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PRESSEKONFERENZ/1588: Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 8. Januar 2018
Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2017

Themen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Prozess gegen einen aus Deutschland nach Vietnam entführten Geschäftsmann, Medienbericht über Ermittlungen des Bundesversicherungsamtes gegen Krankenkassen im Zusammenhang mit der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, möglicher Zusammenhang zwischen deutschen Waffenexporten in die Türkei und dem Umgang der Türkei mit den dort inhaftierten deutschen Staatsbürgern, Angriff auf einen deutsch-türkischen Fußballspieler, angekündigte Waffenlieferungen der USA an die Ukraine, Inobhutnahme von Kindern aus polnischstämmigen Familien durch deutsche Jugendämter, Situation im Iran und möglicher Besuch des iranischen Außenministers, Aufenthalt des ehemaligen Obersten Richters des Irans in Deutschland, Rückkehr von Personen aus Kampfgebieten des IS mit dort geborenen Kindern nach Deutschland, Zukunft der deutschen Bankenlandschaft, statistische Erhebung über Zugriffe von Rechnern des britischen Parlaments auf anstößige Webseiten, Medienberichterstattung über polnische Taschendiebe in Berlin, Finanzbedarf für den Bau des Großflughafens BER

Sprecher: StS Seibert, Steffen (BMJV), Breul (AA), Gülde (BMG), Alemany (BMWi), Kempe (BMFSFJ), Kempe (BMFSFJ), Neumann (BMVg), Kolberg (BMF), Strater (BMVI)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Auch ich wünsche ein glückliches und gesundes neues Jahr! - Meine Frage betrifft das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das in der letzten Woche viel in den Medien diskutiert wurde. Laut den Aussagen des Bundesjustizministeriums wird der Maßstab, was gesperrt und gelöscht werden müsste, nicht von den sozialen Netzwerken gesetzt, sondern allein von den deutschen Strafgesetzen. Das Gegenteil ist aber der Fall, so zum Beispiel kürzlich die Sperrung eines Artikels von RT Deutsch auf Facebook, was nur ein Beispiel von vielen ist. Was gedenkt die Bundesregierung als Nächstes zu unternehmen, um das Grundrecht auf Meinungsäußerung wieder voll herzustellen?

Steffen: Den konkreten Fall kenne ich nicht. Es ist aber so - das hat mein Kollege am Freitag ausführlich dargelegt; insofern würde ich auf das Protokoll verweisen wollen -, dass die Unternehmen nach 10 des Telemediengesetzes schon seit 2007 verpflichtet sind, strafbaren Inhalten nachzugehen und diese zu löschen.

Zusatz: Die Rede ist aber vermehrt von einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, dass also die Gefahr droht, ein Missbrauch könnte durch das Gesetz stattfinden beziehungsweise das Gesetz könnte politisch instrumentalisiert werden. Zum Beispiel sind die Kompetenz und die juristische Qualifikation der Mitarbeiter von Facebook fraglich beziehungsweise unbekannt. Sie übernehmen de facto die Anwendung eines staatlichen Gesetzes. Darauf wollte ich hinaus.

Steffen: Die Kritik ist uns bekannt. Gegen das von Ihnen Angesprochene sind wir mit dem NetzDG insofern vorgegangen, als dass wir die Unternehmen verpflichten, nach einem halben Jahr - das wäre im April beziehungsweise spätestens im Mai - einen Bericht vorzulegen, in dem sie klar darstellen, was gelöscht wurde, wie viel, auf welcher Grundlage etc. Dadurch wird eben Transparenz geschaffen. Das ändert nichts an der geltenden Rechtslage, die seit 2000 beziehungsweise seit 2007 besteht.

StS Seibert: Ich würde vielleicht nur ganz grundsätzlich sagen: Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland grundgesetzlich verankert. Sie ist grundgesetzlich geschützt, und sie ist für diese Bundesregierung von allerhöchstem Wert. Ich denke, wir sind uns einig, dass in den letzten Jahren zu beobachten war, wie hasserfüllte, verhetzende, Strafnormen verletzende Kommentare in den sozialen Netzwerken zugenommen haben. Wir sind uns, denke ich, auch darin einig, dass darin ein Problem für eine demokratische Gesellschaft und ihre Debattenkultur besteht.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz reagiert darauf. Es ist eine neue Herangehensweise an die Frage, wie man strafbare Inhalte im Netz wirksam bekämpft. Es ist ja so, dass schon die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes von sehr intensiven Diskussionen begleitet war. Deswegen verwundert es nicht, dass es solche intensiven Diskussionen auch jetzt gibt.

Es wird natürlich sehr genau evaluiert werden, wie sich dieses neue Gesetz auswirkt und welche Erfahren mit ihm gemacht werden. Das hat die Sprecherin des zuständigen Bundesjustizministeriums, glaube ich, am Freitag hier schon einmal gesagt. Also: Evaluierung und dann gegebenenfalls daraus die Schlüsse ziehen.

Frage : Genau das betraf meine Frage. Das heißt, ich verstehe Sie richtig, dass die Bundesregierung willens ist, nach dieser Evaluierung - so sich das aus dieser Bewertung ergibt - das Gesetz noch einmal anzufassen und möglicherweise zu reformieren?

Das Bundesjustizministeriums gefragt: Ich habe irgendwo gelesen, dass ein Kommentar von Herrn Maas zu Herrn Sarrazin aus dem Jahre 2010 mit Verweis auf dieses Gesetz gelöscht worden ist. Ist das richtig? Wie verhält es sich mit diesem Tweet?

StS Seibert: In eine Evaluierung geht man ja am besten immer mit einem offenen Blick und schaut sich an: Welche Erfahrungen sind gemacht worden? Welche Wirkungen hat ein bestimmtes Gesetz ergeben? Das wird man dann abwägen.

Steffen: Die Evaluierung hat nach spätestens drei Jahren zu erfolgen, wird also noch innerhalb dieser Legislaturperiode erfolgen, und zwar, wie Herr Seibert sagte, absolut offen. Wenn es dort Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge gibt, wird man diese wie immer diskutieren.

Was den Tweet angeht, so ist es richtig, dass wohl ein Tweet aus dem Jahr 2010 gelöscht wurde. Wir können zumindest dazu sagen, dass wir - weder Herr Maas noch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministeriums - diesen Tweet nicht gelöscht haben.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Wir würden ganz gerne wissen, wie die Bundesregierung auf den Fall des vietnamesischen Geschäftsmannes Trinh Xuan Thanh reagiert, der, soweit ich weiß, im Sommer letzten Jahres offenbar in Berlin entführt worden ist - zumindest ist das die Meinung der Bundesregierung. Diesem Mann droht jetzt in Hanoi die Todesstrafe. Die Frage ist: Gibt es irgendwelche Aktivitäten, um dieses zu verhindern?

Breul: Vielen Dank für die Frage. Wir haben hier ja schon öfter über diesen Fall gesprochen.

Die Bundesregierung hat von Anfang an die Entführung klar und deutlich als völlig inakzeptablen Bruch des Völkerrechts und als Vertrauensbruch gegenüber der Öffentlichkeit verurteilt, vor allem natürlich in unseren Gesprächen mit der Regierung von Vietnam.

Das Gespräch mit der vietnamesischen Regierung läuft - ich habe das, glaube ich, letzte Woche hier schon einmal gesagt -, und es geht weiter. Die vietnamesische Regierung weiß, was sie zu tun hat, um zu einer Normalisierung der Beziehungen zurückzukehren. Dazu gehört natürlich insbesondere das rechtsstaatliche Verfahren. Heute war der Prozessauftakt in Hanoi. Vertreter der Botschaft sind im Gerichtsgebäude und beobachten diesen Prozess.

Zur Frage zur Haltung der Bundesregierung mit Blick auf die Todesstrafe: Diese ist, denke ich, sehr wohl bekannt.

Frage : Gibt es bei der Bundesregierung, nachdem dieser Fall schon einige Zeit läuft, irgendwelche Überlegungen über neue Maßnahmen? Es sind, glaube ich, schon zwei Mitglieder der vietnamesischen Botschaft ausgewiesen worden. Steht da Weiteres an?

Breul: Der Prozessauftakt war beziehungsweise ist heute. Ich bin jetzt, ehrlich gesagt, überfragt, ob das heute schon beendet ist. Das werden wir ganz genau beobachten und dann evaluieren, was das für unsere Politik bedeutet.

Frage: Herr Breul, Sie haben gesagt, dass Kollegen vor Ort im Gerichtsgebäude sind. Gibt es Prozessbeobachter, die tatsächlich den Prozess beobachten?

An Herrn Seibert die Frage: Hat denn die Bundesregierung ihr ursprüngliches Ziel aufgegeben, den Geschäftsmann wieder zurück nach Deutschland zu holen?

Breul: Das war jetzt eher bildlich gemeint. Es sollte nicht heißen, dass sie im Gebäude sind, aber vor der Tür stehen, sondern es sollte heißen: Sie beobachten den Prozess. Von daher präzisiere ich das gerne.

StS Seibert: Ich habe dem, was der Kollege heute und auch in den vergangenen Wochen immer wieder zum Thema Vietnam gesagt hat, überhaupt nichts hinzuzufügen. Wir haben diese Entführung als völlig inakzeptabel verurteilt. Das ist ein Rechtsbruch. Wir haben sehr klar gesagt, dass dadurch auch das Vertrauen zwischen unseren beiden Regierungen gestört ist und dass es notwendig ist, dass Vietnam handelt, um dieses Vertrauen wieder herzustellen. Wie gesagt, der Kollege hat sich jetzt, konkret auf den Prozess bezogen, dazu ja geäußert.

Zusatzfrage: Wie heißt denn gegenwärtig das oberste Ziel, das die Bundesregierung verfolgt? Wie tut sie das? Will sie ein - wie immer das aussehen soll - möglichst rechtsstaatliches Verfahren, oder heißt das Ziel nach wie vor, den Zustand von vor dem 23. Juli herzustellen, dass dieser Geschäftsmann wieder hier in Deutschland ist?

Breul: Wir müssen ja den Fakten ins Auge sehen. Es läuft jetzt ein gerichtliches Verfahren. Wir drängen darauf, dass das unseren hohen rechtsstaatlichen Ansprüchen auch genügt.

StS Seibert: Und dass internationale Beobachter dabei zugelassen werden. Das waren immer unsere Forderungen.

Frage : Weil ich es nicht ganz verstehe: Wenn dieser Mann jetzt freigesprochen wird, wäre das dann aus Sicht der Bundesregierung ausreichend? Dann bleibt ja immer noch, dass dieser Mann offenbar aus Deutschland verschleppt wurde. Das war ja auch ursprünglich der Grund der Aufregung, der Missstimmung in Bezug auf Vietnam. Was erwarten Sie denn eigentlich von der vietnamesischen Regierung?

Breul: Ich glaube, dazu hatte ich letzte oder vorletzte Woche auch schon in der Weise Stellung genommen, dass wir durchaus in vertraulichen Gesprächen mit der vietnamesischen Seite sind und wir deutlich gemacht haben: Das war natürlich über dieses Einzelschicksal hinaus ein Vertrauensbruch. Herr Seibert hat es gerade auch noch einmal gesagt. Wir haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass wir von der vietnamesischen Seite Signale erwarten, dass sie uns dabei helfen, über diesen Vertrauensbruch irgendwann hinwegzukommen.

Frage: Haben Sie diese Signale denn?

Breul: Nein, wie ich gesagt habe, befinden wir uns in Gesprächen mit der vietnamesischen Seite. Wir haben deutlich gemacht - - Die vietnamesische Seite weiß, was sie zu tun hat, um zu einer Normalisierung der Beziehungen zurückzukehren.

Frage : Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Herr Gülde, es gibt heute einen großen Bericht im Wirtschaftsteil der "FAZ", wonach einige Krankenkassen bei Heil- und Hilfsmitteln - so zum Beispiel bei Beatmungsgeräten - auf Kosten der Versicherten beziehungsweise Patienten diese Produkte einkaufen, indem sie auf Billigprodukte setzen. Es laufen offenbar Ermittlungen des zuständigen Bundesversicherungsamtes. Die Frage an Sie: Wie bewerten Sie diesen Vorgang? Was sagen Sie dazu?

Gülde: Wie Sie schon korrekt gesagt haben: Die Ermittlungen des Bundesversicherungsamtes laufen, und die müssen wir abwarten. Dann werden eventuell weitere Schritte folgen.

Zusatzfrage : Was könnten das für Schritte sein?

Gülde: Das kann ich Ihnen jetzt natürlich noch nicht sagen. Wir müssen erst diese Ermittlungen des Bundesversicherungsamtes abwarten.

Zusatz : Ich frage das, weil es durchaus denkbar wäre, dass man solches Fehlverhalten, wenn es denn evident würde, auch sanktioniert und den Krankenkassen klarmacht, dass sie so nicht auf Kosten ihrer Versicherten sparen können.

Gülde: Aber diese Ermittlungen müssen, wie gesagt, erst geführt werden. Dann werden eventuell weitere Schritte folgen.

Frage : Ich möchte das Auswärtige Amt zum Thema Türkei fragen.

Ich würde es begrüßen, wenn Sie darstellen könnten, ob es nun einen Zusammenhang zwischen Rüstungsgeschäften auf der einen Seite und dem Umgang der türkischen Seite mit den noch inhaftierten deutschen Staatsbürgern gibt, insbesondere mit dem Fall Yücel.

Mich würde zweitens interessieren, ob aus diesen Gesprächen am Wochenende in Goslar irgendwelche Signale gekommen sind, dass sich im Fall Yücel etwas bewegt.

Mich würde drittens interessieren - da ist vielleicht das Innenministerium gefragt -, ob man abseits der Zuständigkeiten der jeweiligen Polizeibehörden irgendwelche Anhaltspunkte hat, die Klarheit in den Vorfall mit dem türkischen Fußballspieler bringen könnten, dessen Auto auf einer deutschen Autobahn beschossen worden ist und der dafür wohl den türkischen Geheimdienst verantwortlich macht.

Breul: Ich fange mit Ihrer zweiten Frage an: Sie wollten wissen, ob es Bewegung im Fall Yücel gegeben hat. Die beiden Außenminister haben sich vor der Presse geäußert, und dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen. Sie haben ja gesagt, dass das Thema der Gespräche war. Der Minister hat betont, dass dieser und die anderen Fälle weiterhin für die weitere Entwicklung des deutsch-türkischen Verhältnisses sehr wichtig sind und wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen werden.

Dann zu Ihrer ersten Frage, zu den Rüstungsexporten. Auch dazu hat sich Außenminister Gabriel sowohl am Samstag als auch am Sonntag geäußert. Ich kann hier vielleicht nur noch hinzufügen, dass die Bundesregierung, wie Ihnen wahrscheinlich bereits bekannt ist, eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolgt. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung und Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Dabei wird der Beachtung der Menschenrechte besonderes Gewicht beigemessen. Das gilt auch für die Türkei.

Zusatzfrage : Ich habe das jetzt nicht richtig verstanden. Summiert sich bei dem, was hinter dem Punkt "außen- und sicherheitspolitische Erwägungen" steht, und bei den Gründen, die man für Rüstungsexportgenehmigungen mit beachtet, auch eine Verbindung auf, die wir konkret zwischen dem Fall Yücel und möglichen Geschäftsbeziehungen sehen könnten? Denn die Formulierungen, die Sie eben genannt haben, sind ja sehr allgemein. Also: Gibt es eine Beziehung zwischen beiden Komplexen, oder gibt es sie nicht?

Breul: Wie ich Ihnen gerade deutlich gemacht habe, gibt es bestimmte Grundsätze. Nach diesen Grundsätzen wird im Einzelfall jeder einzelne Antrag geprüft.

Frage: Ist die Freilassung Deniz Yücels Voraussetzung dafür, dass man erneut in Rüstungsgespräche einsteigt?

Breul: Ich kann nur noch einmal versuchen, vielleicht anders auszuholen. Vielleicht möchte das BMWi auch noch etwas dazu sagen. Das Verfahren ist immer gleich: Es gibt einen Antrag eines Unternehmens. Über diesen Antrag wird im Lichte der außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik - ich erinnere an die kollektive Sicherheit in der Nato - und vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Umständen, insbesondere auch der Lage der Menschenrechte entschieden.

Zusatzfrage: Das verstehe ich als Prinzip. Nun gibt es aber eine konkrete Situation, und nach der habe ich gefragt. Ist die Freilassung Deniz Yücels Voraussetzung dafür, dass über weitere Rüstungsgeschäfte entschieden wird?

Breul: Wie gesagt, der Außenminister hat sich dazu in einem Interview geäußert, auch sehr deutlich. Es geht immer um konkrete Anträge. Über diese konkreten Anträge wird dann in den zuständigen Gremien entschieden.

Vorsitzender Feldhoff: Will das BMWi etwas dazu sagen?

Alemany: Ich kann die Kollegen vollumfänglich unterstützen und Ihnen ergänzend vielleicht noch den Satz geben: Wir haben seit dem Putschversuch im Juli 2016 schon eine sehr restriktive und aufmerksame Rüstungsexportpolitik gegenüber der Türkei betrieben und tun dies immer noch.

Frage : Nun ist die Türkei aber Nato-Mitglied und kein Drittstaat, was Waffenexporte betrifft. Normalerweise sind Waffenexporte in Nato-Mitgliedsstaaten, also an Verbündete, eher unproblematisch und nicht mit Waffenlieferungen an, sagen wir, Katar oder Saudi-Arabien gleichzusetzen, weil diese eben nicht Nato-Mitglied sind. Deshalb noch einmal die Frage: Die Bedeutung der Fälle der Deutschen, die dort in der Türkei festsitzen, muss doch eine Relevanz für die Frage haben, ob Rüstungsgüter in die Türkei exportiert werden oder nicht.

Breul: Ich denke, das hat niemand bestritten.

Zusatzfrage : Vor dem Hintergrund ist die Frage von Kollege Jessen zu verstehen: Ist die Freilassung von Herrn Yücel Grundbedingung dafür, dass überhaupt wieder über Rüstungsexporte gesprochen werden kann?

Breul: Über Rüstungsexporte - auch das hat die Kollegin ja gerade schon gesagt - wird laufend gesprochen, und zwar anhand konkreter Anträge. Bei jedem konkreten Antrag hat die Bundesregierung außenpolitische und sicherheitspolitische Interessen - Sie selbst nannten gerade die Nato-Mitgliedschaft - und natürlich die politischen Umstände abzuwägen, dabei insbesondere - das ist übrigens keine deutsche Regelung, sondern als gemeinsamer Standpunkt der EU festgelegt - die Achtung der Menschenrechte.

Frage: Hat sich an der Zahl und personellen Zusammensetzung der in der Türkei inhaftierten deutschen Staatsbürger etwas verändert?

Breul: Ja, also nicht an der Anzahl der hier auf besonderes Interesse stoßenden sogenannten politischen Haftfälle, aber bei der Gesamtzahl der Haftfälle sind wir jetzt bei insgesamt 49 deutschen Staatsangehörigen in türkischer Haft.

Frage: Herr Breul, vielleicht noch einmal konkret die Nachfrage: Der Bundesaußenminister hat gestern im "Bericht aus Brüssel" klargemacht, dass es nicht um Rheinmetall und um den Aufbau einer Panzerschmiede in der Türkei geht, sondern dass es im vorliegenden Fall in den Verhandlungen mit der Türkei um die Frage geht, ob man bestehende Panzer im Antiterrorkampf gegen den IS mit besserem Minenschutz ausstattet. Ist das nun mit der Frage der Freilassung Yücels verbunden, oder ist das ganz unabhängig davon? Denn es geht ja nicht um eine neue Waffe, sondern, wenn ich es richtig verstanden habe, um die bessere Ausstattung von Soldaten im Antiterrorkampf. Der Minister hat gestern sehr vehement darauf verwiesen, dass er sich niemals dem Vorwurf aussetzen möchte, dass Soldaten - türkische Soldaten - wegen des fehlenden Minenschutzes ums Leben kommen. Ist das mit dem Fall Yücel verbunden?

Breul: Ich verstehe Ihren erneuten Versuch. Aber letztlich gilt genau das, was ich vorhin gesagt habe. Natürlich spielt die Art des zu exportierenden Guts bei den Erwägungen eine Rolle, sprich, wenn es um besseren Schutz gegen Sprengfallen in einer Operation, die wir gemeinsam mit der Türkei durchführen, ginge, dann wäre das natürlich ein Argument, das für die Genehmigung spräche.

StS Seibert: Das ist ja genau das, was wir mit "vertiefter Einzelfallprüfung" meinen. Wir prüfen, um welche Ware, um welches Rüstungsgut es sich handelt, wie es eingesetzt werden kann, möglicherweise auch zu Zwecken, die uns nicht gefallen könnten, oder zu rein defensiven Zwecken, und wir prüfen die innerstaatliche Entwicklung eines Landes. Wir prüfen sicherheitspolitische Fragen wie die Frage, ob es sich um einen Partner im Kampf gegen den IS-Terrorismus handelt, ob es sich um einen Nato-Bündnispartner handelt. All dies ist vertiefte Einzelfallprüfung.

Frage: Herr Breul, hat der Minister den Eindruck, dass der türkische Außenminister diese deutsche Argumentation, diese Konjunktion nachvollziehen konnte und für richtig befindet, oder stieß man dort auf taube Ohren?

Breul: Zu den Gesprächen der beiden Minister hat sich Herr Gabriel selbst geäußert. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

Vorsitzender Feldhoff: Wir kommen zu der Frage zum Attentatsversuch auf den Fußballprofi.

Dimroth: Vielen Dank. - Tatsächlich liegen mir keine Erkenntnisse der Art, wie von Ihnen erfragt, vor. Ich habe aber keinen Zweifel, dass die von Ihnen hier ebenfalls zitierte Aussage des Opfers bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden im zuständigen Bundesland entsprechend Gehör finden und in die Ermittlungsarbeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort einfließen wird.

Frage: Apropos Rüstungslieferungen, Rüstungsexporte: Die USA möchten die Ukraine mit erweiterten Verteidigungskapazitäten ausstatten. Die Trump-Regierung hat das bereits abgesegnet beziehungsweise der Waffenlieferung zugestimmt. Der US-Kongress wird in naher Zukunft wahrscheinlich dasselbe tun.

Wie förderlich sind nach Ansicht der Bundesregierung die angekündigten Waffenlieferungen der USA an die Ukraine im Minsker Friedensprozess?

StS Seibert: Wenn Sie mich meinen, kann ich dazu nur wiederholen, was wir vielfach zu dem ganzen Themenkomplex von Waffenlieferungen an die Ukraine gesagt haben. Unsere Haltung ist - das ist die Haltung der Bundeskanzlerin und der ganzen Bundesregierung -, dass der Konflikt in der Ostukraine militärisch nicht zu lösen ist. Er braucht eine friedliche, eine verhandelte, eine diplomatische, eine politische Lösung, wie sie Deutschland und Frankreich seit langer Zeit im Rahmen der Minsker Vereinbarungen intensiv anstreben. Das ist es, was ich dazu zu sagen habe. Ziel bleibt Deeskalation; Ziel bleibt ein Waffenstillstand, der ein wirklicher Waffenstillstand ist und der eingehalten wird, damit eine politische Lösung stattfinden kann.

Wir hatten kurz vor Weihnachten den erfreulichen, positiven Baustein eines Gefangenenaustausches - eine ursprünglich ukrainische Idee, auf die dann, Gott sei Dank, auch eingegangen wurde. Das ist ein kleiner Baustein. Es bleibt noch viel zu tun.

Zusatzfrage: Umso wichtiger ist dann ja die Diskrepanz zwischen dem, was seinerzeit Präsident Obama entschieden hat, nämlich keine Waffenlieferungen zu vollziehen, und dem, was der jetzige US-Präsident entschieden hat. Gibt es zu der Position der Vereinigten Staaten in der Ukraine-Krise eine Position der Bundesregierung?

StS Seibert: Ich kann Ihnen hier ja nur die Position der Bundesregierung darlegen. Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt noch etwas anderes sagen möchte.

Breul: Herr Gabriel hat sich dazu vergangene Woche - ich denke, am Donnerstag - in Kiew geäußert. Dort hat sich auch sein Kollege Klimkin geäußert, der noch einmal darauf hinwies, dass es aus Sicht der Ukraine natürlich eine besondere Bedrohungslage gebe. Das ist, denke ich, auch nicht von der Hand zu weisen, wenn man sich vor Augen führt, dass bestimmte Teile des Landes sozusagen nicht mehr unter der Kontrolle der Regierung sind. Von daher hat er dem Außenminister auch gesagt, dass er natürlich ein Verständnis dafür hat, dass die Ukraine ein Auge darauf hat, dass sie ihre Verteidigungsfähigkeit zumindest aufrechterhält. Dazu gibt es eine Rüstungskooperation mit der amerikanischen Seite, die übrigens nicht neu ist. Das ist eher - so hat es die amerikanische Seite auch uns gegenüber noch einmal betont - eine Anknüpfung an eine bestehende Kooperation.

Herr Seibert hat es gerade schon gesagt: Die Bundesregierung ist natürlich der Meinung, dass die Auseinandersetzung in der Ostukraine nicht mit Gewalt und mit Waffen zu lösen ist, sondern durch Kooperation und Verhandlung. Daran ändert sich nichts.

Frage: Ich bin mir nicht sicher, ob das eine Frage an das Justizministerium oder an das Familienministerium ist. Zwischen Deutschland und Polen gab und gibt es immer wieder Streitfälle über Kinder aus polnischen beziehungsweise polnischstämmigen Familien, die vom Jugendamt in Obhut genommen werden und in andere Familien - meistens deutsche Familien - gebracht werden. Die amtierende polnische Regierung hat sich sehr für diese Fälle engagiert. Jetzt heißt es, auf deutschen Vorschlag solle eine Arbeitsgruppe, eine gemeinsame Kommission, entstehen, die diese Fälle bearbeiten und schlichten solle.

Ich möchte fragen, ob das stimmt. Welche Kompetenzen soll diese Gruppe haben, und wer leitet sie?

Steffen: Ich weiß nicht, ob ich mit für den Kollegen sprechen kann, aber mir ist zum aktuellen Zeitpunkt nichts dazu bekannt. Ich kann aber gern versuchen, es in Erfahrung zu bringen.

Vorsitzender Feldhoff: Kann das Familienministerium mehr dazu sagen?

Kempe: Nein, leider auch nicht. Mir ist das ebenfalls nicht bekannt.

Zusatzfrage: Halten Sie es grundsätzlich für sinnvoll, dass Nationalität, Sprache und Religion beachtet werden, wenn Kinder in andere Familien gebracht werden, dass, kurz gesagt, Kinder aus katholischen Familien nicht in eine muslimische Familie gebracht werden?

Steffen: Zu der konkreten Fragestellung würde ich mich hier ungern äußern wollen. Klar ist natürlich, dass das Wohl des Kindes zuvorderst steht. Aber ich kann gern auch diese Frage mitnehmen.

Frage : Nach der Diskussion am Wochenende zum Thema Iran würde mich interessieren, ob es inzwischen in Hinblick auf den Besuch des iranischen Außenministers, von dem, meine ich, der Bundesaußenminister gesprochen hat, etwas Konkreteres gibt. Gibt es möglicherweise auch schon eine Zusage des iranischen Außenministers, mit dem Minister und Frau Mogherini zu sprechen?

Die zweite Frage: Gibt es in Fragen der Beurteilung dessen, was im Moment im Iran passiert, in der EU ein einhelliges Bild, oder gibt es dazu noch Diskussionen und unterschiedliche Positionen in der Bewertung, wie man mit dem Iran jetzt umgehen sollte?

Breul: Ihre zweite Frage zuerst: Montag oder Dienstag vergangener Woche hat Frau Mogherini mit Zustimmung der EU28 eine Erklärung abgegeben, in der die klare Haltung der EU gegenüber dem Iran beziehungsweise mit Blick auf die laufenden Proteste deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Außenminister Gabriel ist heute Morgen in Brüssel. Er wird sich auch mit der Hohen Vertreterin, Frau Mogherini, treffen und dabei auch beraten, wie der Austausch zwischen EU und dem Iran genau stattfinden kann.

Etwas verklausuliert sage ich damit: Nein, es gibt noch keine Neuigkeiten zu einem genauen Zeitpunkt und Ort eines Treffens mit dem iranischen Außenminister.

Zusatzfrage : Wenn Sie sagen, es gebe noch keine Neuigkeiten zu Zeitpunkt und Ort, heißt das, dass der iranische Außenminister schon signalisiert hat, dass er auf diesen Wunsch eingehen wird, oder fehlt auch das noch, die Zusage für ein solches Treffen?

Breul: Zunächst muss sich ja die europäische Seite darüber klar werden, wann und wo. Erst dann würde man eine Einladung aussprechen. Von daher gibt es jetzt einfach noch keine feste Terminvereinbarung, die ich hier verkünden könnte.

Frage : Zum Thema Iran, ebenfalls an das Auswärtige Amt: Es gibt Meldungen, dass sich der frühere Oberste Richter des Irans, Herr Schahrudi, in Hannover im Krankenhaus aufhalte. Haben Sie dazu eigene Erkenntnisse? Können Sie das kommentieren?

Breul: Ich kann Ihnen bestätigen, dass uns der Aufenthalt des Ajatollahs Schahrudi, des Vorsitzenden des Schlichtungsrates, in Hannover bekannt ist. Herr Schahrudi hält sich aufgrund einer schweren Erkrankung seit mehreren Wochen zur medizinischen Behandlung im Krankenhaus in Hannover auf. Die Bundesregierung steht seit der Einreise Herrn Schahrudis im engen Kontakt mit den niedersächsischen Behörden.

Aufgrund einer schweren Erkrankung hatte Herr Schahrudi um die Möglichkeit einer Weiterbehandlung in Deutschland gebeten. Diesem Wunsch wurde nachgekommen, nachdem gesundheitliche Gründe glaubhaft gemacht worden sind.

Frage : Ich möchte das Innenministerium fragen, und zwar unter dem Stichwort - in Anführungsstrichen - Dschihadistenkinder. Inzwischen gibt es in der deutschen Presse eine breite Berichterstattung dazu. Wie ist die Informationslage der Bundesregierung zu den Zahlen? Wie viele Kinder sind zu erwarten? Vor allem: Wie ist man darauf eingestellt? Hat man ein Konzept, wie man mit diesen Kindern, die ja in einem sehr gewaltsamen Umfeld geboren und herangewachsen sind, hier überhaupt umgehen will? Werden dafür spezielle Einrichtungen geschaffen, die diese Kinder auch psychologisch betreuen? Gibt es dafür schon fertige Konzepte?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. - Die Berichterstattung geht ja auf eine parlamentarische Anfrage zurück, die federführend vom Innenministerium beantwortet wurde. Darauf darf ich Sie, wenn Sie einverstanden sind, in weiten Teilen, was Ihre Frage anbetrifft, auch verweisen.

Tatsächlich ist das Phänomen, dass Menschen aus Deutschland - häufig sind sie auch deutsche Staatsangehörige -, die sich mit der Absicht oder ohne die Absicht, sich an Kampfhandlungen zu beteiligen, in die Kampfgebiete des sogenannten "Islamischen Staates" ausgereist sind, den Sicherheitsbehörden bekannt. Wir haben auch eine Reihe von, so will ich einmal sagen, restriktiven Maßnahmen ergriffen. Dabei geht es einerseits um die Frage, wie mit solchen Vorgängen strafrechtlich umzugehen ist, ob schon die bloße Reiseabsicht genügt, um einen entsprechenden strafrechtlichen Anspruch daran zu knüpfen. Das ist beispielsweise die Frage, ob und inwieweit das Pass- und das Ausweisgesetz eine Pass- oder Ausweisentziehung legitimieren, um eine Ausreise zu verhindern, wenn hinreichend Erkenntnisse darüber vorliegen, dass sich die betroffene Person mit Kampfesabsicht oder mit Beteiligungs- oder Unterstützungsabsicht in diese Gebiete begeben will. Von diesen Maßnahmen wurde in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht.

Dazu wie auch zu Ihren Fragen im Einzelnen gibt es allerdings seitens der Bundesregierung keine festen Zahlen. Das liegt schlichtweg daran, dass mit dem Vollzug der einschlägigen Gesetze in der Regel die zuständigen Landesbehörden betraut sind.

Tatsächlich ist aber auch das Phänomen bekannt, dass aus diesen Gebieten zurückreisende Menschen durchaus gelegentlich in der Zeit, in der sie nicht in Deutschland waren, Kinder bekommen haben und nunmehr mit diesen Kindern nach Deutschland zurückkehren. Das gibt es ganz zugespitzt auch im Falle deutscher Staatsangehöriger, die im Ausland aufgrund von Vorwürfen von Strafverfolgungsorganen anderer Staaten in Haft sitzen, wobei es dann ausschließlich um die konsularische Betreuung der Kinder geht, gar nicht der Betroffenen selbst, weil diese Gegenstand von Strafverfolgungsmaßnahmen des betroffenen Landes sind.

Was Ihre Frage anbetrifft, wie man damit umgeht: Das lässt sich sicherlich nicht pauschalieren oder jedenfalls nicht in einer pauschalen Antwort beschreiben. Es gibt eine Reihe von Deradikalisierungsprogrammen, unter anderem in der Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Darüber hinaus aber gibt es eine Reihe von Angeboten, die im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ ressortieren. Möglicherweise kann von dort aus noch etwas hinzugefügt werden. Jedenfalls kennen diese Deradikalisierungsstellen auch dieses Phänomen und versuchen insoweit auch, den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Ganz grundsätzlich gibt es natürlich ein sehr unterschiedliches Spektrum an Maßnahmen, die man ergreifen kann, wenn man Kenntnis darüber erhält, dass jemand, der sich in Kampfgebieten des sogenannten "Islamischen Staates" aufgehalten hat, nach Deutschland zurückkehrt. Das kann eine polizeiliche Behandlung sein, wenn der- oder diejenige als sogenannter Gefährder einzustufen ist oder etwas niederschwelliger als sogenannte relevante Person. Das ist aber mitnichten zwingend der Fall, sondern bedarf in jedem Einzelfall einer sehr sorgfältigen Analyse und dann einer entsprechenden Kategorisierung. Es kann aber beispielsweise auch sein, dass sich jemand, der zurückkehrt, ganz bewusst, aktiv und auch glaubhaft von dem abwendet, was ihn ursprünglich zu dem Schritt geleitet hat, in diese Kampfgebiete auszureisen, möglicherweise aufgrund von persönlich Erlebtem sehr desillusioniert zurückkehrt und sich ganz aktiv von der Ideologie geradezu abwendet, die ihn ursprünglich motiviert hat. Das lässt sich also sicherlich nicht pauschal beantworten.

Es kann natürlich auch sein - das habe ich vergessen -, dass strafrechtliche Vorwürfe gegen denjenigen erhoben werden, der hierhin zurückkehrt, weil entsprechende Erkenntnisse vorliegen - etwa aufgrund der von mir schon geschilderten Möglichkeit, strafrechtliche Vorwürfe an die Reisetätigkeit zu knüpfen, bis hin zu möglichen Erkenntnissen, dass sich jemand aktiv an Kampfeshandlungen beteiligt hat. Dann kann das eben auch eine entsprechende strafrechtliche Verfolgung in Deutschland rechtfertigen. Das ist sozusagen das Maximale: Die polizeiliche Behandlung als Gefährder oder als relevante Person. Es kann aber eben auch sein, dass es keine entsprechenden Erkenntnisse gibt, die eine solche Maßnahme hier legitimieren.

Diese Deradikalisierungsprogramme umfassen - wie gesagt, weil das Phänomen auch nicht neu ist - selbstverständlich auch den Umgang mit Kindern oder Jugendlichen; das ist, wie gesagt, nichts Neues. Ich kann Ihnen hier allerdings auch nicht mitteilen, dass hier - jedenfalls in unserem Zuständigkeitsbereich - neue Institutionen oder völlig neue Ansätze gedacht werden. Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden Mechanismen eigentlich auch dieses Phänomen mit umfassen. Trotz aller Relevanz sind es ja auch keine Zahlen, die jetzt sozusagen exorbitant in die Höhe schössen; vielmehr sind das ja insgesamt Zahlen, die noch, sagen wir einmal, im niedrigen dreistelligen Bereich sind. Das möchte ich vielleicht nur noch einmal erwähnen, um die Bedeutung dieses Phänomens etwas deutlicher zu machen.

Zusatzfrage : Verstehe ich das richtig: Es gibt keine speziellen Programme oder auch Planungen, wie mit Kindern - kleinen Kindern - umzugehen ist, die aus Verbindungen von Rückkehrern hervorgegangen sind?

Dimroth: Über die bestehenden Programme hinaus, die auch dieses Phänomen - weil eben schon länger bekannt - mit in den Blick nehmen, kann ich Ihnen dazu jedenfalls aus unserem Bereich hier heute nichts berichten.

Kempe: Vielen Dank für die Frage. - Ich kann das vielleicht insoweit ergänzen, als ich Sie darauf hinweisen möchte, dass die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landes-, Jugend und Familienbehörden im Herbst beschlossen hat, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzusetzen, um die Kinder- und Jugendhilfepraxis im Umgang mit islamistisch radikalisierten Familien weiter zu professionalisieren. Die haben auch bereits einmal getagt, und für Anfang dieses Jahres ist auch die nächste Sitzung geplant. Auch wir haben das Thema natürlich auf dem Schirm; an Konzepten wird gearbeitet. Hier ist natürlich klar, dass im Mittelpunkt das Kindeswohl stehen muss. Es gibt allerdings in unserem Deradikalisierungsprogramm, in unserem Programm "Demokratie leben!", keine speziellen Angebote für sogenannte IS-Rückkehrerinnen und ihre Kinder. Wir haben aber zum Beispiel auch die Kita als Handlungsfeld zur Demokratisierung auf dem Schirm und bilden entsprechend in manchen Projekten Kinderbetreuerinnen aus.

Frage: Mich würde in diesem Zusammenhang noch interessieren - diese Frage richtet sich vor allem auch an das Verteidigungsministerium -: Gibt es eigentlich eine Zusammenarbeit etwa der Deutschen und der Franzosen? Die Frage, wie man mit solchen Kämpfern umgeht, ist sicherlich eine Frage, die für Syrien schon weitgehend beantwortet ist, die aber da, wo der IS weiter agiert, noch virulent bleibt. Ich komme auf die Frage, weil es Ende letzten Jahres ein sehr interessantes Interview mit dem französischen Verteidigungsminister Le Drian gab, in dem er zu erkennen gab - ohne es definitiv zu sagen -, dass Frankreich ziemlich wenig Rücksicht nimmt auf Franzosen, die sich dem IS anschließen. Mit anderen Worten: Er ließ erkennen, dass die französische Armee da nicht sehr viele - in Anführungsstrichen - Gefangenen macht. Mich interessiert daher einfach: Gibt es da eine Kooperation, weiß man darüber in Deutschland? Geht man in Deutschland ganz grundsätzlich anders mit diesem Problem um?

Neumann: Frau Kollegin, zu Ihrem Beispiel und auch zu der Aussage des französischen Verteidigungsministers Le Drian liegen mir keine aktuellen Informationen vor. Sie wissen, dass wir im Kampf gegen den IS sehr engagiert sind, aber in dieser speziellen Fragestellung habe ich keine Ergänzungen oder Informationen.

Frage: Auch noch einmal zu dieser Anfrage: Herr Dimroth, Sie haben von einem niedrigen dreistelligen Bereich gesprochen. Auch in der Antwort auf die Anfrage der Grünen ist mit Blick auf die betroffenen Kinder aus IS-Gebieten von einem dreistelligen Bereich die Rede. Warum lässt sich das nicht weiter spezifizieren? Oder können Sie diese Zahl vielleicht sogar noch ein bisschen näher eingrenzen?

Dimroth: Auch die Antwort auf diese Frage ergibt sich ja aus der Antwort auf die entsprechende parlamentarische Anfrage. Noch einmal: Es ist ja zunächst einmal so, dass mit dem Vollzug einer Reihe von hier einschlägigen Gesetzen nicht Bundesbehörden, sondern Landesbehörden beauftragt sind. Ein Aspekt kommt noch hinzu, den ich eingangs nicht erwähnt habe: Es ist ja auch so, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen beispielsweise der Umgang der Verfassungsschutzbehörden mit Minderjährigen nur sehr stark eingeschränkt möglich ist. Wir haben das entsprechende Gesetz für das Bundesamt ja in der letzten Legislaturperiode gerade unter diesem Aspekt sozusagen öffentlich diskutiert und haben die Frage diskutiert, ob nicht nach entsprechenden Vorfällen in Deutschland, wo sich eben Minderjährige offensichtlich radikalisiert haben - ohne entsprechende Reisetätigkeit im Übrigen, sondern im Inland -, diese Altersgrenzen möglicherweise nach unten verändert werden müssen. Bei unter 14-Jährigen ist eine entsprechende Speicherung in den Systemen des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht zulässig. Auch daran können Sie erkennen, dass es einfach aufgrund der Tatsache der Minderjährigkeit Restriktionen gibt, die dann nicht unbedingt förderlich sind, wenn man dabei ist, ein möglichst vollständiges Bild zu zeichnen.

Zusatzfrage: Das heißt dann, im Grunde ist die Zahl einfach gegriffen?

Dimroth: Nein, es gibt natürlich Erfahrungswerte. Es gibt ja Zahlen über die Erkenntnisse, was Ausreise- und Rückreisetätigkeit insgesamt anbetrifft, und es gibt auch Erfahrungswerte - ich habe das ja eingangs erwähnt -, dass es insbesondere bei weiblichen Personen, die ausgereist sind, tatsächlich immer wieder Fälle gibt, in denen dann eben in der Zeit, in der man sich nicht in Deutschland aufgehalten hat, Nachwuchs gekommen ist. Dementsprechend ist das Phänomen weder neu noch in seiner Dimension überraschend, aber es gibt eben keine fixe Statistik, die ich hier jetzt bemühen könnte, um Ihnen mit Stand heute 12.14 Uhr eine genaue Zahl auszuwerfen. Das ist schlicht die Faktenlage.

Frage : Ich habe noch eine Frage, die sich an Herrn Seibert und an Herrn Kolberg richtet: Ist es richtig, dass sich vor Weihnachten der Chef des Finanzkonzerns Cerberus, der sowohl an der Deutschen Bank als auch an der Commerzbank beteiligt ist, in Ihren Häusern, sprich dem Kanzleramt und dem BMF, eingestellt hat und über die Zukunft der deutschen Bankenlandschaft gesprochen hat?

Teilt die Bundesregierung seine Auffassung, dass doch vieles dafür spricht, zwei große Banken in Deutschland zu erhalten und nicht über Fusionen der beiden größten deutschen Banken nachzudenken?

Kolberg: Vielen Dank für die Frage. - Ich kann es ganz kurz machen: Wie üblich äußern wir uns hier nicht zu einzelnen Unternehmen oder zu einzelnen Gesprächen.

StS Seibert: Das wäre auch meine Antwort.

Ich möchte ganz kurz noch etwas zu der Frage von der Kollegin zur Gefährdung durch rückkehrende Dschihadisten und zur deutsch-französischen Zusammenarbeit hinzufügen, weil mir das gerade einfiel: Das war auf dem G7-Gipfel in Taormina ein großes Thema. Das heißt, es gibt eine intensive Befassung - mit Frankreich, mit Italien, mit Großbritannien, mit unseren übrigen G7-Partnern. Sie können das im Schlussdokument des G7-Gipfels von Taormina nachlesen; da hat man sich sehr ausführlich mit der Gefahr durch rückkehrende sogenannte "foreign fighters" auseinandergesetzt. Das ist also etwas, was auch in der praktischen Zusammenarbeit der entsprechenden Stellen in den einzelnen Regierungen eine Rolle spielt.

Frage: Herr Dimroth, in Großbritannien wurden offenbar seit den Neuwahlen ungefähr 24 - also pro Tag etwa 160 - Zugriffsversuche von Parlamentsrechnern auf moralisch bedenkliche Seiten registriert. Gibt es solche Such- und Feststellungsprofile auch für das deutsche Parlament? Wenn ja: Wie sehen da die Zahlen aus?

Dimroth: Herr Kollege, vielen Dank für Ihre - ich vermute einmal, nicht ganz ernst gemeinte - Frage.

Zusatz: Durchaus ernst gemeint!

Dimroth: Durchaus? Okay. Ich sage das, weil wir hier eigentlich schon mehrfach aufgrund von größeren IT-Sicherheitsvorfällen den Bundestag betreffend recht deutlich ausgeführt haben, dass der Deutsche Bundestag nicht dem Aufgabenportfolio des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik unterliegt. Insofern gibt es dazu aus meiner Sicht überhaupt keine Erkenntnisse und nichts beizutragen, schlicht in Ermangelung einer Zuständigkeit. Das müssten Sie also bei den zuständigen Kollegen im Deutschen Bundestag erfragen, die hier insoweit sozusagen autonom beziehungsweise jedenfalls nicht unter dem Dach des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik und damit nicht unter einer Stelle der Bundesregierung agieren.

Zusatz: Dann danke ich für das Schließen einer Wissenslücke.

Frage: An das Innenministerium: In einer großen deutschen Boulevardzeitung gab es am Wochenende einen Bericht über die polnischen Taschendiebe, die angeblich in Berlin an den Bahnhöfen und in ICE-Zügen die Behörden in Schrecken und Panik versetzen. Ich frage Sie, weil als Quelle die Bundespolizei genannt wurde. Unterscheidet sich dieses Phänomen in seiner Schärfe, Gefährlichkeit oder Größenordnung von anderen Taschendiebbanden? Ich vermute, es gibt auch rumänische, bulgarische, vielleicht sogar amerikanische Taschendiebe in Berlin.

Dimroth: Das vermute ich auch, ich weiß es aber nicht, weil diese Frage tatsächlich - jedenfalls für die gesamte Fläche Berlins - eine Frage wäre, die von den zuständigen Kollegen in Berlin zu beantworten wäre. Ich habe diese Berichterstattung auch zur Kenntnis genommen und würde Sie bitten, wenn Sie zu den konkreten dort enthaltenen Tatsachen und Fakten weitergehende Fragen haben, diese direkt an die Bundespolizei zu stellen. Ich habe die entsprechenden Zahlen nicht.

Ansonsten ist es so, dass wir alljährlich die sogenannte polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlichen. Wenn Sie in der Statistik für das vergangene Jahr nachschauen, dann werden Sie dieser entnehmen können, dass es selbstverständlich in unterschiedlichsten Deliktbereichen auch unterschiedlichste Täter und auch unterschiedlichste Nationalitäten gibt, und zwar sowohl Deutsche als auch eine Reihe von Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Das lässt sich da alles sehr im Detail nachstudieren, auch was die Verteilung nach bestimmten Herkunftsländern anbetrifft.

Frage : Ich hätte noch eine Frage an das Verkehrsministerium zum Großflughafen BER: Es gibt Medienberichte, wonach der Flughafen noch einmal eine Milliarden Euro mehr braucht. Der "Tagesspiegel" schreibt von 900 Millionen Euro. Was ist diesbezüglich der Kenntnisstand der Bundesregierung, wie hoch ist also Ihrer Kenntnis nach der Zuschussbedarf des Flughafens?

Zweite Frage: Für wie sicher halten Sie die Bürgschaften, die der Bund bis jetzt gegeben hat? Sind die überhaupt noch refinanzierbar?

Strater: Vielen Dank. - Ich möchte mich hier jetzt nicht auf Einzelheiten der Berichterstattung zu den Kosten oder den Mehraufwendungen äußern. Ich verweise auf das, was der Aufsichtsrat in seiner jüngsten Sitzung am 15. Dezember des vergangenen Jahres zu diesen Fragen beschlossen hat. Sie wissen, dass an diesem Termin der Eröffnungstermin neu festgelegt wurde, und zwar auf den Oktober 2020. Über diese Terminfestlegung hinaus hat der Aufsichtsrat festgelegt, auf der Basis dieses Eröffnungstermins den genauen zusätzlichen Finanzierungsbedarf so schnell wie möglich zu ermitteln. Die FBB, also die Flughafengesellschaft, wird alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Eigen- und Fremdfinanzierung nutzen. Über die zusätzlich notwendige Finanzierung bis zur Eröffnung wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung Anfang März 2018 beraten. Das ist ja demnächst, und dem kann ich jetzt noch nicht vorgreifen.

Zusatzfrage : Die zweite Frage ist, glaube ich, noch nicht beantwortet: Für wie abgesichert halten Sie die bisherigen Bürgschaften, die der Bund geleistet hat?

Strater: Zu diesem ganzen Finanzierungskomplex, zu dem ja auch diese Frage nach Bürgschaften gehört, möchte ich mich jetzt nicht äußern, denn diese neuen Zahlen - - Das hängt ja alles unmittelbar zusammen und das sind alles Fragen, die der Aufsichtsrat besprechen muss. Da ist die nächste Sitzung Anfang des nächsten Monats.

Zusatzfrage : Ist die Gesellschaft mit der Bitte um eine erneute Bürgschaft an den Bund herangetreten?

Strater: Davon habe ich im Moment keine Kenntnis.

Montag, 8. Januar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/01/2018-01-08-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2018

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