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PRESSEKONFERENZ/1603: Regierungspressekonferenz vom 2. Februar 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 2. Februar 2018
Regierungspressekonferenz vom 2. Februar 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des Ministerpräsidenten Italiens, Besuch des Präsidenten des Europäischen Rates, Besuch des Präsidenten der Europäischen Kommission, Übergabe des Valentinsgrußes des Zentralverbands Gartenbau), Einlagensicherung, Familiennachzug/EU-Flüchtlingspolitik, Finanzrahmen des Bundes für die nächsten vier Jahre, Forderungen der US-Stahlindustrie nach Importbeschränkungen, Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, Förderung von Diesel-Fahrzeugen, Wiederaufbau der deutschen Botschaft in Kabul/Asyllagebericht für Afghanistan, Bonuszahlungen der Deutschen Bank, US-Steuerreform

Sprecher: StS Seibert, Kolberg (BMF), Breul (AA), Dimroth (BMI), Langenbruch (BMUB), Baron (BMWi), Friedrich (BMVI)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Termine der Bundeskanzlerin sind relativ übersichtlich.

Am Mittwoch, dem 7. Februar, wird der italienische Ministerpräsident Paolo Gentiloni die Bundeskanzlerin besuchen. Er kommt um 12 Uhr ins Bundeskanzleramt. Im Anschluss an das Gespräch gibt es eine gemeinsame Pressekonferenz. Herr Gentiloni ist auch deshalb in der Stadt, weil er Gast der Humboldt-Universität ist und dort - ebenfalls am 7. Februar, und zwar am Vormittag - eine Europarede halten wird.

Es geht weiter mit den europäischen Besuchern: Am Donnerstag, dem 8. Februar, kommt am Mittag der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, ins Kanzleramt. Die Bundeskanzlerin wird sich - das ist ja ein regelmäßig stattfindender Meinungsaustausch zwischen den beiden - mit ihm vor allem natürlich über die aktuellen europapolitischen Fragen unterhalten, auch mit Blick auf das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs Ende Februar.

Mit der gleichen Zielsetzung wird sie dann am Donnerstagabend auch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker treffen.

Am Freitag wird der Bundeskanzlerin dann - das findet schon traditionell seit langen Jahren statt - um 12 Uhr der Valentinsgruß des Zentralverbands Gartenbau übergeben.

Frage: Herr Seibert, ist eine Pressebegegnung nach dem Treffen von Frau Merkel und Herrn Tusk geplant?

StS Seibert: Nein. Das sind diese regelmäßigen Meinungsaustausche, die sozusagen nicht presseöffentlich zu Ende gehen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium zur Einlagensicherung: Die Kreditwirtschaft hat den Bundesfinanzminister angeschrieben und um Klärung gebeten, dass die nationalen Systeme zur Einlagensicherung nicht aufgelöst werden. Wie steht der Minister denn dazu? Es gab ja ein bisschen Verwirrung nach dem Antrittsbesuch von Mário Centeno, dem neuen Eurogruppenvorsitzenden, ob der Minister die europäische Einlagensicherung nun vorantreibt oder ob er erst einmal Risiken abbauen will und wie schnell er das machen will.

Kolberg: Vielen Dank für die Frage. - Unsere Position zu der Thematik ist unverändert: Erst, wenn die Risiken in den Banken ausreichend reduziert sind, kann es eine politische Diskussion zu einer etwaigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung geben. Das hat der Ecofin-Rat in seinem Fahrplan, der sogenannten Roadmap, zur Bankenunion im Juni 2016 ja auch ausdrücklich so formuliert. Bundesminister Altmaier hat sich am 23. Januar in Brüssel auch noch einmal dazu geäußert und die Position der geschäftsführenden Bundesregierung dazu noch einmal bekräftigt und ausdrücklich auch auf die Roadmap hingewiesen.

Zusatzfrage: Das bedeutet aber, wenn die Risiken abgebaut sind, kommt die vergemeinschaftete Einlagensicherung?

Kolberg: Das bedeutet das, was ich eben gesagt habe und was auch in der Roadmap steht: Wenn die Risiken ausreichend reduziert sind, dann kann es eine politische Debatte über eine Risikoteilung geben, und nicht vorher. Aber dann gibt es eben erst eine politische Diskussion, und nicht schon die Einlagensicherung selbst. Das ist auch in der Roadmap so festgelegt.

Zusatzfrage: Das ist also kein Automatismus?

Kolberg: Genau.

Frage: Herr Kolberg, nun will man ja bis zum Juni einen gemeinsamen Fahrplan erarbeiten. Das ist nicht mehr allzu viel Zeit, wenn man bedenkt, dass der Schuldenberg beziehungsweise der Berg an faulen Krediten in Südeuropa doch erheblich ist. Können Sie uns einmal erklären, wie man in diesen wenigen Monaten eine deutliche Reduzierung der Risiken erreichen will?

Kolberg: Das ist ja auch kein neues Thema, wir sind an diesem Thema ja immer wieder dran; auch im Ecofin-Rat und in der Eurogruppe wird immer wieder über das Thema Risikoreduzierung gesprochen. Ich habe ja eben zum Ausdruck gebracht, dass die Roadmap zur Bankenunion bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, und seitdem werden diese Schritte unternommen - aus unserer Sicht noch nicht ausreichend, Sie haben also vollkommen recht, dass da noch weitere Schritte erforderlich sind. In der weiteren Debatte wird sich eben zeigen, was noch notwendig ist und welche weiteren Schritte noch unternommen werden müssen. Aus unserer Sicht ist das Risiko jedenfalls noch nicht ausreichend reduziert, um weitere Schritte einzuleiten.

Zusatzfrage: Welche Schritte, die da kommen müssten, schweben Minister Altmaier denn vor? Sollte es zum Beispiel eine Bad Bank in den südeuropäischen Ländern geben? Wie will man denn wirklich effektiv die "non-performing loans" aus den Bilanzen bekommen? Man könnte das natürlich über Auswachsen erreichen, aber das würde einige Jahre lang dauern, oder man nimmt auf einen Schlag sein ganzes Bündel raus. Welche Maßnahmen hält der Minister denn für gut?

Kolberg: Das ist eine ganz wichtige Frage, die Sie da ansprechen, denn in der Roadmap selber wird keine weitere Qualifizierung vorgenommen, wann denn angemessen das Risiko reduziert ist. Deswegen hat der Minister angeregt, da weitere Konkretisierungen vorzunehmen. Zu diesem Thema sind wir, wie Sie wissen, auf europäischer Ebene im Gespräch, und dazu wird weiter zu arbeiten zu sein.

Ein wichtiger Punkt, den Sie auch angesprochen haben, ist sicherlich der Punkt "non-performing loans", also notleidende Kredite. Die sind in einigen Mitgliedstaaten noch zu hoch, und da müssen von den nationalen Regierungen und den Banken in diesen Ländern weitere Schritte unternommen werden, um Fortschritte zu erreichen.

Frage: Der Abbau von "non-performing loans" oder notleidenden Krediten ist dann ja auch eine Frage des Maßes. Es gibt, soweit ich weiß, keine konkrete Vorstellung, was das richtige Maß wäre. Ist das etwas, was bis zum Sommer - also bis zum Juni, wenn der Gipfel ansteht - geklärt werden wird, oder in welchem Zeitraum würde sich das abspielen?

Kolberg: Das ist genau der Punkt, den wir eben auch schon angesprochen haben: In der Roadmap ist kein ausdrücklicher Zeitplan vorgesehen, da gibt es keine festen zeitlichen und auch inhaltlichen Vorgaben. Wie man da weiter vorgeht, wird eben in der jetzigen Debatte zu klären sein. Wir haben hier ja häufig darüber gesprochen, dass wir mit unseren Partnern zu genau diesen Themen im Gespräch sind.

Zusatzfrage: Mir ging es noch einmal um das Ausmaß, denn die Formulierung "Abbau von notleidenden Krediten" trifft ja keine Aussage darüber, um wie viel diese Kredite abgebaute werden, auf welches Niveau sie abgebaut werden oder was das richtige Niveau ist. Das heißt, diese ganze Einlagensicherung beruht auf einer Gummiformel?

Kolberg: Nicht die Einlagensicherung. Wie ich betont habe, bedeutet das "Sequencing", das da vorgesehen ist, nicht, dass erst die Risikoreduzierung und dann die Risikoteilung kommt. Vielmehr kommt die Risikoreduzierung, und wenn die in einem angemessenen Maß vorgenommen wurde, kann man einen politischen Prozess - also eine Erörterung, eine Debatte, Verhandlungen - über eine Risikoteilung starten. Sie haben völlig recht, dass in der Roadmap keine inhaltlichen Vorgaben, keine konkreten Vorgaben darüber stehen, wie die Risikoreduzierung genau aussehen muss; darüber wird man sich also einigen müssen.

Frage: Herr Kolberg, die Sparkassen haben ja einen sogenannten Haftungsverbund. Ähnlich machen das auch die Raiffeisenbanken. Hat der Minister schon eine Vorstellung, wie man dieses System, das ja auf einem gegenseitigen Versprechen beruht, europäisieren will? Denn dieses Versprechen zur Absicherung müsste man dann ja auf alle europäischen Banken ausweiten.

Kolberg: Wir wollen jetzt ja nicht den fünften Schritt vor dem ersten machen. Wir haben jetzt auch ganz ausführlich darüber diskutiert: In der Roadmap, zu der sich der Minister bekannt hat und auf die er ausdrücklich noch einmal hingewiesen hat, ist ganz klar enthalten: erst Risikoreduzierung und dann darüber sprechen, wie eine Risikoteilung möglicherweise aussehen kann. Für uns hat die Risikoreduzierung ganz klare Priorität, denn die stellt sicher, dass eben auch die Einlagen sicher sind. Das ist Aufgabe der nationalen Regierungen, und da besteht noch weiterer Handlungsbedarf.

Frage: Wie stehen Sie denn zu der Einlassung der Kreditwirtschaft, die Sie in diesem Schreiben formuliert hat, dass auch nach einer Risikoreduzierung die nationalen Einlagensicherungssysteme weiterhin funktionsfähig sein müssen und dass das mit einer Vergemeinschaftung nicht möglich ist?

Kolberg: Wie gesagt, für uns ist der Fokus auf der Risikoreduzierung. Das sorgt dafür, dass die Einlagen sicher sind. Da ist noch Weiteres zu tun. Das ist in der Roadmap so vorgesehen. Der Fokus liegt also ganz klar auf der Risikoreduzierung, und mit dieser Frage müssen wir uns auch weiter auf europäischer Ebene beschäftigen.

Frage: Noch einmal nachgefragt: Hat der Minister schon eigene Vorstellungen entwickelt, wie das mit dem Haftungsverbund der Sparkassen funktionieren soll? Dieses System hat ja keinen eigenen Fonds. Werden Sparkassen und Raiffeisenbanken dann also in einen Fonds einzahlen müssen?

Kolberg: Wie ich es eben schon gesagt habe: Wir reden jetzt über die Risikoreduzierung. Wenn diese erfolgt ist, kann ein Prozess gestartet werden, in dem wir über die Risikoteilung sprechen, und dann sind all diese Fragen, die Sie hier jetzt zu Recht angesprochen haben, zu erörtern. Im Moment liegt der Fokus aber auf einer Risikoreduzierung, und erst dann, wenn die angemessen erfolgt ist - so haben es die Finanzminister in der Roadmap vorgesehen und festgelegt -, können wir in einen Prozess einsteigen, um über genau diese Fragen zu sprechen, die Sie jetzt hier angesprochen haben.

Frage: An das Auswärtige Amt zum Thema Familiennachzug: Die SPD hat im Zuge des Kompromisses betont, dass es ab sofort wieder möglich sei, dass an den Auslandsvertretungen Anträge gestellt und bearbeitet werden. Inwiefern ist das jetzt tatsächlich schon der Fall?

Eine zweite Frage: Im Gegenzug zu diesem Kontingentkompromiss sollen Programme, mit denen derzeit 1000 Flüchtlinge im Monat aus Italien und Griechenland kamen, auslaufen. Können Sie mir sagen, wie viele tatsächlich im Rahmen dieser Programme nach Deutschland kamen? Waren das jeden Monat 1000 Flüchtlinge?

Breul: Ich glaube, zur Frage der Kontingente müsste ich an das BMI verweisen.

Zur Frage der Antragstellung: Es ist so, dass wir seit gestern eine neue Rechtslage haben - also über den März hinaus - und dass die Visastellen der hauptsächlich betroffenen Botschaften und Generalkonsulate derzeit Terminwünsche entgegennehmen und registrieren.

Zusatzfrage: Dass Terminwünsche, aber noch keine Anträge entgegengenommen werden, war doch schon vorher der Stand?

Breul: Genau.

Zusatzfrage: Also hat sich daran quasi nichts geändert, obwohl die Aussage seitens der SPD war, dass das ab sofort wieder möglich sei?

Breul: Nein, an dem Prozedere hat sich nichts geändert. Wir reden jetzt ja auch über einen neuen Zeitrahmen. Bisher mussten wir ja davon ausgehen, dass die bestehende Regelung im März ausläuft; jetzt läuft sie im Sommer aus. Da ist es sozusagen normales Prozedere, dass wir mit dem jetzt bestehenden zeitlichen Vorlauf Terminwünsche entgegennehmen und diese registrieren.

Zusatzfrage: Ab wann werden dann wieder Anträge bearbeitet?

Breul: Das werden wir sehen, das ist noch nicht entschieden.

Dimroth: Zunächst einmal kann ich bestätigen, dass es so ist, dass die Relocation-Beschlüsse betreffend die Unterstützungsleistungen für Italien und Griechenland weitgehend abgearbeitet sind. Wie Sie wissen, hat man sich diesbezüglich mit den beiden Ländern auf bestimmte Kriterien festgelegt und geeinigt, was insbesondere auch die zu verteilenden Flüchtlinge anbetrifft - da ging es ja immer nur um solche mit einer sehr hohen Bleibeperspektive. Da ist es tatsächlich so, dass, wie gesagt, die Verfahren rein terminlich ausgelaufen sind. Sie sind aus unserer Sicht aber auch weitestgehend abgearbeitet, weil jedenfalls in Griechenland nur noch wenige bis gar keine entsprechenden Flüchtlinge mehr vor Ort sind, die diese Kriterien erfüllen.

Was die genauen Zahlen in den letzten Monaten anbetrifft, so schaue ich einmal, ob ich Ihnen während der Regierungspressekonferenz etwas nachliefern kann. Wenn ich dazu nichts dabei habe, dann würde ich es gerne schriftlich nachliefern.

Frage : Herr Kolberg, die Kanzlerin sagte hinsichtlich der Koalitionsverhandlungen gestern Abend, dass es beim Finanzrahmen für die nächsten vier Jahre über die 46 Milliarden Euro hinaus noch Spielraum gebe. Können Sie sagen, in welchem Rahmen sich das bewegen könnte? Die Kanzlerin hat drei Bereiche genannt - ich glaube, Digitalisierung, Außen- und Entwicklungspolitik -, das muss also doch ein bisschen mehr Geld als eine Milliarde Euro sein. Können Sie da irgendeine Größenordnung nennen?

Kolberg: Vielen Dank! Sie wissen ja: Das ist eine politische Debatte, die jetzt gerade darüber geführt wird, wo es Spielräume für eine kommende Bundesregierung gibt. Für die jetzige Bundesregierung gilt immer noch der Stand der Steuerschätzung - der Minister hat die Zahlen durchgegeben -, und da gibt es keine Neuigkeiten.

Zusatzfrage : War das denn jetzt mit dem Finanzminister abgesprochen, oder war er von der Ansage der Kanzlerin überrascht?

Kolberg: Da der Finanzminister, wie Sie wissen, ja auch gleichzeitig Chef des Bundeskanzleramtes ist und auch maßgeblich an den Koalitionsverhandlungen mitwirkt, denke ich, können wir uns alle unseren Punkt dazu denken.

StS Seibert: Die Kanzlerin hat ja, wenn ich das sagen darf, gestern in der Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass wir alle oder alle Mitglieder der Bundesregierung am Mittwoch den Jahreswirtschaftsbericht im Kabinett beschlossen, entgegengenommen und diskutiert haben - darauf hat sie ja Bezug genommen - und dass dieser für dieses wie für das nächste Jahr sehr erfolgreiche Wachstumszahlen voraussagt, was eben einen solchen Blick in die Zukunft seriöserweise zulässt, ohne dass man das jetzt schon quantifizieren könnte.

Frage: Klassischerweise rechnet das Finanzministerium seine Steuerschätzung auf Basis solcher neuen Wachstumsschätzungen, also Schätzungen der eigenen Regierung, aber dann nach. Heißt das, Sie kehren jetzt von diesem internen Verfahren ab, oder heißt es, dass die Kanzlerin über andere Zahlen als der Finanzminister verfügt - das würde mich etwas beunruhigen -, oder was steckt dahinter?

Kolberg: Herr Seibert hat ja eben erläutert, worauf die Aussagen der Kanzlerin basieren. Ich kann hier aber nur für das Finanzministerium sprechen, und da ist der letzte Stand die Steuerschätzung. Wenn eine neue Steuerschätzung da ist, dann geben wir offiziell neue Zahlen bekannt. Aber natürlich ist niemand daran gehindert, eben aufgrund neuer Informationen zu neuen Einschätzungen zu kommen. Wir werden aber wie üblich und genau in dem Verfahren, das vorgesehen ist, dann unsere Zahlen bekannt geben.

Zusatz: In der Haushaltsaufstellung für das nächste Jahr, also nicht für das laufende, das ja, bedingt durch die Bundestagswahl, auch noch nicht abgeschlossen ist, schätzt das Finanzministerium regelmäßig, bevor das Top-down-Verfahren beginnt, doch noch einmal neu, und das geschieht ja schon im März und nicht erst im Mai, wenn die Steuerschätzung kommt.

Kolberg: Wir haben ja den Regierungsentwurf für 2018. Der ist aber der Diskontinuität anheimgefallen, weil wir eben einen neuen Bundestag gewählt haben. Das Haushaltsaufstellungsverfahren würde ja jetzt sozusagen schon beginnen, auch für 2019. Allerdings haben wir, wie Sie wissen, eine geschäftsführende Bundesregierung, und deswegen warten wir mit diesen Arbeiten, bis es eine neue Bundesregierung gibt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium. Die amerikanische Stahlindustrie fordert von Trump Importbeschränkungen, um die heimische Branche zu schützen. Was sagen Sie denn dazu?

Baron: Wir haben diese Meldungen zur Kenntnis genommen. Wir kennen das Schreiben der US-Industrie jetzt nicht, sodass ich darauf jetzt nicht im Detail eingehen kann. Nach dem Stand des Berichts ist es so, dass die US-Administration dem Präsidenten ja einen Bericht zum Stahl vorgelegt hat. Es bleibt jetzt aber abzuwarten, ob und, wenn ja, welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Das wissen wir nicht. Das müssen wir eben abwarten.

Für uns ist wichtig: Wir setzen uns weiterhin für Dialog und Zusammenarbeit mit der US-Regierung ein und machen natürlich auch weiterhin deutlich, dass einseitige Handelsbarrieren unnötige Kosten für alle Beteiligten verursachen.

Zum Stahlbereich haben wir unsere Haltung hier ja auch schon deutlich gemacht. Hier lohnt eben ein Blick über den nationalen Tellerrand hinaus. Das sind globale Phänomene und Entwicklungen auf dem Stahlmarkt, und dafür braucht es globale Antworten und Lösungen. Deshalb gibt es ja das Global Forum on Steel Excess Capacity, das eben im Rahmen des G20-Prozesses eingerichtet wurde und im letzten November ja auch auf Ministerebene im Bundeswirtschaftsministerium getagt hat. Das ist für uns die Institution, um eben diese globalen Entwicklungen und Probleme auch auf multilateraler Ebene im Global Forum zu lösen, den dort eingeschlagenen Weg weiterzugehen und das multilateral zu lösen.

Frage: Herr Kolberg, ich hätte eine Frage zur geplanten Änderung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Die Kreditwirtschaft hat in einem Schreiben bemängelt, dass das zu erheblichen Mehraufwendungen oder zu Mehraufwand bürokratischer Natur führen würde. Wie bewertet es der Bundesfinanzminister oder Ihr Haus, dass man bei Dividendenerträgen die jetzige Regelung, aber bei Zinsen eine neue Regelung will?

Kolberg: Vielen Dank für die Frage. - Sie kennen die Debatte. Das ist eine politische Debatte über die Abgeltungssteuer und mögliche neue Regelungen, die dann unter einer neuen Bundesregierung angedacht sind oder möglicherweise kommen. Dazu können wir hier jetzt erst einmal nichts sagen, weil wir für die jetzige, geschäftsführende Bundesregierung sprechen. Wenn es eine neue Bundesregierung geben wird, die eine Neuregelung in diesem Bereich, den Sie angesprochen haben, vorsieht, dann wird man genau diese Punkte erörtern können und sich dazu auch äußern.

Frage: Eines der wesentlichen Probleme bei Steuern ist ja die Gestaltung von Steuern. Da ist ja in den vergangenen Jahren auch sehr viel passiert, um das zu unterbinden. Jetzt warnt die Kreditwirtschaft auch davor, dass da ein neues Tor aufgemacht werde, um Gestaltung zu befördern, weil es für einen einfachen Sparer vielleicht klar ist, was Zinsen und Dividenden sind, aber auf dem Finanzmarkt gibt es da ja nicht Grauzonen, aber sehr große Erträge, die das eine oder das andere sein können, je nachdem, wie Produkte gestaltet sind. Diese Gesetze müsste dann ja doch das Finanzministerium machen. Dann müssten Sie ja eine Vorstellung davon haben, ob das schwieriger wird, ob das anfälliger für Gestaltung wird.

Kolberg: Sie haben Recht, dass die ursprüngliche Regelung der Abgeltungssteuer eben genau diesen Überlegungen unterliegt. Allerdings hat es da auch Weiterentwicklungen gegeben, eben den automatischen Informationsaustausch. Deswegen hat auch der bisherige Amtsinhaber, Bundesminister Schäuble, schon häufiger zu diesem Punkt Stellung genommen und gesagt: Bei der Abgeltungssteuer könnte man sich durchaus eine Neuregelung vorstellen.

Wie jetzt die einzelnen Überlegungen mit dem Koalitionspartner aussehen, wird man sehen. Das kann ich hier auch nicht kommentieren. Wenn es da Überlegungen geben sollte, eine Neuregelung durchzuführen, dann wird man genau diese Punkte, die Sie jetzt ansprechen, sicherlich auch in die Überlegungen einbeziehen.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie können nicht sagen, ob Sie die Sorge haben, dass die Steuer wieder gestaltungsanfällig wird, wenn es für Zinsen und für Dividenden unterschiedliche Regime gibt? Der frühere Minister Schäuble hatte sich ja nicht zu einem gespaltenen Regime geäußert, sondern zu einem generellen, oder er hat das nicht weiter qualifiziert. Dieses Faktum dieser Spaltung ist ja jetzt also neu im Sondierungspapier.

Kolberg: Genau, und das ist ja genau der Punkt, den ich eben angesprochen habe. Dann würde ich jetzt im Grunde anfangen, hier Überlegungen zu kommentieren, die noch nicht Regierungspolitik sind. Ich kann hier aber nur zu dem Stellung nehmen, was Regierungspolitik ist, und ich glaube, das müssen wir noch ein bisschen abwarten.

Frage: Ich habe eine Frage an die Ministerien für Verkehr, Umwelt und Wirtschaft. Es ist ja seit gestern bekannt, dass sich mehrere Bundesländer einbringen, was eine zusätzliche Förderprämie für moderne Diesel-Fahrzeuge angeht, und sie ins Gespräch bringen. Das hat ja gestern zum Beispiel Herr Althusmann, der Wirtschaftsminister aus Niedersachsen, entsprechend erklärt. Meine Frage wäre: sehen Sie dafür auch eine Notwendigkeit? Herr Althusmann sagt nämlich, die drohenden Fahrverbote für diese Fahrzeuge machten es notwendig, dass da kurzfristig und schnell etwas passiere.

Das Modell, das Niedersachsen entworfen hat, ist ja auch, dass so eine Premiere jeweils hälftig vom Bund und von den Herstellern bezahlt werden sollte. Ich wüsste gerne, wie die Häuser das sehen.

Langenbruch: Da kann ich für das Umweltministerium gerne einmal den Anfang machen: Die Position von Bundesumweltministerin Hendricks ist ja bekannt, nämlich dass sie dafür wirbt, dass die Automobilindustrie Bestandsfahrzeuge nachrüsten muss. Das ist ihre Pflicht und ihre Aufgabe. Aus unserer Sicht kann es weder aus ökologischen noch aus ökonomischen Gründen sinnvoll sein, zwei Jahre alte Euro-Fahrzeuge vom Markt zu nehmen. Vielmehr fordert die Ministerin schon seit Langem die schnellere Einführung von Euro-6d-Fahrzeugen, die nicht nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhalten, sondern auch in der Realität. Daher sollte die Automobilindustrie im eigenen Interesse schnell diese Euro-6-Fahrzeuge auf den Markt bringen.

Das kann aus unserer Sicht auch nicht mithilfe von Steuergeldern passieren. Die Automobilindustrie ist jetzt am Zug, und sie weiß ja auch schon lange, dass es mit den RDE-Standards eben einen neuen Rahmen gibt. Deshalb sehen wir nicht, dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Das ist ein ganz normales Verfahren. Aus unserer Sicht sollte eine staatliche Förderung nur für besondere oder herausfordernde Innovationen, die über gesetzliche Standards hinausgehen, erfolgen. Dies ist einfach ein ganz normaler Standard, der jetzt erfüllt werden muss. Deshalb gilt, wie gesagt: Die Automobilindustrie ist am Zug.

Frage: Frau Langenbruch, die Kanzlerin hat gestern Abend gesagt, dass sie die Hardwarenachrüstung, für die Frau Hendricks eintritt, nicht für das geeignete Mittel hält, weil sie bei Millionen Fahrzeugen nicht so schnell passieren könne; das würde ja ein ganzes Stück dauern. Dennoch bleibt Frau Hendricks dabei, dass sie die Hardwarenachrüstung von Dieseln anstrebt. Wie will man da in den kommenden Tagen - das ist vielleicht Thema eines Koalitionsvertrags - zu einer Lösung kommen?

Langenbruch: Die Ministerin hat ja gesagt, dass man das prüfen muss. Es gibt ja nach dem Nationalen Forum Diesel aktuell mehrere Arbeitsgruppen, die sich damit befassen und daran arbeiten. Dort wird auch die Nachrüstung geprüft werden. Die Position der Ministerin steht, und das wird man jetzt abwarten. Es wird ja auch noch einen zweiten Dieselgipfel geben, und dabei wird das eben auch ein Thema sein.

Baron: Ich kann im Wesentlichen nichts ergänzen. Das war ja, wie gesagt, Gegenstand des Nationalen Forums Diesel und der verschiedenen Expertengruppen, aber gerade nicht der Expertengruppen, die unserem Haus zugewiesen waren. Insofern liegt das nicht in unserer Zuständigkeit. Wir hatten eher die Expertengruppen mit alternativen Kraftstoffen, alternativen Antrieben, die in die Zukunft gerichtet sind. Natürlich ist die Förderung von innovativer Mobilität ganz allgemein richtig. Aber diese Frage, die Sie konkret ansprechen, liegt in der Zuständigkeit der anderen Ressorts.

Friedrich: Das Thema Expertengruppen würde ich jetzt auch gleich aufgreifen. Das Thema der Hardwarenachrüstungen/Softwarenachrüstungen beziehungsweise generell der Emissionsreduzierungen bei den Fahrzeugen, die sich im Verkehr befinden, und auch bei den neuen Fahrzeugen ist ja Thema der Expertengruppe 1, die sich nach dem Nationalen Forum Diesel gebildet hatte. Diese Sitzungen der Expertengruppe sind noch nicht beendet. Da sind ja auch wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse dazu liegen auch nicht vor. Das heißt also, die Arbeit geht weiter. Auch die Untersuchungen laufen noch. In diesem Sinne kann ich an dieser Stelle noch nichts dazu beitragen, was die Expertengruppe dazu sagen würde.

Abgesehen davon ist die Idee, die Sie angesprochen haben, ja eine Idee des Landes Niedersachsen. Auch das sehe ich als ein Thema für die zukünftigen Regierungspartner an. Das heißt also, die Koalitionäre werden sich sicherlich noch damit befassen, ob das eine Möglichkeit ist. Das heißt, wir befinden uns hier im Fluss, generell und grundsätzlich in einer weiteren Diskussion über das Thema der Einhaltung von Grenzwerten und der Frage, wie man die Luftreinhaltung verbessern kann. Auch das wurde hier ja gerade angesprochen: Das weitere Vorgehen in Sachen Luftreinhaltung wird ja von den Regierungspartnern beziehungsweise von der aktuellen Bundesregierung auch noch einmal besprochen werden.

Frage : Frau Friedrich, die Kanzlerin hatte gestern ja auch davon gesprochen, dass es da offenbar aus Brüssel ein Ultimatum bis nächsten Freitag gebe, bis zu dem weitere Maßnahmen vorgelegt werden müssten. Können Sie ganz kurz erläutern, was da eigentlich der Hintergrund ist? Was passiert vor allen Dingen, wenn das Brüssel nicht zufrieden stellen würde?

Dann war ja auch die Rede davon, dass, um diese Brüsseler Vorgaben zu erreichen, jetzt schnelle Lösungen in den Kommunen gefunden werden müssten, zumindest für Taxis und Busse. Was genau verbirgt sich dahinter? Inwiefern kann der Bund dabei eigentlich die Kommunen unterstützen?

Friedrich: Grundsätzlich würde ich jetzt zunächst erst einmal auf das verweisen, was der Kollege vom Bundesumweltministerium am Mittwoch gesagt hatte. Er hatte ja darauf verwiesen, dass es bereits diverse Schritte gegeben hat, die eingeleitet worden sind - Programme, Förderrichtlinien, Maßnahmen und Ähnliches. Ich verweise auf die Lotsenstelle, auf den Sonderbeauftragten, der eingesetzt worden ist. Es gab die Regionalveranstaltungen und Ähnliches, bei denen es auch Gespräche gab, die sich eben auf diese Sachen beziehen. Es sind auch weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang angekündigt worden.

Was jetzt das Verfahren angeht: Am Mittwoch, Dienstag oder Montag - ich bin mir mit dem Datum jetzt nicht ganz sicher - hat das Gespräch zwischen Frau Hendricks und Kommissar Vella stattgefunden. Es ist so, dass das weitere Vorgehen, wie ich eben schon sagte, innerhalb der Bundesregierung noch besprochen werden muss. Deshalb kann ich diesen Gesprächen jetzt auch nicht vorgreifen und zu Inhalten auch nichts sagen.

Zusatzfrage: Aber können Sie noch einmal ganz kurz erläutern, wie denn so schnelle Lösungen für Busse und Taxis aussehen könnten? Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, wie man es so schnell schafft, dass die geringere Emissionen haben.

Friedrich: Ich kann verstehen, dass Sie natürlich ein großes Interesse daran haben, jetzt Details zu klären. Aber, wie gesagt, ich kann Ihnen dazu jetzt auch keine Details anbieten. Den Gesprächen kann ich nicht vorgreifen.

StS Seibert: Das wird ja auch nicht so pauschal zu sagen sein; denn die Städte, um die es jetzt geht, obwohl sich in allen Städten, die betroffen sind, die Situation verbessert hat, liegen immer noch so weit von den Grenzwerten entfernt, dass sie jetzt eben besonders im Fokus stehen. Diese Städte sind ja in ganz unterschiedlichen Situationen. Dabei geht es eben, wie die Kanzlerin gestern auch gesagt hat, darum, sehr individuelle, sehr spezifische Lösungen mit jeder Stadt im Gespräch zu finden, herauszufinden und auszuloten, ob man bis Ende kommender Woche - das ist ja die Erwartung des europäischen Kommissars Vella - Brüssel eben noch zusätzliche Informationen über schnell wirksame Maßnahmen geben kann. Das Bundesverkehrsministerium hat ja einen mit diesem Prozess Beauftragten, der jetzt genau darüber, also über die individuellen Möglichkeiten in einzelnen Kommunen, mit diesen Städten sprechen wird, und zwar natürlich schnell, weil die Frist bis Ende nächster Woche steht. Sie ist im Übrigen nicht nur eine Frist an die Bundesregierung, sondern es wurden dort eben auch die anderen - ich glaube, es waren acht - Mitgliedstaaten zum Gespräch eingeladen.

Frage: Ich habe noch eine kurze Nachfrage an das BMUB; vielleicht stehe ich auch gerade auf dem Schlauch. Sie haben gerade gesagt, es sei noch ein weiterer Dieselgipfel geplant. Ist der schon terminiert, oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Langenbruch: Es war ja angekündigt, dass es noch ein zweites Dieselforum geben wird. Aufgrund der aktuellen politischen Lage hat sich das natürlich nach hinten verschoben. Das Datum dafür steht noch nicht fest. Dazu wird auch die Kanzlerin einladen.

Vielleicht kann ich noch ganz kurz etwas ergänzend sagen: Wir haben ja Ende letzten Jahres das "Sofortprogramm Saubere Luft" verabschiedet. Das rollt jetzt aus. Die Anträge wurden gestellt. Die Lotsen - das hatte mein Kollege auch bereits am Mittwoch gesagt; es gab ja ein Programm mit Lotsen, und darauf hatte auch die Kanzlerin hingewiesen - sind in den vergangenen Wochen in die Städte, Kommunen und Gemeinden gegangen. Sie haben Regionalveranstaltungen durchgeführt. Es ist jetzt sozusagen ein Prozess, der zu laufen anfängt, dass Förderprogramme freigesetzt worden sind. Insgesamt wird ja viel Geld in die Hand genommen, um vor Ort in den betroffenen Kommunen eben für Verbesserungen zu sorgen.

Das wird auch alles noch einmal extra auf einer Internetseite dargestellt; dort können Sie das noch einmal nachlesen. Das Geld kommt von verschiedenen Häusern. Das Umweltministerium gibt etwas, das Verkehrsministerium auch. Das können Sie dann alles noch einmal genau nachlesen. Aber das ist jetzt ein Prozess, der ankommt, und wir müssen natürlich abwarten, inwieweit das trägt.

Das UBA hat ja gestern auch Daten veröffentlicht, die zeigen, dass es schon nach unten geht. Aber unser Ziel ist natürlich und muss es auch sein, dass in keiner Kommune in Deutschland mehr die Grenzwerte überschritten werden, und das ist momentan natürlich noch der Fall. Aber das läuft, und wir haben schon Tempo aufgenommen.

StS Seibert: Nur um das zu ergänzen: Es sind sowohl ein weiteres Nationales Forum Diesel als auch ein weiterer Kommunalgipfel geplant.

Zusatzfrage: Aber das ist beides noch nicht terminiert. Ist das richtig?

StS Seibert: Nein, wir sind an der Arbeit an einer Regierung.

Frage: Frau Langenbruch, hat denn der EU-Kommissar am Dienstag seine Meinung dazu gesagt, ob er glaubt, dass Fahrverbote noch verhindert werden können?

Meine zweite Frage wäre, ob die Autoindustrie schon ihren Anteil am Sofortprogramm überwiesen hat.

Langenbruch: Bezüglich der Autoindustrie würde ich zuständigkeitshalber gerne an das Verkehrsministerium verweisen.

Der Termin war so, dass die acht Mitgliedstaaten gekommen sind und gesagt haben, was gelaufen ist. Daraufhin hat die Ministerin auch das Maßnahmenpaket, das schon angelaufen ist, dargestellt. Danach hat der Kommissar gesagt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe - den Wortlaut müssten Sie sich aber bei der EU-Kommission noch einmal genau anschauen -, dass er natürlich ein Fragezeichen mache, wenn es darum geht, ob das reicht.

Die EU-Kommission wird jetzt prüfen, ob sie Klage erhebt. Das wird Anfang nächster Woche der Fall sein. Dann werden wir schauen, wo wir stehen.

Aber wir als Vertreter der Bundesregierung und federführendes Ressort haben ganz klar gesagt, dass schon viel angestoßen wurde, dass aber auch noch ein ganz schönes Stück Arbeit wartet und dass die Automobilindustrie natürlich ihren Beitrag dazu leisten muss.

Friedrich: Zum Beitrag der Automobilindustrie würde ich auch gern noch etwas sagen. Die deutschen Hersteller haben natürlich bestätigt, dass sie sich am Mobilitätsfonds beziehungsweise am Sofortprogramm mit einem entsprechenden finanziellen Beitrag beteiligen werden. Im Moment finden noch Gespräche statt, es gibt also einen intensiven Austausch mit den Herstellern. Zu einzelnen Details, wann welche Überweisung gekommen ist, kann ich jetzt leider nichts sagen, weil mir persönlich nicht bekannt ist, wann die Überweisungen eintreffen oder eingetroffen sind.

Zusatzfrage: Wenn ich mich recht entsinne, gab es in der Vergangenheit eine Lücke. Versprochen waren 250 Millionen Euro. Dann hieß es, man habe vielleicht 180 Millionen Euro zusammen. Hat man jetzt die Zusage über die volle Summe in Höhe von 250 Millionen Euro?

Friedrich: Es finden, wie gesagt, immer noch intensive Gespräche statt. Denen kann ich nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Hat man die Summe also noch nicht zusammen?

Friedrich: Ich kann Ihnen jetzt weder in die eine Richtung noch in die andere Richtung etwas dazu sagen.

Zusatzfrage: Könnten Sie das recherchieren und uns vielleicht schicken?

Friedrich: Wir können uns bemühen, etwas zu schicken, aber es finden, wie gesagt, noch Gespräche statt. Das gilt es jetzt abzuwarten. Das heißt, ich muss an dieser Stelle wirklich passen. Ich kann leider nichts ergänzen.

Frage: Vielleicht können Sie uns aber eine Idee davon geben, worum es in diesen Gesprächen geht. Denn 250 Millionen Euro sind ja eine relativ klare Sache.

Friedrich: Wie ich eben sagte, haben die deutschen Hersteller bestätigt, dass sie sich beteiligen werden. Die Reduzierung von Emissionsbelastungen ist ja eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Darüber sind sich alle im Klaren. Es finden, wie gesagt, noch Gespräche statt. Ich kann und werde jetzt nichts weiter ergänzen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Breul; ich weiß, Sie haben sie schon sehr oft beantwortet. Mich würde dennoch der aktuelle Stand des Wiederaufbaus der deutschen Botschaft in Kabul interessieren und auch, ob Sie einen ganz groben Zeitplan nennen können, wann der aktualisierte Lagebericht zu Afghanistan vorgelegt werden kann. - Danke.

Breul: Ich muss Sie leider doppelt enttäuschen. Gerade was den Wiederaufbau der Botschaft in Kabul betrifft, möchte ich ein wenig um Verständnis dafür werben, dass wir allein schon aus Sicherheitsgründen keine Zwischenstände geben können, in welchem Bauabschnitt sich die Botschaft befinden könnte usw. Es ist für uns ein Schwerpunktthema. Wir sind mit Hochdruck daran. Aber ich kann Ihnen noch nichts Konkretes dazu sagen.

Das Gleiche gilt für den Asyllagebericht. Das hängt natürlich auch mit der Funktionalität der Botschaft zusammen. Es gibt noch kein Datum, das ich Ihnen berichten könnte.

Zusatzfrage: Steht also nach wie vor noch nicht fest, wann die Botschaft wieder arbeiten kann?

Breul: Die Botschaft arbeitet ja, allerdings sehr eingeschränkt. Sie ist zurzeit und temporär in anderen Örtlichkeiten untergekommen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Arbeitsfähigkeit der Botschaft zu erhöhen. Das kann auch geschehen, bevor ein endgültig fertiggestelltes Gebäude zur Verfügung steht. Aber dazu möchte ich Ihnen, auch ein bisschen aus Sicherheitsgründen, keinen Zwischenstand geben.

Frage: Herr Seibert, Sie hatten sich am Montag kritisch zu den Bonuszahlungen der Deutschen Bank geäußert. Der Deutsche-Bank-Chef hat sie heute als einmalige Halteprämie gerechtfertigt. Tut das Ihrer Kritik Genüge? Sind Sie jetzt zufrieden, oder finden Sie es immer noch nicht angemessen?

StS Seibert: Ehrlich gesagt, ist Ihre Erinnerung an das, was ich am Montag gesagt habe, nicht völlig richtig. Ich habe zunächst gesagt, dass es keine Staatsbeteiligung an der Deutschen Bank gibt. Das ist, denke ich, eine wichtige Vorbemerkung. Zweitens habe ich gesagt, dass eine Unternehmensführung, auch die Unternehmensführung einer großen deutschen Bank, natürlich immer darauf achten muss, wie ihre Entscheidungen in der Öffentlichkeit ankommen, beziehungsweise dass sie immer eine gute Argumentation für die Öffentlichkeit haben muss. Das waren meine Bemerkungen am Montag. Darüber möchte ich auch heute nicht hinausgehen.

Im Übrigen geht man davon aus, dass alle solche Entscheidungen natürlich den Corporate-Governance-Regeln entsprechen.

Dimroth (zur EU-Flüchtlingspolitik): Offen geblieben war noch die Antwort auf die Frage nach der Zahl der Aufnahmen in Umsetzung der Relocation-Programme zugunsten der Mitgliedsstaaten Griechenland und Italien. Deutschland hat im vergangenen Jahr im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten mit Abstand die größte Zahl von Menschen aufgenommen. Für das abgelaufene Jahr waren es etwas weniger als zehntausend.

Zuruf: Können Sie das mit Blick auf Monate sagen?

Dimroth: Das könnte man durch zwölf teilen. Im Jahresmittel kommt das ja auf ungefähr tausend heraus, jedenfalls knapp. Monatszahlen habe ich jetzt nicht. Ich kann gern schauen, ob ich sie im BMI habe.

Frage : Ich habe noch eine Frage zum Dieselthema an das Verkehrsministerium. Ursprünglich war es ja die Absicht der deutschen Autokonzerne, in den Fonds einzuzahlen. Ist diese Frage jetzt eigentlich geklärt? Sie hatten ja relativ lange nicht gezahlt.

Friedrich: Ich denke, das sind die Fragen, die wir eben schon hatten. Aber ich vermute, dass Sie gerade die "Spiegel"-Vorabnachricht oder Ähnliches gesehen haben. Meine Kollegen haben mir sozusagen von zu Hause schon mitgeteilt, dass wir uns gleich dazu äußern werden. Ich bitte also, noch einen Moment zu warten.

Vorsitzender Detjen: Sie sind natürlich eingeladen, diese Äußerung an dieser Stelle zu tun.

Friedrich: Sie liegt mir leider noch nicht vor, sonst würde ich das tun.

Zuruf: Ich habe nicht verstanden, wo Sie sich jetzt dazu äußern!

Friedrich: Ich gehe davon aus, dass das in Form einer E-Mail passieren wird. Ein Pressestatement ist nicht geplant.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium zu den Folgen der US-Steuerreform. Der Bundesfinanzminister hatte in einem Scheiben zusammen mit vier weiteren europäischen Kollegen seine Bedenken und Sorgen für die Folgen der europäischen Firmen und auch der Regelhaftigkeit in internationalen Abkommen adressiert. Der amerikanische Finanzminister hat den Europäern nun geantwortet. Können Sie sagen, wie Sie dieses Schreiben bewerten?

Falls Sie das positiv bewerten - in der Berichterstattung, die es dazu gab, hatte das einen positiven Swing -, was macht Sie sicher, dass das keine Lippenbekenntnisse sind? Wie geht es überhaupt weiter? Es müssen ja jetzt weitere Schritte erfolgen.

Kolberg: Vielen Danke für die Frage. - Grundsätzlich äußern wir uns ja nicht zu Inhalten von Briefen, die der Minister anderen schreibt oder selbst erhält.

Wir können uns natürlich generell dazu äußern; über das Thema haben wir hier in der Pressekonferenz ja schon einige Male gesprochen. Wir sind mit den USA und auch mit den anderen internationalen Partnern in einem engen Austausch über diese Fragen. Dabei geht es um technische Einzelheiten zur US-Steuerreform, aber auch natürlich um die Auswirkungen auf andere Länder und die Vereinbarkeit mit den internationalen Besteuerungsprinzipien.

Zu diesen Fragen sind wir mit unseren internationalen Partnern und ebenfalls insbesondere mit den zuständigen internationalen Organisationen im Gespräch. Wir haben, glaube ich, bereits hier in der Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass wir es begrüßen, dass die USA auf einen weitgehenden Wechsel des Besteuerungsregimes, diese sogenannte Border Adjustment Tax, verzichtet haben. Gleichwohl enthält die Reform, die verabschiedet wurde, einige kritische Punkte. Wir haben hier die Interessen des deutschen Wirtschaftsstandortes und die Wahrung der internationalen Besteuerungsgrundsätze im Blick.

Die Frage der Vereinbarkeit mit den WTO-Regeln muss von der EU beantwortet werden. Minister Altmaier hatte ja in der Pressekonferenz in Brüssel darauf hingewiesen, dass er zusammen mit seinen Kollegen die Europäische Kommission gebeten hat - und zwar schon im letzten Jahr -, eine Prüfung vorzunehmen. Die Vereinbarkeit mit den BEPS-Empfehlungen von OECD und G20 wird ebenfalls von den zuständigen Gremien geprüft.

Das ist sozusagen der Stand, den ich jetzt hier verkünden kann.

Zusatzfrage: Dazu, wie Sie diese Replik dazu einschätzen, wollen Sie sich nicht äußern?

Kolberg: Ich habe ja gesagt, wir sind im Austausch. Wir sehen kritische Punkte. Im Moment laufen die Prüfungen zu genau diesen Fragen, unter anderem auf Bitten der europäischen Finanzminister bei der EU und auch bei der OECD.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal anders fragen: Können die deutschen und die europäischen Unternehmen denn jetzt darauf hoffen, dass sie nicht doppelt besteuert werden? Die Border Adjustment Tax ist nicht gekommen. Aber es ist ja eine andere Steuer gekommen, die eine Mindestbesteuerung für Tochtergesellschaften europäischer Konzerne oder ausländischer Konzerne aus USA-Sicht vorsieht, und die Gewinne werden gleichwohl im Heimatland noch einmal voll besteuert. Müssen sie jetzt weiterhin mit einer Doppelbesteuerung rechnen, oder können sie sich Hoffnungen machen, dass sich das wirklich beseitigen lässt?

Kolberg: Sie sprechen die Frage der Doppelbesteuerung an. Zur Vereinbarkeit mit dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen kann ich hier noch keine abschließenden Aussagen machen. Auch das wird zu prüfen sein, wie auch die anderen Fragen, die ich eben schon angesprochen habe.

Freitag, 2. Februar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 2. Februar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/02/2018-02-02-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2018

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