs- und Ausbauprozessen durch Gesetzes- und Verfahrensänderungen, die Nutzung von Liegenschaften und Infrastrukturen der öffentlichen Hand, die Stärkung des kooperativen Ausbaus und auch die Stärkung der Akzeptanz des Mobilfunkausbaus. Wir haben dazu ja auch in der Vergangenheit schon mehrere Dinge im Einzelnen kommuniziert, zum Beispiel die Nutzung von Liegenschaften des Bundes für solche Infrastrukturen und einiges mehr. Wir sind also dabei, diesen flächendeckenden Mobilfunkausbau auch zu unterstützen.

Zusatzfrage: Die Zahlen hatte ich mir durchgelesen. Deswegen frage ich ja: Was macht Sie denn optimistisch, dass diese Zahl in der nächsten Zeit nun substanziell sinken wird? All diese Dinge waren nämlich schon in der Vergangenheit angedacht worden.

Strater: Das ist ein Prozess, den wir mit den ganzen Dingen, die ich hier vorgetragen habe, angestoßen haben: Versorgungsauflagen, Verabredungen des Mobilfunkgipfels, bei dem die Unternehmen schon ganz klare Ausbauziele für das 4G-Netz geschaffen haben, die Frequenzvergabe in diesem Jahr mit den noch einmal ambitionierteren Versorgungsauflagen, die 5G-Förderung, die ich eben genannt habe, und dann auch noch einmal die Punkte, die wir in die Gesamtstrategie einfließen lassen werden. Das alles dient dem Ziel, den flächendeckenden Mobilfunkausbau voranzutreiben und weiße Flecken und graue Flecken in Deutschland auch zu schließen.

Frage: Herr Strater, ich habe noch eine Frage zu einem Gutachten der FDP, was die Pkw-Maut angeht. Darin heißt es, der Minister sei mit den Regelungen hinsichtlich der Folgen einer Vertragskündigung zu große Risiken eingegangen. Die Details kennen Sie sicherlich. War das so? War Minister Scheuer da vielleicht zu blauäugig? Waren diese Vertragsregelungen unbedingt nötig? Wie kommt das?

Strater: Er war nicht zu blauäugig. - Es gibt zwei Aspekte, die dieses Gutachten aufgreift. Sie können sicher verstehen, dass ich jetzt nicht Einzelheiten des Gutachtens nenne, das 55 Seiten stark ist und erst vor wenigen Minuten vorgestellt worden ist. Aber grundsätzlich geht es hier um zwei Aspekte, nämlich zum einen um die Entschädigungsregelungen in den Verträgen, und zum anderen um die Risikobewertung der Nichtkonformität der Pkw-Maut mit dem Europarecht.

Ich fange einmal mit den Entschädigungsregelungen an. Ganz grundsätzlich geht der Bund davon aus, dass die Betreiber gar keine Ansprüche gegen den Bund haben. Warum ist das so? - Weil es folgende Regelung im Vertrag "Erhebung" gibt: Nur dann, wenn man aus ordnungspolitischen Gründen kündigt, wird die Entschädigungsregelung auf Grundlage des sogenannten Bruttounternehmenswertes wirksam. Die Kündigung basiert aber auf mehreren und weiteren Kündigungsgründen, die ich gern nenne. Das haben wir auch schon mehrfach kommuniziert. Das sind die Schlechtleistungen des Auftragnehmers, also die Verletzung von Meilensteinen, eine schwerwiegende Vertragsverletzung der Vertragspartner, was die Beauftragung von konzernverbundenen Unterauftragnehmern zur Schädigung des Bundes angeht, und auch ein Versuch der Täuschung über wesentliche Tatsachen im Zusammenhang mit diesen Unteraufträgen. Das haben den Betreibern vor Kurzem auch noch einmal mitgeteilt.

Kurzum, der Vertrag "Erhebung" regelt den Fall mehrerer Kündigungsgründe ausdrücklich zugunsten des Bundes, nämlich so, dass, wie ich es eingangs sagte, die Betreiber keine Ansprüche gegen den Bund haben.

Wenn es Sie interessiert, komme ich noch zum Thema der Bewertung des Risikos der Nichtkonformität. Das Risiko der Nichtkonformität mit dem Europarecht wurde im Rahmen eines strukturierten Risikomanagements berücksichtig. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde als gering eingeschätzt. Sämtliche relevante Risiken wurden in Risikoworkshops identifiziert und unter Einbeziehung von Expertenwissen sowie technischem, wirtschaftlichem und rechtlichem Sachverstand aus unterschiedlichen Fachbereichen bewertet.

Dieses Vorgehen folgt den gesetzlichen Grundlagen - ich nenne hier 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung - und entsprechenden Leitfäden und Arbeitsanleitungen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die das Bundesfinanzministerium aufgestellt hat.

Als Ergebnis dieses Risikoabwägungsprozesses wurden im Haushalt 2018 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe geschaffen. Das kennen Sie; das sind die Verpflichtungsermächtigungen, die das Geld zur Verfügung stellen, damit wir diese Verträge abschließen konnten.

Zusatzfrage: Was Sie zum ersten Punkt, zur Entschädigungsregelung, gesagt haben, hört sich nach einem satten, ausgereiften Rechtsstreit an, der nun irgendwann mit den Betreibern beginnen wird. Rechnen Sie mit solch einem langwierigen Rechtsstreit mit den Betreibern?

Strater: Ob und in welcher Höhe Entschädigungszahlungen aufgrund der Kündigung des Betreibervertrages zu leisten sind, ist derzeit rein spekulativ. Derzeit gibt es noch keine Forderungen der Vertragspartner der Auftragnehmer. Insofern mag ich darüber jetzt nicht spekulieren.

Frage: Herr Fähnrich, ich habe eine Frage bezüglich der neuen Handkasse für Dienststellenleiter und Kommandeure. Das Ganze gibt es seit Mai. Können Sie mir ein paar Beispiele dafür nennen, was genau damit relativ unbürokratisch angeschafft wurde? Es gibt ja sicherlich schon einen Rücklauf und Rückmeldungen. Können Sie das vielleicht ein bisschen ausführen und auch noch einmal die große Linie zeichnen, was Sie damit bezwecken? Das Ganze ist ja Bestandteil des Programms "Innere Führung - heute", wenn ich recht informiert bin.

Fähnrich: Wir haben in der Vergangenheit verschiedene Signale und Meldungen aus der Truppe erhalten, dass gerade Kleinere Anschaffungen immer wieder längere Zeit in Anspruch nähmen und einen unheimlich hohen bürokratischen Aufwand mit sich brächten und dass auch verschiedene Stellen mit einbezogen werden müssten. Das wollen wir ändern und haben es, wie Sie angesprochen haben, bereits geändert und versuchen, das auf den richtigen Weg zu bringen. Denn wir brauchen gut ausgebildetes Personal und vor allen Dingen auch eine hohe Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte. Dafür geben wir unseren Kommandeuren vor Ort mehr Flexibilität und mehr Handlungsspielraum.

Das ist ein Teil des Programms "Innere Führung - heute". Dazu haben wir jetzt den 335 militärischen Dienststellen, die Regimenter, Bataillone und Schiffskommandanten umfassen, pro Jahr 25 000 Euro für die Sicherstellung der Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzfähigkeit zur Verfügung gestellt.

Es geht dabei um die schnelle Beschaffung von Kleinen Dingen des Lebens. Denn meistens hängt es gerade daran, dass sie fehlen, wenn entsprechende Projekte nicht weiterlaufen können. Ich kann Ihnen Beispiele nennen. Ob es nun das Smartboard im Unterrichtsraum ist, die Bohrmaschine, ein Kabel für Drucker oder der Drucker selbst. Wichtig ist uns, dass wir den Handelnden vor Ort Flexibilität geben und dass dadurch auch die Ausbildung schneller und vor allen Dingen unbürokratischer vonstattengehen kann.

Das ist in die Mammutaufgabe der Entbürokratisierung eingebettet. Wir haben auch davon gesprochen. Die Digitalisierung ist wichtig vor dem Hintergrund, Prozesse schnell zu machen und zu vereinfachen und dabei vor allen Dingen viel Papier einzusparen.

Ein zweiter Punkt, der dabei auch noch eine Rolle spielt, ist der, dass wir auch den sogenannten Repräsentationsfonds, den die Dienststellenleiter beziehungsweise Kommandeure zum Beispiel für die Patenschaftspflege zur Verfügung haben, sei es für die Bewirtung von Gästen oder auch für Gastgeschenke, angehoben haben, und zwar von 250 Euro auf 1000 Euro im Jahr.

Zusatzfrage: Das läuft jetzt schon drei Monate. Können Sie sagen, wie der Rücklauf ist? Kommt es bei den Kommandeuren und Dienststellenleitern tatsächlich so an, dass man ihnen mehr zutraut und ihnen mehr Eigenverantwortung überlässt? Ist das sozusagen ein Signal des Vertrauens vonseiten des BMVg?

Fähnrich: Wir vertrauen unseren Kommandeuren und den Offizierinnen und Offizieren, die wir in die Positionen gebracht haben, eh. Aber Sie haben recht, die ersten Reaktionen sind sehr positiv. Natürlich bedarf es noch einer gewissen Handlungssicherheit. Die Kommandeure möchten sich absichern: Wie viel wofür? Da gibt es Rückfragen, die auch beantwortet werden. Aber ich bin mir sicher, dass sich das einspielen und in den nächsten Jahren auch weiter verstetigen wird.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zu der Reise der Bundeskanzlerin nach Warschau. Könnten Sie, Herr Seibert, präzisieren, wann die Einladung kam und wann die Bundeskanzlerin darüber entschieden beziehungsweise wann sie sie bestätigt hat?

StS Seibert: Nein, das kann ich Ihnen hier nicht auf den Tag genau sagen. Es war klar, dass das Staatsoberhaupt, der Bundespräsident, auf Einladung des polnischen Staatsoberhauptes die Bundesrepublik Deutschland dort vertreten wird, in Wieluń und in Warschau. Dann lag auch eine Einladung des polnischen Ministerpräsidenten Morawiecki an die Bundeskanzlerin vor. Dann gab es Abstimmungen, wie es in einem solchen Fall notwendig ist, auch mit den Staatsoberhäuptern. In dem Moment, in dem die Pläne sozusagen final sind, habe ich sie Ihnen bekannt gegeben.

Zusatzfrage: Heißt das, dass das erst in den letzten Tagen endgültig entschieden wurde?

StS Seibert: Ich habe Ihnen heute die Reise bekannt gegeben.

Frage: Herr Seibert, es gibt Forderungen nach einem Denkmal für während des Weltkrieges ermordete Polen. Könnte das ein Thema sein?

Wir hatten dieses Thema Mitte Juni hier in der Regierungspressekonferenz. Sie wollten zu dem Thema noch etwas nachliefern. Ich bin mir nicht sicher, ob das passiert ist oder nicht. Deshalb frage ich noch einmal nach. - Danke.

StS Seibert: Die Initiative für ein Denkmal für die polnischen Opfer der deutschen Besetzung Polens und der deutschen Verbrechen gegen Polen ist der Bundesregierung natürlich bekannt. Man muss vor dem Hintergrund vielleicht auch noch einmal sagen, dass hier in Deutschland schon jetzt vielfältig auch an das Leid der polnischen Opfer erinnert wird. Die Museen und Gedenkstätten, die der Bund fördert, behandeln die Verbrechen des NS-Regimes an der polnischen Bevölkerung ausführlich. Man kann in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Stiftung Topographie des Terrors, die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg und das Deutsche Historische Museum nennen.

Ein Denkmal, wie es jetzt in der Diskussion ist, bedürfte einer öffentlichen Debatte im Deutschen Bundestag. Dabei ist die Analogie zu der Errichtung des Denkmals für die ermordeten Juden in Europa, des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, des Denkmals für die Opfer der sogenannten Euthanasiemorde zu ziehen. Der Errichtung all dieser Denkmäler lag ein Beschluss des Deutschen Bundestages zugrunde. Aus unserer Sicht sollte die öffentliche Debatte darüber dann auch dort geführt werden.

Frage: Ich habe eine Frage zu Afghanistan. Die USA haben bekannt gegeben, dass sie in Afghanistan mit 8600 Soldaten bleiben wollen. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die deutsche Präsenz dort?

Burger: Bereits seit einiger Zeit laufen Gespräche dazu. Das ist auch öffentlich bekannt. Wir sind dazu mit den USA durchaus auch in engem Kontakt. Auch die Nato steht dazu mit den USA in engem Kontakt. Der Befehlshaber der Nato-Truppen, General Miller, ist in diese Gespräche auch direkt eingebunden.

Verbindliche Aussagen dazu kann es natürlich erst dann geben, wenn die Gespräche, die die USA derzeit mit den Taliban führen, und die Gespräche, die auch mit der afghanischen Regierung zu führen sind, abgeschlossen sind. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über Details dieser Planungen machen können. Ich kann aber noch einmal unterstreichen, dass die Nato mit dieser Frage verantwortungsvoll umgehen wird und dass wir das in ganz enger Abstimmung unter den Alliierten machen.

Frage: Herr Fähnrich, was bedeutet es für die Bundeswehr, wenn die US-Truppen in diesem großen Ausmaß abziehen?

Fähnrich: Ich kann eigentlich nur auf die Ausführungen verweisen, dass wir innerhalb der Koalition in Absprache sind, dass das für uns nicht neu ist, dass wir uns besprechen, dass wir sehr wohl die Verantwortung als Rahmennation für den Norden haben, dass wir den Auftrag haben, die Sicherheitskräfte weiterhin auszubilden. Aber wie sich das exakt gestaltet, wird man dann sehen, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

Zusatzfrage: Aber würden Sie sagen, dass die Bundeswehr in ausreichendem Maße gerüstet ist, um eventuell Ausgleichskontingente zu schicken?

Fähnrich: Ich möchte hier auch nicht von irgendwelchen Ausgleichskontingenten sprechen, weil wir wirklich sehen müssen, welchen Schritt die Friedensverhandlungen ergeben, welche Schritte in der Nato besprochen und entschieden werden. Dass wir uns im Konsens mit unseren Partnern entscheiden, ist, denke ich, selbstverständlich.

Frage: An das Finanzministerium: In einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wird angezweifelt, dass die Pläne von Minister Scholz zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages für etwa 90 Prozent verfassungsgemäß seien. Was sagen Sie dazu? Ist das möglicherweise Anlass, die Pläne noch einmal zu überarbeiten?

Kuhn: Der Gesetzentwurf zum Abbau des Solidaritätszuschlages wurde vom Kabinett beschlossen. Wir und die anderen Ressorts, darunter auch das Bundesjustizministerium, haben den Vorschlag geprüft. In der Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass der Abbau so, wie wir ihn vorschlagen, verfassungsgemäß ist. Daher haben wir keine Zweifel daran, dass er verfassungsgemäß ist.

Frage: Ich würde dazu gern noch die Einschätzung von Herrn Kall vom BMJV hören. Hatten Sie ursprünglich Zweifel, die in dem Gutachten möglicherweise aufgegriffen werden, oder sehen Sie das in der Bewertung des Gesetzentwurfes ganz anders?

Kall: Ich kann dem Beitrag meines Kollegen aus dem Finanzministerium nicht viel hinzufügen. Wie bei jedem Gesetz ist die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch das Bundesjustizministerium geprüft worden. Jedes Gesetz, das durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht wird, wird auch nur dann auf den Weg gebracht, wenn die Verfassungsmäßigkeit geprüft wurde und besteht. Insofern finden Sie das Ergebnis dieser Prüfung auch in der Gesetzesbegründung.

Inwieweit es vorher fachliche und weitere Abstimmungen gab, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. In jedem Fall ist im Ergebnis die Verfassungsmäßigkeit von uns geprüft und bejaht worden.

Zusatzfrage: Würden Sie dann sagen, dass das dem etwas klischeehaften Satz Ausdruck verleiht: "Fragen Sie zwei Juristen, und Sie bekommen drei Meinungen"?

Kall: Den Satz kenne ich. Aber das muss und kann ich jetzt nicht bewerten. Gerade bei wissenschaftlichen Gutachten gibt es natürlich verschiedene Ansichten. Aber unsere Verfassungsrechtler haben, wie gesagt, dieses Gesetz so wie jedes Gesetz, das ins Kabinett geht, geprüft und die Verfassungsmäßigkeit bestätigt.

Frage: In dem Gutachten steht, es bestehe nach Einschätzung der Gutachter ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit. Als Laie gefragt: Gibt es bei der Prüfung am Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eine Abstufung, wie es sie ja auch auf anderen Ebenen gibt, dass man also sagt, ob es ein geringes Risiko, ein mittleres Risiko oder ein hohes Risiko gibt? Ich kenne das leider im Gesetzentwurf nicht. Zu welcher Einschätzung ist man dabei gekommen?

Kall: Wie gesagt, finden Sie die verfassungsrechtlichen Erwägungen auch in der Gesetzesbegründung: zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, in der Regel auch - ich weiß nicht, ob das im steuerlichen Bereich auch so ist - zur Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht.

Ja, die Verfassungsrechtler, die das bei uns im Haus prüfen, bewerten Risiken, im Regelfall das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz aufheben könnte, beziehungsweise im europarechtlichen Bereich auch das Risiko, dass der Europäische Gerichtshof ein bestimmtes Gesetz oder eine bestimmte Regelung für europarechtswidrig halten könnte. Insoweit spricht man dabei von Risiken. Das ist völlig üblich.

Aber Einzelheiten aus der Abstimmung kann ich Ihnen hier, wie gesagt, nicht nennen.

Frage: Ich habe eine verfahrenstechnische Frage dazu an Herrn Kall oder Herrn Kuhn. Wie gehen Sie damit um, dass das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste - das ist ja kein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt um die Ecke - zu einer solchen Einschätzung kommt, die vermutlich nach Ihrer Prüfung veröffentlicht wird? Gibt es dann noch einmal eine Prüfung bei Ihnen, weil Sie sagen: "Da schauen wir jetzt noch einmal genau hin und überprüfen das", auch wenn Sie danach sagen: "Das leuchtet uns doch nicht so wirklich ein", oder ist das Verfahren so, dass Sie sagen: "Nein, wir haben geprüft und sind zu einem anderen Ergebnis gekommen; damit müssen wir uns nicht weiter beschäftigen"? Mich interessiert einfach nur das Prozedere.

Kuhn: Ich kann gern etwas dazu sagen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen. Dann beginnt üblicherweise das parlamentarische Verfahren. Dann finden die Diskussionen im parlamentarischen Raum, also in Bundestag und Bundesrat, statt. Wie üblich, kommentieren wir als Bundesregierung das parlamentarische Verfahren und die Diskussionen dort nicht.

Zusatz: Ich frage nicht danach, wie Sie das kommentieren, sondern danach, wie das weitere Verfahren bei Ihnen ist und ob es überhaupt eines gibt, wenn ein solches Gutachten auf dem Markt ist. Das ist keine Frage nach einem inhaltlichen Kommentar.

Kuhn: Wie gesagt, wir nehmen wie wahrscheinlich alle in der Bundesregierung die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zur Kenntnis und schauen sie uns an.

Kall: Selbstverständlich. Die verfassungsrechtliche Prüfung bei uns erfolgt, wie üblich, im Rahmen der Ressortabstimmung.

Zusatzfrage: Herr Seibert, es gibt, glaube ich, keinen Präzedenzfall dafür, dass ein früheres Regierungsmitglied Jahre nach seinem Ausscheiden massive Kritik an der damaligen Regierungsführung übt, vor allem nicht, wenn es immer noch die aktuelle ist. Das hat Karl-Theodor zu Guttenberg jetzt getan. Er hat der Bundeskanzlerin vorgeworfen, sie haben massive Sparbemühungen, die jetzt zu einer Unterfinanzierung geführt hätten, initiiert. Sie müsse sich diesen Schuh - diese Wortwahl war vielleicht nicht zufällig - anziehen.

Nimmt die Kanzlerin diese massive Kritik nur zur Kenntnis? Widerspricht sie ihr? Wie gehen Sie damit um?

StS Seibert: Ob es dafür in 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland keinen Präzedenzfall gibt, wie Sie sagen, das weiß ich, ehrlich gesagt, nicht. Ansonsten habe ich das nicht zu kommentieren. Die Entscheidungen, die in der Verteidigungspolitik gefallen sind, sind Entscheidungen der jeweiligen Bundesregierungen gewesen, der Bundesminister für Verteidigung, aber auch der jeweiligen gesamten Bundesregierungen, sofern sie durchs Kabinett gegangen sind. Ich habe das jetzt nicht zu kommentieren.

Zusatzfrage: Aber es ist ein massiver Vorwurf gegen die Kanzlerin. Der ehemalige Verteidigungsminister sagt: Die Kanzlerin hat mir das aufgedrückt. Ich wollte das nicht. Sie ist für die jetzige Unterfinanzierung der Bundeswehr verantwortlich.

Wollen Sie das nicht kommentieren? Weisen Sie das zurück? War es tatsächlich so? Ich finde, das kann man doch nicht einfach im Raum stehen lassen.

StS Seibert: Ich kommentiere es nicht.

Frage: Eine Frage zum Thema des Brexits: Herr Johnson hat jetzt angekündigt, dass er zweimal die Woche in Brüssel verhandeln will. Wo sehen Sie Ansatzpunkte, über die man noch sprechen kann?

StS Seibert: Zunächst einmal ist es keine Angelegenheit zwischen Deutschland und Großbritannien oder zwischen Großbritannien und den anderen individuellen Mitgliedern, sondern die Ankündigung des britischen Premierministers ist - so ist sie in Europa allgemein verstanden worden -, dass Großbritannien in Brüssel konkrete Vorschläge auf den Tisch legen werde. Diese werden dann durch die Kommission als Verhandlungsführer der EU-27 geprüft. Darauf kommt es jetzt an. Welcher Art diese Vorschläge sind und ob sie bereits in Brüssel eingetroffen sind, kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage: Aber rechnen Sie mit diesen konkreten Vorschlägen?

StS Seibert: Ich denke, so ist es allgemein verstanden worden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium, vielleicht auch vor dem Hintergrund der anstehenden Chinareise der Bundeskanzlerin. Ist die neue Rohstoffstrategie bereits veröffentlicht worden? Falls das noch nicht erfolgt ist: Für wann ist das geplant? - Danke.

Güttler: Es tut mir leid, aber die Antwort müsste ich Ihnen nachreichen.

Freitag, 30. August 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 30. August 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-30-august-2019-1666098
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2019

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