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PRESSEKONFERENZ/1533: Regierungspressekonferenz vom 13. September 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 13. September 2017
Regierungspressekonferenz vom 13. September 2017


Themen: Besuch des Emirs von Katar, Besuch des französischen Premierministers, Kabinettssitzung (Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020, Copernicus-Strategie der Bundesregierung), Medienberichte über US-Waffenlieferungen nach Syrien über den US-Truppenstandort Ramstein, mögliche Steuerung von US-Drohnen über den Standort Ramstein, Überbrückungskredit der Bundesregierung für Air Berlin, Vorschlag von EU-Kommissionpräsident Juncker für eine Einführung des Euro in allen Ländern der Europäischen Union, jüngste Abschiebung von ausreispflichtigen Personen nach Afghanistan, Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Pkws bis zum Jahr 2030, Rüstungsexporte in die Türkei, Wahlkampfauftritte der Bundeskanzlerin, Inhaftierungen von Deutschen in der Türkei, europäisches Gipfeltreffen zum automatisierten Fahren, deutsche Hilfsleistungen im Zusammenhang mit dem Wirbelsturm "Irma"

Sprecher: StS Seibert, Strater (BMVI), Schäfer (AA), Baron (BMWi), Henjes (BMVg), Kolberg (BMF), Dimroth (BMI), Kübler (BMUB),

Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag. Vor den Kabinettsthemen zwei Terminpräzisierungen, so möchte ich das sagen. Ich hatte Ihnen am Freitag schon angekündigt, dass die Bundeskanzlerin an diesem Freitag zwei internationale Gäste empfängt, und zwar den Emir von Katar und den französischen Premierminister. Dazu kann ich Ihnen jetzt die Zeiten und die genauen Besuchspläne sagen.

Es beginnt um 10.45 Uhr mit dem Emir von Katar, Emir Scheich Tamim bin Hamad Al Thani. Er wird zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen. Das ist seine erste Auslandsreise seit Beginn der sogenannten Katar-Krise. Der Emir ist auf dem Weg zur UN-Generalversammlung. Auf dem Weg dorthin besucht er Berlin und weitere Hauptstädte. Nach dem Gespräch ist gegen ca. 11.45 Uhr eine kurze Pressekonferenz geplant.

Dann kommt um 12.45 Uhr der französische Premierminister Édouard Philippe und wird mit militärischen Ehren empfangen. Es gibt ein Arbeitsmittagessen mit der Bundeskanzlerin und anschließend gegen 14 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz.

Dann kommen wir zu den Themen des Bundeskabinetts, das heute getagt hat. Zunächst ging es um den Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020. Worum geht es? - Natürlich ist es Ziel der Bundesregierung in all ihrem Handeln, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen. Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt. Die Wirtschaft wächst im achten Jahr in Folge. Die Arbeitslosigkeit hat sich seit 2005/2006 halbiert. Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es weiterhin ein regionales Gefälle bei Einkommen und bei Beschäftigung in Deutschland. Es gibt strukturschwächere Regionen. Das ist beileibe kein rein ostdeutsches Phänomen, sondern es betrifft auch Regionen in den alten Bundesländern.

Um nun die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern, unterstützt die Bundesregierung strukturschwache Regionen nicht nur indirekt, also zum Beispiel im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, sondern auch mit gezielten Fördermaßnahmen. Diese Maßnahmen will die Bundesregierung nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II gesamtdeutsch ausrichten und in einem integrierten Fördersystem bündeln. Der Fortschrittsbericht, den das Kabinett heute beschlossen hat, fasst die in dieser Legislaturperiode unternommenen Schritte zur Entwicklung des künftigen Fördersystems zusammen. Er bietet damit also eine Grundlage, um in der nächsten Legislaturperiode konkret zu beschließen, mit welchen Instrumenten und in welchem Rahmen die Bundesregierung die Entwicklung strukturschwacher Regionen deutschlandweit voranbringen will. Er nennt natürlich auch eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen, die zur Förderung strukturschwacher Regionen durchgeführt worden sind.

Dann hat sich die Bundesregierung in der Kabinettssitzung mit der Copernicus-Strategie der Bundesregierung befasst. Mit Copernicus hat die Europäische Union zusammen mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA und den Mitgliedstaaten eine unabhängige europäische Infrastruktur für die Erdbeobachtung geschaffen. Copernicus ist im Grunde eine Familie von Erdbeobachtungssatelliten, von Messsystemen und Informationssystemen für Daten und Informationsprodukte über Landoberflächen, Meeresumwelt, Atmosphäre, Klimawandel. Das Ganze unterstützt beispielsweise das Katastrophenmanagement. Es unterstützt die zivile Sicherheit. Es ist definitiv eine Leitinitiative der europäischen Weltraumpolitik. Die Daten, die Informationen, die dieses Erdbeobachtungssystem zur Verfügung stellt, sind vollständig offen und frei zugänglich.

Deutschland ist an Copernicus ganz wesentlich beteiligt. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, auch bestmöglich von Copernicus zu profitieren - aus folgenden Erwägungen: Copernicus unterstützt, wie ich es schon gesagt habe, Maßnahmen im Umweltschutz, im Zivilschutz, im Bevölkerungsschutz. Es fördert die europäische Raumfahrtindustrie. Es stellt einen autonomen und zuverlässigen Zugang zu Informationen der Erdbeobachtung und zu den entsprechenden Schlüsseltechnologien sicher. Deswegen also eine Copernicus-Strategie der Bundesregierung, die das Kabinett heute beschlossen hat. Wir setzen damit den Rahmen, in dem wir deutsche Positionen gegenüber der Europäischen Kommission, der ESA und den weiteren Akteuren festlegen. Das soll als Orientierung für nationale und internationale Maßnahmen dienen. Unsere Überzeugung ist, dass Copernicus dazu beiträgt, dynamisches wirtschaftliches Wachstum und neue Arbeitsplätze in Deutschland und in Europa zu schaffen.

So weit aus dem Kabinett.

Frage: Herr Seibert, tagt das Kabinett eigentlich auch noch einmal nächsten Mittwoch, oder gedenkt man dann der Bundestagswahl?

StS Seibert: Es wird nach der Bundestagswahl so sein, dass Kabinettssitzungen eingeplant und anberaumt werden. Dann ist situativ zu entscheiden, ob sie auch durchgeführt werden.

Zusatzfrage: Meine Frage war, ob nächsten Mittwoch das Kabinett noch einmal tagt.

StS Seibert: Das kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Aber das ist die Grundlinie für die Wochen unmittelbar nach der Bundestagswahl, die ich Ihnen hier nennen kann.

Zusatzfrage: Wird also situativ entschieden, ob es nächsten Mittwoch Sinn macht, dass sich Kanzler, Vizekanzler und die anderen in der Zusammensetzung noch einmal treffen?

StS Seibert: Wir haben für die Zeit nach einer Bundestagswahl, Gott sei Dank, gute demokratische Übung. Es ist nicht das erste Mal, dass eine Bundestagswahl durchgeführt wird. Selbstverständlich werden Kabinettssitzungen angesetzt. Wie viele dann an welchen Mittwochen tatsächlich abgehalten werden, das wird, wie Sie sagen, situativ zu entscheiden sein. Die Bundesregierung, die Bundesrepublik - das muss ich auch sagen - wird jederzeit nach innen wie nach außen handlungsfähig sein.

Frage : Eine Nachfrage zur Copernicus-Strategie: Sagen Sie uns noch, Herr Seibert, welches Ministerium dafür zuständig ist und was diese Strategie kostet?

StS Seibert: Ich kann Ihnen nicht sagen, was sie kostet. Dafür müsste man noch einmal genauer in die Unterlagen hineinschauen. Das zuständige Ministerium ist meines Wissens das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur. Vorgetragen im Kabinett hat es jedenfalls Minister Dobrindt.

Strater: Ich kann vielleicht noch eine kurze Information dazu geben. Es handelt sich um ein europäisches Satellitenprogramm, das über die ESA abgewickelt wird. Unser Ministerium beteiligt sich an dem ESA-Programm mit rund 700 Millionen Euro.

Zusatzfrage : Pro Jahr?

Strater: An dem gesamten Programm. Die Laufzeit kann ich Ihnen im Moment nicht nennen. Aber das ist die Beteiligung unseres Hauses an dem Programm.

StS Seibert: Ich muss noch einmal auf die vorige Frage eingehen. Ich glaube, es hat gerade ein Missverständnis gegeben. Sie hatten mich nach dem nächsten Mittwoch gefragt. Entschuldigung! Ich hatte, der Zeit vorauseilend, gemeint, an diesem Sonntag sei die Bundestagswahl. Wir alle wissen ja, dass dies nicht der Fall ist. Also: Entschuldigung! Ich nehme alles zurück, was ich dazu gesagt habe. Ich kann Ihnen bestätigen, dass es am nächsten Mittwoch eine Kabinettssitzung gibt. Die Ausführungen, die ich hier zu machen versucht habe, beziehen sich auf die Mittwoche nach der Bundestagswahl. Entschuldigung!

Frage: Meine Frage richtet sich an den Regierungssprecher. Herr Seibert, heute gibt es Berichte der "Süddeutschen Zeitung" über US-Waffenlieferungen nach Syrien. Dies soll über Ramstein abgelaufen sein, und zwar ohne Genehmigung der deutschen Regierung. Meine Frage ist: Ist das auch Ihr Kenntnisstand? Wie bemüht sich die Bundesregierung hier um Aufklärung?

Wenn zuträfe, was dort beschrieben wird, gegen welche Rechte verstieße das? Welche Folgen hätte das?

StS Seibert: Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt oder das Wirtschaftsministerium dazu vielleicht erst einmal Stellung nehmen wollen.

Schäfer: Ich kann für mich und das Auswärtige Amt nur sagen: Eine solche Kenntnis liegt mir nicht vor.

Baron: Das kann ich ebenso nur bestätigen. Wir haben keine Kenntnis, dass es diese Waffenlieferungen an syrische Rebellen über den Standort Ramstein gegeben hat.

Zusatz: Das habe ich akustisch nicht verstanden.

Baron: Ich habe auch keine weitere Erkenntnis. Wir haben keine Kenntnis, dass Waffenlieferungen an syrische Rebellen über den Standort Ramstein stattgefunden haben.

Zusatzfrage: Dann möchte ich gern nachhaken. Was tun Sie als Bundesregierung, um diesen Verdachtsmomenten nachzugehen, oder tun Sie gar nichts? Fragen Sie bei der US-Regierung nach? Wie muss ich mir das vorstellen?

Baron: Ich kann ein paar Sätze sagen; dann können die Kollegen vielleicht noch ergänzen. - Die Bundesregierung hat dafür, wie gesagt, keine Genehmigung erteilt. Wir haben keine Kenntnis, dass das erfolgt ist. Natürlich steht die Bundesregierung zu diesen Fragen im ständigen Austausch mit den US-Stellen. Natürlich gehen wir davon aus, dass die US-Regierung das deutsche Recht und die geltenden Waffenembargos kennt.

Frage : Sie sagten gerade, es liege keine Genehmigung vor. Muss ich das so verstehen, dass, wenn es solche Waffenlieferungen über den Standort Ramstein geben soll, sie dann genehmigt werden müssten? Ist das korrekt? Sind sie genehmigungspflichtig?

Baron: Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Wie gesagt, wir haben keine Kenntnisse, dass es erfolgt ist. Es sind Unterstellungen oder Meldungen aus der Presse, die wir nicht bestätigen können.

Dann gibt es eine Regelung in § 27 des Kriegswaffenkontrollgesetzes, der zur Anwendung kommt. Dann hängt es vom konkreten Sachverhalt ab - wer liefert und wer will durchführen -, welche Genehmigung und ob eine Genehmigung erforderlich ist. Das wäre dann zu prüfen.

Aber, wie gesagt, ich habe keine Kenntnis. Wir können das nicht bestätigen.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, vielleicht an Sie: Muss die US-Administration der Bundesregierung anzeigen, was sie in Ramstein macht oder welche Handlungen sie dort vornimmt, oder darf ein Teil der Handlungen der Amerikaner in Ramstein verborgen bleiben, weil es das Recht der Amerikaner ist, dort etwas zu tun, was sie nicht anzeigen müssen?

Schäfer: Ich bin kein Rechtsexperte zum Nato-Truppenstatut. - Ich versuche einmal, ein Beispiel zu greifen: Wenn eine deutsche Auslandsvertretung in den USA, zum Beispiel in Washington, agiert, dann ist es Teil der völkerrechtlichen Theorie und Praxis, dass wir uns dort an amerikanisches Recht halten. Diese Pflicht haben wir. Das heißt aber nicht, dass wir verpflichtet wären, unseren amerikanischen Gastgebern im Detail zu sagen, was wir da tun. Es ist unser Recht, im Rahmen der geltenden Rechtsordnung Dinge zu tun, die wir für richtig halten. Ich vermute, dass dieses Beispiel auch auf den Ort Ramstein zutrifft.

Frage : Frau Baron, wann gab es zuletzt einen Genehmigungsantrag von US-Seite zwecks Waffenlieferung, Waffenexporte, Waffenimporte aus oder nach Ramstein?

Baron: Das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Wir haben es geprüft und Daten seit 2010 zugrunde gelegt. Auf Grundlage dieser Auswertung können wir mitteilen, dass in diesem Zeitraum keine Genehmigung für die Ausführung von Kriegswaffen für Endverbleib Syrien erteilt wurde.

Zusatzfrage : Sie sagten, dass es darauf ankomme, wann etwas genehmigungspflichtig ist, wann die Amerikaner also einen Antrag stellen müssen. Können Sie uns einmal sagen, in welchen Fällen sie das nicht tun müssen?

BARON: Das führt jetzt zu tief in Details des Kriegswaffenkontrollgesetzes. § 27 ist nachlesbar. Es kommt darauf an, ob es sich um private oder militärische Ausfuhren handelt. Aber das ist dort nachlesbar. Dann gibt es dazu auch Regelungen im Nato-Truppenstatut. Dazu müssten dann die Kollegen ergänzen.

Zusatzfrage : Können Sie das vielleicht nachreichen?

Vorsitzende Wefers: Das ist doch im Gesetz nachlesbar. Oder was wollen Sie jetzt nachgereicht bekommen? Ein Gesetz? Wollen Sie ein Gesetz nachgereicht bekommen?

Zusatz : Die Interpretation der Gesetze. Denn die Bundesregierung interpretiert ja gern.

Baron: Nein. Wir wenden Gesetze an. Diese sind nachlesbar. § 27 des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist nachlesbar. Auf der BAFA-Seite findet sich auch ein Merkblatt, das ebenfalls öffentlich abrufbar ist. Das alles habe ich jetzt nicht auswendig im Kopf, aber es ist nachlesbar und abrufbar.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, serbische Zeitungen haben ja schon Ende 2015 über osteuropäische Waffenlieferungen des US-Militärs nach Syrien über Ramstein berichtet. Ist die Bundesregierung diesen Berichten nicht nachgegangen?

Schäfer: Das weiß ich nicht. Ich kannte diese Berichterstattung nicht. Auch ich habe das heute in der "Süddeutschen Zeitung" gelesen.

Zusatzfrage : Was wird die Bundesregierung denn jetzt tun, da es diese Berichte ja jetzt gibt und Sie jetzt davon wissen?

Schäfer: Ich glaube, dazu hat Frau Baron alles Notwendige gesagt.

Zusatz : Das glaube ich nicht.

Schäfer: Ich schon.

Frage : Nur der Vollständigkeit halber: Herr Henjes, sind eigentlich Bundeswehrsoldaten als Verbindungssoldaten, als Verbindungsoffiziere, Kommunikationsoffiziere in Ramstein stationiert, die Kenntnis und dort sozusagen Anbindung an die US-Soldaten haben?

Henjes: Die Kenntnis von dem hier geschilderten Vorgang haben?

Zusatz : Erst einmal die Frage, ob es sie dort überhaupt gibt. Dann, zweitens, die Frage, ob sie dann davon Kenntnis hätten.

Henjes: Die Antwort hinsichtlich einer Stationierung deutscher Soldaten dort müsste ich nachreichen. Ich gehe aber, um das gleich zu sagen, davon aus, dass dort deutsche Soldaten sind. Insgesamt kann ich Ihnen sagen, dass der Vorgang uns auch nicht bekannt ist.

Vorsitzende Wefers: Wenn Sie etwas nachreichen, nehmen wir es gern und verteilen es an die Kollegen.

Frage : Herr Schäfer, apropos Ramstein: Die Bundesregierung hat ja immer noch offene Fragen in Sachen US-Drohnenkrieg. Wurden diese mittlerweile beantwortet?

Schäfer: Es gibt keinen neuen Stand.

Zusatzfrage : Wann rechnen Sie mit den Antworten der US-Regierung?

Schäfer: Ich kann die Zukunft nicht vorhersagen. Deshalb möchte ich auch nicht spekulieren.

Frage: Ich wüsste gern, inwiefern die aktuellen Ereignisse bei Air Berlin Auswirkungen auf den Überbrückungskredit der Bundesregierung haben. Ich vermute, die Frage geht wieder an das Wirtschaftsministerium.

Baron: Vielen Dank. Vielleicht ein paar einordnende Sätze hierzu; zur aktuellen Situation bei Air Berlin kann ich jetzt keine detaillierte Auskunft geben. Das müssten Sie beim Unternehmen erfragen. Ich habe gerade gesehen, dass sich Air Berlin selbst auch zur Situation der Flugzeuge und der Flugfähigkeit morgen geäußert hat.

Entscheidend ist - das hat die Ministerin auch gestern deutlich gemacht; da hat sie sich ja zum Thema geäußert -, dass jetzt alle Akteure und alle Beteiligten an den Gesprächen über die Zukunft von Air Berlin, aber natürlich auch alle Beschäftigten von Air Berlin verantwortungsvoll agieren müssen, damit schnell eine Lösung gefunden werden kann und natürlich auch die laufenden Verhandlungen im Sinne der Beschäftigten, der Passagiere und des Wettbewerbs schnell abgeschlossen werden können. Natürlich ist der Ärger der Verbraucher verständlich, aber es kommt jetzt auf die Verantwortung aller beteiligten Akteure an. Dies vielleicht als kurze Vorrede.

Jetzt komme ich zu Ihrer Frage. Der Kredit ist, wie Sie ja wissen, in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt. Das Verfahren läuft. Die Kommission hat die Beihilfe genehmigt. Am letzten Freitag hat Air Berlin bestätigt, dass die Auszahlung einer ersten Tranche erfolgt ist. Damit läuft dieser Prozess ganz normal. Air Berlin wird, wie es die Kommission ja auch begrüßt hat, dann immer den Liquiditätsbedarf melden. Dann erfolgen, wenn Air Berlin beantragt, weitere Auszahlungen von Tranchen. Das Verfahren läuft ganz normal.

Zusatzfrage: Sehen Sie eine Gefahr? Es geht ja um Steuergeld. Müssen wir als Steuerzahler jetzt in Sorge um diese 150 Millionen sein?

Baron: Der Kredit ist gewährt. Wir gehen auch davon aus, dass das Verfahren, wie geschildert, ablaufen kann. Das ist so vorgegeben und am letzten Freitag auch so angelaufen. Entscheidend ist, dass die Verkaufsverhandlungen schnell und zügig geführt werden und dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung gerecht werden. Das haben wir von Anfang an gesagt. Ziel ist es, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu ermöglichen, in dem die Verhandlungen über diesen Übergang geführt werden können. Diese müssen jetzt schnell und zügig abgeschlossen werden.

Frage: Eine Frage an Frau Baron: Teilt Ihr Haus die Einschätzung, dass eine komplette Insolvenz droht, wenn die Verhältnisse sich so weiterentwickeln, wie sie im Moment sind?

Zum Zweiten eine Frage an Herrn Strater: Man musste sich ja entscheiden, hier herzukommen oder den Auftritt Ihres Ministers in Sachen Air Berlin zu vollziehen. Können Sie uns kurz sagen, was ihn dazu veranlasst hat und was der Inhalt seines Auftritts, seines Statements war?

Baron: Zu Ihrer ersten Frage: Der Sachwalter von Air Berlin führt das Insolvenzverfahren. Deshalb bin ich da der falsche Adressat. Auch der hat ja schon darauf hingewiesen, dass natürlich ein zügiger Ablauf wichtig ist. Aber näher kann ich mich dazu nicht äußern.

Zusatzfrage: Wenn ich dazu direkt nachfragen darf: Sicher ist er Insolvenzverwalter. Aber Sie haben Expertise. Sie begleiten das mit dem Kredit. Sie müssen ja eine Einschätzung haben, wie groß dieses Risiko tatsächlich ist. Da können Sie sich doch nicht komplett heraushalten, oder?

Baron: Die Risikoeinschätzung wurde bei der Kreditgewährung nach den Verfahrensregelungen getroffen mit der Feststellung, dass ein Kredit in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt werden kann, weil rechtlich abgesichert. Das ist weiterhin die Situation.

Strater: Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage genau verstanden habe: Anlass wofür? Ich kann Ihnen sagen, was den Minister heute bewogen hat, sich zu äußern. Er hat an die Vernunft der Beteiligten appelliert, schnellstmöglich wieder zu fliegen. Er hat gesagt:

"Die Insolvenz ist eine große Belastung für alle Mitarbeiter, vor allem auch wegen der Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung der Arbeitsplätze. Gerade deswegen ist es wichtig, den Flugbetrieb jetzt bestmöglich aufrechtzuerhalten und nicht die Kunden in Mitleidenschaft zu ziehen."

Er hat darüber hinaus gesagt, dass das ein riskantes Manöver und kontraproduktiv für den Übergang von Airlines, Slots und Mitarbeitern ist, dass er aber jetzt keine direkten Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren sieht. Er hat, wie gesagt, den Appell gerichtet, den Flugbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten.

Zusatzfrage: Falls ein chinesischer Investor einsteigt, dann könnte Air Berlin nach Parchim als Heimatbasis verlagert werden. Steht das in irgendeinem Zusammenhang mit Planungen für den Luftverkehr in Deutschland, soweit dies Ihr Haus betrifft?

Strater: Wir kommentieren keine Angebote, die jetzt in den laufenden Gesprächen gemacht werden. Ganz grundsätzlich ist es bei ausländischen Bietern so, dass die europäischen Regularien für Ownership und Control gelten. Diese können Sie in der EU-Verordnung 1008/2008 nachlesen. Darin sind sie grundsätzlich beschrieben. Die müssen eingehalten werden. Aber zu einzelnen Bietern, Gesprächen oder Gesprächsangeboten sagen wir nichts.

Frage : Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung den Vorschlag von Kommissionspräsident Juncker kommentiert oder einschätzt, den Euro zwingend EU-weit einzuführen. Im Anschluss gleich die Frage: Was wäre denn nach Ansicht der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass sich in einem solchen Fall das griechische Szenario nicht in Polen, Tschechien oder Bulgarien wiederholt?

StS Seibert: Ich werde jetzt nicht so detailliert, wie Sie sich das wünschen, auf die Rede von Kommissionspräsident Juncker zur Lage der Europäischen Union, die er heute Morgen gehalten hat, eingehen. Ich will nur zwei, drei Punkte dazu sagen.

Der eine ist ein wichtiger Punkt, den auch der Kommissionspräsident festgehalten hat: Europa ist heute in einer deutlich besseren Lage als vor einem Jahr. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir als Bundesregierung begrüßen, dass sich der Kommissionspräsident in seiner Rede zur Lage der Union mit wichtigen Fragen der Zukunft der Europäischen Union und mit den Prioritäten der Europäischen Union befasst hat. Wir begrüßen auch, dass er eine Vielzahl von Vorschlägen vorgelegt hat.

Nun kommen schon sehr bald zwei Ereignisse, bei denen es dann die Gelegenheit geben wird, sich unter den Mitgliedstaaten und natürlich auch mit dem Kommissionspräsidenten vertieft darüber auszutauschen, nämlich der sogenannte Digital-Gipfel, also das informelle Treffen in Tallinn Ende September, und dann der Europäische Rat im Oktober.

Kolberg: Vielleicht kann ich noch einen Punkt zu der Währungsunion ergänzen. Sie hatten ja nach dem Beitritt gefragt.

Zunächst einmal gibt es eine Ausnahme für Großbritannien und Dänemark, die nach den EU-Verträgen nicht dem Euro beitreten müssen. Im Übrigen hat der Kommissionspräsident die Rechtslage, die es gibt, noch einmal dargestellt, nämlich dass alle Euro-Mitgliedstaaten den Euro langfristig einführen müssen. Das ist im Grunde die Rechtslage. Bekannt ist natürlich auch, dass es dafür dezidierte Voraussetzungen gibt, die sogenannten Konvergenzkriterien, die die Mitgliedstaaten vor Eintritt in die Gemeinschaftswährung erfüllen müssen. Hierzu gibt es ein detailliertes Verfahren, in dem genau zu prüfen ist, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Das ist ein längerer Prozess. Der letzte Mitgliedstaat, der diesen Prozess erfolgreich durchlaufen hat, ist Litauen im Jahre 2015 gewesen.

Frage: Juncker hat konkret die Bildung eines Euro-Vorbereitungsgremiums vorgeschlagen. Unterstützt die Bundesregierung beziehungsweise das Finanzministerium die Einrichtung eines solchen Gremiums?

Kolberg: Wir haben diesen Vorschlag zur Kenntnis genommen. Genauere Details dazu sind noch nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass die Kommission in den nächsten Wochen und Monaten weitere Informationen dazu geben wird. Dann werden wir uns dazu äußern.

Herr Seibert hat ja zu Recht darauf hingewiesen, dass der Prozess - Reform der WWU, Vertiefung und Weiterentwicklung der Eurozone, Weiterentwicklung der EU - in vielen Gremien Thema ist. Auch auf dem informellen ECOFIN in Tallinn, an dem der Minister am Freitag und Samstag teilnimmt, wird zu diesem Thema gesprochen. Es gibt den Fünf-Präsidenten-Bericht, auf dessen Grundlage die Diskussionen laufen. Da gibt es längere Diskussionen, die, wenn man weitere Instrumente und Regelungen einführt, möglicherweise auch Vertragsänderungen erfordern. Diese erfordern ebenfalls einen aufwendigen Prozess. Da ist man gerade in der langfristigen Diskussion, in der viele Ideen diskutiert werden.

Zusatzfrage: Insofern gibt es im Moment weder ein Ja noch ein Nein zu dem konkreten Vorschlag bezüglich dieser Gruppe?

Kolberg: Genau. Die Details zu diesem Vorschlag sind ja noch nicht bekannt.

Schäfer: Ich würde gerne, genauso wie der Regierungssprecher, nun die Gelegenheit nutzen, vielleicht nur in zwei Sätzen etwas Grundsätzliches zu Europa zu sagen. Ich glaube, es bringt nichts, dass man die Fülle von Vorschlägen, die aus der Kommission, vom Kommissionspräsidenten heute gekommen sind, sozusagen in wenigen Stunden gleich zerredet, kommentiert oder Ja oder Nein dazu sagt. Das alles sind Dinge, die so breit angelegt sind und die man zu Recht nur so verstehen kann, dass auch die Kommission und ihr Präsident so etwas wie einen Neuanfang, ein neues Momentum, neues Engagement für Europa, und zwar mit ganz vielen konkreten Vorschlägen, wünschen.

Ich kann für Außenminister Sigmar Gabriel sagen - er hat sich ja gerade auch schon schriftlich geäußert; der eine oder andere von Ihnen wird das vielleicht schon gesehen haben -, dass er es ausdrücklich begrüßt, dass die Kommission genau zu diesem Moment diese Initiativen auf den Tisch legt, um sie dann engagiert mit allen Beteiligten zu diskutieren. Denn wir sind in einer Phase der europäischen Entwicklung, in der die Chance besteht, wirklich voranzukommen.

Wir haben die akuten Krisen - die Finanzkrise, die Flüchtlingskrise - einigermaßen bewältigt und überwunden. Wir haben noch mit den Nachwehen zu tun. Wir haben viele Erkenntnisse aus dem Umgang mit diesen Krisen gewonnen. Wir haben einen neuen französischen Präsidenten, der sich dem Populismus und dem Antieuropäertum in Frankreich erfolgreich entgegengestemmt hat, der jetzt das Land anführt und eine klare, reformorientierte europäische Agenda hat. In einigen Monaten wird es eine neue Bundesregierung geben, die sich hoffentlich mit gleichem Mut und gleicher Zuversicht dem Thema Reformen Europas zuwenden wird. Das heißt, wir haben, wenn Sie so wollen, ein Fenster der Gelegenheiten, um Europa voranzubringen.

Dass die Kommission voranschreitet, ist im besten Sinne in der Tradition des europäischen Einigungsprozesses. Von Anfang an sollte das europäische Einigungswerk so angelegt sein, dass die Kommission mit Vorschlägen und Kreativität vorangeht und Ideen einbringt, über die dann diskutiert werden soll. Ich finde, das ist dem Kommissionspräsidenten heute nahezu idealtypisch gelungen.

Frage : Vielleicht an Herrn Seibert oder an irgendjemanden, der sich angesprochen fühlt: Hat Herr Juncker diese Rede, seine Vorschläge mit irgendwem in der Bundesregierung abgesprochen? Wurde das koordiniert?

StS Seibert: Ich kann das wiederholen, was Sie ohnehin schon wissen oder zumindest wissen könnten, nämlich dass Herr Juncker erst vor wenigen Tagen in Berlin war und mit der Bundeskanzlerin einen sehr offenen Meinungsaustausch geführt hat.

Zusatz : Das beantwortet ja nicht meine Frage.

StS Seibert: Das gibt Ihnen aber einen Hinweis, dass es intensive Kontakte zwischen dem Kommissionspräsidenten und der Bundeskanzlerin gibt. Die gibt es aber immer; das ist auch richtig so.

Zusatzfrage : Also ist davon auszugehen, dass die Vorschläge von Herrn Juncker mit Frau Merkel abgesprochen sind oder von ihr sogar unterstützt werden? Sonst hätte er sie ja nicht gemacht.

StS Seibert: Nun kommen wir wieder an den Anfang der Debatte. Deswegen werden wir auch weiterhin nicht in Details gehen. Herr Juncker hatte mit der Bundeskanzlerin vor gar nicht vielen Tagen - ich habe es jetzt leider nicht mehr im Kopf - ein Gespräch, einen offenen Meinungsaustausch, sicherlich auch über die Zukunft Europas. Aber ich kenne den Juncker'schen Terminkalender nicht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass er diesen offenen Meinungsaustausch auch mit anderen europäischen Staats- und Regierungschefs hat.

Frage : Ich möchte noch einmal zu den Kriterien nachhaken, die Voraussetzungen für den Übergang zum Euro sind. Hält die Bundesregierung die jetzigen Kriterien für ausreichend, stabil und tragfähig genug, um sie nach jetzigem Stand der Dinge anzuwenden, wenn es darum geht, einige Staaten in den Euroraum zu integrieren?

Kolberg: Ich habe ja gesagt, es gibt ein Verfahren, in dem diese Voraussetzungen zu prüfen sind. Uns ist wichtig, dass diese Voraussetzungen detailliert geprüft werden, wenn der Prozess angestoßen worden ist. Im Moment sehe ich aber kein einziges Land, das diesen Prozess angestoßen hat. Insofern ist die Frage: Wenn es dann losgeht, soll dieses Verfahren eingehalten und sollen diese Voraussetzungen erfüllen werden. Das wird dann durch die Kommission und die EZB geprüft, die dem Rat ihren Bericht vorlegen, ob die Mitgliedstaaten, die aufgenommen werden wollen, die Voraussetzungen erfüllen. Dann beschließt der Rat. Aber wie gesagt: Das ist ein längerer Prozess, der in diesem Fall noch nicht einmal angestoßen worden ist, wie ich es bereits gesagt habe. Das letzte Land, das diesen Prozess erfolgreich durchlaufen hat, war Litauen.

Frage: Meine Frage richtet sich an Herr Dimroth: Wie viele Beamte waren bei der letzten Abschiebung nach Afghanistan dabei? Stimmt es, dass die nicht ausgestiegen sind beziehungsweise nicht aussteigen durften?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. - Ich kann Ihnen nicht die genaue Zahl der mitreisenden Beamten nennen. Das kann ich gerne nachreichen, jedenfalls soweit es Bundesbeamte sind. Es ist richtig, dass dieser Flug begleitet wurde, auch von Bundespolizisten. Insofern wird es ein Leichtes sein, Ihnen die Zahlen vielleicht noch im Laufe der Sitzung nachzureichen. Ich habe sie nur hier nicht vorliegen. Deswegen kann ich Ihnen die Zahl nicht genau sagen.

Den zweiten Teil Ihrer Frage habe ich, ehrlich gesagt, nicht verstanden: Dass wer wo nicht aussteigen durfte?

Zusatz: Es ist doch normal, dass die Beamten aus der Maschine mit aussteigen.

Dimroth: Nach meiner Erkenntnis und nach den Berichten, die uns aus Kabul erreichen, auch von den Kollegen des Auswärtigen Amtes, ist der Übergabeprozess in die Verantwortung der afghanischen Behörden sehr reibungslos verlaufen, auch mit Unterstützung der deutschen Beamten, auch mit Unterstützung des IOM, des internationalen Flüchtlingswerks, und auch mit Unterstützung eines psychosozialen Hilfsdienstes. Insofern hat die Verantwortungsübergabe der betroffenen Personen von deutscher in afghanische Hoheitsgewalt geklappt, und zwar mit Unterstützung der mitreisenden Beamten, die dann aber - jedenfalls ist es so üblich - ihren Heimflug wieder zeitnah angetreten haben. Ob und in welcher Personenzahl sie afghanischen Boden betreten haben, das erschließt sich auch mir nicht. Ich bin, ehrlich gesagt, auch nicht sicher, ob ich dieses Detail zeitnah herausfinden kann. Aber auch das kann ich gerne fragen.

Frage: Herr Dimroth, Ihr Minister hat heute Morgen gesagt, dass acht Männer aus drei Bundesländern abgeschoben wurden. Das ist eine relativ kleine Zahl. Was ist denn Ihre Einschätzung als Bundesregierung, als Bundesinnenministerium, woran das liegt? Ist das die relativ kleine Personengruppe, die infrage kommt, oder ist das der mangelnde politische Wille der Bundesländer abzuschieben?

Dimroth: Vielen Dank. - Wie Sie wissen, ist sich die Bundesregierung insbesondere in Person des Außenministers und des Innenministers auf Grundlage eines Zwischenberichts aus dem Auswärtigen Amt einig geworden, dass die Haltung der Bundesregierung zu der Frage der Sammelrückführung nach Afghanistan unverändert die ist, dass, jedenfalls bis auf Weiteres, von diesen Maßnahmen nur Menschen betroffen sein sollen, die hier straffällig geworden sind, Menschen, die hier als sogenannte Gefährder qualifiziert sind, und solche, die sich hartnäckig und nachhaltig einer Identifizierung im Rahmen des hier betriebenen Asylverfahrens verweigern. Das ist natürlich schon erst einmal eine gewisse Einschränkung für das Instrument der Sammelrückführung. Das begrenzt von Vornherein den potenziellen Adressatenkreis; das ist richtig. Aber ich denke, es ist angemessen und verhältnismäßig, jedenfalls immer dann, wie das in der Regel ja der Fall ist, wenn eine Einzelfallprüfung durchlaufen wurde, um jedem individuellen Schicksal gerecht zu werden.

Ich kann mich an dieser Stelle - anders als das vielleicht in der Vergangenheit war - bei diesem Thema nicht per se, nicht pauschal über einen fehlenden politischen Willen bei einzelnen Bundesländern beklagen. Im Gegenteil: Es ist ja so, dass alle Beteiligten, und zwar in Bund, Ländern und Kommunen, in der jüngeren Vergangenheit Einigkeit darüber erzielt haben, dass dieses Thema einer gemeinsamen Kraftanstrengung bedarf und dass es, was auch nicht immer eine Selbstverständlichkeit war, im politischen Diskurs selbstverständlich einen Unterschied machen muss, ob am Ende eines sehr aufwendigen, justiziell einwandfreien und den individuellen Schutzanspruch des Betroffenen sehr genau prüfenden Prozesses ein Schutzbedarf festgestellt wird oder ob das eben nicht der Fall ist, und dass es, wenn das nicht der Fall ist, eine Konsequenz haben muss, wie auch in anderen Verwaltungsverfahren. Diese Konsequenz ist dann, soweit nicht Duldungsgründe für den Betroffenen vorliegen, dass er Deutschland wieder verlassen muss, idealerweise im Wege der freiwilligen Rückkehr in sein Heimatland - das unterstützen wir sehr umfassend -, sollte das aber nicht funktionieren, als Ultima Ratio auch im Wege der Abschiebung. Insofern begrüßen wir erst einmal ganz grundsätzlich, dass für diesen Grundsatz inzwischen doch weitestgehend ein Konsens besteht, sodass ich hier nicht ein Schwarzes-Peter-Spiel spielen möchte.

Dass es in jedem Einzelfall nicht trivial ist, eine solche Maßnahme durchzuführen, ist hier wohl hinreichend oft besprochen worden. Es gibt auch eine Reihe von Gründen, die wir in der zu Ende gehenden Legislaturperiode durch die Gesetzgebung versucht haben abzumildern oder gar auszuräumen. Zuletzt ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft getreten. Da gab es noch einmal eine Reihe von Maßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat. Nichtsdestotrotz ist es natürlich in jedem Einzelfall nicht einfach, die vollziehbare Ausreisepflicht auch durchzusetzen. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen, die ich jetzt, zumindest nicht zuvörderst, auf der politischen Ebene sehen würde.

Frage : Herr Schäfer, Sie haben immer wieder betont, dass die deutsche Seite die Abgeschobenen in Kabul empfängt beziehungsweise ab und zu empfängt, ihnen die Hand gibt und ihnen die Koffer abnimmt. Ist das auch dieses Mal passiert?

Herr Dimroth, in welche sicheren Gebiete sind die Menschen jetzt gekommen?

Schäfer: Ich habe keine belastbaren Informationen darüber, weil ich dazu keine Berichterstattung vorliegen habe. Ich gehe davon aus, dass das so gelaufen ist wie in der Vergangenheit, nämlich dass die afghanische Regierung und die afghanischen Sicherheitsbehörden, die natürlich vorab in Kenntnis gesetzt waren, die afghanischen Staatsangehörigen, für die sie mit dem Eintreffen auf afghanischem Staatsgebiet Verantwortung tragen, so behandeln, wie das vereinbart ist, indem sie sie übernehmen und ihnen hoffentlich dabei helfen, ein neues Leben in Afghanistan zu beginnen.

Zusatzfrage : Gibt es deutsches Botschaftspersonal vor Ort?

Schäfer: Ich kann das nicht bestätigen. Ich weiß nicht, Johannes, ob du das schon weißt. Ich jedenfalls habe dazu keinen Bericht gesehen.

Es ist so, wie wir es hier in den vergangenen Monaten immer wieder gesagt haben, auch ich, nämlich dass die Botschaft wegen des Anschlags auf die Räumlichkeiten der Kanzlei der deutschen Botschaft stark ausgedünnt ist. Wir haben einen Botschafter mit einem Kernteam vor Ort. Ob, wann und wie er heute am Flughafen gewesen ist, vermag ich nicht zu sagen. Das kann ich aber gerne nachreichen. Es tut mir leid, dass ich die Information nicht habe.

Zusatzfrage : Von wo aus arbeitet der Botschafter jetzt?

Vorsitzende Wefers: Moment mal! Sie hatten doch jetzt noch etwas anderes gefragt. Vielleicht geben Sie erst einmal die Gelegenheit zu antworten.

Dimroth: Ich kann das - Martin, wenn ich darf - insoweit ergänzen. Jedenfalls nach den mir vorliegenden Informationen war ein lokaler Beschäftigter der Botschaft vor Ort. Ich nehme an, das ist eine Ortskraft gewesen; so würde ich das jedenfalls übersetzen.

Was Ihre Frage anbetrifft - ich hatte das ja gerade beschrieben -: Es ist üblicherweise so - auch das haben wir mannigfaltig und in aller Breite hier besprochen -, dass mit der Übergabe an die afghanischen Autoritäten selbstverständlich auch die Verantwortung für den weiteren Prozess dort liegt. Deswegen müssten Sie Ihre Frage dorthin richten.

Noch einmal: Uns ist es ganz wichtig, dass das ein sehr sorgsamer Prozess ist, der dann auch vor Ort stattfindet, der also auch die Einzelschicksale, die damit verbunden sind - ob Straftäter oder nicht -, hinreichend berücksichtigt, und dass das Ganze von IOM und einem psychosozialen Dienst begleitet wird - IOM gerade auch mit dem Ansinnen, diejenigen, die von dieser Rückführungsmaßnahme betroffen sind, möglichst effizient darin zu beraten, wie sie in Afghanistan ihre Zukunft gestalten können.

Zusatzfrage : Nur eine Verständnisfrage: Die deutsche Regierung kann gar nicht kontrollieren, ob die Menschen in die angeblich sicheren Gebiete kommen, die Sie herausgefunden haben, sondern Sie wünschen sich das nur. War diese Ordnungskraft, Ortskraft eine deutsche Kraft, eine afghanische Kraft?

Herr Schäfer, wo ist denn der deutsche Botschafter gerade, also von wo aus arbeitet er in Kabul?

Schäfer: Da unser Kanzleigebäude durch den Sprengstoffanschlag vom Mai so stark geschädigt ist, dass er dort nicht arbeiten kann, und dort die Verhältnisse nicht sicher sind, ist er bei Partnern von uns an Orten untergekommen, die wir zur Erledigung seiner Aufgaben für sicher halten.

Wie gesagt: Ich habe leider keine Informationen mitgebracht. Wenn der Sprecher des Innenministeriums sagt und das ihm berichtet worden ist, dass dort eine Ortskraft war, dann wird das eine Ortskraft sein. Ich gehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass das ein afghanischer Staatsangehöriger ist. Der hat genauso wie ein deutscher Staatsangehöriger, wenn er für eine deutsche Auslandsvertretung arbeitet, natürlich die Vorgabe, das umzusetzen, um was es für uns geht. Das ist in diesem Fall, dafür zu sorgen, dass die Übergabe dieser abgeschobenen Personen an die afghanischen Behörden in einer Weise erfolgt, die würdig ist, die die Rechte der Menschen sicherstellt und die angemessen ist. In dem Moment, in dem die nach Afghanistan kommen, ist es letztlich deren Entscheidung, was sie dann mit sich und ihrem Leben in Afghanistan anfangen. Wenn die das Interesse daran haben, an bestimmte Orte in Afghanistan zu gelangen, wüsste ich nicht, was sie davon abhalten sollte.

Vorsitzende Wefers: Jetzt ist meines Wissens noch die Antwort auf die Frage offen, ob Sie wissen, welche sicheren Gebiete das sind. Dann würde ich das Thema gerne verlassen, weil ich noch andere Themen auf der Liste habe.

Dimroth: Das hat ja Martin Schäfer in Teilen gerade beantwortet. Ich glaube, man müsste von einem ziemlich abseitigen staatlichen Souveränitätsbegriff und von einem ziemlich abseitigen Freiheitsbegriff ausgehen, wenn man Ihre Frage tatsächlich mit Ja beantworten wollte. Das würde nämlich voraussetzen, dass wir den Betroffenen vorschreiben, wo sie sich im ihrem Herkunftsland aufzuhalten haben, und dass wir dem aufnehmenden Herkunftsland vorschreiben, was es zu tun hat, um das zu kontrollieren oder nicht. Ich glaube, beides ist völlig abseitig. Insofern haben wir darauf selbstverständlich keinen Einfluss.

Schäfer: Außerdem haben wir an dieser Stelle schon sehr häufig darüber geredet, dass die Sicherheit in Afghanistan für afghanische Staatsangehörige relativ ist. Das hängt sehr stark von ganz vielen Faktoren ab: Woher man kommt. Welchen Alters man ist. Was in der eigenen Biografie alles geschehen ist. Welcher Volksgruppe man angehört. Wie man sich zum Glauben stellt. Ich glaube, da hat jede der Personen, die zurückgeführt worden sind, eine ganz andere Vorstellung davon, wo es für ihn in Afghanistan am besten ist, sein neues Leben zu beginnen. Ich glaube - da kann ich Johannes Dimroth nur in vollem Umfang zustimmen -, Menschen, die das Land ganz sicher viel besser kennen als wir alle zusammen, von hier aus Ratschläge mitzugeben, ist eher wohlfeil.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrs- und an das Umweltministerium: Der europäische Autoherstellerverband ACEA hat heute bekannt gegeben, bis 2030 anzustreben, den CO2-Ausstoß von Pkws um 20 Prozent zu senken. Vergleichsjahr soll das Jahr 2021 sein. Meine Frage an die beiden Häuser lautet, ob das aus Ihrer Sicht ausreichend ist, um die Klimaschutzvorgaben zu erfüllen.

Kübler: Zuerst einmal möchte ich sagen, dass es nicht die Autoindustrie ist, die ihre eigene Regulierung vorschlägt. Diese Vorgaben macht noch immer die Politik. Das Verfahren in der EU sieht so aus, dass die EU-Kommission noch in diesem Herbst einen Vorschlag für die Reduktion der CO2-Emissionen pro Fahrzeugflotte machen wird. Wir setzen uns - das ist nicht neu - für eine Quote für emissionsarme Fahrzeuge wie Elektroautos im Rahmen der europäischen CO2-Gesetzgebung ein. Das halten wir für den richtigen Weg, um den Markthochlauf der Elektromobilität zu fördern. Insofern möchte ich diesen konkreten Vorschlag bitte nicht bewerten.

Strater: Da ich ihn im Detail nicht kenne, kann ich ihn von hier aus auch nicht bewerten.

Zusatzfrage: Herr Kübler, welche Vorstellung gibt es denn in Ihrem Haus, welche CO2-Reduktion der Verkehrssektor bringen muss, hier ganz speziell die Personenkraftwagen?

Kübler: Die Reduktion im Verkehrsbereich ist gestaffelt. Das haben wir im Klima-Aktionsprogramm in verschiedenen Stufen - 2020, 2030 bis 2050 - bezüglich einer Emissionsfreiheit in Deutschland festgelegt. Über die einzelnen Schritte muss in den nächsten Legislaturperioden entschieden werden. Wir haben von allen Seiten - von der EU, von der Autoindustrie, von einzelnen Zweigen - verschiedene Vorschläge über Prozentwerte gehört, die sie bis 2020/2025 in ihren Flotten erreichen wollen. Wir möchten diese einzelnen Vorschläge nicht bewerten. Wie gesagt: Unser Haus wird diese Schritte in den nächsten Jahren festlegen, beziehungsweise innerhalb der Bundesregierung wird das festgelegt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Außenministerium, Herrn Schäfer, und Herrn Seibert. Sigmar Gabriel hat sich am Montagabend zum Thema Waffen beziehungsweise Rüstungsexporte in die Türkei geäußert: "Die großen Anträge [...] haben wir alle 'on hold' gestellt." In einem Interview mit NDR Info hat die Bundeskanzlerin gestern gesagt, die Regierung entscheide von Fall zu Fall. Wenn ich diese beiden Aussagen nebeneinanderlege, dann kann ich da einen großen Dissens erkennen. Gibt es Streit in der Bundesregierung?

Schäfer: Wer darf das zuerst dementieren, Herr Seibert oder ich?

StS Seibert: Hauptsache, wir dementieren es gleich oder ähnlich. Ich glaube, das werden wir tun.

Die Bundeskanzlerin lehnt einen generellen Stopp der Rüstungsexporte in die Türkei ab. Wir entscheiden in der Bundesregierung in der Tat von Fall zu Fall. Das ist das, was ich Ihnen, ohne auf einzelne Anfragen einzugehen, dazu sagen kann. Die Türkei ist ein Nato-Bündnispartner. Wir stehen mit der Türkei in einem gemeinsamen Kampf gegen den islamistischen Terror, gegen den IS. In Sicherheitsfragen ist die türkische Regierung, bei allen Schwierigkeiten, die wir mit ihr haben - die kommen ja hier oft genug zur Sprache -, für uns ein wichtiger Partner.

Schäfer: Ich kann für das Auswärtige Amt und den Außenminister jedes Wort, das Herr Seibert gesagt hat, nur unterstützen und begrüßen. Genau so ist es auch aus der Sicht des Hauses, das ich hier die Ehre habe zu vertreten.

Ich ergänze dazu: Seit der Neuausrichtung unserer Türkeipolitik - das ist ja nun fast zwei Monate her - beläuft sich der Wert der genehmigten Rüstungsexporte an die Türkei auf 270 000 Euro. Das ist im Vergleich zu den 80 Millionen Euro im letzten Jahr nur noch ein Bruchteil. Das ist nicht einmal mehr 1 Prozent.

Diejenigen Dinge, die es noch gibt, die wir, genau wie Herr Seibert es sagt, auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen genehmigen, sind ganz sicher keine Exporte, die in irgendeiner Weise für innenpolitische Repressionen missbraucht werden könnten, sondern das sind Dinge meist auf der Grundlage von langen Vertragsbeziehungen, von Rüstungskooperationen unter Nato-Partnern, die aus der Sicht der Bundesregierung fortgesetzt werden sollten.

Die Zahlen, die auch das Wirtschaftsministerium vor einigen Tagen bekannt gegeben hat, sprechen wirklich eine deutliche Sprache: Die Waffenexporte an die Türkei sind massiv - ich wiederhole das: massiv - heruntergefahren worden. Wir bewegen uns da in einem Politikfeld, in dem wir mit Dilemmata und mit Widersprüchen leben müssen. Wenn wir Einzelfallentscheidungen treffen, wenden wir uns in jedem Einzelfall der Frage zu: Wer soll diese Waffen bekommen, welchem Zweck dienen sie, und können sie vielleicht missbraucht werden? Wenn es auf alle diese drei Fragen eine richtige Antwort gibt, dann gibt es noch eine Möglichkeit, hier und da etwas an die Türkei zu liefern. Wenn nicht, dann nicht. Die Zahlen, die ich Ihnen gerade geschildert habe und die das Wirtschaftsministerium herausgegeben hat, sprechen eine so deutliche Sprache, dass sie das unterstützen, was ich hier versucht habe zu erläutern.

Zusatzfrage: Mir ist jetzt noch nicht ganz klar, wie diese Zahl mit einer Zahl aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage übereinzubringen ist. Ich weiß jetzt nicht, ob sie an Herrn Mutlu oder an Frau Brugger ging. Darin war von Waffenlieferungen in die Türkei bis einschließlich August dieses Jahres in Höhe von 25 Millionen Euro die Rede.

Schäfer: Auch da gibt es jetzt keinen Widerspruch, denn ich habe davon gesprochen, dass es seit der Neuausrichtung der deutschen Türkei-Politik wenige Genehmigungen im Wert von 270 Euro gegeben hat. Die datiert vom 20. Juli. Das ist jetzt fast zwei Monate her. Das heißt, es gibt dann für eine Phase vom 20. Juli bis zum 31. Juli sozusagen eine doppelte statistische Erfassung. Auch da glaube ich also nicht, dass Sie einen Dissens, einen Widerspruch oder was auch immer konstruieren können.

Zusatzfrage: Gibt es im Moment also auch Sitzungen des Bundessicherheitsrats, in denen jeweils Rüstungsaufträge besprochen werden?

Schäfer: Ich glaube nicht, dass der Bundessicherheitsrat - man mag mir widersprechen, wenn ich da Unsinn erzählen sollte - in den letzten Wochen getagt hätte. Aber das ist auch gar nicht erforderlich, weil es ja klare Instruktionen an die zuständigen Behörden gibt, auf der Grundlage einer klaren Entscheidungspraxis zu entscheiden, und das geschieht dann unterhalb der Ebene des Bundessicherheitsrats, der ja die Zusammenkunft von Teilen des Bundeskabinetts ist.

Frage : Herr Schäfer, wird denn in diesem Zusammenhang darüber nachgedacht, dass sich die Türkei im Zuge der Neuausrichtung der deutschen Türkei-Politik auf anderen Waffenmärkten umsieht? Was halten Sie von der gestrigen Meldung, dass die Türkei jetzt in Russland Waffen einkauft?

Schäfer: Diese Nachricht und das, sagen wir einmal, Spielen der Türkei mit den möglichen Lieferanten von Raketenabwehrsystemen sind nicht neu. Man kann im Grunde nur vermuten, dass diese Informationen, die da türkischen Quellen gegeben worden sind und die letztlich für uns keine Neuigkeit sind - ich glaube, auch für die Öffentlichkeit in der Türkei, in Deutschland und sonst wo keine Neuigkeit sind -, eine Reaktion darauf sind, welche Debatte es in Deutschland über das Ausmaß und die Kriterien für den Waffenexport in die Türkei gibt. Insofern nehmen wir hier das jetzt nicht so richtig ernst. Wir wussten, dass es Verhandlungen und Vorvereinbarungen zwischen der Türkei und Russland über die Lieferung dieser S-400-Systeme gibt, und die grundsätzliche Haltung dazu ist sowohl der Türkei als auch der Öffentlichkeit bekannt.

Zusatzfrage : Wie ist die?

Schäfer: Dass es unter Bündnispartnern in einem Verteidigungsbündnis wie der Nato im Grunde angemessen wäre, sicherzustellen, dass man mit den gleichen Systemen und den gleichen Strukturen arbeitet.

Frage : Herr Schäfer, Sie sagten gerade, die Auslieferungen wurden massiv heruntergefahren. War das möglich, weil es keine vertraglichen Verpflichtungen für Auslieferungen gab, oder konnten Sie sie massiv herunterfahren, obwohl es vertragliche Verpflichtungen gegeben hätte?

Schäfer: Ich bin nicht imstande - auch deshalb, weil das natürlich alles vertrauliche Angelegenheiten sind -, mit Ihnen im Detail über jede einzelne dieser sehr wenigen Genehmigungen zu sprechen. Sie können sicher sein, dass das in genau der Weise geschieht, in der Herr Seibert es in der Antwort auf die Frage eines Kollegen gesagt hat, nämlich dass es Einzelfallentscheidungen gibt, bei der wir auf der Grundlage von Recht und Gesetz, aber eben unserer politischen Interessen und Werte agieren.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine kurze Frage zu Ihrem Reaktionsprinzip, das Sie mir vielleicht erklären können. Als die TV-Sender die CDU-Vorsitzende zum Duell mit Herrn Schulz eingeladen haben, sind Sie gekommen, um über die Verhandlungen zu reden. Als jetzt Herr Schulz an die Bundeskanzlerin geschrieben und gefragt hat, ob sie zu einem zweiten TV-Duell bereit wäre, hat die CDU geantwortet. Können Sie mir erklären, was da in der Zwischenzeit geschehen ist?

StS Seibert: Die Frage ist nur: Möchten Sie eine Antwort von mir zu diesem Thema?

Zusatz: Ja. Ich nehme an, Sie sind zuständig, weil die Kanzlerin von Herrn Schulz einen Brief an das Kanzleramt bekommen hat.

StS Seibert: Dann will ich das gerne aufnehmen. Zu diesem Thema, zu dem TV-Duell, ist alles gesagt worden - mehrfach an dieser Stelle und mehrfach auch von der Bundeskanzlerin selbst. Sie hat sich gerne und aus Überzeugung auch in diesem Wahljahr einem solchen Duell gestellt, weil sie die Gelegenheit zur konzentrierten Debatte mit dem Herausforderer Martin Schulz schätzt und weil das ein wichtiger Beitrag zur Meinungsbildung vieler Bürger sein kann. Dieses Format hat sich neben den vielen anderen Fernsehformaten - insbesondere auch den Bürgerfrageformaten, die wir ja gerade in diesen Tagen erleben - bewährt, und bei dieser Mischung - ein Duell, viele Interviews, Town Hall Meetings usw. - belässt es die Bundeskanzlerin.

Zusatz: Meine Frage war, weshalb Sie gekommen sind, als die CDU-Vorsitzende von den TV-Sendern eingeladen wurde, und weshalb nicht Sie geantwortet haben, als die Bundeskanzlerin die Bitte um ein zweites TV-Duell erhalten hat, sondern die CDU.

StS Seibert: Diese Bitte ist ja erst gestern Abend in einer Fernsehsendung ausgesprochen worden. Heute Mittag sitzen wir hier in der Regierungspressekonferenz zusammen, und ich äußere mich.

Zusatz: Entschuldigung. Es gab einen Brief von gestern, den die Bundeskanzlerin im Kanzleramt erhalten hat. Deswegen frage ich, weshalb nicht Sie geantwortet haben, sondern die CDU geantwortet hat.

StS Seibert: Der Brief ist im Bundeskanzleramt angekommen, und ich denke, mit meiner jetzigen Antwort ist die Antwort auch gegeben.

Frage: Ich habe zwei Fragen zum Thema Türkei. Herr Schäfer, können Sie uns über die vagen Angaben am Montag hinaus noch etwas über das am Wochenende in Istanbul, glaube ich, festgenommene oder festgesetzte deutsche Ehepaar sagen? Was können Sie an Details nennen? Hat die türkische Staatsseite inzwischen ihre Informationspflicht wahrgenommen?

Zweite Frage: Wie weit sind Sie bei den Überlegungen fortgeschritten, die Türkei auf die sogenannte Risikoliste zu setzen? Das hat ja einen Hauch von, sagen wir einmal, "staatsinterner Reisewarnung light für Beamte".

Schäfer: Dafür ist zum Glück nicht das Auswärtige Amt zuständig. Ich denke, dazu wird Johannes etwas sagen können, wenn er das denn möchte; das weiß ich nicht.

Zu Ihrer ersten Frage: All das, was ich Ihnen am Montag einigermaßen bestürzt auf der Grundlage nicht hundertprozentig abgesicherter Anhaltspunkte gesagt habe, hat sich als richtig herausgestellt. Wir haben versucht, am Flughafen Istanbul Zugang zu dem Betroffenen zu bekommen, der bis dato, soweit wir das wissen, in Polizeigewahrsam am Flughafen aufhältig ist. Das ist uns verweigert worden. Wir haben auch keine sonstige offizielle Notifikation über das Schicksal dieses deutschen Staatsangehörigen erhalten. Auch meine Angaben zur Staatsangehörigkeit sind, soweit bis hierhin überprüfbar, ohne persönlichen Kontakt zu dem Betroffenen haben zu können, richtig. Es handelt sich dabei um einen ausschließlich deutschen Staatsangehörigen mit all den völkerrechtlichen Pflichten - konsularischer Zugang, Haftbesuche etc. -, für die wir hier alle gemeinsam in den letzten Monaten Experten geworden sind.

Es entzieht sich auch total unserer Kenntnis und auch der Kenntnis derjenigen, die mit den Betroffenen seit der Festnahme am Sonntag in Kontakt gewesen sind, was da eigentlich los ist und was da wem tatsächlich zur Last gelegt wird. Wir haben ja tatsächlich auch Situationen gehabt, in denen Leute offensichtlich auf der Grundlage von Denunziationen aus dem Familienkreis einfach an der Grenze festgenommen wurden. So weit sind wir schon gekommen. Deshalb ist das, was ich Ihnen jetzt sage, das, was ich sagen kann. Mehr wissen wir im Grunde nicht.

Wir werden weiterhin mit allem Nachdruck wie bei allen anderen deutschen Staatsangehörigen darum kämpfen, darum ringen und alles, was in unserer Macht steht, tun, um Zugang zu erhalten und den Menschen dabei zu helfen, dieses wirklich traumatisierende Schicksal, irgendwo festzusitzen, nicht herauszukommen und nicht zu wissen, was eigentlich los ist und was einem zur Last gelegt wird, im Rahmen unserer Möglichkeiten zu erleichtern. Das ist türkisches Hoheitsgebiet. Da sind unsere Möglichkeiten naturgemäß beschränkt.

Dimroth: Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage: Da bietet mir der von Ihnen gewählte Begriff dann doch Gelegenheit, hier vielleicht noch ein bisschen klarstellend tätig zu werden. Das, was hier diskutiert wird, hat mit einer Reisewarnung wirklich gar nichts zu tun. Es gibt für einen Bereich der Verwaltung, in dem regelmäßig mit Verschlusssachen umgegangen werden muss, das sogenannte Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz sieht in 13 vor, welche Angaben und Informationen von demjenigen, der zukünftig mit solchen sensiblen Informationen umgehen will, im Rahmen dieser Überprüfung abgefragt werden. Es unterscheidet dann noch einmal zwischen zwei Personengruppen, nämlich, sage ich einmal, den Menschen, die durchaus regelmäßig dienstlich mit Verschlusssachen in Kontakt kommen, und solchen, die nachrichtendienstliche Tätigkeiten ausüben oder vergleichbare sicherheitssensible Aufgaben in anderen Sicherheitsbehörden wahrnehmen.

Für diese zweite Personengruppe gibt es eine Liste von Staaten - das ist richtig -, die eben bei längeren Aufenthalten, Daueraufenthalten oder längeren Urlaubsaufenthalten im Rahmen dieser Überprüfung angegeben werden müssen. Hier steht jetzt eine entsprechende Überarbeitung auf der Tagesordnung. Die wird - das können Sie sich denken - natürlich regelmäßig überarbeitet. Das ist also insofern ein reiner Routineprozess, weil sich die Einschätzung einzelner Staaten auch innerhalb der Bundesregierung durchaus ändern kann. Es geht dabei aber nicht um ein persönliches Risiko, dem der Betroffene sozusagen ausgesetzt wäre, wenn er in dieses Land reist, sondern es geht letztlich vor allem darum, Vertraulichkeit zu gewährleisten, also darum, dass vertrauliche Informationen, die als Verschlusssache eingestuft sind, vertraulich belassen werden. Da gibt es eben diese Liste von Staaten, bei denen wir davon ausgehen, dass beispielsweise insbesondere eine Ansprache seitens der Nachrichtendienste in diesem jeweiligen Land erfolgen kann, in denen möglicherweise auch entsprechende Korruptionsbemühungen stattfinden und hinsichtlich derer aber möglicherweise auch im Inland Erkenntnisse über entsprechende Aktivitäten der Nachrichtendienste vorliegen.

Diese Liste ist relativ lang. Die ist im Übrigen auch öffentlich. Sie war nämlich Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage. In der Antwort hat die Bundesregierung dargestellt, welche Staaten bisher darauf stehen. Einige davon, werden Sie feststellen, oder die überwiegende Zahl davon sind mitnichten welche, für die das AA eine Reisewarnung aussprechen würde, sondern es geht tatsächlich um etwas ganz anderes, nämlich um den Schutz von vertraulichen Informationen. Da ist es, denke ich, aus unserer Sicht durchaus sinnvoll und geboten, diese Liste regelmäßig anzuschauen und zu überprüfen. Jedenfalls aus unserer Sicht ist der Vorschlag eben tatsächlich, hier auch die Türkei aufzunehmen, sobald dieser Überarbeitungsprozess einen entsprechenden Reifegrad erreicht hat.

Zusatzfrage: Deswegen war die Wortwahl ja "ein Hauch von Anmutung".

Können Sie uns etwas dazu sagen, wie groß dieser betroffene Personenkreis in etwa ist?

Zweitens: Geht diese neue Einschätzung beziehungsweise Überlegung auf konkrete Erfahrungen zurück? Sagt man "Darauf müssen wir die Türkei jetzt vielleicht setzen", oder ist das ein abstraktes Resultat der Beobachtung der Verhältnisse in der Türkei?

Dimroth: Eine Personenzahl kann ich Ihnen nicht nennen, weil, wie gesagt, Mitarbeiter von Nachrichtendiensten und Behörden mit Aufgaben vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit betroffen sind. Wie Sie wissen, sind die Haushalte und auch die Personenhaushalte des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht ohne Grund geheim und werden in den dafür extra tagenden Gremien des Deutschen Bundestags beraten - dies auch, was die haushalterische Ausstattung dieser Behörden anbetrifft -, sodass ich Ihnen hier jetzt nicht sozusagen durch die Blume konkrete Angaben über den Stellenbestand dieser genannten Behörden machen kann.

Verdeutlichen will ich aber eben doch noch einmal, dass es eben "nur" um diesen Personenkreis geht. Um es ganz plastisch zu machen: Ich wäre davon beispielsweise nicht betroffen.

Zuruf: Weil Sie kein Spion sind.

Dimroth: Nein, sondern weil ich kein Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes bin, jedenfalls soweit mir bekannt. - Jetzt haben Sie vielleicht ein bisschen ein Gefühl dafür, welchen Personenkreis das betrifft.

Was war Ihre zweite Frage?

Zusatz: Die zweite Frage war, ob es konkrete Anhaltspunkte oder sozusagen Abstraktes gibt.

Dimroth: Die Definition lautet: "Staaten, in denen besondere Sicherheitsrisiken für Personen zu besorgen sind, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut" sind. Das ist, wie Sie sich denken können, natürlich eine Melange, sage ich einmal, aus einer globalpolitischen Gesamtbewertung der Situation in dem betroffenen Land bis hin zu möglicherweise konkreten Erfahrungen, die die Nachrichten- und Sicherheitsdienste in Deutschland über dieses Land gesammelt haben. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich jedenfalls hier zu dem Konkreten keine detaillierten Ausführungen machen kann.

Frage : Herr Dimroth, Sie haben meine Frage teilweise beantwortet. Sie sagten, es gebe eine öffentlich zugängliche Liste dieser Staaten. Vielleicht können Sie uns einmal einen Hinweis darauf geben, wann es diese Anfrage gab.

Dimroth: Das ist die Bundestagsdrucksache 18/3772.

Zusatzfrage : Zweite Nachfrage: Was genau wird diesen Personenkreis, den Sie jetzt beschrieben haben, nahegelegt, wenn er in Staaten auf dieser Liste reist?

Dimroth: Zunächst einmal geht es darum, im Rahmen einer sogenannten Sicherheitsüberprüfung, die Menschen durchlaufen, bevor sie die Berechtigung erhalten, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung vertrauliche Informationen zur Kenntnis nehmen zu dürfen, bestimmte Standardinformationen abzurufen und zu prüfen. Das ist der Hauptzweck dieser Staatenliste. Das entnehmen Sie dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Dort werden Sie lesen können: Im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung hat die betroffene Person in der Sicherheitserklärung unter anderem Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums besondere Sicherheitsrisiken bestehen, zu machen. - Das ist also der Hauptzweck dieser Liste. Dass man eingrenzt, welche Staaten davon betroffen sind und zu welchen Staaten diese Angabe beispielsweise zu Daueraufenthalten gemacht werden muss, ist der Hauptzweck.

Daneben gibt es einen 32 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, wonach Reisen in bestimmte Länder anzeige- und genehmigungspflichtig sind. Das ist die zweite Auswirkung dieser Listung. Wenn also eine Person, die mit einer nachrichtendienstlichen Aufgabe betraut ist, in eines dieser Länder reisen möchte, dann muss sie das ihrem Dienstherrn vorher anzeigen und genehmigen lassen.

Zusatzfrage : Aber steht darin zum Beispiel nicht "Vorsicht mit Alkohol" oder "Nicht mit fremden Leuten in Kontakt kommen"?

Dimroth: Ich glaube, dieser Grad an Sensibilität und auch von Bemühung um Sensibilisierung ist bei den betroffenen Personen ohnehin vorauszusetzen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Strater. Herr Strater, es gibt eine Meldung über einen auf der Internationalen Automobilausstellung stattfindenden Gipfel zum selbstfahrenden Auto. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat EU-Kommissare und Verkehrsminister aus anderen Ländern eingeladen. Können Sie das bestätigen?

Wenn ja, können Sie uns ein paar Details nennen, um was es bei dieser Veranstaltung gehen soll? Gibt es vielleicht einen Zielrahmen, bis wann man in Europa ein Netz von Staaten geschaffen haben will, in dem Autos autonom fahren?

Strater: Vielen Dank. - Ich kann das Treffen bestätigen. Der Minister wird morgen auf der IAA sein und einen hochrangigen Dialog zum automatisierten Fahren führen. Es ist ein europäisches Gipfeltreffen zur grenzüberschreitenden Förderung dieser Technologie. Der Minister empfängt dazu morgen hochrangige Vertreter aus der Politik: Verkehrsminister und EU-Kommissare. Ziel ist es, die internationale Standardisierung für das automatisierte und vernetzte Fahren weiter voranzutreiben. Weiter will ich das hier noch nicht ausführen. Wir müssen das Treffen morgen abwarten.

Vorsitzende Wefers: Dann hat Herr Henjes das Wort.

Henjes: Ich bin noch eine Antwort hinsichtlich der deutschen Soldaten in Ramstein schuldig, die ich zum Glück gerade aus unserem Ministerium bekommen habe.

In Ramstein sind insgesamt ca. 110 deutsche Soldatinnen und Soldaten stationiert, davon zwei als Verbindungselement des Hauptquartiers der U.S. Air Force. Der Rest ist im Nato Air Command - das ist zuständige Nato-Kommando für das Operationsgebiet Europa für die Koordination der Luftstreitkräfte - eingesetzt. Diese wiederum sind entweder unmittelbar im HQ Nato beziehungsweise dort als deutsches Unterstützungselement tätig. Das ist dazu zu sagen.

Vorsitzende Wefers: Dann hat Herr Schäfer noch eine Mitteilung zum Hurrikan "Irma".

Schäfer: Vorher möchte ich noch Antwort auf die Fragen zu Afghanistan geben, auch wenn Tilo Jung nicht mehr da ist, der gefragt hatte. Vielleicht interessiert es andere auch.

Vorsitzende Wefers: Alles aufgezeichnet. Das hat bestimmt Zukunft, wenn Sie jetzt etwas sagen.

Schäfer: Ja, aber er fragt ja immer nach. Er sucht ja nicht etwas heraus. Dann kann er es vielleicht anhand seiner eigenen Aufzeichnung nachlesen.

Ich konnte es natürlich nicht auf mir sitzen lassen, dass der Sprecher des Innenministeriums mehr über Berichte aus dem Auswärtigen Amt wusste als ich; deshalb haben die Kollegen mir etwas zugeschickt. Ich kann Ihnen nicht nur das bestätigen, was Johannes Dimroth gesagt hat - das kann ich ja immer -, sondern kann noch ergänzen, dass es alles sehr geordnet zugegangen ist. Die Maschine ist heute Morgen - afghanische Zeit um 6.30 Uhr - etwas früher als geplant eingetroffen. Die Afghanen haben sich sehr kooperativ gezeigt. Es hat weder Aufruhr noch Unordnung gegeben, sondern es ist alles so, wie es geplant gewesen ist und wie wir Deutsche das so gerne haben.

Zweitens möchte ich in der Tat - vielen Dank, Frau Vorsitzende - einfach die Gelegenheit nutzen, auch wenn das Thema total aus dem öffentlichen Interesse und den Zeitungen verschwunden ist, Ihnen etwas dazu zu sagen, was wir konsularisch als Bundesregierung machen, um mit den Folgen des Wirbelsturms "Irma" insbesondere in der Karibik, aber auch in den Vereinigten Staaten von Amerika umzugehen. Dazu hat das Auswärtige Amt gestern bereits eine Pressemitteilung herausgegeben. Ich glaube, das BMI oder das Technische Hilfswerk haben Sie dazu auch etwas wissen lassen, und es gibt, glaube ich, auch Informationen aus dem Verteidigungsministerium. Was Sie wissen sollten, ist:

Erstens. Eine Maschine der Bundeswehr ist auf Bitte des Krisenstabes schon vor einigen Tagen in die Karibik nach Curaçao aufgebrochen. Das geschah auch auf Bitte der holländischen Behörden, in deren Souveränität einige der Inseln dort sind. Dort steht auch diese Maschine der Bundeswehr bereit, um deutsche Staatsangehörige, die das wünschen, aus den Katastrophengebieten - aus St. Martin und anderen dieser kleinen Inseln - auszufliegen. Das sind alle Operationen, die zurzeit laufen.

Ich glaube in der Tat, dass die deutsche Maschine heute Morgen auf St. Martin gelandet ist, um dann auch Deutsche und andere europäische Staatsangehörige an Bord zu nehmen, die es vorziehen, aus dem Katastrophengebiet ausgeflogen zu werden. Wir werden also unserer konsularischen Verantwortung für unsere deutschen und für andere europäische Staatsangehörige gerecht. Diese Maschine ist auch auf Bitte unserer holländischen und französischen Partner in die Karibik geflogen, um Hilfsgüter, die dort dringend benötigt worden sind, zu überbringen.

Zweitens. Ein zweites Flugzeug, auch ein Flugzeug der Bundeswehr, ist vor einigen Tagen in die Vereinigten Staaten von Amerika aufgebrochen. Es sind insgesamt 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, des Technischen Hilfswerks und der Bundeswehr und anderer mit an Bord. Es geht jetzt darum, dass wir gemeinsam versuchen, da, wo nötig, deutschen Staatsangehörigen zu helfen. Es soll bis zu 200 000 Deutsche geben, die im Gebiet, in dem "Irma" auf amerikanischem Territorium gewütet hat, leben. Wir haben zum Glück erstaunlich wenige Meldungen von Schäden und Hinweisen darauf, dass wirklich etwas Schlimmeres aufgrund dieses Wirbelsturms passiert wäre. Die Leute, die nach Washington und später weiter Richtung Süden nach Georgia und Miami geflogen sind, kümmern sich darum, unser Generalkonsulat wieder in Gang zu bringen und unterstützen die lokalen Teams dabei, alles zu tun, was notwendig ist, um sozusagen wieder in den Normalzustand zurückzukehren. - Ich danke Ihnen.

Frage : Nur ganz kurz, weil ich die Bilder aus St. Martin und Curaçao nicht kenne: War es ein Risiko für die Maschine, dort zu landen? Ist die Infrastruktur dort extrem beschädigt? Haben Sie darüber Informationen?

Schäfer: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß aus langen Erfahrungen mit Flügen der Flugbereitschaft der Bundeswehr, dass die Bundeswehr wirklich nur dort landet, wo es absolut sicher ist. Deshalb gehe ich davon aus, dass, wenn die Bundeswehr auf St. Martin und auf Curaçao gelandet ist, das kein Risiko für Mensch und Maschine gewesen ist. Ich weiß nicht, ob Herr Henjes vielleicht ergänzen kann.

Henjes: Es handelt sich um A400M. Insofern gehe ich davon aus, dass es kein Risiko war.

Schäfer: Daran kann man ja auch sehen, wie weit diese Maschinen inzwischen fliegen können.

Henjes: Sicher!

Schäfer: Und sicher. Klar!

StS Seibert: Der französische Präsident ist dort übrigens auch gelandet.

Schäfer: Mit einer A400M?

StS Seibert: Mit einem Flugzeug.

Mittwoch, 13. September 2017

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. September 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/09/2017-09-13-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2017

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