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PRESSEKONFERENZ/1582: Regierungspressekonferenz vom 18. Dezember 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Montag, 18. Dezember 2017
Regierungspressekonferenz vom 18. Dezember 2017

Themen: Regierungsbildung in Österreich, Gespräche mit der EU-Kommission über eine Privilegierung der EEG-Umlage für KWK-Neuanlagen, Vorschläge zur Einsetzung eines Antisemitismus-Beauftragten in Deutschland, deutsche Rüstungsexporte, Begegnung der Bundeskanzlerin mit Angehörigen der Opfer und mit Verletzten des Attentats vom Breitscheidplatz, Entlassung von Mesale Tolu aus der Untersuchungshaft, Gaspipelineprojekt Nord Stream 2, Nahostkonflikt

Sprecher: StS Seibert, StS Seibert, Adebahr (AA), Flosdorff (BMVg), Kock (BMI), Baron (BMWi)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Seibert, Frau Adebahr, haben Sie einen Kommentar zur Regierungsbildung in Österreich, insbesondere zu dem Punkt, dass die FPÖ dort Polizei, Militär und Geheimdienst übernimmt?

StS Seibert: Ich kann ja einmal anfangen. Wie Sie wissen, hat die Vereidigung der neuen österreichischen Regierung, soweit ich weiß, erst vor wenigen Minuten stattgefunden. Österreich ist unser Freund, unser Nachbar, unser wichtiger und enger Partner. Insofern ist es selbstverständlich, dass die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch mit dieser österreichischen Regierung und mit dem Bundeskanzler Kurz offen sind.

Sie wissen es vielleicht: Die Kanzlerin hat Herrn Kurz am Abend seines Wahlsiegs im Oktober dazu gratuliert. Nun, da er angelobt ist, werden wir Sie über die bekannten Kanäle darüber informieren, wenn dazu auch noch einmal eine Gratulation erfolgt sein wird.

Zusatzfrage : Ich hatte doch explizit die FPÖ angesprochen, Herr Seibert. Wie bewerten Sie, dass die FPÖ das Verteidigungsministerium, das Innenministerium und die Geheimdienste übernimmt?

Herr Flosdorff, wird die Verteidigungsministerin mit einem FPÖ-Verteidigungsminister wie mit allen anderen Verteidigungsministern umgehen?

Frau Kock, plant Herr de Maizière auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem FPÖ-Innenminister?

StS Seibert: Ich bewerte das nicht.

Zusatzfrage : Warum nicht? Das sind Rechtspopulisten, Herr Seibert!

StS Seibert: Sie müssen mir nicht die österreichische politische Landschaft erklären, aber trotzdem Danke dafür. Es ist jetzt dort eine Regierung gebildet worden, und es entspricht den Gepflogenheiten in Europa und ganz besonders natürlich unter Freunden und Nachbarn, dass wir Ressortzuschnitt nicht kommentieren. Wir sind offen für und bereit zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der neuen österreichischen Regierung.

Vorsitzender Mayntz: Möchte das Auswärtige Amt das ergänzen?

Adebahr: Nein.

Vorsitzender Mayntz: Das Verteidigungsministerium?

Flosdorff: Nein. Ich kann dem zustimmen.

Vorsitzender Mayntz: Das Innenministerium?

Kock: Nein.

Frage: Die Frage schließt sich daran an. Ich hatte in der Regierungspressekonferenz vom 18. Oktober gefragt, ob die Bundesregierung irgendwelche Auswirkungen auf die Sicherheitszusammenarbeit mit Österreich sieht, wenn in der Regierung Personen mit einer Neonazi-Vergangenheit vertreten sind. Damals hieß es noch, die Frage sei hochspekulativ und hypothetisch. Inzwischen sind wir ja bei Fakten angelangt, und ich würde sie gerne noch einmal stellen: Geht die Bundesregierung davon aus, dass hochbrisante Informationen - zum Beispiel über Rechtsextremismus - bei den Österreichern noch sicher aufbewahrt sind, Kock?

Kock: Ich bin der Meinung, man hat sich dazu abschließend geäußert. Herr Seibert hat sich abschließend geäußert. Das gilt auch in dieser Frage.

Zusatzfrage : Also Ja?

StS Seibert: Wir sind, wie ich gesagt habe, zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit bereit und gehen davon aus, dass genau die auch möglich sein wird.

Frage : Heißt das, man wird auch eng und vertraulich mit ehemaligen Neonazis und Burschenschaftlern zusammenarbeiten, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich glaube, ich habe mich dazu jetzt abschließend geäußert.

Frage: Ich kann mich erinnern, dass es, als es schon einmal eine Koalition unter Beteiligung der FPÖ gab, doch durchaus noch besorgte Stimmen gab, sowohl vonseiten der Europäischen Union als auch vonseiten der Bundesregierung. Heute hört man solche sorgenvollen Stimmen vor allen Dingen vonseiten jüdischer Organisationen, zum Beispiel vom World Jewish Congress. Sind die Sorgen völlig weg? Was hat sich heute in der Bewertung gegenüber der ersten Koalition mit der FDP geändert? Hat sich einfach nur eine Gewöhnung eingestellt?

StS Seibert: Ich glaube, Sie haben FPÖ gemeint, nicht FDP, oder?

Zusatzfrage: Ich habe FPÖ gesagt.

StS Seibert: Hier kam es anders an.

Zusatz: Ich nehme das mit tiefem Bedauern zurück.

StS Seibert: Die zeitgeschichtliche Betrachtung möchte ich jetzt wirklich Ihnen oder anderen überlassen. Ich kann nur sagen: Wir sind zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit diesem Nachbarland, Partnerland, befreundeten Land Österreich bereit. Dass das immer auf der Basis der Werte gilt, die in Europa gelten und die wir uns hier als konstitutiv für unser politisches Leben gegeben haben, versteht sich doch von selbst.

Frage: Sind Situationen oder Abläufe denkbar, in denen Sie befinden, dass diese Grundlagen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben sind?

StS Seibert: Das ist nun eine wirklich spekulative Frage! Wir haben eine seit vielleicht 20 Minuten vereidigte, angelobte österreichische Regierung, und nun werden wir die Zusammenarbeit mit ihr aufnehmen.

Frage : Herr Seibert, wie unterscheidet sich die diesmalige FPÖ-Beteiligung von der damaligen?

StS Seibert: Ich verweise auf die Antwort, die ich dazu gerade gegeben habe.

Frage : Sie haben gerade noch einmal die Werte angesprochen. Das war ja auch ein Thema in der Kommunikation mit dem damals neuen US-Präsidenten. Hat die Bundeskanzlerin denn in ihrer Kommunikation mit Herrn Kurz auch noch einmal die gemeinsamen Werte und die Tatsache angesprochen, dass sie die Basis für eine Zusammenarbeit wären?

StS Seibert: Ich denke, das wissen all unsere Partner, weil sie uns ja in der täglichen internationalen Politik erleben. Sie wissen, dass wir eine wertegesteuerte Politik und eine wertebasierte Politik vertreten. Das gilt im Übrigen nicht nur für unsere nationale Politik hier in Deutschland, das gilt für Europa.

Zusatz : Aber, Herr Seibert, Herr Trump hätte das doch auch wissen können. Trotzdem hat man es gesagt.

StS Seibert: Ich habe mich jetzt hierzu, glaube ich, deutlich genug erklärt.

Frage: Ich hätte eine Frage an Frau Baron und beziehe mich auf eine Berichterstattung in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dabei geht es um auslaufende Privilegien bei der EEG-Umlage. Frau Baron, können Sie uns ein bisschen mehr dazu sagen, wie viele Unternehmen betroffen sind, und vielleicht, welche Kosten das für die betroffenen Unternehmen bedeutet und weshalb Europa jetzt so kurzfristig entschieden hat, diese Ausnahmen ab Januar nicht mehr gelten zu lassen?

Baron: Vielen Dank. Ich kann dazu gerne Stellung nehmen. Es gibt derzeit eine bestehende Genehmigung für die Privilegierung von sogenannten Eigenversorgungen von sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Diese gilt bis zum 31. Dezember 2017. Hierzu läuft bereits seit mehreren Jahren ein beihilferechtliches Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission. Wir stehen dazu seit geraumer Zeit im Gespräch und in der Abstimmung. Wir gehen auch davon aus, dass es noch in diesem Jahr eine Entscheidung der Europäischen Kommission geben wird. Wir gehen auch davon aus, dass die Entscheidung wichtige Entlastungsregelungen für die EEG-Eigenversorgung des Großteils der industriellen Anlagen schaffen wird, die bereits im Bestand sind, die also bereits in der Vergangenheit gebaut wurden. Eine solche zügige Entscheidung erhoffen wir uns, und wir gehen auch davon aus, dass es diese geben wird.

Die Regelung, die Sie jetzt gerade ansprechen, betrifft die Privilegierung der EEG-Umlage auf KWK-Neuanlagen, also solche, die nach dem 1. August 2014 errichtet wurden. Diese sind noch nicht Bestandteil der zu erwartenden Genehmigungsentscheidung und weiterhin Gegenstand von sehr intensiven und sehr konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission. Wir hoffen da auf eine Einigung. Wir sind sehr daran interessiert, nach einer Einigung mit Brüssel eine EEG-Umlage-Begrenzung für diese KWK-Erzeugungsanlagen dann im kommenden Jahr gesetzlich neu zu regeln und der Europäischen Kommission dann erneut zur Genehmigung vorzulegen. Wir sind also sehr daran interessiert, dafür eine Lösung zu finden.

Eine genaue Bezifferung der Anlagen kann ich derzeit nicht vornehmen. Dafür müssen wir auch einfach den Prozess mit der Kommission weiter abwarten.

Frage: Das heißt also, mit einer Genehmigung für den jetzigen Antrag, was die Neuanlagen betrifft, rechnen Sie nicht mehr. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Baron: Ja, hinsichtlich dieses Punktes sind wir weiterhin in Gesprächen mit der Kommission, und die werden weiter andauern.

Zusatz: Sie sagten, wenn ich es richtig verstanden habe, Sie wollen da einen neuen Genehmigungsantrag stellen. Das heißt, der wird dann natürlich auch andere Inhalte als der bereits eingereichte haben.

Baron: Das wird man eben beraten müssen. Wie gesagt, laufen die Gespräche ja seit Längerem. Unsere Absicht ist zumindest, hierfür eine neue Begrenzungslösung vorzuschlagen und diese dann eben im neuen Jahr aufzunehmen, weil sie einer gesetzlichen Änderung bedarf, und uns auch über diese gesetzliche Änderung dann wieder mit der Kommission auszutauschen.

Zusatzfrage: Ist das denn auch rückwirkend für die Betriebe möglich? Ab Januar werden sie ja dann eben nicht befreit sein. Ist es das Ziel, das dann noch rückwirkend möglich zu machen? Geht das überhaupt?

Baron: Auch das ist unser Ziel. Auch das werden wir in die Gespräche einbringen. Wir müssen dann sehen, was dabei herauskommen wird.

Frage: Frau Baron, hat Ihnen denn die EU-Kommission begründet, weshalb dieser Privilegierung nicht weiter stattgegeben werden soll?

Als zweite Frage wollte ich noch einmal an die Frage des Kollegen Wacket anknüpfen: Werden Sie noch einmal mit der 60-prozentigen Ermäßigung in die Gespräche gehen, oder wird möglicherweise ein geringerer Abschlag vorgeschlagen, um Brüssel vielleicht milde zu stimmen?

Baron: Dieser Teil hinsichtlich diese Anlagen, über die wir jetzt gerade diskutieren, befindet sich, wie gesagt, ja noch in den Gesprächen und in den Prozessen. Deshalb möchte ich auch jetzt nicht ins Detail gehen, welche Position wir dazu vertreten oder nicht vertreten. Das werden wir sehen müssen und jetzt einfach den weiteren Prozessen und Gesprächen überlassen.

Zusatzfrage: Die erste Frage war noch nicht beantwortet, mit welcher Begründung die EU-Kommission denn die Privilegierung nicht mehr gewährt.

Baron: Auch das wollen wir uns jetzt noch einmal genau anschauen, wenn die Entscheidung in ihrer Gesamtheit ergangen sein wird.

Frage: Frau Kock, könnten Sie nach der Berichterstattung am Wochenende vielleicht noch einmal mündlich erklären, warum Ihr Minister der Auffassung ist, dass es eines Antisemitismus-Beauftragten bedarf, und warum es nicht reicht, das geltende Recht anzuwenden?

Vielleicht in Ergänzung an den Regierungssprecher: Ist das eine Ansicht innerhalb der gesamten geschäftsführenden Bundesregierung, oder ist das eine Einzelmeinung?

Kock: Wie Sie der Berichterstattung ja vielleicht auch entnehmen konnten, gab es eine unabhängige Expertenkommission, eingesetzt vom Bundesinnenministerium, von uns, zur Frage "Antisemitismus in Deutschland". Diese hat einen Bericht erstellt. Der wurde Ende April fertiggestellt und veröffentlicht. Eine der Empfehlungen - es gab darin mehrere Empfehlungen - war eben, einen Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung einzusetzen.

Zusatzfrage: Noch einmal nachgefragt: Warum reicht es nicht, das geltende Recht anzuwenden? Es gibt ja schon viele Verbote in diesem Zusammenhang.

Kock: Bei einem Beauftragten geht es ja nicht nur darum, geltendes Recht anzuwenden, sondern es geht eben darum, sich speziell um Belange Betroffener, um Belange von Opfern und um ähnliche Fragen zu kümmern, sowie darum, dass das eben an einer Stelle konzentriert ist und dass sich einer verantwortlich fühlt und auch verantwortlich ist.

StS Seibert: Ich möchte eigentlich nur das unterstreichen, was der Bundesinnenminister gesagt hat: Jede antisemitisch motivierte Straftat in unserem Land ist eine zu viel und ist eine Schande für unser Land. Wir werden und können es nicht hinnehmen, dass Juden in unserem Land auf so beschämende Weise beleidigt werden, wie das leider teilweise bei Kundgebungen in der vergangenen Zeit geschehen ist. Es gibt die Empfehlung des Expertenkreises, die der Bundestag zur Kenntnis genommen hat, und es wird bei den Gesprächen über die Bildung einer neuen Bundesregierung eben auch darüber zu sprechen sein, ob man der Empfehlung, einen Antisemitismus-Beauftragten einzusetzen, folgt und, wenn ja, wo man einen solchen Beauftragten ansiedeln würde.

Frage : Ich wollte zu der GKKE kommen, die uns hier im Vorfeld vor einer Stunde ihre Einschätzung zu Rüstungsexporten Deutschlands gegeben hat. Die GKKE fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sämtliche Rüstungsausfuhren nach Saudi-Arabien zu stoppen. Frau Baron, hat Ihr Ministerium dazu einen Kommentar? Herr Seibert, gibt es eine grundsätzliche Haltung zu dem Bericht der GKKE?

StS Seibert: Ich kann anfangen. Dieser Bericht ist ja offensichtlich hier vor einer Stunde vorgestellt worden. Ich kann deswegen für die Bundesregierung noch keine grundsätzliche Haltung dazu entwickeln. Wir haben eine grundsätzliche Haltung, und das ist eine restriktive Haltung, zur Genehmigung von Rüstungsexporten, über die wir hier nun schon sehr oft gesprochen haben. Aber zu diesem konkreten Bericht kann ich Ihnen jetzt hier noch keine abgestimmte, fundierte Haltung der Bundesregierung nennen.

Baron: Ich kann dem nichts hinzufügen. Das ist auch unsere Auffassung.

Zusatzfrage : Außerdem sagt die Gruppe: "Waffenexporte aus Deutschland tragen zu der humanitären Katastrophe im Jemen bei. Ursachen von Flucht und Vertreibung werden hier von der Bundesregierung nicht bekämpft, sondern mittelbar verschärft." Streitet die Bundesregierung das ab?

StS Seibert: Grundsätzlich wiederhole ich, dass ich es fairer fände, einen Bericht, der hier um 10.30 Uhr vorgestellt wurde, erst einmal von der Bundesregierung auch genau auswerten zu lassen, bevor wir auf einzelne Vorwürfe eingehen.

Über das Land Jemen und die dort leider herrschende humanitäre Katastrophe haben wir hier häufig gesprochen, und auch dazu haben wir die Haltung der Bundesregierung klar dargelegt. Das ist eine Haltung, die heißt, alles zu tun, damit humanitäre Zugänge geöffnet werden und damit humanitäre Hilfsorganisationen ihre Güter und ihre Unterstützung für die Menschen im Jemen in das Land bringen können. Wir haben das sehr klar formuliert, auch gegenüber Saudi-Arabien. Wir sind zufrieden, dass - ich weiß nicht, ob überall, jedenfalls an einzelnen Stellen - die Blockade von Häfen und Flughäfen aufgehoben worden ist. Wir haben das humanitäre Leiden im Jemen sehr deutlich im Blick.

Zusatz : Mir ging es um die Waffenexporte nach Saudi-Arabien, das den Krieg im Jemen führt. Aber ich kann gerne Mittwoch noch einmal nachfragen, wenn Sie bis dahin eine eigene Haltung zu dem Thema entwickelt haben.

Frage : Ich möchte einfach fragen, warum sich Frau Merkel entschieden hat, heute nach diesem Treffen mit den Familienangehörigen der Opfer des Attentats nicht zu sprechen, und warum es morgen in dieser Zeremonie auch nicht ein kurzes Statement von Frau Merkel geben wird. Gibt es dafür moralische Gründe, persönliche Gründe oder politische Gründe?

StS Seibert: Die heutige Begegnung mit Angehörigen von Opfern, das heißt Menschen, die vor nahezu einem Jahr am Breitscheidplatz ihr Leben verloren haben, und mit Menschen, die dort schwer verletzt oder verletzt worden sind, ist eine Begegnung der Bundeskanzlerin mit diesen Menschen, bei der es um das Hören, Zuhören und Antworten geht. Das ist keine öffentliche Begegnung. Das ist eine Begegnung, bei der sie sich viel Zeit nimmt, um das Gespräch zu führen. Das werden sicherlich auch schwierige Gespräche werden, weil diese Tage kurz vor dem Jahrestag für die Betroffenen und ihre Angehörigen natürlich sehr, sehr schwere Tage sind, in denen am Ende eines ohnehin fürchterlich schwierigen Jahres, wie wir es uns vielleicht gar nicht vorstellen können, alles noch einmal aufgewühlt wird. Dieses Treffen zielt nicht darauf ab, mit irgendwelchen Statements für die Öffentlichkeit beendet zu werden, sondern es zielt auf das Gespräch und auf das Zuhören ab. Das ist auch das, was nach unserem Eindruck den Betroffenen am wichtigsten ist, und so haben sie es ja auch neulich in ihrem Brief ausgedrückt.

Morgen wird der Bundespräsident eine Ansprache halten, und damit spricht er sozusagen für die Spitze des Staates als Staatsoberhaupt für den Staat. Ob es dann nach den verschiedenen Programmpunkten am Rande einen O-Ton der Bundeskanzlerin geben wird, werden wir sehen. Aber die Rede wird morgen der Bundespräsident halten. Das erscheint auch angemessen, denn er ist unser Staatsoberhaupt.

Zusatz : Dann kann man also auch mit einem eventuellen O-Ton von Frau Merkel rechnen.

StS Seibert: Das werden wir sehen und auch rechtzeitig bekannt geben.

Frage: Herr Seibert, der Opferbeauftragte, Herr Beck, hat letzte Woche an der Stelle, an der Sie sitzen, beklagt, dass er dem Kanzleramt mehrfach eine persönliche Begegnung der Kanzlerin mit Angehörigen der Opfer vorgeschlagen und diesen Wunsch weitergegeben hat. Er sei aber im Kanzleramt damit nicht durchgedrungen. Können Sie sagen, wie es jetzt zu dem heutigen Treffen kam? Kam es dazu, weil Herr Beck irgendwann doch bei Merkel durchgedrungen ist? Wie kann es sein, dass der Opferbeauftragte mit einem solchen Wunsch nicht durchdringt, die Kanzlerin sich jetzt aber trotzdem mit den Angehörigen trifft?

StS Seibert: Ich kann naturgemäß über Gespräche, die der Opferbeauftragte im Kanzleramt geführt hat, keine Auskunft geben, weil ich nicht dabei war. Mein Eindruck ist und auch meine Informationen sind, dass die Zusammenarbeit des Kanzleramtes und auch der übrigen Ministerien mit dem Opferbeauftragten sehr eng war. Als er vergangene Woche seinen Bericht und seine Schlussfolgerungen im Kabinett vorgetragen hat, ist ihm dafür sehr breiter Dank ausgesprochen worden.

Die Bundeskanzlerin hat jetzt die Angehörigen der Todesopfer wie auch die damals Verletzten zu einem Treffen in das Kanzleramt eingeladen, weil wir morgen den Jahrestag dieses entsetzlichen Terroranschlags haben werden und weil sie nach Ablauf dieses Jahres und nach Vorliegen des Berichts des Opferbeauftragten mit den Betroffenen darüber sprechen will, wie der Staat ihnen in diesem Jahr geholfen hat oder auch nicht geholfen hat oder nicht helfen konnte, jedenfalls nicht in der von ihnen erwarteten Weise. Wir haben diesen Brief natürlich auch sehr genau gelesen. In dem wird ja klar, dass es jetzt für sehr viele Menschen sehr dringlich ist, Vorschläge, aber auch Kritisches hinsichtlich dessen zu äußern, was ihnen in diesem Jahr begegnet ist. Genau das soll bei dieser Gelegenheit möglich sein.

Die Bundeskanzlerin will heute zuhören. Sie hat diese Einladung, die im Übrigen herausging, bevor von einem offenen Brief die Rede war, mit Blick auf den morgigen Jahrestag ausgesprochen. Sie will zuhören. Sie will im Wesentlichen hören, was das ist, was aus Sicht der Betroffenen hätte anders, hätte besser laufen können. Sie will auch darüber reden, was innerhalb der Bundesregierung beraten wird, wie man Konsequenzen zieht und wie man Verbesserungen anbringt, von denen hoffentlich auch diese Betroffenen noch profitieren können.

Zusatzfrage: Ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Ich habe gehört, was Sie gesagt haben. Aber wieso ist der Opferbeauftragte der Bundesregierung im Kanzleramt nicht durchgedrungen? Sie sprechen ja auch für das Kanzleramt. Können Sie mir das erklären? Woran liegt das beziehungsweise lag das?

StS Seibert: Ich habe gesagt, dass ich nicht in der Lage bin, über einzelne Gespräche, die der Opferbeauftragte im Kanzleramt geführt hat und von denen er hier wohl berichtet hat, zu sprechen. Unser Staatsoberhaupt - damals war es Bundespräsident Gauck - hat sich im Februar gemeinsam mit dem Bundesinnenminister de Maizière mit den Angehörigen der Ermordeten getroffen. Das war abgestimmt zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundespräsidialamt. Jetzt lädt die Bundeskanzlerin nach Ablauf des Jahres zu einer Begegnung ein, damit man mit den Erfahrungen dieses Jahres - und natürlich auch auf der Basis des offenen Briefes, den einzelne Betroffene geschrieben haben - möglicherweise gemeinsam notwendige Lehren ziehen kann. Damit das möglich ist, muss es eine offene Aussprache geben, und dafür ist dieser heutige Termin gedacht.

Frage : Daran anschließend: Sie sagen, die Kanzlerin wolle sich der Kritik stellen. Plant sie denn, irgendwann die Versäumnisse der Behörden, der sie ja als Regierungschefin vorsteht, explizit zum Thema einer öffentlichen Veranstaltung zu machen, möglicherweise sogar einer Pressekonferenz? Oder müssen die Angehörigen das stellvertretend und hinter verschlossenen Türen machen?

Zum Ablauf heute: Wie viele Personen sind eingeladen und wie viel Zeit ist da budgetiert?

StS Seibert: Ich glaube - Stand Ende letzter Woche -, dass etwas über 80 Personen zugesagt haben. Das sind zunächst einmal Angehörige aller zwölf Todesopfer - Sie wissen, dass die zum Teil aus dem Ausland kommen; Israel, Tschechien, Polen - und es sind Menschen, die damals verletzt wurden - sofern sie kommen können, denn es gibt bedauerlicherweise ja auch Verletzte, deren gesundheitlicher Zustand es nicht erlaubt, heute ins Kanzleramt zu kommen. Es gab aber zumindest Ende letzter Woche etwas über 80 Zusagen. Wie lang die Veranstaltung gedauert haben wird, sage ich Ihnen im Anschluss, also wenn sie vorbei ist, gerne. Jedenfalls wird genügend Zeit sein, Gespräche zu führen.

Zusatzfrage : Und was sagen Sie zu der Frage nach einer öffentlichen Veranstaltung?

StS Seibert: Es gibt ja verschiedene Ebenen - ich weiß jetzt nicht, was für eine öffentliche Veranstaltung Ihnen vorschwebt.

Zusatz : Eine Pressekonferenz beispielsweise.

StS Seibert: Gut, Sie haben hier die Pressekonferenz des Opferbeauftragten des Bundes erlebt, der konkrete Vorschläge macht, über die jetzt in der Bundesregierung beraten wird, die in der Kabinettssitzung der vergangenen Woche sehr positiv aufgenommen wurden und nun Stück für Stück hoffentlich abgearbeitet und umgesetzt werden. Das ist das eine. Morgen gibt es eine zum Teil öffentliche Veranstaltung zum Gedenken an den Anschlag, in Anwesenheit vieler Vertreter der betroffenen Familien. Ansonsten haben wir, was die Aufarbeitung der Tat und der Hintergründe der Tat betrifft, wie Sie wissen, zwei Landesuntersuchungsausschüsse, die sich diesem Thema seit einiger Zeit widmen, und wir haben ein laufendes Ermittlungsverfahren.

Frage: Offenbar unter dem Eindruck des offenen Briefs hat die Bundeskanzlerin ja schon letzte Woche spontan den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz besucht und hat dort auch schon mit Opfern sprechen können. Welche Erkenntnisse hat sie daraus denn für das heutige Treffen gezogen?

StS Seibert: Wenn ich das ein wenig korrigieren darf: Der Besuch des Breitscheidplatzes letzte Woche war ein Besuch, den die Bundeskanzlerin im Sommer versprochen hat, als sie bei einer RTL-Wahlsendung - ich habe den genauen Titel vergessen - einem der Schausteller vom Breitscheidplatz begegnete und mit ihm verabredete, in dieser Vorweihnachtszeit zu ihm und zu anderen Schaustellern zu kommen. Das heißt, das war die Umsetzung eines, wenn Sie so wollen, Versprechens aus dem Sommer und keine Reaktion auf den offenen Brief. Nichtsdestotrotz war es ein Besuch bei mehreren, die damals auch schwer betroffen waren, bei Besitzern von damals vollkommen zerstörten Ständen, bei einem Stand, an dem zwei Menschen ihr Leben verloren haben und einer schwer verletzt wurde. Es gab eine Reihe von Gesprächen, über die ich hier jetzt nicht berichten kann, die aber sicherlich auch für die Betroffenen wichtige Gespräche waren. Das war mein Eindruck.

Zusatzfrage: Das ist ja doch ein bisschen ein Déjà-vu. Es gab ja schon einmal Kritik am Umgang der Bundeskanzlerin und der Regierung mit Opfern von Terrortaten. Ich meine da speziell die türkischen Familien, als herausgekommen war, dass der NSU für den Tod ihrer Angehörigen verantwortlich war, denn die haben auch sehr lange nichts gehört - von keiner deutschen Behörde. Jetzt wiederholt sich etwas Ähnliches sogar mit Opfern im eigenen Land. Liegt hier vielleicht ein Missverständnis vor, ist die Bundeskanzlerin aus eigener Sicht vielleicht gar nicht für die emotionale Bearbeitung solcher Ereignisse zuständig?

StS Seibert: Ich glaube, es bringt uns nicht weiter, die beiden Fällen so, wie Sie es jetzt tun, eins zu eins miteinander zu vergleichen; denn bei den Untaten der NSU-Mörder müssen Sie sich doch daran erinnern, dass die eben so furchtbar lange auch gar nicht entdeckt wurden. Dass es so lange keine Aufklärung gab, war ja das Schändliche - und sicherlich auch für die Familien extrem Belastende - daran. Sie wissen aber auch, dass es da dann Begegnungen und Trauerfeiern gegeben hat.

Wir alle in der Bundesregierung und auf allen Ebenen des Staates müssen den Opfern und den Betroffenen solcher Taten unsere Sympathie und unsere Solidarität klar machen und zeigen. Die Bundeskanzlerin hat gleich am Tag nach der Tat am Breitscheidplatz in ihrer Ansprache die ersten Gedanken den Opfern und ihren Familien gewidmet. Das, glaube ich, ist für uns alle, staatlich wie gesellschaftlich, die erste Aufgabe. Es ist viel wichtiger, an die Opfer und ihre Familien zu denken als an den Täter - wobei es immer eine kriminalistische Seite gibt, die natürlich aufarbeiten muss, wie der Täter zum Täter werden konnte, aber ich persönlich möchte lieber an die Opfer und ihre Familien denken als an einen Mann, der diese Wahnsinnstat begangen hat. Ich denke, das gilt für viele von uns. Es ist so, dass da ein Bundespräsident seine Rolle zu spielen hat und auch gespielt hat, dass eine Bundeskanzlerin als Chefin der Regierung, der Innenminister und andere da ihre Rolle spielen, dass das Land Berlin seine Rolle spielt - es wird morgen ja auch eine Veranstaltung ausrichten -, dass die Kirchen da eine Rolle spielen können und jeder Einzelne, der Solidarität in Wort oder Tat zeigen kann.

Frage : Herr Seibert, ich will noch einmal zu dem Täter und seiner Wahnsinnstat und darauf, wie deutsche Behörden ihn entweder begleitet haben oder jedenfalls zugeguckt haben, zurückkommen: Es gibt jetzt ja wieder neue Berichte, dass tausend Dokumente belegen, wie intensiv sich deutsche Sicherheitsbehörden mit seinem Fall und mit ihm selbst befasst haben. Er hatte eine eigene Sachbearbeiterin und der Verfassungsschutz hat sich schon im Januar 2016, also elf Monate vor der Tat, in einer zweiseitigen Analyse nur mit ihm befasst. Herr Maaßen kannte ihn, er hat den Bericht unterschrieben. Meine Frage an Sie, Herr Seibert: Hat die Kanzlerin im Fall Amri bis jetzt Verfehlungen festgestellt? Falls ja: Welche Verfehlungen sind dies?

Frau Kock, ist für Herrn de Maizière Herr Maaßen noch ein tragbarer Verfassungsschutzchef, hat der noch sein vollstes Vertrauen?

StS Seibert: Die Bundesregierung hat mit ihrer Veröffentlichung der Chronologie zum Handeln der Behörden von Bund und Ländern rund um die Person des Attentäters für Transparenz gesorgt. Es gibt im Zusammenhang mit dem Anschlag, wie ich es gerade gesagt habe, laufende Ermittlungsverfahren und es gibt zwei Landesuntersuchungsausschüsse. Als Sprecher der Bundesregierung äußere ich mich hier jetzt nicht zu laufenden Verfahren, und das gilt auch für nachrichtendienstliche Vorgänge und nachrichtendienstliche Angelegenheiten. Diese Fragen werden in den zuständigen geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages gestellt und beantwortet werden müssen.

Zusatzfrage : Aber hat die Kanzlerin Verfehlungen der Sicherheitsbehörden festgestellt, oder wartet sie immer noch auf weitere Erkenntnisse?

StS Seibert: Es gibt Ermittlungsverfahren und es gibt Untersuchungsausschüsse. Die sollte man in ihrer Arbeit unterstützen - mit allen Möglichkeiten, die man dazu hat -, und dann sollte man hören, zu welchem Schluss sie kommen, und daraus Konsequenzen ziehen.

Kock: Ich kann das nur ergänzen: Wir beziehungsweise alle beteiligten Behörden haben mit der Veröffentlichung der Chronologie schon sehr früh maximale Transparenz hergestellt. Wenn Sie sich diese Chronologie genau anschauen, dann sehen Sie, dass alle jetzt vermeintlich oder angeblich so neuen Erkenntnisse darin auch zu finden sind.

Vielleicht noch einmal zu den Fehlern: Dazu hat sich der Minister bereits mehrfach geäußert, wie auch insgesamt zu seiner Sicht auf die Geschehnisse und möglichen Schlussfolgerungen. Er hat zuletzt gestern in dem veröffentlichten Interview auch wieder gesagt: Einer der bittersten Fehler ist eben die falsche Einschätzung der Person Amri im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum, und zwar durch die dort beteiligten Behörden.

Zusatzfrage : Und was sagen Sie zur Frage zu Herrn Maaßen? Hat Herr Maaßen weiterhin das vollste Vertrauen?

Kock: Selbstverständlich.

Zusatzfrage : Auch von der Kanzlerin, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben die Terminierung des Gespräches jetzt zum einen damit begründet, dass der Jahrestag heranrücke und dass zum Zweiten der Bericht vorläge. Sind das wirklich die entscheidenden Kriterien für das Ansetzen eines Gesprächs mit Opferangehörigen? Wäre es nicht richtiger, wenn die Kanzlerin oder ihr Sprecher offen sagen würde: "Es tut uns leid, dieses Gespräch hätte früher stattfinden sollen"?

StS Seibert: Sie haben eine Vorstellung davon, was ich sagen sollte. Ich habe es jetzt so gesagt, wie ich es gesagt habe. Die Bundeskanzlerin findet dies einen richtigen Zeitpunkt für das Gespräch, sie findet dies ein wichtiges Gespräch und sie wird mit großer Offenheit und großer Empathie in dieses Gespräch gehen. Es gibt keinen guten und schlechten Zeitpunkt; dies ist ein Gespräch, das man am liebsten nie führen möchte, weil man nicht möchte, dass es Menschen gibt, die solches erleiden. Es war richtig, dass der Bundespräsident und der Bundesinnenminister im Februar ein ausführliches Gespräch hatten, es war richtig, dass es neben der wirklich großartigen Arbeit des Berliner Opferbeauftragten dann eben ab März auch die Arbeit des Bundesopferbeauftragten, Herrn Beck, gab, der in vielen, vielen Einzelgesprächen versucht hat, die oft verzweifelte menschliche Lage der Hinterbliebenen zu begleiten und ihnen den Weg zu Lösungen - sofern das möglich ist - zu weisen. Es ist jetzt richtig, dass es für die Opfer und ihre Angehörigen eine Gelegenheit gibt, kurz vor dem Jahrestag, der für sie sehr aufwühlend ist, ihre Gedanken und auch ihre konkreten Kritikpunkte noch einmal der Bundeskanzlerin vorzutragen.

Zusatzfrage: Ist die Kanzlerin der Meinung, es wäre besser gewesen, dieses Gespräch hätte früher stattgefunden?

StS Seibert: Ich habe meiner Antwort nichts hinzuzufügen.

Frage: Ein Teil meiner Frage hat sich eben erledigt, aber der zweite Teil ist vielleicht noch aktuell: Herr Seibert, in diesem Brief stand ja auch, dass politische Untätigkeit im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung in Deutschland stattfände. Würden Sie diesen Vorwurf zurückweisen?

StS Seibert: Wir haben diesen Brief natürlich sehr genau gelesen. Es ist unmittelbar nach dem Anschlag zwischen dem Innenminister und dem Justizminister ein ganzes Bündel von Maßnahmen verabredet worden, das für die Zukunft mehr Sicherheit gerade vor islamistischen Gefährdern und potenziellen Gewalttätern geben soll. Das Innenministerium kann da sicherlich die gesamte Liste der ergriffenen Maßnahmen noch einmal vortragen. Es wird aus Sicht der Angehörigen sicherlich nie genügend sein. Wie könnte es auch? Sie haben einen Menschen verloren oder sie haben ihre Gesundheit verloren, und jedes Stück der täglichen Berichterstattung wird für sie natürlich direkt ins Herz gehen; das ist doch klar. Der Staat hat jedenfalls Maßnahmen ergriffen, von denen wir glauben - und davon sind wir auch überzeugt -, dass sie ein größeres Maß an Sicherheit gewährleisten können - wissend, dass es die perfekte Sicherheit nie geben wird und dass wir dennoch natürlich als Regierung verpflichtet sind, alles in unseren Möglichkeiten Stehende zu tun, damit Sicherheit gewährleistet wird. Solche Maßnahmen sind ergriffen worden; die Kollegin kann Ihnen da noch einmal die wesentlichen Punkte nennen, wenn Sie interessiert sind.

Vorsitzender Mayntz: Möchten Sie?

Kock: Sehr gerne. - Zum einen wurde im Bundeskriminalamt und im Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum - also immer in der engen Zusammenarbeit mit den Bundesländern, die ja die Gefährder sowohl einstufen als auch polizeilich führen - die Gefährderbewertung auf neue Füße gestellt, und zwar mit dem Instrument Radar-iTE - einem Instrument mit über 70 Kriterien, anhand derer jeder einzelne Gefährder bewertet wird. Und zwar gibt es sowohl sogenannte Risikokriterien als auch positive Kriterien, die ein Risiko einer Person verhindern. Es wurden jetzt auch schon zahlreiche Gefährder durch dieses System geführt, sodass man also weiß beziehungsweise eine bessere Einschätzung hat, wie hoch die Gefahr ist, die von ihnen ausgeht. Darauf basierend können die Sicherheitsbehörden die Maßnahmen, die sie zu den einzelnen Gefährdern ergreifen, sehr viel besser steuern und die Ressourcen dann auch effizienter einsetzen. Die Fälle werden dann im Anschluss in einer sogenannten Arbeitsgruppe RISKANT noch einmal gemeinsam bewertet, im Sinne einer Fallkonferenz, bei der auch Wissenschaftler hinsichtlich der Einschätzung zu der Person und der Einschätzung, welche Maßnahmen sinnvoll sind, mitarbeiten. Der AG Status, die sich darum kümmert oder damit beschäftigt, ob islamistische Gefährder oder auch relevante Personen ausreisepflichtig sind und wie man die möglicherweise außer Landes bekommen kann, tagt inzwischen sehr viel häufiger und auch sehr viel intensiver. Es sind inzwischen regelmäßige Sitzungen, die sich über drei Tage hinziehen, in denen sich die beteiligten Behörden zu einzelnen Personen und dazu, welche Möglichkeiten es gibt, austauschen. Dass das Erfolge zeitigt, sehen Sie nicht zuletzt an der Tatsache, dass in diesem Jahr über 50 Personen aus dem islamistischen Spektrum bereits abgeschoben werden konnten.

Frage: Ich möchte es noch einmal probieren: Herr Seibert, wird sich die Kanzlerin bei den Hinterbliebenen und bei den Verletzten dafür entschuldigen, dass die Ermittlungen und die Vorermittlungen so desaströs danebengegangen sind?

StS Seibert: Ich werde den Äußerungen der Bundeskanzlerin gegenüber den Betroffenen heute nichts vorwegnehmen.

Frage: Herr Seibert, ist der Opferbeauftragte heute an der Seite von Angela Merkel, um sie über alles zu unterrichten, was er unternommen hat, oder verzichtet die Kanzlerin bei diesem Gespräch auf den Beistand des Opferbeauftragten?

StS Seibert: Von Anfang an dabei ist der Opferbeauftragte des Landes Berlin, Herr Weber, und nach meinen Informationen - aber das müsste ich noch einmal überprüfen - kommt der Opferbeauftragte des Bundes später dazu. Da gab es ein Terminproblem, aber da habe ich jetzt nicht den letzten Stand; ich kann das vielleicht noch nachreichen.

Unabhängig davon: Die Bundeskanzlerin geht natürlich gut informiert über den Bericht des Opferbeauftragten über die Schicksale, über das, was von staatlichen Stellen geleistet wurde, über Entschädigungen aus verschiedenen Töpfen und über den Inhalt - den kritischen Inhalt - des offenen Briefes der Hinterbliebenen in dieses Gespräch.

Zusatz: Ich habe das so verstanden, dass Herr Beck von Anfang an gebeten wurde, an dem Gespräch teilzunehmen.

StS Seibert: Ich werde Ihnen das nachreichen.

Frage : An Herrn Flosdorff oder Herrn Seibert: Ist die Bombardierung von IS-Kontakten Amris in Libyen nach dem Anschlag durch die USA, von der man am Wochenende noch einmal gelesen hat, in Absprache mit der Bundesregierung erfolgt? Hat Deutschland vielleicht sogar Informationen übermittelt, die bei der Zielerfassung geholfen haben können?

Flosdorff: Ich habe dazu keine Erkenntnisse.

Adebahr: Uns erreichen gerade die Meldungen, dass Frau Tolu aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Wir nehmen zunächst mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis, dass sie aus der Untersuchungshaft gekommen ist. Das Verfahren ist damit nicht beendet, aber nach den über sieben Monaten in Haft, die eine ganz große Belastung für Frau Tolu und ihre Familie bedeutet haben, ist das doch erst einmal ein erster Schritt.

Natürlich ist unsere Freude nicht ungetrübt, denn wir hören auch die Meldungen, dass sie die Türkei nicht verlassen darf und wohl auch die Auflage einer Meldepflicht bekommen hat. Es ist für mich zu früh, genau dazu jetzt etwas zu sagen; ich habe noch nichts aus dem Gerichtssaal gehört - unser Botschafter hat den Prozess beobachtet. Die Bundesregierung hat dafür gekämpft, dass Frau Tolu freikommt, und wir müssen uns jetzt anschauen, wie die Auflagen, die sie bekommen hat, begründet sind. Wir setzen uns natürlich weiterhin dafür ein, dass das Verfahren gegen Frau Tolu ganz zu Ende geht. Sie ist aber erst einmal aus der Untersuchungshaft entlassen worden, sie ist draußen, und das ist eine tolle Sache.

Frage : Frau Adebahr, können Sie uns sagen, wer alles von deutscher Seite außer dem Botschafter im Gericht dabei war?

Herr Seibert, ist davon auszugehen, dass sich die Kanzlerin öffentlich mit Frau Tolu treffen wird? Herr Yücel war ja auch ein sehr offenes Thema, da hat sie sich ja auch immer engagiert; Frau Tolu hat sie auch oft genannt. Ist diese Freilassung beziehungsweise Frau Tolus Fall ihr also ein persönliches Anliegen?

StS Seibert: Natürlich ist ihr das ein Anliegen, und sie hat sich auch nicht nur für Herrn Yücel engagiert, sondern sie engagiert sich weiter für ihn. Sie hat sich mit seiner Ehefrau getroffen, und sie wird sich auch weiter für ihn engagieren. Sie hat sich für Frau Tolu genauso wie für Herrn Steudtner engagiert.

Nun nehmen wir das erst einmal - ich kannte die Nachricht noch gar nicht - als eine wirklich gute Nachricht, wenn es sich bestätigt, aber mit genau den Einschränkungen, die Frau Adebahr notwendigerweise vorgetragen hat. Wir müssen sehen, was das bedeutet und ob das die endgültige Freiheit bedeute, die Frau Tolu unserer Meinung nach zusteht. Aber wir nehmen dies als einen sehr positiven Schritt und freuen uns vor allem auch einfach menschlich für sie, dass es ihr möglich ist, nach diesen sieben schwierigen Monaten wieder mit ihrem Kind und ihrem Mann vereint zu sein.

Das Engagement der Bundesregierung wird in keinem dieser Fälle nachlassen.

Zuruf : Das war nicht die Frage!

StS Seibert: Hören Sie, wir haben jetzt gerade eine Meldung bekommen. Sie ist noch nicht einmal über die Nachrichtenagenturen gegangen. Aber durch die exklusiven Informationsquellen von Frau Adebahr haben wir sie eben schon. Ich sehe mich jetzt nicht in der Lage, bereits Pläne für die Bundeskanzlerin vorzutragen, zumal es, wie wir gerade gehört haben, ja auch eine Auflage an Frau Tolu gibt, das Land nicht zu verlassen.

Vorsitzender Mayntz: Offen ist noch die Frage nach den Prozessbeobachtern.

Adebahr: Für die deutsche Seite waren Botschafter Erdmann und auch Kolleginnen und Kollegen des Generalkonsulats in Istanbul vor Ort. Meiner Kenntnis nach waren auch eine Bundestagsabgeordnete und, soweit ich weiß, weitere deutsche Personen aus dem öffentlichen Leben vor Ort. Aber dazu liegen mir jetzt keine näheren Informationen vor.

Ich hatte es so verstanden, dass heute Morgen Reporter im Gerichtssaal nicht zugelassen worden sind, aber eben Beobachter. Wir konnten das im Gerichtssaal verfolgen. So ist mein jetziger Kenntnisstand.

Frage: Herr Seibert, war auch in diesem Fall auf Bitten der Bundeskanzlerin der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder beteiligt?

StS Seibert: Ich habe Ihnen dazu keine Mitteilung zu machen. Die Bundesregierung insgesamt, ganz besonders der Außenminister und die Bundeskanzlerin, haben sich für diesen wie auch für andere Fälle eingesetzt. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Zusatzfrage: Ist der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder im Auftrag der Bundeskanzlerin noch aktiv bei dem Versuch, die Lage der in der Türkei Inhaftierten zu verbessern?

StS Seibert: Die Bundesregierung setzt sich auf allen Ebenen für diese Anliegen ein.

Frage : Ich möchte etwas genereller fragen, wie derzeit der Stand der Beziehungen mit der Türkei ist. Sie waren ja doch ziemlich belastet. Jetzt hat sich in diesen juristischen Fällen einiges ergeben. Sieht man da eine Besserung?

StS Seibert: Noch einmal: Wir haben gerade sozusagen eine Eilmeldung von Frau Adebahr bekommen, die, wenn sie sich bestätigen sollte, eine sehr erfreuliche Eilmeldung wäre, aber keineswegs schon die Auflösung des Falles Mesale Tolu. Wir haben immer noch den Fall Deniz Yücel, bei dem es eine gewisse Erleichterung in den Haftbedingungen gab, aber auch noch nicht mehr. Das heißt, es ist für mich jetzt zu früh, um eine völlig neue Bilanz der deutsch-türkischen Beziehungen zu ziehen.

Wir als Bundesregierung haben immer gesagt, dass es unser Interesse ist, mit der Türkei gute Beziehungen zu haben. Das entspricht der Geschichte und der Bedeutung, die beide Länder füreinander haben. Ich erinnere an die vielen türkischstämmigen Menschen bei uns im Lande. Es gibt Gründe, warum dieses Verhältnis derzeit eingetrübt ist. Sie haben mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, mit dem, was wir als Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und der Demokratie betrachten, und sie haben mit diesen ganz konkreten Fällen zu tun. Nun wollen wir sehen, ob sich die Sache zumindest in diesen Prozessen Stück für Stück in die richtige Richtung bewegt, was wir sehr stark hoffen.

Frage : Herr Seibert, Herr Schröder war ja im Auftrag der Kanzlerin vor der Wahl bei Herrn Erdogan. War Herr Schröder nach der Wahl beziehungsweise in den letzten Monaten im Auftrag der Bundesregierung, der Kanzlerin erneut bei Herrn Erdogan beziehungsweise in der Türkei?

StS Seibert: Ich habe solche Berichte nie kommentiert, werde das auch jetzt nicht tun und kann nur noch einmal wiederholen: Die Bundesregierung setzt sich auf allen Ebenen für die Gefangenen in der Türkei ein.

Zusatzfrage : Frau Adebahr, können Sie uns, nachdem Frau Tolu jetzt eine Ausreisesperre bekommen hat, einfach nur "for the record" sagen, wie viele weitere Deutsche in der Türkei gerade unter einer Ausreisesperre leiden müssen?

Adebahr: Im Moment sind uns mit Frau Tolu, sollte sich das bestätigen, 28 Fälle deutscher Staatsangehöriger bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen dürfen.

Frage : Herr Seibert, zwei Fragen zur geplanten Gaspipeline Nord Stream 2: Ich wüsste gern, ob die Kanzlerin bei ihrer Unterstützung für dieses Vorhaben bleibt und was sie von den massiven Vorbehalten in den baltischen Staaten, Polen, der Ukraine usw. gegen dieses Vorhaben hält.

StS Seibert: Unsere Haltung dazu ist eigentlich seit Langem unverändert. Unsere Haltung ist, dass die Erweiterung der Gaspipeline Nord Stream eine unternehmerische Entscheidung der beteiligten Gesellschaften ist und dass diese Entscheidung wie jedes andere Pipelineprojekt geltendes Recht einhalten muss, also die relevanten Umwelt-, Verfahrens-, Beteiligungsvorschriften nach europäischen Konventionen. Diese Einhaltung relevanter nationaler und europäischer und internationaler Rechtsvorschriften wird in entsprechenden Verfahren genau geprüft werden.

Zusatzfrage : Haben die Anrainerstaaten, die sich dagegen wenden, unrecht? Müssten Sie sich auch an das EU-Recht halten und es einfach hinnehmen? Verstehe ich das richtig?

StS Seibert: Wir haben hierüber in der Vergangenheit ja schon häufig gesprochen. Für uns war immer wichtig, dass man die Konsequenzen dieses unternehmerischen Engagements für betroffene Länder wie die Slowakei, wie vor allem aber auch die Ukraine jedenfalls im Blick hat und dass man dafür sorgt, dass es dort nicht zu Einbrüchen kommt. Das ist die politische Aufgabe, die sich mit dieser unternehmerischen Entscheidung verbindet.

Frage : Thema Israel: Erstens, wie bewerten Sie die Gewalteskalation im Nahen Osten? Vermutlich Hamas-Anhänger haben Raketen auf Israel abgeschossen, und die Israelis haben mit Luftangriffen reagiert. Finden Sie die Reaktion der Israelis verhältnismäßig?

Adebahr: Wir haben den Raketenbeschuss der vergangenen Tage aus Gaza auf Israel auf das Schärfste verurteilt. Die Bundesregierung und wir sind ausgesprochen froh, dass bislang - so ist zumindest mein Kenntnisstand - in Israel niemand durch diese Raketen zu Schaden gekommen ist.

Wir rufen alle Seiten auf, aktiv dazu beizutragen, eine weitere Eskalation zu verhindern. Gewalt kann keine Lösung sein. Für uns und die Bundesregierung steht natürlich außer Frage, dass Israel das Recht hat, sich zu verteidigen, wenn seine Sicherheit bedroht ist.

Zusatz : Moment, Sie verurteilen die Raketenangriffe der Palästinenser, aber nicht die Luftangriffe der Israelis.

Adebahr: Ich habe gerade gesagt, dass Israel das Recht hat, sich zu verteidigen, wenn seine Sicherheit bedroht ist. Wir haben die Raketenbeschüsse aus Gaza auf israelisches Territorium verurteilt, ja.

Zusatzfrage : Die Frage war, ob Sie die Luftangriffe, die Bombardierungen als verhältnismäßig ansehen.

Herr Seibert, Herr Erdogan hat angekündigt, dass die Türkei ihre Botschaft ebenfalls nach Jerusalem verlegen will. Wie bewertet die Bundesregierung diese Ankündigung?

Adebahr: Ich habe zum ersten Punkt alles gesagt. - Wir verlegen unsere Botschaft nicht. Die Gründe sind bekannt. Unsere Haltung zum Status von Jerusalem haben wir, denke ich, hier in den vergangenen Bundespressekonferenzen ausführlich dargelegt. Deshalb bleibt die deutsche Botschaft dort, wo sie ist. Das ist unsere Haltung.

StS Seibert: Wir sind, wenn ich das hinzufügen darf, damit auch ganz auf der Linie der Europäischen Union. Gerade ist beim Europäischen Rat in Brüssel in den Schlussfolgerungen noch einmal darauf verwiesen worden, dass die bekannte Position der EU-Mitgliedsstaaten unverändert bleibt. Der Text lautet:

"The EU reiterates its firm commitment to the two-state solution and, in this context, the EU position on Jerusalem remains unchanged."

Das betrifft auch die deutsche Position zu Jerusalem.

Vorsitzender Mayntz: Möchten Sie die Erdogan-Ankündigung noch kommentieren?

StS Seibert: Das war meine Nichtkommentierung. Wir haben das zur Kenntnis genommen, aber die Haltung der Bundesregierung zum Status der Stadt Jerusalem ist unverändert, und sie entspricht, wie ich zu zeigen versucht habe, auch dem, was auf dem Europäischen Rat alle 28 Partner noch einmal bestätigt haben.

Zusatzfrage : Nach der Ankündigung von Herrn Trump hat sich Frau Merkel explizit von ihm distanziert und seine Entscheidung als falsch bewertet. Wird sie das bei Herrn Erdogan jetzt ebenfalls tun?

StS Seibert: Wir haben ja nun sehr deutlich gesagt, was unsere Haltung ist. Dabei bleibt es. Es ist in Europa noch einmal bestätigt worden. Darin ist ein deutliches Signal zu sehen.

Frage: Frau Adebahr, beeinträchtigt oder belastet die Ankündigung Erdogans, die Verlegung der türkischen Botschaft nach Ostjerusalem, das deutsch-türkische Verhältnis und die Anspannungssituation in der Region?

Adebahr: Ich will die Äußerung von Herrn Erdogan jetzt hier nicht weiter in der Exegese bewerten. Sie haben in den letzten Tagen sicherlich gesehen, dass die Türkei als Vorsitzland der OIC zu einer großen Konferenz eingeladen hatte und dass sich die arabischen Staaten in ihrer Gesamtheit gegen diese Entscheidung wenden. Insofern ist die Haltung von Herrn Erdogan schon seit Tagen und auch unmittelbar seit der Entscheidung der USA bekannt.

Wie Herr Seibert dargestellt hat, hat die Europäische Union und haben wir eine andere Position. Auch das ist gegenseitig bekannt. In diesem Verhältnis wird man miteinander sprechen. Aber dass Herr Erdogan und die arabische Welt eine andere Position haben, ist nichts, was überraschend kommt. Darüber müssen wir miteinander sprechen, natürlich.

Zusatzfrage: Ist das keine Belastung?

Adebahr: Über unser grundsätzliches Verhältnis zur Türkei haben wir gerade gesprochen. Dass diese Frage dabei eine Verschärfung darstellt - - - Ich muss ja auch erst einmal anschauen, was er gesagt hat. Die Positionen sind, wie gesagt, bekannt. Das ist jetzt nichts Neues.

Montag, 18. Dezember 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 18. Dezember 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/12/2017-12-18-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2017

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