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PRESSEKONFERENZ/1218: Regierungspressekonferenz vom 11. Mai 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 11. Mai 2016
Regierungspressekonferenz vom 11. Mai 2016

Themen: Kabinettssitzung (Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen, Bundesbericht für Forschung und Innovation 2016, Flucht und Migration - Prozessoptimierung im BAMF), EU-Türkei-Abkommen, Flüchtlings- und Asylpolitik, Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten Homosexuellen, Milchpreise, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Finanzlage Griechenlands, WLAN-Gesetz, Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, TTIP

Sprecher: SRS'in Wirtz, Strater (BMVI), Plate (BMI), Chebli (AA), Baer-Henney (BMJV), Reinhard (BMEL), Jäger (BMF), Alemany (BMWi), Ewald (BMG), Daldrup (BMAS)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Das Kabinett hat heute die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Lkw-Maut künftig auf allen Bundesstraßen zu erheben. Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut nur auf einem ausgesuchten und kleinen Teil der Bundesautobahnen - um genau zu sein: auf rund 12 Kilometern - sowie auf einem kleinen Teil von autobahnähnlichen Bundesstraßen. Um Ihnen hier die genaue Zahl zu geben: Es sind 2300 Kilometer. Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher ist beabsichtigt, die Lkw-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten.

Dann hat die Bundesforschungsministerin Johanna Wanka heute im Kabinett den Bundesbericht für Forschung und Innovation 2016 vorgestellt. Der Bericht zeigt im Ergebnis, dass Deutschland einer der attraktivsten Standorte für Forschung, Entwicklung und Innovationen weltweit ist. Das Ministerium hat dazu ja auch schon Pressearbeit gemacht.

Nichtsdestotrotz möchte ich gerne zwei, drei Punkte herausgreifen, um Ihnen einen Eindruck davon zu vermitteln, was in diesem Bericht zu lesen ist. Zum einen ist es so, dass niemals zuvor in Deutschland mehr in Forschung und Entwicklung investiert wurde als in den vergangenen Jahren. Bei der Wettbewerbsfähigkeit verbesserte sich Deutschland erneut um einen Platz und liegt in einer Erhebung des Weltwirtschaftsforums nun auf Rang vier. Man kann sagen, dass in Deutschland erstmals mehr als 600 Menschen in Forschung und Entwicklung tätig sind.

Am 17. Februar dieses Jahres hat die Expertenkommission Forschung und Innovation der Bundesregierung ein Gutachten übergeben. Die in diesem Gutachten enthaltenen Punkte werden nun in Bezug auf den Handlungsbedarf von der Bundesregierung überprüft, und dann werden die entsprechend notwendigen Schritte eingeleitet.

Sie wissen auch, dass es im Kabinett einen ständigen Tagesordnungspunkt zum Thema Flüchtlinge gibt. Auch das war heute ein Thema. Diesmal war Herr Weise zu Gast und hat darüber berichtet, wie die Prozesse im BAMF optimiert wurden und auch weiter optimiert werden. Dazu einige Zahlen: Im vergangenen Jahr kamen mehr als 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland. Das BAMF hat im letzten Jahr fast 500 Asylanträge entgegengenommen. In diesem Jahr werden es rund 1 Million Entscheidungen über Asylanträge sein.

Dann hat Herr Weise berichtet, dass die Prozessoptimierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchaus ihre Wirkung zeigt. Dazu auch einige Zahlen: Die Zahl der Entscheidungen pro Tag konnte gesteigert werden, genau genommen von 600 Entscheidungen pro Tag Anfang 2015 auf rund 2500 Entscheidungen pro Tag Anfang 2016. Außerdem konnte ein Abbau von 210 Altverfahren erreicht werden. Außerdem, was die Mitarbeiterzahl im BAMF anbelangt, wird sich diese Zahl bis Mitte 2016 mit 7300 Mitarbeitern mehr als verdoppeln. - Das ist im Wesentlichen das, was Herr Weise über die Vergangenheit gesagt hat.

Natürlich gibt es weitere Aufgaben für die Zukunft. Die sind vor allem darin zu sehen, dass weiter Integrationskursplätze zur Verfügung gestellt werden und dass natürlich auch die Bearbeitungsdauer weiter reduziert wird.

So viel von mir aus dem Kabinett.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium zur Lkw-Maut: Welche Extraeinnahmen erwarten Sie von dieser Maßnahme? Was ist mit Fernbussen? Werden die auch einbezogen?

Strater: Wir erwarten von der Maßnahme der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr, die dauerhaft in den Erhalt und den Ausbau unserer Infrastruktur fließen. Wir modernisieren damit unsere Straßen.

Was Sie zum Thema Fernbusse ansprechen, bezieht sich auf einen Prüfauftrag, der in diesem Gesetzentwurf enthalten ist. Ich sage dazu: Der ist nicht auf unsere Veranlassung hin dort hineingekommen, sondern innerhalb der Ressortabstimmung durch die Kollegen des BMUB. Es läuft derzeit keine Prüfung dessen, ob eine solche Maut eingeführt wird. Minister Dobrindt hat sich in der Vergangenheit immer klar positioniert: Es wird keine Fernbus-Maut geben, und es wird auch keine Maut für Dreieinhalbtonner geben. Das hat er immer sehr deutlich gemacht.

Frage: Herr Strater, ich würde mich dafür interessieren, wie denn tatsächlich technisch umgesetzt werden soll, dass das eingehalten wird. Es gibt nämlich auf Autobahnen etc. Mautbrücken und Ähnliches. Es ist ja für alle Bundesstraßen kaum in irgendeiner Form vorstellbar, dass man überall welche installiert. Was für ein technisches System soll also gewährleisten, dass das überprüfbar ist?

Strater: Es gibt keine Mautbrücken auf Bundesstraßen, die jetzt neu gebaut werden, falls Sie das meinen. Die Kontrolle geschieht - so ist bisher das übliche Verfahren - durch das Bundesamt für Güterverkehr. So wird das ja bisher auch gehandhabt. Auch durch mobile Kontrollen wird sichergestellt, dass die Maut auch bezahlt wird.

Frage: Frau Wirtz, ein Berater von Präsident Erdogan hat gestern Abend getwittert, wenn die EU die falsche Entscheidung in Sachen Visafreiheit treffen würde, dann würde die Türkei die Flüchtlinge losschicken. Ist das die Sprache, die Sie von einem Partner in der Flüchtlingspolitik erwarten?

SRS'in Wirtz: Es gibt ja in der Tat eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Soweit ich diese Äußerung wahrgenommen habe, bezieht sie sich ja auch durchaus auf einen Punkt, der in dem Abkommen niedergelegt worden ist, nämlich die Visaliberalisierung. Ganz allgemein kann man sagen, dass die Europäische Union natürlich zu dem Teil steht, den sie sozusagen als ihren Teil der Verpflichtungen übernommen hat, und natürlich genauso von der Türkei erwartet, dass auch vonseiten der Türkei ihr Teil der Verpflichtungen erfüllt wird.

Was die Visaliberalisierung anbelangt, ist es so, dass die Europäische Kommission Anfang des Monats - genau genommen am 4. Mai - einen Fortschrittsbericht vorgelegt und dargelegt hat, welche Punkte von der Türkei noch zu erfüllen sind. Ich kann für die Bundesregierung sagen, dass die Bundesregierung zu 100 Prozent hinter dem steht, was die EU-Kommission dort dargelegt hat und auch an Notwendigkeiten dargelegt hat. Jetzt ist es natürlich sozusagen auch an beiden Vertragspartnern oder beiden Partnern dieses Abkommens, also der EU und der Türkei, diese weiteren Schritte zu gehen, die darin niedergelegt sind. Darüber hinausgehend kann ich jetzt nicht spekulieren, was passieren wird, wenn das sozusagen nicht erfüllt werden wird.

Zusatzfrage: Herr Plate, Ihr Minister hat heute in der "Bild"-Zeitung gesagt, wenn die Türkei die Bedingungen nicht erfülle, werde es keine Visafreiheit geben. Ist das die Haltung der Bundesregierung?

Plate: Vielleicht in aller Kürze: Ich muss Sie, wenn ich darf, kurz korrigieren. In der "Bild"-Zeitung wurde eine Aussage zitiert, die der Minister angeblich in einer Fraktionssitzung gemacht haben soll. In der "Bild"-Zeitung hat er sich also nicht zitieren lassen. Es versteht sich von selbst, dass ich bei nicht öffentlichen Sitzungen, wie eine Fraktionssitzung eine ist, schon aus Prinzip weder bestätige noch dementiere, was der Minister dort gesagt oder nicht gesagt hat. Dies einmal vorweggeschickt.

Grundsätzlich ist es aber so, dass ich hier schon in der letzten Regierungspressekonferenz, in der ich hier war - auch Herr Seibert hat sich entsprechend eingelassen -, vorgetragen habe, dass die Bundesregierung wie auch die EU-Kommission nach ihren eigenen Aussagen davon ausgeht, dass eine Visaliberalisierung davon abhängt, dass alle 72 Kriterien erfüllt sind. Diese Haltung gilt unverändert fort.

Frage: Hatte die Bundesregierung beziehungsweise möglicherweise die Kanzlerin selbst in den vergangenen Tagen Kontakt zu irgendeinem Mitglied der türkischen Regierung - möglicherweise auch zum Präsidenten Erdogan - aufgenommen?

Was ist denn davon zu halten, wenn der türkische EU-Minister heute erklärt, dass man überhaupt keine Notwendigkeit sehe, irgendetwas an den türkischen Terrorgesetzen zu ändern? Die seien mit dem EU-Recht vereinbar, und es sei ausgeschlossen, dass man daran etwas ändere. Heißt das im Umkehrschluss, dass die Visaliberalisierung damit ad acta gelegt werden kann, wenn das die offizielle Position der türkischen Regierung ist?

SRS'in Wirtz: Zum einen gibt es jetzt keinerlei Telefonat der Bundeskanzlerin mit den Repräsentanten des türkischen Staates, von denen ich hier berichten könnte.

Zum anderen ist es so, dass ich im Grunde genommen noch einmal das wiederholen kann, was wir, Herr Plate und ich, auf die Frage des Kollegen schon gesagt haben: Es ist so, dass es eben diesen Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission gibt. Darin sind bestimmte Punkte niedergelegt. Vom Grundtenor her kann man sagen, dass es eine Offenheit für die Visaliberalisierung gibt, aber dass eben noch einige Punkte von der türkischen Seite zu erledigen sind.

Es ist im Grunde genommen - einmal davon abgesehen, dass das auch eine Frage der Verhandlungsführung der EU und nicht allein der deutschen Bundesregierung ist - die Position - in diesem Fall der EU, aber die Bundesregierung unterstützt diese Position auch -, dass diese Punkte abgearbeitet werden müssen. Ich glaube, es hat jetzt wenig Sinn, hier irgendwelche Zwischenstände zu kommentieren.

Frage: Frau Wirtz, Herr Plate, wäre es denn so schlimm, wenn die Flüchtlinge sozusagen losgeschickt werden würden? Kann Deutschland dieses Jahr nicht eine Menge mehr Flüchtlinge aufnehmen? Wie viele kann Deutschland dieses Jahr aufnehmen?

SRS'in Wirtz: Ich glaube, es hat keinen Sinn, jetzt über solche Fragen wie die zu spekulieren, wie viele Menschen in Deutschland aufgenommen werden könnten. Aber wir haben ja hier in den vergangenen Wochen und Monaten sehr häufig vorgetragen, dass es ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist, zum einen die Außengrenzen zu schützen, zum anderen aber auch die illegale Migration einzudämmen. Es geht darum, dass man praktisch einen Weg findet, damit sich Menschen eben nicht mehr in die Hände von Schleppern begeben und damit dadurch eben auch vermieden wird, dass Menschen bei dieser Überfahrt umkommen. Diese ganzen Aspekte deckt auch die Abmachung der Europäischen Union mit der Türkei ab, und deshalb hält die Bundesregierung natürlich an der Notwendigkeit eines solchen Abkommens fest.

Zusatzfrage: Aber die Frage bezog sich auf die Kapazitäten in Deutschland. Wie viele kann Deutschland dieses Jahr aufnehmen? Es ging nicht darum, wie viele Sie aufnehmen wollen.

SRS'in Wirtz: Ja, aber ich glaube, es hat überhaupt keinen Sinn, hier über so eine Frage zu spekulieren.

Zusatzfrage: Die kann man doch beantworten! Herr Plate, können Sie das nachreichen?

SRS'in Wirtz: Genau, Herr Plate, vielleicht reichen Sie das nach.

Plate: Ich kann vielleicht nur einen Satz dazu sagen: Die Frage nach Kapazitäten ist nach der deutschen Verfassung keine Frage, die sich stellt. Richtig ist aber sowieso, dass ja schon jetzt trotzdem Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Ich will jetzt gar nicht so sehr in die Tiefe gehen, aber Sie wissen ja, dass ein Teil der EU-Türkei-Erklärung auch die Aufnahme von Flüchtlingen auf legalem Wege ist, die ja auch schon angelaufen ist und die auch weiterhin läuft. Insofern stellt sich die Frage - jedenfalls so, wie Sie sie formuliert haben - aus unserer Sicht überhaupt nicht.

Frage: Ich wollte Sie um ein kleines Update bitten. Was ist denn die aktuelle Zahl (der Flüchtlinge)? Wie viele sind denn jetzt tatsächlich auf diesem Weg nach Deutschland gekommen?

Plate: Ja, das kann ich Ihnen gerne sagen. Der letzte Stand, der mir vorliegt, spricht von 54 Resettlement-Flüchtlingen, die im Rahmen dieses Eins-zu-eins-Verfahrens nach Deutschland gekommen sind, und von weiteren 81, die in andere EU-Staaten gekommen sind.

Ich darf vielleicht zur Erläuterung dieser Zahlen, die jetzt nicht überwältigend groß sind, daran erinnern, dass das ja damit zusammenhängt, wie viele Syrer konkret von der Türkei aus Griechenland zurückgenommen worden sind, und dass zum Ausgleich ja die Aufnahme von Syrern aus der Türkei vereinbart worden ist. Die Sachlage ist so, dass bisher einfach ziemlich wenige Syrer in die Türkei zurückgeführt worden sind und dass die EU-Staaten mit diesen Zahlen, so klein sie auch sein mögen, eher in Vorleistung gegangen sind. Es sind bisher deswegen kaum Syrer in die Türkei zurückgeführt wurden, weil diejenigen, die syrische Staatsangehörige sind, alle relativ kurz vor oder nach dem Anlaufen der Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung Asylanträge gestellt haben. So, wie es vereinbart und von allen Seiten versprochen worden ist, werden diese natürlich zunächst auf einem rechtsstaatlichen Wege und mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und beschieden. Da ist es einfach so, dass die Zahl der Asylentscheidungen, die Syrer betreffen, bisher noch so klein ist, dass es keine nennenswerte Rückführung von Syrern in die Türkei gegeben hat. Sobald das zunimmt, stehen natürlich alle, würde ich jetzt salopp formulieren, in den Startlöchern, um auch bei der Eins-zu-eins-Aufnahme relativ zügig zu entsprechend höheren Zahlen zu kommen.

Frage: Herr Plate, wie sieht es aktuell an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich aus? Wie viele Flüchtlinge kommen jetzt nach Deutschland?

Wie lange wollen Sie die Grenze noch kontrollieren? Wie lange werden die Kontrollen erhalten bleiben?

Plate: Vielleicht darf ich mit dem zweiten Thema zuerst anfangen, weil Sie fragen: Wie lange wollen Sie die Grenze kontrollieren? - Sie werden sicherlich mitbekommen haben, dass auf unter anderem eine deutsche Initiative hin ein Vorschlag dazu auf dem Tisch liegt, dass die Grenzkontrollen grundsätzlich bis in den November dieses Jahres hinein verlängert werden können. Der Bundesinnenminister hat sich gestern auch in einer kurzen Pressekonferenz dazu geäußert, dass er, wenn dieser Vorschlag durchkommen wird - voraussichtlich am morgigen Tage -, auch Entsprechendes für Deutschland beschließen wird, also dass die Grenzkontrollen erst einmal weitergehen. Das betrifft insbesondere wie bisher auch die Grenze zwischen Deutschland und Österreich. Dies also vielleicht zum zweiten Teil Ihrer Frage.

Zum ersten Teil Ihrer Frage muss ich einmal ganz kurz in die Unterlage schauen, die ich dazu vorliegen habe. Die Zahlen variieren natürlich von Tag zu Tag; das will ich gerne vorwegschicken. Aber zuletzt lag die Zahl jedenfalls bei unter 100 pro Tag. Das kann sich aber natürlich von Tag zu Tag und immer wieder ein bisschen ändern. Sie wissen auch, dass sich die Westbalkanroute, die grundsätzlich zum Erliegen gekommen ist, wenn ich das so umgangssprachlich formulieren darf, deswegen noch lange nicht so darstellt, dass niemand über die Westbalkanroute kommt. Das sind aber kleine Zahlen.

In der Tat ist aber nicht nur die Zahl der Flüchtlinge, die täglich über die Grenze kommen, maßgeblich für die Frage, ob man Grenzkontrollen durchführt oder nicht, sondern ich möchte noch einmal an den Zusammenhang erinnern, vor allem den Zusammenhang zwischen funktionierenden Kontrollen an den Außengrenzen und einer daraus folgenden Möglichkeit, auf Kontrollen an den Binnengrenzen zu verzichten; der Innenminister hat das gestern noch einmal dargestellt. Das reicht uns trotz bestehender Fortschritte an den Außengrenzen noch nicht ganz aus. Deswegen muss es mit Kontrollen an den Binnengrenzen vorläufig weitergehen.

Frage: Herr Plate, wie viele Nicht-Syrer haben es nach Deutschland geschafft? Wie viele Nicht-Syrer wurden in diesem Jahr bisher aufgenommen? Es geht ja bei den Flüchtlingen immer um Syrer.

Plate: Dazu kann ich Ihnen jetzt ad hoc keine Zahlen nennen. Sie wissen ja, dass der Bund vor allen Dingen über Zahlen verfügt, soweit Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Antrag gestellt haben. Ansonsten ist es so, dass natürlich Registrierungen in den Ländern über das EASY-System stattfinden. Das ist aber ein System, das keine absolut zuverlässigen Zahlen bietet, da die Registrierungen ja ohne personenbezogene Daten erfolgen und man deswegen nicht ganz sicher sagen kann, ob sich eine Person vielleicht auch zwei- oder dreimal registriert hat.

Wir haben natürlich gerade erst einen Bericht herausgegeben, was die Asylanträge angeht. Da kann man dann auch relativ zuverlässig sagen, welche Staatsangehörigkeit die Personen haben. Aber zu einem so frühen Zeitpunkt ist es nicht möglich, tagesaktuell sagen zu können, wie viele mit welcher Nationalität über die Grenze gekommen sind. Sie wissen auch: Etwa drei Viertel der Personen, die über die Grenze kommen, haben keine Reisepässe oder sonstige Personaldokumente dabei, sodass man sich für eine Ersteinschätzung ja sozusagen auf mündliche Auskünfte darüber verlassen müsste, woher die Personen kommen. Solche Zahlen - Sie erwarten seriöse Zahlen für Ihre Berichterstattung - können Sie deswegen von uns nicht bekommen, weil wir erst dann Zahlen haben, wenn das gesichert ist.

Zusatzfrage: Drei Viertel wäre mir jetzt neu. Aber können Sie uns die Zahlen, die Sie haben, geben?

Plate: Ich kann gerne einmal prüfen, was es für Zahlen gibt, die sozusagen Ihrem eigentlichen Informationsbedarf am nächsten kommen, und sie Ihnen dann nachreichen. Aber diese drei Viertel sind nicht neu; der Innenminister selbst und auch die Bundespolizei haben schon häufiger davon gesprochen. Der letzte Wert betrug etwa 77 Prozent, also sogar etwas mehr als drei Vierteil, die ohne Papiere die Grenze überqueren. Aber ich werde einmal schauen, welche Zahlen Ihrem Wunsch am nächsten kommen, und das schicke ich Ihnen dann gerne.

Zusatzfrage: Sind das faktische Zahlen oder sind das Bauchgefühl-Zahlen? Das, nämlich das Bauchgefühl, hat Herr de Maizière ja auch oft.

Plate: Es sind, wie gerade schon gesagt, Zahlen aus der täglichen Arbeit der Bundespolizei. Die Frage, ob jemand ein Reisepapier dabei hat oder nicht, ist keine Frage des Bauchgefühls, sondern der Fakten.

Frage: Haben Sie denn eigentlich inzwischen genaue Zahlen darüber, wie viele Marokkaner, Algerier und Tunesier seit der Reise des Ministers in die Region zurückgeführt wurden? Gibt es darüber Zahlen?

Plate: Klar, darüber gibt es natürlich Zahlen. Die habe ich jetzt aber, ehrlich gesagt, nicht im Kopf beziehungsweise für Sie dabei. Das sind ja Rückführungen, die, wie Sie wissen, in der Länderzuständigkeit liegen. Bei den Ländern fragen wir das immer wieder einmal ab, aber ganz tagesaktuell kann ich Ihnen die Zahlen gerade nicht nennen.

Frage: Noch einmal zur Türkei: Sind der Bundesregierung denn die Berichte von Human Rights Watch darüber bekannt, dass die Türkei auch auf Frauen und Kinder aus Syrien, die die Grenze in die Türkei überqueren wollen, schießt und dass Flüchtlinge teilweise geschlagen werden? Wenn ja, schätzen Sie diese Berichte als glaubwürdig ein? Welche Konsequenzen hätte das für das Verhältnis zur Türkei?

SRS'in Wirtz: Sie haben schon das richtige Wort angesprochen, nämlich glaubwürdig. Es ist in der Tat so, dass die Bundesregierung diese Berichte zur Kenntnis genommen hat, diese Berichte jetzt sehr sorgfältig prüft und daraus dann nach dieser Prüfung den entsprechenden Handlungsbedarf ableitet.

Zusatzfrage: Gibt es dafür einen Zeitrahmen? Bis wann wollen Sie diese Prüfung abgeschlossen haben?

SRS'in Wirtz: Ich kann Ihnen dazu keinen Zeitraum nennen. Aber natürlich können Sie davon ausgehen, dass das schnell geschehen wird.

Frage: Frau Chebli, die UN haben gestern von Berichten berichtet, die sie aus der Türkei empfangen haben. Dabei geht es um die südosttürkische Stadt Cizre, wo türkische Sicherheitskräfte mehr als 100 Menschen bei lebendigem Leib in einem Keller verbrannt haben sollen. Kennen Sie diese Berichte auch? Was entnehmen Sie dem?

Chebli: Ja, die Berichte haben wir gesehen. Auch hier gilt: Wir können sie selbst nicht verifizieren.

Aber wir und der Minister haben ja hier in diesem Raum mehrfach deutlich gemacht: Die Türkei ist für uns ein wichtiges Land in der Region. Wir haben deshalb ein großes Interesse daran, dass sie ein starkes, stabiles Land ist. Wir sind angesichts der fortdauernden Gewalt im Südosten der Türkei natürlich sehr besorgt. Für uns ist es wichtig - auch das haben wir mehrfach unterstrichen -, dass die Türkei natürlich das Recht hat, wenn wir jetzt über Kämpfe gegen die PKK sprechen - dazu kam es ja, und im Südosten der Türkei geht es vor allem darum -, sich gegen Terror zu verteidigen. Das muss natürlich alles verhältnismäßig sein. Am ehesten ist Stabilität in der Türkei dann garantiert, wenn es wieder zu Gesprächen zwischen der Türkei und den Kurden kommt. Das ist die Haltung, die die Bundesregierung hat, was diese Gewalt angeht.

Zusatz: Aber hierbei geht es ja nicht um PKK-Kämpfer, sondern laut UN-Berichten um kurdische Zivilisten in der Türkei. Wenn türkische Sicherheitskräfte oder türkisches Militär hunderte Menschen in Kellern verbrennen - - - Das hört sich jetzt nicht nach einer Verurteilung oder nach einer Untersuchungsaufforderung an.

Chebli: Ich habe gesagt: Uns selbst liegen dazu keine Erkenntnisse vor, aber natürlich sind die Lage im Südosten der Türkei und auch solche Berichte, so sie sich dann bewahrheiten sollten, sehr besorgniserregend. Das sind natürlich auch Themen, die wir bei unseren Gesprächen mit der Türkei auf der Tagesordnung haben; das ist doch ganz selbstverständlich. Sowohl das Thema, das vorhin schon angesprochen wurde, als auch die Themen PKK, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind Themen, über die wir natürlich mit der Türkei sprechen.

Zusatz: Sie kümmern sich also um die Verifizierung dieser Berichte.

Chebli: Wir schauen natürlich, ob wir eigene Erkenntnisse darüber haben. Wir kümmern uns um die Verifizierung. Wir schauen, dass wir dazu einen eigenen Erkenntnisstand erhalten. Mehr kann ich in diesem Zusammenhang leider nicht dazu sagen.

Frage: In Berlin hält sich ja ab heute Nachmittag bis morgen auch eine Delegation der türkischen Opposition auf. Können Sie bestätigen, dass es dabei auch Treffen mit Mitgliedern der Bundesregierung geben wird, also mit Außenminister Steinmeier und mit Christoph Heusgen, dem Berater der Bundeskanzlerin? Wenn ja, was ist das Ziel dieser Gespräche?

Chebli: Ich kann bestätigen, dass Herr Steinmeier Herrn Kiliçdaroglu treffen wird. Man wird sich über die aktuelle Lage in der Türkei austauschen - innenpolitisch und außenpolitisch -, und eine ganze Bandbreite von Themen wird auf der Tagesordnung stehen.

SRS'in Wirtz: Ob es nun entsprechende Termine im Kanzleramt gibt, kann ich Ihnen derzeit nicht sagen und nicht bestätigen. Fragen Sie vielleicht am Freitag noch einmal nach.

Frage: Frau Chebli, ist die Bundesregierung denn aufseiten von Herrn Can Dündar, also dem türkischen Journalisten?

Chebli: Ich glaube, unsere Haltung zu dem ganzen Thema - Can Dündar, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit -, haben wir so etwas von deutlich und klar hier in diesem Raum und auch ansonsten mehrfach bekannt gegeben. Ich glaube, ich habe dem, was Herr Schäfer in den vergangenen Tagen hierzu gesagt hat - auch ich, bevor ich einmal für zehn Tage im Urlaub war -, eigentlich nicht so viel hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Aber Herr Dündar hat ja über Waffenlieferungen des türkischen Geheimdienstes an syrische Islamisten berichtet. Haben Sie diese Berichte gelesen, nehmen Sie das für voll, oder hoffen Sie, dass die nicht wahr sind - weil es ja der türkische Partner ist?

Chebli: Mehr als Sie kann ich zu den Berichten hier auch nicht sagen.

Zusatzfrage: Kümmern Sie sich darum?

Chebli: Ich bleibe bei meinen Worten.

Vorsitzender Szent-Iványi: Herr Plate wollte noch etwas zum Thema Flüchtlinge nachreichen.

Plate: Ja, und zwar zweierlei. - Erstens, glaube ich, komme ich vielleicht Ihrem Interesse am nächsten, wenn ich Ihnen sage, welche Nationen die fünf Hauptnationen bei den EASY-Registrierungen in diesem Jahr gewesen sind; das ist jedenfalls relativ nah an dem, was Sie interessiert, und ist das, was ich bieten kann. Und zwar ist das Syrien als Hauptherkunftsstaatsangehörigkeit mit 36,06 Prozent, dann haben wir Irak mit 18,42 Prozent, Afghanistan mit gut 18 Prozent, Iran mit gut 4 Prozent und danach kommt die russische Föderation mit etwas über 1,5 Prozent.

Zweitens hat die Kollegin bezüglich Marokko, Tunesien und Algerien noch nach Rückführungen gefragt. Dazu kann ich Ihnen zumindest die Zahlen für Januar bis einschließlich März nennen. Das sind bei Algerien 67 Abschiebungen, davon 25 nach Algerien. Das ist bisher etwa ein Drittel dessen, was für das gesamte Vorjahr galt. Bei Marokko haben wir 60 Abschiebungen, davon 18 nach Marokko. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr war es 176. Nach Tunesien sind 26 Tunesier zurückgeführt worden, davon 14 nach Tunesien. Es waren 79 im gesamten vergangenen Jahr. Ich möchte aber auch ergänzen: Das sind die Zahlen bis einschließlich März; es ist seitdem also wieder Einiges passiert, dazu gibt es aber keine konsolidierten Zahlen. Das ist wichtig, weil zum Beispiel die erste Sammelrückführung nach Tunesien nicht im März, sondern im April gewesen ist. Genauere Zahlen, die dann schon mehr Auswirkung der Reise zeigen, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, erst im nächsten Monat präsentieren.

Frage: Dazu hätte ich eine Verständnisfrage, Herr Plate: Wohin sind denn dann die anderen Marokkaner, Algerier und Tunesier zurückgeführt worden?

Plate: Klar, mit dieser Frage hatte ich schon gerechnet. Das ist unterschiedlich; im Wesentlichen ist das aber das Drittland, aus dem die Person dann nach Deutschland eingereist ist.

Zusatzfrage: Also die Türkei?

Plate: Das kommt natürlich darauf an - das jeweilige Drittland, wenn man so will. Das kann natürlich ganz unterschiedlich sein.

Frage: Herr Plate, können Sie die Zahlen quantifizieren? 18 Prozent von wie vielen?

Plate: Meinen Sie jetzt die EASY-Zahlen?

Zusatz: Ja.

Plate: Die 36 Prozent Syrer, von denen ich gesprochen hatte, entsprechen ungefähr 70. Dementsprechend sind 18 Prozent ungefähr 35.

Vorsitzender Szent-Iványi: Dann hat, wenn ich das richtig verstanden habe, Herr Strater noch eine Nachlieferung.

Strater: Ich habe eine Ergänzung an Herrn Steiner zum Thema Lkw-Maut, weil Sie mich nach den Kontrollen fragten und meine Antwort vielleicht etwas missverständlich ausfiel, und zwar in dem Sinne, dass ich schon wüsste, wie das System dann ausgestaltet sein wird. Das ist heute natürlich noch nicht der Fall. Ich möchte daher zur besseren Einordnung ergänzen, dass jetzt die Vorarbeiten laufen, um das Lkw-Mautsystem auf Bundesstraßen auszuweiten. Dafür sind umfangreiche technische Anpassungen des Mautsystems erforderlich, und wir bereiten derzeit ein Konzept für die Umsetzung dieser Maßnahme vor. Dazu gehört das Gesetz, das wir jetzt ins Kabinett eingebracht haben. Wir haben Toll Collect aufgefordert, ein Angebot für die technische Aufrüstung des bestehenden Systems einzureichen. Dieses Angebot wird derzeit geprüft. - Das nur noch einmal zur Ergänzung.

Frage: An Frau Wirtz: Herr Maas hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der aus heutiger Sicht nicht zu Recht nach § 175 StGB Verurteilten vorlegen zu wollen. Ich würde gerne wissen, ob Herr Maas und sein Haus die volle Unterstützung der Kanzlerin und des Kanzleramtes hat.

An Frau Baer-Henney: Welchen Zeitplan strebt das BMJV an dieser Stelle an? Der Minister ist ja bereits relativ konkret geworden, aber welcher Zeitplan ist denn der, der jetzt wirklich auf dem Tisch liegt?

SRS'in Wirtz: Ich würde dazu das Wort erst einmal an Frau Baer-Henney weiterleiten.

Baer-Henney: Wir können nur sagen: so schnell wie möglich. Sie haben das Zitat des Ministers gelesen. Ihm geht es darum, dass das Unrecht, das geschehen ist, möglichst schnell - beendet kann man ja nicht sagen - rehabilitiert wird und die Urteile aufgehoben werden. Einen genauen Zeitplan beziehungsweise konkrete Daten kann ich Ihnen jetzt nicht nennen, ich kann nur sagen: so schnell wie möglich.

SRS'in Wirtz: Sie wissen ja, dass solche Gesetze innerhalb der Ressorts abgestimmt werden und dann irgendwann gemeinschaftlich vom Kabinett verabschiedet werden. Insofern, denke ich, warten wir diesen Prozess jetzt ab, der dann irgendwann abgeschlossen sein wird. Auch da kann ich Ihnen, so wie Frau Baer-Henney, keinen Zeitpunkt nennen.

Zusatzfrage : Ich möchte doch gern noch einmal nachfragen; denn das ist jetzt ja nicht irgendein Fall eines Gesetzes, einer Gesetzesinitiative zu etwas, was in der Zukunft zu regeln wäre, der vom Himmel gefallen ist, sondern das ist ja etwas, wozu man sich bereits eine Meinung gebildet haben kann. Es gibt ja auch schon etwas länger eine Debatte darum. Deshalb noch einmal die Frage: Befürwortet die Kanzlerin diesen Schritt, den Herr Maas jetzt anstrebt?

SRS'in Wirtz: Ich kann ja nur sagen: So ein Gesetz hat ja auch immer Ausgestaltungen und konkrete Regelungen. Deshalb möchte ich hier jetzt nicht im Gesamtzusammenhang über einen Gesetzentwurf urteilen, den ich konkret noch nicht gesehen habe, sondern kann nur sagen, dass es bestimmte Vorgänge und Abläufe innerhalb der Bundesregierung dazu gibt und dass es dann irgendwann eine gemeinschaftliche Entscheidung dazu geben wird.

Zusatzfrage: Aber erachtet die Kanzlerin ein solches Gesetz für notwendig?

SRS'in Wirtz: Ich kann Ihnen sagen, dass es natürlich grundsätzlich gut ist, über solche Fragen zu sprechen und zu diskutieren, aber ich möchte zu dem konkreten Gesetzentwurf an dieser Stelle keine Stellung nehmen.

Frage: Eine Lernfrage an Frau Baer-Henney zu der Rehabilitierung von Homosexuellen: Von wie vielen Menschen sprechen wir denn da? Sind davon noch welche am Leben?

Baer-Henney: Ja, davon sind noch welche am Leben. Es gibt die Zahl, dass es wohl um 50 Urteile geht; das ist jetzt aber keine Zahl, die von mir stammt, sondern die kursiert. Davon sind aber sicherlich auch noch viele am Leben. Das ist auch ein Grund, warum wir jetzt schnell einen Entwurf vorlegen wollen, damit die betroffenen Personen noch entschädigt werden können und die Urteile aufgehoben werden können.

Frage: Eine Frage an das Landwirtschaftsministerium: Die Milchpreise waren gestern anscheinend Thema in der Fraktionssitzung. Es ging unter anderem um verbindliche Mengensteuerung und Liquiditätshilfen für Landwirte. Was ist die Position des Ministers dazu und was erwarten Sie von dem Ende Mai stattfindenden Gipfel?

Reinhard: Vielen Dank für die Frage. Bundesminister Schmidt begrüßt natürlich absolut den Rückenwind aus der Fraktion. Wie berichtet hat die Kanzlerin ihre Unterstützung signalisiert. Die Bundesregierung wird die Landwirte in dieser schwierigen Lage mit marktbegleitenden Maßnahmen unterstützen, und Bundesminister Schmidt hat dazu den von Ihnen schon angesprochenen Milchgipfel mit allen Beteiligten der Wertschöpfungskette angekündigt. Ziel dieses Gipfels ist es unter anderem, das Risiko wieder gleichmäßiger auf alle Schultern zu verteilen. Dazu hat sich Bundesminister Schmidt auch am Wochenende schon geäußert und gesagt: Im Moment zahlen unsere Bauern allein die Zeche; Handel und Molkereien verdienen weiter. Das muss sich eben wieder ändern.

Zusatzfrage: Aber geht es um eine verbindliche Mengensteuerung oder um eine freiwillige Mengensteuerung?

Reinhard: Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die verbindliche Mengensteuerung nur begrenzten Erfolg hat; denn mit der Milchquote hatten wir auch 2009 schon einen ähnlich tiefen Milchpreis. Deshalb setzt Bundesminister Schmidt auf andere Möglichkeiten. Es soll eben darum gehen, das Risiko innerhalb der Wertschöpfungskette wieder gleichmäßiger zu verteilen.

Frage: Frau Wirtz, es gibt Berichte aus Großbritannien, wonach Merkel letztendlich eine Initiative des britischen Premierministers gestoppt habe, eine sogenannte Arbeitsmigrantensperre in der EU einzuführen. Es wird ja von einem Veto gesprochen, wovon man jetzt wahrscheinlich erst einmal nicht ausgehen kann - aber gab es da vielleicht eine Intervention vonseiten der Bundeskanzlerin?

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal ist es ja so, dass Sie sicherlich die Haltung der Bundesregierung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit kennen. Aus dieser Position hat die Bundesregierung im Grunde genommen auch nie ein Geheimnis gemacht, auch unter den europäischen Partnern nicht. Darüber hinaus ist es so, dass diese Fragen, die Großbritannien und den Brexit anbelangen, innerhalb der Europäischen Union insgesamt diskutiert worden sind - mit allen europäischen Mitgliedstaaten. Was diese konkrete Frage beziehungsweise was die Mutmaßungen, die heute oder gestern in britischen Medien zu lesen waren, anbelangt, so kann ich Sie nur darauf verweisen, was die Kollegen in der Downing Street dazu gesagt haben - sie haben das ja relativiert.

Frage: An das Finanzministerium: Der Bundesfinanzminister bleibt optimistisch, dass in zwei Wochen eine Lösung im Fall Griechenlands gefunden wird; er war vor dem Treffen der Eurogruppe am Montag optimistisch, und er war es auch nach diesem Treffen. Heißt das, dass auch eine Lösung über die Schuldenentlastung für Griechenland gefunden wird, die der IWF fordert?

Jäger: Wir halten tatsächlich einen erfolgreichen Abschluss der Gespräche am 24. Mai für möglich. Wir gehen davon aus, dass uns das gelingen sollte. Das bedingt zuallererst, dass sich unsere griechischen Freunde, die ja jetzt schon Einiges auf den Weg gebracht haben, bis zum 24. noch einmal mächtig ins Zeug legen. Es gibt noch eine Reihe von Gesetzgebungsverfahren, die bis dahin abgeschlossen werden sein müssen. Auf dieser Basis kann man dann abschließend beurteilen, ob die Anforderungen der ersten Programmüberprüfung getroffen sind. Wenn das so ist, dann ist der größte Teil schon einmal erledigt.

In diesem Kontext zu sehen - das wissen Sie - ist auch ein Automatismus, der sicherstellt, dass es zusätzliche Maßnahmen auf der Fiskal-, aber auch auf der Strukturseite gibt, wenn sich herausstellen sollte, dass 2018 das angestrebte Ziel von 3,5 Prozent Primärüberschuss nicht erreicht wird. Auch da ist die griechische Seite in der Bringschuld. Das, was wir dazu präsentiert bekommen, muss bis zum 24. hieb- und stichfest sein und natürlich auch von den Institutionen - und dazu zählt auch der IWF - so gewertet werden. Das ist das, was im Rahmen der Programmüberprüfung ansteht.

Darüber hinaus darf ich daran erinnern, dass im Juli 2015 beim Treffen der Staats- und Regierungschefs auch darüber gesprochen worden ist, dass es möglicherweise Maßnahmen auf der Schuldenseite geben kann, wenn diese Maßnahmen gebraucht werden. Was wir jetzt bei der Sitzung der Eurogruppe getan haben, ist nichts anderes, als diese Festlegung des Sommers 2015 etwas auszubuchstabieren. Wir haben einen Prozess definiert, der, glaube ich, so wie er in der Erklärung der Eurogruppe beschrieben steht, ganz leicht nachvollziehbar ist. Da ist zum einen die Rede davon, dass das, was an Schuldenmanagement - das sind technische Operationen, die der ESM im Rahmen seiner Refinanzierungsgeschäfte vornehmen kann - geschehen kann, sofort in Angriff genommen werden kann. Das ist eine technische Frage, die nichts mit dem Gehalt des Programms an sich zu tun hat.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass wir, wenn das griechische Reformprogramm erfolgreich abgeschlossen ist und wenn, falls es eine Lücke geben sollte, der Automatismus gegriffen hat - zwei Voraussetzungen -, und es immer noch nötig sein sollte, über Maßnahmen auf der Schuldenseite zu diskutieren, gerne bereit sind, in so eine Diskussion einzutreten. Insoweit haben wir tatsächlich den Arbeitsauftrag vom Sommer 2015 ausformuliert und präzisiert. Da werden jetzt ein paar Dinge konkret genannt, über die man dann nachdenken kann. Das ist aber überhaupt nicht so zu verstehen, dass da jetzt schon Festlegungen getroffen würden. Vielmehr ist das, was wir im Augenblick diskutieren, im Grunde eine Roadmap für eine Roadmap. Das heißt, wir haben ein Verfahren vereinbart, um am Ende ein Verfahren zu verabschieden, und im Rahmen dieses Verfahrens gibt es einen letzten Verfahrensschritt, in dem man sich dann 2018 nach Abschluss des Programms möglicherweise - wenn die zwei erstgenannten Bedingungen nicht eingetreten sind - auch darüber unterhalten wird, was es an Maßnahmen auf der Schuldenseite geben kann.

Ich sage vielleicht noch einen Satz dazu: Das ist ausdrücklich kein Schuldenschnitt - das ist ganz klar, darüber waren sich alle in der Eurogruppe einig -, und Herr Dijsselbloem hat in seiner Abschlusspressekonferenz auch ausdrücklich festgehalten, dass mit dieser Diskussion und den getroffenen Annahmen, die im Statement enthalten sind, keine wesentliche Programmänderung verbunden ist.

Zusatzfrage: Der ESM-Chef, Klaus Regling, soll vorgeschlagen haben, dass ein Teil der IWF-Darlehen vom ESM übernommen wird. Gehört das zu den technischen Maßnahmen, die jetzt getroffen werden, oder zu den Abschlussmaßnahmen, die dann ab 2018 getroffen werden sollen?

Jäger: Nein, das ist definitiv keine technische Maßnahme. Das würde ganz klar den Bereich des reinen Schuldenmanagements übersteigen. Insofern ist das dann Teil der anderen Diskussion, die ich eben genannt habe: Für den Fall, dass es 2018, nach Abschluss des Programms und nach möglicherweise erforderlicher Anwendung des Automatismus, immer noch Bedarf gibt, den Bruttofinanzierungsbedarf des griechischen Haushaltes zu stützen, indem wir über Schuldenmaßnahmen nachdenken, sind eine Reihe von Elementen in die Diskussion eingeführt worden und als mögliche Elemente aufgezählt worden. Aber auch das ist übrigens nicht revolutionär, denn schon der Gipfel im vergangenen Sommer - Sie erinnern sich - hat über die Restrukturierung von Schulden gesprochen. Dabei geht es exakt um solche Dinge. Das heißt, da werden einfach Möglichkeiten, mögliche Pfade aufgezeigt.

Was Herr Regling in der Sitzung der Eurogruppe getan hat, ist, dass er vier mögliche Elemente in die Diskussion eingeführt hat. Darüber wurde aber - das sage ich gleich dazu - bei den Finanzministern nicht im Detail diskutiert. Damit ist nicht gemeint - ich wiederhole mich hier, aber das ist wichtig -, dass das unter die Rubrik Schuldenmanagement/ESM fallen würde; vielmehr gehört das in die breitere Diskussion. Es gibt jetzt einen Arbeitsauftrag an die technische Ebene, an die Euroarbeitsgruppe, bis zum 24. Mai diesen Schuldenpassus noch einmal auszuarbeiten. Die Gespräche dazu laufen in den nächsten zwei Wochen. Das werden sicherlich sehr intensive Gespräche sein. Dann werden wir am 24. Mai sehen, was für ein Wording wir im Ganzen hinbekommen. Wichtig ist aber, dass wir ein Gesamtergebnis haben: erfolgreicher Abschluss, Automatismus, und dann können wir unter den genannten Bedingungen - aber nur unter diesen Bedingungen - auch über die Reduzierung der Schuldenlast diskutieren.

Zusatzfrage: Wie stehen Sie prinzipiell zu diesem Vorschlag von Herrn Regling?

Jäger: Ich habe den nicht zu bewerten, weil der für uns im Augenblick gar keine Rolle spielt. Wir sind in einem ganz anderen Diskussionskontext. Man wird hier jetzt nicht einzelne Elemente als gut oder als schlecht bewerten; das mache ich nicht.

Frage: Nur dass ich das richtig verstanden habe: Ich habe also nicht zu erwarten, dass im Bereich Schulden am 24. Mai irgendwelche konkreten Zahlen festgelegt werden können? Denn das geht ja nach Ihrer Logik quasi erst nach Abschluss des Programms.

Kann ich denn erwarten, dass es schon konkrete Festlegungen auf einzelne Instrumente gibt, oder werde ich da auch wieder nur ein Bouquet von Möglichkeiten finden, die quasi gleichrangig nebeneinander stehen - also tilgungsfreie Zeiten, Laufzeitverlängerung und Ähnliches?

Jäger: Wir werden definitiv am 24. nicht eine Zwangsläufigkeit in dem Sinne etablieren, dass wir dann schon über konkrete Schuldenmaßnahmen beschließen, die notwendigerweise und ganz klar zu einer Änderung des Programms führen würden. Vielmehr werden wir Wege aufzeichnen, wie man unter den genannten Bedingungen am Ende, nach 2018, eine solche Schuldendiskussion führen kann. Wie das dann konkret ausgestaltet wird, was den Text der Beschlussfassung der Eurogruppe angeht, kann ich Ihnen heute natürlich noch nicht sagen; denn das ist jetzt ja Gegenstand der Gespräche auf Ebene der Euroarbeitsgruppe.

Frage: Können Sie die technische Operation erst einmal ein bisschen theoretisch erläutern?

Jäger: Ich bin jetzt nicht der Sprecher des ESM. Sie wissen, dass der ESM den Griechen langfristig zu sehr günstigen Konditionen Geld gibt und dass der ESM sich selber wiederum am Kapitalmarkt refinanziert. Es geht im Grunde um die Frage: Wie kann man die Refinanzierungsgeschäfte des ESM am Kapitalmarkt so optimieren, dass in einer langfristigen Betrachtung die griechische Schuldenlast auf einem möglichst niedrigen Niveau fixiert wird?

Frage: Frau Chebli, der SPD-Chef und Vizekanzler ist ja für einen Schuldenschnitt für Griechenland. Der Außenminister auch?

Chebli: Ich habe dem, was Herr Jäger zu dem ganzen Komplex hier gesagt hat, wenig hinzuzufügen. Es gab die Beratungen und es gibt Absprachen. Natürlich sind wir der Meinung, dass Griechenland geholfen werden muss und dass Griechenland wieder auf die Beine kommen muss. In diesem Kontext sind auch all die Maßnahmen und Vereinbarungen, die getroffen und zum Teil auch schon umgesetzt wurden, zu sehen. Natürlich sehen wir auch, dass die Einschnitte, die gefordert werden, hart sind - hart sind für Griechenland und hart sind für die griechische Bevölkerung -, und es verlangt uns riesigen Respekt ab, dass die griechische Regierung weiter daran festhält. Was das Thema Schuldenerleichterung und alles, was dazu zu sagen ist, betrifft, so sind wir da auf einer Linie, und das hat Herr Jäger gerade ja ausführlich dargestellt.

Zusatzfrage: Auf einer Linie heißt: Sie sind gegen den Schuldenschnitt, der Außenminister ist gegen den Schuldenschnitt?

Chebli: Ich weiß gar nicht, wie Sie immer auf Ihre Schlussfolgerungen kommen. Herr Jäger hat gerade dazu ausgeführt. Hat Herr Jäger gesagt, dass der Minister gegen - - Wir reden über Schuldenerleichterungen, Entschuldigung; ich war im Kontext von Schuldenerleichterungen. Über Schuldenschnitt hat überhaupt gar keiner geredet. Das Wort Schuldenschnitt hat, soweit ich das verstanden habe, auch Herr Gabriel nicht in den Mund genommen. Auch der Bundesaußenminister ist nicht für einen Schuldenschnitt. Ich dachte, wir reden über Schuldenerleichterungen, und da sind wir alle auf einer Linie; Verzeihung, ich habe das in einem falschen Kontext gesehen.

Alemany: Vielleicht kann ich das noch ganz kurz für das BMWi ergänzen. Wie Frau Chebli gerade sagte, sieht auch Bundeswirtschaftsminister Gabriel die Notwendigkeit von Schuldenerleichterungen für Griechenland - mit dem Ziel, die langfristige Tragfähigkeit Griechenlands zu sichern und Wachstum wieder zu ermöglichen.

Frage: Ist denn der Wirtschaftsminister, der sich ja vor der Sitzung der Finanzminister zum Punkte Schuldenerleichterungen geäußert hat, mit dem, was jetzt die Finanzminister abgesprochen haben, zufrieden? Oder hat er eigentlich mehr gemeint, als die Finanzminister jetzt letztendlich vereinbart haben?

Alemany: Bundeswirtschaftsminister Gabriel begrüßt die positiven Ergebnisse des Eurogruppen-Treffens vom Montag und ist - auch, wenn es da jetzt noch keine konkreten Entscheidungen gegeben hat - zufrieden, dass die Eurogruppe über die Perspektive von Schuldenerleichterungen berät. Das ist seiner Auffassung nach ein richtiger und wichtiger Schritt. Er sagt: Die Debatte muss zügig fortgesetzt werden. Wie Herr Jäger schon ausgeführt hat, wurde die Euroarbeitsgruppe mit weiteren Arbeiten zu möglichen Schuldenerleichterungen beauftragt.

Zusatzfrage: Wenn ich "zügig fortgesetzt" höre: Die Perspektive, dass man letztendlich erst 2018 richtig weiß, ob Schuldenerleichterungen kommen, ist ja nicht unbedingt das Gleiche wie "zügig". Oder hat der Minister kein Problem mit dieser Dissonanz?

Alemany: Da geht es ja um technische Gespräche, die jetzt parallel einfach schon angefangen und eingeleitet werden sollen, damit dieses Paket dann auch schnell und zügig realisiert werden kann. Der nächste Ankerpunkt ist der 24. Mai mit dem regulären Eurogruppen-Treffen.

Frage: Man konnte heute lesen, dass es eine Liberalisierung in Sachen WLAN-Störerhaftung geben soll. Vielleicht die Frage an das Wirtschaftsministerium: Was ist der Geist des neuen Gesetzes? Das Netz soll ja geöffnet werden, und die Haftung für diejenigen, die es öffnen, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Vielleicht mögen Sie uns ein bisschen erläutern, was der Hintergrund ist.

Alemany: Ja, gerne. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat großes Interesse daran, dass das Gesetz endlich kommt und realisiert werden kann. Insofern begrüßen wir heute die Einigung auf Fraktionsebene dazu. Sie beinhaltet vor allem, dass die Vorschaltseite wegfällt. Sie beinhaltet außerdem, dass WLAN-Betreiber nicht mit Schadenersatz haften müssen, wenn sie anderen ihr WLAN zur Verfügung stellen, sowie den Wegfall dieser zumutbaren Maßnahmen, die im Entwurf noch zu ergreifen waren.

So gesehen wird es einen neuen Schub für das Gesetz geben. Das Gesetz insgesamt soll zügig in Kraft treten können. Wir hoffen, dass wir damit nicht nur eine weitere Maßnahme im Koalitionsvertrag umsetzen können, sondern dass es mehr öffentliche WLAN-Hotspots in Deutschland geben kann.

Frage: Frau Alemany, das klingt ja so, als ob Sie total begeistert wären, dass es endlich so weit gekommen ist, dass es jetzt weiter geht. Aber tatsächlich ist es doch so, dass das ein Entwurf aus Ihrem Hause war, wenn auch am Ende ein Entwurf des Kabinetts, der bereits durch das Kabinett gegangen ist. Man muss doch sagen, dass wesentliche Regelungsinhalte über diesen Kompromiss gestrichen werden, die Sie vorgehabt haben. Ich würde doch gerne wissen, was für Auswirkungen Sie durch die Streichung der entsprechenden Sicherungspflichten etc. erwarten.

Alemany: Wie bereits gesagt, begrüßen wir die Einigung. Der Entwurf ist immer ein Ergebnis der Ressortabstimmungen, wie Sie wissen, weil es ein Gesetzentwurf des gesamten Kabinetts ist. Unser vorrangiges Ziel ist die Öffnung und Weiterverbreitung von öffentlichen WLAN-Hotspots. Wir sehen jetzt doch mit der Einigung einen guten Schub und Schritt nach vorne.

Zusatz: Dann möchte ich meine Frage mit den Bedenken, die Sie jetzt vielleicht haben, an die anderen an dieser Ressortabstimmung beteiligten Ressorts richten. Ich vermute sehr stark, dass das BMI an der Beratung beteiligt ist.

Plate: Ich habe keine Prognose dazu mitgebracht, wie sich genau der im parlamentarischen Verfahren veränderte Entwurf anders als der vom Kabinett beschlossene auswirken wird. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich im parlamentarischen Verfahren noch einmal Gesetzentwürfe, die die Bundesregierung im Rahmen ihres Initiativrechts eingebracht hat, verändern. So ist es auch hier gekommen. Jetzt schauen wir uns das erst einmal in aller Ruhe an und warten ab, wie die Auswirkungen sind.

Vorsitzender Szent-Iványi: Frau Wirtz hat etwas nachzureichen.

SRS'in Wirtz: Was die Frage nach dem Gespräch im Kanzleramt mit Vertretern der türkischen Opposition angeht, kann ich bestätigen, dass es ein Gespräch im Kanzleramt mit Vertretern der HDP gegeben hat.

Zuruf: Können Sie etwas zu dem Ergebnis sagen?

SRS'in Wirtz: Nein, das kann ich nicht. Diese Gespräche sind in der Regel vertraulich. Sie können sich aber vorstellen, dass es sicherlich um die politische Situation in der Türkei ging.

Frage: Ich würde dann schon gerne wissen, wann denn Gespräche stattgefunden haben.

SRS'in Wirtz: Es hat Gespräche gegeben. Ich kann Ihnen nichts über den Zeitpunkt sagen. Ich kann Ihnen nur sagen: Es hat diese Gespräche gegeben. Zu den Inhalten kann ich Ihnen keine Angaben machen. Es gibt aber Kontakte.

Zusatzfrage: Aber wir reden über die vergangenen Wochen und nicht über - -

SRS'in Wirtz: Ja, natürlich in jüngster Zeit. Darauf war ja auch die Frage ausgerichtet. Insofern habe ich das in den Gesamtkontext gestellt.

Frage: Eine kleine Formalie: Wann haben wir denn zu erwarten, dass die Entscheidung über die Kaufprämie für E-Autos im Kabinett verabschiedet wird?

SRS'in Wirtz: Dazu kann ich Ihnen noch keinen Zeitpunkt nennen. Ich weiß nicht, ob das BMF dazu eventuell etwas sagen kann.

Jäger: Das BMF kann die Frage auch nicht beantworten, denn das zugrunde liegende Dokument ist natürlich die Förderrichtlinie, die wiederum in der Verantwortung des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet wird.

SRS'in Wirtz: Sorry, dass ich das falsch weitergeleitet habe, Herr Jäger.

Alemany: Noch einmal kurz zur Einigung dieses Pakets an sich: Das ist ein sehr wichtiges industriepolitisches Signal für Bundeswirtschaftsminister Gabriel. Er ist zuversichtlich, dass dies in sehr kurzer Frist im Kabinett beschlossen werden kann. Über die Umsetzung der Finanzierung laufen die Gespräche zwischen dem BMWi und dem BMF auf Hochtouren. Wie Sie wissen, wird dazu eine Milliarde aus dem Energie- und Klimafonds des BMWi bereitgestellt. Dies wird über eine Förderrichtlinie geschehen.

Zusatzfrage: Nur zur Sicherheit gefragt, nachdem gestern aus der SPD Stimmen in Sachen Nachtragshaushalt kamen: Der Weg - darüber ist sich das Kabinett einig - heißt Klimafonds und nicht Nachtragshaushalt?

Alemany: Wie gesagt, was die Umsetzung der Finanzierungsfragen angeht, laufen die Gespräche. Das wird über eine Förderrichtlinie laufen, und wir streben eine zügige Realisierung an.

Jäger: Ich möchte der Klarheit halber ergänzen: Nicht Nachtragshaushalt, sondern außerplanmäßige Ausgaben.

Frage: An das Gesundheitsministerium. Die Bundesärztekammer macht sich Sorgen über TTIP und das Gesundheitswesen. Sie fordert, dass das Gesundheitswesen gänzlich aus dem Abkommen verschwindet. Mich würde interessieren, was dabei überhaupt über das Gesundheitswesen verhandelt wird. Die EU hat doch für das Gesundheitswesen der Länder gar keine Zuständigkeit.

Ewald: Vielen Dank. - Ich denke, die Frage müssten Sie eher an das Wirtschaftsministerium als federführendes Ressort adressieren.

Zuruf: Sie werden ja einen Stand haben! Wir können die Frage aber auch gerne an Frau Alemany weiterreichen.

Ewald: Wir haben beziehungsweise die gesamte Bundesregierung hat immer wieder betont, dass wir uns dafür einsetzen werden, dass die deutschen Regelungen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen durch TTIP nicht betroffen werden und im Dienstleistungsteil von TTIP eine breite Ausnahme aller Bereiche des deutschen Gesundheits- und Sozialsektors von möglichen Liberalisierungsverpflichtungen verankert wird. Wir sehen im Übrigen auch keine zu erwartenden Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung. Das ist das, was ich Ihnen dazu für das BMG sagen kann.

Plate: Ich habe das immer wieder einmal erläutert. Das BMI ist unter anderem für die verfassungsrechtliche Prüfung völkerrechtlicher Verträge zuständig. Aus dieser Zuständigkeit heraus kann ich vielleicht eine technische Erläuterung geben, die Ihnen, glaube ich, weiterhilft, was Ihre Frage angeht. Es wurde schon häufiger erwähnt, dass TTIP, wie alle Freihandelsabkommen, voraussichtlich ein gemischtes Abkommen ist. Gemischtes Abkommen heißt, dass es kein Abkommen nur zwischen dem Völkerrechtssubjekt EU auf der einen Seite und dem Völkerrechtssubjekt Vereinigte Staaten von Amerika auf der anderen Seite ist, sondern es sind eben auch die Völkerrechtssubjekte aller 28 Mitgliedstaaten beteiligt und selber Partei eines solchen gemischten Abkommens.

Das bedeutet, dass es in einer solchen Konstellation ganz grundsätzlich nie ausgeschlossen ist, sondern eher sozusagen der Regelfall ist - sonst wäre es nämlich kein gemischtes Abkommen -, dass sowohl Sachverhalte geregelt werden, die in ausschließlicher EU-Kompetenz sind, als auch Sachverhalte, die in gemischter Kompetenz sind, als auch vereinzelt Sachverhalte, die in reiner mitgliedstaatlicher Kompetenz sind. Das ist - ohne, dass ich in der Sache zum Thema Gesundheitssektor Stellung nehmen kann oder möchte - jedenfalls nichts Ungewöhnliches.

Zusatzfrage: Eine Verständnisfrage, Frau Alemany: Das Gesundheitswesen ist Teil der Verhandlungen?

Alemany: Ich glaube, die beiden Kollegen haben das ausreichend und umfassend - -

Zuruf: Die haben Ihre Wünsche geäußert!

Alemany: Aus Sicht des BMWI ist es vielleicht wichtig, noch hervorzuheben, dass wir, wie Sie wissen, durch TTIP keine Standards senken werden. Das Kapitel Dienstleistungssektor ist nach dem, was ich aus dem Stand weiß, zumindest eines von denjenigen, die noch nicht konsolidiert sind.

Frage: Ich möchte bitte eine Frage an das Arbeits- und Sozialministerium richten. Ministerin Nahles hat gestern vor dem Kanzleramt gesagt, dass es in Sachen "equal pay" ab neun Monaten Leiharbeit keine Schlupflöcher mehr geben soll. Jetzt lese ich, dass es doch Möglichkeiten gibt, von diesem Grundsatz abzuweichen. Ich hätte gerne gewusst, ob Sie das erklären können.

Zweitens eine Verständnisfrage. "Equal pay" heißt, dass der Arbeitgeber genau so viel an die Zeitarbeitsfirma zahlt oder dass der Arbeitnehmer genau so viel bekommt wie derjenige, der in der Stammbelegschaft ist?

Daldrup: Der Grundsatz "equal pay" heißt gleiches Geld für gleiche Arbeit; das ist richtig. Das, was wir regeln, ist ein gesetzlicher Grundsatz, dass nach neun Monaten grundsätzlich "equal pay" eingeführt sein muss. Es gibt aber die Möglichkeit, über tarifvertragliche Regelungen Ausnahmen zu schaffen, was aber gestaffelt ist. Es gibt Unternehmen, die bereits sehr frühzeitig zu Beginn des Einsatzes des Leiharbeitnehmers Aufschläge zahlen. Wenn das in den tarifvertraglichen Abstimmungen erfolgt, dann soll hier die Tarifpartnerschaft entsprechend gestärkt werden. Das tun wir, indem wir dort Öffnungen ermöglichen.

Zusatzfrage: Es gibt auch bei der Höchstüberlassungsdauer von achtzehn Monaten Ausnahmen für Firmen, die mit den Gewerkschaften gesonderte Vereinbarungen schließen. Vielleicht können Sie das einmal erklären: Was ist denn besser an einem Kettenarbeitsvertrag über Leiharbeit, wenn die Gewerkschaft zustimmt, als wenn sie das nicht tut? Was ist der Sinn der Sache, dass ich das gewerkschaftlich aufweichen darf?

Daldrup: Der Sinn, der hinter dieser gesetzlichen Regelung steht, ist die Stärkung der Tarifpartnerschaft. Das ist ein roter Faden, der sich durch viele unserer Vorhaben zieht. Die Tarifpartnerschaft, die Sozialpartnerschaft in unserem Land ist ein hohes Gut, das wir stärken und schützen wollen. Dementsprechend bieten wir hier Vorteile für die Unternehmen, die sich tarifvertraglich einbinden. Der Vorteil ist, dass in Tarifverträgen in der Regel sehr viel mehr Regelungen enthalten sind, als nur diese eine explizite zu Überlassungsdauer oder andere Fragen, sondern es sind Schutzrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt, die dann auch greifen. Somit erweitern wir den Schutz für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und stärken die Tarifpartnerschaft.

Frage: Frau Daldrup, ich glaube, eine Frage des Kollegen ist nicht beantwortet worden, nämlich Ihr Verständnis von "equal pay". Heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit in dem Sinne, dass entscheidend ist, was am Ende beim Arbeitnehmer herauskommt, oder wie ist das zu verstehen?

Daldrup: Ja, das ist eine Gesamtbetrachtung.

Frage: Von mir nur die Frage: Wann geht das ins Kabinett?

Daldrup: Die Ministerin hat sich gestern dazu geäußert. Wir planen eine sehr zügige Kabinettsbefassung. Alsbald.

Zusatzfrage : Vor der Sommerpause?

Daldrup: Ja.

Mittwoch, 11. Mai 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 11. Mai 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/05/2016-05-11-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2016

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