Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1206: Gespräch der Kanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, 22.04.2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz in Berlin - Freitag, 22. April 2016
Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Sprecher: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling


BK'IN MERKEL: Meine Damen und Herren, wir haben in Vorbesprechungen gestern Abend und auch heute in der verabredeten Sitzungszeit, wie ich finde, doch einige Fortschritte gemacht. Wir können mitteilen, dass es ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen gibt, auf das wir uns einvernehmlich geeinigt haben.

Es ist so, dass daran sehr intensiv mit allen Beteiligten gearbeitet wurde, im Übrigen auch unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände; also auch denen ist dieses Konzept bekannt. Natürlich enthält es eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen und andere Maßnahmen, die dann auch zügig umgesetzt werden können. Ich komme zum Schluss auch noch auf die Frage: Wie kann das umgesetzt werden? Das hat natürlich auch etwas mit Finanzen zu tun, und auch da haben wir uns über einen Weg verständigt.

Wir haben seitens des Bundes die Eckpunkte für ein Integrationsgesetz vorgestellt, und die Länder haben das zur Kenntnis genommen. Das hört sich etwas kühl an. Ich glaube, im großen Ganzen gibt es doch eine gewisse Grundübereinstimmung. Für uns als Bund ist das ein wichtiger Schritt. Es hat noch nie ein Integrationsgesetz des Bundes gegeben. Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren - jedenfalls seitens der Bundesregierung bis zur Sommerpause abschließen und die Beratungen natürlich auch möglichst zügig durchführen.

Wir haben uns mit dem Thema Wohnsitzzuweisung beschäftigt. Hier wird der Bund auch Vorschläge vorlegen, die mit den Ländern diskutiert werden, und ich glaube, dass wir hier auch Fortschritte erreichen, wobei da die Tücke, wenn ich das so sagen darf, auch im Detail liegt. Das heißt, es gibt eine grundsätzliche Übereinstimmung, dass es eine Sinnhaftigkeit einer solchen Wohnsitzzuweisung gibt. Aber es muss hier sicherlich noch eine ganze Menge diskutiert werden.

Wir haben uns dann auch mit der Frage der hohen Zugänge von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die unbegleitete Minderjährige sind, beschäftigt. Hier geht es vor allen Dingen auch um die Maßgaben der Kinder- und Jugendhilfe: Unterbringung, Versorgung, Betreuung - angemessen, bedarfsgerecht und flexibel. Das ist eine riesige Herausforderung für Länder und Kommunen. Deshalb prüfen Bund und Länder gemeinsam, wie sie dem Umstand der spezifischen Bedarfe gerade dieser Gruppe auch Rechnung tragen können. Hierzu gibt es durchaus noch unterschiedliche Auffassungen zwischen den Ländern, aber das kann von der Länderseite sicherlich dargestellt werden.

Wir haben uns dann sehr intensiv mit der Frage der Finanzierung einer gesamtstaatlichen Aufgabe beschäftigt. Die gesamtstaatliche Aufgabe der Aufnahme und Integration der hohen Zahl von Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellt zweifellos Bund, Länder und Kommunen auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen. Wir haben noch einmal bekräftigt, dass es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt. Wir erkennen seitens des Bundes an, dass Länder und Kommunen dadurch strukturell und auch dauerhaft zusätzlich belastet sind, insbesondere auch durch Personalkosten. Und die Länder erkennen andererseits an, dass die Bewältigung der Flüchtlingskrise auch für den Bund außergewöhnliche Kosten ausgelöst hat. Der Bund hat naturgemäß hier eine andere Rolle natürlich auch als Länder und Kommunen.

Die Länder beschreiben dann, in welcher Form ihre Kosten insbesondere anfallen, und der Bund sagt, dass er sich an diesen Kosten substanziell beteiligen wird. Die Länder haben hierzu eine bestimmte Auffassung: dass das mindestens in Höhe einer hälftigen Beteiligung erfolgen soll. Der Bund wird diese Forderung der Länder mit Blick auf die Gesamtbelastung für Bund, Länder und Kommunen durch diese gesamtstaatliche Aufgabe bewerten, und Bund und Länder werden eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Das wird am 12. Mai in einer Runde des Chefs des Kanzleramtes und der Chef der Staatskanzleien dann vorbereitet, und wir werden uns am 31. Mai 2016 in einer Sonder-MPK mit der Beschlussfassung zu diesem Punkt befassen. Das heißt, wir können und wollen das nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben, sondern wir haben jetzt einen Verfahrensweg vereinbart. Wir haben gewisse Maßstäbe festgelegt, und wir werden am 31. Mai dann das Ganze beenden. Wir haben im Übrigen noch eine Sonder-MPK am 12. Mai zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie werden uns also noch des Öfteren sehen, bevor wir wieder zu unserer normalen Juni-MPK kommen.

Insgesamt waren es sehr intensive Beratungen, die uns doch ein Stück vorangebracht haben, wenngleich ich nicht verschweigen will, dass noch eine Menge Arbeit vor uns liegt.

BGM SIELING: Ich kann gleich daran anknüpfen, dass wir in der Tat eine Reihe von Arbeitsaufträgen festgemacht und verabredet haben. Bevor ich dazu aber komme, will ich sagen, dass der Prozess der letzten Monate in der Tat dazu geführt hat, dass wir neben der richtigen Vereinbarung eines Integrationsgesetzes nun auch an vielen weiteren Punkten festgehalten haben, welche Maßnahmen wir in der Republik auf allen Ebenen brauchen und welche entwickelt werden müssen, und das ist unter den Grundsätzen der Integrationspolitik sehr einvernehmlich in den Inhalten herausgearbeitet worden. Darin sehen Sie, dass die Integration natürlich am Ende vor Ort bei den Menschen umgesetzt werden muss und dort die unterschiedlichen Aufgabenfelder sehr stark für Kommunen und Länder, aber eben auch vom Bund darin dargestellt sind und so gesehen die Dinge konzentriert sind, die wir jetzt schon umsetzen, die teils jetzt schon laufen, aber die dann auch strukturiert vorangebracht werden.

Der größte Diskussionspunkt war erwartungsgemäß der Aspekt, dass ein Konzept, ein Programm immer mit Geld einhergehen muss, damit es realisierbar ist. Wir spüren das in allen Ländern, da gibt es keine Unterschiede zwischen Ländern mit besserer oder schlechterer Finanzausstattung. Wir alle haben die deutlichen Signale seitens der Kommunen und sehen auch die Situation in den Kommunen und verstehen uns insofern auch als Botschafter, als Vertreter der kommunalen Angelegenheiten, haben das ja sehr deutlich gemacht, was da unsere Bedarfe sind. Dieser Punkt ist am intensivsten und lange diskutiert worden. In den wenigen dürren Zahlen sehen Sie sozusagen die meisten Schweißperlen der letzten zwei Tage; das kann ich, glaube ich, so sagen.

Wir haben als wichtigen Punkt erst einmal festgehalten, um welche finanziellen Themen es geht, aber natürlich auch, welche Aufgaben der Bund zu gewährleisten hat, und haben vor allem - die Bundeskanzlerin hat es eben schon zitiert - festgelegt und gegenseitig anerkannt, dass besondere Herausforderungen damit verbunden sind.

Und ich will einmal sagen, ganz häufig wird davon gesprochen, dass es sich um Lasten handelt. Wir haben Jahre hinter uns, in denen wir immer über demografische Probleme geredet haben. Wenn man das jetzt sieht, muss man sagen: Dies ist ein Investitionsprogramm, ein Handlungsprogramm für die Stärkung der Republik auf allen Ebenen, für wirtschaftliche Konsolidierung, wirtschaftliche Verstärkung, Wachstumsorientierung und auch für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Darum geht es im Kern, und so gesehen ist die Aufgabe, mit der wir befasst sind, eine durchaus positiv besetzte.

Dazu, wie die einzelnen Elemente finanziert werden sollen, sind wir, muss man offen sagen, nicht darüber hinausgekommen, dass wir festgestellt haben, welche Sichtweise seitens des Bundes und welche Sichtweise einstimmig heute tagsüber auch verständigt unter den Ländern die Länder haben. Sie sagen, das muss hälftig durch den Bund mitgetragen werden. Wir werden jetzt in eine Arbeitsphase mit klarem Zeitplan eintreten, um die Grundlagen der Kosten zu ermitteln und um dann zu schauen, wie das auf die unterschiedlichen Weisen umgesetzt und realisiert werden kann.

An einem Punkt sind wir, glaube ich, gerade mit Blick auf die Kommunen zu einem guten Ergebnis und einer guten Verständigung gekommen. Dass wir nämlich über den Aspekt hinaus, dass die Aufgaben der Länder, die dort als die Länderparts aufgelistet worden sind und wirklich reichen von Aufnahme, Unterbringung über das Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, außerschulische und schulische Betreuung, Wohnen, Integration, aber auch Ausländerangelegenheiten, Justiz bis zu den Kosten der Rückführung, daneben festgehalten und vereinbart haben, dass darüber hinaus der Bund die Kommunen bei den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtige deutlich stärker entlastet als bisher. Das ist ein wichtiges Signal in Richtung der kommunalen Spitzenverbände, aber vor allem, glaube ich, der Kommunen auch dort, wo eben all diese Aufgaben umgesetzt werden mussten und wo Handlungsfähigkeit auch in den Haushalten gewährleistet werden muss. Das ist erreicht worden. Somit sind wir sicherlich hinter unseren, den Ländererwartungen zurückgeblieben, aber wir haben einen Pfad aufgezeigt und sind erste Schritte gegangen.

MP'IN KRAMP-KARRENBAUER: Wir haben in den bisherigen Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung in der Vergangenheit schon deutlich gemacht, dass wir die Aufnahme und die Unterbringung von Menschen, die zu uns flüchten, als eine gesamtstaatliche Aufgabe wahrnehmen und wir dieser Aufgabe auch gesamtstaatlich gerecht werden, auch was die Lastenteilung bisher anbelangt.

Wir haben heute aus meiner Sicht einen weiteren wesentlichen Punkt miteinander vereinbart, dass nämlich die Aufgabe, die sich jetzt für die Zukunft und auch ein gutes Stück dauerhafter stellt, ebenfalls eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, bei der jede Ebene - der Bund, die Länder und die Kommunen - ihren Beitrag zu leisten haben. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass wir uns nach der Bundesregierung, die sich auf Eckpunkte eines Integrationsgesetzes ja auch verständigt hat, hier gemeinsam mit den Ländern auf ein sehr umfassendes Integrationsprogramm, Integrationspapier verständigt haben, das aus meiner Sicht den Vorteil bietet und auch den Geist atmet, dass es sehr aus der Praxis und aus den bisherigen praktischen Erfahrungen heraus lebt, dass es eine gute Verknüpfung darstellt, was gesetzgeberisch geplant ist, und dass es vor allen Dingen, und das ist besonders wichtig, diesen Gleichklang zwischen Fördern und Fordern deutlich macht und auch in die Tat umsetzt, etwas, was für eine gelingende Integration der Menschen, die jetzt zu uns gekommen sind, eine große Rolle spielt, das Ganze unterlegt auch mit den Festlegungen der geplanten Veränderungen im Bundeshaushalt, insbesondere was auch die Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt anbelangt, ein ganz wichtiger Stichpunkt.

Es ist für uns genauso wichtig, dass heute auch anerkannt worden ist, dass wir eine faire Lastenteilung bei dieser Aufgabe brauchen, dass jede Ebene - sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen - hier jeweils dauerhafte und strukturell wirkende Belastungen haben und dass zu einer fairen Lastenteilung eben auch gehört, dass man die miteinander bespricht und auch miteinander verhandelt. Insofern ist in diesem Beschluss insbesondere aus Sicht von uns Ländern zu begrüßen, dass der Bund vom Grunde her diese besondere Belastung auch bei Ländern und Kommunen anerkennt, dass wir mit Blick auf die Kommunen hier auch einen Weg aufzeigen, was die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft anbelangt, und dass wir Aufgaben beschreiben, die insbesondere die Länder vor Ort auch erbringen, und dass über diese Aufgaben innerhalb der nächsten Wochen eine Vereinbarung mit dem Bund getroffen wird, weil damit auch deutlich wird, dass natürlich die Integration dieser Menschen alle Ebenen auch Geld kostet, dass uns das sehr bewusst ist und dass wir hier ein Programm inhaltlich aufgelegt haben, das wir auch dadurch umsetzen, dass wir es gemeinsam finanzieren können. Insofern, glaube ich, ist das heute ein sehr gutes Signal für die Integration von Flüchtlingen insgesamt und ein Signal der Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen.

FRAGE: Frau Bundeskanzlerin, ich habe eine Frage zu einem anderen Preis, den dieser ganze Flüchtlingsdeal mit der Türkei ja hat, der politische Preis. Da gibt es ja viele Stimmen, die sagen, dass der Preis eigentlich zu hoch dafür ist, auch wenn die Zahlen jetzt gesunken sind.

Meine Frage ist: Wie sehr werden Sie das morgen noch einmal der Türkei deutlich machen, dass es auch da Grenzen gibt, was Europäer, was Deutsche bereit sind, von türkischer Seite zu akzeptieren? Da gibt es ja jetzt noch den jüngsten Fall in Holland, wo auch wieder die Aufforderung ist, dass man Erdogan nicht beleidigen darf. Werden Sie da morgen vielleicht klar machen, dass das in Europa so nicht geht?

BK'IN MERKEL: Im Zentrum des morgigen Besuchs - das haben wir jetzt auch mehrfach betont - stehen die Fragen der Flüchtlinge, die in der grenznahen Situation dort an der syrisch-türkischen Grenze leben. Deshalb fahren wir nach Gaziantep. Der Vize-Kommissionspräsident, der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk; und ich. Hier geht es auch darum, durch den Besuch eines Flüchtlingslagers einmal zu schauen: Was tut die Türkei? Und auf der anderen Seite auch: Was sind die ersten Projekte der Europäischen Union, um den vielen Flüchtlingen, die dort sind, auch eine bessere Zukunft zu geben und es ihnen damit vor allen Dingen zu ermöglichen, in der Nähe ihrer Heimat zu bleiben und nicht ihre Heimat über Hunderte von Kilometern verlassen zu müssen, um sich illegal vielleicht auch noch großen Gefahren auszusetzen.

Ich will die Gelegenheit aber noch einmal nutzen, um den ganzen Themenkreis, in dem wir wieder und wieder sprechen, zu sagen: Natürlich werden in den Gesprächen mit dem türkischen Ministerpräsidenten auch alle Fragen angesprochen. Es sind jetzt vielleicht an einigen Stellen Eindrücke entstanden, die ich noch einmal zurechtrücken will:

Erstens. Wir haben immer wieder die Frage: Ist dieses Türkei-EU-Abkommen richtig? Ich sage, es ist absolut richtig und wichtig und hilft uns, mit unserem Nachbarn die eigene Außengrenze des Schengen-Raums zu schützen.

Zweitens ist die Erteilung der Ermächtigung am letzten Wochenende auch richtig gewesen. Die halte ich nach wie vor für richtig, denn sie ermöglicht, dass deutsche Gerichte mit Annahme der Unschuldsvermutung entscheiden können, und zwar gerichtlich korrekt entscheiden können.

Wenn ich mich in den letzten Tagen über etwas ärgere, was mich persönlich anbelangt, dann, will ich sagen, ärgere ich mich darüber, dass ich am 4. April von "bewusst verletzend" gesprochen habe und damit der Eindruck entstanden ist, dass hier meine persönliche Bewertung zu irgendetwas etwas zählt. Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler und hat dazu geführt, dass jetzt der Eindruck entsteht und vielleicht gedacht wird, Meinungsfreiheit sei nicht mehr wichtig, Pressefreiheit sei nicht mehr wichtig. Mir ist dieses wichtig und wird es auch wichtig bleiben, und das leitet mich bei allen Gesprächen.

Es gibt, wenn wir über Menschenrechte sprechen, über Werte sprechen, immer zwei Möglichkeiten. Das eine ist die öffentliche Sache. Das andere ist auch manchmal etwas, was man intern anspricht. Beides findet gleichermaßen in politischen Gesprächen statt, und das wird es auch weiter geben. Aber Menschenrechte, Freiheitsrechte, Pressefreiheit sind unverzichtbare Güter. Und dass so eine Situation entstehen kann, wo gedacht wird, das würde jetzt aufgegeben, weil wir gerade mit der Türkei ein Abkommen geschlossen haben, ist fehlerhaft gewesen, und deshalb bietet mir das die Gelegenheit, das noch einmal geradezurücken.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu den schnöden Finanzen. Hat die Klärung Ende Mai möglicherweise auch etwas mit der Steuerschätzung zu tun und der Zurückhaltung, die der Bund hatte?

Und eine Frage an die Ländervertreter: Es gibt ja vonseiten des Bundes immer das Argument, dass keineswegs nur die Finanzen auf Bundesebene sprudeln, sondern auch auf Länderebene. Was sagen Sie zu diesem Hinweis?

BK'IN MERKEL: Ehrlich gesagt wir haben ja nun so viele Stunden miteinander verbracht , das Wort Steuerschätzung ist - jedenfalls in meiner Gegenwart - nicht gefallen, sondern wir haben ganz einfach überlegt: Wie können wir unser Arbeitspensum schaffen? Heute haben wir den 22. April, und wir haben am 12. Mai schon die Sache mit dem EEG; die ist auch nicht ganz ohne, wie jeder weiß, der das kennt. Und bis zum 31. Mai haben wir Zeit, uns die Dinge wirklich genau anzuschauen. Das ist gemacht worden mit Blick auf die aufzustellenden Haushalte, darauf, dass viele Kabinette, glaube ich, auch Klausuren haben, die noch einmal die nächste Zeit in den Blick nehmen. Insofern aus meiner Sicht: Nein.

BGM SIELING: In der Tat - ich kann das gleich ergänzen , das Wort Steuerschätzung ist auch aus inhaltlichen Gründen nicht gefallen, denn wir haben mit etwas zu tun, was auch anerkannt ist in der Formulierung, dass wir ja sagen: Das sind strukturelle und dauerhafte Aufgaben, die weit über den Horizont der nächsten Steuerschätzung hinausgehen werden. Deshalb hätte es gar keinen sachlichen Zusammenhang gegeben.

Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage will ich gern sagen, dass wir als Länder - und das gilt ja auch für die Kommunen - voll in die Verantwortung wollen. Wir kommen ja nicht und sagen, der Bund soll hundert Prozent finanzieren. Wir sagen: hälftig, und das heißt 50 - 50. Und natürlich werden wir uns dafür einsetzen und tun es ja jetzt schon, alle finanziellen Möglichkeiten, die wir haben, zu nutzen. Wir sehen nur, dass selbst die natürlich überall verbesserten, aber sicherlich differenziert vorhandenen Steuereinnahmen in den einzelnen Ländern nicht ausreichen, um es insgesamt zu schultern, weil es natürlich eine Dimension umfasst, die weit über das hinausgeht, was man planen kann und konnte und dass es auch eine Größenordnung hat, die gleichfalls ja nicht erwartet eingetreten ist.

Als ganz klar: Die Länder kommen ihrer Verantwortung nach. Die Länder setzen ihr Geld ein, und deshalb nicht 100 Prozent, sondern 50 : 50. Die jetzige Realität ist nur, dass das, was wir klugerweise verabredet haben - und wir sind auch froh, dass wir uns am 24. September des letzten Jahres zügig darauf verständigt haben, dass der Bund mit den 670 Euro pro Flüchtlingsperson, solange sie unter das Asylbewerberleistungsgesetz fällt, unterstützt. Nur: Man muss jetzt ganz nüchtern feststellen, dass der Kostendeckungsgrad, der dadurch erreicht wird, bei 15 bis maximal 20 Prozent in den Ländern liegt. Die Länder stellen das jetzt zusammen. Damit wird deutlich, dass dadurch eben nur ein kleiner Teil der Lasten durch den Bund jetzt getragen wird, und daraus resultiert dieses Ansinnen und das sehr berechtigte Verlangen der Länder nach fairer Lastenteilung.

MP'IN KRAMP-KARRENBAUER: Ich kann das unterstützen. Wir haben ja bisher im Zusammenhang mit den Lasten im Vordergrund und auch berechtigterweise über die Kosten bisher gesprochen, was Unterkunft, was Unterbringung anbelangt. Wir haben sehr die Kostenbelastung der Kommunen in Blick genommen, die sich aus der KdU auch ergeben, aber Fakt ist - und es war für uns heute auch wichtig, dass das hier anerkannt wird , dass bei der dauerhaften Aufgabe der Integration, etwa im Bildungsbereich, im Schulbereich, das eine Aufgabe ist, die die Länder zu tragen haben und die sich gerade über Personalkosten mit dauerhaften Belastungen verbindet, die bleiben, unabhängig davon, wie sich jetzt auch Zahlen entwickeln, wie sich auch Steuereinnahmen entwickeln. Deswegen ist es für uns auch wichtig, dass wir hier im Sinne eines fairen Ausgleichs und einer gesamtstaatlichen Verantwortung auch Unterstützung erfahren. Das hat der Bund heute dem Grunde nach zugesagt. Wie genau sich das dann in Zahlen ausdrückt, werden wir in wenigen Wochen miteinander verhandelt haben und dann wissen.

BK'IN MERKEL: Da waren wir schon noch im strittigsten Bereich unserer heutigen Absprache. Die Erwartung der Länder ist von Herrn Sieling benannt worden. Der Bund macht weitere Kosten geltend, die Länder wieder nicht haben, und da genau wird die Diskussion liegen. Aber ich finde, durch den heutigen Beschluss haben wir einen Geist geschaffen, in dem wir vielleicht das nächste auch noch schaffen.

FRAGE: Zum Teil haben Sie meine Frage, die ich stellen wollte, gerade beantwortet. Die Forderung halbe-halbe vonseiten der Länder wird vom Bund bislang abgelehnt? - Das habe ich richtig verstanden. Dann würde ich gern wissen: Die Hälfte von was? Haben Sie jetzt irgendeinen Rahmen, den Sie uns schon nennen können, um welche Kosten es wirklich geht?

BK'IN MERKEL: Mit den beiden Fragen haben wir eigentlich das Feld, mit dem wir uns so viel Zeit beschäftigt haben, gut umrissen. Es geht einmal um die Bemessungsgrundlage: Welche Kosten kann wer geltend machen? Da sind zum Teil Aufgaben, die treffen Bund, Länder und Kommunen in ähnlicher Weise. Dann gibt es Aufgaben, die treffen nur den Bund. Dann gibt es Aufgaben, die nur die Kommunen treffen. Dann gibt es Aufgaben, die die Länder treffen. Diese Bemessungsgrundlage, wenn man so will, muss ausgearbeitet werden, und dann muss auf der Basis dieser Bemessungsgrundlage auch noch einmal die Verteilung ausgearbeitet werden. Da sagen die Länder 50 : 50. Da sagt der Bund, wir können ja auch die Art der Steuereinnahmen, also 40 : 40 : 20 der Haushaltseinnahmen zugrunde legen. Das sind die beiden Felder, in denen wir neben der Zusammenstellung der Kosten Zeit brauchen: Was kann geltend gemacht werden, und wie wird es aufgeteilt?

(Ende: 18.16 Uhr)

Freitag, 22. April 2016

*

Quelle:
Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, 23.04.2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/04/2015-04-23-landerchefs.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang