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PRESSEKONFERENZ/1843: Regierungspressekonferenz vom 8. April 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 8. April 2019
Regierungspressekonferenz vom 8. April 2019

Themen: Besuch der britischen Premierministerin in Berlin, Enteignung von Wohnungsunternehmen, Situation in Libyen, Düngeverordnung, angebliche russische Einflussversuche auf einen Bundestagsabgeordneten, EU-Asylverfahrensrichtlinie, Klage der sächsischen AfD-Fraktion gegen die Bundesregierung wegen der Ernennung von Annette Schavan zur Botschafterin im Vatikan, Bau eines Militärkrankenhauses in Ramstein, Verteidigungsetat der Bundesrepublik Deutschland, Treffen der britischen Premierministerin mit dem französischen Staatspräsidenten in Paris, Geordnete-Rückkehr-Gesetz, Besuch des Präsidenten der Ukraine, Einsatz PFC-haltigen Löschschaums bei der Bundeswehr, "Fridays for Future", bevorstehender EU-China-Gipfel, Nahostkonflikt, Status des vom venezolanischen Interimspräsidenten ernannten diplomatischen Vertreters in Deutschland, mögliche Initiative Deutschlands im VN-Sicherheitsrat gegen den Einsatz von Uranmunition, mögliche Aufnahme eines pränatalen Bluttestes auf Trisomie und andere Erbkrankheiten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, Abschiebung eines vietnamesischen Ehepaars

Sprecher: StS Seibert, Grünewälder (BMI), Adebahr (AA), Kall (BMJV), Fähnrich (BMVg), Kübler (BMU), Bürgelt (BMEL), Kolberg (BMF), Eichler (BMWi), Buser (BMVI), Ewald (BMG)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Als Erstes habe ich eine Entschuldigung für mein Zuspätkommen abzugeben.

Dann habe ich eine Terminankündigung für morgen: Die Bundeskanzlerin wird morgen Mittag um 12 Uhr die britische Premierministerin im Bundeskanzleramt empfangen. Das Thema ahnen Sie. Ob und wie die beiden die Presse unterrichten werden, werden wir Ihnen dann noch zu gegebenem Zeitpunkt sagen.

Frage: Herr Seibert, auf wie groß schätzt die Bundeskanzlerin die Chancen dafür ein, am Mittwoch noch zu einer Verständigung zu kommen, die einen No-Deal-Brexit verhindert? Was genau kann bei einem solchen Gespräch herauskommen?

StS Seibert: Ich möchte weder dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit Premierministerin May morgen im Kanzleramt noch den Beratungen des Europäischen Rats am Mittwoch vorgreifen. Es gibt jetzt aus unserer Sicht auch keinen Grund dafür, hier Vermutungen oder Prozentschätzungen abzugeben.

Es ist im Grunde so, wie ich es Ihnen am Freitag gesagt habe: Der Brief der Premierministerin an Donald Tusk als dem Präsidenten des Europäischen Rats wird geprüft. Er ist die Grundlage der Beratungen der EU-27 am Mittwoch, und diesen Beratungen werde ich nicht vorgreifen.

Frage: Sie können natürlich nicht inhaltlich vorgreifen, aber in welcher Rolle sieht sich denn Deutschland in dieser Situation genau? Es hat ja fast schon Tradition, dass Theresa May, wenn eine mögliche Schlussentscheidung ansteht, auch nach Berlin kommt. Sieht sich Deutschland da als Berater, als Alliierter an der Seite? Können Sie das einfach umreißen?

StS Seibert: Die Bundesrepublik Deutschland ist einer der künftig dann 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das heißt, es sind 27. Es war uns immer sehr, sehr wichtig, dass die Einigkeit und die Einheit dieser 27 in dem ganzen Diskussionsprozess über die Folgen des britischen Referendums gewahrt bleiben. Genau in diesem Geiste wird die Bundeskanzlerin auch morgen die Gespräche führen.

Frage: Das geht in eine ähnliche Richtung, weg von der Institution: Das ist ja auch eine Beziehung zwischen Personen, und wir wissen aus der deutschen Geschichte, wie wichtig das manchmal sein kann. Können Sie die Rolle und die Art der persönlichen Verbindung mit dem politischen Amt skizzieren, die die Kanzlerin dabei einnimmt? Das ist ja morgen auch ein demonstrativer Akt, wie immer man das sieht.

StS Seibert: Ich fürchte, in dem Sinne, in dem Sie es sich jetzt wünschen, werde ich das nicht skizzieren können. Die Bundeskanzlerin führt dieses Gespräch. Sie hat sehr viele Gespräche mit der britischen Premierministerin über dieses Thema geführt. Wir führen die Gespräche mit Großbritannien - ich glaube, das gilt auch für die EU-27 insgesamt - erstens im Geiste des Respekts vor einer demokratischen Entscheidung, die in Großbritannien mit diesem Referendum gefällt worden ist, und zweitens in dem Geiste, dass es unser Anliegen ist, ein so enges und freundschaftliches und partnerschaftliches Verhältnis mit Großbritannien wie irgend möglich auch nach dem Austritt zu haben.

Frage: Ist der Vorschlag des Ratspräsidenten Tusk hinsichtlich einer langen Verlängerung um ein Jahr oder vielleicht sogar länger für die Bundeskanzlerin gleichermaßen wie die Bitte der Premierministerin um Verlängerung bis Ende Juni Grundlage der Beratung?

StS Seibert: Auf jeden Fall ist der Brief der Premierministerin Grundlage der Beratungen. Alles Weitere kann ich hier nicht vorhersagen, und das werde ich auch nicht tun.

Frage: Herr Seibert, kann man denn die Tatsache, dass dieses Treffen morgen stattfinden wird, auch als Hinweis darauf werten, dass dieser Brief möglicherweise noch Fragen offengelassen hat, die jetzt besprochen werden müssen? Sonst könnte man nämlich sagen, dass man sich ohnehin am Mittwoch in Brüssel treffen wird und dann auf Basis dieses Briefes miteinander reden kann.

StS Seibert: Ja, das wird natürlich in Brüssel auch stattfinden. Nichtsdestotrotz gibt es doch immer gute Gründe dafür, in einer so schwierigen und auch brisanten Situation wie der, in der sich Großbritannien und die EU-27 jetzt, wenige Tage vor dem Erreichen einer ersten Frist, befinden, miteinander zu reden.

Frage: Herr Seibert, beabsichtigt die Bundeskanzlerin denn, vor den Beratungen am Mittwoch und auch vor dem Treffen der EVP-Regierungschefs noch einmal mit einzelnen Mitgliedern des Rats zu sprechen, insbesondere mit dem französischen Staatspräsidenten?

StS Seibert: Wenn es Gespräche gibt, über die es zu informieren gilt, dann sage ich Bescheid.

Grundsätzlich hat sich die Bundeskanzlerin über dieses Thema mit all ihren europäischen Regierungschefkollegen und -kolleginnen ausgetauscht. Sie war zuletzt, wie Sie gesehen haben, in Dublin und hat mit dem natürlich besonders betroffenen irischen Premierminister darüber gesprochen. Das ist ohnehin unsere Politik: enger Austausch mit allen Verbündeten und allen europäischen Partnern, damit wir als EU-27 die Geschlossenheit bewahren, die wir bisher an den Tag gelegt haben.

Zusatzfrage: Trügt denn der Eindruck, dass der französische Präsident und die Bundeskanzlerin vor diesem Gipfel am Mittwoch recht unterschiedliche Signale aussenden? Der französische Präsident sagt nämlich sehr klar, dass er die Möglichkeiten eigentlich als erschöpft ansieht, während die Bundeskanzlerin eher betont, um jeden Preis oder sofern es möglich ist einen No-Deal-Brexit zu verhindern.

StS Seibert: Ihre Eindrücke kann ich ja hier nun schlecht kommentieren. Die EU-27 müssen geschlossen sein, wenn sie eine Entscheidung darüber treffen, ob es möglicherweise, wie die britische Premierministerin vorschlägt, eine weitere Verlängerung gibt oder nicht. Geschlossenheit und Einstimmigkeit in dieser Frage ist im Rat der europäischen Staats- und Regierungschefs notwendig. Das war bisher immer der Fall, und natürlich werden wir das Unsere dazu beitragen, dass das auch am Mittwoch der Fall sein wird.

Frage: Können Sie verraten, auf wessen Initiative dieses Treffen morgen stattfinden wird?

StS Seibert: Nein, da gilt mein Standardsatz, der aber auch sehr wahr ist, dass ein solches Treffen zustande kommt, wenn sich beide Seiten dazu verabreden.

Frage: An das Innenministerium: Wie bewerten Sie den Vorschlag des Grünen-Chefs Robert Habeck, als Ultima Ratio gegen Wohnungsnot Enteignungen des Bestandes großer Wohnungsgesellschaften anzustreben? Halten Sie das für grundgesetzkonform?

Grünewälder: Der Minister hat sich dazu gestern relativ dezidiert geäußert. Er hat gesagt, wenn ich das wiederholen darf: "Enteignung ist keine zielführende Antwort, sondern Bauen, Bauen, Bauen." Das ist unsere Linie.

Die Bundesregierung hat seit März 2018 auch schon eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, um in den Wohnungsbau zu investieren und die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern. Es gab, wie Sie sich erinnern werden, einen Wohngipfel im September 2018. Dabei wurde eine historisch beispiellose Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen auf den Weg gebracht, die wir jetzt abarbeiten. Wir haben in dieser Bundesregierung die Situation, dass wir allein für den sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, das Wohngeld und eine Städtebauförderung auf Rekordniveau mehr als 13 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Insofern ist unsere Linie, die Baumaßnahmen voranzutreiben und Bauland zur Verfügung zu stellen. Das Baukindergeld habe ich gerade schon erwähnt. Da haben wir die ersten Abflüsse zu verzeichnen. Das ist also bereits ein guter Erfolg. Das ist unsere Linie, nicht das Thema Enteignung.

StS Seibert: Vielleicht darf ich für die Bundeskanzlerin kurz hinzufügen, dass auch sie die Enteignung von Wohnungskonzernen nicht für ein geeignetes Mittel zur Linderung der Wohnungsnot hält. Es ist der Bundeskanzlerin und allen Vertretern der Bundesregierung sehr bewusst, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum vor allen in wachsenden Städten und vor allem in Ballungsräumen groß und ein großes Thema für die Menschen ist und dass die Mieten und die Immobilienpreise eine Belastung darstellen, gerade für die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen. Aber die Antwort darauf, der Schlüssel für bezahlbaren Wohnraum, ist nicht Enteignung, sondern ist eben, eine ausreichende Anzahl von Wohnungen zur Verfügung zu haben. Dafür sieht der Koalitionsvertrag eine Vielzahl von Maßnahmen vor. Der Kollege hat davon ja gerade einige genannt.

Frage: Nun steht die Enteignungsoption ja im Grundgesetz. Können Sie etwas dazu sagen, wie das Verfahren wäre, damit eine grundgesetzkonforme Überführung von Privateigentum in öffentliches Eigentum stattfinden könnte?

Kall: Das kann ich Ihnen nicht abschließend sagen. Sie sagen völlig zu Recht, dass Artikel 14 und Artikel 15 des Grundgesetzes den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgeben. Eine Enteignung kann immer nur durch Gesetz erfolgen. Man kennt das ja beispielsweise von Stromtrassen. Man muss zwingend eine Entschädigung vorsehen. Das ist der verfassungsrechtliche Rahmen.

Aber was in Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes auch steht, ist "Eigentum verpflichtet", und das hat auch die Bundesjustizministerin immer wieder gesagt. Daran müssen sich auch Investoren und Spekulanten halten. Wir konzentrieren uns auf das, was wir zu bezahlbarem Wohnraum beitragen können, und wir haben da auch schon eine ganze Menge gemacht. Der Kollege hat schon einiges aus dem Bereich des Wohnungsbaus genannt.

In unserem Bereich gibt es den Mieterschutz. Das Mieterschutzgesetz gilt seit dem 1. Januar. Es hat die Modernisierungskosten erstmals mit fixen Quoten gedeckelt und die Mietpreisbremse ausgeweitet. Jetzt geht es darum, die Regelungen zur Mietpreisbremse auch um weitere fünf Jahre zu verlängern. Dazu hat die Justizministerin die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf vorgeschlagen, um gerade Familien zu entlasten, die Immobilien kaufen. Darüber hinaus hat sie auch immer gesagt: Das beste Mittel gegen steigende Mieten ist es, mehr Wohnungen zu bauen. Das betrifft vor allen Dingen den sozialen Wohnungsbau.

Zusatzfrage: Es gibt jetzt aus dem parlamentarischen Raum auch den Vorschlag, die Enteignungsoptionen aus dem Grundgesetz zu streichen, da sie obsolet geworden seien. Ich will Sie gar nicht dazu auffordern, das zu kommentieren. Aber sind das Artikel, die so einfach mit einer Zweidrittelmehrheit zu streichen wären?

Kall: Artikel 14 des Grundgesetzes, die Eigentumsgarantie, ist ein Grundrecht. Das ist sicherlich ein elementares Prinzip des Verfassungsrechts. Dazu gehört die Verpflichtung "Eigentum verpflichtet". Ich will das überhaupt nicht bewerten. Es gibt eine Ewigkeitsklausel im Grundgesetz, Artikel 79 Absatz 3. Darunter fallen dann vor allen Dingen Artikel 1 und Artikel 20, die Menschenwürde und die elementaren Prinzipien unseres Staates. Alles Weitere mag Gegenstand der politischen Debatte sein. Aber Artikel 14 des Grundgesetzes ist ein Grundrecht.

Frage: Herr Seibert, hat die Bundesregierung eigene Kenntnis über französische Unterstützung für General Haftar in Libyen?

Sieht sich Deutschland angesichts der Tatsache, dass Deutschland es als Vorsitzender des UN-Sicherheitsrats nicht geschafft hat - das ist ja wenig überraschend -, den Sicherheitsrat auf eine Linie zu bringen, was Libyen angeht, jetzt dazu aufgefordert, innerhalb der EU zu vermitteln, um alle EU-Partner hinter der UN-gestützten Regierung zu vereinen?

StS Seibert: Ich werde meine Kollegen aus dem Auswärtigen Amt gleich bitten, auch noch etwas zu Einzelheiten zu sagen. Man muss ja feststellen, dass sich die Situation in Libyen seit unserer Erklärung am Freitag nicht geändert hat, jedenfalls nicht in die von uns gewünschte beziehungsweise geforderte Richtung. Offensichtlich ist es so, dass die Kämpfe zwischen den regierungstreuen Milizen aus Westlibyen und den Einheiten und Milizen des Generals Haftar weitergehen. Eine schriftliche Presseerklärung des UN-Sicherheitsrats ist wegen eines russischen Einspruchs verhindert worden.

Für uns bleibt es dabei, dass wir die Bemühungen des UN-Generalsekretärs und die Bemühungen seines Sondergesandten Salamé mit allem, was wir tun können, unterstützen, um erstens eine weitere Eskalation zu vermeiden und zweitens eben doch den politischen Prozess fortzusetzen. Deswegen bleibt es bei unserem dringenden Appell insbesondere an General Haftar und seine sogenannte Libysche Nationale Armee, militärische Operationen sofort zu stoppen und auch die rhetorische Eskalation sein zu lassen. Das ist leider auch heute noch der Stand der Dinge. Wir sind noch nicht sehr viel weiter; das ist wahr.

Adebahr: Wie tun wir das? Wie operationalisieren wir das? - Wir haben sehr dafür geworben, und das passiert gerade in diesen Minuten in Luxemburg, dass das Thema heute beim EU-Außenministerrat angesprochen und besprochen wird. Sie haben nämlich recht: Eine einheitliche EU-Position ist dabei eine Sache, an der wir arbeiten und die ganz wichtig ist.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich habe keine Erkenntnisse darüber. Aber es ist richtig: Wir wollen dort als EU möglichst geschlossen auftreten. Wir werden darüber auch noch einmal mit unseren französischen Partnern in Paris sprechen, und wir werden auch noch einmal mit unseren italienischen Partnern sprechen. Das sind ja bekanntermaßen zwei Länder, die in dem Libyen-Dossier auch eine wichtige Rolle spielen.

Die zweite Dimension eröffnet sich in New York im Sicherheitsrat, wo wir in diesem Monat den Vorsitz innehaben. Da werden wir im Laufe der Woche noch einmal sehr intensiv darüber nachdenken, ob und wie dieses Thema noch einmal im Sicherheitsrat von uns aufzubringen und zu behandeln ist. Das werden wir mit Salamé, der sich noch in Tripolis befindet, eng abstimmen, um eben die Ziele, die Herr Seibert ausgeführt hat - Waffenstillstand und Weiterarbeiten an der Möglichkeit, diese nationale Konferenz abzuhalten -, weiter zu unterstützen. Das heißt, wir sind auf vielen verschiedenen Ebenen mit vielen verschiedenen Partnern unterschiedlich im Gespräch, und im Laufe der Woche werden wir sehen, wie es in New York weitergehen wird.

Zusatzfrage: Aber hatte die Bundesregierung auch in der Vergangenheit eigene Kenntnisse von französischer Unterstützung für General Haftar oder nicht?

Adebahr: Ich kann da für das Auswärtige Amt nichts berichten.

StS Seibert: Ich kann dazu jetzt auch nichts beitragen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Es gibt ja jetzt schon eine Debatte darüber, ob man eine UN-mandatierte Friedensmission für Libyen brauche, um die Lage dort zu befrieden oder Ruhe hineinzubringen. Vor dem Hintergrund, dass die Bundeswehr ja immer wieder sagt "Wir sind schon der zweitgrößte Truppensteller innerhalb der Nato, und wir sind an Kapazitätsgrenzen gestoßen", frage ich: Ist oder wäre die Bundeswehr derzeit in der Lage, sich an einer solchen Mission zu beteiligen? Wenn ja, in welchem Umfang?

Frau Adebahr, unterstützt die Bundesregierung eine solche Forderung nach einer Friedensmission in Libyen?

Fähnrich: Die politische Einordnung ist ja gerade erfolgt, und ich möchte mich an dieser Stelle eigentlich nicht an Spekulationen über den Einsatz der Bundeswehr beteiligen. Sie wissen, dass gerade militärische Einsätze der Streitkräfte immer auf rechtlichen oder politischen Verträgen beziehungsweise Vereinbarungen und Beschlüssen basieren. Mehr möchte ich an dieser Stelle zu diesem Zeitpunkt auch nicht dazu sagen.

Adebahr: Politisch ist es so, dass es unser Ziel ist, wie wir schon formuliert haben, einen Waffenstillstand hinzubekommen und Herrn Salamé bei der Einberufung einer nationalen Konferenz zu unterstützen, um diesen politischen Prozess in Gang zu bringen. Das ist auch das, was wir in den nächsten Tagen vorhaben und woran wir arbeiten.

Sie sprechen eine nach Kapitel 7 mandatierte Resolution des Sicherheitsrats an. Ich empfehle immer wieder, sich auch einmal durchzulesen, was die Voraussetzungen für eine Kapitel-7-Mission des Sicherheitsrats wären. Unsere Ziele für diese Woche und die kommenden Tage haben wir, glaube ich, dargelegt.

Frage: Ich würde gern genau da anschließen. Frau Adebahr, ist es denn so, dass die Rolle Deutschlands als Mitglied im UN-Sicherheitsrat - und in diesem Monat auch als Vorsitz - dazu führt, dass man sich für solche Möglichkeiten eher als sonst bereithalten muss? Sie haben es ja beschrieben. Das ist jetzt ein längerer Weg. Aber würde die Bundesregierung und Deutschland signalisieren, wenn es denn zu so einer Mission käme, dann wäre Deutschland dabei?

Adebahr: Das ist eine sehr, sehr hypothetische Frage die wir, glaube ich, hier heute nicht beantworten. Es gibt die Möglichkeit, im Sicherheitsrat zu beraten. Es gibt verschiedene Wege dazu. Ich habe heute auch gelesen - das trifft natürlich auch zu -, dass es ein VN-Sanktionsregime gibt. Also wir sind mit Herrn Salamé in Kontakt. Wir schauen uns die weitere Lageentwicklung an und werden das Bestmögliche tun, um es in New York, in Brüssel und bilateral mit unseren europäischen Partnern voranzubringen, dass es in die Richtung geht, die wir uns wünschen.

Frage: Zwei Fragen an Frau Adebahr.

Zum einen: Trifft es zu, dass das russische Veto im Sicherheitsrat gegen eine schriftliche Erklärung damit begründet wurde, die USA hätten sich geweigert, einen russischen Änderungsantrag, der alle Seiten zum Verzicht auf militärische Aktionen aufforderte, zu unterstützen oder zu übernehmen? Wenn ja, warum ist das so? Wäre es nicht sinnvoll, tatsächlich alle Seiten zum Verzicht auf militärische Aktionen zu bewegen oder aufzufordern?

Zum Zweiten - das ist jetzt eine offene Frage an das Verteidigungsministerium -: Es gab ja die Verbindung zur libyschen Küstenwache im Hinblick auf Schleuser usw. Gibt es irgendwelche Auswirkungen dieses Konflikts auf diese Aktivitäten? Ich muss das so vage fragen. Ich weiß es nicht besser.

Adebahr: Zu Ihrer ersten Frage: Das waren Beratungen im Sicherheitsrat, die eben nicht in einer öffentlich zugänglichen Erklärung gemündet sind. Deswegen will ich das nicht weiter im Detail kommentieren.

Ich will vielleicht so viel sagen: Es ist natürlich schon so, dass gerade Herr Haftar auf Tripolis marschiert. Insofern gab es da jetzt keine Einigung. Aber wir wollen weiter gern daran arbeiten, den Weg des Optimismus und der Zusammenarbeit zu gehen, auch mit unseren russischen Partnern dort weiter im Gespräch zu bleiben und zu einer möglichst konstruktiven und einheitlichen Meinung in dem Dossier zu kommen.

Fähnrich: Zu Ihrer vagen Frage: Die europäische Mission Sophia beinhaltete auf der einen Seite das Bekämpfen der Schleuser, auf der anderen Seite das Ausbilden der Küstenwache. In dieser Ausbildung ging es darum: Wie fährt man Boote zur See? Wie navigiert man? Wie rettet man Menschen? Wie repariert man Anlagen? - Es ging auch um Ausbildung in Völkerrecht und Menschenrecht. Das ist ein großes Paket gewesen. Einen Zusammenhang kann ich da jetzt nicht erkennen.

Frage: Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung wie die Frage von dem Kollegen. Herr Seibert hat ja ausgeführt, dass diese Resolution von Russland abgelehnt wurde. De facto gab es ja den Wunsch nach Änderungen, die dann von der US-amerikanischen Seite abgelehnt wurden. Mich würde interessieren: Wie verhält sich denn die Bundesrepublik Deutschland zu diesen Änderungswünschen von Seiten der Russischen Föderation? Hat sie sie ebenfalls wie die USA abgelehnt?

Adebahr: Ich glaube, soweit ich die Frage der Beratung gestern im Sicherheitsrat beantworten konnte, habe ich es getan. Im Übrigen war es keine Resolution, sondern eine Presseerklärung.

Frage: Ich hätte eine Frage zur Düngeverordnung, und zwar sowohl an das BMU als auch an das Landwirtschaftsministerium.

Zunächst an das BMU: Es findet ja heute ein Treffen im Landwirtschaftsministerium zur Düngeverordnung statt. Nimmt die Umweltministerin teil? Was erwartet sie sich von dem Treffen? Welche weiteren notwendigen Maßnahmen angesichts der kommenden strengeren Vorgaben auf EU-Ebene erwartet sich das Umweltministerium?

Kübler: Zunächst zu Ihrer Frage zur Teilnahme am heutigen Nitratgipfel im Landwirtschaftsministerium: Die Ministerin wird nicht dabei sein. Die Einladung ist einfach zu kurzfristig erfolgt. Unser parlamentarischer Staatssekretär Florian Pronold wird dabei sein.

Was wir uns erwarten, ist klar: Wir wollen das Grundwasser schützen, und wir wollen in ganz Deutschland sauberes Trinkwasser zu erschwinglichen Preisen. Das geht nur mit strengeren Düngeregeln. Es geht darum, dass weniger Dünger in die Umwelt gelangt. Das ist die Maßgabe der Europäischen Kommission, um die europäischen Nitratgrenzwerte einzuhalten. Deswegen sind die laufenden Gespräche jetzt auch so wichtig. Natürlich werden diese auch sehr genau in Brüssel beobachtet.

Schließlich wollen wir keine Strafzahlungen an die EU leisten. Niemand innerhalb der Bundesregierung kann daran Interesse haben. Denn es geht bei den Strafzahlungen um Steuergeldverschwendung.

Zusatzfrage: Wo liegt denn da der Dissens in dem, was vom Landwirtschaftsministerium geplant ist?

Kübler: Wir sind mit dem Landwirtschaftsministerium ständig im Austausch. Am Wochenende und heute wird darüber gesprochen. Es gibt diverse Gespräche auf Fachebene. Über die Details möchte ich mich jetzt nicht äußern.

Aber es liegt in Brüssel ein Vorschlag vor - Stichwort 20 Prozent Unterdüngung -, der nicht ausreicht, um die Nitratgrenzwerte einzuhalten. Das heißt, wir müssen deutlich darüber hinaus gehen. So gehen wir jetzt als Umweltministerium in die Verhandlungen.

Zusatzfrage: Ich würde gern das Landwirtschaftsministerium direkt noch einmal fragen, was denn die nächsten geplanten Schritte sind? Bis wann wird sich die Landwirtschaftsministerin entschieden haben, welche Maßnahmen sie für richtig hält?

Bürgelt: Wie es mein Kollege aus dem Umweltministerium schon gesagt hat: Wir befinden uns dazu in Gesprächen. Heute am frühen Nachmittag wird ein weiteres Gespräch stattfinden. Wir klären dabei weitere Details. Von daher nenne ich jetzt - das kann ich auch gar nicht - keine weiteren Zeitpläne.

Zusatzfrage: Kann man schon irgendeinen Ausblick geben, welche Maßnahmen möglicherweise in ungefähr welchem Zeitraum erörtert werden?

Bürgelt: Wie es der Kollege schon gesagt hat und wie wir es in der letzten Woche betont haben: Das Ziel ist klar. Wir müssen das Grundwasser schützen. Das ist für alle Beteiligten klar. Daran ist auch allen Beteiligten gelegen. Über die Ausgestaltung müssen wir reden. Das geht heute Nachmittag weiter. Den Gesprächen kann und werde ich nicht vorgreifen.

Frage: Es gibt Berichte über besonders intensive Kontakte eines Bundestagsabgeordneten zu Russland. Mich würde freuen, wenn die Bundesregierung, ein Sprecher der Kanzlerin oder einer der Ministerien, sich dazu äußern würde.

Aber bevor Sie mich zum Bundestag verweisen, würde ich gern eine allgemeine Frage stellen: Betrachtet die Bundesregierung eine ausländische mediale oder finanzielle Unterstützung eines Bundestagsabgeordneten als einen Versuch, Einfluss auf die Wahlen auszuüben? Ich meine zum Beispiel die bevorstehenden Wahlen zum Europaparlament.

StS Seibert: Ich kann für die Bundesregierung sagen, dass wir die Berichterstattung natürlich zur Kenntnis genommen haben. Soweit Sie jetzt nach der Haltung deutscher nachrichtendienstlichen Kreise dazu fragen, muss ich Sie dann doch auf den Deutschen Bundestag verweisen. Ich möchte hier auch diesen Einzelfall, über den berichtet worden ist, nicht bewerten.

Zusatzfrage: Deswegen frage ich ja allgemein, nicht bezogen auf diesen Fall. Sollte jetzt ein ausländischer Staat einen Abgeordneten des Bundestages medial oder finanziell unterstützen, gilt das nach Ansicht der Bundesregierung als ein Versuch, auf die Wahlen einzuwirken - so, wie zum Beispiel durch Hackerattacken oder Bots?

StS Seibert: Ich halte solche pauschalen Aussagen jetzt nicht für sehr zielführend. Der Bundestag hat ja klare Regeln. Da, wo es Vermutungen, Verdächtigungen oder auch Vorwürfe gibt, sind sie zu prüfen - und sie werden vom Deutschen Bundestag auch entsprechend geprüft.

Frage: Ich bitte das Innen- und das Justizministerium um eine Stellungnahme und einen Kommentar zu dem Bericht im "Spiegel", wonach die Umsetzung oder Änderung der Asylverfahrensrichtlinie in Brüssel wegen eines Dissenses Ihrer beiden Häuser ins Stocken gekommen ist. Können Sie uns das erläutern, was daran ist, wie aus Ihrer Sicht der Stand des Verfahrens ist, das ja - wenn ich richtig informiert bin - noch vor der Europawahl zu einem Abschluss gebracht werden sollte.

Grünewälder: Uns ist daran gelegen, dass dieses Verfahren noch vor der Europawahl zum Abschluss kommt. Wir hatten in der letzten Woche eine Sitzung in Brüssel, in der wir aufgrund der Kürze der Abstimmung nicht sprechfähig waren. Das ist richtig.

Aber wir sind hier auf gutem Wege und tragen das Unsere dazu bei, damit dieser Prozess zeitnah abgeschlossen wird.

Kall: Für das Justizministerium kann ich auch nur sagen, dass wir da, was die Haltung der Bundesregierung angeht, in laufender und enger Abstimmung mit dem BMI sind. Für uns ist klar und war immer klar, dass wir keine verpflichtenden Grenzkontrollen an deutschen Grenzen wollen. Das ist sicherlich ein inhaltlicher Punkt, der da eine Rolle spielt. Dies und alles Weitere ist Gegenstand der laufenden Abstimmung.

Zusatzfrage: Dann würde ich das Innenministerium noch einmal bitten das zu kommentieren, nämlich diesen Punkt der verpflichtenden Grenzkontrollen oder der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu Kontrollen.

Grünewälder: Ich kann nur das wiederholen, was ich gesagt habe. Wir sind hier auf gutem Wege. Wir haben ein Interesse daran, dass das Verfahren schnellstmöglich abgestimmt und abgeschlossen wird. Daran arbeiten wir. Mehr möchte ich dazu im Moment nicht sagen.

Frage: Auch noch einmal die Frage: Wie geht es weiter? Ist es zu halten, dass es zu einer Entscheidungsfindung vor den Wahlen kommen soll?

Grünewälder: Ich kann nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Wir arbeiten daran und sind da hoffnungsvoll.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert: Die AfD-Fraktion Sachsen hatte hier gerade eine Pressekonferenz. Sie erstatten Anzeige wegen Untreue gegen das Kabinett der Kanzlerin wegen der Berufung von Annette Schavan als Vatikan-Botschafterin im Jahr 2014. Sie begründen das damit, dass der Personalrat des Auswärtigen Amtes darauf hingewiesen habe, sie hätte das Amt nicht ausüben dürfen, weil ihr der Doktortitel und damit auch ein akademischer Abschluss entzogen worden sei. Würden Sie das kommentieren?

StS Seibert: Nein, das ist das Erste, was ich jetzt höre. Das scheint ja auch gerade erst stattgefunden zu haben. Das würde ich mir gern etwas genauer anschauen, bevor wir gegebenenfalls noch einmal darauf zurückkommen.

Frage: Die USA arbeiten derzeit am Bau des größten US-Militärkrankenhauses außerhalb der USA auf ihrer Luftwaffenbasis in Ramstein. Allein die Planungskosten dafür belaufen auf über 150 Millionen Euro und werden komplett aus Bundesmitteln finanziert. Mich würde zunächst interessieren: Aus welchem Budgettopf wird das denn bezahlt? Ich denke einmal, das Finanzministerium könnte da ein Ansprechpartner sein.

Kolberg: Das müsste ich nachreichen. Das würde ich mir ansehen.

Zusatzfrage: Das heißt, dem Finanzministerium ist nicht bewusst, dass aus Bundesmitteln die kompletten Planungskosten für das Krankenhaus in Ramstein bezahlt werden?

Kolberg: In unserem Haushalt werden 360 Milliarden Euro ausgegeben. Jeder Einzelposten in Höhe von 100 Millionen Euro ist mir nicht bekannt.

Frage: Ich hätte eine Frage zu den Verteidigungsausgaben. Es ist ja bekannt, dass US-Präsident Trump ständig die zwei Prozent von Deutschland fordert. Kanzlerin Merkel hat sich auf 1,5 Prozent verständigt. Das wurde in den letzten Tagen immer wieder auch gegenüber den amerikanischen Partnern so bestätigt. Außenminister Maas hatte das kurz vor den Feierlichkeiten in der letzten Woche auch noch einmal gesagt, dass es dabei bleibt. Auch Nato-Generalsekretär Stoltenberg hat in einem "Spiegel"-Interview gesagt, dass ihm nicht bekannt wäre, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Nun ist es aber so, dass der Haushaltsplan von Finanzminister Olaf Scholz ab 2023 voraussichtlich Ausgaben in Höhe von 1,23 bis 1,26 Prozent vorsieht. Nun wollte ich fragen, wie das Finanzministerium zu diesem Widerspruch steht.

Kolberg: Mir ist jetzt kein Widerspruch bekannt. Der Minister hat die Eckwerte für den Haushalt 2020 vorgestellt. Da ist eine Erhöhung der Ausgaben vorgesehen. Auf diesem Weg wollen wir in der mittelfristigen Finanzplanung weitergehen, die sich sozusagen weiter von dem Haushaltstermin oder dem Haushaltsgesetz des kommenden Jahres entfernt. Es ist üblicherweise so, dass man da sehr vorsichtig plant. Das hat der Minister auch wiederholt erklärt. Wir haben aber eine Trendwende bei diesen Ausgaben eingeleitet. Wir haben immer wiederholt, dass wir zu unseren Verpflichtungen stehen.

Ich nenne Ihnen vielleicht einmal zwei Zahlen. Als der Haushalt für 2018 das erste Mal in 2014 aufgerufen wurde, waren damals 33 Milliarden Euro für den Verteidigungshaushalt veranschlagt. Am Ende wurden es 38,5 Milliarden Euro. Das Gleiche für den Haushalt 2019: Als er 2015 das erste Mal in der Planung aufgerufen wurde, waren es 35 Milliarden Euro. Jetzt stehen wir bei 43,2 Milliarden Euro. Das ist natürlich keine Garantie, dass das genauso weitergeht.

Was ich damit sagen möchte, dass sich bei den Haushaltsverhandlungen selber die entsprechenden Größen und die entsprechenden Haushalte herauskristallisieren und sich finalisieren.

Frage: Herr Seibert, noch einmal zu dem Thema, das wir ganz am Anfang hatten: Da gibt es einen neuen Sachstand. Jetzt heißt es, dass Frau May morgen Abend auch noch Herrn Macron in Paris trifft. Da ist meine Frage, ob das zwischen Paris und Berlin so abgestimmt ist, was man sich ja vorstellen könnte.

StS Seibert: Das ist ein neuer Sachstand, den Sie haben, aber nicht ich. Aber es ist gut möglich, dass die Premierministerin auch noch andere europäische Hauptstädte, konkret Paris, ansteuert. Es wird dann mit Sicherheit - wie es gute Übung ist - auch zwischen Deutschland und Frankreich vor- oder nachbereitet.

Frage: Eine Frage an das BMI: Welche Auswirkungen erwartet Ihr Haus vom Geordnete-Rückkehr-Gesetz beziehungsweise was wird daran tatsächlich hilfreich sein, um tatsächlich mehr Abschiebungen zu realisieren?

Grünewälder: Dazu kann ich gern ausführen. Sie wissen, das Gesetz befindet sich in der Ressortabstimmung. Es wird im Moment zwischen den Häusern abgestimmt. Deswegen nur einige Eckdaten: Wir haben die Situation, dass wir 2018 ungefähr 31 000 gescheiterte Rückführungen haben. Es gab ungefähr 26 000 erfolgreiche Rückführungen. 90 Prozent der Rückführungen scheiterten noch vor der Übergabe der Bundesländer an die Bundespolizei.

Also wir haben hier eine Situation, von der wir sagen: Hier müssen wir herangehen. Denn der Staat muss die Gesetze und Regeln, die er hat, auch durchsetzen. Das gehört zu rechtsstaatlichen Verfahren. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz setzt hier an. Wir wollen, dass Behörden und Gerichte die Ausreisepflicht künftig effektiver vollziehen können. Ich kann hier drei Punkte hervorheben.

Erstens ist zu beobachten, dass die Rückführung oft daran scheitert, dass keine Reisedokumente vorliegen. Deswegen enthält der Gesetzentwurf eine Regelung, dass Ausreisepflichtige alles Zumutbare tun müssen, um einen Pass zu beschaffen. Das ist auch jetzt schon so, aber wer selbst ein Ausreisehindernis schafft, der enthält nach dem Gesetzentwurf zukünftig keine Duldung mehr, sondern einen neuen Titel, eine sogenannte Ausreiseaufforderung. Das ist ein Vorschlag.

Zweitens. Wenn es einen Abschiebungstermin gibt, so ist vorgesehen, dass wir dazu kommen wollen, dass wir ein wenig von dem Trennungsgebot abweichen und auch ermöglichen, dass es möglich ist, Abzuschiebende in Haftanstalten unterzubringen - aber getrennt von Strafhäftlingen, das hat also keine Mischung zur Folge.

Das Dritte ist, dass wir auch die Ausweisungsregelungen verschärfen wollen.

Wie gesagt, das ist noch in der Ressortabstimmung, und wir sind guter Hoffnung, dass die bald abgeschlossen sein wird.

Zusatzfrage: Es gibt ja generell nicht so wahnsinnig viel Platz in Gefängnissen. Wenn man dann sagt, dass man diese Abzuschiebenden getrennt von Straftätern unterbringen muss: Wie realistisch ist es denn, Ausreisepflichtige tatsächlich in Gefängnissen unterzubringen?

Grünewälder: Sie haben recht, dass es eng ist, aber wir haben ja die Situation, dass wir erfolgreicher sein müssen, was Rückführungen angeht. Da ist eben zu beobachten, dass wir, wenn die Ausreisepflicht feststeht, auch auf diese Möglichkeit zurückgreifen müssen. Deswegen wollen wir hier die gesetzlichen Grundlagen schaffen, und die müssen dann seitens der Länder in die Praxis umgesetzt werden. Das ist ein Kraftakt, das wissen wir, aber trotzdem sollte man hier zu Fortschritten kommen. Das ist unsere Auffassung.

Frage: Herr Grünewälder, es gab ja in der vergangenen Woche verschiedene Treffen in verschiedener Zusammensetzung: Teile des Kabinetts, Einzelgespräche für dieses Thema und für die anderen Fragen zur Neuordnung des Asylrechts, also zum Beispiel auch die Frage des Asylprozessrechts und andere Gesetzgebungsverfahren, die gerade in der Pipeline sind. Können Sie konkret sagen, was dabei herausgekommen ist, oder können Sie ansonsten allgemein sagen - diese Frage geht vielleicht auch an Herrn Kall -, ob da über Pakete gesprochen wurde und ob ein Zeitplan vorgelegt wurde?

Grünewälder: Ich kann dazu sagen, dass wir innerhalb der Bundesregierung in einem guten Austausch über diese Gesetzentwürfe sind und gute Hoffnung haben, dass die bald den nächsten Verfahrensschritt erreichen.

Kall: Dem kann ich eigentlich nichts hinzufügen. Sie haben völlig recht, dass es eine Vielzahl von Gesprächen auf verschiedenen Ebenen gibt. Gerade auch die Fachleute sind dazu in sehr engem Austausch und verhandeln das unter Hochdruck. Zum Zeitplan müssen Sie den Federführer fragen.

Frage: Herr Seibert, gibt es einen besonderen Anlass für den Besuch des ukrainischen Präsidenten am Freitag bei der Kanzlerin? Ist das ein Abschiedsbesuch oder will die Kanzlerin ihm Wahlhilfe für die zweite Runde anbieten?

StS Seibert: Wir haben am Freitag - ich weiß nicht, ob Sie da waren - relativ ausführlich darüber gesprochen, weil Kollegen von Ihnen ähnliche Fragen gestellt haben. Präsident Poroschenko ist der Präsident der Ukraine - ein Land, das uns außenpolitisch seit mehreren Jahren so intensiv beschäftigt wie wenige andere. Das gilt, glaube ich, für das Auswärtige Amt genauso wie für die Bundeskanzlerin und das Kanzleramt. Es gibt eine Vielzahl von konkreten Themen, die natürlich zu besprechen sind. Dazu zählt alles, was unter dem Dach der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen läuft. Wir haben die Situation an der Straße von Kertsch. Wir haben die sehr unbefriedigende Situation, dass immer noch eine Zahl von ukrainischen Seeleuten in russischer Gefangenschaft sind, die auf den aufgebrachten Schiffen waren.

Das ist der Grund dafür, dass es Gespräche gibt: weil wir in einem permanenten Austausch von Informationen und Meinungen zur Ukraine sind. Was Sie vermuten, ist es nicht. Denn natürlich sehen wir die Entscheidungen ganz klar bei den Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, die im zweiten Wahlgang den Präsidenten wählen werden, der ihnen als der richtige erscheint, um ihr Land in eine gute Zukunft zu führen. Ich habe für die Bundesregierung erklärt: Ganz unabhängig davon, wie diese demokratische Entscheidung ausgeht, wird die Bundesregierung an der Seite der reformorientierten Ukraine stehen.

Frage: Ist vorgesehen, dass am Freitag im Umfeld des Gespräches eine Presseinformation, ein Pressegespräch stattfindet, um mögliche Ergebnisse zu kommunizieren?

StS Seibert: Wie am Freitag angekündigt: gemeinsame Pressekonferenz um 14 Uhr.

Zusatz: Hatte ich überhört, ich bitte um Entschuldigung.

StS Seibert: Macht ja gar nichts.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Fähnrich zum gesundheitsgefährdenden Stoff PFC, der auch von der Bundeswehr bis zum Jahr 2011 in Löschschaum verwendet wurde. Nach Recherchen von "report München" und BR lag der Bundeswehr 2012 schon Kenntnis über die gesundheitsschädigende Wirkung vor, die Bevölkerung wurde aber nicht informiert. Warum war das so?

Fähnrich: Mein Kenntnisstand darüber ist, dass es eines der wenigen Löschmittel ist, die wirklich effektiv sind, und dass die Bundeswehr nicht die Einzige ist, die die entsprechenden Löschmittel verwendet. Alles andere verwendet sich, glaube ich, gerade auf der regionalen Basis. Wir haben dazu auch ihrem Sender gegenüber schon viele Antworten gegeben, und das, was wir da geschrieben haben, war auch sehr ausführlich.

Zusatz: Aber trotzdem bleibt doch der Umstand, dass es sehr gesundheitsgefährdend ist, und je früher die Bevölkerung darüber informiert wird, dass das Mittel zum Beispiel auch ins Grundwasser eintreten könnte, desto früher könnte man sich auch schützen.

Fähnrich: Da haben Sie recht. Da gibt es natürlich verschiedene Auffassungen. Wir sind natürlich darauf bedacht, dass ein Einsatz immer auch im Einklang mit der Gesundheit und mit entsprechenden Gefährdungsstufen ist. Auf der anderen Seite muss man hier aber auch betrachten, dass, wenn entsprechende Feuer ausbrechen, diese auch mit geeigneten Mitteln gelöscht werden müssen, und nach meiner Kenntnis gibt es zurzeit kaum Alternativen dazu. Man ist dabei, neue Sachen zu entwickeln. Sollte ich da einen neuen Kenntnisstand haben, werden wir uns noch einmal bei Ihnen melden.

Zusatzfrage: Das Mittel wird also auch jetzt noch immer angewendet?

Fähnrich: Das müsste ich noch nachreichen.

Frage: Ich würde mich gerne an das Bundesumweltministerium, das Wirtschaftsministerium und das Verkehrsministerium wenden. Es geht um Forderungen, die "Fridays for Future" Deutschland heute aufgestellt haben, darunter mittelfristige Forderungen wie Kohleausstieg bis 2030, 100 Prozent erneuerbare Energieversorgung bis 2035, Netto-Null-Emissionen bis 2035. Akut wird bis Ende dieses Jahres das Ende der Subventionen für fossile Energieträger, das Abschalten eines Viertels der Kohlekraft und die Erhebung einer CO2-Steuer auf alle Treibhausgasemissionen gefordert. Da würde ich gerne um Stellungnahme/Kommentar/Reaktion bitten.

Eichler: Ich kann gerne anfangen. - Die konkreten Forderungen sind mir jetzt nicht bekannt, aber ganz allgemein ist es natürlich so, dass Minister Altmaier hinter den Klimazielen steht. Der Bundestag hat letzte Woche das Netzausbaubeschleunigungsgesetz verabschiedet. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele getan. Herr Altmaier hat außerdem Eckpunkte zur Strukturpolitik vorgelegt, und das ist ein Schritt zur Umsetzung der Maßnahmen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung". Das ist ja ein großer Komplex, der auch zur Beendigung der Kohleverstromung eingeleitet wurde, also auch ein wichtiger Schritt und ein Beitrag zum Klimaschutz. Wir sind, glaube ich, dabei, schon ganz gut etwas zu tun, und sind jetzt vor allem dabei, die weiteren Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung" umzusetzen.

Kübler: Ich kann mich dazu leider nicht im Einzelnen äußern, weil ich diese Punkte noch nicht kenne. Vieles dreht sich um die Kohle, um den Strukturwandel. Da haben wir einen sehr tragfähigen Kompromiss, einen Konsens, einen Beschluss der Kolleginnen und Kollegen, der von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen ist. Den will die Bundesregierung eins zu eins umsetzen. Insofern kollidiert das etwas mit den Zielen, die ich jetzt von Ihnen gehört habe, aber im Einzelnen möchte ich die jetzt noch nicht bewerten.

Buser: Ich kann auch nur allgemein antworten, dass wir natürlich Maßnahmen unterstützen, die die Mobilität von Personen und Gütern ermöglichen und gleichzeitig helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Die sind für uns sehr wichtig, und auch wir arbeiten als Verkehrsministerium natürlich daran, die Klimaschutzziele zu erreichen.

Zusatzfrage: Gerade was die bis Ende 2019 geforderten Sofortmaßnahmen angeht, hätte ich gerne eine grundsätzliche Einschätzung. Für wie realistisch halten Sie das?

Buser: Die konkreten Forderungen liegen mir nicht vor, deswegen ist es für mich jetzt natürlich schwierig, die im Einzelnen zu kommentieren. Natürlich gibt es auch allgemeine Themen, die im Rahmen des Klimakabinetts diskutiert werden müssen.

Frage: Morgen findet in Brüssel der EU-China-Gipfel statt, und schon am Freitag gibt es noch einen China-Gipfel mit europäischen Ländern, nämlich im 16+1-Format, in Dubrovnik. Was sind für Deutschland die wichtigsten Themen morgen beim EU-China-Gipfel in Brüssel? Spielt Deutschland irgendeine Rolle beim zweiten Gipfel am Freitag in Dubrovnik? Wie verstehen Sie die Strategie von China, zwei Gipfel in einer Woche durchzuführen? Versucht China vielleicht, Europa zu teilen - wie wir in den USA sagen: "Divide and conquer"?

StS Seibert: Ich kann ja einmal anfangen. - Nach meinen Informationen ist Deutschland bei dem 16+1-Gipfel nicht vertreten; das waren wir auch bei den bisherigen Gipfeln nicht. China ist für uns in Europa, für uns in Deutschland ein immens wichtiger Handelspartner. Die Bundeskanzlerin hat sich gerade in jüngster Zeit auch wieder dazu geäußert. Sie hat gesagt, dass sie in der deutschen EU-Präsidentschaft in der zweiten Hälfte 2020 einen sogenannten Vollgipfel, also einen Gipfel der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit China, durchführen möchte und dazu nach Deutschland einlädt. Das zeigt ja, wie wichtig es ist, mit China als Partner zu sprechen und gleichzeitig bei den Diskussionen mit China auch die europäische Einigkeit zu bewahren.

Das ist vielleicht einmal der Versuch einer ersten Antwort. Das Thema, das Sie abfragen, ist natürlich so groß, dass wir dazu hier jetzt eine Stunde lang sprechen könnten - ich glaube nicht, dass Sie das wollen.

Adebahr: Ich kann vielleicht noch hinzufügen, dass der Ministerpräsident Li Keqiang heute einen Gastbeitrag in einer deutschen Tageszeitung veröffentlicht hat. Die Themen, die er dort anspricht - das liegt ja auf der Hand -, sind auch ganz wichtige Themen, die wir im Umgang mit China sehen, nämlich zum Beispiel die Frage von Investitionen, die Frage des Abbaus von Marktzugangsbarrieren oder eben auch die Notwendigkeit einer Reform der WTO - einer Organisation, die uns allen sehr wichtig ist. Das sind natürlich Themen, die uns als EU beschäftigen.

Uns ist eine gemeinsame EU-Position in Richtung China wichtig. Ich verweise Sie da gerne auch noch einmal auf den "EU-China Strategic Outlook" der Europäischen Kommission - ich glaube, vom 18. oder 12. März. Das ist ein Dokument der Europäischen Kommission für Europa, in dem wichtige Fragen im Umgang mit China thematisiert und aufgeworfen werden. Das ist ein ganz lohnendes Dokument; vielleicht schauen Sie da noch einmal hinein.

StS Seibert: Vielleicht lohnt es sich für Sie auch noch - darauf würde ich Sie gerne verweisen -, noch einmal nachzulesen, was die Bundeskanzlerin nach dem Gespräch in Paris mit Präsident Macron und Kommissionschef Juncker sowie dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping in der Pressekonferenz gesagt hat und wie sie das europäisch-chinesische Verhältnis da charakterisiert hat: Es ist ein Verhältnis von Zusammenarbeit und es ist auch ein Verhältnis von Konkurrenz - aber einer Konkurrenz im Sinne dessen, dass China, das technologisch so enorme Schritte gemacht hat, uns herausfordert und uns auch antreibt, selber innovativ und leistungsstark zu bleiben. Die Herausforderungen, die natürlich bestehen - Öffnung der Märkte in China usw. -, gilt es auch zu bearbeiten, aber eben möglichst in einer geeinten europäischen Weise.

Frage: An das Auswärtige Amt zur Ankündigung Benjamin Netanjahus, im Fall seiner Wiederwahl Teile der Westbank zu annektieren: Ist das mit internationalem Recht vereinbar? Was würde es für die Zwei-Staaten-Lösung bedeuten? Wäre die ohne diese Teile noch realisierbar?

Adebahr: Lassen Sie mich zunächst einmal sagen, dass wir als Bundesregierung sehr besorgt sind über Berichte, nach denen das oberste Planungskomitee in Israel in der letzten Woche den Bau und Ausschreibungen von weiteren tausenden neuen Wohneinheiten in Siedlungen im Westjordanland genehmigt habe. Die Bundesregierung wie auch die Partner in der Europäischen Union betrachten die Siedlungen in den palästinensischen Gebieten - das ist eine lange Position - als völkerrechtswidrig und als eines der Haupthindernisse für die Möglichkeit einer zwischen Israel und den Palästinensern zu verhandelnden Zwei-Staaten-Lösung.

Die Bundesregierung sieht auch die geplanten Zwangsräumungen und Abrisse von Häusern unter anderem in den Ostjerusalemer Stadtteilen Scheich Dscharrah und Silwan mit großer Sorge. Das gilt auch für die Lage um das von Räumung bedrohte Dorf Chan al-Ahmar. Sollten sich diese Berichte bestätigen, dann sähe die Bundesregierung darin eine weitere Unterminierung einer Lösung des seit Jahrzehnten andauernden Konflikts.

Wir appellieren daher an die israelischen Behörden, auch auf alle Schritte zu verzichten, die eine Zwei-Staaten-Lösung erschweren oder unmöglich machen; denn wir stehen weiter fest zu den international vereinbarten Prinzipien einer verhandelten Friedenslösung. Jüngst geäußerte Pläne einer einseitigen Annexion von Teilen des Westjordanlandes stünden dazu klar im Widerspruch.

Zusatzfrage: Palästinenservertreter haben auf Netanjahus Ankündigung reagiert und haben gesagt, die Weltgemeinschaft - vor allem die USA - würde solche Sachen damit, dass sie sie straffreie stelle, ermöglichen. Was sagen Sie zu dieser Position? Sehen Sie Sanktionsmöglichkeiten gegenüber, wie Sie sagen, völkerrechtswidrigen Annexionen? Wäre die Bundesregierung oder Bundesrepublik gegebenenfalls bereit, an einem zukünftigen Friedensplan nach den Wahlen in Israel mitzuwirken?

Adebahr: Ich sehe die Intention Ihrer Frage, aber sie bleibt dennoch, so möchte ich sagen, schwer spekulativ.

Wir haben die jüngsten Äußerungen in Israel, die im Wahlkampf getätigt wurden, zur Kenntnis genommen. Unsere Position dazu für heute habe ich dargelegt.

Frage: Erwägt die Bundesregierung, ihre Funktion als Vorsitzland des Weltsicherheitsrates zu nutzen, um in diesem Thema aktiv zu werden?

Adebahr: Ich denke, unsere Position ist klar. Wenn diese Themen in den Vereinten Nationen zur Sprache kommen - das geschieht in der Generalversammlung und auch im Sicherheitsrat -, dann vertreten wir sie dort.

Frage: Am Donnerstag findet in der Konrad-Adenauer-Stiftung eine Veranstaltung mit dem vom selbst ernannten Präsidenten Guaidó entsandten diplomatischen Vertreter Otto Gebauer statt. In dem Einladungstext ist die Rede von dem venezolanischen Botschafter, und es wird der Eindruck erweckt, als sei Otto Gebauer bereits von der Bundesrepublik als Botschafter anerkannt. Bisher war die Kommunikation hier in der BPK ja eine andere.

Könnte das Auswärtige Amt noch einmal Stellung dazu beziehen, wie es die Position von Otto Gebauer und seine Funktion in Deutschland bewertet?

Adebahr: Ich denke, angesichts der fortgeschrittenen Zeit müssen wir alle uns dazu nicht wiederholen. Wir haben uns dazu geäußert, und an unserer Position hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage: In der Konrad-Adenauer-Stiftung gibt es ja nun einmal diese Veranstaltung, in der der Eindruck erweckt wird, Otto Gebauer sei von der Bundesrepublik anerkannt worden. Dazu sollte sich das Auswärtige Amt ja verhalten und mir sagen können, ob die Bundesrepublik Otto Gebauer als Botschafter und Vertreter von Juan Guaidó anerkennt oder nicht.

Adebahr: Erstens kommentiere ich hier keine Veranstaltungen, die ich nicht kenne.

Zweitens haben wir unsere Position zu Herrn Gebauer hier klar dargelegt, und sie hat sich nicht geändert.

Frage: Frau Adebahr, gibt es Pläne, dass sich Deutschland im UN-Sicherheitsrat für ein Verbot des Einsatzes von Uranmunition einsetzen beziehungsweise dieses Ziel verfolgen wird?

Adebahr: Deutschland ist grundsätzlich ein Land, das im Bereich der Kampfmittelräumung und im Bereich der Minenräumung sehr, sehr aktiv ist. Wir können Ihnen dazu gern auch noch Material zusenden. Wir machen dazu weltweit Projekte und bringen uns bei diesem Thema wirklich ein. Ich kann Ihnen aus dem Stehgreif im Moment nicht von einer "getableten" Sicherheitsratssitzung dazu berichten. Aber natürlich ist Munitionsräumung und Minenräumung in allen Facetten ein Thema, mit dem wir uns schon sehr lange und sehr intensiv befassen.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Gesundheitsministerium. Es geht um den Bluttest auf Trisomie und andere Erbkrankheiten. Was ist denn der aktuelle Stand in der gesamten Entscheidungsfindung in der Frage, ob es von den Kassen bezahlt wird oder nicht? Geht Ihr Haus davon aus, dass der Test von den Kassen bezahlt wird?

Ewald: In der Debatte gehen eigentlich immer zwei Aspekte durcheinander. Der eine ist die grundsätzliche Entscheidung, ob man solche Tests zulässt. Diese Frage ist beantwortet; die entsprechenden Tests sind auf dem Markt. Im Übrigen gibt es schon seit dem Jahr 1975 eine invasive Fruchtwasseruntersuchung, die bereits im Leistungskatalog der Krankenkassen ist.

Ob der neue, risikoärmere Test am Ende von den Krankenkassen bezahlt wird - das ist die Kernfrage -, wird momentan im Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses behandelt. Das wird nicht durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, sondern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Eine ganz andere Frage ist, ob solche Tests grundsätzlich und auch unter ethischen Gesichtspunkten verantwortbar sind. Diese Debatte läuft momentan im Deutschen Bundestag. Dazu wird in dieser Woche eine Debatte stattfinden. Insofern ist auch das keine Frage, die durch unser Haus beantwortet wird.

Das sind die beiden Aspekte, die man dabei trennen muss. Das kann ich Ihnen sozusagen als Diskussionsstand mitteilen.

Zusatzfrage: Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss empfiehlt, dass die Krankenkassen das übernehmen, könnte das durch eine politische Entscheidung des Deutschen Bundestages verhindert werden?

Ewald: Ich kann der Debatte nicht vorgreifen. Das ist ja eine grundsätzliche Frage. Ich habe Ihnen geschildert, dass es ein invasives Verfahren und ein deutlich risikoärmeres nicht invasives Verfahren gibt. Dieses ist momentan schon auf dem Markt, aber als Selbstzahlerleistung. Das heißt, es kostet 130 Euro und muss bisher von den Patienten selbst gezahlt werden. Die Frage ist, ob es Kassenleistung wird. Wenn es Kassenleistung wird, dann werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Das ist die Debatte.

Die Diskussion zur ethischen Frage wird jetzt im Parlament geführt. Welchen Ausgang sie nehmen wird, wird man abwarten müssen.

Frage: Frau Adebahr, können Sie uns ein Update zur Situation des vietnamesischen Dissidenten Nguyuang HNhân geben? Inwieweit verfolgt die Bundesregierung, wie es ihm ergeht? Er wurde ja abgeschoben. Dagegen gab es viele Proteste. Er ist bei Ankunft sofort verhört worden.

Adebahr: Darüber haben wir uns in der vergangenen Regierungspressekonferenz recht ausführlich unterhalten. Das war Freitag. Demgegenüber habe ich keinen neuen Stand. Vielleicht könnten Sie dort noch einmal hineinschauen.

Montag, 8. April 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 8. April 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-8-april-2019-1598892
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2019

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