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PRESSEKONFERENZ/1660: Regierungspressekonferenz vom 2. Mai 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 2. Mai 2018
Regierungspressekonferenz vom 2. Mai 2018

Themen: Kabinettssitzung (Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018, Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2019 und Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022, Änderung mehrerer Grundgesetzartikel), Reise des Bundesaußenministers nach Äthiopien und Tansania, Lage in Armenien, Aufenthalt des früheren Leibwächters von Osama bin Laden in Deutschland, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem geschäftsführenden Direktor des Europäischen Stabilitätsmechanismus, mögliche Schuldenerleichterungen für Griechenland, Einsatzbereitschaft der deutschen Eurofighter, Nuklearabkommen mit dem Iran, Neuregelung des Familiennachzugs, Handelsgespräche zwischen der EU und den USA, Hardwarenachrüstung für Diesel-Pkw

Sprecher: StS Seibert, Burger (AA), Kolberg (BMF), Neumann (BMVg), Neymanns (BMI), Jornitz (BMWi), Strater (BMVI)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Ich kann es mit dem wichtigen Punkt Haushaltsaufstellung 2018 und Finanzplan 2018 bis 2022 kurz machen, weil Bundesfinanzminister Scholz Ihnen gerade alle Daten vorgestellt hat. Ich will nur zusammenfassen: Die Bundesregierung setzt ihre solide Haushaltspolitik fort. Wir legen für 2018 einen Bundeshaushalt vor, der nun zum vierten Mal in Folge ohne neue Schulden auskommt und der die drei Ziele solide Finanzen, Hilfen zur sozialen Teilhabe und wachstumsorientierte Impulse miteinander vereint.

Die gute wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hat dazu beigetragen, dass seit dem ersten Entwurf aus dem Sommer 2017 finanzielle Spielräume entstanden sind. Die Bundesregierung nutzt diese Spielräume, um neue politische Vorhaben umzusetzen. Dabei orientiert sie sich natürlich an den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Diese solide und maßvolle Haushaltspolitik soll gemäß den Eckwerten zum Haushalt 2019 und dem Finanzplan bis 2022 fortgesetzt werden. Wir werden entsprechend diesen Planungen in dem gesamten Zeitraum bis 2022 ohne die Aufnahme neuer Schulden auskommen. Es wird 2019 dementsprechend zum ersten Mal seit 2002 gelingen, die gesamtstaatliche Schuldenstandquote wieder auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückzuführen und sie dann auf etwa diesem Niveau zu stabilisieren.

Gleichzeitig zeigt die Bundesregierung ihren Gestaltungswillen. Wir investieren in den Zusammenhalt, in die Zukunft unseres Landes, wir investieren in die Bereiche Bildung, Forschung, Hochschulen, Digitalisierung. Das Investitionsniveau im Bundeshaushalt bleibt weiterhin hoch. Wir nehmen darüber hinaus unsere internationale Verantwortung sowohl in den Bereichen Verteidigung wie auch in der Entwicklungszusammenarbeit wahr.

Das wäre mein Beitrag zu dem Kabinettsthema Haushalt und Finanzplan 2018 bis 2022.

Dann hat das Kabinett noch über mehrere Änderungen des Grundgesetzes beraten und diese Änderungen beschlossen. Es geht um die Artikel 104c, 104d, 125c und 143e.

Fangen wir einmal ganz kurz mit Artikel 104c Satz 1 an. Die Grundgesetzänderung, die da vorgesehen ist, wird ein entscheidender Schritt sein, um sowohl den Digitalpakt Schule als auch den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder voranzutreiben. Warum? Weil es bisher im Grundgesetz heißt, dass der Bund nur die Kompetenz hat, Finanzhilfe für Investitionen in kommunale Bildungsstruktur an Kommunen zu geben, die finanzschwach sind. Diese Beschränkung der Finanzhilfekompetenz auf finanzschwache Kommunen soll nun aufgehoben werden. Das heißt, der Bund kann künftig den Ländern unabhängig von der Finanzsituation der Kommunen Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen von Ländern und Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur gewähren.

Artikel 104d Grundgesetz wird in der geänderten Form dem Bund die Möglichkeit eröffnen, den Ländern künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich wichtige Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Damit ist es dem Bund möglich, zu einer Verstetigung des Wohnungsbaus in Deutschland beizutragen und damit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vor 2025 und die Dynamisierung dieser Mittel für Neu- und Ausbaumaßnahmen ermöglicht.

Zuletzt die Änderung in Artikel 143: Da wird ein Absatz 3 in Artikel 143e Grundgesetz eingefügt. Das eröffnet dem Bund die Möglichkeit, durch gesetzliche Regelung die Aufgabe der Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen einem Land in Bundesauftragsverwaltung zu überlassen, wenn das Land dies beantragt.

Soweit die Grundgesetzänderungen. Für Nachfragen dazu stehen die betroffenen Ressorts sicherlich detailfreudig zur Verfügung. Ich würde erst einmal hier Schluss machen.

Burger: Der Bundesaußenminister, Herr Maas, wird von heute bis Samstag nach Äthiopien und Tansania reisen. Es ist seine erste Afrikareise als Außenminister. Seine Antrittsbesuche bei der Kommission der Afrikanischen Union in Addis Abeba und bei der Ostafrikanischen Gemeinschaft, der EAC, in Arusha sind Schwerpunkte dieser Reise. Darüber hinaus wird der Außenminister bilaterale Gespräche führen, Vertreter der Zivilgesellschaft und der Opposition treffen, eine Partnerschule besichtigen sowie den United Nations Mechanism for International Criminal Tribunals und den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker besuchen.

Der Außenminister bereist mit Äthiopien und Tansania zwei Länder, die für Deutschland wichtige und langjährige bilaterale Partner auf dem afrikanischen Kontinent sind. Beide Länder spielen eine stabilisierende Rolle in jeweils unruhigen Regionen. Zudem möchte er sich im Gespräch mit der Regierung sowie mit Vertretern anderer Parteien und der Zivilgesellschaft ein Bild über die aktuellen Herausforderungen in den jeweiligen Ländern machen und als Partner zu ihren Lösungen beitragen.

Des Weiteren möchte ich Ihnen eine kurze Erklärung zur Lage in Armenien vortragen. Nachdem gestern die Wahl eines neuen Premierministers durch das Parlament nicht gelang, sind wir erleichtert, dass die Proteste und Demonstrationen auch danach bisher friedlich geblieben sind. Wir werden die Ereignisse weiter sehr genau verfolgen und rufen die Verantwortlichen, die Sicherheitskräfte und die Demonstranten dazu auf, auch weiterhin Besonnenheit walten zu lassen. Alle Seiten sollten jetzt einen breiten Dialog suchen, um auf verfassungsgemäßem Weg eine neue Regierung zu bilden, die die Interessen aller Armenier vertritt. Wichtig ist in dieser Situation, dass sich sowohl die bisherige Regierungspartei als auch die Opposition eindeutig zu einer verfassungsmäßigen und friedlichen Lösung der aktuellen Lage bekennen. Wir hoffen, dass die weitere Entwicklung in Armenien den Hoffnungen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird, die diese in die politische Transformation des Übergangs zu einem parlamentarischen System gesetzt haben. Deutschland wird Armenien weiterhin bei der Schaffung einer demokratischen Gesellschaft unter Fortführung der Reformpolitik zur Seite stehen.

Frage: Herr Seibert, der Bundesfinanzminister hat gerade erklärt, dass das Kabinett auch die Eckwertezahlen seiner Finanzplanung positiv zur Kenntnis genommen habe und dass nur die Minister für Verteidigung und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine abweichende Protokollerklärung vorgelegt hätten. Deswegen meine Frage: Darf ich daraus schlussfolgern, dass die Bundeskanzlerin der Meinung ist, dass die Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien im Jahr 2022 auf 1,23 Prozent absinken sollen, nachdem sie noch vor ein paar Tagen 1,3 Prozent versprochen hat?

StS Seibert: Erstens, hatten Sie den Bundesfinanzminister jetzt eine Stunde hier sitzen und er hat sich zu allen Aspekten des Haushalts und der Finanzplanung bis 2022, so auch - nach meinen Informationen - zur Steigerung der Verteidigungsausgaben, geäußert.

Zweitens steht natürlich die Bundeskanzlerin nicht nur zu dem, was wir gemeinsam in der Nato beschlossen haben, sondern auch zu den Steigerungen im Verteidigungshaushalt, die wir in den letzten Jahren sinnvollerweise hier in unserem Land durchgeführt haben und von denen wir wissen, dass sie weiter durchgeführt werden müssen. Die Kanzlerin hat in Washington noch einmal unterstrichen, die Steigerung der Verteidigungsausgaben der letzten Jahre müsse fortgesetzt werden. Auch wenn noch viel zu tun sei: Wir haben einiges erreicht, aber es ist eben noch viel zu tun. Deutschland jedenfalls steht zu den Zielen, die wir in Wales vereinbart haben. Das wird sich sicherlich in der Umsetzung der Haushalte auch zeigen, aber darüber hat ja der Bundesfinanzminister gesprochen. Ich habe dem hier jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Herr Seibert, ich fragte Sie nach der Haltung und Meinung der Bundeskanzlerin, die ja auch ein abstimmungsfähiger Mensch im Kabinett ist. Sie hat keine Protokollerklärung abgegeben und hat damit offensichtlich positiv zugestimmt, dass die Verteidigungsausgaben von 1,3 Prozent im nächsten Jahr auf 1,23 Prozent absinken sollen. Entspricht das der politischen Meinung der Bundeskanzlerin?

StS Seibert: Die Frage, für was die Bundeskanzlerin oder das gesamte Kabinett gestimmt haben, werten Sie entschieden anders als ich. Der Finanzminister hat hier den Entwurf - -

Zuruf: Ich zitiere die Zahlen des Finanzministers!

StS Seibert: Richtig. Es wird ein Haushalt vorgelegt und der kommt dann in die parlamentarische Beratung. Es ist schon einmal eines der grundsätzlichen, wesentlichen Rechte des Parlaments, dass es einen Haushalt berät und in einem Haushalt Veränderungen vornimmt, wo es das notwendig findet. Die Bundeskanzlerin steht dazu, dass es richtig war, in den vergangenen Jahren eine Trendwende oder Tendenzwende bei den Verteidigungsausgaben Deutschlands einzuleiten. Das hat sich in deutlichen Steigerungen in den vergangenen Verteidigungshaushalten niedergeschlagen. Sie hat in Washington noch einmal gesagt: Sie ist der Überzeugung, dass diese Steigerung der Verteidigungsausgaben fortgesetzt werden muss. Das wird die Politik der Bundeskanzlerin, aber auch der Bundesregierung leiten.

Frage: Ich möchte die Frage an das Auswärtige Amt ausdehnen, das ja auch keine Protokollnotiz angefertigt hat. Beim Verteidigungs- und Entwicklungshilfeministerium weiß man ja, dass im Koalitionsvertrag verankert ist, dass zusätzliche Mittel eins zu eins zur Verfügung gestellt werden sollen. Aber auch das Außenministerium wird da ja - Stichwort humanitäre Hilfe - erwähnt. Ist das Außenministerium also zufrieden mit dem jetzigen Stand und will bei zusätzlichen Mitteln dann gar nicht berücksichtigt werden?

Burger: Dazu kann ich zunächst einmal sagen: Der Haushaltsentwurf 2018 hat sich für das Auswärtige Amt verbessert. Gleichzeitig ist klar: Die internationalen Aufgaben werden nicht weniger, sie wachsen eher. Die Lage in der Welt ist so, dass es eher mehr an Krisen und Konflikten gibt. Sie haben das Stichwort humanitäre Hilfe erwähnt: Der Bedarf wird weiter eher steigen, als dass er fällt. Das Gleiche gilt für den Bereich der zivilen Stabilisierung, der beim Auswärtigen Amt liegt. Wir liegen jetzt mit dem Haushaltsentwurf 2018 gut 300 Millionen Euro über dem Niveau des Haushalts von 2017, das spiegelt ganz anschaulich diese wachsende Verantwortung wider. Die Verbesserungen betreffen in erster Linie Aufstockungen bei der humanitären Hilfe um 294 Millionen Euro. Bei weiteren politischen Titeln, die der Stabilisierung der internationalen Krisen dienen, wie zum Beispiel dem Stabilitätspakt für Afghanistan, halten wir den derzeitigen Stand. Insofern ist das aus unserer Sicht jetzt eine spürbare Verbesserung im AA-Haushalt und insofern gehen wir zuversichtlich in das parlamentarische Verfahren.

Zusatzfrage: Und deswegen brauchen Sie, anders als das Verteidigungsministerium und das Entwicklungsministerium, auch keine Protokollnotiz, habe ich das richtig verstanden?

Burger: Ich möchte mich nicht zu dem äußern, was die anderen Ressorts tun. Die Diskussion um die erforderlichen Zusatzmittel für die ODA-Quote ist dem AA durchaus bewusst. Für zu erwartende zusätzliche ODA-Mittel ist neben dem BMZ natürlich auch das AA ein richtiger und wichtiger Adressat.

Frage: Herr Seibert, eine Frage zu dem, was Sie gerade gesagt haben, nämlich dass die Kanzlerin zu dem Ziel stehe, das in Wales vereinbart worden ist. Das ist nach deutscher Darlegung ja zumindest, dass man sich der Zwei-Prozent-Quote annähert. Gleichzeitig beschließt das Parlament heute einen Finanzeckwerteplan, mit dem wir uns am Ende von diesem Ziel weiter entfernen. Das muss doch auch für Sie ein Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen sein?

StS Seibert: Ich sehe den Widerspruch nicht. Ich sehe ganz klar das Bekenntnis der Bundesregierung insgesamt und der Bundeskanzlerin zu dem Nato-Ziel. Ich sehe die Notwendigkeit, dass wir uns in diese Richtung entwickeln, und zwar nicht nur weil wir das mit den Nato-Kollegen gemeinsam beschlossen haben, sondern weil wir das unseren Soldatinnen und Soldaten auch schuldig sind. Ich sehe, dass wir uns auf diesen Weg gemacht haben - mit deutlichen Steigerungen des Verteidigungshaushalts. Die Bundeskanzlerin ist der Überzeugung, dass sich diese deutlichen Steigerungen weiter fortsetzen müssen.

Deswegen gibt es im Koalitionsvertrag beispielsweise auch den Passus, dass die Koalition zusätzlich entstehende Haushaltsspielräume prioritär nutzen wird, um neben den Verteidigungsausgaben - aber eben auch die Verteidigungsausgaben - die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe usw. zu erhöhen. Wir fahren überall einen vernetzten Ansatz. Dafür sind wir, glaube ich, in der internationalen Gemeinschaft auch bekannt. Damit sehen Sie schon: Mit den prioritären Mitteln sind eben auch Verteidigungsausgaben gemeint.

Kolberg: Vielleicht kann ich noch etwas ergänzen, weil die Fragen in die Richtung gehen, als wenn irgendwelche Ausgaben gesenkt würden.

Der Minister hat ja gerade diese schöne Übersicht gezeigt, wie sich die Verteidigungsausgaben entwickeln. Wir haben im Jahr 2018 eine starke Steigerung um rund 1,5 Milliarden Euro und in den Folgejahren, von 2018 bis 2019, teilweise noch größere Steigerungen. Der Minister hat gleichzeitig darauf hingewiesen, dass bei einer längeren Finanzplanung hinten selbstverständlich noch etwas passieren kann, je nachdem, wie sich die weitere Entwicklung darstellt, und dass die Ziele, die Deutschland im Hinblick auf Verteidigung, Entwicklung und humanitäre Hilfe übernommen hat, weiterhin stehen. Daher gibt es, wie es auch Herr Seibert eben gesagt hat, deutliche Steigerungen und keine Senkungen. Das gilt auch für die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wächst im nächsten Jahr nach der Planung im Haushaltsentwurf, im zweiten Regierungsentwurf auf rund 9,4 Milliarden Euro an. Das ist eine Steigerung um 741 Millionen Euro. Auch der Teil der humanitären Hilfe im AA steigt an.

Zusatzfrage: Es war keine Rede von den Etats, sondern beide Fragen haben sich auf die Quote bezogen, die ja nach Ihren Berechnungen absinkt.

Ich habe zu diesem Konnex noch eine Zusatzfrage an das Auswärtige Amt. Sie haben gerade gesagt, die ODA-Quote betreffe das Auswärtige Amt, aber beispielsweise doch auch das Bild Deutschlands in internationalen Gemeinschaften. Was mich wundert, ist: Warum unterstützt das Auswärtige Amt nicht viel stärker zumindest Herrn Müller bei seinem Interesse, schon für das nächste Jahr einen deutlichen Aufschlag für seinen Haushalt zu bekommen? Denn Ihr Minister betont ja auch immer die deutsche Verantwortung auf der Welt und tritt auch auf Geberkonferenzen auf. Das ist für ihn auch sehr wichtig. Warum kommt da nicht mehr Unterstützung von Ihrem Haus zumindest für Herrn Müller?

Burger: Sie haben völlig recht: Die ODA-Quote betrifft auch das Auswärtige Amt. Aber auch Ausgaben für die humanitäre Hilfe und die zivile Stabilisierungsarbeit betreffen das Auswärtige Amt. Teile der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sind für die ODA-Quote ebenfalls relevant. Deswegen stehen wir hinter dem Ziel, das im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, und den entsprechenden Regelungen im Koalitionsvertrag. Insofern sind wir durchaus daran interessiert, diese Diskussion zu führen, und wir beteiligen uns auch daran.

Kolberg: Vielleicht noch einmal zur Ergänzung: Es gibt erhebliche Steigerungen. Wenn Sie die Zahlen mit 2015 vergleichen: Damals waren für die Einzelpläne des AA und des BMZ 10,41 Milliarden Euro vorgesehen. In diesem Jahr sind 14,8 Milliarden Euro geplant. Noch einmal: Der Eindruck ist völlig fehlgerichtet, dass hier nicht deutliche Ausgabensteigerungen stattfinden.

Frage: Ich verstehe das mit den Zahlen immer nicht. Deswegen, Herr Kolberg, müssen Sie mir das noch einmal erklären.

Ich habe das so verstanden, dass nach den Eckwerten, die beschlossen wurden, die Quote, also der prozentuale Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, in den nächsten Jahren wieder absinken wird, unabhängig davon, dass Sie sagen, es gebe erhebliche Steigerungen. Das will ich durchaus konzedieren. Aber die Quote wird sinken, wenn ich das richtig verstehe. Gleichzeitig habe ich Herrn Seibert so verstanden, dass die Kanzlerin sagt: Die Quote wird nicht sinken. - Diese beiden Aussagen vermag ich schlicht, wie ich bin, nicht übereinanderzubekommen.

Kolberg: Sie waren ja vorhin dabei, als der Minister das alles wunderbar erklärt hat.

Zusatz: Das habe ich da schon nicht verstanden.

Kolberg: Er hat, wie ich jetzt, darauf hingewiesen, dass die Ausgaben deutlich gesteigert werden. Er hat gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Eckwerte, je weiter wir in die Finanzplanung gehen, also je weiter wir uns von dem heutigen Zeitraum entfernen, natürlich nicht alle positiven Entwicklungen, die möglicherweise bevorstehen, schon vornehmen können und dass deswegen in vielen Bereichen noch weitere, zusätzliche Ausgaben möglich sind. Aber im Moment geht es darum, genau diese Punkte im Haushalt 2018 umzusetzen, erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und damit auch die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten.

Frage: Herr Seibert, hält denn die Bundeskanzlerin die Protokollerklärung von zweien ihrer Minister für in der Sache sinnvoll und hilfreich oder für überflüssig?

StS Seibert: Das ist grundsätzlich nicht die Herangehensweise einer Bundeskanzlerin in Bezug auf Protokollerklärungen von Ministern ihres Kabinetts. Die Minister haben diese Protokollerklärung gemacht, weil sie, aus der Sicht ihrer Ressorts, klarmachen wollen, dass es sowohl für Entwicklungszusammenarbeit als auch für Verteidigung noch größerer Anstrengungen bedarf. Das entspricht auch der politischen Linie der Bundesregierung. Deswegen habe ich das jetzt hier nicht weiter zu bewerten.

Die Bundeskanzlerin hat sich - ich sage es noch einmal - in der Pressekonferenz in Washington sehr deutlich zur weiteren Entwicklung des Verteidigungshaushalts bekannt.

Zusatzfrage: Vielen Dank für die Erläuterung. - Dann schlussfolgere ich daraus: Die Bundeskanzlerin teilt den Inhalt der Protokollerklärung ausdrücklich. Denn das haben Sie gerade gesagt.

StS Seibert: Die Protokollerklärung ist gegeben. Sie ist ein Teil des Beschlusses, den das Bundeskabinett heute gefasst hat.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium: Gibt es in Ihrem Haus die Hoffnung, dass sich Deutschland Anfang der 2020er-Jahre der 2-Prozent-Quote ernsthaft nähern wird? Wie viel Geld müsste nach den Berechnungen Ihres Hauses obendrauf kommen?

Neumann: Ministerin von der Leyen hat sich heute Morgen zum Haushalt 2018 und den Eckwerten 2019 bis 2022 geäußert und hat diese bewertet. Diese Worte stehen für sich. Ich habe von dieser Stelle aus nichts hinzuzufügen.

Zu Ihrer Frage nach dem Gesamtfinanzbedarf: Über die Höhe des Gesamtbedarfs werden wir in den dafür zuständigen Gremien beraten.

Frage: Herr Neymanns, es geht um den Fall Sami A. Das ist ein ehemaliger mutmaßlicher Leibwächter von Osama bin Laden. Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Stamp hat vor einigen Tagen gesagt, der Hauptgrund für eine nicht mögliche Abschiebung in sein Heimatland Tunesien bestehe darin, dass ihm dort Folter drohe, und das Innenministerium bemühe sich schon seit einiger Zeit, dass man von Tunesien eine diplomatische Zusicherung bekomme, dass eine solche Folter nicht stattfinde. Jetzt hat die "Bild"-Zeitung den Minister für Menschenrechte Tunesiens getroffen. Der hat dabei die Zusicherung gemacht, dass keine Folter drohe. Man könne das auch international beobachten lassen. Jetzt frage ich mich natürlich: Wenn sich Ihr Haus schon seit einiger Zeit darum kümmert, warum gelingt der "Bild"-Zeitung das, aber Ihnen nicht?

Neymanns: Vielen Dank für die Frage. - Wir haben dieses Thema schon in der letzten Woche hier behandelt. Sie wissen, dass Abschiebungen grundsätzlich Sache der Länder sind. Ich habe mich dazu geäußert, was die verschiedenen Arbeitsgruppen betrifft, die sich mit diesem Thema befassen. Das ist abschließend. Ich gebe zu: Neues habe ich leider nicht hinzuzufügen, auch nicht dazu, dass sich Minister in Zeitungen äußern.

Zusatzfrage: Wenn nun ein Mitglied der tunesischen Regierung zusichert, dass es keine Folter gibt, würde das die Abschiebung aus Ihrer Sicht erleichtern?

Neymanns: Noch einmal: Wir haben in der letzten Woche, soweit wir konnten, ausführlich dazu Stellung genommen. Ich habe, ehrlich gesagt, nichts Neues hinzuzufügen.

Frage: Herr Neymanns, es gibt aber jetzt einen neuen Stand. Insofern wundert mich ein bisschen, dass Sie auf die letzte Woche verweisen.

Noch einmal die Frage: Gibt es aus Sicht Ihres Ministeriums nach wie vor Gründe, den Ex-Leibwächter von Osama bin Laden nach dieser Erklärung nicht abzuschieben?

Zweite Frage: Gab es in der Vergangenheit schon Fälle, in denen dann abgeschoben wurde, nachdem vorher von den zuständigen Regierungen Erklärungen abgegeben wurden, dass keine Folter erfolgt?

Neymanns: Zu der zweiten Frage: Ja, es gab wenige Fälle, in denen abgeschoben wurde, auch nach Tunesien, nachdem eine diplomatische Zusicherung erteilt wurde; das stimmt.

Zu der ersten Frage: Das ist ein komplizierter Prozess mit vielen Beteiligten. Das wissen Sie. Sie wissen, dass daran Verwaltungsrichter beteiligt waren. Sie wissen, dass Länder beteiligt sind. Sie wissen, dass das Auswärtige Amt, das BMI und sicherlich noch weitere mehr beteiligt sind. Insofern dauert dieser Prozess. Nur weil sich ein Faktor geändert hat, verändert sich die Gesamtlage noch nicht sofort.

Zusatzfrage: Ist das aus Ihrer Sicht der entscheidende Faktor oder tatsächlich nur ein Faktor?

Neymanns: Ich kann die einzelnen Faktoren hier nicht bewerten.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin trifft sich morgen mit dem Direktor des Europäischen Stabilitätsmechanismus, Herrn Regling. Wird dabei auch die Frage der Schulden Griechenlands zur Sprache kommen? - Das ist die eine Frage.

Dann noch eine Frage an Herrn Kolberg: Die Euro-Finanzminister haben Griechenland zuletzt im Mai 2016 Schuldenerleichterungen in Aussicht gestellt. Nach bisheriger Planung soll bis Mitte Mai in der Eurogruppe eine Grundsatzeinigung erzielt werden. Wie weit ist da das Bundesfinanzministerium? Wie steht das Bundesfinanzministerium dazu?

StS Seibert: Die Begegnung am Donnerstag mit Herrn Regling ist ein Meinungsaustausch, wie die Bundeskanzlerin ihn mit den Chefs der europäischen Institutionen immer mal wieder führt. Das ist ein vertraulicher Meinungsaustausch. Ich kann hier keine Themen vorwegnehmen. Aber ich denke, man kann sagen: Es wird um die aktuellen Fragen der Eurozone gehen.

Kolberg: Zu Griechenland: Der Minister war am Wochenende bei dem Treffen der europäischen Finanzminister in Sofia. Dort stand auch Griechenland auf der Tagesordnung. Die Institutionen haben über den Stand des Programms berichtet. Im Moment geht es darum, die vierte Programmüberprüfung durchzuführen. Da sind noch einige Aufgaben zu erledigen.

Gleichzeitig geht es um die Frage, die Sie auch angesprochen haben, nämlich wie es nach dem Programmende weitergeht, ob möglicherweise Schuldenmaßnahmen notwendig sind. Dazu gibt es im Moment keinerlei Vorfestlegungen und Entscheidungen, sondern man ist noch in der Debatte. Deutschland befindet sich zu diesem Thema mit seinen Partnern, mit der Eurogruppe und den anderen internationalen Institutionen im Gespräch. Über diese Fragen wird rechtzeitig vor Programmende entschieden werden.

Zusatzfrage: Die Frage der Schuldenerleichterung für Griechenland hängt auch damit zusammen, ob sich der Internationale Währungsfonds an dem dritten Programm beteiligen wird oder nicht. Ich habe eine Grundsatzfrage: Braucht man jetzt die Beteiligung des IWF an einem Programm, das in drei Monaten abläuft?

Kolberg: Der IWF beteiligt sich schon an den Überprüfungen des ESM-Anpassungsprogramms, die gerade laufen. Der IWF ist eng darin eingebunden. Am 20. Juli 2017 hat er, wie Sie wissen, ein eigenes Programm aufgelegt und beschlossen. Die Auszahlung der Mittel dieses Programms setzt voraus, dass Griechenland bestimmte Bedingungen erfüllt und dass die Schuldentragfähigkeit aus IWF-Sicht gegeben ist. In diesen Gesprächen - das habe ich gerade gesagt - befinden wir uns momentan. Ich kann aber hier noch von keinem Ergebnis berichten.

Frage: Herr Neumann, wie heute Morgen zu lesen war, fliegen ganz viele Eurofighter nicht richtig, beziehungsweise sie fliegen, aber sie sind nicht kampfbereit. Was können Sie uns denn dazu sagen?

Neumann: Sie hatten ja heute Morgen schon einmal bei uns nachgefragt. In Ergänzung oder Wiederholung dieser Antwort kann ich hier gerne noch einmal einige Punkte aufgreifen. Wie gewohnt bitte ich um Verständnis dafür, dass wir natürlich zu operationellen Details über die Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte keine Stellung nehmen können.

Die Schlussfolgerungen in einigen Medien bezüglich der Einsatzbereitschaft des Eurofighters und der Bündnisverpflichtungen kann das BMVg allerdings nicht nachvollziehen. Ohne auf Details einzugehen, kann ich das vielleicht grundsätzlich erläutern: In der Berichterstattung werden zwei Dinge nebeneinandergestellt, die unterschiedlichen Bedingungen unterliegen, zum einen die Momentaufnahme der materiellen Einsatzbereitschaft - diese unterliegt den Bedingungen des Routinedienstbetriebs, der derzeit geleisteten Einsätze oder einsatzgleichen Verpflichtungen oder von Übungen - und zum anderen die Verpflichtungen aus dem Anzeigen von Kräftedispositiven gegenüber der Nato. Diese schlüsseln sich in unterschiedliche Kategorien auf. Diese Bereitstellungszeiten liegen zwischen wenigen Tagen und bis zu einem halben Jahr.

Zusatzfrage: Sie sagten ja schon, es gebe zwei Kategorien. Die eine ist betriebstechnischer Natur, wie ich sagen will, die andere ist bewaffnungstechnischer Natur. Addieren die sich nun auf? Ist eigentlich über die QRA hinaus eine weitere Nato-Anforderung derzeit unmittelbar leistbar?

Neumann: Ich kann Ihnen sagen, dass die Luftwaffe ihren derzeitigen Einsatzverpflichtungen nachkommen kann. Derzeit ist das in der Tat die QRA, aber, wie Sie wissen, wird die Luftwaffe ab September wieder die Sicherung des Luftraums über den baltischen Staaten übernehmen. Noch einmal: Mit Blick auf die Zeitlinien geht das BMVg davon aus, dass diese Einsatzverpflichtungen erfüllt werden können.

Frage: Zu diesen Nato-Verpflichtungen habe ich eine ganz einfache Frage. Wenn man einmal vom besten Fall ausgeht, nämlich sozusagen von einer Alarmierungszeit von einem halben Jahr, könnte denn bis dahin die angemeldete Zahl von Eurofightern für einen echten Einsatz bereitgestellt werden?

Neumann: Das kann ich von dieser Stelle aus nicht beantworten. Sie wissen, dass es vielfältige und komplexe Probleme sind, denen wir uns gerade ausgesetzt sehen. Die Trendwenden sind eingeleitet worden. Wir brauchen jetzt Zeit und vor allem auch das Geld, um diese Einsatzbereitschaftslage zu verbessern.

In dem speziellen Fall dieser Kühlsysteme, den Sie ja auch erwähnt haben, ist es in der Tat so, dass wir hoffen, dieses Problem in einigen Wochen bis Monaten wieder in den Griff zu bekommen. Das würde wiederum mit den Zeitlinien übereinstimmen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Iran, Israel, USA: Wie beurteilt das Auswärtige Amt die Position sowohl Netanjahus als auch Trumps, dass der Iran durch zurückgehaltene Dokumente über ein früheres A-Waffen-Programm dem Abkommen sozusagen die Grundlage entzogen habe? Ist das ein, wie Herr Röttgen sagte, Täuschungsmanöver, um Trumps Ausstieg zu legitimieren, oder hält sich das Auswärtige Amt nach wie vor an die Aussage, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem Abkommen bis jetzt erfüllt?

StS Seibert: Ich kann auch gerne anfangen. Zunächst einmal würde ich das wiederholen, was wir in Reaktion auf die Darlegungen von Ministerpräsident Netanjahu schon gesagt haben. Das sind Informationen, die nun im Detail sehr sorgfältig analysiert und bewertet werden müssen - von uns wie aber natürlich vor allem auch von der IAEO, die dafür der richtige Ansprechpartner ist. Wir sind also der Meinung, dass sie unverzüglich mit diesen israelischen Informationen befasst werden muss.

Was klar ist, ist, dass die internationale Gemeinschaft - wir inklusive - großen Zweifel daran hatte, dass der Iran ein ausschließlich friedliches Atomprogramm verfolgte. Genau aus diesem Grunde ist ja nach jahrelangen Verhandlungen dann 2015 auch das Nuklearabkommen abgeschlossen worden. Genau aus diesem Grund hat man ja dieses Nuklearabkommen nun nicht auf reinem Vertrauen gegründet, sondern man hat ihm ein wirklich beispiellos tiefgreifendes und robustes Überwachungssystem der IAEO mitgegeben, damit eben die Einhaltung des Abkommens überwacht werden kann. Dieses unabhängige Überwachungssystem ist auch in Zukunft notwendig, um eben die Einhaltung der nuklearen Beschränkungen, die dem Iran durch das Abkommen auferlegt worden sind, und die nunmehr ausschließlich friedliche Nutzung der Atomenergie durch den Iran sicherzustellen.

Aber noch einmal: Wichtig ist, dass wir jetzt in der Lage sind und dass vor allem auch die IAEO in der Lage ist, die von Israel vorgestellten Informationen sehr schnell zu studieren und auszuwerten.

Burger: Dem habe ich eigentlich auch nicht sehr viel hinzuzufügen. Der Außenminister hat sich gestern auch gegenüber einer großen deutschen Zeitung dazu geäußert und hat genau dieselben Punkte betont. Die Wiener Atomvereinbarung mit dem Iran setzt gerade nicht auf Treu und Glauben, sondern auf lückenlose Kontrolle. Deswegen muss jetzt schnellstmöglich die IAEO Zugang zu den israelischen Informationen bekommen und klären, ob es darin tatsächlich Hinweise auf einen Verstoß gegen das Abkommen gibt.

Zusatzfrage: Meine konkrete Frage war, ob die Bundesregierung mit Stand von heute bei ihrer Einschätzung bleibt, dass der Iran sich bislang an seine Verpflichtungen, die aus dem Abkommen resultieren, gehalten hat.

Halten Sie es, davon ausgehend, dass auch Israel über eigene Atomwaffen verfügt, für sinnvoll oder geboten, dass die IAEO Inspektionsmöglichkeiten in Israel zur Überprüfung erhält?

Burger: Ganz grundsätzlich: Sie haben recht, bisher war es unser Informations- und Kenntnisstand und in dieser Hinsicht auch Konsens zwischen den E3+3, auch bestätigt von der IAEO, dass sich der Iran seit 2015 an die Bestimmungen des JCPOA gehalten hat. Die Frage, ob sich aus den israelischen Informationen jetzt eine veränderte Bewertung ergibt, muss geprüft werden. Genau deshalb plädieren wir dafür, dass diese Informationen so schnell wie möglich der IAEO zur Verfügung gestellt werden.

Zusatz: Die zweite Frage?

Burger: Entschuldigung! Was war die zweite Frage?

Zusatzfrage JESSEN: Halten Sie, da ja davon auszugehen ist, dass auch Israel über eigene, nicht offiziell deklarierte Atomwaffen verfügt, eine Überprüfung, eine Inspektion durch die IAEO in Israel für sinnvoll, erstrebenswert oder geboten?

Burger: Israel ist nach meinem Kenntnisstand kein Vertragsstaat des Nichtverbreitungsvertrages.

Zusatz: Nein. Aber es ist - und ich denke nicht, dass das jemand bezweifelt - im Besitz von Atomwaffen.

Burger: Dazu habe ich keine Information.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium zum Thema des Gesetzentwurfs zum Familiennachzug. Ich weiß, dass er in der Ressortabstimmung ist. Aber hat man insoweit Fortschritte erzielt, als in Aussicht steht, dass er nächste Woche ins Kabinett kommen kann?

Neymanns: Das Thema hatten wir hier schon häufig. Der Gesetzentwurf ist in der Ressortabstimmung. Die Verbändebeteiligung ist gestern oder vorgestern eingeleitet worden. Das Ziel ist, schnell ins Kabinett zu kommen. Aber die Ressortabstimmung ist zu Ende, wenn sie zu Ende ist.

Zusatzfrage: Heißt das also, dass Sie keinen Termin im Auge haben?

Neymanns: Den schnellstmöglichen.

Frage: Können Sie sagen, was rein formal der späteste Termin für die Kabinettsbefassung ist, damit das Gesetz, wie verabredet, punktgenau zum August in Kraft treten kann? Können Sie sich bis in den Juni oder Juli Zeit lassen, oder muss es noch im Mai sein?

Neymanns: Ehrlich gesagt, habe ich die Berechnung jetzt nicht dabei. Ich würde aber für die Kabinettsbefassung von einem früheren Termin als im Juni oder Juli ausgehen.

Zusatzfrage: Genau. Kann es sein, dass der nächste Mittwoch der letztmögliche Termin ist?

Neymanns: Ich müsste, ehrlich gesagt, spekulieren, weil mir die Berechnung schlichtweg nicht vorliegt. Das tut mir leid.

Frage: Es geht um den Besuch der Bundeskanzlerin in Washington in der vergangenen Woche. Sie hat die Möglichkeit erwähnt, noch einmal bilaterale Handelsgespräche zwischen der EU und den USA zu beginnen. Wie realistisch ist es, dass es zu solchen bilateralen Gesprächen zwischen der EU und den USA kommt?

StS Seibert: Das ist eine Einschätzungsfrage, die ich Ihnen jetzt nicht beantworten kann. Wichtig ist jedenfalls - und das war richtig -, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika schon in den vergangenen Wochen das Gespräch miteinander sehr intensiv geführt haben, Herr Ross auf der einen Seite und Frau Malmström von der Kommission für die Europäischen Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite. Es ist auch wichtig, dass das weiterhin geschehen wird.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Präsident Trump beschlossen hat, die Europäische Union für einen weiteren Monat von den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium auszunehmen. Unsere Erwartung ist - das haben wir sowohl in Washington als auch nach der Entscheidung gesagt - eine dauerhafte Ausnahme für die Europäische Union. Nun werden wir das weitere Vorgehen mit den Mitgliedsstaaten beraten.

Es war richtig, bisher intensiv das Gespräch zu suchen. Das wird auch weiterhin der Weg sein müssen, und zwar auf Grundlage der Überzeugung, dass das, was es an transatlantischem Handel gibt, für beide Seiten von sehr großer Bedeutung ist und dass keine der beiden Seiten ein Interesse daran haben kann, dass diese Situation eskaliert und sich die Handelsbeziehungen insgesamt verschlechtern. Im Gegenteil, sowohl die USA als auch Europa würden davon profitieren, wenn sich die Handelsbeziehungen noch vertieften. Deswegen ist es nach unserer Überzeugung richtig, gemeinsam eine positive Handelsagenda zwischen Europa und den Vereinigten Staaten zu entwickeln. Aber dafür müssen jetzt die Gespräche geführt werden, natürlich zunächst einmal innerhalb der Europäischen Union.

Frage: Ich möchte die Frage an das Wirtschaftsministerium weiterleiten. Herr Altmaier hat darauf hingewiesen, dass es auch innerhalb Europas schwierig ist, diese Gespräche zu führen, weil es auch da unterschiedliche Auffassungen - Stichwort "Frankreich" - gibt. Können Sie genauer erläutern, wo innerhalb Europas die Hürden sind oder wie Herr Altmaier sie beseitigen will?

Jornitz: Lassen Sie mich vorweg noch einmal sagen, dass es im Wesentlichen darum geht, dass wir auf der Welt nicht mehr Zölle wollen, sondern weniger Zölle. Es werden immer die Pkw-Zölle diesseits und jenseits des Atlantiks genannt. Aber wenn man das ganz allgemein betrachtet, sieht man, dass in den USA zum Beispiel Zölle von 350 Prozent auf Tabak oder von 163 Prozent auf Erdnüsse existieren, während die EU darauf null Prozent Zoll hat. Das sollte man auch nicht vergessen.

Was den Entscheidungsprozess innerhalb der Europäischen Union anbetrifft, so gibt es natürlich Gespräche mit unseren europäischen Partnern, die dann in weitere Gespräche mit den USA über die Senkung von Zöllen münden können. Diese Gespräche führen wir jetzt. Ich kann sie nicht näher kommentieren.

Frage: Herr Strater, ich möchte an die Ausführungen von Herrn Scholz zum Haushalt anknüpfen. Es wurde die Frage gestellt, ob der Haushalt möglicherweise auch Zahlungen des Bundes für Hardwarenachrüstungen beim Diesel beinhaltet. Darauf hat Herr Scholz sehr klar mit Nein geantwortet und gesagt, das sei Aufgabe der Privatwirtschaft. Da der Haushalt einvernehmlich beschlossen wurde, gehe ich davon aus, dass das damit auch die Position des Bundesverkehrsministers ist.

Bedeutet das, dass nunmehr auch der Verkehrsminister fordert, dass die Privatwirtschaft Hardwarenachrüstungen beim Diesel macht und finanziert, oder ist das Thema damit sozusagen endgültig vom Tisch?

Strater: Es hat sich keine neue Situation ergeben. Sie kennen die Position des Ministers zum Thema der Hardwarenachrüstungen. Er hat rechtliche, technische und finanzielle Bedenken. Daran hat sich nichts geändert. Er sagte, in die alte Dieselflotte zu investieren, ist nicht nur eine Investition in die Vergangenheit, sondern braucht unglaublich lange Zeit. Deswegen hat sich an dieser Position nichts geändert.

Zusatzfrage: Bedeutet das also, dass das, was Herr Scholz vorhin hier vorgetragen hat, eine Hardwarenachrüstung sei Aufgabe der Privatwirtschaft, in dem Fall nur die Meinung von Herrn Scholz ist, aber nicht die Position des Verkehrsministers, obwohl er dem Haushalt insgesamt zugestimmt hat?

Burger: Wenn Sie auf die PK hier vor der Regierungspressekonferenz Bezug nehmen, dann müssen Sie schon auch die Frage mitreferieren. Er wurde gefragt, wie er eine Finanzierung sieht. Er wurde nicht gefragt - so habe ich es jedenfalls verstanden -, wie er grundsätzlich zu dem Thema steht.

Zusatzfrage: Ich möchte gern noch einmal auf den Iran zurückkommen. Herr Netanjahu hat angekündigt, dass in Kürze sämtliche Unterlagen durch Experten - ich glaube, durch Experten des israelischen Geheimdienstes - auch anderen Regierungen - er hat unter anderen namentlich auch die deutsche erwähnt - zur Verfügung gestellt werden.

Sind diese Experten schon da? Haben Sie das Material dabei, oder für wann ist der Besuch avisiert? Wie werden Sie damit umgehen? Werden Sie es selbst studieren oder gleich an die IAEO weiterleiten?

Burger: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat Herr Netanjahu auch angekündigt, das Material der IAEO zur Verfügung zu stellen. Wir sind mit der israelischen Seite dazu in Kontakt. Aber ich kann Ihnen jetzt keinen konkreten Termin nennen.

Zusatzfrage: Wird die deutsche Seite, wenn sie kommen, das Material selbst intensiv studieren?

Burger: Selbstverständlich.

Mittwoch, 2. Mai 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 2. Mai 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/05/2018-05-02-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2018

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