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PRESSEKONFERENZ/1341: Regierungspressekonferenz vom 14. November 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 14. November 2016
Regierungspressekonferenz vom 14. November 2016

Themen: Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für die Finanzierung, den Bau und den Betrieb der Bundesfernstraßen, Nachfolge von Bundespräsident Joachim Gauck, Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch von Pkw, Vogelgrippe

Sprecher: StS Seibert, von Tiesenhausen-Cave (BMF), Baron (BMWi), Strater (BMVI), Reymann (BMEL)


Vorsitzender Szent-Ivanyi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage : Ich würde mir gerne vom Bundesfinanzministerium den Stand der Dinge im Hinblick auf die Infrastrukturgesellschaft erklären lassen.

Ich würde gerne auch den Zeitplan wissen; denn da ist offenbar auch ein Gesetzentwurf in Vorbereitung.

Ich würde zum Dritten gerne auch wissen, ob man denn überhaupt noch die Notwendigkeit für Gespräche sieht. Wenn der Partner in der Regierung, der Koalitionspartner, sagt "Für uns kommt eine Privatbeteiligung an einer solchen gesellschaftlichen Frage eigentlich nicht infrage", dann fällt es schwer, sich auszumalen, wie da ein Pfad der Kommunikation aussehen kann.

von Tiesenhausen-Cave: Das sind viele Fragen. Vielleicht fange ich einmal damit an, ein paar Dinge klarzustellen, die mir auch in der Berichterstattung vom Wochenende aufgefallen sind.

Es ist wichtig, dass es hierbei nicht um eine Privatisierung der Autobahnen geht. Das ist ein falscher Zungenschlag, der da bei manchen hineingekommen ist. Lassen Sie mich das aufklären: Bund und Länder haben sich in der Einigung hinsichtlich der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und weiterer Punkte im Oktober darauf geeinigt, dass die Autobahnverwaltung in Deutschland zu reformieren ist. Ich zitiere jetzt einmal aus dieser Einigung: Es soll eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingesetzt und das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben werden. - Das heißt im Klartext, und das ist auch völlig unstrittig: Autobahnen und Straßen bleiben Eigentum des Bundes.

Wir sind jetzt innerhalb der Bundesregierung dabei, die Ausgestaltung dieser privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft zu diskutieren. Dazu finden jetzt Gespräche statt. Über den konkreten Zeitplan dessen, wann das in das Kabinett gehen wird und wann das abgeschlossen sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle jetzt noch nichts sagen. Es bleibt das Ziel, mit diesen Regelungen zügig ins Kabinett zu gehen.

Erklärtes Ziel ist es ja, den Bau und den Betrieb der Autobahn effizienter zu machen; da sind sich alle einig. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass die Infrastrukturgesellschaft möglichst effizient und staatsfern operieren kann. Es geht ja darum, wirtschaftliche Gesichtspunkte stärker zu berücksichtigen. Sie wissen auch, und das ist ja auch schon wissenschaftlich an vielerlei Stellen nachgewiesen worden, dass gerade bei Großprojekten die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren effizienter sein kann.

Zusatzfrage : Ich würde mir gerne noch von Ihnen erläutern lassen, wie denn die Zusammenarbeit mit privatrechtlichen Akteuren aussieht beziehungsweise wie da die Leitplanken aussehen. Was darf also ein privatwirtschaftlich organisierter Investor tun? Worüber darf es dabei nach Ihrer Auffassung nicht hinausgehen?

von Tiesenhausen-Cave: Ich möchte den Gesprächen innerhalb der Bundesregierung jetzt nicht vorgreifen. Wir haben ja das Prinzip festgelegt: Es soll eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft sein. Für uns ist es wichtig, dass Effizienz in den Bau und Betrieb der Autobahnen kommt. Das ist unumstritten, das ist das Ziel aller und wurde auch so von Bund und Ländern am 14. Oktober festgeschrieben. Wie die Ausgestaltung dann ganz konkret aussehen wird, ist gerade Gegenstand der Gespräche.

Frage: Da ist ja die zentrale Frage, ob an dieser Gesellschaft nur der Bund beteiligt ist oder ob daran auch private Investoren beteiligt sind. Die Spekulation ist, dass die Beteiligung privater Investoren bis zu 49,9 Prozent betragen könnte. Schließen Sie das aus? Wie ist Herr Schäuble aufgestellt?

Zum Zweiten: Was halten das Wirtschafts- und das Verkehrsministerium von den Plänen?

von Tiesenhausen-Cave: Was schließen wir aus?

Zusatz: Dass sich Private an dieser Gesellschaft beteiligen.

von Tiesenhausen-Cave: Wichtig ist, dass wir hier einen Stufenprozess haben. Wir werden jetzt in einem ersten Schritt, wenn die Gespräche erfolgreich sind, eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft Verkehr gründen. Dann wird sich im Laufe der Zeit die Frage stellen, wie genau die Involvierung von privaten Kapitalgebern und Experten in diese Gesellschaft funktionieren soll. Das sind aber Fragen, die jetzt natürlich nicht schon übermorgen Realität sein werden, sondern das sind Prozesse innerhalb der mittleren Frist.

Wichtig ist auch, dass der Staat - so ist es in der Einigung vom 14. Oktober bereits festgelegt - die maßgebende Kontrolle haben wird. Insofern möchte ich mich zu einzelnen Prozentzahlen usw. jetzt nicht äußern.

Um das noch einmal in Erinnerung zu rufen: Ziel der ganzen Reform ist es, den Bau und Betrieb von Autobahnen in Deutschland effizienter zu gestalten.

Zusatzfrage: Aber verstehe ich es richtig, dass Herr Schäuble zumindest mittelfristig Privatfirmen beteiligen will?

von Tiesenhausen-Cave: Ich habe gerade das gesagt, was ich auf Ihre Frage zu sagen habe.

Baron: Vielen Dank, ich kann für das Wirtschaftsministerium gern Stellung nehmen. Wie schon ausgeführt gibt es den Beschluss vom 14. Oktober, in dem klargelegt wird, die Organisation der Bundesfernstraßen zu reformieren und dass Autobahnen und Straßen im unveräußerlichen Eigentum des Bundes verbleiben sollen. Das soll im Grundgesetz festgeschrieben werden. Wie die Kollegin gerade beschrieben hat, laufen derzeit die Umsetzungsarbeiten.

Die Position von Wirtschaftsminister Gabriel ist, denke ich, ganz klar. Das hat er auch immer deutlich gemacht. Er vertritt die Auffassung, dass es weder eine Privatisierung von Straßen noch der Bundesfernstraßengesellschaft geben soll.

Strater: Ich will es nur kurz ergänzen. Hier wurde schon vielfach benannt, dass die Inhalte derzeit besprochen werden. Deshalb auch von uns noch einmal die ganz klare Aussage, dass die Infrastruktur im Eigentum des Bundes bleibt und eine Privatisierung der Bundesfernstraßen nicht vorgesehen ist.

Zusatzfrage: Habe ich es richtig verstanden, Frau Baron, dass Herr Gabriel eine Beteiligung privater Kapitalgeber ausschließt, oder wie habe ich Sie zu verstehen?

Baron: Wichtig ist, die Eigentumsfrage im Grundgesetz festzuschreiben. Es muss klar sein: weder Privatisierung der Gesellschaft noch der Bundesautobahnen. Die Details dazu werden derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten.

Zusatzfrage: Heißt das, im Grundgesetz soll stehen: "Der Bund muss hundertprozentiger Eigentümer bleiben"?

Baron: Im Grundgesetz muss die Eigentumsfrage geklärt werden. Aber die Details werden derzeit beraten.

Frage : Ich würde mir das gern noch einmal erklären lassen. Privatisierung ist ja der Kern. Heißt das 100 Prozent, oder heißt das: "Eine Teilprivatisierung wäre für uns machbar, sofern der Bund 100 Prozent hat"?

Baron: Wie gesagt, ich kann die Details - und das wäre ein Einstieg in genaue Detailfragen - jetzt nicht näher erläutern. Die Richtung muss klar sein, eben die Verankerung im Grundgesetz, und es muss klar sein: Weder die Gesellschaft als solche noch die Straßen werden privatisiert. Denn das Ziel ist es, Daseinsvorsorge gut zu gestalten und die Investitionen mit einer Kompetenzbündelung voranzubringen. Aber nähere Details kann ich jetzt nicht darlegen.

Zusatzfrage : Ich würde gern noch einmal nachfragen. Der Gesetzentwurf soll, so sagten Sie, Frau von Tiesenhausen, möglichst zügig ins Kabinett gehen. Heißt das, dass die Frage, wie private Investoren beteiligt werden können, in diesem Gesetzentwurf möglicherweise ausgespart bleiben kann? Denn Sie sprachen ja von einem Stufenmodell: erste Stufe - Aufsetzung einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft. Das kann man ja in einem Gesetzentwurf regeln, ohne den zweiten Schritt schon im Detail erläutern zu müssen.

von Tiesenhausen-Cave: Ganz konkret laufen derzeit innerhalb der Bundesregierung Abstimmungen über ein Paket an Grundgesetzänderungen. Sie wissen, dass es in dieser Einigung am 14. Oktober nicht nur um die Infrastrukturgesellschaft ging, sondern auch um weitere Punkte, die ebenfalls mit Grundgesetzänderungen verbunden sind. Das ist gewissermaßen erst das Fundament, das noch gelegt werden muss. Sie wissen auch, dass danach in einem zweiten Schritt zur Errichtung der Infrastrukturgesellschaft ein sogenanntes Errichtungsgesetz nötig sein wird. Die Federführung dabei wird bei den Kollegen vom BMVI liegen. Wir sprechen im Moment noch ganz speziell über die Anpassung der Paragrafen im Grundgesetz.

Frage: Noch einmal eine Frage an Frau Baron: Habe ich es richtig im Hinterkopf, dass auch Herr Gabriel privates Kapital für die Autobahnen mobilisieren will?

Baron: Das sind unterschiedliche Fragen. Die Frage, ob eine Kreditaufnahme möglich sein soll, ist eine davon zu trennende Frage. Die Richtung muss klar sein, und sie lautet: weder Privatisierung der Gesellschaft noch der Straßen.

Frage: Noch einmal eine Frage an das Finanzministerium: Wenn Sie nicht sagen, dass man privates Kapital an der Infrastrukturgesellschaft beteiligen will, wollen Sie dann möglicherweise das Betreibermodell ausweiten, das man jetzt schon zum Teil hat, dass sich private Betreiber von Autobahnabschnitten über Mauteinnahmen beteiligen können?

von Tiesenhausen-Cave: Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem die Gespräch in der Bundesregierung noch laufen, nicht in einzelne Details gehen. Wichtig ist für uns, dass die privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft effizient operieren kann. Dies schließt auch die Beteiligung privater Expertise und privaten Kapitals ein. Diese Zielrichtung verfolgen wir.

Das Ganze steht natürlich im Einklang mit dem Ziel dieser Veränderungen. Noch einmal: Bund und Länder sind sich einig, dass beim Bau und beim Betrieb der Autobahnen Effizienzreserven existieren.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert: Inwiefern steht schon fest, wer die Nachfolge von Frank Walter Steinmeier im Außenministerium antreten wird?

StS Seibert: Sie wissen, dass die Frage, wer für die Nachfolge von Bundespräsident Gauck vorgeschlagen wird, eine Frage ist, die die Parteien miteinander und untereinander beraten haben. Dort ist die Entscheidung gefallen. Deswegen werden sich die Parteien beziehungsweise ihre Vorsitzenden dazu öffentlich äußern. Ich bin dafür nicht der richtige Ansprechpartner, geschweige denn für Ihre Anschlussfrage.

Vorsitzender Szent-Ivanyi: Gleichwohl dürfen Sie die Anschlussfrage stellen.

StS Seibert: Das habe ich ja nicht bestritten. Jeder darf - - -

Vorsitzender Szent-Ivanyi: Meine Kollegin schaute so irritiert. - Gibt es eine Anschlussfrage?

Frage : Ich würde dann schon gern wissen, was vorgesehen ist - möglicherweise in der Geschäftsordnung der Bundesregierung. Wird ein Mann, der Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten ist, bis zum letzten Tag sein Mandat innerhalb der Bundesregierung wahrnehmen, oder gibt es für einen Mann, der für ein solches Amt im Gespräch ist, Vorkehrungen der Art, dass er in angemessener Zeit vor der Wahl des Bundespräsidenten ausscheiden muss?

StS Seibert: Ich bleibe trotzdem dabei, dass man besser erst einmal Schritt eins vor Schritt zwei und drei macht. Die Parteien beziehungsweise ihre Vorsitzenden werden sich sicherlich zum Abschluss der Beratungen über die Kandidatenfrage äußern. Hinsichtlich der Frage, wann und wie das passiert, bitte ich Sie, sich an die Parteien zu wenden. Ich bin mir sicher, dass Sie da schon sehr bald Klarheit haben werden - alles weitere zu einem späteren Zeitpunkt.

Frage : An das Bundesverkehrsministerium: Am Wochenende gab es Berichterstattungen über CO2-Messwerte bei Autos, und im Zusammenhang mit diesen Messungen sei auch festgestellt worden, dass die von den Herstellern angegebenen Verbrauchswerte bei einer Vielzahl von Automodellen offenbar nicht den Tatsachen entsprechen. Warum dauert es eigentlich so lange, bis man konkrete Ergebnisse der laufenden Überprüfungen mitgeteilt bekommt? Es ist davon die Rede, dass diese Werte zum Teil schon monatelang vorlägen. Warum werden die nicht gleich mitgeteilt?

Strater: Wir haben im Mai dieses Jahres darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Stickoxidmessungen auch auffällige CO2-Werte bei 30 Fahrzeugen festgestellt wurden - das meinen Sie wahrscheinlich mit monatelang. Es ist aber nicht so, dass hier schlussendliche Ergebnisse vorliegen. Diese auffälligen Fahrzeuge sind einer eigenen CO2-Untersuchung zugeführt worden. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden in einem eigenen Bericht veröffentlicht, wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind.

Zusatzfrage : Sind das so schwierige Untersuchungen, dass man möglicherweise jahrelang messen muss, bis man dann irgendein Ergebnis vorlegen kann? Denn dass es zu Unregelmäßigkeiten bei den CO2-Werten gekommen ist, ist ja auch schon vor ein paar Monaten festgestellt worden.

Zweitens an das Bundesjustizministerium, das ja auch für Verbraucherschutz zuständig ist: Was für Konsequenzen hat es eigentlich, wenn sich herausstellt, dass die Benzinverbrauchswerte, die überall angegeben werden, nicht zutreffen und der Autokäufer damit auf einer falschen Grundlage seine Kaufentscheidung trifft? Hat es irgendwelche rechtlichen Auswirkungen, wenn die Kaufentscheidung anhand solcher fehlerhaften Informationen getroffen werden muss?

Strater: Ich beginne einmal mit ihren ersten beiden Fragen: Die Werte, die Sie ansprachen, sind keine nach dem vorgeschriebenen CO2-Messverfahren erlangten Werte; sie sind vielmehr in einem anderen Zusammenhang, den ich gerade auch genannt habe - nämlich den NOx-Messungen - sozusagen als Nebenprodukt erhoben worden. Das heißt, es handelt sich um keine belastbaren Werte. Diese Werte, von denen Sie sprachen, sind eben Grundlage für die Untersuchung der 30 Fahrzeuge, für die wir jetzt eine spezifische CO2-Prüfung unternehmen. Diese Untersuchungen sind, wie gesagt, noch nicht abgeschlossen. Wenn sie abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse veröffentlicht.

Baer-Henney: Vor diesem Hintergrund muss ich sagen, dass ich dazu jetzt nichts sagen kann und möchte; denn das befindet sich noch in einer Überprüfung. Jetzt schon praktisch vom grünen Tisch weg eine rechtliche Einschätzung zu Tatsachen, die letzten Endes noch nicht ganz geklärt sind, abzugeben, wäre meines Erachtens an dieser Stelle nicht richtig.

Frage : An das Bundeslandwirtschaftsministerium: Könnten Sie mir bitte den letzten Stand in Sachen Vogelgrippe mitteilen, was Gefährdungen und Maßnahmen anbelangt?

Reymann: Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das gibt mir zum Ersten Gelegenheit, Ihnen zu sagen, dass wir in diesen Augenblicken beziehungsweise kurz vor dieser Pressekonferenz noch einmal ein Statement des Bundeslandwirtschaftsministers dazu veröffentlicht haben, das er heute vor Beginn des Agrarrats in Brüssel vor Medienvertretern geäußert hat. Ich kann das gerne zusammenfassen und Ihnen den aktuellen Stand geben.

Wie Sie wissen, hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt nach Ausbreitung der Vogelgrippe am Wochenende entschieden, den Nationalen Krisenstab für Tierseuchen einzuberufen. Dieser Krisenstab hat am Samstagnachmittag getagt, und in diesem Krisenstab hat man sich darauf verständigt, dass es in Deutschland ein einheitliches risikoorientiertes Vorgehen zum Schutz vor der Vogelgrippe geben wird.

Was heißt das konkret? Die Bundesländer werden die Aufstallungen in den Regionen anordnen, in denen es ein erhöhtes Risiko gibt beziehungsweise in denen die Wahrscheinlichkeit eines Viruseintrages sehr hoch ist. Eine Bund-Länder-Taskforce wird sich morgen auf ein einheitliches Maßnahmenbündel verständigen, das in diesen identifizierten Krisenregionen angewandt werden soll. Darüber hinaus sind die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben erhöht worden.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat dieses Thema hat auch auf die Tagesordnung des Rates in Brüssel gehoben, weil das eine Frage ist, die auch mit unseren europäischen Nachbarn zu klären ist.

Wie Sie sehen, gehen wir sehr transparent mit diesem ganzen Thema um, und wir werden Sie auch weiterhin darüber informiert halten.

Montag, 14. November 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. November 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/11/2016-11-14-regpk.html;jsessionid=5F79E1BFFAFBDDEBBE5FD096688F7294.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2016

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