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PRESSEKONFERENZ/1518: Regierungspressekonferenz vom 14. August 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 14. August 2017
Regierungspressekonferenz vom 14. August 2017

Themen: Ermordung von Mitarbeitern der Weißhelme in Syrien, mutmaßlicher Terroranschlag auf ein Restaurant in Ouagadougou in Burkina Faso, mögliche Rolle von Aufputschmitteln bei dem Tod eines Bundeswehrsoldaten, Kontakt der Bundesregierung zu Reem Sahwil und ihren Eltern, Ankündigung des Rückzugs aus der Such- und Rettungszone vor der libyschen Küste durch mehrere NGOs, Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen mehrere Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes, Medienberichte über Nominierung von Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder für den Aufsichtsrat von Rosneft, Anschlag auf Gegendemonstranten bei einer Kundgebung von Rechtsextremen in der US-amerikanischen Stadt Charlottesville, nach Syrien zurückkehrende Flüchtlinge, Nordkorea-Konflikt, Diesel-Besteuerung, Venezuela

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Nannt (BMVg), Steffen (BMJV), Dimroth (BMI), Fichtner (BMUB), Wagner (BMWi), Kolberg (BMF)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Breul: Einen schönen guten Morgen. Ich möchte zu zwei Themen aktiv vortragen.

Das erste Thema betrifft Syrien. In der Nacht von Freitag auf Samstag sind in der syrischen Provinz Idlib sieben Mitarbeiter der Weißhelme in ihrem Einsatzzentrum in Sarmin überfallen und getötet worden. Wir verurteilen diese hinterhältige Ermordung auf das Schärfste.

Die Weißhelme haben als humanitäre Ersthelfer seit ihrer Gründung 2013 mehr als 90 Menschen aus den Trümmern von Häusern geborgen, oft nach Luftangriffen des syrischen Regimes. Seit 2013 sind dabei fast 200 ihrer Helfer selbst ums Leben gekommen.

Die Weißhelme sind für viele Menschen in Syrien ein Symbol der Hoffnung und der Zivilcourage geworden und allzu oft Retter in letzter Sekunde. Genau gegen diese Symbolik richtet sich der Mord an den Mitarbeitern der Organisation. Das wird auch dann deutlich, wenn uns über die genauen Hintergründe der Tat noch keine weiteren Informationen vorliegen.

Dann möchte ich noch etwas zu Burkina Faso sagen. Sie alle verfolgen die Nachrichtenlage zu dem mutmaßlichen Terroranschlag. Nach ersten Erkenntnissen sind bei dem Anschlag auf ein auch bei Ausländern beliebtes Restaurant 18 Menschen getötet worden. Nach Angaben der Regierung ist die Lage vor Ort seit den frühen Morgenstunden wieder unter Kontrolle und der Einsatz der Sicherheitskräfte beendet.

Die Bundesregierung verurteilt diesen erneuten Anschlag in Ouagadougou in aller Schärfe. Unser Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Familien und Angehörigen.

Die Anschläge zeigen, wie sehr Sicherheit und Stabilität in der ganzen Region bedroht sind. Es muss verhindert werden, dass sich der Terrorismus in der Sahelregion und in Westafrika weiter ausbreiten kann. Mit dieser Herausforderung dürfen die Staaten der Region nicht alleingelassen werden. Deutschland leistet dafür mit seinen Partnern in vielfältiger Weise, auch im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali, einen wichtigen Beitrag.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Nannt vom Bundesverteidigungsministerium. Medienberichten zufolge könnten Aufputschmittel eine Rolle bei dem Tod eines Soldaten nach einem Übungsmarsch gespielt haben. Inwiefern liegen Ihnen hierzu Erkenntnisse vor, möglicherweise auch Erkenntnisse darüber, ob das Problem der Verwendung von Aufputschmitteln zugenommen hat?

Nannt: Ich habe die Berichterstattung vom gestrigen Tag und auch heute zur Kenntnis genommen. Wie Sie wissen, laufen die Untersuchungen zu dem Vorfall insgesamt noch. Wir haben unmittelbar nach dem Vorfall ein Untersuchungsteam eingesetzt, das auch vor Ort in Munster zahlreiche Vernehmungen durchgeführt und dort mit den Betroffenen gesprochenen hat. Wie gesagt, diese Untersuchungen laufen noch. Es liegt noch kein Abschlussbericht vor.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine gesicherten Erkenntnisse, was die Ursachen für dieses tragische Unglück sein könnten. Es gibt keine Gründe, die das erklären könnten. Wir haben auch keine Erkenntnisse darüber, dass durch die betroffenen Soldaten irgendwelche illegalen aufputschenden Substanzen genommen wurden. Ein Soldat, das ist richtig, soll ausgesagt haben, dass er vor dem Marsch eine Dose eines Energydrinks zu sich genommen hat. Ob dies nun die Ursache dafür ist, ist, wie gesagt, völlig offen. Wir wissen derzeit noch nicht, was die Ursache ist. Ein Obduktionsbericht liegt uns auch noch nicht vor.

Daher warne ich davor, dass wir jetzt bereits Spekulationen oder Mutmaßungen in der Öffentlichkeit diskutieren und die Ursachensuche frühzeitig verengen. Das verbietet sich auch mit Blick auf die Hinterbliebenen des verstorbenen Soldaten. Heute findet ja auch die Trauerfeier statt.

So viel vielleicht zu Ihrer Frage. Uns liegen, wie gesagt, keine Erkenntnisse vor, auch keine weiteren Erkenntnisse zu irgendwelchen illegalen Aufputschmitteln, die in der Bundeswehr genommen werden sollten.

Zusatzfrage: Liegen Ihnen generell Erkenntnisse dazu vor, dass das Problem des Aufputschmittelgebrauchs zugenommen hat?

Nannt: Nein. Dazu liegen mir keine Erkenntnisse vor.

Frage : Herr Nannt, habe ich es richtig verstanden, dass Sie von einer größeren Menge Energydrinks sprachen? Wenn ja, können Sie das spezifizieren?

Zum anderen: keine Erkenntnisse zu Aufputschmitteln. - Gibt es eigentlich interne Untersuchungsscreenings, ähnlich wie es das ja in anderen Berufszweigen gibt, inwieweit es Medikamentenmissbrauch, Gebrauch von Aufputschmitteln, frei verkäuflichen Schmerzmitteln etc. in der Bundeswehr gibt?

Nannt: Die Aussage des Soldaten war, dass er zwischen zwei Märschen eine Dose eines Energydrinks zu sich genommen habe. Dazu, ob irgendwelche größere Mengen genommen wurden, liegen uns mit heutigem Stand keine Erkenntnisse vor.

Zum Stand insgesamt kann ich Ihnen jetzt keine Erkenntnisse liefern, die irgendwie wissenschaftlich fundiert wären.

Aber vielleicht doch noch etwas zum Punkt der körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen, weil ja auch immer ein bisschen mitschwingt - das lese ich auch in dem Artikel von heute und sehe es auch immer häufiger in anderen Artikeln -, dass bei uns die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen gesenkt worden wären. Das ist nicht so. Auch der BMI liegt heute unverändert wie auch in den letzten Jahren noch bei 29,9. Allein in speziellen Berufen wie zum Beispiel bei IT-Fachkräften haben wir spezielle Korridore von 30 bis 35, in denen Bewerber nach Einzelfallprüfung gegebenenfalls eingestellt werden - Stichwort "Fachkräftemangel". Das gilt natürlich nicht für Offizierbewerber oder Offizieranwärter. Dafür gilt diese Ausnahme grundsätzlich nicht.

Auch die sportlichen Anforderungen - weil auch das ein Punkt ist, den ich immer wieder gelesen habe - sind jetzt nicht verringert worden. Der seit 2014 bei der Einstellung durchzuführende Sporttest ist gleich dem, den alle Soldaten in jedem Jahr durchführen. Warum werden Sporttests geändert? - Das liegt einfach daran, dass sich die sportwissenschaftlichen Erkenntnisse ändern. Ich bin jetzt 28 Jahre Soldat. In dieser Zeit hat sich einfach die Erkenntnislage verändert. Insofern haben sich auch Sporttests verändert. Es geht aber nicht darum, dass dadurch irgendwelche Anforderungen gesenkt werden. Denn am Ende steht als Ziel immer der Einsatz. Bis zum Einsatz in jeglicher Bandbreite müssen wir unsere Soldatinnen und Soldaten fit bekommen. Das ist der Maßstab, den wir uns setzen.

Frage: Herr Seibert, meine Frage an Sie dreht sich um das Flüchtlingsmädchen Reem und ihre Familie. Inwiefern hat die Bundesregierung das Schicksal dieser Familie weiter verfolgt?

Daran anschließend: Wurde die Familie unterstützt und, wenn ja, inwiefern?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat tatsächlich noch einmal Kontakt mit Reem gehabt. Sie hat sie im April des vergangenen Jahres ins Kanzleramt eingeladen, weil sie erfahren wollte, wie es Reem seit der ersten Begegnung bei dem Bürgerdialog in Rostock ergangen war, weil sie die aktuelle Situation von ihr erfahren wollte. Reem wurde bei dem Treffen im Kanzleramt von ihrer Schulleiterin begleitet.

Die Bundeskanzlerin hat natürlich keinerlei Einfluss auf Reems Verfahren oder das Verfahren ihrer Eltern genommen. Das ist von den Behörden im Rahmen unserer Gesetze und Regeln zu behandeln.

Frage : An das Auswärtige Amt: Herr Breul, schon am vergangenen Freitag hat die von Libyen ausgerufene "rescue zone" vor der Küste ja eine Rolle gespielt, die offensichtlich quasi eine Verbotszone für NGOs ist, die dort Seenotrettung betreiben. Nun haben am Wochenende mehrere NGOs erklärt, dass sie aus Sicherheitsgründen und nach Rücksprache mit dem MRCC nicht in der Lage seien oder es für zu gefährlich hielten, weiterhin vor der libyschen Küste zu operieren.

Hat die Bundesregierung inzwischen mehr Klarheit darüber, wo genau diese Zone liegt, ob sie sich in internationale Gewässer erstreckt und welche Bedeutung das hat?

Breul: Vielen Dank für die Frage. Natürlich haben auch wir die Ankündigung der NGOs am Wochenende zur Kenntnis genommen und respektieren sie. Wir verfolgen die Entwicklung weiterhin mit großer Aufmerksamkeit. Wir haben aber - da gilt weiterhin das, was wir am Freitag gesagt haben - keine belastbaren Erkenntnisse, ob und wie die libysche Küstenwache ihre Ankündigung umsetzen wird. Nach unserer Erkenntnis hat Libyen weiterhin keine offizielle Search-and-Rescue-Zone nach internationalen Bestimmungen eingerichtet. Das kann nämlich nicht durch einseitige Erklärung erfolgen, sondern nur in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und muss dann bei der International Maritime Organization, die Teil der UN-Familie ist, noch offiziell notifiziert werden.

Wir erwarten natürlich insgesamt von der Küstenwache und von der Einheitsregierung, dass sie sich an internationales Recht halten.

Zusatzfrage : Nun muss ich leider noch einmal die Frage wiederholen, die Ihr Kollege Schäfer vergangenen Freitag als merkwürdig klassifiziert hat. Was hat die Bundesregierung dafür vorgesehen, deutsche Staatsbürger zu schützen, die als NGO-Mitglieder in internationalen Gewässern in eine mögliche "rescue zone" einfahren und dort von der libyschen Küstenwache bedroht werden?

Breul: Ich kann vom Prinzip her nur das wiederholen, was Herr Schäfer gesagt hat. Wir leisten ja keine präventiven Schutzmaßnahmen für deutsche Staatsangehörige, sondern kümmern uns dann um Staatsangehörige, wenn sie in Not geraten. Das gilt natürlich.

Zusatzfrage : Das verstehe ich nicht ganz. Wir reden über internationale Gewässer, in denen sich deutsche Staatsbürger, wenn sie die geltenden Bestimmungen einhalten, natürlich aufhalten dürfen. Wenn nun ein Anrainerstaat der Meinung ist, in diesen internationalen Gewässern Gewalt ausüben zu müssen, sagt dann die Bundesregierung: "Na ja, präventiv können wir da eh nichts tun"? So verstehe ich Sie jetzt.

Breul: Nein - Sie haben jetzt in der Frage schon selbst viele "Wenns" und "Falls" benutzt -, das machen wir nicht. Wir bemühen uns jetzt darum, den Sachverhalt aufzuklären. Ich habe Ihnen gerade in meiner einleitenden Antwort gesagt, dass man so eine Search-and-Rescue-Zone nicht einfach irgendwie durch einen libyschen Offizier ausrufen lassen kann, sondern dass es dafür Bestimmungen gibt. Wir bemühen uns jetzt um Aufklärung dessen, was da genau stattfindet, und dann werden wir natürlich gemeinsam mit unseren europäischen Partnern überlegen, was das zum Beispiel auch für unsere maritime Mission vor Ort heißt.

Frage : Herr Breul, Herr Schäfer hatte in den letzten Wochen immer wieder betont, dass es auch schon einmal Fälle gab, in denen Deutsche von Libyen oder von der libyschen Küstenwache in irgendeiner Weise gerettet oder befreit werden mussten. Können Sie uns da einmal Einblicke geben? Welche Fälle gab es in diesem Jahr?

Herr Seibert, stehe die Bundesregierung eigentlich grundsätzlich an der Seite der deutschen NGOs im Mittelmeer?

Breul: Zu konkreten Einzelfällen kann ich Ihnen jetzt nichts berichten.

Zusatzfrage : Können Sie das nachreichen? - Ist das ein Ja?

Breul: Ich gucke einmal.

StS Seibert: Zunächst einmal sind wir uns, glaube ich, einig, dass es erst einmal wichtig ist, ein klares Lagebild über das zu bekommen, was dort innerhalb und angeblich außerhalb der libyschen Gewässer stattfindet. Wir beobachten das mit großer Aufmerksamkeit, aber haben diese belastbaren Erkenntnisse noch nicht. Die müssen erst einmal hergestellt werden.

Ansonsten haben wir es für sehr richtig gehalten und unterstützt, dass Italien diese Initiative ergriffen hat, mit den in der Seenotrettung tätigen Schiffen der Nichtregierungsorganisationen einen Verhaltenskodex aufzustellen und abzuschließen. Das ist aus unserer Sicht sinnvoll, weil es mehr Koordination schafft und dadurch auch wahrscheinlich das Retten von Menschenleben ermöglicht beziehungsweise erleichtert. Es ist gut, dass es dazu bereits mit mehreren NGOs eine Einigung gegeben hat.

Grundsätzlich kann ich nur sagen, und das wird der Kollege vom Auswärtigen Amt bestätigen: Die Bundesregierung ist selbstverständlich immer auf der Seite der körperlichen Unversehrtheit deutscher Staatsbürger.

Zusatz : Ich hatte aber explizit nach der Unterstützung für deutsche NGOs auf dem Mittelmeer gefragt. Das haben Sie jetzt nicht beantwortet, Herr Seibert.

StS Seibert: Es sind Nichtregierungsorganisationen. Wir sind als Bundesregierung an der europäischen Mission Sophia mit Schiffen der Bundesmarine beteiligt, und auch die nehmen neben ihren anderen Aufgaben lebensrettende Aufgaben wahr.

Zusatz : Ich habe das nur als Anlass angesehen, weil Sie am Anfang von den Weißhelmen gesprochen haben, die auch eine NGO sind und deren Unterstützung Sie uns hier vorgetragen haben. Aber wenn es um deutsche NGOs geht, die auf dem Mittelmeer in Gefahr sind, entweder von Rechtsextremen oder von Libyern, dann kommen da keine unterstützenden Worte.

StS Seibert: Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, immer alles in einen Topf zu werfen. Dass wir es unterstützen und auch für richtig halten, dass dort Schiffe im Einsatz sind, um Menschenleben zu retten, ist hier doch vielmals ausgedrückt worden. Nichtsdestotrotz sind auch dabei Regeln einzuhalten. Deswegen finden wir es richtig, dass ein Verhaltenskodex zwischen der italienischen Regierung und verschiedenen Nichtregierungsorganisationen aufgestellt worden ist. Unser gemeinsames Interesse - ich hoffe, dass es ein gemeinsames Interesse ist - sollte dem Ziel dienen, diese Schlepperverbrecher aus dem Verkehr zu ziehen beziehungsweise ihrem Geschäft den Boden zu entziehen.

Frage: Ich habe noch einmal eine Frage zu der Rettungsoperation. Kennen Sie einen Präzedenzfall, in dem ein Staat einseitig seine Rettungszone auf 70 Seemeilen ausgeweitet hat?

Zweitens handelt es sich auch hierbei um Schiffe, die zum großen Teil von deutschen Organisationen betrieben werden, also auch mit Menschen deutscher Staatsangehörigkeit an Bord. Da besteht ja auch so eine gewisse Schutzpflicht der Bundesregierung.

Drittens ist die Frage, was die Bundesregierung eigentlich von der libyschen Erklärung hält. Die Rettungsoperation bedeutet ja, dass libysche Schiffe Flüchtlinge aufgreifen und nach Libyen zurück verfrachten werden. Libyen unterliegt weder der Genfer Flüchtlingskonvention noch natürlich der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Flüchtlinge können also dorthin zurückgebracht werden und sozusagen in diesen Folterknästen landen. Beunruhigt dass die Bundesregierung nicht?

Breul: Ich kann gerne anfangen. Zum Präzedenzfall: Ich kenne jetzt keinen. Ich wollte vorhin nur sagen, dass diese Einrichtung der Search-and-Rescue-Zonen eine bestimmte Norm ist, für die es Regeln gibt, und wir jetzt überprüfen müssen, ob das jetzt so der Fall gewesen ist. Da ist jetzt, wie gesagt, keine Abstimmung mit uns notwendig, sondern da müssen sich die Nachbarstaaten einigen und das dann bei der International Maritime Organization notifizieren.

Ich möchte nur vielleicht allgemein sagen, in voller Unterstützung dessen, was Herr Seibert gerade schon ausgeführt hat: Uns ist wichtig, dass sich die Partner vor Ort abstimmen. Dazu gehört die libysche Küstenwache, die wir ertüchtigen und die wir unterstützen wollen, damit sie dazu beitragen kann, auch Menschenleben zu retten. Dazu gehört auch die Rolle der italienischen Regierung, die aktiv ist. Dazu gehört die EU-Mission. All diese Partner sollen sich an einen Tisch setzen und sollen sehen, wie wir Menschenleben retten können.

Da passiert derzeit schon viel. Herr Seibert hat den Kodex angesprochen. Daher, finde ich, ist es eigentlich ein bisschen schräg, wenn wir jetzt darüber reden, wer hier wen beschießt usw. Unser Interesse als Bundesregierung ist, dass wir zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass Menschen im Mittelmeer ums Leben kommen.

StS Seibert: Wenn ich noch etwas hinzufügen darf: Sie hatten ja gerade das Thema Folterlager, Folterknäste oder so etwas Ähnliches erwähnt. Ich erinnere daran, dass die Bundeskanzlerin am Freitag ein sehr ausführliches Gespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der UN, Herrn Grandi, und mit dem Chef der Internationalen Organisation für Migration, Herrn Lacy Swing, geführt hat, und zwar genau über das Thema Libyen. Uns ist klar, dass in dem Maße, in dem Europa Verantwortung übernimmt - auch für die Ausbildung der libyschen Küstenwache -, auch unsere Verantwortung für die Zustände wächst, unter denen sich Flüchtlinge in Libyen aufhalten beziehungsweise unter denen sie dort zum Teil in Zentren untergebracht sind. Wir wissen sehr genau, dass es da zwei Arten von Zentren gibt: solche, die eher staatlich sind, und solche, zu denen es überhaupt keinen Zugang gibt, die ausschließlich unter der Regie der Schlepperverbrecher betrieben werden und in denen vermutlich Verhältnisse herrschen, die diesen Ausdruck, den Sie benutzt haben, rechtfertigen.

Die Bundesregierung hat zugesagt, sowohl der IOM als auch dem UNHCR zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen, weil beide Organisationen ihre Tätigkeit für Flüchtlinge und Migranten in Libyen ausweiten wollen und ihre Bemühungen, dort ein humanitäres Umfeld zu schaffen, ausweiten wollen. Wir wollen diese Bemühungen als Bundesregierung und als Bundesrepublik Deutschland so unterstützen, wie wir auch hoffen, dass das viele europäische Staaten aufgreifen werden. Das heißt, unsere Verantwortung nimmt zu. Es wird aber ein langer Prozess sein, bis wir es geschafft haben werden, dass Vertreter der internationalen Organisationen Zugang zu all diesen Einrichtungen und Lagern haben. Aber das muss unsere Zielrichtung sein.

Frage: Meine Frage richtet sich an Herrn Breul und Herrn Seibert. Die deutsch-schweizerischen Beziehungen leiden zurzeit vor allem aus Schweizer Sicht an dieser Spionageaffäre. Herr Seibert, weshalb hat die Bundesregierung die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen mehrere Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes nicht verhindert?

Zweite Frage: Wie sehr belastet diese Spionageaffäre Ihrer Meinung nach die deutsch-schweizerischen Beziehungen?

StS Seibert: Ich schlage vor, dass die Kollegin vom Justizministerium das übernimmt.

Steffen: Danke, ich mache das gerne. - Sie stellen das ja schon als Fakt dar. Das kann ich in der Form nicht bestätigen. Ich würde Sie bitten, sich dafür an die Pressestelle des Generalbundesanwalts zu wenden. Wenn es ein solches Ermittlungsverfahren gibt, dann ist es gute Praxis, dass der GBA das öffentlich macht.

Zusatzfrage: Ich möchte trotzdem noch einmal nachfragen. Es ist ja Fakt, dass ein Mitarbeiter des Nachrichtendienstes der Schweiz in Untersuchungshaft ist, und jetzt sollen diese Ermittlungen offenbar weiter ausgeweitet worden sein. Können Sie davon nichts bestätigen?

Steffen: Wegen der laufenden Verfahren muss ich Sie an den GBA verweisen.

Frage: Herr Seibert, gibt es irgendeine Reaktion der Bundeskanzlerin oder der Bundesregierung zu den Pressemeldungen, laut denen Gerhard Schröder demnächst einen hohen Posten bei dem russischen Mineralölunternehmen Rosneft bekommen wird?

StS Seibert: Nein, ich kann als Regierungssprecher die berufliche Entwicklung des Altbundeskanzlers nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Gibt es da irgendetwas im Auswärtigen Amt, Herr Breul? Immerhin ist Rosneft ja durchaus von den Sanktionen der EU gegen Russland betroffen.

Breul: Nein, ich habe dazu auch keinen Kommentar.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Flüchtlinge: Die IOM hat, wenn ich richtig informiert bin, mitgeteilt, dass mehrere hunderttausend - ich glaube, 800 war die Zahl - syrische Flüchtlinge vermutlich vor allem aus der Türkei und aus dem Libanon nach Syrien zurückgekehrt sind. Mich würde einmal interessieren: Wie viele Syrer in Deutschland sind denn rückkehrwillig? Gibt es eigentlich solche Rückkehrhilfen, wie es sie zum Beispiel für Afghanen gibt, auch für freiwillig zurückkehrende Syrer?

Dimroth: Zu der Zahl der Rückkehrwilligen kann ich Ihnen hier abschließend keine Auskunft geben. Ich befürchte auch, dass das unter dieser Überschrift schwer zu ermitteln sein wird, denn wir können ja allenfalls Zahlen zu denjenigen generieren, die rückkehrwillig sind und sich mit diesem Wunsch an eine offizielle Stelle gewendet haben. Den Wunsch derjenigen, der diesbezüglich möglicherweise vorherrscht, aber noch nicht kommuniziert ist, kennen wir selbstverständlich nicht. Wir können ja nur den Wunsch derjenigen kennen, die sich mit offiziellen Stellen in Kontakt setzen und diesen Wunsch formulieren, -

Zusatz: Genau, die meine ich ja.

Dimroth: - aber woher sollen wir den Wunsch derjenigen kennen, die diesen Wunsch hegen, das aber nicht gegenüber einer offiziellen Stelle kommunizieren? Insofern wäre diese Zahl ja allenfalls immer nur eine Teilrealität.

Zusatz: Aber das würde ja schon helfen. Wie viele haben sich denn an die Behörden gewendet?

Dimroth: Auch da bin ich mir relativ unsicher, dass wir so eine Zahl kennen. Ich nehme das aber gerne mit und würde das verknüpfen mit der Frage, ob und inwieweit hier auch eine entsprechende Rückkehrhilfe beziehungsweise Förderung möglich ist.

Frage: Ich habe eine Frage zu den Ereignissen über das Wochenende in Charlottesville in Virginia in den Vereinigten Staaten: Ist Ihnen bewusst, dass die rechtsradikale Gruppierung, die da unterwegs war, irgendwelche Bezüge zu ähnlichen Gruppen in Deutschland hat? Macht die Bundesregierung sich jetzt Sorgen, dass sich durch solche Ereignisse die Rechtsradikalen beziehungsweise die Neonazis in Deutschland bestärkt fühlen könnten? - Die Frage geht an denjenigen, der sich berufen fühlt.

StS Seibert: Ich fühle mich berufen, aber ich bin nicht in der Lage, Ihnen etwas über mögliche Verbindungen nach Deutschland zu sagen; das muss ich gleich dazusagen.

Ich will trotzdem zu diesem Thema sagen, wie sehr die Bundeskanzlerin den Tod der jungen Frau bedauert, die Opfer dieses Amok-Autofahrers geworden ist. Ihre Gedanken sind bei den Angehörigen und Freunden dieser Frau, und sie sind auch bei den Verletzten, von denen wir hoffen, dass sie alle vollkommen genesen werden.

Man muss aber sagen: Auch abgesehen von diesem Attentat waren das absolut abstoßende Szenen, die bei diesem Rechtsextremenaufmarsch zu sehen waren. Da wurden unverhohlen und in übelster Form Rassismus, Antisemitismus und Hass zur Schau gestellt, und wo immer es zu solchen Bildern und zu solchen Sprechchören kommt, ist das widerwärtig. Es steht in völligem Gegensatz zu dem, wofür die Bundeskanzlerin, wofür die gesamte Bundesregierung politisch arbeitet. Wir sind solidarisch mit denen, die sich friedlich gegen solche aggressiven rechtsextremistischen Haltungen stellen.

Frage : Herr Seibert, Sie sprechen von dem "Amok-Autofahrer": Das heißt, Sie sehen das nicht als einen terroristischen Akt? Oder wollen Sie sich da der Einstufung enthalten?

StS Seibert: In diesem wie in früheren Fällen finde ich, ehrlich gesagt, diese Frage, ob man nun das eine Wort oder das andere verwendet, nicht besonders wichtig. Ich glaube, es ist ganz offensichtlich, was da geschehen ist. Es wird nun von den amerikanischen Behörden sicherlich ermittelt werden, welchen Hintergrund dieser Mann noch weiter hatte, ob es Verbindungen zu Gruppierungen gab - ich kann das von hier unmöglich beurteilen. Es ist eine böse Tat, und deswegen habe ich es jetzt so genannt, wie ich es genannt habe.

Frage: An das Auswärtige Amt und das Bundeskanzleramt zu Nordkorea: Gibt es über das, was der Außenminister am Wochenende gesagt hat, hinaus noch weitere Erklärungen der Bundesregierung, gibt es Bemühungen der Bundeskanzlerin, zur Deeskalation dieses Konfliktes beizutragen? Hat sie vielleicht mit dem Präsidenten Trump gesprochen? Es wurde ja bekannt, dass Präsident Trump über dieses Thema mit dem französischen Präsidenten gesprochen hat. Gibt es Bemühungen, den Amerikanern zu verdeutlichen, dass ein möglicher Konfliktfall nicht den Nato-Verteidigungsfall auslösen würde?

StS Seibert: Über Telefonate mit ausländischen Staatschefs würde ich berichten, wenn ich darüber zu berichten hätte. Die Bundeskanzlerin hat ja am Samstag noch einmal sehr klar gesagt - ich hatte mich hier am Freitag auch entsprechend eingelassen -: Wir sehen keine militärische Lösung dieses Konflikts. Es kann im Interesse aller Seiten nur einen Weg geben, nämlich, wie die Kanzlerin gesagt hat, die beständige Arbeit an einer politisch-diplomatischen Lösung. Die Arbeit findet im UN-Sicherheitsrat, mit den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats statt, und vor allem auch in einer sehr engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ländern: den USA, China, Südkorea und natürlich Japan. Deutschland wird allen sich abzeichnenden Lösungsmöglichkeiten sehr positiv und auch sehr aktiv gegenüberstehen. Das ist das, was ich Ihnen heute dazu sagen kann.

Frage : Nur zum Verständnis, Herr Seibert: Falls es zu einer Militärlösung kommt, ist die Bundesregierung und ist Deutschland nicht dabei, auf keinen Fall - korrekt?

StS Seibert: Sie wissen doch, dass wir hier über so etwas, schon gar über solche entsetzlichen Szenarien, nicht spekulieren. Ich habe am Freitag gesagt: Der Weg in eine militärische Lösung hätte entsetzliche Konsequenzen. Deswegen ist ganz klar unsere Haltung: Es muss politisch-diplomatisch gearbeitet werden, es muss eine möglichst einmütige Haltung der Weltgemeinschaft gegen die nordkoreanische Politik hergestellt werden, und das muss sehr klar sein. Daran müssen wir arbeiten.

Zusatzfrage : Schließt sich die Bundesregierung der Deeskalationsforderung der Chinesen und Russen an, die fordern, dass die Amerikaner und Südkoreaner ihre gemeinsamen Militärmanöver stoppen?

StS Seibert: Zur verbalen Deeskalation hat die Bundeskanzlerin gesagt - und das ist auch an dieser Stelle am Freitag sehr klar aufgerufen worden, weil wir davon sehr überzeugt sind -, dass in so einer rhetorischen Eskalation keine Lösung des Problems liegt. Das ist das, was ich Ihnen dazu zu sagen habe.

Zusatzfrage : Sie haben ja gerade gesagt, dass es keine militärische Lösung gibt. Dann könnten Sie doch auch die Forderung unterstützen, dass die Südkoreaner und Amerikaner zur Deeskalation der Lage ihre Militärmanöver einstellen?

StS Seibert: Ich glaube, wir sind uns aber einig, dass die Durchführung von Manövern nicht gleichbedeutend mit "militärische Lösungen suchen" ist.

Frage: Ich habe noch eine Frage zum Thema Diesel-Besteuerung. Ich weiß, wir haben das hier schon öfter diskutiert; trotzdem würde es mich auch angesichts der Forderungen gerade aus der SPD und den SPD-Ministerien nach einer E-Quote interessieren. Daher möchte ich zunächst einmal fragen: Wie stehen Wirtschafts- und Umweltministerium zu der Überlegung beziehungsweise Meinung des Umweltbundesamtes, dass die Diesel-Steuerbegünstigung nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft werden sollte?

Fichtner: Das ist eine Debatte, an der wir uns nicht beteiligen. Eine solche Debatte wäre aus unserer Sicht nur dann sinnvoll, wenn sie im Zusammenhang mit dem Steuersystem insgesamt geführt wird. Wir brauchen nicht mehr Steuern, sondern einen Qualitätscheck des bestehenden Steuersystems. Unser Steuersystem muss insgesamt ökologischer werden und auch kleinere Einkommen entlasten. Darum würden wir uns diesen Vorschlag in dieser isolierten Form nicht zu eigen machen.

Zusatzfrage: Das heißt, wenn es auf der Gegenseite sozusagen eine Steuerentlastung gäbe - zum Beispiel für umweltfreundlichen Verkehr -, dann würden Sie sich dem Gedanken nähern können?

Fichtner: Wenn es einen Qualitätscheck des gesamten Steuersystems gäbe, so wie das zum Beispiel auch mit dem Klimaschutzplan für die kommende Bundesregierung angeregt ist, dann wäre das eine gute Sache. Aber jetzt einfach nur isoliert das Dieselsteuerprivileg anzupassen, führt nicht in die richtige Richtung.

Wagner: Für das Wirtschaftsministerium kann ich das jetzt eigentlich auch nicht kommentieren.

Zusatz: Es ist schon kommentiert worden, glaube ich.

Wagner: Für das Wirtschaftsministerium jedenfalls nicht. - Vielleicht kann der Kollege vom BMF noch etwas zur Diesel-Besteuerung sagen.

Zusatz: Das würde mich schon interessieren. Frau Zypries hat sich ja sehr klar zum Thema E-Auto-Quote und zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität geäußert; insofern würde es mich wundern, wenn das Wirtschaftsministerium keine Meinung zum Thema Diesel-Besteuerung hat.

Wagner: Wie gesagt, ich kann das jetzt an dieser Stelle nicht kommentieren.

Kolberg: Ich kann abschließend noch sagen: Es gibt keine Pläne, da in dieser Bundesregierung eine Änderung herbeizuführen. Vielleicht noch zur Erläuterung: Der Dieselkraftstoff unterliegt zwar gegenüber Benzin einem geringeren Energiesteuersatz. Diesem stehen aber höhere Steuersätze für Pkw und Dieselmotoren bei der Kraftfahrzeugsteuer gegenüber.

Frage: Herr Fichtner, nun gibt es ja eine gewisse institutionelle Nähe zwischen dem Umweltbundesamt und dem Bundesumweltministerium. Hat Frau Krautzberger ihren Vorschlag sozusagen ohne Abstimmung mit Ihrem Haus in die Welt gesetzt? Denn Sie haben sich ja sehr deutlich von dem Vorschlag, den gemacht hat, distanziert.

Fichtner: Das Umweltbundesamt ist darin frei, seine Meinung zu wichtigen umweltpolitischen Fragen zu äußern. In der Vergangenheit hat es das schon oft getan, und oft ist das auch hinterher Wirklichkeit geworden. Manchmal dauert es länger, manchmal weniger lang.

In diesem Fall besteht überhaupt nicht die Erfordernis, dass wir einer Meinung sind. Das UBA hat seine Position, ich habe jetzt gerade unsere dargelegt. So ist die Lage.

Zusatzfrage: Dann bitte ich, noch einmal darzulegen, warum Sie einer Abschaffung des Diesel-Privilegs an sich ablehnend gegenüberstehen, da Sie ja doch davon ausgehen, dass der Dieselantrieb nicht unbedingt der Antrieb der Zukunft ist. Es wäre doch ein Schritt.

Fichtner: Wenn es das Dieselsteuerprivileg jetzt nicht gäbe, würden wir es nicht neu erfinden wollen; das ist klar. Aber das gibt es nun einmal in seinem Gesamtkontext. Wenn man jetzt isoliert die Dieselsteuer anheben würde, dann würde das nur dazu führen, dass die Dieselfahrer als Einzige die Zeche zahlen würden. Sie haben damals ihren Diesel gekauft, haben eine Kalkulation vorgenommen und im guten Glauben diesen Kauf getätigt. Sie müssten dann die Zeche zahlen und die Automobilwirtschaft, die uns eigentlich das Problem eingebrockt hat, nicht. Das wäre aus unserer Sicht eine ungerechte Lastenverschiebung.

Frage : Herr Seibert, gegebenenfalls Herr Breul, eine Frage zu Venezuela. Der US-Präsident hat am Samstag mit einer militärischen Intervention gedroht. Wie bewertet das die Bundesregierung?

Breul: Ich glaube, wir sind uns alle bewusst, dass das in Venezuela eine schwierige Situation ist. Wir haben hier ja schon ausführlich zur Wahl der verfassungsgebenden Versammlung Stellung genommen, die jetzt in gewisser Weise in Konkurrenz zum Parlament auftritt usw. Das sehen wir alles mit großer Sorge. Wir sehen vor allem natürlich die Regionalorganisationen an erster Stelle stehen. Sie haben deutlich zu dem Stellung genommen, was in Venezuela passiert ist. Dem haben wir eigentlich nichts weiter hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Ich gehe davon aus, dass Sie Mercosur ansprechen. Die lateinamerikanischen Staaten haben diese Drohung scharf verurteilt. Ich habe nicht verstanden, ob Sie sich dem anschließen, ob Sie diese Drohung auch scharf verurteilen, oder ob Sie jetzt den Kopf in den Sand stecken.

Breul: Weder noch. Ich habe über das gesprochen, was in Venezuela passiert, wie wir darauf in Abstimmung mit unseren europäischen Partnern reagiert haben und über die Unterstützung der Regionalorganisationen. Ich habe diese Äußerung von Herrn Trump auch gesehen. Es gab auch aber auch am Wochenende wieder andere Äußerungen des Vizepräsidenten, die Sie wahrscheinlich auch gesehen haben, die das wieder ein bisschen anders nuanciert haben. Darum möchte ich jetzt eigentlich nicht dazu Stellung nehmen.

StS Seibert: Ich will ganz kurz etwas dazu sagen: Der Sprecher des Auswärtigen Amtes bezog sich auf die Erklärung von Lima, in der elf lateinamerikanische Staaten plus Kanada sehr klar Stellung zu der neuen illegitimen verfassungsgebenden Versammlung Stellung genommen haben, die Herr Maduro dort hat wählen lassen. Das ist, glaube ich, erst einmal der Zusammenhang.

Das ist eine de facto Entmachtung des demokratisch gewählten Parlaments. Es gibt die illegitime Absetzung der Generalstaatsanwältin Frau Ortega. Das sind alles Maßnahmen, mit denen die Regierung Maduro die Demokratie erschüttert hat und das Land weiter und weiter weg von Demokratie und Rechtsstaat führt. Deswegen sind unsere Forderungen ganz klar, und sie führen natürlich zu einer friedlichen Lösung der Krise auf diplomatischem Wege. Das ist das, was wir unterstützen.

Wir wollen und brauchen eine friedliche Rückkehr zur demokratischen Ordnung. Es muss aufhören mit willkürlichen Verhaftungen und exzessiver Gewalt gegen Regierungsgegner. Die abgesetzte Staatsanwältin - die schon erwähnte Frau Ortega - muss Schutz bekommen. Es müssen alle politischen Gefangenen freigelassen werden. Das ist unsere Forderung. Das ist auch der Kern der Erklärung von Lima, mit der, wie gesagt, elf lateinamerikanische Länder und Kanada sehr klar den Bruch mit der demokratischen Ordnung verurteilen, den Präsident Maduro eingeleitet hat.

Zusatzfrage : Ich hatte mich auf die Mercosur-Mitteilung gestützt, die die Drohungen von Herrn Trump scharf verurteilt haben. Schließt sich die Bundesregierung dem an oder nicht?

StS Seibert: Ich habe ganz klar gesagt: Aus unserer Sicht muss es eine friedliche diplomatische Lösung der Krise geben - und dafür hat die Regierung Maduro eine sehr große Verantwortung.

Montag, 14. August 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. August 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-14-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2017

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