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PRESSEKONFERENZ/1803: Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 28. Dezember 2018
Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2018

Themen: Lage in der Ukraine, geplanter Abzug von US-Truppen aus Syrien, mögliche Kontrolle von Geldflüssen aus islamischen Staaten an deutsche Moscheegemeinden, in Venezuela inhaftierter deutscher Journalist, Hardwarenachrüstung für Diesel-Pkw, mögliche Schadensersatzforderungen aufgrund des Rüstungsexportstopps für Saudi-Arabien, offener Brief des Vereins Sea-Watch an den Bundesinnenminister, Kredit der Bundesregierung an Air Berlin, Studie der Grünen zum Leistungsvergleich GKV und PKV, Ausbildungsmission der Nato im Irak

Sprecher: SRSin Demmer, Burger (AA), Petermann (BMI), Wogatzki (BMF), Friedrich (BMVI), Jornitz (BMWi), Wackers (BMG), Fähnrich (BMVg)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Ich habe eine Erklärung der Kanzlerin und von Staatspräsident Macron zur Lage in der Ukraine. Die bevorstehenden Feiertage rund um Neujahr und das orthodoxe Weihnachtsfest sollten Anlass für die Seiten sein, sich auf die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung zu konzentrieren. Diese leidet bereits viel zu lange unter dem Konflikt und dessen Folgen. Wir begrüßen daher, dass sich die trilaterale Kontaktgruppe am 27. Dezember dieses Jahres zu einem stabilen, nachhaltigen und umfassenden Waffenstillstand in der Ostukraine bekannt hat. Durch die Gewährleistung eines sicheren Umfelds sollte der Weg für die Umsetzung grundlegender humanitärer Maßnahmen geebnet werden.

Wir rufen die Seiten nun auf, ihrer Verantwortung gerade im Interesse der betroffenen Zivilbevölkerung gerecht zu werden. Wir selbst werden uns weiter für die Umsetzung aller Punkte der Minsker Vereinbarungen einsetzen.

Auch die Menschenrechtslage auf der von Russland völkerrechtswidrig annektierten Krim und die Anwendung militärischer Gewalt durch Russland in der Straße von Kertsch und missbräuchliche Kontrollen im Asowschen Meer beunruhigen uns sehr. Wir fordern eine sichere, freie und ungehinderte Durchfahrt für alle Schiffe durch die Straße von Kertsch und die sofortige und bedingungslose Freilassung aller illegal inhaftierten ukrainischen Seeleute. Auch sie sollen die bevorstehenden Feierlichkeiten im Kreis ihrer Familien begehen können.

Frage: Ich habe eine Frage zu der deutschen Rolle in diesem Konflikt. Deutschland übernimmt ja ab dem 1. Januar einen Sitz im Sicherheitsrat. Schon seit einer langen Zeit schwebt eine Blauhelmmission für die Ostukraine im Raum. Hat Deutschland vor - ich frage das Auswärtige Amt -, jetzt als eines der Mitglieder des Sicherheitsrats einen neuen Anlauf zu unternehmen, um die Sache vorwärtszubringen?

Burger: Das ist ein Thema, für das sich Außenminister Maas schon seit geraumer Zeit einsetzt. Das war schon im Juni bei seinem Besuch in der Ostukraine ein Thema.

Klar ist: Wir sind der Meinung, dass eine solche Mission, wenn sie denn die nötigen Voraussetzungen erfüllt, einen wichtigen Beitrag leisten könnte, bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen voranzukommen. Bisher gibt es keinen Konsens zwischen den Parteien, was die Parameter einer solchen Mission angeht, obwohl sich beide Seiten grundsätzlich positiv zu einer solchen Möglichkeit geäußert haben. Dazu laufen die Gespräche. Das ist auch Gegenstand der Gespräche im N4-Format. Insofern können Sie davon ausgehen, dass das auch eines der Themen sein wird, mit denen wir uns im UN-Sicherheitsrat befassen möchten.

Frage: Frau Demmer, ich wüsste ganz gerne, wie die Bundesregierung die Entscheidung des amerikanischen Präsidenten bewertet, die Truppen aus Syrien abzuziehen, insbesondere mit einem Blick auf mögliche Folgewirkungen, Stichwort "Nachkriegsordnung".

SRSin Demmer: Dazu haben wir uns am vergangenen Freitag sehr ausführlich geäußert.

Frage: Ich würde von der Bundesregierung gerne erfahren, wie sie mit der möglichen Kontrolle von Geldflüssen aus islamischen Staaten in Richtung deutscher Moscheegemeinden umgeht.

Petermann: Ich würde an das AA weitergeben.

Burger: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass das Auswärtige Amt mit Regierungen verschiedener Staaten zum Thema der Förderung religiöser Einrichtungen in Deutschland im Gespräch ist. Das Ziel dieser Gespräche und dieses Austauschs ist es, in beiderseitigem Interesse eine Förderung von Einrichtungen zu vermeiden, in denen extremistisches Gedankengut verbreitet wird. Dabei geht es vor allem darum, Transparenz bei der finanziellen Unterstützung solcher Einrichtungen durch andere Staaten zu erreichen.

Ein Beispiel dafür ist eine Zusammenarbeit, die wir seit 2017 mit Kuwait haben. Auf Initiative von Kuwait hat sich dort eine enge Kooperation entwickelt. Die kuwaitische Regierung bemüht sich, die Finanzierung von Projekten in Deutschland besonders gründlich zu prüfen. Wir tauschen uns dazu konkret mit der kuwaitischen Botschaft in Berlin aus, um die Unterstützung von religiösen Einrichtungen hier transparent zu gestalten. Der Außenminister hat diesen Austausch bei seinem Besuch letzte Woche in Kuwait noch einmal ausdrücklich begrüßt und die gute Zusammenarbeit gewürdigt.

Vielleicht so viel erst einmal.

Zusatzfrage: Haben Sie auch Zugriff auf Zahlungen, die nicht von offizieller Seite aus bestimmten Ländern erfolgen?

Burger: Das ist natürlich ein weites Feld, worunter sehr viele unterschiedliche Arten von Zahlungen gefasst werden können. Es gibt, wie Sie sagen, Zahlungen von nicht staatlichen Stellen und Zahlungen von staatlichen Stellen. Im Bereich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung hat es in den letzten Jahren ganz erhebliche Fortschritte durch Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und durch internationale Standards gegeben, die ganz maßgeblich die Financial Action Task Force dazu entwickelt hat. Dazu gibt es auch eine immer enger werdende Kooperation mit den Golfstaaten, zum Beispiel im Bereich der Counter-Financing-Arbeitsgruppe der der Anti-ISIS-Koalition.

Frage: Wenn Sie sagen, Kuwait kooperiert: Was ist denn mit Saudi-Arabien und Katar? Kooperieren die auch? Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Sie, wenn nicht kooperiert wird? Gibt es im Zweifel einen Willen zu Sanktionen?

Burger: Wie gesagt: Wir stehen mit einer ganzen Reihe von Staaten dazu im Gespräch. Ich muss um Verständnis bitten, dass ich über die Einzelheiten aus diesen vertraulichen Gesprächen hier nicht breit Auskunft geben kann. Ich habe das Beispiel Kuwait herausgegriffen, weil es dort um eine Initiative geht, die von kuwaitischer Seite selbst ausgegangen und die aus unserer Sicht auch sehr erfolgreich angelaufen ist. Aber wir sind, wie gesagt, auch mit anderen Staaten dazu im Gespräch und haben das Interesse, die Zusammenarbeit in diesem Bereich auch mit anderen Staaten zu intensivieren.

Frage: Das Ganze spielt ja auf den Bericht an, den es heute in der "Süddeutschen Zeitung", beim NDR und beim WDR gab, wonach es diese Kooperation schon seit dem Frühjahr gibt. Gab es seitdem schon einmal den Fall, dass Sie gesagt haben: "Das Geld an diese Organisation sehen wir kritisch, weil wir die Moschee, die Organisation kritisch sehen"? Wurde das Geld dann zurückgehalten? Gab es diesen Fall schon?

Vielleicht noch die zweite Frage: Wenn Sie die Prüfung machen, wie kann man sich das in Deutschland vorstellen? Dazu ergänzend die Frage an das BMI: Inwieweit sind Sicherheitsbehörden in diesen ganzen Prozess involviert?

Burger: Ich muss leider um Verständnis bitten, dass ich mit Rücksicht auf die Vertraulichkeit der diplomatischen Gesprächskanäle nicht weiter darüber Auskunft geben kann.

Petermann: Der Kontakt, um es so ungefähr zu beschreiben, findet über das AA an das BMI statt. Das BMI schaut in die Verfassungsschutzberichte, ob sich irgendwelche Erkenntnisse daraus ergeben oder ob sich ganz allgemein aus Bestandsdaten, aus Sonstigem Erkenntnisse ergeben.

Zusatzfrage: Von welchen Summen, die fließen, gehen Sie eigentlich aus?

Burger: Mir sind dazu keine Statistiken bekannt. Ich würde versuchen, das nachzutragen, wenn ich es kann. Aber ich kann es nicht versprechen.

Zusatzfrage: Vielleicht auch mit der Bitte um Nachreichung, würde mich noch interessieren, aus welchem Land die meisten Gelder für Moscheen in Deutschland kommen, ob das Kuwait oder vielleicht ein anderes Land ist.

Burger: Die Frage war eine Präzisierung und Weiterführung der vorherigen Frage, auf die ich versprochen habe nachzuliefern, wenn ich kann. Insofern werde ich auf diese noch präzisere Frage aus dem Stegreif leider noch weniger antworten können. Ich kann das nicht versprechen. Aber wenn wir solche Zahlen vorliegen haben, dann würde ich die nachliefern.

Frage: Unabhängig davon, in wie vielen Fällen Sie Bedenken hatten, können Sie denn sagen, in wie vielen Fällen in einem bestimmten Zeitraum überhaupt geprüft worden ist? Grundsätzlich: Welche Anreize gäbe es denn für Staaten, sich am anderen Ende an diesem Programm zu beteiligen?

Burger: Zum letzten Punkt kann man sagen: Unser Eindruck ist, dass es eigentlich in beiderseitigem Interesse ist, dass solche Finanzströme nicht missbraucht werden und sie nicht zur Förderung extremistischen Gedankenguts in Deutschland führen, die als solche auch von dem Herkunftsstaat vielleicht gar nicht beabsichtigt ist.

Zu der ersten Frage: Ich muss wirklich um Verständnis bitten, dass wir zu den Einzelheiten dieses Austauschs mit den Partnern Vertraulichkeit vereinbart haben und dass ich deswegen keine Auskunft dazu geben kann.

Zusatzfrage: Sie haben eingangs sinngemäß gesagt: Finanzierung durch Staaten. - Meinten Sie wirklich eine Finanzierung durch Staaten oder eine Finanzierung aus diesen Staaten? Denn wenn der Staat selbst finanzieren würde, würde er ja wahrscheinlich auch nicht kooperieren.

Burger: Entschuldigung, den letzten Halbsatz habe ich nicht verstanden.

Zusatz: Wenn es darum ginge, eine staatliche Finanzierung zu unterbinden, dann würde ja dieser Staat vermutlich auch nicht kooperieren. Deshalb vermute ich, dass es eher um eine Finanzierung aus den Staaten geht, mit denen man da zusammenarbeitet, nicht durch die Staaten, oder?

Burger: Ich glaube, es geht grundsätzlich um beides. Bei der Finanzierung durch Staaten haben natürlich auch diese Staaten an sich ein Interesse daran, dass ihre Gelder nicht in falsche Hände geraten. Sie haben auch ein Interesse daran, ihre Erkenntnisse dazu mit unseren abzugleichen. Insofern ist das schon ein Interesse, das - konkret im Fall Kuwait - auch von der kuwaitischen Seite geäußert wurde, bezogen auf Hilfen, die vom kuwaitischen Staat kommen.

Was die Frage nach privaten Spenden angeht: Es ist natürlich auch immer eine Frage der innerstaatlichen Rechtsordnung der Herkunftsstaaten dieser Mittel, inwiefern da überhaupt ein staatlicher Eingriff darauf besteht.

Frage: Mir ist nicht ganz klar, warum sich das Auswärtige Amt mit dem Problem der Finanzierung von deutschen muslimischen Organisationen befasst. Vielleicht hat das Innenministerium oder das Finanzministerium irgendwelche Einschätzungen: Wie viel Geld bekommen die muslimischen Organisationen in Deutschland insgesamt? Gibt es da eine Schätzung? Was ist da die Größenordnung?

Petermann: Mir sind dazu keine Beträge bekannt.

Wogatzki: Auch das Finanzministerium erhebt meines Wissens solche Statistiken nicht.

Frage: Frau Petermann, was ist aus den Überlegungen geworden, den Moscheenverband DITIB verfassungsschutzmäßig zu überwachen?

Petermann: Es gibt dazu keinen neuen Stand außer dem, der hier in den vergangenen Monaten immer wieder vorgetragen wurde. Es gibt keine neuen Erkenntnisse und keine neuen Ergebnisse.

Frage: Wenn es um die Einschätzung der Empfängerorganisationen geht, ist das eine Sache der Landesverfassungsschutzbehörden oder des Bundesamtes? Welche Möglichkeiten gäbe es jenseits dieser Zusammenarbeit, Finanzierungen zu unterbinden? Wenn eine Organisation hier als sehr radikal eingestuft wird, dann kann man vermutlich auch andere Schritte ergreifen.

Petermann: Wenn eine Verbotsverfügung vorliegt, sind sicherlich andere Maßnahmen möglich, als wenn keine Verbotsverfügung vorliegt. Wenn ein Verein erlaubt ist, sind die Maßnahmen natürlich nur in sehr eingeschränktem Maße möglich. Ob Bund oder Land zuständig ist, hängt von der Reichweite des Vereins ab. Allerdings wissen Sie auch, dass der Verfassungsschutzverbund durchaus auch zusammenarbeitet.

Frage: Da wir jetzt im weitesten Sinne über die Finanzierungsfragen reden: Ist denn die Moscheesteuer, über die über Weihnachten viel diskutiert worden ist, nach Ansicht der Bundesregierung ein adäquates Mittel, um die Finanzierung von Moscheegemeinden auf eigene Beine zu stellen, oder ist dieser Vorschlag von vornherein eine Totgeburt?

Petermann: Die Moscheesteuer war Gegenstand der Islamkonferenz im November. Dort wurde sowohl vom Innenminister als auch von Staatssekretär Kerber hervorgehoben, dass die Moscheen, die Vereine in Deutschland möglichst unabhängig von ausländischen Zahlungen werden sollten. Die Botschaft an sich war, diese Unabhängigkeit zu erreichen. Die Lösung dafür kann vielfältig sein. Da war das ausdrückliche Votum, sowohl vom Minister als auch von Staatssekretär Kerber, keine Vorgaben oder guten Ratschläge an die muslimischen Organisationen hier in Deutschland weiterzugeben, sondern die Moscheesteuer könnte eine Alternative, eine Lösungsmöglichkeit sein, die bestimmte verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen muss. Aber es gibt auch niedrigschwelligere Möglichkeiten der Finanzierung, beispielsweise über Spenden oder Beiträge. Es gibt durchaus einfachere Wege. Das war nur ein Diskussionspunkt.

Zusatzfrage: Aber es wird nicht konkret über ein Islamgesetz nach dem Vorbild Österreichs nachgedacht, mit dem man zunächst einmal die ganze Auslandsfinanzierung stoppen könnte?

Petermann: Nein.

Frage: Ich möchte noch einmal auf das Thema der Finanzierung aus dem Ausland zurückkommen. Frau Petermann, es wurden schon in der Vergangenheit islamistische Organisationen verboten. Ist aus diesen Verboten, im Rahmen derer dann in aller Regel auch das Geld eingefroren wird, bekannt, wie viel diese Organisationen aus dem Ausland bekommen haben, zum Beispiel die Aktion "Lies!", bei der Korane verteilt wurden? Haben Sie daraus Erkenntnisse?

Petermann: Das kann ich Ihnen heute nicht sagen, weil mir keine Erkenntnisse dazu vorliegen.

Frage: Ich habe noch zwei kurze Fragen zu der Finanzierung. Müssten die Finanzinstitute nicht eigentlich melden, wenn regelmäßig größere Beträge aus dem Ausland auf ein bestimmtes Konto eingezahlt werden? - Das ist die eine Frage.

Das Zweite ist vielleicht eine etwas naive Frage: Müssen die Empfänger von diesen Geldern in Deutschland keine Steuern bezahlen, wenn sie in Deutschland registriert sind? Ich weiß nicht, ob das Finanzministerium vielleicht etwas dazu sagen kann.

Wogatzki: Große Summen an Geldern werden gemeldet, wenn ein Verdacht der Terrorismusfinanzierung oder der Geldwäsche besteht. Dann wird das an die Financial Intelligence Unit gemeldet; aber nur in diesen beiden Fällen. Große Geldtransfers werden nicht regelmäßig gemeldet. Ich weiß nicht, wie es bei der Außenhandelsstatistik bei der Bundesbank ist. Es kann sein, dass dort größere Geldmengen erfasst werden. Das kann ich von meiner Warte aus aber nicht beantworten.

Zusatzfrage: Muss die Mischorganisation Steuern bezahlen?

Wogatzki: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das kann ich wirklich nicht beantworten.

Frage: Herr Burger, es geht um den Fall des in Venezuela inhaftierten deutschen Journalisten Billy Six. Ich habe aus dem Auswärtigen Amt gehört, dass konsularische Bemühungen eingeleitet wurden. Können Sie etwas präzisieren, was gerade passiert und wie es dem Journalisten geht?

Burger: Vielen Dank für die Frage. In der Tat betreut die deutsche Botschaft in Caracas den Betroffenen in diesem Fall konsularisch, und zwar schon seit Anfang Dezember. Wir stehen dazu mit den venezolanischen Behörden in Kontakt, und zwar sehr hochrangig. Wir schöpfen die diplomatischen Möglichkeiten wirklich aus, um den konsularischen Zugang zu bekommen, um einen Haftbesuch zu ermöglichen.

Bisher ist es gelungen, ein Telefonat mit Herrn Six zu vereinbaren. Dieses konnte auch durchgeführt werden. Wir werden auch weiterhin alles tun, was in unserer Macht steht, um gegenüber den venezolanischen Behörden darauf hinzuwirken, dass wir den konsularischen Zugang bekommen, auch um die tatsächlichen Hintergründe der Festnahme zu erfahren.

Zusatzfrage: Ist es richtig, dass ihm bisher der Zugang zu einem Anwalt verwehrt wurde, weil er vor einem Militärgericht steht?

Burger: Ich muss um Verständnis dafür bitten, dass wir mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen hier nur über unsere eigenen Maßnahmen dazu Auskunft geben können. Wir sind nicht unmittelbarer Verfahrensbeteiligter. Ich kann Ihnen sagen, dass es bisher noch keinen Haftbesuch durch die deutsche Botschaft geben konnte - bisher ist das noch nicht ermöglicht worden -, sondern nur das Telefonat.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Bundesverkehrsministerium. Frau Friedrich, Ihr Haus hat heute mitgeteilt, dass die technischen Vorschriften für die Hardwarenachrüstungen für Dieselfahrzeuge vorliegen.

Erstens: Wie sehen die nächsten Schritte aus? Könnten Sie das bitte erläutern?

Zweitens: Wie muss man sich das auf der Zeitschiene vorstellen? Wenn die Nachrüstindustrie sagt: "Wir brauchen ungefähr sechs Monate, um solche Systeme zu entwickeln", wann kann man dann damit rechnen - wir haben einmal über 2020 gesprochen -, dass solche Systeme auf dem Markt tatsächlich verfügbar sind?

Friedrich: Das ist in der Tat eine gute Frage. Der Zeitrahmen ist nach wie vor offen. Aktuell ist der Stand, dass wir die technischen Vorschriften für die Hardwarenachrüstung für Pkw veröffentlicht haben. Damit ist die Möglichkeit gegeben, Anträge beim Kraftfahrt-Bundesamt einzureichen. Aktuell liegen noch keine Anträge von Herstellern oder der Nachrüstindustrie für Hardwarenachrüstungen bei Pkw vor. Das kann sich natürlich jederzeit ändern.

Das KBA wird die Anträge, sobald sie vorliegen, natürlich schnellstmöglich prüfen, und zwar darauf, ob es sich um wirksame Systeme handelt, ob die Systeme die Grenzwerte und auch die Vorschriften einhalten. Damit können die Hardwarenachrüstungssets dann schnellstmöglich auf den Markt kommen.

Wie schnell die Anträge kommen, wie schnell die Sets erstellt sein werden und wann sie angeboten werden, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Wir haben keine Tabelle, aus der hervorginge, dass Nachrüster schon gesagt hätten: "Wir brauchen ungefähr so viel Zeit, um das einzubauen." Vielleicht ändert sich das mit den Anträgen, aber aktuell kann ich Ihnen keine Information dazu geben, ob wir mit sechs oder mit 18 Monaten rechnen. In der Tat haben sich einige Nachrüster schon gemeldet und gesagt, sie könnten

Frage: Müsste denn nicht zunächst einmal die Haftungsfrage geklärt werden? Rechnen Sie damit, dass es wirklich in nennenswertem Umfang Zulassungsanträge gibt, solange nicht klar ist, wer im Fall der Fälle haftet? Denn die Automobilindustrie hat in Gestalt von Herrn Mattes heute wieder gesagt: Wir haften nicht.

Friedrich: Die Haftungsfrage wurde bereits geklärt. Im Oktober wurde das Konzept für saubere Luft zusammen mit den Eckpunkten vorgestellt. Der Minister hatte sich dazu geäußert. Es ist nämlich so, dass das Werkvertragsrecht gilt, sprich, wer die Nachrüstlösung anbietet, der haftet auch für das Nachrüstset. Wie gesagt: Werkvertragsrecht gilt unverändert.

Zusatzfrage: Minister Scheuer hat gesagt, er rechne nicht damit, dass die Nachrüstung vor 2020 erfolgen könne. Ziel des Ganzen ist ja auch, die Fahrverbote irgendwie zu umgehen. Mit Blick auf die Fahrverbote im kommenden Jahr würde das ja nicht viel nützen. Sind sie optimistischer, dass das schneller gehen könnte?

Friedrich: Ich habe ja eben gesagt, dass wir nicht wissen, wie der Zeitrahmen genau aussieht. Der Minister hat sich geäußert. Anträge liegen, wie gesagt, nicht vor. Das ist der Sachstand.

Letztendlich ist das Thema der Fahrverbote natürlich facettenreich. Das heißt, die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, alles dafür zu tun, um Fahrverbote zu vermeiden, aber auch denjenigen, die von Verkehrsbeschränkungen betroffen sein werden, Möglichkeiten zu geben, ihre Mobilität aufrechtzuerhalten. Dazu wurde im "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" festgelegt, dass Hardwarenachrüstungen eine Lösung für Busse im ÖPNV, schwere Kommunalfahrzeuge, Handwerker- und Lieferfahrzeuge und für Pkw sein können. Aber man darf nicht vergessen, dass wir auch noch das Sofortprogramm und sehr viele Maßnahmen haben, die auch sehr kurzfristig wirken. Dabei geht es um alternative Antriebe, die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme und auch um die Umstellung bei diesen Fahrzeugen. Das sind einige Maßnahmen, die man immer noch berücksichtigen muss.

Frage: Wir haben an dieser Stelle schon gelernt, dass bei Ihnen im Ministerium keine Werkstatt steht. Bedeutet das, dass sich die Entwickler jetzt so viel Zeit lassen können, wie sie wollen? Denn das ist die Frage, die sich viele Dieselfahrer stellen. Macht das Ministerium in irgendeiner Form Druck? Kann es das überhaupt? Oder ist man jetzt auf Gedeih und Verderb dem ausgeliefert, wie schnell oder langsam die Entwickler sind?

Friedrich: Ich denke, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Nachrüster haben sich schon vergangenes Jahr geäußert, bei ihnen lägen die entsprechenden Sets schon vor, es lägen schon Studien dazu vor. Im Prinzip müssten die Anträge jetzt ja ganz schnell kommen.

Zusatzfrage: Im Prinzip. Aber Sie machen keinen Druck, oder?

Friedrich: Der Druck ist natürlich da, allein schon durch die Öffentlichkeit.

Frage: Eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium. Heute sind die Zahlen zum Thema der Rüstungsexporte bekanntgeworden. In diesem Zusammenhang gab es vonseiten eines Lobbyisten der Rüstungsindustrie die Kritik an dem Verhalten der Bundesregierung, es gebe zu wenig Zuverlässigkeit in dieser Frage, unter Umständen sei auch die Frage von Schadensersatzansprüchen zu stellen.

Haben Sie sich mit diesem Thema beschäftigt? Sind Schadensersatzansprüche ein Thema?

Jornitz: Sie wissen, dass die Bundesregierung schon seit Jahren eine verantwortungsvolle und restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik betreibt, die Kontrollen engmaschig sind und wir Entscheidungen im Einzelfall treffen, und zwar als Bundesregierung und an Recht und Gesetz gebunden. Darauf kann sich natürlich jeder einstellen.

Die Frage etwaiger Schadensersatzansprüche werden wir sicherlich nicht hier diskutieren, sondern in den Gremien und gegebenenfalls in internen Gesprächen.

Zusatzfrage: Das heißt aber, Sie meinen, dass man sie diskutieren sollte oder könnte. Wenn Sie sagen: "Wir würden sie in den Gremien ansprechen", wo und wie würde man sie ansprechen? Man könnte sie auch ausschließen, da Sie selbst ja gerade gesagt haben, das Ganze werde nach Recht und Gesetz besprochen und geregelt.

Jornitz: Ich wollte damit eigentlich nur sagen, dass ich das jetzt hier an dieser Stelle nicht kommentiere.

Frage: Zuerst eine Frage an Frau Petermann zum Thema der von Sea-Watch Geretteten. Von Sea-Watch gab es gestern einen offenen Brief an den Bundesinnenminister mit der Bitte, die Geretteten, die im Meer umhertrieben, aufzunehmen. Gibt es schon eine Antwort des Innenministeriums darauf oder eine Entscheidung dazu?

Petermann: Wie Sie wissen, haben wir im Rahmen eines Selbsteintritts - so nennt man das nach Dublin - in diesem Jahr schon 115 aus Seenot Gerettete nach Deutschland übernommen. An unserer Haltung hat sich auch weiterhin nichts geändert. Wir sind offen für europäische Verteillösungen. Aus einer gemeinsamen europäischen Verantwortung und Solidarität heraus sollte nach unserer Vorstellung eine sehr ausgewogene Verteilung auf verschiedene europäische Mitgliedsstaaten erfolgen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie sich bereiterklären, wenn sich andere Länder bereiterklären? Was genau heißt das für die deutsche Reaktion auf die Bitte?

Petermann: Das, was ich gesagt habe: dass wir offen für eine europäische Verteillösung sind.

Zusatzfrage: Noch eine akustische Nachfrage: 115 oder 150?

Petermann: 115 haben wir in diesem Jahr aufgenommen: 50 aus Pozzallo, 50 von der "Aquarius" und noch einmal 15 von der "Aquarius 2".

Frage: Aus dem Air-Berlin-Kredit der Bundesregierung sind aktuell knapp 100 Millionen Euro zurückgezahlt worden. Insgesamt geht es um 150 Millionen Euro. Deshalb die Frage an das BMWI: Rechnen Sie damit, dass Sie das Geld komplett zurückbekommen?

Jornitz: Sie haben völlig recht, bisher sind knapp 100 Millionen Euro an die KfW zurückgeflossen. Wir rechnen auch mit weiteren Rückzahlungen.

Zusatzfrage: Rechnen Sie nur mit weiteren, oder rechnen Sie mit der kompletten Rückzahlung?

Jornitz: Das ist natürlich im hypothetischen Bereich. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Das kann Ihnen im Moment wahrscheinlich nur der Insolvenzverwalter verraten.

Aber wir rechnen, wie gesagt, fest mit weiteren Rückzahlungen.

Zusatzfrage: Können Sie eine Größenordnung nennen, wie viel von dem Geld Sie Ihrer Meinung nach halbwegs sicher wiederbekommen werden? Welchen Teil der noch ausstehenden Zahlungen bekommen Sie Ihrer Ansicht nach mindestens wieder?

Jornitz: Wenn bislang 100 Millionen Euro von 150 Millionen Euro zurückgeflossen sind, so reden wir über weitere 50 Millionen Euro, die noch offen sind.

Frage: Eine Frage an das Gesundheitsministerium: Es gibt eine aktuelle Studie der Grünen zum Vergleich PKV und GKV, wonach die GKV durchaus gut abschneidet und die PKV ungefähr die gleichen Leistungen hat, zumindest nach der Studie. Ist Ihnen diese Studie bekannt? Wenn ja, wie bewerten Sie sie? Gibt es Bestrebungen in Ihrem Ministerium, langfristig über eine Angleichung von GKV und PKV nachzudenken - es gibt ja immer wieder Kritik -, also das aufzuweichen?

Wackers: Die Studie wurde, glaube ich, heute vorgestellt. Sie ist uns noch nicht bekannt. Wir werden sie uns sicherlich ansehen. Es sind ja grundsätzlich ganz andere Systeme. Wir haben immer gesagt, wir stehen zu dem Dualismus zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Das ist auch ein Wettbewerb, der den Patienten zunutze kommt.

Grundsätzlich ist es ja so, dass wir in der gesetzlichen Krankenversicherung den Leistungskatalog plus die Leistungen haben, die im Sozialgesetzbuch V verankert sind. In der privaten Krankenversicherung gibt es den Versicherungsvertrag, der dann die Leistungen festlegt.

Zusatzfrage: Empfinden Sie das als eine gute Nachricht, dass in der GKV fast die gleichen Leistungen bezahlt werden? Oder ist es eher eine schlechte Nachricht, weil die PKV ähnliche Leistungen hat und häufig mehr Geld verlangt?

Wackers: Das kann ich hier nicht bewerten. Wie gesagt: Wir setzen auf den Dualismus zwischen den beiden Systemen.

Frage: Eine Frage an Herrn Burger: Norbert Röttgen hat gestern Abend insbesondere die Haltung der Sozialdemokraten als Verantwortungsverweigerung bezeichnet. Er sprach damit den Irak an und die Weigerung der Bundesrepublik, sich an der Nato-Ausbildungsmission zu beteiligen. Nun setzt ja die Bundesregierung eigentlich, wo es geht, auf Bündnisbeteiligung. Wenn Norbert Röttgen als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses einen solchen Vorwurf erhebt, wollen Sie das kommentieren? Wie reagieren Sie darauf?

Burger: Ich glaube, ich würde in allererster Linie jetzt nicht auf Äußerungen eingehen, die - wenn ich das so aufnehmen darf, wie Sie es gerade wiedergegeben haben - eine parteipolitische Ausrichtung haben.

Ich will aber schon darauf hinweisen: Außenminister Maas war gerade im Irak. Er hat dort auch deutsche Soldaten getroffen, die sich dort an den Unterstützungsleistungen beteiligen, die wir für die irakischen Sicherheitskräfte leisten, und zwar im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition, also durchaus in einem international eingebetteten Kontext. Das ist ein Engagement, hinter dem der Außenminister voll und ganz steht. Es findet im Übrigen ja nicht im luftleeren Raum statt, sondern ist Teil eines breiten zivilen und militärischen Engagements innerhalb der internationalen Koalition. Deutschland ist mit Beiträgen von über 1,5 Milliarden Euro zur Unterstützung des Irak - zur humanitären Hilfe, zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau - eines der engagiertesten Mitglieder dieser internationalen Koalition.

Zusatzfrage: Eine Zusatzfrage an das Verteidigungsministerium. Nicht nur Herr Maas, auch Frau von der Leyen waren ja im Irak und haben sich von der Arbeit der Bundeswehrsoldaten persönlich überzeugt. Herr Fähnrich, können Sie nach diesen ersten Monaten sagen, dass sich die Parallelstruktur, also ein Alleineinsatz, ein bilateral vereinbarter Einsatz der Bundeswehr, im Vergleich zur Nato-Mission bewährt hat?

Fähnrich: Ich will mich den Worten von Herrn Burger anschließen, dass wir uns im Irak ja nicht im luftleeren Raum befinden und wir seit Jahren da nicht allein sind, sondern innerhalb der Koalition gegen ISIS eingebunden ist. Wir müssen jetzt unsere Strukturen finden, damit wir hinsichtlich der Ausbildung der Peschmerga und der anderen irakischen Sicherheitskräfte auch vorankommen.

Eine Bewertung, welche jetzt die Beste ist, obliegt mir auch nicht.

Freitag, 28. Dezember 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-28-dezember-2018-1564784
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2019

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