Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1332: Regierungspressekonferenz vom 28. Oktober 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 28. Oktober 2016
Regierungspressekonferenz vom 28. Oktober 2016

Themen: CETA, Termine der Bundeskanzlerin (Kabinettssitzung, Übergabe des Jahresgutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Empfang des Bundespräsidenten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Übergabe des Seoul Peace Prize, Empfang von Leiterinnen und Leitern von Kultureinrichtungen, Charity-Dinner zugunsten der Spendenkampagne "Raum der Namen 600", Begegnung mit Vertretern von bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen engagierten gesellschaftlichen Gruppen, Festakt zum Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes), Festakt zum 500-jährigen Reformationsjubiläum, deutsch-chinesische Zusammenarbeit im Cyberbereich, Forderungen nach einer Stilllegung von ausländischen Atomkraftwerken, Berichte über steigende Nitratwerte im Trinkwasser, Reise des Bundesaußenministers nach Vietnam, Angriffe auf eine Schule im Norden Syriens, geplanter Verkauf von LEDVANCE an einen chinesischen Investor, Regelung über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Gipfeltreffen im sogenannten Normandie-Format, Waffenlieferungen für den Nordirak

Sprecher: SRS'in Demmer, Baron (BMWi), Haufe (BMUB), Reymann (BMEL), Schäfer (AA), Maschke (BMG), Steffen (BMJV), Nannt (BMVg)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die belgische Regierung mit den belgischen Regionen über CETA geeinigt hat.

Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung von CETA durch Deutschland bereits beschlossen und damit für eine Vertiefung der europäisch-kanadischen Handelsbeziehungen gestimmt. Mit CETA leisten wir einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und in Kanada. EU-Unternehmen erhalten mit CETA Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada und zu Dienstleistungs- und Investitionsmärkten. Viele Arbeitsplätze können dadurch gesichert und geschaffen werden. Mit Abkommen wie CETA können wir die Globalisierung positiv gestalten. Das Abkommen steht für einen Welthandel mit nachhaltigen Regeln und hohen Sozial- und Umweltstandards.

Das Abkommen kann nun beim EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Wann genau er stattfinden wird, werden der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der EU-Kommission noch mitteilen. Nach der Unterzeichnung des Abkommens beginnen die nationalen Ratifikationsprozesse. In Deutschland erfolgt dies durch den Bundestag unter Beteiligung des Bundesrates.

Zu den Terminen der Kanzlerin in der kommenden Woche:

Am Mittwoch, den 2. November, tagt das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Um 11 Uhr wird die Bundeskanzlerin das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegennehmen. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Professor Christoph Schmidt, wird ihr das Gutachten im Bundeskanzleramt überreichen.

Anschließend wird die Bundeskanzlerin um 12.15 Uhr den Bundespräsidenten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Johann Schneider-Ammann, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt begrüßen. Bei einem gemeinsamen Mittagessen werden sich beide über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie über europapolitische und internationale Fragen austauschen. Im Anschluss an das Gespräch ist für ca. 13.30 Uhr eine Begegnung mit der Presse vorgesehen.

Am Mittwoch um 14.30 Uhr wird der Bundeskanzlerin der Seoul Peace Prize im Bundeskanzleramt überreicht. Der Preis ist bereits 2014 an die Bundeskanzlerin vergeben worden. Anerkannt wird damit ihr Einsatz für die europäische Einigung und ihr Einsatz bei der Versöhnung und Verständigung mit Israel und den Nachbarn Deutschlands. Der Preis, der von der Seoul Peace Prize Cultural Foundation verliehen wird, wird durch den Generalsekretär der Stiftung, Kim Seung-chae, in Anwesenheit des koreanischen Botschafters, Lee Kyung Soo, übergeben. Der Seoul-Friedenspreis würdigt alle zwei Jahre Beiträge zu einer friedlichen Welt durch Versöhnung, Harmonie und Wohlstand zwischen Völkern und Nationen.

Ebenfalls am Mittwochnachmittag wird die Bundeskanzlerin gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Grütters rund 170 Leiterinnen und Leiter von Kultureinrichtungen im Kanzleramt empfangen. Alle diese Einrichtungen werden von der Kulturstaatsministerin dauerhaft und langfristig gefördert. Damit bringt die Kanzlerin die Wertschätzung und Anerkennung für die Arbeit der Kultureinrichtungen zum Ausdruck. Beim Empfang wird die Bundeskanzlerin eine Rede halten.

Am Mittwochabend wird die Bundeskanzlerin am Charity-Dinner zugunsten der Spendenkampagne "Raum der Namen 600" des Förderkreises "Denkmal für die ermordeten Juden Europas" teilnehmen und dort die traditionelle Tischrede halten. Einladende sind die Vorsitzende des Förderkreises, Frau Lea Rosh, sowie Bundestagspräsident Norbert Lammert und Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Einnahmen und Spenden des Benefizabends kommen dem sogenannten Raum der Namen im Ort der Information in Berlin zugute. In diesem Raum werden die Namen, Geburts- und Sterbejahre ermordeter beziehungsweise verschollener Juden verlesen und gleichzeitig an die Wände des verdunkelten Raumes projiziert.

Am Donnerstag trifft sich die Bundeskanzlerin erneut mit Vertretern von gesellschaftlichen Gruppen, die sich bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen engagieren. Das wird ab 11 Uhr im Kanzleramt stattfinden. Die Bundeskanzlerin hat Vertreter von Verbänden, Wirtschaft, Kirchen und Stiftungen eingeladen. Als Ansprechpartner der Länder sind erstmals auch der Vorsitzende und der Kovorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, die Ministerpräsidenten Erwin Sellering und Reiner Haseloff dabei. Es ist das mittlerweile fünfte Treffen dieser Art. Für die Bundeskanzlerin ist dieser Informationsaustausch sehr wichtig: Sie möchte gerade ein Jahr nach Beginn der Flüchtlingslage wissen, welche Erfahrungen die Teilnehmer bei der Integration von Flüchtlingen gemacht haben. Sie wird mit ihnen diskutieren und ihnen nicht zuletzt für ihr großes Engagement danken. Zu Beginn des Gesprächs wird es die Möglichkeit für Auftaktbilder geben.

Ebenfalls am Donnerstag, den 3. November, nimmt die Bundeskanzlerin von 18 bis 19 Uhr am Festakt zum Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes teil. Die Veranstaltung findet in Erfurt statt. Beim DFB-Bundestag handelt es sich um die turnusmäßige Sitzung des höchsten DFB-Gremiums, die alle drei Jahre stattfindet.

Frage : Sie haben gesagt, dass die Bundesregierung die Unterzeichnung von CETA schon beschlossen hat. Mich würde zum Ersten konkret interessieren, ob die Bundesregierung das belgische Konsenspapier noch einmal formell akzeptiert hat und noch einmal nach Brüssel melden musste, dass sie mit dem belgischen Zusatzprotokoll einverstanden ist. Muss sie das überhaupt?

Zum Zweiten würde ich, um eine Wissenslücke bei mir zu schließen, gern wissen, was die Beteiligung des Bundesrates für den Ratifikationsprozess bedeutet. Heißt das, dass der Bundesrat mit einem Nein von deutscher Seite den endgültigen Abschluss des Abkommens blockieren kann, oder heißt das nur, dass sich der Bundesrat damit befassen muss, und damit der Gesetzeslage Genüge getan ist?

SRS'in Demmer: Um die Antwort auf Ihre zweite Frage vorwegzunehmen: Der Bundesrat wird am Ratifikationsverfahren mitwirken. Ob es sich dabei dann um ein Einspruchs- oder ein Zustimmungsgesetz handelt, bedarf noch der abschließenden Prüfung des endgültigen deutschen Vertragstextes durch die Verfassungsressorts.

Für eine Darstellung der genauen Abläufe möchte ich das BMI bitten.

Baron: Zu Ihrer ersten Frage kann ich gern Stellung nehmen. Wie schon dargestellt, ist es natürlich sehr wichtig, dass gestern die Einigung zustande gekommen und damit eine wichtige Hürde beseitigt ist. Mit Belgien wurden drei Erklärungen vereinbart, die auch an die Mitgliedsstaaten übermittelt wurden. Hier in Deutschland wurden sie auch dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt. Derzeit läuft das schriftliche Verfahren, um die Abstimmung im Handelsministerrat formell abzuschließen. Die Übermittlung der Erklärungen an die Mitgliedsstaaten ist bereits erfolgt.

Zusatzfrage : Heißt das, dass die Bundesregierung formal erklären muss, dass diese drei Protokolle nach ihrer Auffassung beigefügt werden können? Muss das alles noch heute passieren, oder gibt es keinen Zeitdruck? Denn die EU-Ebene hat ja klar gemacht, dass sie so schnell wie möglich - eigentlich jetzt - die Unterzeichnung unter Dach und Fach bringen will.

Baron: Ich kann das gern noch ein bisschen differenzierter erläutern. Die Frist für das schriftliche Verfahren, das derzeit noch läuft, läuft noch. Heute ist das schriftliche Verfahren durchzuführen und abzuschließen. Das betrifft die formellen Beschlussanträge zum CETA-Abkommen, die schon seit Juli vorliegen.

Die Erklärungen mit Belgien wurden den Mitgliedsstaaten übermittelt. Darüber ist - das ergibt sich aus der Natur der Erklärung - keine formelle Beschlussfassung erforderlich. Das kann ich kurz darlegen:

Zum einen gibt es eine gemeinsame Erklärung von Kommission und Rat zum Investitionsgerichtshof. Darin sind Punkte aufgenommen, die auch schon in die EU-Kanada-Erklärung aufgenommen wurden. Die EU-Kanada-Erklärung ist sozusagen ein Bestandteil der Ratsbeschlüsse.

Daneben gibt es eine einseitige Erklärung mit Belgien, die belgische Besonderheiten betrifft. Das ist rein eine Sache von Belgien, eine innerbelgische Angelegenheit.

Dann gibt es noch eine Erklärung des Juristischen Dienstes zur Rechtsnatur der gemeinsamen Erklärung mit Kanada. Auch das ist eine klarstellende Erläuterung, die noch einmal übermittelt wurde.

Zusatzfrage : Heißt das: Zu dem, was gestern von den Belgiern vereinbart wurde, müssen Sie nicht formell Ja sagen?

Baron: Grob gesagt: Nein. Denn die Teile sind mit den deutsch-kanadischen Erklärungen schon abgegolten. Natürlich ist die erste Erklärung eine gemeinsame Erklärung von Kommission und Rat, die dann noch Gegenstand der Beschlussunterlagen wird.

Frage: Frau Demmer, ein Termin ist nicht aufgetaucht, weil Sie am Mittwoch begonnen haben, nämlich der Festakt zum 500-jährigen Reformationsjubiläum am Montag. Nimmt die Kanzlerin daran nicht teil, oder nimmt sie doch teil?

Vielleicht tatsächlich die Rundfrage: Wer alles aus dem Kabinett wird denn teilnehmen?

SRS'in Demmer: Wenn sie teilnehmen würde, hätte ich es jetzt vorgetragen. Aber natürlich ist der Kanzlerin das gesamte Jubiläumsjahr sehr wichtig. Ich kann vielleicht schon darauf hinweisen, dass es am Samstag einen Podcast zu diesem Thema geben wird.

Zusatzfrage: Heißt das, dass sie an diesem Tag andere Termine hat und nicht teilnehmen wird?

SRS'in Demmer: Nein.

Vorsitzender Feldhoff: Gibt es nach Kenntnis der Sprecher andere Mitglieder der Bundesregierung, die daran teilnehmen? - Ich sehe keinen, der aufzeigt.

Frage: Ich habe gleich mehrere Fragen; vielleicht zur einfachsten vorab: Deutschland und China werden sich in der kommenden Woche in Berlin treffen, nicht zuletzt, um über eine gewisse Form von Abrüstung zu verhandeln. Es geht wohl um Wirtschaftsspionage. Es gibt ein Konsultationsverfahren. Ich wollte wissen, ob jemand etwas darüber weiß und sagen kann, wann genau dieser Termin sein wird, wer daran teilnehmen wird und inwieweit die Öffentlichkeit darüber informiert wird.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik China hatten anlässlich der vierten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen am 13. Juni 2016 eine engere Zusammenarbeit auch im Cyberbereich vereinbart. Ich weiß nicht, ob das das ist, worauf Sie anspielen. Dabei waren sich alle Seiten einig, dass sie "die Verletzungen von geistigem Eigentum, Handels- und Geschäftsgeheimnissen unter Verwendung des Cyberraums zur Erlangung von Wettbewerbsvorteil für ihre Unternehmen oder kommerzielle Sektoren weder betreiben noch wissentlich unterstützen". In der gleichen Erklärung war die Einrichtung eines bilateralen Konsultationsmechanismus vereinbart worden. Beim bevorstehenden Besuch von Herrn Meng Jianzhu dürfte in der nächsten Woche neben anderen Themen auch die Zusammenarbeit im Cyberbereich angesprochen werden.

Zusatzfrage: Wann genau wird der Besuch sein?

SRS'in Demmer: Nächste Woche.

Vorsitzender Feldhoff: Vielleicht kann man das noch herausfinden und nachreichen.

SRS'in Demmer: Ja, genau.

Zusatzfrage: Ich habe noch zwei andere Geschichten. Ich wollte mich erkundigen. Auch das deutsche Umweltministerium hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Atomkraftwerke Belgiens und Frankreich Cattenom, Fessenheim und Doel offenbar als so bedenklich gelten, dass man die entsprechenden Regierungen aufgefordert hat, diese Atomkraftwerke stillzulegen. Jetzt geht es um die Frage eines Transports von Brennelementen. Da gibt es Demonstrationen. Da gibt es Kritiker, die sagen, auch der Transport dieser Brennelemente in diese Atomkraftwerke müsste unterbunden werden. Dem ist das Umweltministerium bisher nicht nachgekommen. Wir wollten fragen, warum.

Haufe: Da müssten Sie mir jetzt sagen, welche Transporte von wo nach wohin Sie meinen. Sie haben vorhin gesagt, es gehe darum, auf die Problematik der Atomkraftwerke an der deutsch-französischen, der deutsch-schweizerischen und der deutsch-belgischen Grenze aufmerksam zu machen. Es geht dabei um Atomkraftwerke, die besonders alt sind, die sehr anfällig sind. Wir unterhalten ja mit Frankreich und mit der Schweiz eigene Atomkommissionen, um genau diese Problematiken dort zu erörtern.

Mit Belgien werden wir so etwas ab dem kommenden Jahr haben. Die Ministerin hat ja gestern angekündigt, dass die Verhandlungen mit Belgien jetzt beendet sind und ein entsprechendes deutsch-belgisches Abkommen unterzeichnet werden kann, damit auch eine deutsch-belgische Kommission zur AKW-Sicherheit etabliert wird. Das ist der aktuelle Stand, den ich an dieser Stelle erst einmal nennen kann.

Was Transporte angeht, kann ich mich jetzt nicht äußern, weil ich die Details zu den Transporten, die Sie ansprechen, nicht kenne.

Zusatz: Vielleicht kann ich Ihnen da ein bisschen weiterhelfen. Es gibt da eine Antwort des Umweltministeriums vom 5. September 2016. Darin heißt es "keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind." Der Export von Brennelementen aus dem niedersächsischen Lingen nach Doel, Fessenheim und Cattenom könne daher leider nicht unterbunden werden.

Haufe: Ja, das ist eine Antwort, die wir so gegeben haben, und das entspricht auch den Tatsachen und der rechtlichen Situation. Das ist ein Atomkraftwerk, das funktioniert und dessen Betrieb die Behörden in Belgien so genehmigt haben. Das ist Ländersache. Es ist eine belgische Angelegenheit, das Atomkraftwerk zu betreiben, seine Sicherheit zu beurteilen und den Weiterbetrieb zu genehmigen. Dementsprechend gibt es natürlich auch Transporte vom Atomkraftwerk und zu ihm hin.

Zusatzfrage: Ja, aber sehen Sie auch einen gewissen Widerspruch darin - zumindest für einen normalen Menschen -, einerseits zu sagen "Diese Atomkraftwerke dürften gar nicht mehr betrieben werden" und andererseits von deutscher Seite Brennelemente dorthin zu liefern? Das ist ja ein gewisser Widerspruch.

Haufe: Das mag durchaus auf den ersten Blick widersprüchlich sein, weil die Rechtslage etwas kompliziert ist. Jedes Land legt selbst fest, wie es mit seinen Atomkraftwerken umgeht. Das ist ein europäischer Beschluss. Das ist die europäische Rechtslage. Wir können - wie es auch andere Länder tun - unsere Bedenken hinsichtlich des Weiterbetriebs dieser Atomkraftanlagen ausdrücken, die ja auch schon häufig genannt wurden. Das betrifft Fessenheim, das betrifft Tihange. Das tut nicht nur Deutschland, das tun auch andere Anrainerländer. Aber die Entscheidung über den Betrieb trifft das Land selbst. Wir können dort kein Atomkraftwerk abschalten lassen; das liegt nicht in unseren Händen und entspricht auch nicht der geltenden Rechtslage.

Sehr wohl bringen wir aber unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck. Die Ministerin hat gestern noch einmal auch gegenüber Medien klargemacht, dass sie der belgischen Regierung in jeder Form und jeder Möglichkeit, die sie hat, deutlich gemacht hat, dass die Bevölkerung an der deutsch-belgischen Grenze sehr besorgt über den Weiterbetrieb von Tihange ist.

Zusatzfrage: Aber Sie wäre doch noch besorgter, wenn deutsche Brennelemente dann auch noch zusätzlich dorthin geliefert werden, oder sehe ich das jetzt falsch?

Haufe: Der Betrieb des Atomkraftwerks ist genehmigt, und dementsprechend wird es auch mit Brennelementen versorgt.

Zusatzfrage: Ich habe noch ein letztes Thema: Gestern Abend wurde über die steigenden Nitratwerte im Trinkwasser berichtet. Die Frage würde an das Landwirtschaftsministerium gehen. Wenn ich es richtig gesehen habe, hat Minister Schmidt eine Antwort auf die Frage verweigert, wie er konkret diesem nachweislich krebserregenden Stoff, dessen Anteil in unserem Trinkwasser in bestimmten Gegenden insbesondere Niedersachsens weiterhin zunimmt, entgegenwirken will. Es ist nicht so ganz klar, warum darauf keine Antwort gegeben wurde. Ich denke, es ist ein berechtigtes Anliegen der Bürger, zu fordern, dass unser Trinkwasser weitgehend nitratfrei bleiben sollte.

Reymann: Vielen Dank für Ihre Frage. Ich muss gestehen, dass ich den von Ihnen genannte Bericht sowie eine abgegebene oder doch nicht abgegebene Stellungnahme des Ministers jetzt nicht kenne und damit auch nicht kommentieren kann.

Ich will Ihnen aber gerne sagen, dass die Bundesregierung natürlich Schritte unternimmt, um der von Ihnen angesprochene Problematik zu begegnen. Derzeit befindet sich die Novelle des Düngegesetzes und der Düngeverordnung im Gesetzgebungsprozess. Mit dem Düngegesetz und der dazu gehörigen Düngeverordnung ist uns ein fairer Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Landwirtschaft und den aber auch genauso berechtigten Interessen des Umweltschutzes, nämlich einer möglichst geringer Schadstoffbelastung, gelungen. Dieses Gesetz befindet sich im Moment in der Endphase, sodass wir hoffen, dass das Gesetz hoffentlich noch bis Ende des Jahres beraten werden kann. Die Düngeverordnung folgt dann im Anschluss. Die befindet sich im Moment in einer Umweltprüfung, und dazu können im Moment Stellungnahmen von Verbänden abgegeben werden. Das läuft meines Erachtens noch bis Ende November. Sollten dort noch Änderungen notwendig sein, können die auch noch eingearbeitet werden.

Schäfer: Ich bin in der Tat zu spät gekommen - ich entschuldige mich dafür - und habe dies deshalb auch erst verspätet angemeldet: Auch in Zeiten ständigen Krisenmanagements und täglicher Konflikte in der Diplomatie ist es wichtig, Regionen nicht aus dem Blick zu verlieren, die seltener bei uns in den Nachrichten sind. Deshalb wird Herr Steinmeier Samstagnacht bis Mittwochmorgen, ganz früh, nach Vietnam reisen, zunächst in die Hauptstadt Hanoi und dann in den Süden, nach Ho-Chi-Minh-Stadt. Er wird dort politische Gespräche mit Partnern aus der vietnamesischen Regierung führen und mit Vertretern aus Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenkommen. Er wird begleitet von einer Wirtschafts- und Kulturdelegation. Unter anderem wird er im Zuge seiner Reise in Ho-Chi-Minh-Stadt das dortige Deutsche Haus einweihen.

Die eindrucksvolle wirtschaftliche Entwicklung Vietnams in den letzten Jahren hat das Land zu einer der großen Erfolgsgeschichten in Asien gemacht. Vietnam ist ein wichtiger Partner für Deutschland, und das bei Weitem nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch politisch und kulturell. Die Reise des deutschen Außenministers ist ein Ausdruck der engen Freundschaft und der sehr guten Zusammenarbeit, die Deutschland mit Vietnam verbindet und die wir weiter fördern und gestalten wollen.

Danke, Herr Vorsitzender, auch für die Gelegenheit für die Bundesregierung, nur drei Sätze zu den gestrigen Ereignissen in Syrien zu sagen: Wir sind erschüttert über die Angriffe auf eine Schule im Norden Syriens und über den Tod von so vielen Kindern und ihrer Lehrer.

Das ist ein weiteres furchtbares Beispiel für die enthemmte Gewalt in Syrien, die vor nichts und niemandem mehr Halt macht. Diese Gewalt muss ein Ende haben, und sie endet dann am ehesten, wenn es zu einer landesweiten Waffenpause kommen würde, wir dahin zurückkehren könnten, damit endlich humanitäre Hilfe zu den Menschen kommt, die sie so nötig brauchen, und die ständigen Angriffe aus der Luft oder auf dem Boden ein Ende haben.

Den Aufruf des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nach einer umfassenden Untersuchung unterstützen wir nachdrücklich. Viele - auch wir - setzen sich auf allen Ebenen dafür ein, das Leid in Syrien zu lindern. Gefordert sind aber alle - wirklich alle -, die in der internationalen Gemeinschaft Verantwortung tragen, die Einfluss haben und einen Beitrag dazu leisten können. - Vielen Dank.

Frage: Herr Schäfer, hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse, wer die Schule bombardiert hat? Es wird ja schon heftig spekuliert, dass es russische Flugzeuge gewesen seien. Wie sieht die Bundesregierung da momentan die Faktenlage?

Schäfer: Über die auch überwiegend in den Medien bekannten Augenzeugenberichte - etwa über die Beobachtungsstelle für Menschenrechte in London und auch einige andere - hinaus kann ich Ihnen von keinen eigenen Erkenntnissen der Bundesregierung berichten. Deshalb unterstützen wir auch die Forderung nach einer Aufklärung, so wie es sie etwa von den Vereinten Nationen gegeben hat.

Frage: Herr Schäfer, der letzte Besuch eines Außenministers in Vietnam ist, glaube ich, ungefähr sechs Jahre her - 2010. Da hat das Thema Menschenrechte eine große Rolle gespielt; es hat da Repressalien gegen Blogger, gegen Online-Journalisten gegeben, und das ist recht deutlich angesprochen worden. Es gibt einen Rechtsstaatsdialog zwischen Vietnam und Deutschland. Hat sich dort Ihrer Einschätzung nach in den letzten sechs Jahren etwas zum Positiven verändert? Wird es ähnlich klare Aussagen von Herrn Steinmeier geben, wie wir sie von Barack Obama im Sommer gehört haben?

Zweitens. Wird der Inselstreit zwischen China und anderen Staaten der Region auf dieser Reise eine Rolle spielen? Vietnam weist ja die Ansprüche aus Peking zurück. Kann Vietnam mit deutscher Unterstützung rechnen?

Schäfer: Vietnam ist in der Region - das hatte ich eben schon ausgeführt - ein wichtiger Partner, mit dem wir auch einen strategischen Dialog führen wollen. Das bedeutet in diesem Kontext ganz konkret, dass kein Thema ausgespart bleibt und dass wir uns auch mit Vietnam über die Lage in der Region und andere vielleicht weltpolitische Konflikte austauschen wollen. Das schließt nichts aus; deshalb - ohne dass ich den Gesprächen vorgreifen kann - kann natürlich auch die angespannte Lage im südchinesischen Meer ein Thema sein. Da gibt es ja viele Dinge, auch jüngere Entwicklungen - unter anderem Entscheidungen des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg -, die Einfluss auf die Lage haben. Sie wissen, dass die Bundesregierung, was diese Anspannungen im südchinesischen Meer angeht, in einiger Sorge ist und wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern sehr darauf drängen, dass die Konflikte, die es da gibt, in einer Weise ausgetragen werden, die den Handelsverkehr nicht beeinträchtigt und die Spannungen nicht noch zusätzlich anheizt.

Bezüglich der Menschenrechtslage gilt, was für jede Reise des Außenministers in Staaten, in denen das Verständnis und der Umgang mit Menschenrechten nicht so sind wie bei uns, also im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder innerhalb der Europäischen Union, gilt: Auch da kann ich den Gesprächen nicht vorgreifen, aber es gibt überhaupt keine Tabus und auch überhaupt keine Gründe, bestimmte Dinge nicht anzusprechen. Unser Verhältnis zu Vietnam ist gut, und es erlaubt, auch Themen anzusprechen, bei denen es hier und da vielleicht auch keine vollständige Übereinstimmung gibt. Ich glaube, dass man sagen kann, dass Vietnam in den letzten sechs Jahren eine ganz überwiegend positive Entwicklung genommen hat, quer über alle Themenbereiche, die uns interessieren. Die sehr positive wirtschaftliche Entwicklung hat ganz deutlich zur Verringerung von Armut und Not beigetragen und damit auch die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Beteiligung erhöht. Das begrüßen wir. Das schließt aber nicht aus, dass es auch Themenbereiche gibt, über die wir sprechen könnten - wie gesagt, dem kann ich nicht vorgreifen -, in denen wir durchaus noch Meinungsverschiedenheiten haben, und die werden dann natürlich auch angesprochen.

SRS'in Demmer: Frau von Haaren, ich kann jetzt eine Antwort nachreichen: Das Gespräch mit Herrn Meng Jianzhu wird am 3. November stattfinden.

Frage: Frau Baron, es gab gestern Berichte, wonach die Bundesregierung beziehungsweise das Wirtschaftsministerium jetzt auch den geplanten Verkauf der Lampensparte von Osram an einen chinesischen Investor vertieft prüfe. Erstens: Können Sie das bestätigen? Zweitens: Was genau ist eine vertiefte Prüfung?

Baron: Vielen Dank für die Frage. - Ich möchte vorweg vielleicht nur kurz klarstellen, dass LEDVANCE - das Unternehmen, das Sie ansprechen - ein eigenständiges Unternehmen ist. Das nur noch einmal vorab, weil es dazu unterschiedliche Berichte gab. Es gibt ja Fälle zu Osram, deshalb hier nun die Klarstellung: LEDVANCE ist ein eigenständiges Unternehmen.

Zu diesem Fall, LEDVANCE, prüft die Bundesregierung derzeit einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erwerb dieser LEDVANCE GmbH München durch einen Investor. Diese Prüfung läuft gerade, und sie erfolgt im üblichen Verfahren nach Außenwirtschaftsrecht.

Zusatzfrage: Das heißt, eine "vertiefte" Prüfung, von der ja die Rede war, gibt es jetzt nicht?

Baron: Das kann ich in dieser Form nicht sagen. Es gibt einen Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung, den das Unternehmen gestellt hat, und den prüfen wir. Dabei gilt eben das normale Verfahren nach Außenwirtschaftsrecht. Das sieht vor, dass man zunächst einen Monat Zeit für eine Prüfung hat, und das ist verlängerbar um weitere zwei Monate, wenn noch weitere Informationen notwendig und erforderlich sind. Diese Prüfungen laufen eben. Näher kann ich das zu diesem Zeitpunkt nicht einordnen.

Frage: Ist bei diesem Unternehmen nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums ein besonders technologiehaltiges Geschäft betroffen? Ich frage deshalb, weil es nach meiner Kenntnis um ein traditionelles Glühlampengeschäft geht, in dem ich jetzt erst einmal keine große innovative und in die Zukunft reichende Bedeutung erkenne - die ja möglicherweise für das Wirtschaftsministerium wichtig wäre, um da etwas zu entscheiden.

Baron: Auch das kann ich derzeit nicht genau sagen. Sie wissen ja, dass es verschiedene Prüfverfahren gibt. Die sektorübergreifende Prüfung ermöglicht eben die Prüfung in allen Sektoren. Deshalb prüfen wir auch diese Fragestellung genau; denn Prüfungsmaßstab nach Außenwirtschaftsrecht ist bei diesen Übernahmen eben, ob eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist. Dieser Prüfungsmaßstab gilt, so wie in allen anderen Fällen auch. Das ist ja gerade auch Gegenstand von sektorübergreifenden Prüfungen.

Frage : Noch einmal zum Verständnis: Frau Baron, sind das dann Hinweise, die das Ministerium aus sich heraus hat, oder sind das Hinweise, die von außen gekommen sind, so wie es möglicherweise bei Aixtron der Fall ist? In der letzten Regierungspressekonferenz habe ich ja gelernt, dass auch Hinweise von Geheimdiensten in diese Prüfungen einfließen. Was ist da also der Stand? Wenn ich das richtig verstanden habe, zielen diese Investitionsprüfungen des Ministeriums ja doch immer auf Sicherheitsbedenken ab.

Baron: Es gibt in der Tat verschiedene Fälle, und jeder dieser Fälle ist auch ein bisschen anders gelagert; deshalb lassen sich keine zwei Fälle eins zu eins miteinander vergleichen. In diesem Fall ist es eben so, dass der Investor einen Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt hat, und wir prüfen diesen Antrag jetzt nach den Maßstäben des Außenwirtschaftsrechts. Prüfmaßstab ist, ob Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen. Nähere Details kann ich in einem laufenden Verfahren jetzt aber nicht nennen.

Frage: Wegen dieses jüngsten Falles oder auch wegen des Falles Aixtron inzwischen jemand von chinesischer Seite, vonseiten der chinesischen Regierung bei Ihnen vorstellig geworden ist, sich gemeldet hat, Informationen erbeten hat oder angekündigt hat, dass man bei dem Besuch von Herrn Gabriel in China jetzt darüber sprechen will?

Baron: Nein, das ist mir nicht bekannt.

Frage: Haben Sie im Ministerium eine Aufstellung darüber, wie viele solcher Übernahmen in der Vergangenheit abgelehnt worden sind? Ich habe gesucht, aber keine gefunden. Ich weiß nicht, ob Sie so etwas vielleicht liefern oder nachliefern können.

Baron: Dazu werden keine Statistiken geführt. Ich kann allgemein sagen: Das Instrument der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein gängiges Instrument. Es ist jedem Unternehmen oder jedem Investor freigestellt, dieses Instrument zur eigenen rechtlichen Absicherung zu nutzen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Häufigkeit des Einsatzes dieses Instruments ist davon abhängig, wie viele Übernahmen es gibt - das ist ja auch zu jeder Zeit verschieden. Allgemein kann ich jedenfalls sagen: Es ist ein gängiges Instrument, das häufig zur Anwendung kommt; aber Statistiken darüber, wie viele Fälle es durchschnittlich pro Jahr gibt, führen wir nicht.

Frage: Eine Frage an das Gesundheitsministerium. Mich würde interessieren, was genau mit den Plänen zur Einschränkung des Versandhandels für verschreibungspflichtige Medikamente erreicht werden soll. Man könnte sich doch auch vorstellen, dass Versandhandel die Versorgungssicherheit stärkt, vor allen Dingen in Regionen, die nicht so reich mit Apotheken bestückt sind.

Vielleicht eine Frage anschließend an das Justizministerium: Ist die Beschränkung eines Geschäftsfeldes auf dem Gesetzesweg zulässig?

Maschke: Vielen Dank für Ihre Frage. - Dazu kann ich Folgendes sagen: Ich kann die heutige Berichterstattung bestätigen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat schon letzte Woche darauf hingewiesen, dass er fest entschlossen ist, das Notwendige und das Mögliche zu tun, damit eine flächendeckende Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau durch ortsnahe Apotheken weiterhin gesichert bleibt. Der Versandhandel kann die wohnortnahe Versorgung und Beratung nicht ersetzen.

Nach genauer Prüfung wurde die Entscheidung getroffen, eine entsprechende Regelung über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten im Gesundheitsministerium zu erarbeiten. Für eine solche Regelung wird Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe jetzt bei den Fraktionen werben.

Wichtig ist - und das soll damit auch erreicht werden - die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung, um die Beratung vor Ort auch wirklich sicherzustellen. In Notfällen muss es manchmal schnell gehen, und dann kommt es darauf an, dass es ein flächendeckendes Netz wohnortnaher Apotheken gibt.

Zu der genauen Ausgestaltung und zum Zeitplan kann ich Ihnen noch nichts sagen. Das ist alles Teil der Ausarbeitung.

Zusatzfrage: Damit ich es auch richtig verstehe: Sie wollen den Versandhandel in der Hoffnung beschränken, dass dadurch mehr Apotheken auch auf dem Lande gegründet werden, um so die Versorgung wohnortnah zu stärken?

Eine Anschlussfrage, die sich vielleicht auch daraus ergibt: Wäre der Versandhandel nicht eine Möglichkeit, durch Konkurrenz das Geschäft zu beleben und dadurch eine günstigere Medikamentenversorgung auch im Sinne zum Beispiel der gesetzlich Versicherten sicherzustellen?

Maschke: Wichtig ist - das hatte der Minister ja schon gesagt -, dass wirklich eine flächendeckende Arzneimittelversorgung gesichert ist, und zwar durch ortsnahe Apotheken vor Ort, wo dann auch die Beratung stattfinden kann. Deshalb wird nach genauer Prüfung eine entsprechende Regelung erarbeitet.

Zusatzfrage: Ich verstehe es immer noch nicht. (akustisch unverständlich) dass mehr Apotheken gegründet werden.

Maschke: Es geht darum, vor Ort die Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen und auch dann, wenn es schnell gehen muss, die Beratung sicherzustellen.

Steffen: Ich denke, wir sollten abwarten, was das BMG vorlegt.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Demmer und Herrn Schäfer zum Thema Normandie-Format. Gestern hat Herr Poroschenko der "ZEIT" ein Interview gegeben, in dem er unter anderem dafür plädiert hat, dass sich die EU und die USA den Ukraine-Verhandlungen im Normandie-Format anschließen könnten. Ich möchte wissen, was man in Berlin über so einen Vorschlag denkt.

Schäfer: Uns geht es um die Inhalte und nicht um die Formate. Der Außenminister hat des Öfteren schon gesagt: Wenn irgendjemand erfolgversprechendere Formate zur Beilegung der Krise zwischen Russland und der Ukraine hat und das auch belegen kann, sei er damit herzlich willkommen. Deshalb ist das, was Sie jetzt sagen, dass es immer wieder Vorschläge und Ideen gibt, nicht neu.

Im Übrigen ist die Hohe Beauftragte, Frau Mogherini, durch die deutsch-französische Beteiligung in das Normandie-Format immer auf das Engste eingebunden. Das Gleiche gilt für die amerikanische Außenpolitik. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es, solange wir die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, dass es im Normandie-Format möglich ist, konkrete Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen hinzubekommen, gar keinen Grund, an den Formaten jetzt und hier etwas zu verändern.

Vorsitzender Feldhoff: Wollen Sie noch etwas ergänzen, Frau Demmer?

SRS'in Demmer: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Nordirak an das Auswärtige Amt, Verteidigungsministerium oder Wirtschaftsministerium. Der Ministerpräsident der irakischen Kurden, Herr Barzani, hat heute in der "Bild"-Zeitung gesagt, sie bräuchten mehr Munition und MILAN-Raketen. Hat er das nur der "Bild"-Zeitung gesagt oder liegt eine Anfrage an die Bundesregierung vor?

Nannt: Vielleicht fange ich an. Ich habe das heutige Interview auch zur Kenntnis genommen. Ich glaube, wir haben schon in der letzten Woche dieses Thema in der Bundespressekonferenz behandelt. Uns sind solche Forderungen nicht bekannt.

Um das noch einmal einzuordnen: Die Ministerin war im letzten Monat zu Gesprächen vor Ort, und zwar in Bagdad und in Erbil. Ich selbst habe sie begleitet und war auch bei allen Gesprächen dabei. In allen Gesprächen wurde eine hohe Zufriedenheit über die Unterstützung, die durch Deutschland geleistet wurde, geäußert. Zusätzliche Waffenlieferungen in Bezug auf Mossul waren überhaupt kein Thema. Es ging vor allen Dingen um den Blick voraus, also was passiert zukünftig im Nordirak.

Um das noch einmal einzuordnen: Wir haben im Bereich der Waffen gerade erst im letzten Monat zusätzliche MILAN-Raketen geliefert - insgesamt 220 zusätzliche Raketen -, sodass wir insgesamt 1200 geliefert haben. Das läuft weiterhin. Wir gewähren die Unterstützung, die gebraucht wird, und sind auch im ständigen Dialog mit den Vertretern vor Ort. Insofern - das kann ich noch einmal sagen - sind mir solche Forderungen bislang nicht bekannt. Es sind auch keine offiziellen Forderungen an uns herangetragen worden.

Freitag, 28. Oktober 2016

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. Oktober 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/10/2016-10-28-regpk.html;jsessionid=1566F3383465F211486A51613F0641F9.s7t1
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang