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PRESSEKONFERENZ/1087: Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 21. Oktober 2015
Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2015

Themen: Treffen von Staats- und Regierungschefs in Brüssel zur Westbalkan-Flüchtlingsroute, Kabinettssitzung (Zwischenbericht der Bundesregierung über Rüstungsexporte, Umweltbericht 2015, Förderrichtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus, Bericht des Bundesaußenministers über dessen Reise in den Iran und nach Saudi-Arabien, Flüchtlings- und Asylpolitik), Bürgerkrieg in Syrien, Rüstungsexportbericht der Bundesregierung, Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, Lage der Menschenrechte auf der Krim, Afghanistan, Meldungen über ein Treffen des amerikanischen Außenministers und dem israelischen Ministerpräsidenten, Portoerhöhung für Standardbriefe, Berichte über Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Moskau, mögliche Fusion der Barmer GEK und der Deutsche BKK, Kosten des G7-Gipfels in Elmau

Sprecher: StS Seibert, Flosdorff (BMVg), Dimroth (BMI), Schäfer (AA), Dünow (BMWi), Weißgerber (BMF), Malachowski (BMJV), Ewald (BMG)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ich kann Ihnen Verschiedenes aus dem Kabinett berichten. Das tue ich gleich.

Bevor ich zum Kabinett komme, will ich kurz einen Termin für den Sonntag ankündigen.

An diesem Sonntag wird die Bundeskanzlerin in Brüssel an einem informellen Treffen von Staats- und Regierungschefs von Staaten entlang und am Ende der Westbalkan-Flüchtlingsroute teilnehmen. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat zu diesem Treffen kurzfristig eingeladen: die Staats- und Regierungschefs von Deutschland, Österreich, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Griechenland, Ungarn, Rumänien, Serbien und Slowenien, ebenso den Präsident des Europäischen Rats, Donald Tusk, die luxemburgische derzeitige Ratspräsidentschaft sowie den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Die europäische Asylagentur und die europäische Grenzschutzagentur Frontex werden ebenfalls vertreten sein.

Das Ziel des Treffens ist - Sie können es sich vorstellen -, die Maßnahmen der einzelnen Staaten entlang dieser Westbalkan-Flüchtlingsroute besser aufeinander abzustimmen. - So viel zu diesem Termin für den Sonntag.

Wir kommen zum Thema Flüchtlinge gleich noch einmal. Ich will aber chronologisch vorgehen.

Das Erste, womit sich das Bundeskabinett befasst hat, ist der Zwischenbericht der Bundesregierung über die Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2015. Sie wissen: Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, um die Transparenz von Genehmigungsentscheidungen von Rüstungsexporten zu verbessern, künftig einen halbjährlichen Bericht und nicht nur einen jährlichen Bericht vorzulegen. Dieser Vereinbarung kommt die Bundesregierung heute zum zweiten Mal nach. Wir haben also nun den Zwischenbericht über das erste Halbjahr 2015. Er wird dem Deutschen Bundestag übermittelt und anschließend veröffentlicht. Ich will noch einmal die grundsätzliche Feststellung treffen, dass die Bundesregierung an den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter festhält, so wie wir das hier vielfach im Detail erläutert haben. Insbesondere wird der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in sogenannte Drittländer restriktiv gehandhabt.

Wir haben im ersten Halbjahr 2015 zur Verschärfung der Regelungen für Kleinwaffenexporte zwei wesentliche Neuerungen beschlossen. Im März dieses Jahres wurden die sogenannten Kleinwaffengrundsätze beschlossen, mit denen für den Export von Kleinwaffen besonders hohe Maßstäbe angesetzt werden, und im Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung ferner beschlossen, die Einhaltung der Endverbleibserklärung für bestimmte deutsche Rüstungsexporte vor Ort beim Empfänger zu überprüfen, zunächst als ein Pilotvorhaben zum Sammeln von Erfahrungen. Das sind die sogenannten Post-Shipment-Kontrollen, die der Verbesserung der Endverbleibssicherung dienen sollen.

Zu den Genehmigungen im ersten Halbjahr 2015 nur einige Eckziffern: In diesem Berichtszeitraum wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro erteilt; im ersten Halbjahr des Vorjahres waren es insgesamt 2,2 Milliarden Euro. Davon gingen allein 1,8 Milliarden Euro und damit 51,5 Prozent an EU-, an Nato- und an Nato-gleichgestellte Länder. Dieser Prozentsatz betrug im ersten Halbjahr 2014 noch 36,5 Prozent. Der hohe Anteil der EU-Staaten - 1,5 Milliarden Euro - basiert auf den Genehmigungen für vier Tankflugzeuge an das Vereinigte Königreich. Diese allein machen bereits über ein Drittel des Wertes der Einzelgenehmigungen aus.

Die Höhe der Genehmigungszahlen allein - auch das haben wir hier häufig schon gesagt - erlaubt daher keinerlei Rückschluss auf die Ausrichtung der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Denn schon einige wenige Großaufträge bewirken regelmäßig ganz erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte.

Zu den Kleinwaffen. Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffenexporten hat sich im ersten Halbjahr 2015 auf 12,4 Millionen Euro belaufen. Das waren im ersten Halbjahr 2014 noch 21,3 Millionen Euro. Die größten vier Empfängerländer in diesem Segment waren die Schweiz, die Niederlande, die USA und Frankreich und damit EU-, Nato- oder Nato-gleichgestellte Länder. Von den Gesamtgenehmigungen für Kleinwaffen einschließlich Teile und Munition entfallen damit allein über 50 Prozent auf diese Länder.

So viel zunächst zum Rüstungsexportbericht, erstes Halbjahr 2015.

Ein weiterer Bericht wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Dies ist der Umweltbericht 2015. Der letzte Umweltbericht entstammte dem Jahr 2010, das heißt der Zeitraum, der jetzt überblickt wird, liegt in den Jahren zwischen 2010 und 2015. Fazit dieses sehr lesenswerten Berichts für die, die sich in die Details vertiefen wollen - ich will nur die wesentlichen Punkte nennen -: Die Umweltpolitik der Bundesregierung ist erfolgreich. Es konnte in vielen Bereichen eine Verbesserung der Umwelt und damit der Lebensqualität erreicht werden. Die Beschaffenheit gerade von Gewässern ist erheblich verbessert worden. Zahlreiche naturnahe Gewässerstrukturen sind wiederhergestellt worden. Die Schadstoffbelastung, sowohl in der Luft als auch im Boden, ist deutlich gesunken.

Ein wichtiger Erfolg der Umwelt- und Klimapolitik ist der Rückgang der Treibhausgasemissionen. Ein wichtiger Punkt ist auch der Aufbau einer modernen Abfall- und Kreislaufwirtschaft, die die Umwelt erheblich entlastet. Ich will Ihnen weitere Bereiche, in denen wir erkennbare Fortschritte sehen und darlegen, nennen: die Sanierung von Altlasten, die Erhöhung der Ressourcenproduktivität und der Meeresschutz.

Der Umweltbericht zeigt allerdings auch, dass die Herausforderungen, beispielsweise aufgrund des fortlaufenden Klimawandels, nicht kleiner werden. Die deutsche Umweltpolitik wird sich diesen Herausforderungen zum Schutz von Mensch und Natur weiterhin stellen, und sie übernimmt damit auch weiterhin Verantwortung für derzeitige und künftige Generationen.

Der Minister für Verkehr und Infrastruktur hat dem Bundeskabinett seine Förderrichtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus vorgelegt. Sie wissen: Der Breitbandausbau ist ein wichtiger Eckpfeiler unserer gemeinsamen Digitalen Agenda. Ziel der Förderung ist es, den Breitbandausbau zu beschleunigen, bis hin zu einer flächendeckenden Versorgung Deutschlands mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit bis 2018. Bei dieser Förderung sollen nun Projekte vor allem in den ländlichen Regionen und in Randlagen den Vorrang erhalten, also Regionen, in denen auf absehbare Zeit ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht zu erwarten ist. Dafür stellt die Bundesregierung insgesamt 2,7 Milliarden Euro bereit. Sie stammen zum einen aus der Versteigerung der Funkfrequenzen für mobiles Breitband. Das ist ein Betrag von 1,33 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere 1,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt.

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und an Landkreise, die diese Ausbauprojekte initiieren und dann auch vor Ort koordinieren. Den Ausbau beziehungsweise den Netzbetrieb führt dann ein privatwirtschaftliches Unternehmen durch.

Der Außenminister, Herr Steinmeier, hat dem Kabinett anschließend kurz von seiner gerade beendeten Reise in den Iran und nach Saudi-Arabien berichtet.

Dann hat sich das Kabinett heute wieder intensiv mit der Thematik Flüchtlinge beschäftigt, wie das jetzt jede Woche der Fall ist. Grundlage ist unsere Überzeugung, dass Deutschland auch weiterhin Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Terror zu uns fliehen, Schutz gewährt und dass sie auch Anspruch auf unsere Hilfe haben, dass aber auch klar unterschieden werden muss zwischen Schutzbedürftigen und denen, die kein Bleiberecht haben, und dass auch klar sein muss, dass diejenigen, die kein Bleiberecht haben, unser Land schnell wieder verlassen müssen. Denn den wirklich schutzbedürftigen Flüchtlingen kann nur geholfen werden, wenn alle Mittel für sie zur Verfügung stehen und die nicht Schutzbedürftigen konsequent zurückgeführt werden.

Dieses Thema stand heute im Mittelpunkt der Kabinettsbefassung. Die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern war also der Schwerpunkt des Austauschs im Kabinett. Es wurden auch ausführlich Schwierigkeiten beim Vollzug der Abschiebung diskutiert, die dazu führen, dass bestehende Ausreisepflichten derzeit noch nicht in ausreichendem Umfang durchgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat das ganz klare gemeinsame Ziel: Wir wollen diese Abschiebungshindernisse abbauen. Wir haben dazu bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen, in der Vergangenheit und auch jüngst erst bei der Asylnovelle, die letzte Woche verabschiedet wurde. Konkret wurde zum Beispiel gesetzlich geregelt, dass nach Androhung und nach Ablauf der freiwilligen Ausreisefrist der konkrete Termin zur Abschiebung nicht angekündigt werden darf. Warum? Weil man die Gefahr des Untertauchens verringern möchte. Außerdem soll die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erleichtert werden.

Für die Durchführung der Abschiebung sind die Länder zuständig. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder diese Aufgabe zügig und nachhaltig erfüllen, und sie wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles daransetzen, die Länder dabei zu unterstützen.

So viel zunächst zum Bericht aus dem Kabinett.

Frage: Herr Seibert, die Bundesregierung wird alles tun, um die Länder zu unterstützen. Seit heute Morgen kursiert die Information, es werde bis hin zur Einbeziehung der Bundeswehr und der Nutzung von Transall-Transportmaschinen der Bundeswehr überlegt. Sind das konkrete Überlegungen, die auch eine Rolle im Kabinett gespielt haben?

StS Seibert: Ganz klar ist: Rückführungen auf dem Luftweg werden unter Nutzung ziviler Flugzeuge durchgeführt. Das hat Priorität. Da, wo zivile Flugkapazitäten möglicherweise nicht ausreichen, wird der Bund die Länder mit angemessenen Maßnahmen unterstützen. In dem Zusammenhang ist es richtig, dass auch der mögliche Einsatz von Bundeswehrflugzeugen geprüft wird. Aber die Priorität ist und bleibt, zivile Flugzeuge für die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern zu nutzen.

Zusatzfrage: Herr Flosdorff, können Sie vielleicht sagen, in welche Richtung die Prüfung in Ihrem Hause geht und ob es überhaupt Kapazitäten dafür bei der Bundeswehr gibt?

Flosdorff: Um es vorweg zu sagen: Selbstverständlich ist die Unterstützung der Bundeswehr bei diesen Transportaufgaben nicht ausgeschlossen. Wenn es konkrete Anfragen gäbe - in dieser Priorität, wie Herr Seibert das sehr richtig dargestellt hat -, würden wir das auch prüfen. Wichtig ist für die Bundeswehr, dass dies, weil wir auch - Stichwort Bekämpfung der Fluchtursachen - in Einsätzen beschäftigt sind, nicht zulasten der Einsätze oder der einsatzgleichen Verpflichtungen geht. Dazu zählen Übungen oder Nato-Verpflichtungen, die Nato-Speerspitze. Das muss alles gewährleistet sein. Wenn dann Kapazitäten vorhanden sind und zivile Kapazitäten nicht ausreichend zur Verfügung stehen, wird selbstverständlich auch die Bundeswehr schauen, was an Lufttransport zur Verfügung gestellt werden kann.

Man muss sich das genauso vorstellen, wie das bei einer zivilen Airline auch wäre. Aber man muss hier mit einer Einschränkung sagen: Dass viele das Stichwort "Transall" in diesem Zusammenhang nennen - das wäre sicherlich nicht das Erste, an das man denken würde. Geeigneter würde sicherlich ein Truppentransporter erscheinen, weil er eine deutlich höhere Kapazität hat und auch nicht anderen Einschränkungen der Transall unterliegt.

Frage: Herr Seibert, ist das kleine Maßnahmenpaket, das Sie jetzt vorgestellt haben, das im Kabinett war, der Regierungsplan, den zahlreiche Unionsabgeordnete von der Regierung vor der nächsten Fraktionssitzung eingefordert haben, damit es nicht zu einem Aufstand kommt, oder kommt noch ein weiterer Regierungsplan in den nächsten Tagen bis zur nächsten Bundestagssitzung?

StS Seibert: Das Gesetzespaket, das jetzt vom Bundestag verabschiedet wurde, ist ein wichtiges Vorhaben dieser gesamten Bundesregierung. Wir haben aber auch immer gesagt, dass es natürlich nicht nur mit nationalen Maßnahmen zu erreichen sein wird, Ordnung in den derzeit ungeordneten Zustrom von Flüchtlingen zu bekommen. Das heißt, wir werden dafür - das ist nichts Neues - gesamteuropäische Maßnahmen ergreifen müssen. Wir müssen bei dem Ausbau von Hot Spots vorankommen, bei der fairen und solidarischen Verteilung von Flüchtlingen auf die anderen europäischen Mitgliedstaaten, und wir müssen darüber hinaus bei der Bekämpfung der Fluchtursachen vorankommen. Deswegen beispielsweise auch intensive diplomatische Arbeit in Sachen Syrien, deswegen der Besuch der Bundeskanzlerin kürzlich in der Türkei. Das alles ergibt das Gesamtbild. Es kann keine rein nationale Lösung geben, obwohl nationale Maßnahmen wie die, die ich hier vorgetragen habe, wichtig sind, gerade jetzt, wenn man daran denkt, dass wir diejenigen noch sehr viel konsequenter zurückführen wollen, die hier kein Bleiberecht haben.

Zusatzfrage: Das heißt, national ist man jetzt mit Blick auf die nächsten 14 Tage quasi durch? Beziehungsweise - wahrscheinlich habe ich das verpasst -: Wann kommt die Kabinettsbefassung mit dem Thema der Einrichtung von Transitstationen an der deutsch-österreichischen Grenze auf deutschem Boden? Also, wann gibt es sozusagen den DIN-Katalog, wie groß solche Zäune sein müssen usw.?

StS Seibert: Sind wir durch? Davon - das wissen Sie - habe ich ja gar nicht gesprochen. Ich habe Ihnen dargelegt, was wir getan haben, und ansonsten wird die Bundesregierung selbstverständlich die Entwicklung sehr genau beobachten und jederzeit auch, wenn es nötig ist, über weitere Maßnahmen sprechen.

Was das Konkrete, das Landgrenzenverfahren, nach dem Sie fragen, betrifft, so ist die Bundesregierung dazu noch im konstruktiven Gespräch miteinander.

(Zuruf)

Die Bundesregierung ist miteinander, unter sich, im konstruktiven Gespräch.

Frage: Herr Flosdorff, es hat Berichte über rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit einer Beteiligung der Bundeswehr an Abschiebungen gegeben. Könnten Sie bitte dazu etwas sagen?

Herr Dimroth, jetzt ist auch wieder das Stichwort "Laissez-passer-Papiere" gefallen, auch im Zusammenhang mit der Kabinettssitzung. Können Sie sagen, wie konkret die Überlegungen sind und welche Hoffnung sich damit bei Leuten verbinden würde, die gegenüber den Herkunftsländern im Zweifel nicht die Papiere haben?

Flosdorff: Ich darf den Anfang machen. Rechtliche Bedenken würde ich das jetzt nicht nennen. Es sind die bekannten Einschränkungen, die die Bundeswehr bei allen Handlungen im Inland hat. Das heißt, wir können unterstützen. Das tun wir auch gerne und auf vielen Feldern tagtäglich in der Bundesrepublik - von der Verpflegung bis zum Aufbau der Unterkünfte usw. - im Wege der Amtshilfe. Auch so etwas ist hier durchaus denkbar. Nicht denkbar ist, weil es von der Verfassung her nicht möglich ist, dass die Bundeswehr hoheitliche Aufgaben eigenständig durchführt, das heißt polizeiliche Aufgaben übernimmt. Deswegen habe ich eben auch gesagt: Die Bundeswehr kann selbstverständlich Transportkapazitäten zur Verfügung stellen - das ist denkbar -, genauso wie das eine zivile Airline auch kann, aber für diese polizeilichen Aufgaben müsste polizeiliches Personal die ganze Aktion steuern und auch anwesend sein und sozusagen alles machen, was die Bundeswehr nicht darf.

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Wie Herr Seibert eingangs ausgeführt hat, beschäftigt uns bei dem Thema, wie man Rückführung effektiver ausgestalten kann, neben einer Reihe von rechtlichen Fragen eben vor allem auch eine Reihe von praktischen Fragen, insbesondere wie man die Länder bei der von ihnen durchzuführenden Aufgabe der Rückführung unterstützen kann. Darüber, dass dies das Gebot der Stunde ist, besteht ja auch grundsätzlich Einigkeit mit den Ländern. Nicht zuletzt auch im Rahmen des Prozesses der Ministerpräsidentenkonferenzen ist das sehr klar zum Ausdruck gebracht worden.

Ein Problem im Bereich der praktischen Hemmnisse ist tatsächlich das der Passersatzbeschaffung, sollte der Betroffene über kein entsprechendes gültiges Dokument mehr verfügen. Auch insoweit haben wir ja als Bund schon eine Maßnahme ergriffen und eine Bund-Länder-Einheit mit dem schönen Namen "Passersatzbeschaffung" geschaffen, um nicht jedem einzelnen Bundesland oder jeder einzelnen Kommune - je nachdem, wo die Ausländerbehörde angehängt ist - den Kontakt mit dem Drittstaat zu überlassen, sondern das möglichst auf Bundesebene zu konzentrieren und unsere Möglichkeiten zu nutzen.

Eine weitere Möglichkeit ist die von Ihnen gerade angesprochene des sogenannten Laissez-passer-Verfahrens, dass man also EU-anerkannte Dokumente ausstellt, um eine Rückreise und damit auch eine Rückführung in das Herkunftsland zu ermöglichen. Dafür ist tatsächlich die Kooperation des jeweils betroffenen Staates Voraussetzung. Entsprechende Aktivitäten wurden entfaltet, um insbesondere bei den Menschen aus den westlichen Balkanländern entsprechende Kooperation zu erreichen. Wir sind eigentlich guter Dinge, dass das auch gelingen kann.

Frage: Herr Seibert, Sie haben soeben von Ordnung im ungeordneten Zustrom von Flüchtlingen gesprochen. Dabei spielen natürlich die EU-Außengrenzen eine Rolle. Zur Verbesserung des Grenzschutzes bei den griechischen und türkischen EU-Außengrenzen gab es den Vorschlag der EU-Kommission gemeinsamer griechisch-türkischer Patrouillen. Diesen Vorschlag soll auch die Bundesregierung unterstützt haben.

Erstens. Ist dieser Vorschlag noch aktuell? Zweitens. Wird er bei dem bevorstehenden Spitzentreffen, das Herr Juncker für Sonntag einberufen hat, eine Rolle spielen?

StS Seibert: Vielleicht noch einmal zu dem bevorstehenden Treffen der Staats- und Regierungschefs am Sonntag. Die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin steht ja in sehr engem Kontakt mit der Europäischen Kommission, die bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise eine enorm wichtige Rolle spielt. Wir sind sehr froh, dass Kommissionspräsident Juncker die Anregung der Bundeskanzlerin, ein solches Treffen am Sonntag zu veranstalten, aufgegriffen hat, weil wir überzeugt sind, dass es richtig ist, nicht einfach nur Staat für Staat nationale Maßnahmen ergreifen zu lassen, die ja immer in den Nachbarstaaten und entlang der Balkankette massive Auswirkungen haben, sondern miteinander darüber zu sprechen und gemeinsame Lösungen zu suchen.

In diesem informellen Treffen von einigen Staats- und Regierungschefs am Sonntag wird es auch darum gehen, darüber nachzudenken, wie die Beschlüsse des gesamten Europäischen Rates umgesetzt werden können. Zu diesen Beschlüssen gehört, dass wir eine bessere, wirkungsvollere Kontrolle der EU-Außengrenzen brauchen. Dabei spielt die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei, zwischen zwei Nato-Mitgliedern in der Ägäis, eine große Rolle, und Koordinierung, denke ich, ist das was man insoweit anstreben sollte.

Uns sind Sensibilitäten in Griechenland durchaus bekannt, aber Koordinierung entlang einer europäischen Außengrenze mit einem Nato-Partner wie der Türkei sollte angestrebt werden. Das heißt nicht: "gemeinsame Patrouille". Das ist etwas anderes.

Zusatzfrage: Um konkreter zu werden: Wie soll die Koordinierung bei dieser Frage funktionieren, wenn man nicht konkret - -

StS Seibert: Ich glaube, Sie überfordern mich als deutschen Regierungssprecher damit, die Koordinierung zwischen der griechischen und der türkischen Seite hier im Detail zu beschreiben. Aber das Ziel ist, denke ich, im allseitigen Interesse.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Dimroth. Herr Dimroth, bei diesen Abschiebungen, um die es jetzt geht, die jetzt offensichtlich noch einmal stärker forciert werden sollen, ist die Rede von 190.000, die es im Augenblick in der Republik gibt. Davon sind gut zwei Drittel Geduldete. Jetzt gibt es offenbar Überlegungen, an den Kriterien für die Duldung, an den Richtlinien des BAMF, etwas zu ändern. Können Sie das bitte ein bisschen konkreter machen?

Dimroth: Zunächst ist die Zahl zum Stichtag 30. September tatsächlich richtig. Nach dem Ausländerzentralregister gibt es in Deutschland etwas mehr als 193.000 ausreisepflichtige Personen. Davon sind etwas mehr als 140.000 sogenannte Geduldete. Die entsprechende rechtliche Grundlage, nach welchen Kriterien eine solche Duldung auszusprechen ist, ergibt sich aus dem Aufenthaltsgesetz. Danach gibt es Ist-Gründe und Kann-Gründe. "Kann-Gründe" bedeutet, dass die entsprechende Verwaltungsbehörde, in dem Fall das BAMF, im Rahmen eines Ermessens entscheiden kann, ob sie gegeben sind oder nicht.

Man wird sich sehr genau anschauen, ob das, was dort an Verwaltungspraxis in den vergangenen Jahren etabliert wurde, noch in jedem Einzelfall sinnvoll und vor allem - auch im Schutzinteresse des Betroffenen - erforderlich und zeitgemäß ist. Das ist der Prozess, der im Nachgang zur heutigen Kabinettssitzung bei uns in Gang gesetzt wird. Man wird sich sehr kritisch anschauen müssen, ob und in welchem Umfang und in welchen konkreten Einzelfällen an diesen Empfehlungen gearbeitet werden muss.

Zusatzfrage: Das heißt: Präziser können Sie diese einzelnen Kriterien bislang noch nicht debattieren oder sozusagen infrage stellen und sagen, an welcher Stelle dieser Kann-Ermessensspielräume die Bundesregierung denkt: Da müssen wir unter den gegebenen Umständen eigentlich etwas verschärfen?

Dimroth: Es gibt sogenannte Entscheidungsempfehlungen für die jeweiligen Herkunftsländer, die eine Reihe von Kriterien aufführen, die bei einer solchen Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind. Diese wird man sich jetzt sehr genau anschauen, ob sie, wie gesagt, noch zeitgemäß sind, angemessen und vor allem in jedem Einzelfall erforderlich sind. Das werden wir jetzt mit Hochdruck tun, um dann zu entsprechenden Ergebnissen zu kommen.

Frage : Herr Seibert, aus der Union waren in den vergangenen Tagen immer wieder Stimmen zu hören, die eine Beteiligung, Heranziehung, Unterstützung der Bundeswehr über die hier genannte Amtshilfe hinaus propagiert haben. Ist das etwas, bei dem die Bundesregierung sagt: Erstens gilt das Grundgesetz, zweitens gilt das Grundgesetz, und drittens ändern wir daran nichts? Oder muss man diese Stimmen aus den Reihen der eigenen Partei in der Bundesregierung etwas ernster nehmen?

StS Seibert: Ich bin ja hier nicht dafür da, Parteidiskussionen widerzuspiegeln oder in sie einzugreifen. Ich will einmal daran erinnern, dass die Bundeswehr eine großartige Rolle beim Bereitstellen von Unterkünften für Flüchtlinge in Deutschland spielt. Im Übrigen haben wir Ihnen zum möglichen Einsatz von Bundeswehrmaschinen bei der Rückführung das gesagt, was dazu heute zu sagen ist. Andere Pläne habe ich hier nicht zu verkünden.

Zusatzfrage: Es gibt also in der Bundesregierung auch keine Debatte darüber, ob man andere Möglichkeiten eröffnen müsste?

StS Seibert: Ich habe Ihnen heute dazu nichts mitzuteilen.

Zusatzfrage: Das ist kein Nein.

StS Seibert: Ich habe Ihnen heute nichts mitzuteilen. Wir achten selbstverständlich das Grundgesetz. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.

Frage: Herr Seibert, ich habe noch eine Frage zu Sonntag. Ist geplant, ohne die Länder, die es womöglich betreffen könnte, also zum Beispiel ohne die osteuropäischen Länder, am Sonntag auch über die Verteilung von Flüchtlingen in der EU zu reden?

StS Seibert: Die Verteilung von Flüchtlingen betrifft ja alle Länder Europas. Das ist klar. Das betrifft auch die schon jetzt festgelegte Verteilung von 160.000 Flüchtlingen. Unsere Überzeugung ist es, dass wir in Europa danach streben sollten, einen dauerhaften, fairen Verteilungsmechanismus zu finden. Das ist immer wieder auch Gegenstand Europäischer Räte gewesen. Ich gehe davon aus, ohne irgendetwas vorwegnehmen zu können, dass sich die Staats- und Regierungschefs, die sich am Sonntag treffen, über das Thema, das sie alle verbindet, unterhalten, nämlich über die Flüchtlingsbewegungen entlang der Westbalkanroute. Das, glaube ich, wird den Abend schon füllen.

Die Forderung, die Notwendigkeit, dass wir das in Europa solidarisch miteinander lösen müssen, bleibt ohnehin auf dem Tisch.

Zusatzfrage: Meine Frage lautet eigentlich, ob es in Ordnung ist, darüber zu diskutieren, wenn nicht alle europäischen Länder nach Brüssel eingeladen sind.

StS Seibert: Bezüglich der Einladung müsste ich Sie an den Chef der Europäischen Kommission verweisen. Ich glaube, diese wichtigen Debatten laufen in Europa sowieso derzeit in allen Gremien und allen Foren.

Frage: Herr Seibert, ich möchte noch einmal zu dem von Ihnen genannten Stichwort des konstruktiven Dialogs untereinander in der Bundesregierung zu den Transitzonen auf nationalem Gebiet zu sprechen kommen.

Man diskutiert ja jetzt schon ein paar Tage konstruktiv miteinander. Meine zwei Fragen: Wer spricht da genau miteinander? Sind das Befugte, oder sind das Unterlinge, die miteinander reden, also reden Minister miteinander, oder reden Beamte miteinander? Und: Hat es in den letzten Tagen Fortschritte bei dem Thema gegeben?

StS Seibert: Vielleicht eine grundsätzliche Aussage zur Bundesregierung. In der gibt es ohnehin nur Befugte auf verschiedenen Ebenen des Befugt-Seins. Das Wort, das Sie gerade verwendet haben, gibt es in der Bundesregierung gar nicht, wenn ich das so sagen darf.

Ansonsten weiß ich, dass die innerkoalitionäre Sachdiskussion über die Frage der Umsetzung der EU-Richtlinien und damit auch über die Frage der Umsetzung eines möglichen Landgrenzenverfahrens schon jetzt in die zweite Woche geht. Das stimmt. Es ist allerdings auch ein nicht ganz leichter Sachverhalt. Aber es ist eine konstruktive Debatte, und ich denke, das werden Sie dann auch merken.

Zusatzfrage: Und Fortschritte gibt es schon, oder?

StS Seibert: Wenn ich "konstruktiv" sage, dann ist das doch das Gegenteil von Stillstand. Weiter möchte ich das hier nicht ausführen.

Frage: Noch einmal zu der gleichen Frage, Herr Seibert. Genau zu diesem Thema werden heute in der "Bild"-Zeitung schon einige Details genannt. Sind die falsch, oder sind die richtig, oder liegen sie irgendwo zwischen der Wahrheit? Wie muss man das lesen?

StS Seibert: Ich lese es so, wie ich es gesagt habe, und äußere mich grundsätzlich nicht über Abstimmungen, die innerhalb der Regierung noch laufen.

Frage: Herr Schäfer, was hat denn der Bundesaußenminister der Kanzlerin zur Reise in den Iran und nach Saudi-Arabien zu berichten gehabt?

Schäfer: Ich war in der Kabinettssitzung nicht dabei.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, wie er die Reise grundsätzlich eingeschätzt hat?

Schäfer: Ja. Das ist, glaube ich, auch in den heutigen Medien und in den Agenturmeldungen der letzten Tage sehr deutlich zum Ausdruck gekommen. Aus Sicht des Außenministers war das eine ganz wichtige Reise. Nichts ist derzeit so wichtig, wie den Dialog zu führen, auch über die Kluft großer Interessengegensätze hinweg. Bei seinem im Übrigen ersten Besuch in Teheran und einem der zahlreichen Besuche, die er bereits in Riad gemacht hat, ist insbesondere aufgefallen, wie schwierig der Gesprächsfaden zwischen Teheran und Riad, den beiden Hauptstädten, aufzunehmen ist. Das hat einen kurzfristigen Grund, nämlich die schrecklichen Ereignisse bei der Hadsch vor einigen Wochen, bei denen auch viele iranische Gläubige ums Leben gekommen sind, und dass deren Verbleib immer noch nicht abschließend geklärt ist. Das macht es insbesondere in Teheran sehr schwierig, überhaupt und dann zumal in der Öffentlichkeit über Kontakte mit Saudi-Arabien, etwa zum Thema Jemen oder zum Thema Syrien oder zur Lage in der Region, zu sprechen. Über diese fürchterlichen Ereignisse der letzten Wochen hinaus ist eben durchaus zu spüren, dass es Sorgen gibt, dass der jeweils andere Dinge zu tun bereit ist, die man nicht zu akzeptieren bereit ist.

Die Botschaft des Außenministers in beiden Hauptstädten war, dass die Lage schwierig ist und gerade deshalb der Versuch gemacht werden muss, den Dialog zu führen und Gesprächsfäden entweder wieder aufzunehmen oder neu zu knüpfen oder neu zu beleben. Es ist offensichtlich geworden, dass es ein dickes Brett ist, das da gebohrt werden muss, aber Sie können sich fest darauf verlassen, dass die deutsche Außenpolitik an diesem Brett weiterbohren wird.

Zusatzfrage: Herr Schäfer, der iranische Außenminister hat gesagt, dass er zu Gesprächen mit Saudi-Arabien bereit ist, Saudi-Arabien weigert sich aber weiter beharrlich, überhaupt mit dem Iran zu sprechen. Welche diplomatischen Instrumente wollen Sie jetzt noch benutzen, um beide Lager an den Tisch zu bekommen?

Schäfer: Wenn ich die Äußerungen der beiden Außenminister, Dschawad Sarif in Teheran am Samstag und Abdel al-Jabeir, dem saudischen Außenminister, in Riad von vorgestern, nebeneinander lege, kann ich durchaus Überschneidungen feststellen. Bei aller öffentlichen Kritik am jeweils anderen wird da keine Tür zugeschlagen, ist da auch keine Tür zugeschlagen worden. Das bedeutet doch im Grunde, dass es weiter lohnt, den Versuch zu unternehmen - im Übrigen nicht nur mit diesen beiden der regionalen Mächte, sondern auch darüber hinaus -, Gespräche zu führen, um immer wieder auszuloten, an welchen Punkten, bei welchen Themen, bei welchem Konflikt nicht vielleicht doch die Möglichkeit besteht, gewisse Schnittmengen an Interessen, Überzeugungen oder Zielsetzungen so zu nutzen, dass sich daraus dann auch ein Dialog - erst in dieser Frage und vielleicht auch darüber hinaus - ergeben kann.

Das ist im Übrigen auch die Botschaft des Außenministers bei seiner gestrigen Teilnahme an einer Konferenz der OSZE gemeinsam mit den Partnern der Mittelmeerkooperation gewesen. Bei all den Unterschieden, die es zur Situation Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre in Europa, zu den Hochzeiten des Kalten Krieges und der deutschen Ostpolitik einerseits und den schwer an einer Hand aufzuzählenden Konflikten im Nahen und Mittleren Osten andererseits geben mag, so gibt es doch, so glaubt Herr Steinmeier, ganz klar die Erkenntnis aus der Zeit und letztlich aus den Erfolgen der Ostpolitik und des KSZE-Entspannungsprozesses, die eine Generation später den Fall der Mauer möglich gemacht haben, dass man, so aussichtslos eine Situation auch scheinen mag - in Syrien, im Jemen, im Nahost-Friedensprozess -, nie aufgeben darf. Vor allen Dingen ist es aus unserer Sicht das richtige Instrument, immer wieder den Dialog zu suchen, immer wieder das Gespräch aufzunehmen und immer wieder nach noch so kleinen Elementen zu suchen, bei denen Verständigung, Austausch und Kommunikation möglich ist und möglich bleibt.

Frage: Herr Schäfer, welche Menschenrechtsverletzungen, welche Menschenrechtsfragen hat der Außenminister im Iran angesprochen, welche hat er in Saudi-Arabien angesprochen, und was war die Reaktion der jeweiligen Counterparts?

Schäfer: In beiden Ländern hat der Außenminister das getan, was er immer tut und was angemessen ist gegenüber Staaten, bei denen wir Meinungsverschiedenheiten in Sachen Lage der Menschenrechte haben. Er hat in seinen politischen Gesprächen die ganze Bandbreite der Themen erörtert - dazu gehören auch Menschenrechtsfragen -, und er hat gegenüber Personen, die er, die wir dafür für geeignet und für angemessen halten, dann eben auch Einzelfälle angesprochen - Einzelfälle, die aus humanitären Gründen für uns auch im bilateralen Verhältnis eine ganz besondere Bedeutung haben.

Zusatzfrage: Die Frage war: Welche konkreten Menschenrechtsverletzungen wurden angesprochen? Sie haben gerade von "geeigneten Personen" gesprochen: Wer sind diese geeigneten Personen?

Hat der Außenminister die Saudis einmal gefragt, warum sie so wenige Flüchtlinge aufnehmen?

Schäfer: Ich glaube, Sie haben das Recht, mir die Frage zu stellen, die Sie stellen wollen; dann müssen Sie mir aber auch das Recht lassen, Ihnen die Antwort zu geben, die ich geben möchte. Deshalb bringt es relativ wenig, dass Sie jetzt Ihre Frage wiederholen. Ich bleibe dabei, dass ich das sage, was ich gesagt habe.

Im Übrigen sage ich Ihnen: Es gibt Situationen, Lagen gegenüber bestimmten Ländern, in bestimmten Momenten, in denen es sinnvoll oder zweckmäßig sein kann, bestimmte Dinge öffentlich zu machen. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen in der letzten Zeit, in denen auch diese Bundesregierung in aller Öffentlichkeit Forderungen erhoben hat, Wünsche geäußert hat im Hinblick auf bestimmte humanitäre Einzelfälle und die Lage der Menschenrechte und einzelner Personen. Es gibt aber auch Lagen, Situationen, Verhältnisse in Ländern, in denen das nicht vernünftig ist. Die Abwägung darüber, wann welche Art von Umgang mit diesen Fällen richtig ist, kann nur von politisch Verantwortlichen getroffen werden. Das sind in diesem Fall Vertreter der Bundesregierung.

Ich spreche für den Außenminister und sage deshalb für den Außenminister: Es ist seine Entscheidung, sein Abwägungsprozess, in welcher Weise er in diesen Fällen, in denen die Menschenrechte verletzt werden und in denen es existenzielle, dramatische, humanitäre Situationen gibt, im Hinblick auf das gemeinsame Interesse, das wir alle haben, agiert. Ich kann Sie alle einfach nur um Verständnis bitten, dass das eine Entscheidung von demjenigen ist, der dafür demokratisch legitimiert ist und dafür die Verantwortung trägt. Ich kann verstehen, wenn Sie die Art und Weise, wie wir damit umgehen, vielleicht nicht richtig finden, aber ich kann Sie nur auffordern, sie zu respektieren.

Frage: Meine Frage hat nur mittelbar, aber trotzdem sehr eng etwas mit dem Hauptthema der Reise des Bundesaußenministers zu tun - zumal die Kontakte zur russischen Regierung ja sehr eng sind -: Wusste die Bundesregierung, wusste der Bundesaußenminister vorher von dem Besuch Assads bei Putin? Wie fällt die Bewertung dieses Besuchs aus? Ist das ein Rückschritt beziehungsweise ein weiterer Rückschritt in den Bemühungen um eine politische Lösung?

Schäfer: Das ist eine wichtige Frage, die Sie stellen, - die zweite jedenfalls. Die erste ist, glaube ich, nicht so wichtig, aber die Antwort darauf lautet: Nein. Mir wäre jedenfalls nicht bekannt, dass irgendjemand innerhalb der Bundesregierung über solche Reiseabsichten von Assad unterrichtet gewesen wäre.

Ich glaube auch - ohne dass ich das jetzt im Detail belegen oder nachprüfen könnte -, dass dieser Besuch des syrischen Präsidenten oder diese Reise des syrischen Präsidenten ins Ausland schon etwas Neues ist; das hat es, glaube ich, in der letzten Zeit nicht gegeben - ich nehme an, aus Gründen, die man sich denken kann. Die Art und Weise der Kommunikation dieser Reise - dass sie sozusagen erst nach Rückkehr bekannt gemacht wurde, konspirativ organisiert wurde - spricht ja auch dafür, dass es da aus Sicht der Handelnden gewisse Risiken gegeben haben mag, denen man aus dem Weg gehen wollte.

Wir können im Grunde nur hoffen, dass bei all dem, was da in Moskau besprochen worden ist, auch zur Sprache gekommen ist, dass die Art der Kriegsführung der syrischen Armee - ganz offensichtlich mit voller Unterstützung des syrischen Präsidenten - in jeder Hinsicht völkerrechtswidrig ist, dass sie gegen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verstößt und dass diejenigen, die da ganz offensichtlich gemeinsam politisch und militärisch vorgehen, wissen, was sie da tun.

Frage : Herr Schäfer, ich hatte eben die Frage nach der Aufnahme von Flüchtlingen durch Saudi-Arabien gestellt. Hat man sich darüber ausgetauscht, warum Saudi-Arabien fast gar keine Flüchtlinge aufnimmt? Hat der Außenminister diesbezüglich Wünsche geäußert, und was haben die Saudis dazu gesagt?

Schäfer: Denjenigen unter Ihnen, die die Reise des Außenministers mit verfolgt haben - und sei es aus Berlin oder von anderswo -, wird nicht entgangen sein, dass Herr Steinmeier bereits vor Ankunft in Riad in einer großen saudischen Tageszeitung auch dieses Thema angesprochen hat, und zwar mit - ich kann das jetzt nicht wörtlich wiedergeben - der klaren Tonlage, dass wir von allen, und damit auch den Monarchien am Golf, erwarten, dass sie sich für die Unterstützung der vielen Flüchtlinge aus Syrien und anderen Konfliktgebieten der Region einsetzen. Das ist selbstverständlich auch in den Gesprächen mit der saudischen Führung zur Sprache gekommen.

Nun ist es so, dass jedenfalls Saudi-Arabien - ich vermute, auch einige andere Golf-Monarchien, anders als der größere Teil der Welt beziehungsweise jedenfalls Europa - nicht die Genfer Menschenrechtskonvention aus den 50er-Jahren gezeichnet hat und es damit für Saudi-Arabien und vielleicht auch andere sozusagen keine völkerrechtliche, gesetzliche Pflicht gibt, Flüchtlingen Unterschlupf zu gewähren. Andererseits halten sich nach den Ausführungen und Erläuterungen der saudischen Führung mehrere Millionen - die Zahlen sind für uns jedenfalls schwer wirklich spezifisch zu eruieren - syrische Staatsangehörige am Golf und auch in Saudi-Arabien auf, aber in einer völlig anderen rechtlichen, tatsächlichen, vielleicht auch politischen Lage, als das bei uns der Fall wäre. Diese Menschen kommen dann nach Saudi-Arabien, bekommen eine Art von Aufenthaltsmöglichkeit, aber sind dann eben gezwungen, selber für ein Dach über dem Kopf und für die Versorgung von sich und der Familie zu sorgen. Das tun sie in der Regel dadurch, dass sie irgendwo in Saudi-Arabien dann einer Tätigkeit nachgehen, die wahrscheinlich mehr schlecht als recht bezahlt ist, und auf diese Art und Weise eben über die Runden kommen. Auch das gilt es mindestens anzuerkennen; das ist weniger als Nichts, das ist schon etwas.

Wir respektieren ganz ausdrücklich - und das ist ja auch bei der von Herrn Steinmeier in New York vor einigen Wochen ausgerichteten Geberkonferenz der G7 zum Ausdruck gekommen -, dass die Staaten am Golf - ausdrücklich auch Saudi-Arabien - einen substanziellen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der internationalen Hilfsorganisationen geleistet haben. Das anerkennen wir, das respektieren wir. Das schließt aber nicht aus, dass die Anstrengungen in dieser Hinsicht nicht auch noch ausgeweitet werden können, einfach weil die Dramatik und Dimension der Frage alles übersteigt, was wir in den letzten 70 Jahren erlebt haben.

Zusatzfrage: Ganz kurz noch: Fordert die Bundesregierung von Saudi-Arabien und den Golf-Staaten, dass diese die Genfer Flüchtlingskonvention unterschreiben?

Schäfer: Wir finden, dass die Genfer Flüchtlingskonvention ein großartiger Ausdruck der Humanität ist. Je mehr Staaten sich den Grundsätzen, die in der Genfer Flüchtlingskonvention niedergelegt sind, verschreiben, umso besser.

Frage: Mich würden noch ein paar Worte von Herrn Seibert zum Rüstungsexportbericht interessieren. Wie schätzt die Bundesregierung es denn ein, dass unter anderem der Export von 3.000 Maschinenpistolen an die emiratischen Streitkräfte genehmigt worden sind? Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ja auch am Krieg in Jemen beteiligt.

Dünow: Ich kann auf den Zwischenbericht, der ja bei uns im Netz steht, verweisen. Die alte Praxis ist, dass wir zu einzelnen Genehmigungen hier in der Regierungspressekonferenz nicht Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Dann würde ich die Frage gerne ein bisschen allgemeiner stellen. Ein Ziel, dass in diesem Halbjahr offensichtlich auch erreicht worden ist, war ja, dass es in Zukunft weniger Kleinwaffenexporte geben soll. Ist damit sozusagen auch das Ziel der Kontrolle erreicht, was kritische Exporte in Kriegsländer beziehungsweise Exporte, die dann in Kriegsländer gehen können, betrifft?

Dünow: Wenn ich das richtig verstehe, sprechen Sie zwei verschiedene Themen an. Sie sprechen zum Ersten das Thema der Quantitäten an, insbesondere bei den Exporten in Drittstaaten und bei den Exporten von Kleinwaffen. Dazu verweise ich nur darauf, dass die Genehmigungen für die Exporte von Kleinwaffen im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum fast um die Hälfte gesunken sind.

Sie sprechen zum Zweiten die Frage der Kontrolle an. Da gab es in der Tat in der Vergangenheit Probleme - ich brauche an die Skandale, über die in den vergangenen Jahren intensiv berichtet worden ist, nicht im Einzelnen zu erinnern -, die wir jetzt angegangen sind, unter anderem mit dem Thema, das Herr Seibert eben in seinem Statement auch angesprochen hat, nämlich den sogenannten Post-Shipment-Kontrollen. Das heißt, wir werden bei erteilten Genehmigungen von Rüstungsgütern in Drittstaaten zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wirklich auch konkret nachschauen, ob die Waffen da sind, wo sie hingehören, und damit das verhindern, was es in der Vergangenheit gelegentlich gab, nämlich dass sie in irgendeiner Weise "herumdiffundiert" sind, ohne dass das in der Bundesregierung wahrgenommen worden ist. Ich glaube in der Tat, dass das ein sehr großer Fortschritt ist, um gerade beim Thema Kleinwaffen zu noch mehr Kontrolle zu kommen.

Zusatzfrage: Können Sie vielleicht noch ein bisschen genauer schildern, wie das verhindert werden soll beziehungsweise wie die Kontrolle dann genau greifen soll, wenn wir zum Beispiel darüber sprechen, dass Kleinwaffen - unter anderem Maschinenpistolen - in Länder geraten könnten, wo man sie ausdrücklich nicht haben möchte?

Dünow: Es gibt ja schon heute eine sogenannte Endverbleibskontrolle. Die sieht vor, dass jeder Staat, der Waffen - auch Kleinwaffen - von deutschen Unternehmen beziehen will, eine sogenannte Endverbleibserklärung unterzeichnen muss. Damit sichert er zu, dass diese Waffen nicht in andere Hände kommen und beispielsweise nicht an andere Staaten weiterexportiert werden, ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorläge.

Das Problem bei dem Status quo ante bestand gewissermaßen darin, dass man kein Instrumentarium hatte, um zu kontrollieren, ob sich die Staaten auch an diese Vorschriften gehalten haben, und das ändern wir jetzt. Das heißt ganz konkret: Wenn wir Maschinengewehre beispielsweise nach intensiver Prüfung an Staat X exportieren und der sagt: Die brauchen wir, weil wir alte dafür ausgesondert haben - das ist ja auch Teil der neuen Kleinwaffengrundsätze -, dann lassen wir uns bei der Erteilung der Genehmigung das Recht zusichern, dass deutsche Behördenvertreter nachgucken, ob die Waffen auch wirklich da sind, wo sie sein sollen. Das heißt, es wird wirklich praktisch vor Ort kontrolliert. Das ist das Prinzip der sogenannten Post-Shipment-Kontrolle, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eingeführt wird.

Frage: Herr Dünow, Kontrolle ist ja schön und gut, aber was passiert, wenn die Kontrolleure feststellen: "Oh, die Waffen sind gar nicht mehr da"?

Dünow: Dann wird es, so wie wir das in der Vergangenheit auch gehandhabt haben, natürlich keine Genehmigung für weitere Waffen geben.

Zusatzfrage : An diesen Staat?

Dünow: Selbstverständlich. Es gibt konkrete Beispiele dafür, dass wir Genehmigungen für die Ausfuhr von Waffen an Staaten ausgesetzt haben, weil es in der Vergangenheit Probleme mit der Endverbleibskontrolle gegeben hat - auch sehr prominente Beispiele, über die medial breit berichtet worden ist.

Frage: Bleibt es in solchen Fällen bei dem Ausbleiben von weiteren Exporten, oder gibt es auch weitere Sanktionen?

Dünow: Nein, die Frage - - Um es einmal konkret zu machen: Wenn wir an einen Staat Waffen verkaufen und dann feststellen "Die sind nicht da, wo sie hingehören", dann können wir in dem Land naturgemäß nicht weiter suchen, wo die Waffen denn sind. Es ist aber vollkommen klar - so handhaben das andere Staaten wie die Vereinigten Staaten von Amerika oder die Schweiz, die vergleichbare Systeme schon eingeführt haben -, dass entsprechende Exporte in Zukunft dann eben nicht mehr erteilt werden.

Frage: Herr Dünow, nun sind ja die Vereinigten Arabischen Emirate im Jemen- Krieg involviert. Welche Garantie hat die Bundesregierung, dass diese Waffen nicht durch jemenitische Truppe in Jemen benutzt werden?

Dünow: Das ist das Prinzip der Endverbleibserklärung. Jeder Staat unterschreibt in der Sekunde, in der der Antrag auf Import von Waffen aus Deutschland gestellt wird, genau diese Endverbleibsbescheinigung.

Frage: Herr Dünow, zu diesem Zettel, den die Staaten unterschreiben müssen: Sie sagten unter anderem, dass die Staaten die Waffen, die sie kaufen, nicht an andere Staaten weitergeben dürfen. Nehmen wir als Beispiel einmal Saudi-Arabien: Wie ist es, wenn die Saudis diese Waffen nicht an einen Staat, sondern an Rebellengruppen, die sie unterstützen, weitergeben. Darf Saudi-Arabien so etwas?

Dünow: Nein.

Frage: Eine Frage, die vielleicht auf den ersten Blick merkwürdig klingt, aber durchaus ernst gemeint ist, Herr Dünow: Wenn die Waffen von einem Land bestimmungsgemäß eingesetzt werden - zum Beispiel zum Kriegführen -, dann ist das ja kein Verstoß gegen die Vorschrift bezüglich des Endverbleibs; insofern ergeben sich aus der Endverbleibskontrolle - ob "post shipment" oder wie bisher - dann ja auch keine weiteren Aussagen. Verstehe ich das richtig?

Dünow: Ja, ich glaube, Sie verstehen das richtig.

Zusatzfrage: Wenn man einem Land also Waffen liefert und es führt damit Krieg, dann ist das sozusagen kein Verstoß gegen die Lieferbedingungen?

Dünow: Ich könnte es mir jetzt sehr einfach machen und sagen: Das ist eine theoretische Frage, -

Zusatz : Nein, eine praktische im Fall UAE.

Dünow: - aber dass Staaten Waffen kaufen, um sie einzusetzen, ist eine, wie ich finde, außerordentlich bittere Realität. Es ist aber vollkommen klar, dass wir in Kriegsgebiete keine Waffen exportieren.

Frage: Dass in Kriegsgebiete keine Waffen exportiert werden, ist ja gut und erstrebenswert; nur, wenn man an die emiratischen Streitkräfte liefert, dann tut man das ja, oder nicht?

Dünow: Ich kann noch einmal das wiederholen, was ich eben auf Ihre erste Frage gesagt habe, nämlich dass ich jetzt zu einzelnen Lieferungen und einzelnen Genehmigungen hier nichts sagen kann, weil ich schlicht und ergreifend auch nicht weiß, wann diese einzelne Lieferungen genehmigt worden sind. In welchem zeitlichen Kontext das mit anderen außenpolitischen Ereignissen stand, entzieht sich einfach meiner Kenntnis.

Zusatzfrage: Wir reden jetzt ja über den Bericht für das erste Halbjahr 2015, insofern ist das ja in ebendiesem Halbjahr genehmigt worden.

Dünow: Ja, vom 1. Januar 2015 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2015, das stimmt.

Frage: Herr Schäfer, führt Saudi-Arabien gerade Krieg im Jemen? Findet die Bundesregierung es schlimm, dass sie das mit deutschen Waffen tut?

Schäfer: Sie wissen vielleicht mehr als ich, denn ich kann das nicht bestätigen - jedenfalls den letzten Teil Ihrer Frage nicht.

Zum ersten Teil kann ich sagen: Es gibt eine Koalition von Staaten, zu der nicht nur Saudi-Arabien und nicht nur Monarchien am Golf, sondern auch einige andere arabische Staaten gehören, die sich militärisch betätigen, um verfassungswidrige Handlungen einer gesellschaftlichen Gruppe in Jemen, der Huthi, und die Folgen, die diese Handlungen haben, zu bekämpfen. Die Bundesregierung ist von Anfang an der Auffassung gewesen, dass auf eine politische Lösung hingewirkt werden muss, und unterstützt entsprechende Bemühungen der Vereinten Nationen und inzwischen des zweiten Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen.

Ihre Frage gibt mir Anlass zu sagen, dass wir es sehr begrüßen - das hat der Außenminister vorgestern auch dem im Exil in Riad aufhältigen jemenitischen Präsidenten Hadi gesagt -, dass nunmehr alle Konfliktparteien einschließlich der Huthi sich bereiterklärt haben, auf der Grundlage der Resolution 2216 des Sicherheitsrates miteinander über eine politische Lösung für diesen Konflikt zu verhandeln. Die Bundesregierung fordert schon seit Monaten auf, das Kämpfen einzustellen und jede Möglichkeit für eine politische Lösung zu nutzen. Auch das ist die Botschaft gewesen, die Herr Steinmeier vorgestern dem jemenitischen Präsidenten noch einmal in aller Deutlichkeit als deutsche Position verdeutlicht hat. Das ist der Weg, den wir weitergehen.

Im Übrigen ist es doch völlig selbstverständlich, dass Deutschland sowohl humanitär hilft - Jemen dürfte das Land sein, in dem die humanitäre Lage fast ähnlich dramatisch beziehungsweise vielleicht an manchen Stellen wegen des mangelnden Zugangs für humanitäre Hilfe auch dramatischer ist als in Syrien - als auch politisch alles tut, damit die Bemühungen des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen jetzt tatsächlich Früchte tragen. Wir sind, wie gesagt, nach der Entscheidung auch der Huthis, an solchen Gesprächen teilzunehmen, sehr zuversichtlich - zuversichtlicher als vorher - , dass es jetzt gelingen kann, die Kämpfe zur Einstellung zu bringen.

Zusatzfrage: Sie haben gerade die humanitäre Lage angesprochen. Finden Sie es nicht grotesk, dass Deutschland auf der einen Seite etwas tun will und hilft, auf der anderen Seite aber gleichzeitig dafür sorgt, dass es so eine humanitäre Lage gibt, da Saudi-Arabien deutsche Waffen bekommt, mit denen es dann Krieg im Jemen führt?

Schäfer: Es mag journalistisch erlaubt sein, solche weiten kausalen Beziehungen herzuleiten. Ich mache sie mir nicht zu eigen und kann deshalb auf Ihre Frage nicht antworten.

Zusatzfrage E: Sie sehen da keine Verbindung?

(keine Antwort)

Frage: Ich hätte drei Fragen an das Finanzministerium zur Erbschaftsteuerreform.

Erstens. Der bayerische Finanzminister fordert weitere Erleichterungen, zum Beispiel weniger Bürokratie - einen Lohnsummennachweis soll es erst ab fünf Beschäftigten geben. Wie beurteilt Ihr Ministerium diese Forderungen? Könnten die noch in den Gesetzentwurf einfließen?

Zweitens. Bayern befürchtet eine Abwanderung von Betrieben nach Österreich. Spielen solche Befürchtungen auch auf Bundesebene eine Rolle?

Drittens. Nach dem jetzigen Entwurf soll es nach Berechnungen von Herrn Söder deutliche Steuererhöhungen geben; allein für Bayern soll es Mehreinnahmen von 160 Millionen Euro geben. Können Sie diese Zahlen entkräften?

Weissgerber: Zur Erbschaftsteuer: Erst einmal muss man vorweg sagen, dass der Gesetzentwurf gerade im parlamentarischen Verfahren ist. Das Bundeskabinett hatte dazu im Juli einen Regierungsentwurf beschlossen. Aktuell sieht es so aus: Gerade berät das der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, anschließend wenn es eine Plenarbefassung geben und dann muss das in den Bundesrat gehen. Die Bundesregierung ist jetzt gar nicht mehr Teil dieses Gesetzgebungsverfahrens; wir haben mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfs quasi unsere Pflicht getan. Insofern liegt die Verantwortung für dieses Gesetz jetzt bei den Abgeordneten des Bundestags und eben auch bei den Ländern. Der bayerische Finanzminister hat natürlich Gelegenheit, im Finanzausschuss des Bundesrates seine Position einzubringen. Das ist ein ganz übliches Verfahren.

Noch einmal zur Erinnerung: Dass wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben, geht ja auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Jahr zurück - ich glaube, im Dezember 2014 war das. Da haben wir klare Auflagen bekommen. Drei Punkte sind aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht verfassungsgemäß gewesen, und die haben wir eben ganz nah am Urteil umgesetzt. Entsprechend ist das, was wir jetzt vorliegen haben, im Prinzip die Entscheidung der Bundesregierung, und das weitere Verfahren liegt jetzt, wie gesagt, in der Hand des Parlaments.

Zu Ihrer dritten Frage: Was das für Bayern in konkreten Zahlen bedeutet, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Die Mehreinnahmen, die sich ergeben, wenn der Gesetzentwurf so übernommen würde, haben wir auf 400 Millionen Euro insgesamt - für Gesamtdeutschland beziffert - beziffert; das steht auch so im Regierungsentwurf.

Zusatzfrage: Wie haben Sie denn die Befürchtung aufgegriffen, dass es eine Abwanderung in andere Länder geben könnte?

Weissgerber: Noch einmal: Wir sind eingegangen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht hat ja grundsätzlich die Verschonungsregeln für Unternehmen als verfassungsgemäß deklariert. Das heißt: Es ist möglich, dass Unternehmen von der Zahlung der Erbschaftsteuer ausgenommen werden können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das ist eben die sogenannte Lohnsummenregel: Man muss sich entscheiden, ob man die Lohnsumme in einem Betrieb über fünf beziehungsweise sieben Jahre konstant hält, und wenn das gegeben ist, dann ist eine Verschonung von der Erbschaftsteuer verfassungsgemäß.

Es gab drei Punkte, die das Gericht kritisiert hat. Der erste Punkt betraf die Kleinunternehmen bis zu 20 Mitarbeitern; der zweite Punkt war, dass es bei den großen Unternehmen keine Bedürfnisprüfung gibt; der dritte Punkt betraf das sogenannte Verwaltungsvermögen. Diese drei Punkte sind wir angegangen, haben uns genau angeschaut "Was ist notwendig, was hat das Verfassungsgericht vorgegeben?" und haben dann eine Lösung vorgeschlagen, von der wir glauben, dass sie die Unternehmen in ihrer Existenz nicht gefährdet und dass sie Liquidität und Beschäftigung sichert. Insofern weisen wir das Argument, dass es zu einer Abwanderung käme, zurück.

Frage : Herr Schäfer, ich habe eine Frage zur Krim: Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung beziehungsweise Ihr Amt die Lage der Menschenrechte auf der Krim-Halbinsel einschätzt, insbesondere mit Blick auf die Krimtataren. Ist es Ihre Einschätzung, dass die Lage im Vergleich zu der Zeit vor der Annexion irgendwie verändert hat?

Schäfer: Ich glaube, das erste, was man auf Ihre Frage, antworten muss, ist, dass die Krimtataren im Laufe des letzten Jahrhunderts ein schreckliches Schicksal als Volksgemeinschaft zu ertragen hatten. Sie sind Anfang der 40er-Jahre wegen angeblicher Kollaboration mit den Nazis aus der Krim deportiert worden und in Zentralasien angesiedelt worden - man ist versucht zu sagen: in die Steppe geworfen worden. Erst mit der Perestroika, mit Glasnost und mit der Politik von Michail Gorbatschow haben die Krimtataren überhaupt in der Sowjetunion das Recht erhalten, wieder in ihre angestammte, seit Jahrhunderten bewohnte Heimat zurückzukehren.

Mit den Umwälzungen, dem Untergang der Sowjetunion, der Neugründung eines souveränen Staates Ukraine, zu dem die Krim damals gehörte und weiter gehört, ist das Schicksal der Krimtataren, die weiter aus Zentralasien auf die Krim zurückgekehrt sind, erheblich besser geworden. Auch die in der Vergangenheit übliche Diskriminierung im Umgang mit ihnen ist weitgehend eingestellt gewesen.

Jetzt müssen wir feststellen - und das finden wir belegt durch Berichte internationaler Organisationen -, dass die Lage der Krimtataren, auch die menschenrechtliche Lage der Krimtataren, sich jetzt unter russischer faktischer Herrschaft seit März letzten Jahres verändert hat - und ich glaube, man kann mit einiger Sicherheit sagen: auch verschlechtert hat. Dem langjährigen, ja fast jahrzehntelangen Anführer der Krimtataren, Herrn Dschemiljew - ein alter Mann, der in den 80er- und 90er-Jahren und auch noch im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts die Krimtataren angeführt hat, Medschlis-Vorsitzender gewesen ist -, ist de facto für einige Jahre der Zutritt in seine Heimat verweigert worden. Es gibt auch noch viele andere Fälle, die in ähnlicher Weise zeigen, dass sich die Lage verschlechtert hat.

Unser Wunsch und unsere Aufforderung an die faktischen Machthaber auf der Krim - und damit auch an die russische Regierung - ist, sich an die Menschenrechtsnormen zu halten, die für jedes Land gelten - für die europäischen Länder wie die internationalen -, und dafür Sorge zu tragen, dass die Krimtataren genauso gut behandelt werden, wie das diese internationalen völkerrechtlichen Instrumente vorsehen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Schäfer zu Afghanistan: Wird die Strategie der Bundesregierung und ihrer Partner in Afghanistan in den kommenden Jahren eigentlich dieselbe sein wie in den vergangenen 14 Jahren? Falls nicht: Was soll anders laufen?

Schäfer: Das ist eine Frage, mit der ich jetzt relativ wenig anfangen kann. Was meinen Sie denn konkret mit "Strategie der letzten 14 Jahre"?

Ich versuche es, einmal so zu beantworten - ich mache es kurz -: Wir stehen genauso wie die internationale Gemeinschaft, wie unsere Partner in den Vereinigten Staaten von Amerika zu unserem Engagement für Afghanistan, und zwar militärisch wie zivil. Die Entscheidungen in Washington von Präsident Obama der letzten Tage setzen uns in die Lage, gemeinsam mit unseren Partnern auch darüber zu beraten, dass wir jenseits von 2016 mit Ausbildung und Beratung den afghanischen militärischen und zivilen Sicherheitskräften zur Seite stehen werden. Das wird in den nächsten Tagen und Wochen bis zum Außenministertreffen der Nato und einem Treffen der Teilnehmerstaaten an der internationalen militärischen Mission weiter besprochen und ausdifferenziert werden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es allerspätestens Anfang Dezember dazu ein klares, mit konkreter Planung unterlegtes Bekenntnis der internationalen Gemeinschaft unter Beteiligung Deutschlands geben wird.

Wir stehen genauso zu unserem zivilen Engagement für Afghanistan. Die Investition von viel Geld in der Vergangenheit werden wir auch in Zukunft fortsetzen. Das Versprechen gegenüber der afghanischen Bevölkerung und der Regierung, auch zivil dabei zu bleiben, gilt. Wir werden gleichzeitig immer wieder darauf drängen, dass die Gegenleistung, die die afghanische Regierung uns für dieses wirklich außergewöhnliche Engagement der internationalen Gemeinschaft für Afghanistan zugesagt hat, nämlich den Reformprozess fortzusetzen, soziale und wirtschaftliche Perspektiven für die eigene Bevölkerung zu schaffen, die Sicherheitslage durch entsprechende Ausrichtung der afghanischen Sicherheitskräfte zu verbessern, tatsächlich auch verwirklicht wird.

Das ist die tagtägliche Arbeit all derjenigen, die für Deutschland in Afghanistan im Einsatz sind. Das gilt für die Kollegen an den diplomatischen Vertretungen - an der Botschaft in Kabul, an unserem Generalkonsulat in Mazar -; das gilt selbstverständlich auch für die Bundeswehrsoldaten und für all die Helferinnen und Helfer, die unser ziviles Engagement in Afghanistan tragen.

Zusatzfrage: Die Frage bezog sich auf Folgendes: Es muss ja einen Grund haben, warum die Bundeswehr und die Partner seit 14 Jahren da sind. Es gab ja immer wieder die Feststellung, dass die Strategie, der Plan nicht funktioniert hat. Irgendwann muss man seinen Plan ja einmal ändern, damit sich das Ergebnis vielleicht nach den Wünschen ändert.

Die andere Frage bezieht sich auf die afghanischen Partner, was Sie gerade angesprochen haben. Welche Hoffnung setzt man eigentlich in diese? Das sind ja zwei Lager, die sich noch nicht einmal auf eine gemeinsame Parlamentswahl einigen können. Politisch kann man ja auch von einem "failed state" sprechen.

Schäfer: Afghanistan ist kein "failed state". Afghanistan ist ein schwacher Staat, der deshalb unsere Unterstützung verdient hat.

Eigentlich kann ich wie jedes Mal immer nur sagen: Schöne pauschale Frage, die eine Antwort eben nicht so einfach macht. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist aus einer Vielzahl von Gründen, die mit der gesellschaftlichen Kohärenz in Afghanistan, aber auch mit der Situation um Afghanistan herum eine ganze Menge zu tun hat, prekär, auch schwierig. Die Ereignisse der letzten Wochen, insbesondere das Vorgehen der Taliban und das Vorgehen der afghanischen Sicherheitskräfte gegen die Taliban in Kundus und im Norden des Landes, zeigen im Grunde beispielhaft die Herausforderungen, vor denen die afghanischen Sicherheitskräfte und die afghanische Regierung stehen.

Ich kann nur noch einmal bekräftigen - und lasse es dann damit auch bewenden -, dass unser Engagement für Afghanistan, auch unser militärisches Engagement, darauf abzielt, die afghanischen Sicherheitskräfte dauerhaft und nachhaltig in die Lage zu versetzen, sich den Sicherheitsherausforderungen im eigenen Land, dem Terrorismus, der Insurgenz, eigenständig entgegenstellen zu können. Dazu ist es aus unserer Sicht - im Übrigen auch aus der Sicht unserer Partner erforderlich -, unsere Beratungs- und Ausbildungsmission fortzusetzen. Das wird jetzt konkret geplant und ist Teil unserer breit angelegten Afghanistan-Strategie für die nächsten Jahre.

StS Seibert: Ich will versuchen, Ihnen ein letztes Mal den Afghanistan-Fortschrittsbericht ans Herz zu legen, weil Sie ja hier ständig Fragen zu Afghanistan stellen, die mir verraten, dass Sie da noch nicht die ultimative Kenntnis erlangt haben. Dieser Fortschrittsbericht spart trotz seines Namens nicht aus, was in Afghanistan noch nicht erreicht ist, was gefährdet ist, was unsicher ist. Aber er legt sehr klar dar, was auch mit Hilfe unseres vernetzten deutschen Engagements - Bundeswehr, Diplomatie und Mittel der Entwicklungszusammenarbeit - erreicht worden ist: eine stark verbesserte Menschenrechtslage, eine stark verbesserte Bildungslage, gerade auch für Mädchen und Frauen, eine Pressefreiheit, wie sie in der Region, in der Afghanistan liegt, nicht unbedingt selbstverständlich ist, eine demokratisch legitimierte Regierung, die aus freien Wahlen hervorgegangen ist.

Ich finde, das sollte man beachten. Wenn man das tut, heißt das nicht, dass man ausblendet, was zweifellos schwierig ist und was nun auch dazu führt, dass die Amerikaner beispielsweise ein verlängertes Engagement ihrer Truppen dort angekündigt haben, was wir sehr begrüßen.

Zuruf: Herr Schäfer hat die Frage nicht beantwortet.

Schäfer: Stimmt! Es gibt noch einen zweiten Teil der Frage, nämlich der zu den Verhältnissen innerhalb der afghanischen Regierung.

Unser Wunsch ist es und unsere Aufforderung an die afghanische Regierung bleibt es, dass die staatlichen Institutionen des Landes schlagkräftig sind, dass sie handlungsfähig sind und dass auf der Grundlage der afghanischen Verfassung das getan ist, was erforderlich ist, was wir hier jetzt ausführlich besprochen haben, um das Land militärisch, politisch, wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

Frage: Eine kurze Terminfrage: Kommt Herr Kerry heute oder morgen nach Berlin oder kommt er nicht?

StS Seibert: Da wäre ja vielleicht die US-Botschaft der richtige Ansprechpartner.

Zusatzfrage: Es ist die Rede von ein paar Tagen, dass er heute eintrifft und mit Benjamin Netanjahu redet. Sie wissen nichts davon?

StS Seibert: US-israelische Treffen bitte nicht bei mir abfragen.

Frage: Trifft sich der Außenminister morgen mit seinem US-Kollegen Kerry?

Schäfer: Ich glaube, jetzt haben Sie Ihr Rederecht für die weitere Frage verwirkt. Diese Frage ist jetzt teuer.

Vorsitzende Wefers: Herr Schäfer, da muss ich jetzt einmal widersprechen. Das Rederecht erteile ich hier.

Schäfer: Das stimmt. Lang lebe die Bundespressekonferenz!

Ich halte es für möglich, dass es zu einer solchen Begegnung kommt. Wenn der amerikanische Außenminister nach Berlin kommt, dann ist es, glaube ich, sinnvoll, mit ihm - wie soll man sagen - Aktennotizen über die Entwicklung und die Gespräche zu vergleichen, die man in den letzten Tagen geführt hat. Das gilt ebenso für die Lage im Mittleren Osten, den Syrien-Konflikt, die Gespräche, die Herr Steinmeier in Teheran, in Riad und in Amman geführt hat, wie auch die Bemühungen des amerikanischen Außenministers um eine Entspannung und Deeskalation im Nahost-Friedensprozess. Deshalb kann ich hier nichts formell bestätigen. Ich halte es aber durchaus für möglich, dass es zu einer solchen Begegnung kommen kann.

Zuruf: Morgen?

Schäfer: Dann, wenn der amerikanische Außenminister in Berlin ist.

Zusatzfrage STAHL: Verbraucher müssen vom nächsten Jahr an bei Standardbriefen tiefer in die Tasche greifen. Was sagt denn die Bundesregierung zu dieser Portoerhöhung? Die Frage richtet sich an Verbraucher- und Finanzministerium.

MALACHOWSKI: Ich kann das, ehrlich gesagt, jetzt gerade nicht kommentieren. Ich müsste einmal nachfragen.

Zusatz STAHL: Die Rede ist von 62 auf 70 Cent für den Standardbrief ab dem nächsten Jahr. Das hat die Post heute mitgeteilt.

MALACHOWSKI: Das müsste ich nachreichen.

Zusatz STAHL: Die Bundesnetzagentur müsste ja auch noch zustimmen.

Dünow: Ich kann vielleicht ein bisschen zur Erhellung beitragen. Zuständig für die Genehmigung einer möglichen Portoerhöhung bei der Deutschen Post wäre die Bundesnetzagentur. Soweit ich weiß, ist bei ihr bislang kein Antrag eingegangen.

Zusatzfrage STAHL: Wie beurteilen Sie die Portoerhöhung?

Dünow: Das beurteilen wir gar nicht. Das muss die Bundesnetzagentur prüfen und entscheiden.

Frage: Eine kurze Terminfrage: Herr Seibert, ist der heutige Pressetermin um 19 Uhr im Kanzleramt mit dem israelischen Ministerpräsidenten eine Presseinformation nach Gesprächen oder eine Vorabinformation vor den Gesprächen am Abend?

StS Seibert: Zwischen Gesprächen, denn davor gibt es schon ein kurzes Gespräch und dem folgt dann ein Abendessen.

Frage : Eine Terminfrage an das Wirtschaftsministerium, die ich schon vor zwei Wochen gestellt habe: Stimmt es denn, dass Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 28. und 29. Oktober nach Moskau fährt?

Dünow: Dazu kann ich nichts sagen.

Frage STAHL: Ganz kurz an das Gesundheitsministerium: Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Fusion der Barmer GEK und der Deutsche BKK?

Ewald: Ich kann es vielleicht kurz machen: Das ist natürlich eine Entscheidung der Kassen, die wir im Detail nicht kommentieren werden. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung beobachten wir seit geraumer Zeit Konzentrationsprozesse. Kassen schließen sich zusammen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ich habe den Presseberichten dazu entnommen, dass man da in Gesprächen ist. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns zu Einzelheiten nicht äußern, weil es eine unternehmerische Entscheidung der Krankenkassen ist.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert und vielleicht auch an Herrn Schäfer im Zusammenhang mit dem Besuch des israelischen Ministerpräsidenten: Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Herrn Netanjahu dahingehend, dass der damalige palästinensische Großmufti eine Rolle bei der Anstiftung Hitlers zum Holocaust gespielt habe?

Hat die Bundeskanzlerin vor, diese Aussage bei dem heutigen Treffen anzusprechen?

StS Seibert: Ich kenne diese Aussage nur bruchstückhaft aus den Agenturmeldungen und werde sie deshalb hier nicht kommentieren.

Ich kann für die Bundesregierung sagen, dass wir Deutsche insgesamt die Entstehungsgeschichte des mörderischen Rassenwahns der Nationalsozialisten, der in den Zivilisationsbruch der Schoah führte, sehr genau kennen. Das wird zu Recht an deutschen Schulen gelehrt; das darf nie vergessen werden. Ich sehe keinen Grund, dass wir unser Geschichtsbild in irgendeiner Weise ändern. Wir wissen um die ureigene deutsche Verantwortung an diesem Menschheitsverbrechen.

Frage : Herr Seibert, ich habe das seit zwei Monaten nicht gefragt: Wie hoch sind die Kosten des G7-Gipfels in Elmau gewesen? Wissen Sie das mittlerweile?

StS Seibert: Nicht aus der Hand und nicht vor Ablauf dieses Jahres. Ich kann Ihnen sagen - das kann ich nachreichen -, was beispielsweise die Kosten des BPA waren. Die entsprachen dem, was uns die Haushälter dafür zur Verfügung gestellt haben. Für andere Ressorts kann ich hier nicht sprechen.

Zusatzfrage : Das heißt, das können Sie nachreichen. Das andere können Sie nicht vor Ablauf des Jahres sagen? In der letzten BPK, in der ich das gefragt habe, haben Sie gesagt: auf jeden Fall dieses Jahr noch.

StS Seibert: Da sehe ich nun gar keinen logischen Widerspruch.

Zusatz : Eben haben Sie "nicht vor Ablauf des Jahres" gesagt. Das heißt für mich, zum Beispiel im Januar.

StS Seibert: Warten Sie es einfach noch ein bisschen ab. Es gibt keinen logischen Widerspruch zu dem, was ich Ihnen da zugesagt habe. Für das BPA habe ich die Zahlen hier nicht parat. Sie entsprechen dem, was in unserem Haushalt für den Zweck G7 veranschlagt war. Das kann ich aber nachreichen.

Mittwoch, 21. Oktober 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/10/2015-10-21-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2015

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