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PRESSEKONFERENZ/1656: Regierungspressekonferenz vom 25. April 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 25. April 2018
Regierungspressekonferenz vom 25. April 2018

Themen: Kabinettssitzung (Nationales Reformprogramm 2018, Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2018), Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, Fachkräftemangel in der Pflege, AnKER-Zentren, Syrien, Ermittlungsverfahren gegen eine Mitarbeiterin des BAMF wegen der Verleitung zu Asylmissbrauch, Aufenthalt des früheren Leibwächter von Osama bin Laden in Deutschland, Entscheidung der bayerischen Landesregierung zum verpflichtenden Aufhängen von Kruzifixen in bayerischen Behörden, Reise der Bundeskanzlerin nach Washington, Kritik des Bundesrechnungshofs hinsichtlich der Bewertung des Nutzens kieferorthopädischer Behandlungen, geplante Einführung einer Musterfeststellungsklage, Nuklearabkommen mit Iran, Kampf gegen den IS, Forderungen nach einer Steuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoffen

Sprecher: StS Seibert, Steffen (BMJV), Ewald (BMG), Neymanns (BMI), Breul (AA), Haufe (BMU)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Das Kabinett hat sich zunächst mit dem sogenannten Nationalen Reformprogramm 2018 befasst. Dieses Nationale Reformprogramm ist die offizielle Antwort der Bundesregierung auf den Länderbericht der Europäischen Kommission, der sich seinerseits mit der Bundesrepublik Deutschland befasst hat.

In wenigen Worten zusammengefasst: Die deutsche Wirtschaft ist in einem kräftigen und breit angelegten Aufschwung. Das steht auch in dem Nationalen Reformprogramm. Es zeigt, dass wir die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Rates entschlossen angehen, auch die aktuellen Herausforderungen in der Wirtschaftspolitik. Was heißt das konkret? - Wir nutzen finanzpolitische Spielräume, um in Infrastruktur, in Digitalisierung, in Bildung und Forschung zu investieren und um die Entlastung von Bürgern und Unternehmen vorzunehmen. Wir setzen unsere Finanzpolitik, die sowohl wachstums- als auch zukunftsorientiert ist, fort. So wollen wir langfristig solide Grundlagen für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland schaffen.

Auch im Hinblick auf die Europa-2020-Strategie, bei der sich die europäischen Mitgliedsstaaten gemeinsame Ziele gesetzt hatten, war Deutschland erfolgreich. So kann man es in diesem Bericht auch nachlesen. Die allgemeine Erwerbstätigenrate in Deutschland liegt über dem EU-Ziel. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist zurückgegangen. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind angestiegen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch ist erhöht worden.

Das zweite große Thema im Kabinett war heute die Rentenerhöhung, die zum 1. Juli 2018 für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gültig wird. Das Kabinett hat die dazu notwendige Verordnung beschlossen. In den alten Bundesländern werden die Renten um 3,22 Prozent erhöht, in den neuen um 3,37 Prozent. Das wird möglich durch die weiterhin gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und durch steigende Löhne. Denn die für die Renten relevante Lohnentwicklung des Jahres 2017 ist positiv ausgefallen. Sie lag im Westen bei 2,93 Prozent, im Osten bei 3,06 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 95,8 Prozent des Westwertes erreicht.

Das waren die beiden Themen des Kabinetts.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Steffen zu einem kleineren Thema, das aber für viel Wirbel sorgt. Wie ist es mit dem § 219a? Wird die Ministerin dazu jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen oder nicht? Andere Minister sagen, das sei völlig unnötig und komme nicht infrage. Was ist da los?

Steffen: Gern. Ein kleineres Thema ist es für uns natürlich nicht, sondern es ist ein sehr wichtiges Thema. Dazu haben heute Gespräche stattgefunden. Das sind interne Gespräche. Daher kann ich leider nichts zum Inhalt sagen. Ich denke, die Gespräche heute waren sehr konstruktiv. Wir sind auf einem guten Weg und werden, wie wir es hier ja auch schon gesagt haben, zeitnah einen Entwurf vorlegen.

Zusatzfrage: Können Sie das genauer ausführen, auch inhaltlich?

Steffen: Ich muss leider bei der Formulierung "zeitnah" bleiben.

Frage: Ich wüsste gern, ob sich Bundesregierung die SPD-Forderung zu eigen macht, dass spätestens bis zum Herbst eine Reform erfolgen muss. Insbesondere wüsste ich gern, wie dieser Sachverhalt vom Gesundheitsministerium eingeschätzt wird.

StS Seibert: Die Bundesregierung ist von den Koalitionsfraktionen aufgefordert worden, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und dazu einen Vorschlag zu machen. Dazu laufen - wir haben die Kollegin gerade gehört - Beratungen. Den Abstimmungen und Beratungen innerhalb der Bundesregierung kann und werde ich hier nicht vorgreifen.

Zusatz: Ich fragte aber nach einer Fristsetzung.

StS Seibert: Ich habe das dazu gesagt, was den Auftrag, den die Bundesregierung von den Koalitionsfraktionen bekommen hat, und die Arbeiten, die jetzt dazu laufen, betrifft.

Ewald: Ich kann das eigentlich nicht weiter ergänzen. Es finden weiterhin Gespräche statt. Sie alle werden von dem guten Geist getragen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Ansonsten schließe ich mich den Einschätzungen von Herrn Seibert an.

Zusatzfrage: Können diese Gespräche über den Herbst hinaus dauern?

Ewald: Ich kann Ihnen dazu aktuell keine Prognose mitteilen.

Frage: Der gute Geist bestand heute Vormittag darin, dass eine Pressemitteilung aus dem BMG kam: Keine Gesetzesänderungen. - Wie ordnen Sie das ein?

Ewald: Herr Spahn hat seine Position dazu mehrfach öffentlich vorgetragen und gesagt, dass man anstrebt, dass sich Frauen in schwierigen Konfliktsituationen gut informieren können und dass dieses Ziel aus seiner Sicht auch umfänglich ohne eine Änderung des § 219a zu erreichen ist. Aber wie gesagt: Dazu finden jetzt Gespräche statt, und diese Gespräche werden auch weitergehen.

Frage: Auch eine Frage an das Gesundheitsministerium: Heute gibt es die Antwort auf die Anfrage nach den fehlenden Pflegern und Fachkräften in der Pflege, insgesamt 35. Wie will die Bundesregierung diese Stellen besetzen, nachdem es ja keine Fachkräfte auf dem Markt gibt? Was tun Sie dafür? Wie lange wird es Ihrer Ansicht nach dauern, bis alle diese Stellen besetzt sind?

Ewald: Vielen Dank für die Frage. - Das sind neuere Zahlen, die im Rahmen einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch unser Haus kommuniziert worden sind. Sie wissen, dass im Koalitionsvertrag vereinbart ist, dass in Pflegeeinrichtungen ein Sofortprogramm auf den Weg gebracht werden soll - 8000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege, die durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden. Das ist der erste Schritt. Durch diese neuen Fachkräftestellen werden wir auch zu einer Entlastung der Pflegekräfte in den Einrichtungen beitragen. Minister Spahn hat bereits angekündigt, dass er zu diesem Vorhaben in Kürze ein Gesetzesvorhaben vorlegen will. Das bezieht sich auf das Sofortprogramm.

Um dauerhaft ausreichend Personal im Pflegebereich zu bekommen, sind natürlich mehr Stellschrauben notwendig. Dabei geht es um die Bezahlung nach Tarif; in diesem Bereich wird eine deutliche Stärkung angestrebt. Es geht darum, die Arbeitsbedingungen attraktiver zu machen und die Ausbildung zu stärken. Das alles bildet sich im Koalitionsvertrag ab und wird jetzt angegangen.

Zusatzfrage: Werden diese 8000 Stellen überhaupt besetzt werden?

Ewald: Wir gehen davon aus, dass diese Stellen besetzt werden können, zumal eine Finanzierungszusage durch die gesetzliche Krankenversicherung dahintersteht.

Richtig ist: Der Arbeitsmarkt ist so, wie beschrieben. Aber es ist sozusagen ein erster Schritt, ein Sofortprogramm. Das hat der Minister auch immer kenntlich gemacht. Aber um dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflege sozusagen dauerhaft zu begegnen, bedarf es auch der von mir genannten Stellschrauben, um zusätzliche Anreize zu setzen.

Frage: Eine Frage an das BMI: Die GdP hat es strikt abgelehnt, in sogenannten AnKER-Zentren, die sie als Lager bezeichnet, mitzuwirken. Sie sehe wohl keine verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz von Bundespolizei dort.

Wie geht das BMI mit dieser, wenn man so sagen will, Kampfansage um, und welches ist die juristische Grundlage für den Betrieb dieser Zentren?

Neymanns: Vielen Dank für die Frage. Sie wissen, dass der Minister angekündigt hat, Ende Mai oder Anfang Juni einen Masterplan Migration vorzulegen. Wesentlicher Bestandteil davon werden auch die AnKER-Zentren sein.

Die Grundzüge der AnKER-Zentren kennen Sie aus dem Koalitionsvertrag. Details werden gerade weiter ausgearbeitet, fachlich, aber auch in Absprache mit den Ländern. Über die Frage, wer denn die AnKER-Zentren konkret betreibt und auf welcher Grundlage dieser Betrieb dann stattfindet, wird in den nächsten Wochen entschieden werden müssen.

Zusatzfrage: Heißt das, die bisherigen Meldungen darüber, dass das erste dieser Zentren von der Bundespolizei betrieben werden soll - das ist ja der Stand der Informationslage -, sind falsch? Ist das noch nicht entschieden?

Neymanns: Ja, die Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Syrien, Russland und UN. Nach Medienberichten soll es wohl eine Idee seitens der westlichen Staaten geben, mithilfe einer Resolution aus dem Jahr 1950 den Sicherheitsrat beziehungsweise das Veto der Russen im Sicherheitsrat zu umgehen und die Sache in die Vollversammlung zu ziehen. Mich würde interessieren, was die Bundesregierung von so einem Vorschlag hält.

Breul: In der Tat gibt es innerhalb der Vereinten Nationen für den Fall, dass der Sicherheitsrat blockiert ist, Möglichkeiten, um ohne diesen zu agieren. Aber ich will ganz offen sagen: Wir setzen eigentlich darauf, dass der Sicherheitsrat handlungsfähig wird. Das ist das entscheidende Organ für Frieden und Sicherheit in der Welt. Das ist das Organ, das das syrische Regime zur Rechenschaft ziehen kann. Das ist das Organ, in dem auch die Staaten mitarbeiten, also insbesondere Russland, die ihre schützende Hand über das Regime halten. Ohne die Mitarbeit von Russland an einer internationalen Lösung wird es nicht gehen; das hat der Außenminister auch in den letzten Tagen wiederholt unterstrichen.

Darum ist unsere feste Überzeugung: Wir brauchen einen politischen Prozess, wir brauchen eine politische Lösung. Die wird es ohne die Einbindung Russlands nicht geben können. Daher muss man sehen - es gab ja jetzt am Wochenende den G7-Gipfel zu Syrien, und heute gibt es die Brüssel-Konferenz zu Syrien -, dass in unterschiedlichen Formaten daran gearbeitet wird, wie man diesen politischen Prozess wieder auf die Schiene setzen kann. Aber letztendlich wird es ohne den VN-Sicherheitsrat auch nicht weitergehen können.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie sind gegen so eine Verlegung der Entscheidung aus dem Sicherheitsrat in die Vollversammlung, auch für den Fall, dass Russland weiterhin mit seinem Veto alle möglichen Entscheidungen zu Syrien im Sicherheitsrat blockiert?

Breul: Nein, das würde ich so nicht formulieren. Wir sind dabei, zu eruieren, wie man das Momentum für einen neuen politischen Prozess, das es jetzt nach dem erneuten Chemiewaffenangriff gab, in richtige Bahnen lenkt. Mein Punkt war nur: Wir müssen jetzt sehen, welche Prozesse dafür infrage kommen und wie wir weiterkommen. Aber letztlich wird es ohne Russland und ohne die konstruktive Mitarbeit Russlands nicht gehen. Letztlich brauchen wir auch den VN-Sicherheitsrat.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI. Es geht noch einmal um den Korruptionsverdacht im BAMF in Bremen. Dabei ging es ja um 1200 anerkannte Flüchtlinge, die die Voraussetzungen nicht hatten. Ist denn jetzt einigen von ihnen schon der Schutzstatus aberkannt worden?

Zweitens hat Herr Mayer heute im Innenausschuss angekündigt, dass 10 Prozent der positiven Asylentscheidungen jetzt noch einmal überprüft werden sollen. Sind dafür jetzt mehr Stellen im BAMF notwendig? Werden damit externe Dienstleister beauftragt? Wie soll das konkret vonstattengehen?

Neymanns: Routinemäßig überprüfte das BAMF ja stichprobenartig einzelne Asylentscheide, um solche Vorfälle, wie sie jetzt in Bremen passiert sind, zu vermeiden oder auch frühzeitig zu entdecken. Insofern wird das "in house" gemacht.

Das BAMF - das wissen Sie - ist in den letzten Jahren personell extrem aufgestockt worden, sodass ich zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal davon ausgehe, dass das mit den bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im BAMF bewältigt werden muss, insbesondere eben, wie schon gesagt wurde, weil diese stichprobenartige Überprüfung einzelner BAMF-Bescheide sowieso schon zum Qualitätsmanagement des BAMF gehört.

Zu den Einzelfällen und den 1200 Fällen, die Sie gerade angesprochen haben, kann ich jetzt keine Auskunft geben. Sie wissen ja aber, dass es sich in diesen Fällen, glaube ich, überwiegend um Jesiden handelte, die in der Regel auch bei, sagen wir einmal, einem ordentlich verlaufenen Asylverfahren einen Schutzstatus bekommen hätten. Aber hinsichtlich der ganz konkreten Frage zu den Verfahren muss ich gerade passen.

Frage: Herr Neymanns, Ihre Kollegin Frau Korff hatte hier am Montag angekündigt, dass sie hoffe, innerhalb von ein bis zwei Tagen sagen zu können, wie die Kontrollprozesse - Innenrevision usw. - innerhalb des BAMF oder zwischen der BAMF-Zentrale und den Außenstellen besser geregelt werden könnten. Ist mir das entgangen, oder konnten Sie noch nicht liefern?

Neymanns: Lassen Sie mich einmal ganz kurz in meine Unterlagen schauen. Was ich auf jeden Fall jetzt schon einmal sagen kann, während ich meine Zettel suche, ist, dass die Präsidentin des BAMF ja auch heute zusammen mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Innenausschuss war. Im Nachgang zu der Veranstaltung wird das BAMF auf der Webseite ein Statement hinsichtlich der Dinge veröffentlichen, die zum jetzigen Zeitpunkt veröffentlicht werden können.

Ich kann aber zumindest sagen, dass - bitte warten Sie kurz - im Jahr 2017 ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Optimierung der Arbeit im Bundesamt aufgesetzt wurde. Dazu gehört, dass jeder Bescheid vor der Zustellung nach dem Vier-Augen-Prinzip überprüft wird, dass zusätzlich einzelne Verfahrensschritte mittels Checklisten in dezentralen Einrichtungen überprüft werden und dass, wie ich gerade schon dem Kollegen von der dpa gesagt habe, eben stichprobenartig zusätzliche Überprüfungen durchgeführt werden, insbesondere auch durch die Innenrevision, um solche Vorfälle zu vermeiden.

Im Hinblick auf die neuen Erkenntnisse, die jetzt natürlich erst einmal vorläufig sind, ist das Qualitätssicherungskonzept aber auch ergänzt worden, zum einen durch eine Rotation der Qualitätssicherer in den Organisationseinheiten, sodass also sozusagen nicht die gleichen Leute immer die gleichen Prozesse machen, zum anderen dadurch, dass eine zentrale Überprüfung der Schutzquoten für die Herkunftsländer durch das zentrale Qualitätssicherungsreferat, das im BMAF in Nürnberg sitzt, durchgeführt wird, sodass man vergleichen kann, ob es zwischen der einen BAMF-Außenstelle und einer anderen BAMF-Außenstelle große Abweichungen gibt, sowie dadurch, dass das zentrale Aktenmanagement bei der Umverteilung von Akten von einer Außenstelle an eine andere beteiligt wird, um so eben ein Heranziehen von einzelnen Fällen, wie es ja in diesem Fall Bremen der Fall gewesen zu sein scheint, zu vermeiden.

Zusatzfrage: Ist das, was Sie eben gesagt haben - vor allem im zweiten Teil -, jetzt damit das neue Überführungskonzept, das ja am Wochenende nach dem Bekanntwerden der Fälle in Bremen angekündigt wurde, oder sind das nur einzelne Elemente davon?

Neymanns: Das sind jetzt erst einmal einzelne Elemente.

Zusatzfrage: Bekommen wir da irgendwann noch einmal einen geschlossenen Entwurf präsentiert?

Neymanns: Ich weiß nicht, ob Sie noch in dieser Woche einen geschlossenen Entwurf präsentiert bekommen werden, aber das sind jetzt erst einmal die einzelnen Elemente. Die müssen jetzt natürlich operativ umgesetzt und dann noch einmal ausgearbeitet werden. Die Vorfälle werden ja erst noch einmal untersucht - staatsanwaltschaftlich in Bremen und jetzt durch den Bundesrechnungshof in Ergänzung der sowieso anstehenden Prüfung auf die möglicherweise systematischen oder organisatorischen - "Missstände" ist das falsche Wort - Besonderheiten, die solche Einzelfälle oder solche Vorgänge, wie sie jetzt in Bremen passiert sind, irgendwie unterstützen. Insofern ist davon auszugehen, dass im Laufe des Prozesses sicherlich noch mehr Maßnahmen hinzukommen werden.

Frage: Ich frage die Bundesregierung, ob es Bemühungen gibt, den früheren Leibwächter von Osama bin Laden zurück nach Tunesien zu bekommen. Wenn ja, wie sehen die aus?

Neymanns: Selbstverständlich gibt es Bemühungen, den ehemaligen Leibwächter von bin Laden irgendwie zurückzubringen. Sie kennen den Fall sicherlich ein bisschen und wissen, dass es zwei Verwaltungsgerichtsurteile gibt, die Abschiebeverbote erlassen haben. Das letzte - das steht hier auch auf einem Zettel; den muss ich noch einmal suchen - stammt, meine ich, aus dem Jahr 2016. Die AG Statuts, die ja bei uns im BMI angesiedelt ist und zusammen mit Ländern komplizierte, schwierige Fälle von Personen, die eigentlich zur Abschiebung anstehen, behandelt, hat den Fall schon einmal behandelt und wird den Fall in Kürze auch noch einmal neu behandeln. Das wird, wenn ich einmal kurz zum AA-Kollegen herüberschielen darf, in enger Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt, dem BMI und auch dem betroffenen Bundesland geschehen.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die Entscheidung des bayerischen Ministerpräsidenten, Kruzifixe in bayerischen Behörden aufzuhängen. Die Frage geht also an das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium: Wie beurteilen die Bundesregierung und ihre Ministerien die Rechtsnatur dieses Zeichens, des Kreuzes? Ist das ein religiöses Zeichen, oder ist das, wie die bayerische Staatsregierung sagt, sozusagen ein religiös-weltanschaulich neutrales, rein kulturelles Symbol?

Neymanns: Sie wissen, dass wir Entscheidungen von Landesregierungen nicht weiter kommentieren, und eine Rechtsauslegung hinsichtlich eines Kreuzes kann ich hier leider auch nicht vornehmen. Haben Sie insofern bitte Verständnis dafür, dass wir die Entscheidung der bayerischen Landesregierung, die für die bayerischen Landesbehörden gilt, nicht weiter kommentieren können.

Für die Bundesregierung - das wissen Sie vielleicht - gibt es auf jeden Fall seit einiger Zeit, seit Jahren, die Klärung, dass es dem jeweiligen Organisationsrecht der jeweiligen Behördenleitung unterliegt, wie ein Dienstgebäude eingerichtet ist und wie etwa eine Einweihungsfeier für ein neues Dienstgebäude gestaltet werden kann, sodass das für Bundesbehörden sozusagen die Behördenleitung entscheiden kann.

Wenn ich das ergänzen darf: Bei der Einweihungsfeier des neuen BMI-Gebäudes vor etwa drei Jahren waren, wenn ich mich recht erinnere, ein katholischer und ein evangelischer Priester beziehungsweise Pfarrer, ein Imam und ein Rabbiner anwesend.

Zusatzfrage: Ich hatte ja auch bewusst nicht um eine Kommentierung dieser Entscheidung gebeten, weil ich schon erwartet habe, dass Sie das nicht tun würden. Aber die Frage bezieht sich in der Tat auf die Bundesregierung und die untergeordneten Behörden: Wissen Sie konkret von Behörden, in denen behördenintern geregelt ist, dass dort Kruzifixe in Dienstzimmern hängen?

Neymanns: Mir ist für die, glaube ich, 20 nachgeordneten Behörden des BMI keine solche Übersicht bekannt. Ich weiß es also schlichtweg nicht.

Zusatzfrage: Keine Übersicht?

Neymanns: Ich weiß nicht, wie die 20 nachgeordneten Behörden des BMI damit umgehen.

Zusatzfrage: Würde es Ihr Erlass, den ich jetzt zunächst einmal so verstanden habe, dass er sich auf Einrichtungsgegenstände und die Farbe von Wänden bezieht, nach Ihrer Auffassung erlauben, dass zum Beispiel das BAMF entscheidet, dass in Amtszimmern des BAMF Kruzifixe aufzuhängen sind? Wäre das demnach zulässig?

Neymanns: Ja, ich würde das so verstehen, dass das dem Organisationsrecht der jeweiligen Behörde obliegt.

Frage: Auch ich habe dazu eine Frage, vielleicht an Herrn Seibert. Ist Ihnen vielleicht die Haltung der Bundeskanzlerin zu dem bekannt, was das bayerische Kabinett da gestern entschieden hat? Ist das eine gute Art und Weise, die - so war die Entscheidung ja begründet worden - kulturelle Prägung eines Landes zum Ausdruck zu bringen? Wäre so etwas auch für den Bund denkbar, wenn ja, dann auch in der Form einer Art religiösen Symbols?

StS Seibert: Ich schließe mich den Kollegen an: Ich werde hier auch aufgrund ganz grundsätzlicher Überlegungen nicht die Haltung oder Entscheidung des bayerischen Kabinetts kommentieren. Ich kann Ihnen sagen, dass ich von keinen Plänen innerhalb der Bundesregierung weiß, ähnlich zu handeln. Das ist, glaube ich, das, was uns hier alle eint.

Frage: Herr Seibert, nachdem jetzt das Gastgeschenk von Herrn Macron an Herrn Trump so viel Aufmerksamkeit erreicht hat: Mögen Sie uns vielleicht verraten, was die Bundeskanzlerin dem amerikanischen Präsidenten mitbringt?

StS Seibert: Nein, das mag ich nicht. Ich finde, es ist eigentlich ein schöner Brauch, dass es der Beschenkte als Erster erfährt.

Frage: Der Bundesrechnungshof hat ja deutliche Kritik an dem Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen geübt. Wie konkret will das BMG auf diese Kritik reagieren?

Ewald: Zunächst einmal wäre es wünschenswert gewesen - das ist ja eine durchaus komplexe Materie -, wenn sich der Bundesrechnungshof ein wenig differenzierter mit dem Sachverhalt beschäftigt hätte. Der Vorwurf, dass da trotz konstanter Überversorgung 16 Jahre lang nichts passiert sei, ist so nicht zutreffend. Richtig ist, dass wir es mit der Einführung des Systems befundbezogener Indikationsgruppen geschafft haben, zu einem deutlichen Rückgang der kieferorthopädischen Behandlungsfälle zu kommen. Auch ist die Annahme des Bundesrechnungshofes nicht zutreffend, dass das BMG hier eine Nutzenbewertung vornimmt. Sie wissen selber: Wir als Ministerium treffen keine medizinischen Entscheidungen; vielmehr macht das der Gemeinsame Bundesausschuss, der das entsprechend zu bewerten hat. Insofern sind da auch verschiedene Prämissen vom Bundesrechnungshof nicht korrekt getroffen worden.

Richtig ist, dass wir an der Auffassung festhalten, dass an den geltenden Leistungsansprüchen auf kieferorthopädische Versorgung insoweit festzuhalten ist; denn anderenfalls - das muss man auch einmal sagen - wäre auch der Zugang der Leistungen möglicherweise stark abhängig vom Einkommen der Versicherten. Wie gesagt, es gibt mehrere Instrumente in der Selbstverwaltung, die das im Hinblick auf die Verordnung und auf die Frage "Ist das im Einzelnen notwendig?" entsprechend beurteilen. Das ist also eine Bewertung, die nicht unser Haus vornimmt. Grundsätzlich denken wir aber, dass der Zugang zu diesen Leistungen nicht eingeschränkt werden soll, auch vor dem Hintergrund der Fallzahlen, die eigentlich nachweislich rückläufig sind und insoweit auch die Prämisse des Bundesrechnungshofes in dieser Sache nicht bestätigen.

Frage: Ich würde gerne noch einmal auf die Musterfeststellungsklage kommen. Der entsprechende Gesetzentwurf sollte ursprünglich heute ins Kabinett kommen. Das ist nicht geschehen. Allerdings gibt es in der SPD die Einschätzung, dass die Vorbehalte eigentlich so gut wie ausgeräumt sind. Ist es auch die Einschätzung des BMI, das da offenbar Vorbehalte geäußert hat, dass der Entwurf jetzt beschlussreif für das Kabinett ist?

Neymanns: Ressortabstimmungen sind dann zu Ende, wenn sie zu Ende sind. Dass es zügig gehen soll, ist klar, aber eine Perspektive kann ich Ihnen nicht nennen.

Zusatzfrage: Herr Seibert, das Gesetz soll laut Koalitionsvertrag am 1. November in Kraft treten. Besteht da aus Sicht der Kanzlerin ein gewisser Handlungsbedarf, ist da eine gewisse Eilbedürftigkeit gegeben oder nicht?

StS Seibert: Ich habe dem, was der Kollege aus dem Innenministerium gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Dazu laufen die Ressortabstimmungen, und wenn die beendet sind, dann kommt man zu einer Kabinettsbefassung. Ich habe nichts Weiteres dazu zu sagen.

Zusatz: Ja gut, aber die Zeit läuft ja ab.

StS Seibert: Das ist grundsätzlich so, dass die Zeit abläuft. Aber wir haben auch erst Ende April.

Zusatz: Aber Sie haben die Frist gesetzt!

StS Seibert: Ich glaube, das ist allen Beteiligten bekannt. Mit dem im Hinterkopf wird gesprochen.

Frage: An das Auswärtige Amt und möglicherweise auch an Herrn Seibert zum Thema neues Atomabkommen mit dem Iran. Offenbar haben Macron und Trump darüber geredet. Rohani hat sich sehr strikt gegen ein neues Abkommen unter Einbettung des alten Abkommens gewandt. Ist die Macron-Position nur seine oder wird das von anderen europäischen Ländern, in dem Fall speziell Deutschland, unterstützt? Mit welcher Position in dieser Frage, Herr Seibert, geht die Kanzlerin in das Gespräch mit dem US-Präsidenten? Das fällt ja nicht unter die Kategorie Gastgeschenk, insofern könnte man vorab vielleicht darüber reden.

StS Seibert: Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist, dass wir auch zu diesem Thema in ständigem und engem Austausch mit unseren Partnern sind, ganz konkret natürlich hier im Falle des JCPOA mit dem Kreis der E3 und mit unseren amerikanischen Partnern. Ich möchte trotzdem um Verständnis dafür bitten, dass ich dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit Präsident Trump am Freitag in dem Punkte nicht vorgreifen kann. - Ich weiß nicht, ob der Kollege aus dem Auswärtigen Amt noch etwas sagen möchte.

Breul: Ich kann dazu vielleicht noch kurz ergänzen, denn ich glaube, dass es diesbezüglich nach dem Besuch von Herrn Macron gestern bei Trump durchaus einige Missverständnisse in der medialen Berichterstattung gegeben hat.

Für uns bleibt die Position klar: Oberste Priorität hat der Erhalt der Wiener Nuklearvereinbarung und deren vollumfängliche Umsetzung von allen Seiten. Die Nuklearvereinbarung wurde von sieben Staaten und der EU ausgehandelt und kann sozusagen nicht von einer Teilgruppe - oder was auch immer - neu verhandelt oder ersetzt werden. Klar ist aber auch, dass wir über die Nuklearvereinbarung hinaus sicherstellen wollen, dass das iranische Nuklearprogramm in Zukunft immer ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Ebenso sind wir wie die USA besorgt über Irans ballistisches Raketenprogramm und über die problematische Rolle des Iran in der Region - darüber haben wir hier schon häufig gesprochen.

Präsident Macron hat jetzt vorgeschlagen, dass es zur Lösung dieser Fragen vielleicht zusätzlicher Vereinbarungen mit dem Iran bedarf. Diesen Vorschlag muss man sich jetzt genauer anschauen. Die Frage wird auch sein, ob und unter welchen Umständen der Iran bereit ist, sich auf diesen Prozess einzulassen. Sie haben ja gerade schon die ersten iranischen Reaktionen zitiert.

Insofern: Wir stehen da in engem konstruktivem Austausch innerhalb der E3 mit den USA. Wir teilen die Analyse, wir teilen die Sorgen, und suchen jetzt nach dem richtigen Prozess. Klar bleibt aber auch - und von daher ist Ihre Wortwahl oder die Wortwahl dessen, was Sie zitiert haben, da vielleicht ein bisschen missverständlich. Ein neues Nuklearabkommen steht also nicht im Raum. Wir wollen JCPOA erhalten und wir wollen darüber hinaus die Fragen, die ich vorhin aufgezählt habe, angehen.

Zusatzfrage: Als dieses Thema hier in der Vergangenheit - auch in der jüngeren Vergangenheit - diskutiert wurde, war die Position des Auswärtigen Amtes, dass sich nach Ihrem Eindruck der Iran an seine Verpflichtungen aus dem Abkommen hält. Gilt das unverändert, ist das aktueller Stand, hält Ihre Ansicht da an?

Breul: Ja.

Frage: Noch einmal an das Auswärtige Amt: Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass es zu einer Erstarkung des IS im Irak gekommen ist oder im Moment kommt? Im Zusammenhang damit stehen auch Angriffe der irakischen Luftwaffe gegen IS-Stützpunkte/-Nester/-Regionen in Syrien. Halten Sie diese Angriffe für angemessen?

Breul: Ich glaube, wir haben hier schon wiederholt betont, dass es der irakischen Regierung und natürlich insbesondere auch den kurdischen Einheiten gelungen ist, den IS zurückzudrängen. Wir haben auch immer wieder betont: Der IS ist nicht besiegt. Das ist ja letztlich auch die Grundlage für unser fortgesetztes Engagement in der Anti-IS-Koalition. Es ist für uns daher nicht überraschend, wenn es jetzt wieder zu Kampfhandlungen kommt, weil der IS sich neu formiert und vielleicht an neuen Orten auftritt und aktiv wird.

Von daher kann ich Ihnen jetzt von hier aus keine umfassende Sicherheitsanalyse bieten. Wir müssen das noch einmal beobachten. Die Meldungen haben wir natürlich auch gesehen, aber es kommt für uns jetzt auch nicht überraschend.

Zusatzfrage: Und was sagen Sie zur Frage nach der Angemessenheit von Einsätzen der irakischen Luftwaffe in Syrien?

Breul: Da müsste ich mir den Einzelfall angucken, das habe ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht vorliegen.

Frage: An das Umweltministerium: Zu Beginn der Woche war schon eine Plastiksteuer auf Wegwerfverpackungen das Thema. Da war Ihr Haus noch zurückhaltend. Jetzt gibt es jüngste Erkenntnisse von Arktisforschern über massive Einschlüsse von Plastikpartikeln im Polareis wie auch in Meereslebewesen, die dann in unsere Nahrungskette gelangen. Ändern diese neuen Erkenntnisse etwas daran, treten Sie jetzt dem Gedanken an die Einführung einer Plastiksteuer näher?

Haufe: Wir haben diese Studie auch gesehen und haben sie uns genauso beunruhigt angesehen. Da geht es ja darum, dass unerwarteterweise im Eis in der Arktis sehr hohe Mengen an kleinen Plastikteilchen in sehr hoher Konzentration auf kleineren Flächen gefunden worden sind. Das bestätigt uns darin, dass die Anstrengungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebenem, den Umgang mit Kunststoffen, mit Plastik grundsätzlich zu verändern, weiter voranzutreiben sind. Wir haben als Bundesregierung innerhalb der G7 und innerhalb der G20 jeweils einen Meeresschutzaktionsplan verabschiedet, der genau dieses Thema Plastikvermüllung der Meere adressiert. Diesen Plan müssen wir in den nächsten Monaten und Jahren mit Leben ausfüllen. Wir können dieses Problem nur global lösen. Klar ist aber auch, dass wir als ein Land, in dem viele Kunststoffe genutzt werden und in dem auch viele Kunststoffe hergestellt und auch exportiert werden, auch eine gewisse Verantwortung haben. Wir selbst haben ein Recyclingsystem, das sehr gut arbeitet und bei dem Kunststoffe im großen Maßstab recycelt werden - immer noch nicht genügend, deswegen werden auch die Recyclingquoten in den nächsten Jahren ansteigen, und zwar deutlich ansteigen.

Was das Thema Plastiksteuer betrifft, muss ich sagen: Das klingt gut, klingt verlockend; die Frage ist nur, ob eine Plastiksteuer genau das erreichen kann, was wir brauchen, nämlich einen nachhaltigen Umgang mit Kunststoffen, genauer zu schauen "Wo brauchen wir Plastik und wo brauchen wir Plastik vielleicht nicht?" und letztlich dafür zu sorgen, dass keine Kunststoffe in die Umwelt gelangen. Das sind jede Menge Ziele, und die Umweltministerin sagt: Dass eine Plastiksteuer das alles erreicht, muss noch bewiesen werden. Die Europäische Union legt ja ein Kunststoffpaket vor, mit dem sie eine Politik einleiten will, die einen wesentlich nachhaltigeren Umgang mit Kunststoffen vorsieht. Da werden verschiedene Instrumente diskutiert werden; vielleicht ist darunter auch eine Steuer. Heute werde ich aber sicherlich nicht sagen, dass wir für eine Plastiksteuer sind, denn das ist nicht der Fall.

Frage: Sie sagten, sie müssten erst einmal schauen, ob das eine Lenkungswirkung entfalten kann. Beim Dosenpfand - das ist keine Steuer, aber es ist eben auch eine finanzielle Belastung - hat sich ja durchaus eine auch reduzierende Lenkungswirkung ergeben. Wäre das nicht ein Anlass, darüber nachzudenken, ob das dann vielleicht auch für Einwegplastik gelten könnte?

Haufe: Einwegplastik gibt es in verschiedenster Form, Sie brauchen es zum Beispiel auch bei Medizinprodukten; Sie brauchen Einwegplastik, es ist ein wichtiges Detail, um Hygiene bei Lebensmitteln und gerade auch im Gesundheitsbereich zu gewährleisten. Das heißt, so eine einfache Regelung - "Ich mache mal eine Steuer auf Einwegplastik" - ist nicht so einfach, denn dann müssten wir politisch festlegen, für welche Produktgruppen so etwas sinnvoll wäre und für welche nicht. Ich weiß nicht, ob wir darüber eine politische Entscheidung treffen wollen.

Das Thema ist ganz klar: Wegwerfen und schneller Gebrauch von Kunststoffprodukten ist ziemlich ressourcenschädigend. Aber noch einmal: Das alles immer nur mit einer Steuer beregeln zu wollen, ist sehr einfach gedacht.

Mittwoch, 25. April 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. April 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/04/2018-04-25-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2018

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