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PRESSEKONFERENZ/1220: Regierungspressekonferenz vom 18. Mai 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 18. Mai 2016
Regierungspressekonferenz vom 18. Mai 2016

Themen: Glückwunschschreiben an den neuen Bundeskanzler Österreichs, Kabinettssitzung (Maßnahmenpaket zur Elektromobilität, Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes, Ausblick auf den humanitären Weltgipfel in Istanbul, Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der Syrien-Konferenz in London), Ausstellung von Holocaustkarikaturen in Teheran, Richtlinie zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit in der Europäischen Union, Asyl- und Flüchtlingspolitik, anstehende Entscheidung über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat, Milchpreis, Diskussion um Schuldenerleichterungen für Griechenland, Informationsaustausch über terroristische Gefahren zwischen Deutschland und den USA, Abgasaffäre/Manipulationsverdacht bei Opel, Amtsenthebungsverfahren gegen die Präsidentin Brasiliens, geplante Übernahme eines deutschen Robotikherstellers durch einen chinesischen Konzern, Dokumentation von Hilfsorganisationen über Folterfälle in der Ostukraine, Entscheidung des Hamburger Landgerichts im Fall Böhmermann, Situation in Venezuela, Militärtransporter A400M, EU-Report zur Erhöhung der Terrorgefahr im Fall der Visafreiheit für Türken, Anzahl von deutschen Staatsangehörigen in türkischem Gewahrsam, Diskussionspapier der Europäischen Kommission zur Atomkraft, aufsichtsrechtliche Verfahren gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Dimroth (BMI), Weißgerber (BMF), Mänz (BMZ), Dubel (BMWi), Haufe (BMUB), Kempe (BMFSFJ), Urban (BMEL), Susteck (BMVI), Flosdorff (BMVg), Angeli (BMG)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren. Als Allererstes widmen wir uns einem Glückwunschschreiben, das die Bundeskanzlerin an den neuen österreichischen Bundeskanzler Christian Kern gerichtet hat. Sie erinnert darin an die enge und vertrauensvolle Partnerschaft auf bilateraler und auf internationaler Eben, die Deutschland und Österreich verbindet, mehr aber noch an die besondere Nähe, Vertrautheit und Freundschaft, die auf der Geografie, der gemeinsamen Geschichte und der gemeinsamen Sprache fußt. Die Bundeskanzlerin drückt ihren Wunsch aus, diese besondere Nähe und Freundschaft in der Zusammenarbeit mit dem neuen Bundeskanzler fortzuführen und weiter zu vertiefen. Sie lädt ihn zu einem baldigen vertieften Meinungsaustausch in Berlin ein.

Die Themen des Kabinetts: Sie wissen, dass es vor einiger Zeit eine politische Einigung in der Koalition zur Elektromobilität gegeben hat. Der folgend hat das Bundeskabinett heute ein ganzes Maßnahmenpaket zur Elektromobilität beschlossen. Dieses Maßnahmenpaket umfasst, wie Sie wissen, Steuervergünstigungen, zeitlich befristete Kaufanreize, zusätzliche Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und einen größeren Anteil von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark der Bundesregierung.

Erstens hat das Bundeskabinett heute zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität einen Gesetzentwurf beschlossen. Im Einzelnen wird die Einkommenssteuer zugunsten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geändert. Steuerfrei bleiben für Arbeitnehmer der Strom und die Nutzung der Ladestation, wenn sie ihr privates Elektrofahrzeug im Betrieb aufladen. Gleichzeitig setzt das Gesetz steuerliche Anreize, die ihrerseits die Arbeitgeber motivieren sollen, Ladeinfrastrukturen aufzubauen. Hierfür hat die Bundesregierung eine Initiative des Bundesrates aufgegriffen. Zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden alle reinen Elektrofahrzeuge mit einer erstmaligen Zulassung seit dem 1. Januar 2016 bis Ende 2020.

Zweiter wesentlicher Block dieses Maßnahmenpakets: Das Bundeskabinett hat einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung des Umweltbonus - oft und gern auch Kaufprämie genannt - zur Kenntnis genommen. Die Kaufprämie gibt es in Höhe von 4000 Euro für reine Elektrofahrzeuge und in Höhe von 3000 Euro für Plug-in-Hybride. Sie wird jeweils zur Hälfte vom Bund und von der Industrie finanziert. Dieses Programm läuft längstens bis 2019.

Dritter wesentlicher Punkt: Das Kabinett hat den Bericht des Bundesverkehrsministers zur Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur zur Kenntnis genommen. Darin ist vorgesehen, ein Förderprogramm zum Ausbau einer Ladeinfrastruktur mit einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro und einer Laufzeit von 2017 bis 2020 aufzulegen.

Der nächste Punkt im Kabinett, vorgetragen von der Bundesfamilienministerin, ist eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Wie Sie sicherlich wissen, hat der Bund den Bundesländern für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in einem Investitionsprogramm Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten - so das geltende Gesetz - bis Ende Juni dieses Jahres von den Bundesländern für bestimmte, konkrete Projekte bewilligt werden. Die jetzt vorgelegte Formulierungshilfe sieht vor, diese Frist um ein Jahr zu verlängern, also bis zum 30. Juni 2017. Gleichzeitig werden auch die Folgefristen für den Abruf der Mittel, das Monitoring, die Verwendungsprüfung usw. entsprechend verlängert.

Damit folgt die Bundesregierung einem Wunsch der Bundesländer. Diese hatten um die Fristverlängerung gebeten. Deren Begründung war, dass die aktuellen Entwicklungen, die Herausforderungen bei der Aufnahme und der Versorgung von Flüchtlingen, der Aufwand, der mit diesen Thema verbunden ist, zu erheblichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Investitionsvorhaben für den Kindertagesbetreuungsausbau geführt haben. Dem will man mit der Verlängerung der Frist um ein Jahr begegnen.

Zum Schluss hat sich das Kabinett im Rahmen des ständigen Kabinettsthemas "Flucht und Migration" mit dem Ausblick auf den Humanitären Weltgipfel in Istanbul am Montag und Dienstag der kommenden Woche sowie mit einem Zwischenstand der Umsetzung zur Syrien-Konferenz befasst, die Anfang Februar in London stattfand.

Wir hatten über den World Humanitarian Summit, der in Istanbul stattfinden wird, ja bereits gesprochen. Dort wird es im Wesentlichen um die Frage gehen, wie sich die Weltgemeinschaft besser auf die in den letzten Jahren stark gestiegene Zahl humanitärer Krisen einstellen, wie sie besser, schneller, nachhaltiger reagieren, wie man die kurzfristig angelegte Hilfe und die längerfristig angelegte Entwicklungszusammenarbeit besser miteinander koordinieren und wie der Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten sowie das humanitäre Völkerrecht gestärkt werden kann. Zu den Hauptzielen des Istanbuler Gipfels gehört es, einen Paradigmenwechsel hin zu einem vorausschauenden Einsatz verschiedener Instrumente der humanitären Hilfe und zu einer stärkeren Vernetzung, wie ich gerade gesagt habe, zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, zwischen Kurzfristigkeit und längerem Engagement, zu schaffen.

Zweites Ziel des Istanbuler Gipfels ist eine Neuausrichtung zur Finanzierung des humanitären Hilfsbedarfs, also die Gestaltung von Hilfsprogrammen auf eine verlässliche, nachhaltige Basis zu stellen. Es ist der Plan, den UN-Nothilfefonds auf insgesamt eine Milliarde US-Dollar zu verdoppeln und ein Pooling von finanziellen Mitteln vorzusehen. Außerdem soll über die stärkere Beteiligung arabischer Länder und Chinas als finanzielle Geber gesprochen werden.

Dritter Punkt ist die kollektive Selbstverpflichtung zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts, um der betroffenen Zivilbevölkerung auch den ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewähren.

Die Bundesregierung strebt auf diesem Gipfel an, mehrere grundlegende Selbstverpflichtungserklärungen zu zeichnen. Sie wird auch individuelle Selbstverpflichtungen abgeben. Zur Umsetzung der Verpflichtungen soll ein Überwachungsmechanismus eingerichtet werden. - So viel zu den Zielen der am Montag und Dienstag der kommenden Woche in Istanbul stattfindenden UN-Weltkonferenz.

Der zweite Punkt, den ich genannt hatte, war die Syrien-Konferenz Anfang Februar in London. Ich erinnere Sie kurz daran: Es war eine Konferenz unter dem Titel "Supporting Syria and the Region", die die Kogastgeber Deutschland, Großbritannien, Norwegen, Kuwait und die Vereinten Nationen hatte. Dieser Gipfel - das kann man wohl sagen - hat neue Maßstäbe der internationalen Unterstützung gesetzt. Er hat damals Hilfszusagen von über 12 Milliarden Euro erbracht. Dazu soll in Istanbul eine erste Zwischenbilanz gezogen werden.

Man kann sagen, dass einige Vereinbarungen und Ziele schon umgesetzt werden konnten. Das Welternährungsprogramm ist - das ist besonders wichtig - wieder besser aufgestellt und konnte Kürzungen bei Nahrungsmittelscheinen rückgängig machen. Deutschland stellt als größter bilateraler Geber bis 2019 2,3 Milliarden Euro bereit, wobei 70 Prozent dieses Beitrages für UN-Hilfspläne vorgesehen sind. Im Rahmen des EU-Türkei-Aktionsplans konnten von der EU-Kommission bis Ende April schon Mittelzusagen für konkrete Projekte in Höhe von etwa 190 Millionen Euro gegeben werden. Auch andere Ziele, die man sich gesetzt hat wie etwa der sogenannte "Jordan Compact" - strukturbildende Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Libanon und in der Türkei - befinden sich in der Umsetzung.

Der Abschlussbericht über den Istanbul-Gipfel wie auch die Überprüfung der Ergebnisse der Londoner Syrien-Konferenz sollen im Herbst dieses Jahres auf der UN-Generalversammlung in New York noch einmal Thema sein. - So viel aus dem Kabinett.

Schäfer: Es gab bereits Berichte über eine erneute Ausrichtung eines Holocaustkarikaturenwettbewerbes in Teheran. Seit einigen Tagen vernehmen wir Berichte darüber, dass die im Rahmen einer solchen Ausschreibung eingegangenen Karikaturen nunmehr in Teheran ausgestellt werden. Ich möchte Ihnen hier sagen, dass wir das mit großem Unverständnis zur Kenntnis genommen haben und diese Ausstellung gleichzeitig auf das Schärfste verurteilen.

Die Ermordung von sechs Millionen Männern, Frauen und Kindern während des Holocausts, für den wir Deutsche Schuld und Verantwortung tragen, darf nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden - ganz abgesehen davon, dass eine solche Ausstellung sicherlich nicht zur Deeskalation und zur Vertrauensbildung im Nahen und Mittleren Osten beiträgt, sondern Hass sät und die Gräben in der Region nur vertieft.

Ich möchte Ihnen dazu ergänzend sagen, dass Herr Steinmeier bei seinem vergangenen Besuch in Teheran - das war Anfang Februar - seinem iranischen Amtskollegen, aber auch anderen Gesprächspartnern gegenüber die klare Erwartung zum Ausdruck gebracht hat, dass es aus unserer, aus seiner Sicht weder eine solche Ausstellung noch eine solche Ausschreibung geben solle. Dass dies jetzt trotzdem der Fall ist, ist sehr bedauerlich. Wir sehen das, wie gesagt, mit großem Unverständnis.

Dimroth: Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit kurz auf ein Ereignis von gestern richten. Der Rat der Europäischen Union hat gestern die Richtlinie zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit in der Europäischen Union, die sogenannte NIS-Richtlinie, angenommen. Die zügige weitere Bearbeitung insbesondere im EP ist zu erwarten.

Die Richtlinie sieht eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in Bezug auf Mindestanforderungen sowie Meldepflichten vor. Insgesamt ist es ein Regelungsansatz, der dem deutschen IT-Sicherheitsgesetz stark vergleichbar ist. Das ist aus unserer Sicht ein entscheidender Schritt für mehr Cybersicherheit auch in Europa. Das BMI hat die Verhandlungen sehr intensiv begleitet und das deutsche IT-Sicherheitsgesetz als Vorbild in die Verhandlungen eingebracht. Bei den Verhandlungen war es für uns entscheidend, eine Harmonisierung von Mindestvorgaben für die Cybersicherheit auch in Europa voranzutreiben. Ein zentraler Punkt ist überdies die Berücksichtigung des bei uns in Deutschland bereits etablierten kooperativen Ansatzes im Bereich der kritischen Infrastrukturen. Wesentlich ist auch, dass die Mitgliedsstaaten über die Mindestvorgaben der Richtlinie hinausgehen können, wie wir es in Deutschland beispielsweise bei den Sicherheitsanforderungen für alle Internetanbieter bereits tun.

Insgesamt rechnen wir aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland mit allenfalls geringfügigem Anpassungsbedarf.

Frage: Herr Seibert, Sie haben von 2,3 Milliarden Euro aus der Londoner Konferenz gesprochen. Wie viel ist davon bislang geflossen?

Herr Weißgerber, das BMF hat eine Aufstellung zu den Kosten von Flüchtlingen bis 2020 erarbeitet. Die Bundesregierung sagt, dass die Versorgung der Flüchtlinge bis 2020 93 Milliarden Euro kosten wird. In der Berichterstattung hatte ich gelesen, dass unter anderem Ausgaben für die Bekämpfung von Fluchtursachen in Krisenregionen dazugehören. Ist das ein Fehler in der Berichterstattung? Denn das macht ja keinen Sinn.

StS Seibert: Ich kann Ihnen jetzt nicht aus dem Stegreif sagen, wie viele von den von Deutschland zugesagten Mitteln schon geflossen sind. Das müsste ich nachreichen.

Weißgerber: Um die Berichterstattung vom Wochenende erst einmal einzuordnen: Dem ging ein Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder voraus, bei dem es darum ging, eine faire Verteilung der flüchtlingsbezogenen Ausgaben zwischen dem Bund und den Ländern zu verabreden. Bei diesem Treffen stellte sich als Problem heraus, dass man nicht über eine gemeinsame Datengrundlage verfügt. Bund und Länder haben jeweils andere Positionen hineingerechnet. Man hat mit unterschiedlichen Annahmen zum Verlauf des Flüchtlingszustroms gerechnet. Insofern haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten den Auftrag gegeben, bis zur nächsten Besprechung, die für Ende Mai vorgesehen ist, ein gemeinsames Verständnis herzustellen.

Was Sie am Samstag im "Spiegel" lesen konnten, ist im Prinzip ein Teil dieses Prozesses, der zwischen Bund und Ländern gerade stattfindet, nämlich die gemeinsame Aufarbeitung der Frage: Womit rechnet das BMF für den Bund, und womit rechnen die Länder? - In diesem Rahmen werden solche Tableaus gegenseitig vorgelegt.

Zu den Zahlen möchte ich hier nichts sagen, weil die Gespräche noch laufen. Das ist "work in progress". Insofern müssen wir jetzt abwarten, worauf sich Kanzleramt und die Staatskanzleien der Länder verständigen.

Zusatzfrage: Es geht ja nicht um die Zahlen, sondern darum, was Sie mit einberechnen. Zur Versorgung von Flüchtlingen auch die Bekämpfung von Fluchtursachen hinzuzurechnen, würde bedeuten, dass man etwa die Kosten für den Kriegseinsatz gegen ISIS mit einberechnet oder die Hilfsgelder an die Türkei, an den Libanon usw. Das hat doch nichts mit der Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland zu tun. Warum berechnen Sie das in Ihrer Rechnung mit ein?

Weißgerber: Ich sehe es genau andersherum: Wenn es darum geht, das Thema Flüchtlinge und Asyl in einem großen Kontext zu sehen, dann muss man gerade auch das einberechnen, was Ausgaben zur Bekämpfung der Fluchtursachen sind. Dazu gehören eben auch die humanitären Maßnahmen vor Ort. Wie Sie wissen - es ist ja schon häufig festgestellt worden - kann ein Euro vor Ort viel mehr bewirken als ein Euro, der hier in Deutschland verausgabt wird. Es ist geradezu zwingend, dass wir das auch mit hineinrechnen. Auch das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in Deutschland zu schultern ist und die sich erst durch die Tatsache ergibt, dass wir dort Bürgerkrieg erleben.

Frage: Eine Frage nicht konkret zu diesem Punkt, aber zum Thema Flüchtlinge an Herrn Dimroth. Es gibt einen Bericht über ein angebliches Geheimpapier, wonach sich die Flüchtlingsströme jetzt verstärkt nach Bulgarien verlagern. Dazu die Frage: Was für Erkenntnisse haben Sie dazu? Trifft das zu? Können Sie uns Zahlen nennen, wie viele Flüchtlinge über Bulgarien von Griechenland oder der Türkei aus weitergereist sind?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Zunächst gilt ganz allgemein, dass Schleuser selbstverständlich in Anbetracht der Situation in der Ägäis, aufgrund der Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei und auch aufgrund der Situation auf der sogenannten Westbalkanroute versuchen, neue Geschäftsfelder zu generieren, um ihr menschenunwürdiges Geschäft weiter betreiben zu können.

Was Ihre konkrete Frage betrifft, kann ich Ihnen nicht bestätigen, dass es eine signifikante Steigerung der illegalen Migration über die Türkei nach Bulgarien gibt. Jedenfalls nach den uns vorliegenden Zahlen ist es genau umgekehrt: Während im ersten Quartal 2015 2000 solcher illegaler Einreisen auf dieser Route festzustellen waren, waren es im ersten Quartal 2016 1200. Es ist also sogar eine geringfügig kleinere Zahl, die uns bis jetzt zur Kenntnis gelangt ist. Als Plausibilitätsüberlegung, die diese These untermauert, kann man auf das Ankunftsgeschehen in Deutschland schauen. Auch dort beobachten wir seit geraumer Zeit keine signifikante Steigerung, ganz im Gegenteil: Das liegt jetzt eigentlich fortwährend auf einem weitestgehend gleichbleibendem Level im unteren dreistelligen Bereich.

Zusatzfrage: Wie beurteilt das Innenministerium die Fähigkeiten Bulgariens, seine Grenzen zu schützen? Wäre es vielleicht erforderlich, auch an dieser Grenze Frontex-Beamte einzusetzen?

Dimroth: Zunächst einmal gilt aufgrund dessen, was ich gerade ausgeführt habe, dass das von Ihnen geschilderte Phänomen offensichtlich jedenfalls nicht in der Größe existiert, sodass sich auch diese Frage zumindest nicht in dieser Brisanz stellt. Als Zweites gilt, dass wir über die Öffentlichkeit grundsätzlich nicht die Fähigkeiten anderer Staaten oder Mitgliedsstaaten mit Ihnen diskutieren. Wichtiger erscheint mir wirklich, dass wir jedenfalls keine Erkenntnisse dazu haben, dass dieses Phänomen in der genannten Größe oder Dringlichkeit überhaupt existiert.

Soweit ein entsprechender Bedarf gesehen würde, müsste man bei der zuständigen Agentur, nämlich der Frontex-Agentur, gemeinsam im europäischen Kontext darüber beraten und dann gegebenenfalls entscheiden, ob eine Unterstützung sinnvoll und angezeigt ist.

StS Seibert: Ich will noch etwas nachreichen. Ich werde auch jetzt noch nicht sagen können, wieviel abgeflossen ist. Das versuchen wir nachzureichen. Ich kann Ihnen aber, weil ich in meinen Unterlagen über die Syrien-Konferenz im Februar noch einmal nachgeschaut habe, noch einmal vor Augen führen, wozu sich Deutschland damals verpflichtet hat.

Wir haben insgesamt Zusagen bis 2018 in Höhe von 2,3 Milliarden Euro gemacht. Für 2016 ist insgesamt 1 Milliarde Euro für die humanitären Hilfsprogramme der Vereinten Nationen vorgesehen. Davon gehen 570 Millionen Euro an das Welternährungsprogramm, also für Bedarfe, die das Welternährungsprogramm für die Versorgung von Flüchtlingen in Syrien und den betroffenen Nachbarländern - Libanon, Jordanien, Türkei - hat. Sie haben vorhin in meinem Zwischenbericht gehört, dass beim Welternährungsprogramm tatsächlich eine deutliche Verbesserung eingetreten ist.

Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung mit 200 Millionen Euro an dem Programm "Partnership for Prospects" beteiligen. Dieses Programm soll Flüchtlingen vor Ort, dort, wo sie sind, Beschäftigungsperspektiven eröffnen.

In diesem Jahr wird die Bundesregierung also insgesamt 1,2 Milliarden Euro beitragen. Wie viel davon abgeflossen ist, kann ich, wie gesagt, jetzt noch nicht sagen. Aber das rundet das Bild für Sie vielleicht ab.

Frage (zu Asyl- und Flüchtlingspolitik): Ich habe eine Frage zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Laut der gestriger ARD-Sendung "REPORT MAINZ" soll die EU Ausrüstung für den Grenzschutz in den Sudan liefern. Dieses Projekt soll von der deutschen staatlichen Entwicklungshilfeorganisation GIZ koordiniert werden. Ich möchte fragen, ob über dieses Projekt schon entschieden worden ist und ob Deutschland mit dem Sudan in der Bekämpfung der Fluchtursachen zusammenarbeiten will.

StS Seibert: Ich denke, es ist am besten, die Sprecherin des Entwicklungsministeriums äußert sich dazu.

Mänz: Kurz vorangestellt: Bei der Berichterstattung liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor. Es gibt tatsächlich eine sogenannte "action fiche" - das ist der technische Begriff - bei der EU, die verschiedene Maßnahmen vorsieht. Dieser Maßnahmenplan hat einen Anhang. Darin sind - ein bisschen salopp formuliert - die Bedarfe der jeweiligen Länder, mit denen eine Zusammenarbeit im Rahmen des Programms "Better Migration Management" angestrebt wird, erfasst. Diese Bedarfe könnten Sie salopp als "Shopping-Liste" der einzelnen Länder begreifen. Diese Bedarfsliste ist tatsächlich nicht verbindlich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist auch noch keinerlei Entscheidung, auch keine Vorentscheidung, über möglicherweise zu liefernde oder zur Verfügung zu stellende Ausrüstung im Rahmen dieses Programm gefallen.

Im Übrigen liefern wir, wenn es denn eine Entscheidung gibt, nicht Gegenstände direkt an Regierungen, schon gar nicht im Falle des Sudans. Sie wissen vielleicht, dass unsere bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit diesem Land eingestellt ist. Es geht also darum, die Situation vor allen Dingen von Flüchtlingen zu verbessern - auch im Sudan, der ein wichtiges Transitland für Flüchtlinge innerhalb Afrikas darstellt.

Zusatzfrage: Aber will Deutschland mit der sudanesischen Regierung in der Bekämpfung von Fluchtursachen zusammenarbeiten?

Mänz: Der Sudan ist eines der Länder, mit denen im Rahmen von "Better Migration Management" - so heißt dieses Programm - zusammengearbeitet werden soll. Es geht auch im Sudan darum, die Situation von Flüchtlingen zu verbessern.

Frage: Nur zwei kurze sachliche Fragen zum Thema Elektromobilität: Zum einen will ich wissen, ob inzwischen feststeht, ob sich alle Hersteller daran beteiligen. Als das vorgestellt wurde, waren es nur die großen deutschen gewesen. Wird jedes am Markt erhältliche E-Auto in Deutschland unter die Prämie fallen?

Meine zweite Frage ist, wie das finanziert wird. Wird es einen Nachtragshaushalt geben, der noch durch den Bundestag geht, oder wird das Geld irgendwo anders abgezwackt?

Dubel: Ich kann gerne etwas zu der ersten Frage sagen. Es ist ja so, dass der Umweltbonus zur Hälfte von der Bundesregierung und zur Hälfte von der Automobilindustrie finanziert werden soll. Es wird eine Liste vom BAFA mit all den Modellen geben, die halt unter diese Umweltprämie fallen, sowie von all den Herstellern, die dabei mitmachen. Wir haben jetzt noch keine abschließende Liste der Hersteller, die sich daran beteiligen wollen, aber das können Sie gerne entweder beim VDA oder zur gegebenen Zeit dann halt beim BAFA erfragen.

Zusatzfrage: Gibt es denn eine vorläufige Liste? Ich dachte, das läuft ab sofort. Die müsste es dann doch jetzt geben.

Dubel: Ich glaube, heute wurde im Kabinett der Bericht des BMWi zur Umsetzung des Umweltbonus beschlossen. Um den Umweltbonus in Kraft zu setzen, bedarf es einer Förderrichtlinie, und die Förderrichtlinie des BMWi ist derzeit noch in der Erarbeitung. Die sogenannte Kaufprämie wird halt dann gelten, wenn diese Förderrichtlinie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sein wird. Dann wird auch die Liste der Hersteller vom BAFA zur Verfügung gestellt werden.

Zusatzfrage: Kann man vielleicht etwas zum Nachtragshaushalt sagen?

Weißgerber: Das würde ich dann übernehmen. Wir haben vor, dass das als außerplanmäßige Ausgabe finanziert wird, und zwar nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem Energie- und Klimafonds. Sie kennen den Energie- und Klimafonds; den gibt es schon eine Weile. Der finanziert eben Ausgaben im Zusammenhang mit der Energiewende, dem Klimawandel und dem Klimaschutz. Entsprechend bedarf es keines Nachtragshaushalts.

Frage: Zwei Verständnisfragen: Wann wird die Kaufprämie ihrer Einschätzung nach kommen?

Zur zweiten Frage: Im Zusammenhang mit der E-Mobilität ist über Änderungen im Bau-, Miet- und Wohnungsrecht diskutiert worden. Das war, glaube ich, heute kein Thema im Kabinett. Wo ist das denn dieser Bereich abgebblieben?

Dubel: Die Arbeiten an der Förderrichtlinie laufen, wie gesagt, auf Hochtouren. Wir befinden uns hier in enger Abstimmung mit allen betroffenen Beteiligten. Es sind noch ein paar Fragen zu klären, unter anderem die Frage, ob es in der Förderrichtlinie Teile gibt, die beihilferechtlichen Einfluss haben können. Darüber befinden wir uns mit der Kommission in Gesprächen und sind zuversichtlich, dass wir das jetzt schnell klären und die Förderrichtlinie schnell veröffentlichen können.

Zusatzfrage : Was ist mit der Antwort auf den zweiten Teil der Frage zum Mietrecht? Ich weiß nicht, wer dafür zuständig ist.

Dubel: Bezüglich des Mietrechts müsste das das Umweltministerium sein.

Haufe: Kein Problem, ich kann etwas dazu sagen. Es geht grundsätzlich auch darum, den Bau von Ladesäulen zu erleichtern. Das ist ein Punkt, den wir klären. Sie müssen sehen, dass dabei eine Reihe von Dingen mit den Ländern besprochen werden muss beziehungsweise dass auch die Länder in den Bauverordnungen Änderungen vornehmen müssten. Darüber befinden wir uns im Gespräch. Ich kann Ihnen den ganz genauen Stand dessen, wo wir da sind, gerne noch zuleiten.

Frage: Herr Dimroth, Sie hatten gesagt, dass es aus deutscher Sicht wahrscheinlich nur wenige Anpassungen (in Bezug auf die Netzsicherheit) geben müsse. Welche Anpassungen wird es denn geben?

Dimroth: Im Detail schauen wir uns das jetzt an. Das ist gestern beschlossen worden und relativ umfassend. Für uns war es, wie gesagt, wichtig, dass die deutsche Gesetzgebung, die ja in Kraft ist - das IT-Sicherheitsgesetz und die das IT-Sicherheitsgesetz ausfüllenden Rechtsverordnungen -, möglichst breit als Vorbild angesehen und akzeptiert wird. Das ist gelungen. Nach einer ersten Durchsicht durch die Kolleginnen und Kollegen gibt es beispielsweise im Bereich der Meldepflichten möglicherweise eine etwas überschießende Regelung auf europäischer Ebene, die dann eben gegebenenfalls im deutschen Recht angepasst werden müsste. Die grundsätzlichen Herangehensweisen entsprechen aber eben weitestgehend den Systematiken, die wir auch in Deutschland gewählt haben.

Zusatzfrage: Können Sie die anderen Änderungen nachreichen?

Dimroth: Sicherlich nicht heute. Das wird jetzt, wie gesagt, sicherlich einen gewissen Prüfbedarf auslösen, weil das recht umfassend ist. Soweit wir da entsprechend sprechfähig sind, können wir das gerne nachreichen. Ansonsten können Sie auch noch einmal danach fragen.

Frage: Herr Schäfer, Sie haben ja gerade verständlicherweise diesen Holocaust-Karikaturenwettbewerb verurteilt. Nun hat sich gestern der iranische Außenminister ganz klar distanziert. Meine Frage ist: Machen Sie die iranische Regierung jetzt für einen Karikaturenwettbewerb verantwortlich, den eine Studentenvereinigung irgendwo in der iranischen Provinz veranstaltet hat?

Schäfer: Soweit ich weiß, ist Teheran ja nicht iranische Provinz, aber das wissen Sie sicher besser. Ich mache niemanden dafür verantwortlich - - -

Zuruf: Aber Sie haben das doch gerade verurteilt!

Schäfer: Ja, ich habe das verurteilt, aber ich habe damit keine Schuldzuweisungen verbunden. Ich möchte jetzt nicht über das vertrauliche Gespräch des deutschen Außenministers mit seinem iranischen Kollegen berichten. Aber es überrascht mich angesichts dieser Gespräche auch nicht, Herr Towfigh Nia, dass sich der iranische Außenminister gestern so eingelassen hat. Das ändert nichts an der Tatsache, dass wir das, was da in Teheran passiert, immer noch mit allergrößtem Unverständnis und auch mit Empörung sehen. Es ist einfach so, dass dieses Thema der deutschen Geschichte für uns einfach von ganz großer Bedeutung ist und es auch ein Land in der Region gibt, dem das ähnlich gehen dürfte.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Schäfer und Herrn Seibert. Jetzt gab es zuletzt Signale aus der Bundesregierung, dass man möglicherweise doch eine Einladung des iranischen Präsidenten erwägen würde. Werden diese Pläne in irgendeiner Weise durch diese Empörung beeinflusst, die Sie jetzt gerade angesichts dieser Karikaturenausstellung artikulierten, oder trennen Sie da doch noch zwischen der Regierung und den Veranstaltern?

Schäfer: Dazu, Ihnen etwas zu irgendwelchen Reise- oder Besuchsplänen zu sagen, bin ich nicht in der Lage. Ich glaube, dass man schon sagen kann, dass der Umgang des Iran, und zwar der iranischen Regierung und des iranischen Staats, mit dem Staat Israel für uns ein Faktor bei der Bewertung der Beziehungen zum Iran darstellt. Ich glaube, das kann man sicher sagen.

Dessen ungeachtet haben wir ein Interesse daran, mit dem Iran - nicht nur mit der Regierung, sondern auch mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Kultur, im Bereich der Wirtschaft und im Bereich der Politik - die Beziehungen, die es einmal gab, wieder zu intensivieren. Da sind wir, glaube ich, auf einem ganz guten Weg. Einige Mitglieder der Bundesregierung sind ja in der letzten Zeit im Iran gewesen. Allein Herr Steinmeier war zweimal im Iran; ich glaube, im Oktober letzten Jahres und dann im Februar dieses Jahres. Die Gesprächstiefe und die Gesprächsbreite hinsichtlich all der Themen, die wir in der Außenpolitik mit dem Iran besprechen, ist groß und wird größer.

Wir wünschen uns den Iran als einen konstruktiven Partner, der zu Frieden und Entspannung in der Region beiträgt. Das gilt zum Beispiel auch für die Verhandlungen, die es gestern über das Thema Syrien in Wien gegeben hat. Auch da war der iranische Außenminister präsent, und auch dafür gilt, dass wir wirklich den Wunsch und die Erwartung haben, dass der Iran daran mitwirkt, dass wir jetzt irgendwann und bald eine friedliche politische Lösung für Syrien finden können.

Frage: Herr Schäfer, zum Verständnis: Fordern Sie also von der iranischen Regierung, dass sie diesen unsäglichen Kunstwettbewerb unterbindet?

Schäfer: Nein. Ich habe das, was ich dazu gesagt habe, gesagt. Wenn jemand - wer auch immer sich dazu aufgerufen fühlt, diese Ausstellung zu beenden -, das dann täte, dann wäre das ganz in unserem Sinne.

StS Seibert: Ich habe, was Besuchs- oder Reisepläne betrifft, auch gar keinen neuen Sachstand für Sie. Ich kann nur daran erinnern, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Iran-Nuklearabkommen auch darauf hingewiesen hat, dass es notwendig ist, dass der Iran seine oft inakzeptable Rhetorik gegenüber dem Staat Israel ändert.

Zusatzfrage: Herr Schäfer, ist das eine Forderung an unbekannt?

Schäfer: An diejenigen, die für diese Ausstellung die Verantwortung tragen.

Zusatz: Die Sie nicht kennen.

Schäfer: Ich bin jetzt kein Experte für zivilgesellschaftliche Strukturen und deren Verflechtungen mit dem iranischen Staatswesen. Deshalb können Sie mich dazu nicht befragen. Wer auch immer Verantwortung für diese Ausstellung oder ihre Finanzierung trägt, wäre aus unserer Sicht gut beraten, dem jetzt ein Ende zu machen; da haben Sie recht.

Frage: An das Familienministerium hätte ich die Frage, wie viel von dem Geld abgeflossen ist und wie vielen geschaffenen Kita-Plätzen das entspricht.

Kempe: Danke für Ihre Frage. Ich kann Ihnen sagen, was das Geld betrifft, dass es mit Stand vom April dieses Jahres so ist, dass insgesamt 56 Prozent der den Ländern zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro abgeflossen sind. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wie vielen Kita-Plätzen das jetzt entspricht; das müsste ich nachreichen.

Frage: Mich würde interessieren, ob sich das Kabinett heute mit dem Streit zwischen den diversen Resorts in Sachen Glyphosat-Entscheidung beschäftigt hat. War das ein Thema im Kabinett? Falls ja, wie ist die Entscheidung ausgegangen oder was wurde dort dazu besprochen?

StS Seibert: Nein, das war kein Thema.

Zusatzfrage: Dann wüsste ich gerne, ob die Bemühungen des Kanzleramtes, eine Einigung herzustellen, die Sie letzten Freitag hier angekündigt haben, erfolgreich waren. Wenn nicht, wie wird denn jetzt eigentlich abgestimmt werden? Die Sitzung läuft ja schon.

StS Seibert: Ich erinnere mich nicht, den Erfolg dieser Bemühungen angekündigt zu haben, sondern die Tatsache, dass Gespräche geführt werden. Die bislang geführten Gespräche haben noch nicht zu einer abschließenden Festlegung der Bundesregierung geführt.

Zusatzfrage: Was heißt das für das Abstimmungsverhalten?

StS Seibert: Das heißt erst einmal: Ob diese Verordnung im Ausschuss in Brüssel diskutiert wird oder ob darüber auch abgestimmt wird, kann ich Ihnen von hier aus jetzt gar nicht sagen. Das ist Sache des Rates und müsste auch dort erfragt werden.

Frage: Was folgt denn daraus? Will die Bundesrepublik dann versuchen, die Abstimmung zu verschieben, bis eventuell Einigkeit hergestellt ist?

StS Seibert: Wie gesagt: Wie die Sitzung dieses Ausschusses heute und morgen in Brüssel ablaufen wird, ist Sache des Rates. Dort muss erfragt werden, ob diskutiert wird und ob auch abgestimmt wird. Ich kann es Ihnen nicht sagen.

Ich kann Ihnen nur sagen: Die bisher geführten Gespräche haben eben noch nicht zu einer abschließenden Festlegung der Bundesregierung geführt. Wenn es bei einem nicht einheitlichen Meinungsbild bleibt, dann gelten die Regeln, die sich diese Koalition gegeben hat, und dann müsste sich Deutschland enthalten.

Frage: Herr Haufe, können Sie kurz schildern, wie das Umweltministerium die Kanzlerin davon überzeugt, sich im Sinne des Umweltministeriums zu entscheiden? Es hängt ja anscheinend an der Kanzlerin.

Haufe: Herr Seibert hat ja gerade gesagt, dass Gespräche geführt werden, und dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Meinungen sind ja breit ausgetauscht worden.

Frage: Im Gespräch ist ja nun auch, die Zulassung von Glyphosat um ein Jahr zu verlängern. Wie stehen die beteiligten Ministerien dazu?

Zweite Frage, Herr Seibert: Wie positioniert sich denn ganz konkret die Kanzlerin in diesem Streit? Das geht hier quer durch die Ministerien, die zum Teil von der CSU und zum Teil von der SPD besetzt sind. Wo steht Frau Merkel?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin und das Kanzleramt teilen die Haltung des Bundeslandwirtschaftsminister.

Frage: Meine Frage war noch offen: Wie stehen die Ministerien zu einer möglichen Verlängerung der Zulassung?

Urban: Herr Seibert hatte es ja gerade ausgeführt: Wir sind derzeit in Gesprächen, die noch nicht zu einem Abschluss gekommen sind. Dementsprechend gibt es auch keine Haltung zu irgendwelchen Zwischenschritten.

Haufe: Das ist das, was ich auch sagen kann.

Zusatzfrage: Ich habe es noch nicht ganz verstanden. Die Sitzung läuft ja jetzt schon. Glauben Sie also, dass es bis zur Abstimmung noch eine Einigung geben kann?

Wer sitzt eigentlich konkret in der Sitzung und hebt für Deutschland die Hand? Von wem bekommt der am Ende sozusagen seine endgültige Vorgabe, wie er wann zu stimmen hat?

Urban: Das ist der zuständige Ausschuss in Brüssel. Der heißt SCoPAFF. Das ist der Ausschuss für Lebensmittelsicherheit, Tierfuttermittel, Pflanzen, Gesundheit usw. In diesem Ausschuss sind Vertreter der federführenden Ministerien aus den Mitgliedstaaten. Deutschland sitzt ja als Berichterstatterland darin. Dementsprechend warten wir heute ab.

Die Kommission hat nach allem, was wir derzeit wissen, heute den neuen, aktuellen Verordnungsentwurf vorgelegt. Der wird im Rahmen dieser Ausschusssitzung präsentiert und diskutiert werden. Dazu, wie die Ausschusssitzung dann verlaufen wird, hat Herr Seibert ja gerade schon alles ausgeführt. Das können wir von hier aus nicht sagen. Das wären Mutmaßungen, und die will ich mir hier nicht zu eigen machen.

Frage: Herr Seibert, ich frage formal: In der Geschäftsordnung der Bundesregierung gibt es meines Wissens keine Enthaltung. Darin gibt es bei Meinungsverschiedenheiten einen Beschluss der Regierung oder eben das, was wir immer so gerne als ein Machtwort bezeichnen. Jetzt sprachen Sie gerade von den Regeln des Koalitionsvertrags. Schlägt der Koalitionsvertrag also sozusagen die Geschäftsordnung der Bundesregierung? Wie ist das? Ich bin ein bisschen ratlos.

StS Seibert: Es besteht innerhalb der Bundesregierung beziehungsweise unter den Koalitionspartnern in dieser Bundesregierung Einstimmigkeit darüber, dass in einem solchen Fall, wenn es nicht zu einem einheitlichen Meinungsbild käme, eine Enthaltung angesagt wäre.

Frage: Herr Haufe, Herr Urban, Sie sagten, es gebe noch keine Einigung. Aber gibt es denn irgendeine Annäherung oder irgendwelche Punkte, hinsichtlich der man sich nähergekommen wäre?

Urban: Ich denke, dazu ist alles ausgeführt worden. Wir haben ja gesagt: Wir befinden uns in Gesprächen. Wir haben noch keine abschließende Haltung der Bundesregierung destillieren können, und dementsprechend laufen diese Gespräche weiter.

Frage: Ich verstehe noch nicht ganz, warum es keine Einigung gibt, wenn sich die Kanzlerin klar positioniert hat und für Glyphosat ist. Woran scheitert es jetzt?

StS Seibert: Ich habe auf die Regeln der Zusammenarbeit innerhalb dieser Bundesregierung in diesem Punkt verwiesen.

Zusatz: Also scheitert es an formalen Regeln.

Frage: Die Genehmigung für Glyphosat wird ja Ende Juni auslaufen. Gibt es denn innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, Zeit zu gewinnen und eine Vertagung der Entscheidung in Brüssel zu beantragen?

Urban: Zum Ablauf des Verfahrens in Brüssel: Das ist ja ein standardisierter Prüf- und Zulassungsprozess. So ist es auch im Falle dieses Wirkstoffes Glyphosat. Daher können wir derzeit keine Aussagen treffen. Wir wissen, dass dieser Ausschuss im Moment tagt. Ich hatte Ihnen ja erläutert, dass der Verordnungsentwurf der Kommission heute vorgelegt worden ist und dass er im Kreise der Mitgliedstaaten diskutiert wird. Dazu, ob es zu einer Abstimmung kommen wird: Das wären, wie noch einmal gesagt, Mutmaßungen, und die will ich von dieser Stelle aus nicht vornehmen. Aber man wird in Brüssel sicherlich mehr erfahren können, wenn es abschließende Ergebnisse dieses heutigen Beratungstages im SCoPAFF geben wird.

Frage: Eine Frage hätte ich doch noch zu diesen Gesprächen: Auf welcher Ebene werden die denn geführt? Wenn ich richtig informiert bin, ist der Minister ja in New York.

Urban: Die Gespräche werden auf verschiedenen Ebenen geführt, wie wir es in der Vergangenheit auch immer gepflegt haben. Wir werden auch daran festhalten. Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Minister inzwischen wieder in Deutschland gelandet ist.

Frage: Angenommen, Sie einigen sich nicht: Wie geht es denn weiter, wenn die Genehmigung für Glyphosat am 30. Juni ausläuft? Das ist eine Frage an das Ernährungsministerium, vielleicht mit der Bitte um sachliche Aufklärung.

Urban: Wie es dann in dieser Frage weitergehen wird, ist ganz klar: Die Zulassung wurde vorläufig um ein halbes Jahr verlängert, bis zum 30. Juni, um Zeit dafür zu gewinnen, diesen wissenschaftlichen Dissens, der in Teilen existiert, weiter aufzuklären. Wenn diese Zulassungsgenehmigung ausläuft, dann gibt es keine Zulassung für Glyphosat mehr.

Frage: Da wir jetzt auch bei den Themen sind, die am Rande des Kabinetts eventuell ein Thema gewesen sein könnten, frage ich: Hat der Milchpreis noch eine Rolle gespielt? Die Frage geht vielleicht auch an Herrn Urban.

Urban: Zum Thema Milchpreis: Das ist eine Diskussion oder eine Überlegung, die im Moment in der Bundesregierung stattfindet. Sie kennen die Berichterstattung der letzten Tage und Wochen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat zu einem Milchgipfel eingeladen, der am 30. Mai bei uns im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin stattfinden wird. Ziel des Ministers ist es, einen fairen Lastenausgleich der Interessen herzustellen, und zwar in der gesamten Wertschöpfungskette.

Ich verweise dazu auch noch einmal auf die Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministers, der ja zum Ausdruck gebracht hat, dass sich die Situation aus seiner Sicht so darstellt, dass die Bauern im Moment die Leidtragenden dieses Wettbewerbs sind und dass Molkereien und der Handel weiter verdienen. Da ist das Ziel, einen gerechten Ausgleich stattfinden zu lassen. Der Teilnehmerkreis - das hatte ich auch schon skizziert - wird sich aus Vertretern des Einzelhandels und der Molkereien zusammensetzen, und auch unsere Landwirte werden natürlich in dieser Runde vertreten sein. Dann gilt es, eine Lösung für diese Situation auf dem Milchmarkt zu finden. Der Minister hatte auch immer darauf hingewiesen, dass es vor allem darum geht, den Markt dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung zu finden.

Dazu, wie das Ganze dann genau ausschauen wird: Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir dem Milchgipfel am 30. Mai nicht vorgreifen möchten.

Vorsitzender Mayntz: Dann müssen wir jetzt, ganz streng genommen, noch die Frage beantworten, ob das ein Thema im Kabinett war.

StS Seibert: Nein.

Frage: An das Finanzministerium: Laut der "Süddeutschen Zeitung" verlangt der IWF, Athen die Schulden bis 2040 zu stunden, aber Herr Schäuble sagt einfach Nein. Ist das wahr?

Weißgerber: Zunächst einmal gilt, dass das, was in der letzten Sitzung der Eurogruppe verabredet wurde, immer noch Gültigkeit hat. Die war am 9. Mai. Es gilt das Statement der Eurogruppe. Das nächste Treffen der Eurogruppe wird am 24. Mai stattfinden. Herr Jäger hat sich hier ja nach dem letzten Treffen der Eurogruppe ausführlich dazu geäußert. Insofern ändert das, was Sie jetzt aus der "Süddeutschen Zeitung" berichten, erst einmal nichts an der Sachlage, die in der Eurogruppe besprochen wird.

Frage: Wird in der Eurogruppensitzung am 24. Mai auch die nächste Kredittranche für Griechenland freigegeben werden, ungeachtet dieses Schuldenstreits? Bis jetzt war nämlich der erfolgreiche Abschluss der ersten Überprüfung die Voraussetzung für die Freigabe.

Weißgerber: Das sind ja im Prinzip immer zwei Stränge, die Sie unterscheiden müssen, zum einen der erfolgreiche Abschluss des Review, die Erfüllung der Primärüberschussziele - 3,5 Prozent 2018 -, und auf der anderen Seite die Diskussion um Schuldenerleichterungen. Dazu können Sie auch im Statement der Eurogruppe nachlesen, dass zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen unterschieden wird. Im Rahmen dieser aktuellen Gespräche geht es jetzt, wenn überhaupt, um kurzfristige Maßnahmen. Das hatte Herr Jäger hier ja schon alles dargestellt, und deswegen muss ich das gar nicht weiter ausführen.

Mehr kann ich hier zu diesem Zeitpunkt nicht dazu sagen. Wir müssen wirklich abwarten, was dann eben am 24. Mai in der Sitzung der Eurogruppe besprochen werden wird.

Zusatzfrage: Meine Frage ist ja ganz klar: Ist diese Einigung über den Schuldenstreit eine Voraussetzung für die Freigabe? So etwas beinhaltete die Einigung aus dem letzten Sommer nämlich nicht. Ist Voraussetzung für die Freigabe also allein der Abschluss der ersten Überprüfung und nicht eine Einigung im Schuldenstreit zwischen Washington und Brüssel?

Weißgerber: Es geht darum, dass man ein tragfähiges Gesamtpaket zum Abschluss des Review in Verbindung mit den Schuldentragfähigkeitsanalysen, die jetzt diskutiert werden, vereinbart, um eben dieses Statement der Eurogruppe umzusetzen; das ist das Ziel dieser Sitzungen. Das Ziel ist natürlich, dass dann eine entsprechende Kredittranche freigegeben werden kann. Aber natürlich müssen Sie den Gesamtkontext sehen. Das hängt ja alles miteinander zusammen.

Frage: Herr Dimroth, der Innenminister ist heute in den USA und spricht dort offenbar auch über den Datenaustausch. Dort soll ein Memorandum of Understanding unterschrieben werden. Kann man schon sagen, in welche Richtung das geht? Werden die Erkenntnisse, die man aus dem NSA-Skandal gewonnen hat, und auch die Vorsicht, die man dann hat walten lassen wollen, in diese Vereinbarung einfließen? Man könnte ja sonst denken: Da war einmal etwas, und man geht zur Tagesordnung über, ohne diese Dinge zu berücksichtigen.

Dimroth: Tatsächlich ist es so, dass geplant ist, dass heute im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die USA ein solches Memorandum of Understanding unterzeichnet wird. Der Terminus ist insofern auch relevant, als es sich eben nicht um eine völkerrechtliche Vereinbarung oder Ähnliches handelt, wie es teilweise in den ersten Meldungen dazu hieß. Das erfolgt also auf Grundlage des geltenden nationalen Rechts und ist keine neue rechtliche Grundlage, die hier geschaffen wird. Das ist vielleicht erst einmal zur Einordnung ganz wichtig.

Sinn und Zweck ist es - wie zu betonen wir nie müde geworden sind, sozusagen auch nicht zu Hochzeiten der berechtigten Kritik an bestimmten Verhaltensweisen der amerikanischen Sicherheitsbehörden -, dass der Informationsaustausch zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eine wesentliche Säule ist, um diesen Kampf erfolgreich führen zu können. Das steht sozusagen einmal vor der Klammer.

Jetzt konkret zu Ihrer Frage, zuerst dazu, was denn dort vereinbart werden soll, und zweitens dazu, inwieweit darin auch Erfahrungen aus der Vergangenheit eingeflossen sind: Es geht darum, dass auf Grundlage der geltenden nationalen Rechtsvorschriften ein Verfahren zum Austausch von Informationen über sogenannte Gefährder vereinbart werden soll, also über Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, terroristische Straftaten begehen zu wollen. Nicht zuletzt die schrecklichen Ereignisse aus Paris und Brüssel haben, glaube ich, noch einmal hinreichend verdeutlicht, von welcher Gefahrenlage wir ausgehen müssen und wie relevant der Informationsaustausch über solche Personen eben ist.

Jetzt zu Ihrer Frage, ob und inwieweit sozusagen Erfahrungen aus der Vergangenheit in diese Vereinbarung eingeflossen sind: Ja, das ist der Fall. Diese Vereinbarung sieht eine sehr fein ziselierte und dem deutschen Datenschutzrecht angemessene Abstufung vor, wonach zunächst einmal nur sogenannte Grunddaten ausgetauscht werden dürfen, also beispielsweise der Name. Dann können nach einem sogenannten Hit-/No-Hit-Verfahren, also nur, wenn auf Grundlage der übermittelten Grunddaten eben ein entsprechender Treffer in bestimmten Dateien in Deutschland generiert wurde, auf Grundlage der für die Behörden geltenden rechtlichen Regeln Informationen ausgetauscht werden.

Im Übrigen sieht das Abkommen vor, dass die Daten - auch die Grunddaten - nicht ohne Zustimmung der übermittelnden Behörden an dritte Stellen weiterübertragen werden dürfen. Es geht also vor allem um eine Übermittlung zur konkreten Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung. Das ist ein Punkt, der sozusagen auch im Kontext Ihrer Frage eine Rolle spielt, dass zunächst nur der unmittelbare Empfänger eines solchen Datums auch berechtigt ist, damit umzugehen. Wenn er dieses Datum inneramerikanisch mit anderen teilen will, dann muss er zunächst die deutsche Stelle konsultieren, um nicht zuletzt hinreichend Klarheit darüber zu erlangen, ob deutsche Datenschutzrechtsinteressen eben gegen eine solche Weiterübermittlung stehen und dementsprechend eine entsprechende Zustimmung auch nicht erteilt werden kann.

Ein weiterer Punkt, der beim Thema Datenschutz und Datensicherheit eine Rolle spielt, ist, dass in diesem MoU noch einmal das sogenannte Need-to-know-Prinzip innerhalb der beteiligten Behörden niedergelegt wird, also dass tatsächlich auch nur derjenige Kenntnis und Einsicht in diese personenbezogenen Daten erhalten darf, der sie für die konkrete Erledigung der ihm zugewiesenen gesetzlichen Aufgabe braucht.

Frage: Herr Dimroth, Sie hatten ja gesagt, dass Sie Gefährder-Daten mit den USA austauschen wollen beziehungsweise deutsche Gefährder an die USA weiterreichen wollen. Wie schließen Sie denn aus, dass die USA diese Menschen töten? Per Drohne und durch andere Mittel töten die USA ja Menschen auf Verdacht. Sie verdächtigen ja auch diese Menschen, gefährlich zu sein. Wie können Sie also sicherstellen, dass diese Deutschen von den USA nicht auf Verdacht getötet werden?

Dimroth: Zunächst einmal kann ich sozusagen den bunten Strauß von Unterstellungen, die Sie in Ihre Frage packen, so nicht bestätigen. Ich wüsste sozusagen auch nicht, auf was Sie konkret abstellen, wenn Sie der US-Administration in Ihrer Frage eine Reihe von möglichen oder tatsächlichen Handlungen unterstellen.

Ich kann nur noch einmal sehr allgemein ausführen, dass diese Vereinbarung eben eine Reihe von datenschutzrechtlichen Gewährleistungen enthält, um auf der einen Seite die aus unserer Sicht sehr schützenswerten und relevanten personenbezogenen Daten hinreichend und möglichst umfassend zu schützen, aber um auf der anderen Seite - da kann ich mich auch nur wiederholen - den aus unserer Sicht zwingend erforderlichen Austausch von Informationen über potenziell gefährliche Personen auch mit den amerikanischen Partnern zu verbessern, um von diesem relevanten und wesentlichen Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zukünftig noch besser Gebrauch machen zu können.

Zusatzfrage: Haben das BMI und der Verfassungsschutz weiterhin keine Anhaltspunkte für NSA-Spionage in Deutschland?

Dimroth: Es gibt zu dem, was zu diesem Thema sozusagen in sehr wilden Zeiten mannigfaltig ausgeführt wurde, aus meiner Sicht keine neuen Erkenntnisse. Sollte das anders sein, kann ich auch das gern noch mitnehmen.

Frage (zu Abgasaffäre/Manipulationsverdacht bei Opel): Ich habe eine Frage an Herrn Sustek. Heute Nachmittag treffen sich Vertreter von Opel mit dem Verkehrsminister. Können Sie sagen, wer genau an diesem Treffen teilnimmt und was genau das Ziel dieses Treffens ist? Rechnen Sie heute mit einem konkreten Ergebnis? Wird danach etwas verkündet?

Susteck: Die Untersuchungskommission des BMVI hat in der Tat für heute Nachmittag die Vertreter von Opel vorgeladen. Das Gespräch wird auf der Grundlage der Einbestellung geführt. Das heißt, es geht um die Veröffentlichung zum NOx-Ausstoß. Alle Fragen der Thematik werden heute angesprochen. Der Bundesverkehrsminister selber nimmt an den Gesprächen teil. Nach unserem jetzigen Stand wird vonseiten des Unternehmens Herr Neumann teilnehmen. Anschließend an das Gespräch wird der Minister über den Gesprächsverlauf öffentlich informieren.

Frage: Zwei Fragen zu dem Gesamtkomplex Abgasskandal: Zum einen heißt es, Deutschland habe Vorgaben der EU aus dem Jahre 2007 ignoriert, Sanktionsmöglichkeiten für Autobauer zu schaffen. Ist das so? Wenn es nicht so ist, welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Bundesregierung seit 2007 in dieser Richtung erlassen?

Die zweite Frage: Es soll Verzögerungen bei den Abgastests des Kraftfahrt-Bundesamtes geben. Ist das richtig? Die Quelle ist wohl VW. Danach fehlen Prüfstände und Prüfer.

Susteck: Zu Ihrer ersten Frage nach den Sanktionsmöglichkeiten reiche ich Ihnen die Antwort gerne nach. Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Kopf nicht beantworten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Mir sind keinerlei Verzögerungen bekannt. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt nach wie vor Untersuchungen durch. Mir liegen keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, dass sich dort etwas verzögert.

Frage: Ich möchte gern zu Brasilien kommen. Herr Seibert, ich habe bei Ihrem Bericht aus dem Kabinett vermisst, dass die Kanzlerin dem neuen brasilianischen Regierungschef - ich weiß nicht - zum Putsch oder zur Amtsübernahme gratuliert hätte. Herr Schäfer, wie bewertet das Auswärtige Amt die Situation in Brasilien? War das ein Putsch gegen Frau Rousseff?

Schäfer: Auf solche Wortspiele und einfachen Formulierungen lassen wir uns nicht ein. Das, was dort geschehen ist, ist jedenfalls nach den Regeln der Verfassung erfolgt. Der ehemalige Vizepräsident hat jetzt die Amtsgeschäfte übernommen. Jetzt muss nach den Regeln der brasilianischen Verfassung alles seinen richtigen Gang gehen. Noch ist das Amtsenthebungsverfahren, das in Gang gesetzt ist, nicht abgeschlossen. Wir werden uns hüten, uns von Berlin aus auf diese Art und Weise kommentierend auf die Verhältnisse in Brasilien und in Brasília einzulassen.

Was man sagen kann, ist, dass es bedauerlich ist, zu sehen, dass ein so großes und starkes Land, dem im Sommer mit den Olympischen Spielen in Rio obendrein noch ein wichtiges Ereignis bevorsteht, derzeit durch wirklich schwere wirtschaftliche und politische Zeiten geht. Es ist in unserem Interesse, und es ist auch unser Wunsch, dass es Brasilien gelingt, so schnell wie möglich über diese Krise hinwegzukommen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass ein starkes Land, eine Demokratie wie Brasilien es schafft, diese Krise zu überwinden.

Zusatzfrage: Die Frage an Herrn Seibert ist noch offen. - Herr Schäfer, heißt das, die Bundesregierung wird mit dieser Interimsregierung weiterhin ganz normal zusammenarbeiten? Ist es auch kein Problem, dass Herr Temer V-Mann der CIA war beziehungsweise nachweislich mit der CIA zusammengearbeitet hat?

StS Seibert: Ich kann nur sagen - Sie sagen es ja selber -: Herr Temer ist Interimspräsident für maximal 180 Tage oder für die Dauer des Impeachment-Verfahrens. Das beantwortet auch die Frage nach dem, was Sie im Kabinett vermisst haben.

Schäfer: Wir unterhalten diplomatische Beziehungen zu Brasilien und werden selbstverständlich auch mit dieser Regierung zusammenarbeiten.

StS Seibert: Es ist sogar ein wichtiger strategischer Partner Deutschlands. Es ist das wichtigste Land Lateinamerikas. Wir haben sehr enge und sehr vertrauensvolle Beziehungen mit Brasilien, wirtschaftlich sowieso sehr eng, aber auch politisch.

Frage: Ich hätte gern eine Stellungnahme der Bundesregierung zur geplanten Übernahme des Roboterbauers KUKA durch den chinesischen Konzern Midea. Robotik ist ja eine Kernkompetenz auf dem Weg zur Industrie 4.0. Gibt es Befürchtungen, dass eine Schlüsseltechnik abwandern könnte oder geschwächt wird?

Dubel: Die Meldung zu der Übernahme haben wir gesehen. Das ist aber ein unternehmerischer Vorgang, den wir hier grundsätzlich nicht kommentieren.

Generell zum Thema der Investitionsprüfung: Man muss jetzt erst einmal sehen, wie die Gespräche weiter verlaufen. Wenn das ansteht, werden wir die Investition natürlich nach geltenden gesetzlichen Vorschriften prüfen.

Frage: Herr Seibert, Herr Schäfer, ein Zusammenschluss von Menschenrechtsorganisationen in der Ukraine hat eine Dokumentation vorgelegt, wonach das Ausmaß der Folter in der Ostukraine wohl weit größer ist als bisher gedacht oder zumindest als bisher dokumentiert. Wie bewerten Sie das?

StS Seibert: Das sind Medienberichte, die die Bundesregierung sehr aufmerksam zur Kenntnis nimmt. Das gilt nicht nur für die Medienberichte, sondern auch für die Ausführungen der Berichterstatterin des Europarats für Kriegsverbrechen in der Ukraine, dem Bundestagsmitglied Marieluise Beck.

Diese Vorwürfe, die an die Konfliktparteien gemacht werden, müssen sehr ernst genommen werden. Nach unserer Überzeugung muss jedem einzelnen dieser Schicksale nachgegangen werden, und die Schuldigen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Ganz generell bestätigt diese Berichterstattung, bestätigen diese Fälle unsere Überzeugung, dass es absolut notwendig ist, bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen voranzukommen. Das gilt insbesondere für den Waffenstillstand, aber das gilt auch für die politischen Verhandlungen. Wir treten seit Monaten auf der Stelle. Vielleicht muss man sagen: Die Fortschritte sind sehr gering. Es gibt sie immer einmal wieder, aber wir müssen wirklich endlich vorankommen. Die Konfliktparteien sind aufgerufen, der Verrohung, die sich in genau diesen Berichten ausdrückt, im Konfliktgebiet Einhalt zu gebieten. Ganz besonders Russland ist aufgefordert, seinen Einfluss auf diese separatistischen Gruppierungen in der Ostukraine in Richtung Mäßigung zur Geltung zu bringen.

Schäfer: Ich kann nur allem, was Herr Seibert gerade für die Bundesregierung gesagt hat, zustimmen. Vielleicht noch der ergänzende Satz: Wir sind doch ein wenig über die Zahlen überrascht, die genannt werden, und nicht so sehr über die Dimension der Menschenrechtsverletzungen, von denen da die Rede ist. Sie werden sich erinnern, dass wir etwa vor zwei Jahren an dieser Stelle bereits einmal mit einer Situation zu tun hatten, in der deutsche Bundeswehroffiziere in die Hände von separatistischen Leuten gelangt waren und entsprechend behandelt worden sind.

Es ist letztlich das Ergebnis von kriegsähnlichen, bürgerkriegsähnlichen Zuständen - so hat Herr Seibert es ja auch gesagt -, in denen jetzt auch in Donbass Leute de facto das Ruder führen, die sich eben nicht an Recht und Gesetz halten, wie wir das erwarten und wie das für uns selbstverständlich ist.

Zusatzfrage: Sie haben Frau Beck erwähnt. Sie sagt, dass in einem solchen Klima von Folter und Einschüchterung keine fairen und freien Wahlen stattfinden könnten. Sehen Sie das auch so? Was würde das für den Minsker Prozess bedeuten?

Für wie realistisch halten Sie es überhaupt, dass es in der Ostukraine bald zu freien Wahlen kommen kann?

StS Seibert: Ich bin sicher, dass Herr Schäfer darauf noch genauer und besser eingehen kann.

Gerade, wenn man diese Berichte gehört hat, erschließt es sich doch eigentlich jedem, dass Sicherheit und Waffenruhe in der Ostukraine herrschen müssen, damit wir solche Lokalwahlen durchführen können. Deswegen ist das eine der zentralen Forderungen bei der Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets.

Schäfer: Ich würde ergänzen: Die Bedenken von Frau Beck teilen wir. Natürlich brauchen wir ein politisches Umfeld, ein Sicherheitsumfeld in den separatistischen Gebieten, das überhaupt die Durchführung von Wahlen möglich macht. Das ist ganz eindeutig. Aber genau deshalb hat ja die Normandie-Gruppe in den letzten Monaten die OSZE gebeten, entsprechende Sicherheitskonzepte zu entwerfen und Überlegungen angestellt, wie ein Gesetz über Lokalwahlen aussehen kann, das unseren Vorstellungen, unseren europäischen Standards von Demokratie und Rechtstaatlichkeit entsprechen, einschließlich der Möglichkeit, das aktive und das passive Wahlrecht auszuüben und Wahlkampf auszuüben - und das in einem Umfeld von Sicherheit und Frieden.

Dass wir da noch nicht sind, ist richtig. Dass wir seit Monaten darum ringen, dahin zu gelangen, ist auch richtig. Nicht zuletzt deshalb hat es in der letzten Woche ein erneutes Normandie-Treffen gegeben, bei dem die Frage der Sicherheit und auch gerade die Sicherheit bei Lokalwahlen eine wichtige Rolle gespielt hat.

Letztlich kommt es darauf an - das hat Herr Steinmeier letzte Woche in den Mittelpunkt seiner Ausführungen nach dem Normandie-Treffen gestellt -, dass die Konfliktparteien selber bereit sind, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen, die all das, was von Frau Beck und von anderen moniert wird, letztlich sehen und überwinden wollen und dass aus Moskau gebührender Einfluss auf die Separatisten ausgeübt wird, damit es möglich wird, all diesen Fällen nachzugehen, die Menschenrechtsverletzungen zu einem Stillstand kommen zu lassen, damit das, was alle wollen, das, was auch das Ergebnis der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen wären, nämlich eine volle Rückkehr der ukrainischen Souveränität in den separatistischen Gebieten und damit die Wiederherstellung von Recht und Gesetz, tatsächlich bald geschehen kann.

Frage: Herr Seibert, gestern hat das Hamburger Landgericht eine erste Entscheidung im Fall Böhmermann getroffen und eine einstweilige Verfügung erlassen. Wie war die Reaktion der Kanzlerin darauf? Was sagt sie zu dieser Entscheidung?

StS Seibert: Die Bundesregierung kommentiert wie üblich und wie grundsätzlich nicht Entscheidungen deutscher Gerichte.

Frage: Eine Frage zur Lage in Venezuela. Heute hat sich Transparency International besorgt gezeigt. Man befürchtet, dass Nicolás Maduro die Sondervollmachten missbraucht, um den kritischen Teil der Bevölkerung zu (akustisch unverständlich). Herr Seibert, Herr Schäfer, nimmt das die deutsche Bundesregierung als einen legitimen demokratischen Prozess zur Kenntnis oder eher mit Sorge, dass die Situation eskalieren könnte?

StS Seibert: Ich will nur ganz kurz sagen: Ich glaube, beim Thema Venezuela muss man vor allem auch an die Bevölkerung denken. Es gibt dort eine Notlage weiter Teile der Bevölkerung - eine Versorgungsnotlage, eine Unsicherheitslage -, die uns Sorge machen muss.

Ich glaube, für das Politische gebe ich lieber an den Sprecher des Auswärtigen Amtes.

Schäfer: Die politische, die soziale und die wirtschaftliche Lage in Venezuela ist schon seit einigen Jahren Anlass zur Besorgnis, auch hier in Europa. Man muss bei der Beobachtung der jüngsten Ereignisse in der Tat davon ausgehen, dass die Lage sich weiter zuspitzt. Das bedeutet für uns natürlich, dass wir uns darauf konsularisch vorbereiten, ohne dass wir vorhersehen könnten, was wann wie passiert.

Herr Seibert hat darauf hingewiesen: Die Versorgungslage in Venezuela ist wirklich katastrophal. Das ist für uns nicht nur mit Blick auf die deutschen Staatsangehörigen natürlich Anlass zur Sorge.

Ansonsten gilt, dass wir mit großer Aufmerksamkeit das beobachten, was in diesem wichtigen Land Lateinamerikas vor sich geht, dass wir über unsere Botschaft in Form der diplomatischen Vertretung in der Hauptstadt Venezuelas vertreten sind und deshalb auch über eigene Informationen verfügen und das weiter sehr aufmerksam und mit einiger Sorge verfolgen. Ich denke, Handlungsmaßstab für alle Beteiligten muss es sein, sich an die Regeln der venezolanischen Verfassung zu halten und mit Maß und Mäßigung vorzugehen, damit es nicht zu einer weiteren Eskalation der Situation kommt.

Frage: Herr Flosdorff, ich habe eine Frage zur Pannenserie beim A400M. Es gibt jetzt vermehrt Forderungen, auch aus dem Bundestag, dass das Verteidigungsministerium möglicherweise alternative Fluggeräte anschaffen muss, um eine mögliche Fähigkeitslücke zu schließen. Wie bewertet das Ministerium das? Gibt es solche Pläne für Ankauf oder Leasing? Wenn ja, wer würde eigentlich die Kosten dafür tragen? Gibt es eine Vereinbarung mit Airbus, die das sozusagen bezahlen würde?

Flosdorff: Sie haben es ja schon richtig ausgedrückt: eine mögliche und eine zeitlich befristete Fähigkeitslücke. Noch ist nicht richtig klar, wie gravierend die Probleme sind, die der Hersteller hat und die im Bereich des Herstellers liegen - sowohl was die Triebwerke angeht, als auch was das Problem mit den Spanten im Rumpf angeht, das in der letzten Woche gemeldet worden ist. Es laufen jetzt Tests, die sich sicherlich noch über die nächsten Wochen, vielleicht auch Monate hinziehen werden. Der Hersteller ist jetzt aufgerufen, einmal eine belastbare Gesamtplanung vorzulegen, die alle diese aktuellen Probleme des A400M umfasst.

Erst wenn dieses Bild belastbar steht, kann man sich ausrechnen und genau kalkulieren, was das für Auswirkungen hat. Das A400-Programm soll sich an die Muster anschließen, die jetzt noch in Benutzung sind, die seit vielen Jahrzehnten in Benutzung sind: die Transall. Mit Beginn der 2020er-Jahre sollte die Transall sozusagen langsam ausphasen und zunehmend durch den A400M ersetzt werden, der jetzt schon zuläuft. Wenn sich das A400M-Programm verschiebt, kann es zu zeitlichen Engpässen kommen. Wie groß die Anfang der 2020er-Jahre werden, können wir im Moment, wo der Hersteller noch nicht einmal richtig erfasst hat, wie groß das Problem ist und wieviel Zeit notwendig wäre, das zu beheben, nicht sagen.

Selbstverständlich denken wir auch darüber nach und prüfen heute schon alle Szenarien und Optionen, wenn sich Verzögerungen ergeben, wie man gegebenenfalls darauf reagieren könnte. Dabei reden wir jetzt nicht über einzelne Muster, nicht über Kauf oder Leasing, sondern überhaupt über Optionen und Szenarien, wie man eine Fähigkeitslücke theoretisch schließen könnte, welche Vorüberlegungen nötig wären, welche Gespräche notwendig wären. Das sind ja alles keine Themen, die nur Deutschland betreffen, sondern sie betreffen alle sechs Programmnationen des A400M. Vielleicht gibt es im übernationalen Kontext Lösungsmöglichkeiten. Wir sind - ich bitte um Verständnis - in der Kürze der Zeit seit der Benachrichtigung über die Probleme durch den Hersteller sicherlich noch lange nicht so weit, Ihnen über irgendwelche konkreten Anhaltspunkte und Auskünfte zu geben.

Zusatzfrage: Falls es eine Leasingoption gäbe, die ja noch mehr Geld kostet, ist denn vertraglich sichergestellt, dass Airbus die Kosten darüber übernehmen müsste, falls das so wäre?

Flosdorff: Grundsätzlich ist so, dass bei Verzögerungen die Verträge so gestaltet sind, dass der Hersteller für Verzögerungen aufkommt. Hierfür gibt es konkrete Vereinbarungen in den Verträgen. Letztlich wird man erst in der Gesamtschau wissen, welche Kosten entstehen und in welchem Ausmaß - ich glaube, das ist jedem klar geworden, als ich das dargelegt habe - überhaupt Verzögerungen eintreten. Insofern kann man heute noch keine validen Aussagen darüber treffen. Es gibt rechtliche Absicherungen. Es gibt verhältnismäßig gute Verträge, die auch günstig für den Kunden sind. Das sind aber Verträge, die auch alle anderen Programmnationen betreffen. Insofern ist es erst einmal für uns wichtig, dass der Hersteller Planungen vorlegt, wie er diese ganzen Probleme in den nächsten Monaten, in den nächsten Jahren in den Griff zu bekommen gedenkt.

Frage: Ich wollte zum Türkei-Komplex kommen und zwei Themen ansprechen.

Herr Dimroth, können Sie kurz etwas zu dem Bericht der EU-Kommission sagen, der besagt, dass sich die Terrorgefahr durch die Visafreiheit für Türken erhöhen würde? Hat das BMI eigene Erkenntnisse darüber? Stützen Sie diesen Bericht der EU-Kommission?

Herr Schäfer, wissen Sie, wie viele Deutsche im Moment in türkischen Gewahrsam sind?

Dimroth: Zum ersten Teil der Frage kann beziehungsweise muss ich es ganz kurz machen: Ich kenne diesen Bericht nicht. Insofern müsste ich nachhorchen, ob ihn Kollegen aus meinem Haus kennen und Ihnen dann gegebenenfalls eine Einschätzung nachreichen.

Schäfer: Können Sie mir den Gefallen tun, zu definieren, was Sie mit "Gewahrsam" meinen?

Zusatz: Im Gefängnis oder festgehalten werden. Das Auswärtige Amt hat ja - - -

Schäfer: Die in Polizeigewahrsam und in Untersuchungshaft sind?

Zusatz: Zum Beispiel.

Schäfer: Ich bin sicher, dass die zuständigen Kollegen in unserer Rechtsabteilung eine solche Zahl zusammentragen können - mindestens von denjenigen Fällen, bei denen die deutschen Staatsangehörigen darum gebeten haben, konsularisch betreut zu werden. Das ist ja etwas, was kein Zwang ist, sondern was jeder sich selber überlegen kann, ob er das möchte. Die Zahl liegt mir aber leider zurzeit nicht vor.

Vorsitzender Mayntz: Könnten Sie das nachreichen?

Schäfer: Klar, die kann ich nachreichen.

Frage: Mich würde in Sachen Atomkraft interessieren, wie der Bundesregierung der Vorschlag der Europäischen Kommission gefällt, Atomkraft zu fördern? Wie wollen Sie mit dem Vorschlag umgehen?

StS Seibert: Es ist offensichtlich, wie die Europäische Kommission gestern mitgeteilt hat, ein Diskussionspapier für eine Expertenkommission. Deswegen denke, ich, dass sich eigentlich für die Bundesregierung jeder Kommentierungsbedarf erübrigt. Die Haltung der Bundesregierung zur Atomkraft ist Ihnen bekannt. Wir halten in Deutschland am Ausstieg aus der Atomkraft fest. Wir haben deswegen auch überhaupt keinen Bedarf an einer Förderung neuer Kernkraftwerke in Deutschland. Aber es ist so, dass die einzelnen Staaten in Europa in ihrer Entscheidung über ihren Energiemix, über Energieforschung souverän sind. Das war so, und das bleibt so.

Frage: Eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es geht um die Kassenärztliche Bundesvereinigung, gegen die seit einiger Zeit eine ganze Reihe an Vorwürfen - sagen wir es einfach so - der Misswirtschaft erhoben werden. Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" will der Gesundheitsminister die KBV unter Staatskontrolle stellen, wenn sie die Vorwürfe nicht ausräumt. Stimmt der Bericht? Wenn ja, wie soll das genau aussehen?

Angeli: Ich kann Ihnen bestätigen, dass gerade verschiedene aufsichtsrechtliche Verfahren laufen, in deren Rahmen auch das von Ihnen und in der "F.A.Z." benannte Schreiben versandt wurde. Das Schreiben beinhaltet eine Fristsetzung für die Umsetzung von Beschlüssen, die in den aufsichtsrechtlichen Verfahren von uns als notwendig erachtet werden, und weist auch darauf hin, dass, sollten diese Beschlüsse nicht gefasst werden, ein Beauftragter gemäß § 79a SGB V eingesetzt wird, der an die Stelle von Vorstand und Vertreterversammlung tritt.

Zudem - das wissen Sie vielleicht auch - laufen gerade innerhalb der Koalition Gespräche über eine gesetzliche Regelung. Da ist das Ziel, die Transparenzpflichten und die Kontrollmechanismen innerhalb der KBV zu stärken und die Aufsichtsrechte zu verschärfen. Außerdem laufen Gespräche darüber, inwieweit es dann in einem zweiten Schritt eventuell notwendig ist, Veränderungen in der Struktur vorzunehmen.

Zusatzfrage: Was konkret erwarten Sie von der Vertreterversammlung am kommenden Montag? Was muss sie beschließen, um den Staatskommissar noch abzuwenden?

Warum greift das Gesundheitsministerium jetzt zu der Maßnahme? Was war der ausschlaggebende Grund, dass der Minister jetzt sagt "Jetzt reicht es. Ich bin mit der Geduld am Ende"?

Angeli: Es gibt hier verschiedene strafrechtlich relevante Sachverhalte - deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium in einigen Punkten auch Strafanzeige erstattet, worüber es bereits Presseberichterstattung gab -, und es gibt Sachverhalte, die aufsichtsrechtlich relevant sind. Deshalb laufen gerade verschiedene aufsichtsrechtliche Verfahren. Wir verlangen von der KBV, dass diese Beschlüsse umgesetzt werden, die in diesen Verfahren angemahnt sind. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei diesen laufenden Verfahren nicht weiter ins Detail gehe. Ziel ist es, Rechtsverletzungen zu beheben und die Funktionsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung dauerhaft sicherzustellen.

Frage: Konkrete Nachfrage: Wie hoch sind diese unrechtmäßigen Pensionszahlungen? Können Sie eine Summe nennen?

Zweitens. Wenn das nun bald zur Entscheidung kommt, wie schnell könnte denn ein solcher Regierungsbeauftragter die Geschäfte übernehmen? Steht da jemand quasi Gewehr bei Fuß, um dann loszulegen? Wie lange könnte er das dann machen?

Angeli: Zu den aufsichtsrechtlichen Verfahren und Details - ich bitte um Verständnis - kann ich nicht weiter ins Detail gehen.

Was die Regelung in Sachen § 79a SGB V angeht, so ist das, wie gesagt, im SGB V beschrieben; das können Sie dort auch nachlesen. Ein Beauftragter wird nach Androhung eingesetzt. Diese Androhung ist jetzt erfolgt. Eine Frist ist auch gesetzt. Wenn diese Frist verstreicht, ohne dass entsprechende Beschlüsse gefasst sind, wird ein Beauftragter eingesetzt werden.

Zusatzfrage: Wann wäre die Frist verstrichen? Ich kann das nicht so aus dem Kopf sagen.

Angeli: Die nächste Vertreterversammlung.

Vorsitzender Mayntz: Herr Susteck, Sie haben noch eine Information in Sachen Abgas.

Susteck: Vielen Dank. - Es stand ja noch die Frage zum Vorwurf einer verzögerten Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG im Raum. Die Kollegen waren schnell, und ich kann Ihnen Folgendes dazu nachreichen:

Die im Hinblick auf das Typgenehmigungsverfahren übergeordnete Rahmenrichtlinie 2007/46/EG ist durch die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung in deutsches Recht überführt worden. Die Notifizierung gegenüber der Europäischen Kommission erfolgte am 7. August 2008.

Mittwoch, 18. Mai 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 18. Mai 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/05/2016-05-18-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2016

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