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PRESSEKONFERENZ/1561: Regierungspressekonferenz vom 13. November 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Montag, 13. November 2017
Regierungspressekonferenz vom 13. November 2017

Themen: Erdbeben in der irakisch-iranischen Grenzregion, Äußerungen des EU-Parlamentspräsidenten zur Höhe des EU-Haushalts, Ermittlungen gegen Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Paris, Brexit, Kosten der Bundestagswahl

Sprecher: StS Seibert, Kolberg (BMF), Breul (AA), Dimroth (BMI)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, schönen guten Morgen!

Auch die Bundesregierung verfolgt die Nachrichten von dem schweren Erdbeben, das gestern Abend die irakisch-iranische Grenzregion erschüttert hat. Hunderte von Menschen haben dabei ihr Leben verloren. Offenbar sind die Schäden und die Notlage der Menschen groß. Die Bundesregierung möchte den Regierungen des Iran und des Irak und über diese natürlich den Bevölkerungen beider Länder ihre tief empfundene Anteilnahme aussprechen. Wir bieten selbstverständlich alle Hilfe an, wobei wir davon ausgehen, dass die beiden Regierungen nennen, welche Hilfsgüter wo benötigt werden, sodass die Hilfe der einzelnen Länder und auch die Hilfe der internationalen Gemeinschaft in einer abgestimmten Weise erfolgen kann.

Frage : Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Seibert, antworten wollen, oder der Sprecher des Finanzministeriums: Was sagen Sie zu den Äußerungen des EU-Parlamentspräsidenten Tajani, der sich dafür ausspricht, das Budget der EU zu verdoppeln, und der sich auch dafür ausspricht, der EU neue Steuern zuzuschlagen - ich glaube, er spricht die Finanztransaktionssteuer an; das ist hier ja ein altes, liebgewonnenes Thema.

StS Seibert: Ich kann nur sagen, dass wir diese Äußerungen natürlich zur Kenntnis genommen haben. Dieses Thema steht für uns jetzt in keiner Weise auf der Tagesordnung, weil die Befassung mit dem künftigen europäischen Haushalt noch deutlich vor uns liegt. Deswegen ist das jetzt für uns kein Thema.

Kolberg: Das kann ich nur unterstreichen. Die Verhandlungen für den mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 beginnen im nächsten Jahr.

Vielleicht noch einmal zu den aktuellen Verhandlungen über den Haushalt 2018: Die Kommission hat dem Rat und dem EP ja einen Vorschlag vorgelegt. Das Europäische Parlament hat sich dazu auch schon geäußert und schlägt vor, 162,6 Milliarden Euro anzusetzen. Das ist das, womit wir uns aktuell beschäftigen, und was alles weitere betrifft, kann ich mich nur auf die Äußerungen von Herrn Seibert beziehen.

Zusatzfrage : Könnten Sie mir die Position der Bundesregierung zur Frage einer EU-Steuer, einer neuen Einkommensquelle der EU - da gibt es ja eine grundsätzliche Position -, noch einmal referieren?

Kolberg: Für uns ist im Moment die Ausgabenseite der Fokus, es geht also darum, nicht immer nur auf die Einnahmenseite, sondern auch auf die Ausgabenseite einen Fokus zu legen. Wir setzen uns ja schon seit Längerem dafür ein, dass die vorhandenen Mittel effektiv genutzt werden, also mit einem europäischen Mehrwert. Aktuell sehen wir als Herausforderungen unter anderem die Migration und den Außengrenzschutz an, und wir setzen uns dafür ein, dass eine stärkere Verknüpfung der EU-Fördermittel mit der Umsetzung nationaler Strukturreformen erfolgt. Das Eigenmittelsystem, so wie es im Moment strukturiert ist, sehen wir im Grunde als funktionstüchtig an, und unser Fokus liegt, wie gesagt, eher auf der Ausgabenseite.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Breul zur deutschen Botschaft in Paris: Sie haben Anfang November auf Nachfrage erklärt, dass es da interne Ermittlungen gebe und Sie deswegen aktuell nichts sagen könnten. Haben Sie inzwischen neue Erkenntnisse, was die schwarze Bezahlung von Angestellten der Botschaft angeht?

Breul: Vielen Dank für die Frage. Ich nehme an, Sie nehmen Bezug auf die Berichterstattung, die heute zu lesen war und die aus der Antwort auf eine schriftliche Frage eines Mitglieds des Deutschen Bundestages an das Auswärtige Amt zitierte. Ich kann vom Prinzip einiges bestätigen, was in dieser Berichterstattung steht, nämlich dass Außenminister Gabriel eine Sonderinspektion unter Leitung des Chefinspekteurs eingesetzt hat, die derzeit einen Bericht verfasst und im Nachgang die Hausleitung unterrichten wird. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden Gespräche mit den Beteiligten geführt, und der Generalinspekteur schaut sich natürlich auch die gesammelten Belege an. Ich kann ferner bestätigen, dass wir für den Zeitraum ab 2016 bereits sagen können, dass die Praxis der Nutzung der Residenz ordnungsgemäß ist; insbesondere werden die in Rede stehenden Arbeitsstunden des lokalen Residenzpersonals konform mit allen einschlägigen sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften abgerechnet.

Ich möchte auch noch kurz etwas präzisieren, was in Ihrer Frage anklang: Es gibt zwei Stränge, und zwar zum einen die internen Untersuchungen, über die ich gerade referierte, und zum anderen gibt es ein laufendes Verfahren personalrechtlicher Natur der Botschaft Paris gegen zwei ehemalige Mitarbeiter. Zu diesem laufenden Verfahren wollte ich mich nicht äußern.

Zusatzfrage: Können Sie denn bestätigen, dass es dort vor 2016 schwarze Kassen gab?

Breul: Nein, das kann ich nicht bestätigen. Die Untersuchungen laufen, wie gesagt. Der Generalinspekteur beziehungsweise der Chefinspekteur wird sich das genau anschauen und dann der Hausleitung Bericht erstatten. Dann sehen wir weiter.

Zusatzfrage: Können Sie ausschließen, dass es auch in anderen Auslandsvertretungen zu ähnlichen Unregelmäßigkeiten, wie Sie sie genannt haben, gekommen ist?

Breul: Ich kann sagen, dass unsere Botschaft in Paris beziehungsweise die Residenz des Botschafters, um die es geht, in gewisser Weise schon eine Sonderstellung im Auswärtigen Amt einnimmt, und zwar aufgrund ihrer Repräsentativität, also dass da sozusagen eine Fülle von Veranstaltungen stattfindet, wie sie sonst nicht üblich ist. Ferner kann ich sagen, dass es auch an anderen Auslandsvertretungen dazu kommt, dass Veranstaltungen Dritter in den Residenzen stattfinden. Selbstverständlich müssen sich die Auslandsvertretungen dabei an deutsche Gesetze und an die Vorgaben des örtlichen Rechts halten.

Wenn Sie das interessiert, dann kann ich auch sagen: Das geschieht immer nur im Einzelfall und so weit mit dem Auftrag des Auswärtigen Dienstes in Einklang stehend, also zum Beispiel im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung. Dabei gilt auch, dass die Überlassung der Residenz auf der Grundlage einer Nutzungsvereinbarung gegen volle und aufwandsbezogene Kostenerstattung durch Dritte erfolgen muss. Eine Gewinnerzielung durch die Auslandsvertretungen erfolgt dabei grundsätzlich nicht.

Frage : Ich möchte noch einmal das Thema Brexit ansprechen, das Sie, Herr Seibert, am letzten Freitag mit Hinweis auf die damals anstehende Pressekonferenz der Verhandler nicht kommentieren wollten. Jetzt gibt es das Ergebnis oder auch Nicht-Ergebnis der letzten Runde. Es gibt Äußerungen der britischen Seite, die davon sprechen, dass man meint, diese Frist, die von europäischer Seite gesetzt wurde - zwei Wochen -, jedenfalls nicht im Hinblick auf konkrete Beträge einhalten zu wollen. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Dinge beim Brexit ein?

Zum Zweiten: Soweit ich weiß, ist der britische Brexit-Minister diese Woche in Berlin. Gibt es von irgendeiner Regierungsstelle oder von irgendeinem Ministerium ein Treffen oder einen Kontakt mit Herrn Davis?

StS Seibert: Ich kann mich dabei zunächst einmal auf das beziehen, was Herr Barnier Ende letzter Woche gesagt hat. Offensichtlich sind nach seiner Einschätzung die Verhandlungsfortschritte auch nach dieser jüngsten sechsten Runde weiterhin deutlich zu gering, und weitere Fortschritte sind unbedingt erforderlich. Die Zeit drängt sehr; denn wenn der Europäische Rat im Dezember in der Lage sein soll, ausreichenden Fortschritt in den Verhandlungen festzustellen, dann drängt die Zeit. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass der Verhandlungsführer Barnier unterstreicht, wie notwendig umgehendes Handeln und umgehende Vorschläge durch Großbritannien sind.

Grundsätzlich gilt für die Bundesregierung das, was wir immer gesagt haben: Es liegt in unserem Interesse, dass diese Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den Briten möglichst konstruktiv weiter verlaufen.

Zusatzfrage : Die Frage Davis? Gibt es da irgendeinen Kontakt?

StS Seibert: Ich kann Ihnen keinen nennen. Das weiß ich jetzt nicht.

Breul: Da muss ich nachhören.

Frage: Jetzt laufen gerade die Sondierungsverhandlungen. Man weiß nicht genau, wie sie am Ende ausgehen werden. Aber nehmen wir einmal an, es käme nicht zu einer Einigung und der Bildung einer neuen Regierung, was würde das gesamte Verfahren denn kosten, wenn es jetzt zu Neuwahlen käme?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Das ist natürlich ein gutes Stück weit spekulativ, insbesondere was die tatsächliche Grundlage Ihrer Frage anbetrifft. Das, was ich dazu beitragen kann, ist eine Schätzung für die gerade abgehaltene Bundestagswahl. Der Bund ist ja nach dem Bundeswahlgesetz verpflichtet, den Ländern und damit gleichzeitig auch den Gemeinden die dort tatsächlich entstehenden Kosten zu ersetzen. Die Abrechnung für die gerade stattgefundene Bundestagswahl ist noch nicht abgeschlossen. Das wird auch erst im kommenden Jahr der Fall sein. Wir gehen aber nach einer Schätzung von Kosten in Höhe von insgesamt rund 92 Millionen Euro aus, die angefallen sind, davon 84 Millionen Euro für die Länder. Das ist eine gewisse Steigerung zur Bundestagswahl 2013, die darauf zurückzuführen ist, dass das Erfrischungsgeld für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhöht wurde, um deren ehrenamtlichen Einsatz zu würdigen. Weiterhin ist es darauf zurückzuführen, dass die Kosten für die Versendung von Wahlbriefen durch entstandene Portoerhöhungen im Vergleich zu 2013 ebenfalls gestiegen sind.

Montag, 13. November 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. November 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/11/2017-11-13-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2017

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