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PRESSEKONFERENZ/1004: Regierungspressekonferenz vom 10. Juni 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 10. Juni 2015
Regierungspressekonferenz vom 10. Juni 2015

Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte, Krankenhausstrukturgesetz, Zweiter Bericht zum Anerkennungsgesetz, Zustimmung zur Unterzeichnung der Gründungsdokumente der Asian Infrastructure Investment Bank), finanzielle Lage Griechenlands, Situation im Jemen, Handelsbeziehungen zwischen den USA und Russland, G7-Gipfel, Treffen zwischen dem italienischen Ministerpräsidenten und dem russischen Präsidenten/Ukraine-Konflikt, nachrichtendienstliche Aktivitäten in Deutschland, Klimaabgabe für Braunkohlekraftwerke, TTIP, G7-Gipfel in Elmau, Vorratsdatenspeicherung, Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik, Beschaffung des Luftabwehrsystems MEADS

Sprecher: SRS'in Wirtz, Jäger (BMF), Alemany (BMWi), Schäfer (AA), Scholz (BMJV), Plate (BMI),


Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Ihnen allen herzlich willkommen! Ein kurzer Blick in die Themen des Kabinetts.

Das Kabinett hat heute zuerst den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen, also jener Anwälte, die in einem Unternehmen beschäftigt sind. Dabei bedurfte es nach verschiedenen Gerichtsurteilen des Bundesozialgerichts aus dem April des Jahres 2014 einiger Neuordnungen, und das ist jetzt mit dem Gesetzentwurf geschehen.

Es war zum Beispiel so, dass der Status dieser Syndikusanwälte bislang nicht eindeutig in Bezug auf die Frage geregelt war, ob sie Mitglied in den berufsständischen anwaltlichen Versorgungswerken sein können. In dem heute beschlossenen Gesetzentwurf gibt es eine klarstellende Regelung. Somit werden die Syndikusanwälte in Zukunft nun weitgehend mit den sonstigen Rechtsanwälten gleichgestellt.

Dann hat Bundesgesundheitsminister Gröhe das Krankenhausstrukturgesetz, kurz KHSG, vorgelegt. Hier geht es darum, dass die medizinische Qualität in den Krankenhäusern belohnt werden soll, indem sie besser vergütet werden soll. Das heißt, Krankenhäuser mit hoher Qualität sollen künftig bei der Abrechnung Zuschläge bekommen, und Krankenhäuser mit schlechter Qualität sollen entsprechende Abschläge erhalten.

Darüber hinaus geht es darum, mit der Hilfe eines Strukturfonds die Versorgungsstrukturen zu verbessern. Das heißt, es ist im Moment so, dass es an einigen Stellen und in einigen Fachrichtungen zu viele Krankenhausbetten gibt und an anderen zu wenig. Insofern soll dieses Gesetz dazu beitragen, dass man an dieser Stelle einen Ausgleich findet. Es wird also diesen Strukturfonds geben und damit können dann beispielsweise Krankenhäuser verschiedene Plätze in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren verwandeln. Für diesen Strukturfonds werden einmalig 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds eingebracht. Die Länder können die Mittel abrufen, allerdings zweckgebunden. Das heißt, dass für jeden Euro aus dem Fonds die Länder oder Krankenhausträger jeweils auch einen eigenen Euro mit aufbringen müssen. Insgesamt stehen für die Umstrukturierung eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Zu einer guten Behandlung im Krankenhaus gehört mit Sicherheit und zuallererst, dass es genügend gut ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger gibt; auch mit diesem Thema beschäftigt sich das Gesetz. Das heißt, es wird ein Förderprogramm aufgelegt, das "Pflege am Bett" heißt. Damit wird von 2016 bis 2018 dafür gesorgt, dass es eine bessere und ausreichende Ausbildung von Pflegerinnen und Pflegern gibt. Die Fördermittel für diesen Punkt betragen 660 Millionen Euro. Nach Ende dieses Förderprogramms, also ab dem Jahr 2019, stehen dann jährlich bis zu 330 Millionen Euro zur Verfügung. Die Krankenhäuser müssen auch in diesem Fall einen eigenen Anteil erbringen, der bei 10 Prozent der Personalkosten liegt.

Weiterhin hat das Kabinett den Zweiten Bericht zum Anerkennungsgesetz beschlossen. Das Anerkennungsgesetz gibt es seit dem Jahr 2012 und soll ausländischen Fachkräften erleichtern, in Deutschland den Arbeitsmarkt zu betreten beziehungsweise hier tätig zu werden. Es geht also darum, dass ausländische Berufsqualifikationen leichter oder besser hinsichtlich der Abwicklung anerkannt werden können.

Ein Beispiel aus dem Bericht, der heute im Kabinett Thema war: Von April 2012 bis Ende Dezember 2013 wurden 26.500 Anträge auf Anerkennung gestellt, und fast 96 Prozent dieser Anträge konnten auch positiv beschieden werden. Das heißt, der Berufsabschluss wurde entweder teilweise oder vollständig anerkannt.

Es geht darum, in dieser Hinsicht noch einiges zu verbessern: dass es zum einen bundesweite Standards für die Anerkennung von Berufsabschlüssen gibt, dass die Verfahrensgebühren zwischen den einzelnen Bundesländern vereinheitlicht werden und dass es auch möglichst schnell geht, wenn es um die Einrichtung der zentralen Gutachtenstelle der Länder für die Gesundheitsberufe geht. Ein sehr positives Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Beratungsstelle IHK-FOSA - die zentrale Stelle für IHK-Berufe -, die in Nürnberg ist und die an dieser Stelle sehr gute Arbeit leistet, weil sie dazu beiträgt, dass mehr Berufsabschlüsse anerkannt werden.

Dann hat die Bundesregierung heute im Kabinett ihre Zustimmung zur Unterzeichnung der Gründungsdokumente der asiatischen Infrastruktur-Investitions-Bank (Asian Infrastructure Investment Bank - AIIB) erteilt. Die Zeichnung soll am 29. Juni 2015 - also noch in diesem Jahr - in Peking erfolgen. Ziel dieser Bank ist es, die erhebliche Finanzierungslücke im Bereich Infrastruktur im asiatischen Raum zu schließen und dabei vor allem den Bedürfnissen weniger entwickelter Staaten der Region Rechnung zu tragen.

So viel zu den Themen im Kabinett.

Frage: Ich würde gerne wissen, ob inzwischen klar ist, wie hoch der deutsche Anteil an dieser AIIB sein wird.

Mit Blick zurück auf den G7-Gipfel: Gibt es nach den Verträgen, die unterzeichnet werden, für andere Interessenten - USA, Kanada und andere - die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt dazu zu kommen?

Jäger: Die Antwort kann ich gerne übernehmen. - Der deutsche Anteil am Startkapital der Bank wird 4,1 Prozent betragen. Das Kapital im Ganzen ist auf etwa 100 Milliarden US-Dollar angesetzt. Das heißt, wir werden eine Einzahlung, eine echte Einlage vornehmen, die sich auf über 900 Millionen Dollar belaufen wird, die wir in den Jahren 2016 bis 2019 entrichten werden. Dem werden wir Gewährleistungen in Höhe von 3,6 Milliarden Dollar zur Seite stellen. Damit dürfte Deutschland auf Platz vier der zukünftigen Anteilseigner sein. Das ganze Projekt ist so angelegt, dass es in der Zukunft möglich ist, dass auch neue und weitere Mitglieder dazu stoßen.

Frage: Frau Wirtz, treffen heute Abend in Brüssel Frau Merkel, Herr Hollande und Herr Tsipras zusammen?

SRS'in Wirtz: Ich habe entsprechende Presse- und Agenturmeldungen gesehen. Ich kann Ihnen an dieser Stelle noch nicht bestätigen, dass es zu einem solchen Treffen kommt. Sollte der griechische Ministerpräsident heute am Rande des Lateinamerika-Gipfels in Brüssel ein Gespräch mit dem französischen Staatspräsidenten und der deutschen Bundeskanzlerin wünschen, wird sich sicherlich eine Gelegenheit finden, ein solches Treffen zu realisieren.

Frage: Frau Wirtz, gestern Abend gab es ein Fraktionstreffen im Kanzleramt. Die Kanzlerin hat unter anderem wohl den SPD-Vorsitzenden über die Linie in der Griechenland-Frage informiert. Warum war der Bundesfinanzminister nicht dabei?

SRS'in Wirtz: Was ich Ihnen bestätigen kann, ist, dass die Bundeskanzlerin natürlich immer und fortwährend im Gespräch mit einzelnen Kabinettsmitgliedern ist. Ich kann Ihnen einzelne Treffen - auch das von Ihnen angesprochene - nicht bestätigen. Schon gar nicht kann ich sagen, was Ihre Frage ja suggeriert, dass es ein bestimmtes Thema gab, über das man sich unterhalten hat, und kann Ihnen auch nicht berichten, um welche Themen es ging.

Entsprechende Berichterstattung über das, was daraus gefolgert wurde, habe ich auch wahrgenommen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister auch in diesen Fragen der Griechenland-Finanzierung sehr eng und sehr vertrauensvoll zusammenarbeiten und dass es eine langjährige Zusammenarbeit gibt. Das ist in der Gegenwart so und wird auch in der Zukunft so sein.

Zusatzfrage: Deutet ein mögliches Fernbleiben - die Frage richtet sich auch an Herrn Jäger - auf einen möglicherweise unterschiedlichen Kurs der beiden?

SRS'in Wirtz: Ich möchte, wie gesagt, Herr Blank, kein Gespräch bestätigen. Gestern gab es bestimmt sehr viele Gespräche im Bundeskanzleramt - da bin ich ganz sicher -, aber ich kann Ihnen kein bestimmtes bestätigen. Zu Inhalten kann ich auch nichts sagen, auch keinen Negativausschluss, um was es nicht ging. Insofern kann ich daraus keine Rückschlüsse ziehen.

Zusatzfrage: Es ging allgemein über das Gespräch und die Haltung der Kanzlerin und des Bundesfinanzministers hinaus, ob nahtlose Übereinstimmung - das berühmte Blatt Papier - Übereinstimmung herrscht. Herr Jäger, vielleicht könnten auch Sie etwas dazu sagen. Ist Herr Schäuble genau der gleichen Meinung wie die Kanzlerin, was den Kurs gegenüber Griechenland angeht oder gibt es da Differenzen?

Jäger: Nein, das ist in der Tat der Fall.

Zusatzfrage: Was ist in der Tat der Fall? Dass es Differenzen gibt?

Jäger: Nein, dass die beiden, was die Griechenland-Politik angeht, definitiv an einem Strang ziehen. Es gibt eine glasklare Haltung der Bundesregierung in dieser Frage. Es ist eine Tatsache, dass die Kanzlerin mit ihren Kollegen im Europäischen Rat spricht; der Minister ist der Vertreter der Bundesregierung in der Eurogruppe; unser Staatssekretär, Herr Steffen, vertritt uns in der Euro-Arbeitsgruppe. In all diesen Gremien vertreten wir die gleiche Position.

Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich hier schon gesagt habe: Wir haben ein laufendes Programm, und dieses Programm haben wir im Deutschen Bundestag verlängert. Es gilt jetzt für die griechische Seite, es insofern zu verändern, als wir am 20. Februar eine Flexibilität eingebaut haben. Dem war bislang nicht so. Wir warten. Die Gespräche gehen jetzt sicher in eine entscheidende Phase; da sage ich Ihnen nichts Neues. Im Kern bleibt es aber dabei, dass diese Bundesregierung sehr dezidiert dafür eintritt, dass sich die drei Institutionen, inklusive IWF, mit dieser Frage beschäftigen, wer Ansprechpartner für die griechische Seite ist, was all diese technischen Dinge und die Fortentwicklung des Memorandums angeht. Ich kann nur noch einmal wiederholen, weil diese Frage im Umfeld des Besuchs von Herrn Varoufakis hochkam: Ein Schuldenschnitt ist für diese Bundesregierung kein Thema.

Frage: Ich würde gerne einmal eine Multiple-Choice-Frage stellen. Haben die neuen Reformpläne Griechenlands die Chance auf eine schnelle Einigung verbessert, verschlechtert oder unverändert gelassen? Ich meine die Liste, die am Montag geliefert worden ist.

Zweitens. Auch wenn Sie betonen, dass man an einem Strang zieht, lässt das ja durchaus die Möglichkeit, dass man diesen gemeinsamen Strang im Vorfeld erst in Diskussionen über unterschiedliche Haltungen entwickelt hat. Wenn ein wichtiger Abgeordneter der Koalition von einem "Bruch", von einer "Kluft" zwischen Kanzlerin und Bundesfinanzminister spricht, man innerhalb der Regierung von einem "Bruch" spricht, ist das nach Ihrem Dafürhalten ein Fantasiegebilde, ein Fehlverständnis oder muss man nicht doch unterschiedliche Positionen darstellen? Ich nenne als Beispiel, dass der Bundesfinanzminister zum Beispiel einen Ausstieg Griechenlands bei verschiedenen Gelegenheiten nicht mehr als Möglichkeit in Abrede gestellt hat. Das hat die Kanzlerin noch nie getan.

Jäger: Herr Heller, jetzt haben Sie mir ein ganzes Päckchen hingelegt. Ich fange mit der Multiple-Choice-Frage an. Ich weiß aber nicht, ob ich a, b, c oder d ankreuzen soll.

Es gibt eine gemeinsame Position der drei Institutionen, die im Anschluss an das Treffen im Kanzleramt in der vorvergangenen Woche erarbeitet worden ist. Das ist die relevante Gesprächsgrundlage für die Diskussion mit der griechischen Seite. Es steht den Griechen selbstverständlich offen, sich dazu zu äußern. Darum soll ja gerade gesprochen werden, und das ist im Kern der Prozess, der sich im Augenblick in Brüssel abspielt. Ich kann das von außen nicht bewerten. Die drei Institutionen führen diese Gespräche. Wir hoffen sehr, dass sie zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Es gibt von unserer Seite - weil wir nicht diejenigen sind, die diese Verhandlungen vor Ort in Brüssel führen - dazu keinen weiteren Kommentar.

Was Ihre zweite Frage angeht: Ich habe heute Morgen beim Frühstück auch den Deutschlandfunk gehört, und dabei ist mir vor Lachen fast die Semmel aus der Hand geflogen, als ich dieses Interview mitverfolgt habe. Sie sehen: Ab und zu kann öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch spaßig sein. Ich will dazu nicht viel sagen. Da sucht jemand die Chance und die Lücke, um ein bisschen öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen. Es sei ihm gegönnt.

Frage: Frau Wirtz, Sie sagten, dass Frau Merkel und der französische Präsident Herrn Tsipras treffen können, wenn er diesen Wunsch äußert. Gibt es vonseiten der Bundeskanzlerin Bedingungen für ein solches Gespräch oder reicht der Wunsch des griechischen Ministerpräsidenten?

Eine zweite Frage. Man spricht immer öfter von einer Verlängerung des Programms. Ist das für die Bundesregierung eine Option?

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal zu der Frage der Bedingungen: Nein. Sie hat gesagt, dass sie, wenn der griechische Ministerpräsident ein solches Gespräch wünscht, dazu bereit ist und sicherlich auch der französische Staatspräsident. Insofern steht dem dann nichts entgegen.

Was die Frage des dritten Programms anbelangt, so glaube ich, dass wir an dieser Stelle im Moment nicht stehen und dass es auch keine Frage ist, die jetzt zu entscheiden wäre. Der Verlauf, der Prozess ist klar umschrieben. Es geht darum, dass sich die drei Institutionen mit der griechischen Regierung zunächst einmal im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen einigen, die das zweite Paket betreffen. Die Vereinbarungen werden auf dieser Ebene getroffen. Es geht darum, dass die Solidarität, die die europäischen Länder Griechenland entgegenbringen, an bestimmte Bedingungen geknüpft ist - auch das ist nichts Neues -, und darüber wird derzeit verhandelt. Ich denke nicht, dass wir jetzt schon über ein drittes Paket spekulieren sollten, sondern "Let's cross that bridge when we come to it".

Zusatzfrage: Ich hatte eher die Verlängerung des zweiten Pakets im Kopf.

SRS'in Wirtz: Auch da ist es so, dass die Verhandlungen laufen und, wie gesagt, auch Bedingungen von der griechischen Regierung erfüllt werden müssen, damit es zu einer Auszahlung des laufenden Programms kommt. Insofern können wir an der Stelle nicht darüber spekulieren, ob Verlängerung, neues Programm oder wie auch immer etwas initiiert wird.

Frage: Herr Jäger, haben Sie einen Kommentar zu dem neuen Vorschlag der griechischen Regierung?

Jäger: Nein, den habe ich nicht.

Frage : Kleines Detail zu dem Spitzentreffen, über das wir eben gerade sprachen. Spielt dabei als weiterer Gast Herr Jean-Claude Juncker eine Rolle oder ist er außen vor? Ich meine, von der EU-Kommission gehört zu haben, dass Herr Juncker heute Abend jedenfalls keine Grundlage sieht, mit Herrn Tsipras zu sprechen. Bei dem Gespräch im Kanzleramt war er ja dabei. Ist das eine rein deutsch-französische Initiative oder kommen andere - Juncker, möglicherweise Dijsselbloem - noch dazu?

SRS'in Wirtz: Ich habe eben ja deutlich gemacht, dass ich zum einen noch keine Gespräche bestätigen kann, dass es ganz sicher zu irgendeinem Gespräch in dem einen oder anderen Gesprächsformat kommt. Ich habe, was die Initiative anbelangt, noch einmal gesagt, dass es auch darum geht, was die griechische Regierung will. Wenn die griechische Regierung Gesprächsbedarf hat und das auch artikuliert, dann wird sich die Bundeskanzlerin dem nicht verschließen. Ich kann Ihnen in Bezug auf ein Gespräch, von dem noch nicht klar ist, ob es überhaupt stattfindet, an der Stelle nicht schon sagen, wer daran teilnimmt. Da müssten Sie Herr Juncker beziehungsweise die Kollegen in Brüssel fragen, inwieweit Herr Juncker heute bereit ist, bilaterale Gespräche zu führen. Das kann ich Ihnen an der Stelle nicht beantworten.

Zusatzfrage: Sie haben das ja in Bezug auf den französischen Staatspräsidenten getan.

SRS'in Wirtz: Genau. In dem Fall wusste ich es auch.

Frage: Ich habe jetzt nicht ganz kapiert, ob die Initiative nur bei den Griechen liegt oder ob auch Frau Merkel gerne mit Herrn Tsipras reden möchte, ob sie gerne die Gelegenheit, auch die Initiative ergreifen würde. Oder ist es so, dass wir halt machen, was die Griechen wollen, also mit denen dann reden, wann sie mit uns - möglicherweise auch noch worüber - reden wollen.

SRS'in Wirtz: Es ist ja so, dass sich bei solchen Gipfeln immer die Möglichkeit zu bilateralen Gesprächen ergibt. Das ist dann eine vergleichsweise einfache Situation, wo man dann auch zusammenfindet. Wenn es so ist, dass es einen Gesprächsbedarf gibt und sich im Laufe des Tages noch einmal Punkte für die griechische Regierung ergeben, wo man das Gespräch sucht, wird die Kanzlerin diesem Wunsch nachkommen. Ganz klar ist ja auch - das möchte ich noch einmal betonen -, dass weder die französische noch die deutsche Regierung der erste Ansprechpartner ist, wenn es darum geht, weiter zu gucken, wie es in Bezug auf die Programme weiter geht. Diese Gespräche - das können wir nur immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen - werden auf der Ebene der drei Institutionen und der griechischen Regierung geführt. Dabei geht es um die konkreten Pläne.

Wenn es flankierend dazu (Gesprächswünsche gibt) - Sie wissen, dass sich die Kanzlerin auch in der Vergangenheit diesen Gesprächen gegenüber immer offen gezeigt hat und oft telefonisch oder direkt das Gespräch mit Herrn Tsipras geführt hat -, wird sie dem natürlich nachkommen, und dann wird das am Rande dieses Gipfels geschehen.

Zusatzfrage: Entschuldigung, die Frage war einfach zu kompliziert. Wird Frau Merkel heute das Gespräch mit Herrn Tsipras suchen: Ja oder nein?

SRS'in Wirtz: Wenn es sich ergibt, wird sie sich diesem Gespräch nicht verschließen.

Zusatzfrage: Sie wird es aber nicht proaktiv angehen?

SRS'in Wirtz: Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Frage: Bundesfinanzminister Schäuble hat sich gestern in der Fraktionssitzung der Union geäußert, und zwar zum Verhältnis zwischen der Bundeskanzlerin und Herrn Tsipras. Er soll dabei gesagt haben, dass Frau Merkel versucht, Herr Tsipras zur Räson, zur Einsicht zu bringen, dass es ihr aber nicht so ganz gelingt. Können Sie bestätigen, dass Frau Merkel solche Absichten verfolgt, dass es ein wichtiges Anliegen ist, Tsipras zur Räson zu bringen oder gibt es ganz andere Inhalte?

SRS'in Wirtz: Was Gespräche oder Äußerungen in der Unionsfraktion anbelangt, so kann ich diese gar nicht kommentieren, weil ich nicht dabei war und gar nicht sagen kann, welche Gespräche und Äußerungen dort gefallen sind.

Ich kann Ihnen zu den Absichten der Bundeskanzlerin sagen, dass sie darum bemüht ist, Griechenland in der Eurozone zu halten, dass sie in diesem Sinne auch viele Gespräche führt, gleichzeitig bei dieser Frage natürlich die drei Institutionen stark gefragt sind, die Bundeskanzlerin aber gleichzeitig auch betont, dass es einerseits, wie gesagt, darum geht, Griechenland im Euroraum zu halten, aber dass diese Hilfe, die Solidarität der europäischen Länder auch an gewisse Bedingungen geknüpft ist. Das ist das Bemühen der Bundeskanzlerin derzeit.

Zusatzfrage: Abgesehen von dem, was gestern in der Fraktionssitzung der Union gesagt worden ist: Sieht es die Bundeskanzlerin als ihre Aufgabe, Tsipras zur Räson zu bringen oder gibt es bei dem Gespräch eine ganz andere Atmosphäre, einen ganz anderen Umgangston?

SRS'in Wirtz: Die Bundeskanzlerin sieht es als ihre Aufgabe an, alles dafür zu tun, Griechenland in der Eurozone zu halten und zwar, wie gesagt, mit den erwähnten Bedingungen, die daran geknüpft sind.

Frage: Frau Wirtz, Herr Jäger, wenn der Zeitdruck so groß ist, gibt es die rechtliche Möglichkeit, dieses zweite Programm noch einmal zu verlängern? Ist dieses Programm beliebig oft verlängerbar?

Jäger: Theoretisch und im Grundsatz ist das möglich. Wir haben dieses Programm schon zweimal - im Dezember und zuletzt bis zum 30. Juni - verlängert. Diese Frage steht nur im Augenblick überhaupt nicht auf der Tagesordnung. Das Programm wurde verlängert, um es jetzt zum Monatsende hin zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Diese Gespräche laufen. Jetzt geht es um Inhalte, um die Erfüllung des Programms. Jede Diskussion über eine Verlängerung dieses Programms ist im Augenblick fehl am Platz.

Frage: Frau Alemany, gab es gestern ein Treffen zwischen Herrn Gabriel und der Bundeskanzlerin? Wenn ja, ging es dabei um die Frage Griechenland?

Alemany: Ich glaube, die Frage wurde schon in einer etwas anderen Tonalität gestellt, und sie wurde auch schon entsprechend von Frau Wirtz beantwortet.

Frage: Ich möchte noch einen Versuch starten, was ein mögliches Treffen der Kanzlerin mit Herrn Tsipras heute Abend angeht. Frau Wirtz, ich verstehe es immer noch nicht. Angesichts dessen, was auf dem Spiel steht - angesichts der Milliarden, mit denen Deutschland eventuell einspringen muss -, verstehe ich nicht, warum die Kanzlerin nicht aktiv auf Herrn Tsipras zugeht. Hat das protokollarische oder taktische Gründe?

Eine zweite Frage in diesem Zusammenhang. Sind die Telefonate, die zwischen Herrn Hollande, Frau Merkel und Herrn Tsipras geführt worden sind, auch nur auf Betreiben von Herrn Tsipras zustande gekommen oder hat sich die Kanzlerin an der Stelle aktiv um ein Gespräch bemüht?

SRS'in Wirtz: Herr Lange, ich denke, dass es im Zusammenhang mit dieser Griechenland-Frage nicht in allererster Linie darum geht, wer wen als erstes anspricht. Ich kann Ihnen noch einmal für die Bundesregierung ganz ausdrücklich sagen, dass, wenn ein solches Gespräch gewünscht wird - es kann ja sein, dass die griechische Regierung vielleicht gar nicht mit der deutschen Bundeskanzlerin reden will; man weiß es ja nicht - -

Zuruf : (akustisch unverständlich)

SRS'in Wirtz: Ich sage es noch einmal: Wenn der Wunsch von der griechischen Regierung geäußert wird, wird sich die Kanzlerin diesem Gespräch gegenüber sicherlich offen zeigen. Die Dynamik eines Gipfels ist immer eine eigene. Insofern kann ich auch nicht ausschließen, dass sich die beiden dort begegnen und dann ein Gespräch führen. Ich kann nur im Moment sagen: Wenn von der griechischen Regierung der Wunsch geäußert wird, werden die Bundeskanzlerin und auch der französische Staatspräsident diesem Wunsch sehr gerne nachkommen.

Was Gesprächskontakte in der Vergangenheit anbelangt, glaube ich, dass es auch nicht darum geht, wer wen als erstes angerufen hat. Das ist, glaube ich, nicht das Niveau, auf dem wir uns im Moment unterhalten, was die Griechenland-Rettung anbelangt. Es geht ja um die Inhalte und nicht um die Taktik, wer hier wen angerufen hat, um ein Treffen gebeten hat oder wie auch immer.

Die deutsche Regierung - vielmehr die Bundeskanzlerin - ist für ein Gespräch offen. Insofern werden wir einfach abwarten, wie sich ein solches Gespräch am Rande dieses Gipfels ergibt.

Frage: Frau Wirtz, Fakt ist, dass die griechische Regierung dieses Treffen wünscht.

SRS'in Wirtz: Wenn die griechische Regierung dieses Treffen wünscht und auch der Bundeskanzlerin gegenüber diesen Wunsch äußert, wird diesem Treffen nichts im Wege stehen. Ich kann im Moment dieses Treffen nur noch nicht bestätigen. Aber wenn der Wunsch gegenüber der Bundesregierung, der Bundeskanzlerin geäußert wird, wird es dieses Treffen geben. Ich glaube, dass wir an dem Punkt jetzt auch nicht weiterkommen.

Frage : Herr Schäfer, Vertreter der jemenitischen Opposition und Regierung treffen sich in diesen Tagen im Auswärtigen Amt. Sieht sich die Bundesregierung in einer Vermittlerrolle in diesem Konflikt, auch im Vorfeld der nächsten Genfer Konferenz?

Schäfer: Nein.

Zusatzfrage : Und was machen die hier?

Schäfer: Dass sich ein großes europäisches Land wie Deutschland für die Konflikte der Welt interessiert, wird Ihnen in den letzten 18 Monaten nicht entgangen sein. Dass wir über die zurzeit mit Gewalt ausgetragenen Konflikte im Jemen und um den Jemen herum in Sorge sind, können Sie sich auch denken. Dass die Bundesregierung in dieser Frage Gespräche führt, scheint mir völlig selbstverständlich zu sein. Das bedeutet aber in keiner Weise, eine Rolle einzunehmen, die uns in dieser Frage sicher nicht zusteht und die wir auch gar nicht übernehmen möchten.

Zusatzfrage : Was ist denn das Ziel dieses Treffens, wenn sie drei oder vier Tage hier sind und sich Vertreter der Regierung und der Opposition treffen? Was ist das Ziel?

Schäfer: Ich will das Treffen gar nicht bestätigen, Herr Towfigh Nia, sondern Ihnen nur sagen: Es ist aus unserer Sicht selbstverständlich, dass wir uns mit dem Konflikt beschäftigen und dass wir, genau wie andere Partner auch, nach Mitteln und Wegen suchen, wie zunächst erst einmal die Kampfhandlungen beendet werden können und das dann in einen politische Prozess mündet, bei dem alle Stakeholder in der jemenitischen Gesellschaft zusammenkommen, um eine Lösung für den inzwischen seit Monaten heiß ausgebrochenen, aber vorher auch schon schwelenden Konflikt und die Auseinandersetzung im Jemen selber zu finden.

Frage : Herr Schäfer, beobachtet das Auswärtige Amt, dass die USA einerseits EU-Sanktionen gegenüber Russland unterstützen, die US-Wirtschaft aber anderseits verstärkt Geschäfte mit den Russen macht?

Schäfer: Dem Außenminister ist diese Frage - ich glaube, in der letzten Woche von der "Osnabrücker Zeitung" - bereits einmal gestellt worden. Er hat darauf sinngemäß geantwortet: Es stimmt, dass die russische Regierung auf diesen Aspekt ganz besonderen Wert legt. Er hat allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Dimensionen letztlich nicht vergleichbar sind - weder der Vergleich des Handels zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem der Europäischen Union mit Russland, noch nicht einmal der Vergleich zwischen den Handelsbeziehungen der Vereinigten Staaten von Amerika mit Russland im Vergleich zu dem deutsch-russischen Handel. Die Dimensionen sind so unterschiedlich, dass man bei der Größenordnung und den Größenordnungsunterschieden daraus nicht unbedingt irgendeine politische Botschaft ableiten muss - weder die des Zynismus noch die des Pharisäertums, die Sie womöglich damit verbinden. Die mache ich mir ausdrücklich nicht zu Eigen. Im Gegenteil. Elmau, auch alle anderen Treffen mit unseren amerikanischen Partnern in der letzten Zeit, auch das G7-Außenministertreffen vor einiger Zeit, haben im Grunde nur bekräftigt, dass die Amerikaner und andere westlichen Partner der deutschen, der europäischen, der deutsch-französischen Ukraine- und Russland-Politik volle Unterstützung gewährt haben. Und das haben wir in Elmau gerade noch einmal gesehen.

Frage : Die Gelegenheit möchte ich natürlich nicht verstreichen lassen - Russland und im weiteren Sinne Obama/Merkel - und bei Frau Wirtz zu dem Foto des G7-Gipfels zu fragen, das gestern auf allen möglichen Titelbildern zu sehen war. Sie werden sich sicher auch im Kanzleramt darüber unterhalten haben, und vielleicht hat auch jemand die Kanzlerin gefragt. Um was ging es denn? Ging es vielleicht gerade um die Ukraine und um Herrn Putin, wenn die Kanzlerin so da steht und argumentiert? Haben Sie geklärt - das würde Sie bestimmt auch interessieren -, über was die Staats- und Regierungschefs geredet haben?

SRS'in Wirtz: Ich habe festgestellt, dass dieses Bild die Fantasie vieler Kollegen beflügelt hat und man viele entsprechende Kommentare in den sozialen Netzwerken gesehen hat. Insofern möchte jetzt ich der Fantasie keine Grenzen setzen, indem ich das Bild interpretiere und erzähle, worum es wirklich ging.

Zusatzfrage : Aber Sie wissen, um was es ging?

SRS'in Wirtz: Ich möchte dieses Bild nicht interpretieren und, wie gesagt, die Fantasie nicht beschneiden.

Zusatzfrage : Schon klar. Aber die Frage ist ja: Haben sich die Regierungssprecher - -

SRS'in Wirtz: Auch meine Fantasie ist groß.

Zusatzfrage : Wurde sozusagen Ihr Hunger, diese Fantasie zu befriedigen, gestillt? Sie werden es nicht sagen; das ist mir schon klar. Wurde das im Kanzleramt thematisiert? Wissen Sie letztendlich, um was es ging? Es ist klar, dass Sie es uns nicht sagen.

SRS'in Wirtz: Es wäre dann auch egal, ob ich es weiß oder nicht, wenn ich es eh nicht sage.

Frage : Frau Wirtz, die Interpretation einmal beiseite: War das Foto inszeniert?

SRS'in Wirtz: Sie werden an solchen Ereignissen bestimmt schon einmal teilgenommen haben. Es gab es in dem Fall die Möglichkeit, ein Foto mit allen Beteiligten, die an diesem Outreach-Gipfeltreffen in Elmau teilgenommen haben, zu machen. Dann sind Fotografen da, und dann machen Fotografen auch durchaus Fotos, wo vielleicht nicht alle beieinanderstehen, sondern dann sind Fotografen da, während sich die einzelnen Teilnehmer unterhalten. Ein solches Foto ist daraus entstanden.

Zusatzfrage: Also war es inszeniert?

SRS'in Wirtz: Nein. Ich würde sagen, dass es nicht inszeniert war. Ich habe Ihnen gerade verdeutlichen wollen, dass nach einem solchen Fototermin, der praktisch ein Gruppenfoto ist, Menschen miteinander ins Gespräch kommen. Dann sind auch noch Fotografen da - und so ist ein Foto entstanden.

Frage: Frau Wirtz, vielleicht auch Herr Schäfer: Heute ist Wladimir Putin in Mailand zur Expo. Es gibt ein Treffen mit Matteo Renzi. Haben vielleicht Frau Merkel und Herr Renzi in den letzten Tagen auch darüber gesprochen? Gibt es Erwartungen von diesem Treffen? Könnte Renzi vielleicht eine Rolle in dieser delikaten Phase spielen, oder ist dieses Treffen im Gegenteil ein bisschen als komisch interpretiert worden? Wie werten Sie diese Gelegenheit?

SRs'in Wirtz: Zunächst einmal ist es ja so, dass in Elmau - das hat ja auch die Bundeskanzlerin in ihrer Pressekonferenz am Montag deutlich gemacht - die Ukraine schon ein Thema der Gespräche war und man sich darüber ausgetauscht hat.

Was jetzt ganz konkret die Frage anbelangt, was die Bundeskanzlerin mit Herrn Renzi besprochen hat, dazu kann ich keine Stellung nehmen. Wer sich wann wie eingelassen hat, das kann ich nicht entsprechend kommentieren. Genauso wenig kann ich Gespräche kommentieren, die von Seiten der italienischen Regierung geführt werden.

Ich kann nur grundsätzlich sagen, dass natürlich jedes Gespräch zu begrüßen ist, das dazu führt, den Konflikt, den es um die Ukraine beziehungsweise an der Grenze der Ukraine gibt, zu entschärfen und dazu beizutragen, dass das Abkommen von Minsk auch durchgesetzt und umgesetzt wird.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Wirtz: Es gibt heute Berichte zu der Selektorenliste. Die Bundesregierung würde sich überlegen, einen Ermittler einzusetzen, der dann NSA-Untersuchungsausschuss und Parlamentarisches Kontrollgremium unterrichten soll. Können Sie das bestätigen? Ist die Überlegung so? Soll dieser Vorschlag für den Ermittler aus dem Bundeskanzleramt kommen?

SRS'in Wirtz: Zum einen: Entsprechende Berichte habe ich natürlich heute auch wahrgenommen. Das war ja prominent genug, um sie auch wahrnehmen zu können.

Nichtsdestotrotz wird es Sie jetzt nicht überraschen, dass ich zu Einzelheiten keine Stellung nehmen kann. Ich kann nur das sagen, was wir Ihnen von dieser Stelle auch in den vergangenen Pressekonferenzen immer wieder gesagt haben.

Das Konsultationsverfahren mit den USA läuft noch. Es wird so sein, dass es bis zur Sommerpause eine Entscheidung gibt (bezüglich der) Frage, wie man praktisch mit diesen Informationen umgeht. Dass es Gespräche zwischen dem Kanzleramt und dem Bundestag und auch den zuständigen Gremien gibt, das ist kein Geheimnis. Natürlich gibt es Gespräche zwischen diesen beiden Institutionen. Aber zum Inhalt dieser Gespräche kann ich keine Stellung geben. Insofern kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen, wie es um konkrete Vorschläge bestellt ist, die in den Berichten in der Tat zur Sprache gekommen sind.

Zusatzfrage: Wäre das denn für das Kanzleramt eine denkbare Variante?

SRS'in Wirtz: Der Konjunktur in Ihrer Frage verbietet mir schon eine Antwort. Es geht ja darum, dass es eine Einigung gibt beziehungsweise dass diese Fragen nach wie vor besprochen und diskutiert werden. Insofern möchte ich jetzt hier nicht auf mögliche Einigungen und Wege eingehen.

Frage: Bevor uns Herr Schäfer hier verlässt: Das Auswärtige Amt hat ja eine völkerrechtliche Expertise erstellt. Da ging es unter anderem darum, dass eine Untersuchungskommission vor zehn oder zwölf Jahren in den USA auch geheime deutsche Unterlagen ohne Zustimmung der deutschen Seite eingesehen hat. Es wurde damals nur mitgeteilt. Welche Folgen hat dieser Fall für den aktuellen Fall, Herr Schäfer?

Schäfer: Sie haben vor einigen Wochen schon einmal eine Frage zu diesem völkerrechtlichen Gutachten gestellt. Ich habe die Ergebnisse in ganz grober Form zusammengefasst. Das wiederhole ich gern. Das können Sie aber auch gern im Protokoll nachlesen. Alles, was darüber hinausgeht, ist vertrauliche Kommunikation innerhalb der Bundesregierung, in diesem Fall vom Auswärtigen Amt an das Bundeskanzleramt. Ich sehe mich deshalb leider nicht in der Lage, Ihnen dazu mehr zu sagen.

Frage: Frau Wirtz, es geht von der Thematik her auch um den Vermittlungsbeauftragten. Was kann ein Ermittlungs- oder Sonderbeauftragter leisten, was gewählte Parlamentarier nicht leisten können? Warum wird dieses Mittel überhaupt diskutiert?

SRS'in Wirtz: Ich möchte die Brücke, die Sie mir bauen, jetzt hier nicht betreten, weil es natürlich um die Inhalte der Berichterstattung geht, die es heute zu der Frage gab, wie das Parlament unterrichtet wird. Insofern kann ich zu diesen inhaltlichen Vorschlägen oder den inhaltlichen Aussagen, die in den Medien getroffen worden ist, keine Stellung nehmen. Insofern kann ich auch keine Vorschläge, die es dort gab, bewerten.

Zusatzfrage: Okay. Aber wir haben ja jetzt schon seit Wochen dieses Mittel am Horizont, was sich abzeichnet. Jeder Sonderbeauftragte, der eingesetzt werden könnte, würde möglicherweise von Vornherein aufgrund der Diskussion in der Presse als belastet gelten. Wer in diesem Land käme überhaupt als Sonderbeauftragter in Frage, wenn nicht Parlamentarier?

SRS'in Wirtz: Wie gesagt: Ich möchte mich jetzt nicht an den Spekulationen beteiligen. Was ich sagen kann: Es gibt Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Deutschen Bundestag. Vor der Sommerpause wird es eine Entscheidung in diesen Fragen geben. Dem möchte ich nicht vorweggreifen, indem ich jetzt darüber spekuliere, wer möglicherweise geeignet wäre, ein solches Amt auszufüllen und in welcher Funktion der- oder diejenige sein sollte.

Frage: Ich wollte vorhin nicht in dieses Proseminar zur Bildinterpretation einsteigen. Aber die Frage hat sich schon gestellt, ob Frau Merkel zu Herrn Obama gesagt hat "Wir sollen so viele Selektoren so vielen Leuten erzählen", und der arme Präsident konnte sich da nur noch an seinem Bänkchen festhalten. Ich möchte auf Folgendes hinaus: Gab es ein Gespräch zu diesem Thema zwischen den beiden? Falls ja, hat die Kanzlerin dann dieses Gespräch gesucht?

SRS'in Wirtz: Nein, dieses Thema war kein Thema in Elmau.

Zusatzfrage: Gar nicht.

Frage : Frau Wirtz, ich zitiere einmal die Kanzlerin:

"Alle Materialien aus dem Kanzleramt und - zum Teil ist das ja noch im Prozess - auch vom BND werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert; das ist für uns eine Selbstverständlichkeit."

Wenn diese Aussage gültig ist, dann müssen die Berichte über einen Ermittler, der die Selektorenliste begutachten soll, doch eine Ente sein, oder? Dann müssten Sie doch entschieden dagegen sein und sagen: So etwas wird es mit uns gar nicht geben, weil die Kanzlerin gesagt hat, es sei selbstverständlich, dass der Untersuchungsausschuss alles vom Kanzleramt bekomme. Dann müssen Sie das doch dementieren, oder nicht?

SRs'in Wirtz: Herr Jung, ich habe, glaube ich, relativ ausführlich dargestellt und klar gemacht, dass ich mich zu Berichterstattungen, die die Frage "Bericht an das Parlament" betreffen, inhaltlich hier nicht äußern werde. Dabei bleibe ich auch.

Zusatzfrage: Es geht um die Aussage der Kanzlerin, dass es eine Selbstverständlichkeit ist. Gilt diese Selbstverständlichkeit nicht mehr?

SRS'in Wirtz: Das kann ich auch noch einmal unterstreichen, dass das so ist. Das tue ich gern. Aber Sie haben mich ja nach einer Information gefragt, die es heute in den Medien gibt und mich um ein Dementi gebeten. Das werde ich nicht tun.

Frage: Jetzt dauert diese Diskussion hier schon mehrere Wochen an, seitdem die Vorwürfe da sind. Wie lange kann man das nach Meinung des Bundeskanzleramtes so fortlaufen lassen, auch diese - ich nenne es einmal - Blockadehaltung hier in der Bundespressekonferenz, auf diese Themen nicht genauer einzugehen und für Transparenz zu sorgen, ohne dass das Amt der Bundeskanzlerin massiv beschädigt wird?

SRS'in Wirtz: Zum einen habe ich gerade schon gesagt, dass es bis zur Sommerpause eine Entscheidung in dieser Frage geben wird. Das hat die Bundeskanzlerin selber auch noch einmal betont.

Zum anderen gibt es - das sage ich auch gern grundsätzlich noch einmal - bestimmte Verfahren in Deutschland, in denen Geheimdienste auch parlamentarisch kontrolliert werden. Es gibt parlamentarische Gremien im Bundestag. Das sind in dem Fall das Parlamentarische Kontrollgremium und der Untersuchungsausschuss in diesem Fall noch zusätzlich. Diesen Gremien gegenüber ist das Bundeskanzleramt als Rechts- und Fachaufsicht des BND auskunftsbereit und auch -willig. Dorthin werden die erforderlichen Dokumente, die erforderlichen Informationen, geliefert. Das sind die Gremien, in denen aufgeklärt werden soll. Deshalb ist das so, dass diese Aufklärung zwischen diesen Institutionen läuft.

Zusatzfrage: Es wirkt aber derzeit in der Öffentlichkeit nicht so, dass das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend informiert wird. Das G-10-Gremium hat Drohungen ausgesprochen. Auch wenn man sich mit Parlamentariern des NSA-Untersuchungsausschusses unterhält, insbesondere von der Opposition, deutet alles darauf hin, dass die Regierung ihre Mehrheitsverhältnisse nutzt, um das Thema klein zu bekommen. Wie bekommt man da wieder den Anschein herein, dass die Kanzlerin nicht alles versucht, um sich vor dem Parlament abzuschirmen und eigenes Fehlverhalten damit nicht zu diskutieren?

SRS'in Wirtz: Nun, es geht bei der Arbeit der Bundesregierung nicht um Anschein und Schein und Wirkung, sondern es geht darum, dass die notwendigen Informationen an die Gremien im Parlament geliefert werden und die Abgeordneten über die Vorgänge informiert werden. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Frage : Frau Wirtz, Sie, Herr Seibert und die Kanzlerin betonen ja immer, dass das Tolle an deutschen Geheimdiensten ist, dass sie demokratisch kontrolliert werden. Gilt das noch?

SRS'in Wirtz: Ich glaube, das können Sie den Ausführungen, die ich gerade getan habe, entnehmen.

Zusatzfrage : Nein, darum frage ich ja. Können Sie einmal erläutern, warum das noch gilt?

SRS'in Wirtz: Dann spulen Sie zurück und hören sich noch einmal an, was ich gerade gesagt habe.

Zusatzfrage : Das war nicht die Frage. Können Sie erläutern, warum das noch gilt?

SRS'in Wirtz: Weil es parlamentarische Gremien gibt, unter anderem das Parlamentarische Kontrollgremium und den Untersuchungsausschuss, die sich genau mit diesen Fragen beschäftigen.

Frage : Frau Wirtz, Sie hatten gerade eben gesagt, eine Entscheidung solle es vor der Sommerpause geben. Das habe die Kanzlerin selber noch einmal gesagt. War das heute Thema im Kabinett? Hat sie sich da geäußert?

SRS'in Wirtz: Nein.

Frage: Weil Sie gerade noch einmal auf das Prinzip der parlamentarischen Kontrolle eingegangen sind, Frau Wirtz: Wäre dieses Prinzip denn noch gewahrt, wenn das Kanzleramt jemanden benennt, der diese Selektorenliste durchschaut und dann sozusagen im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle die Ergebnisse an die Parlamentarier gibt?

SRS'in Wirtz: Es hilft, glaube ich, jetzt nichts, über die verschiedenen Wege zu spekulieren. Ich glaube, auch da gilt es, die Entscheidung abzuwarten und das dann zu kommentieren und zu bewerten.

Frage : Frau Wirtz, wenn ich mich richtig erinnere: Die FIFA hat damals auch ihre eigenen Ermittler eingesetzt, um zu ermitteln - -

SRS'IN WIRTZ: Ich weiß, welchen Kommentar Sie heute gelesen haben, Herr Jung.

Zusatz : Da kommt man auch allein drauf. - Also die FIFA hat ihre eigenen Ermittler eingesetzt, um zu ermitteln, ob da irgendetwas faul ist. Was dabei herausgekommen ist, wissen wir ja. Warum soll das jetzt von der Bundesregierung aus eine bessere Idee sein?

SRS'IN WIRTZ: Noch einmal: Zu Inhalten - -

Zusatzfrage : Das können Sie nicht beantworten?

SRS'IN WIRTZ: Das kann ich nicht beantworten.

Zusatz : Das sagt doch alles.

Frage: Erneut eine klare Nachfrage: Warum wählen wir Volksvertreter, wenn bei entscheidenden Fragestellungen dann Sonderbeauftragte eingesetzt werden?

SRS'IN WIRTZ: Ich glaube, wir wählen Volksvertreter, weil wir eine Demokratie sind, weil wir ein demokratisches System in Deutschland haben und Volksvertreter im Bundestag die Interessen des Volkes vertreten.

Zu Fragen nach Sonderermittlern kann ich mich nicht äußern, weil sie sich in einem bestimmten Zusammenhang für mich jetzt nicht stellen.

Frage: Ich wollte noch einmal auf Elmau zurückkommen und den Beschluss Ausstieg aus der Kohle. Was bedeutet das jetzt für die nationale Klimaabgabe für Kohlekraftwerke?

SRS'IN WIRTZ: Sie haben richtig angesprochen, dass es in Elmau entsprechende Beschlüsse zur Frage Klima gegeben hat und es schon länger einen Beschluss auf nationaler Ebene, also von der Bundesregierung, gibt, und zwar eine Reduktion der COissionen um 40 Prozent bis 2020. Zu diesem Ziel bekennt sich die Bundesregierung insgesamt. Die Wege, die zu diesem Ziel zu beschreiten sind, werden in erster Linie im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Aber die Bundeskanzlerin ist da auch ganz intensiv im Gespräch mit dem Wirtschaftsminister. Auch das Bundeskanzleramt insgesamt arbeitet daran.

Wie dieser Weg aussehen wird, über den gerade diskutiert wird, kann ich in der Natur der Sache liegend noch nicht beantworten, weil im Moment noch darüber diskutiert wird und ich insofern hier keine Ergebnisse vorwegnehmen kann. Ich kann nur sagen, dass daran intensiv gearbeitet wird.

Zusatzfrag: Was hält denn die Bundeskanzlerin von dem Vorschlag des Wirtschaftsministers, diese 22 Millionen Tonnen einzusparen?

SRS'IN WIRTZ: Ich möchte das nicht bewerten, weil ich keine Vorfestlegung machen möchte, auf welche Lösung man sich verständigt. Insofern kann ich nur sagen, dass die Kanzlerin da sehr intensiv mit dem Bundeswirtschaftsminister im Gespräch ist.

Frage: Es gibt ja Meldungen, dass die Kohleabgabe vom Tisch sei. Eine Frage an das Wirtschaftsministerium und Bundesregierung: Können Sie dazu etwas sagen?

Alemany: Das gibt mir gleich die Gelegenheit, das richtig zu stellen. Kein Vorschlag ist vom Tisch. Die Gespräche laufen noch.

Frage : Frau Wirtz, können Sie einmal kurz erläutern, warum die Einigung auf die Zwei-Grad-Obergrenze aktuell so gefeiert wird? Das haben Sie doch schon 2009 beim G8-Gipfel beschlossen.

SRS'IN WIRTZ: Sie meinen Heiligendamm?

Zusatz : Nein, 2009.

SRS'IN WIRTZ: Kopenhagen meinen Sie jetzt?

Zusatz : Das kann sein. Das war ein G8-Gipfel in 2009. Da wurde diese Zwei-Grad-Obergrenze auch beschlossen.

SRS'IN WIRTZ: Ich kann Ihnen nur noch einmal deutlich machen, dass es jetzt in Elmau durchaus weitreichende Beschlüsse in Bezug auf das Klima gegeben hat. Ich denke, man muss das auch noch einmal in der Gesamtheit dieser Beschlüsse sehen, dass es dort eine ganz klare Verbesserung im Vergleich zu früheren Gipfelbeschlüssen gibt.

Das fängt damit an, dass man sich ganz grundsätzlich auf ein Dekarbonisierungsziel geeinigt hat. 2007 ist dieses Stichwort zwar gefallen - ich habe jetzt die Bezugsgröße Heiligendamm -, aber jetzt ist ganz klar in den Beschlüssen von Elmau niedergelegt worden, dass bis zum Ende des Jahrhunderts dieses Dekarbonisierungsziel erreicht werden soll.

Auch die Klimafinanzierung - die 100 Milliarden zur Klimafinanzierung, die aus öffentlichen und privaten Mitteln zur Verfügung gestellt werden - ist ein wichtiger Bestandteil dieser Beschlüsse, die es jetzt im Zusammenhang mit G7 in Elmau gegeben hat. Ich denke, wenn man sich die Berichterstattung insgesamt anschaut, dann geht es darum, dass dieses Paket insgesamt gewürdigt wird.

Zusatzfrage : Wie definieren Sie eigentlich Beschlüsse? Das sind ja keine verbindlichen rechtlichen Beschlüsse, oder?

SRS'IN WIRTZ: Nein, das sind Beschlüsse.

Zuruf : Eine Wunschliste.

SRS'IN WIRTZ: Das ist eine Erklärung, an die sich die G7-Staaten gebunden fühlt.

Frage : Frau Alemany, Sie sagten gerade, kein Vorschlag sei vom Tisch beziehungsweise alle seien noch auf selbigem drauf. Nun gibt es ja diverse Alternativvorschläge zur Klimaabgabe, die man teilweise auch nachlesen kann - sei es der Vorschlag, die den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern, sei es der Vorschlag, bestimmte Kraftwerke vom Netz zu nehmen, beispielsweise ältere Braunkohlekraftwerke. Deshalb die Frage: Ist es für die Regierung vorstellbar, dass man die Klimaabgabe aufgeben könnte, wenn das Ziel, 22 Millionen Tonnen CO2 weniger einzusparen, auf anderem Wege - zum Beispiel einem der skizzierten - erreicht würde?

Alemany: Herr Geers, Sie wissen ja: Wir lieben Konjunktivfragen und hypothetische Fragen und beantworten diese auch nie.

Vielleicht lassen Sie mich Folgendes noch einmal klar erklären: Wir wollen das Klimaziel erreichen. Das Klimaziel bedeutet: Minus 40 Prozent CO2-Ausstoß bis 2020. Dazu gibt es einen Kabinettsbeschluss vom Dezember, der erklärt und errechnet, dass dazu noch 22 Millionen Tonnen CO2 einzusparen sind. Dazu haben wir einen Vorschlag vorgelegt. Wir versuchen natürlich, einen Vorschlag vorzulegen, der zum einen das Ziel erreicht zum anderen für den Stromendverbraucher und für den Kunden vertretbare Kosten auslöst. In diesen Leitplanken bewegen sich die Debatten. Da gibt es verschiedene Vorschläge - Sie haben es angesprochen. Diese Vorschläge werden von uns durchgeprüft; wir haben uns ja immer sehr offen für alle Diskussionsvorschläge gezeigt. Aber noch einmal: Dafür, einzelne Vorschläge - wie Kraft-Wärme-Kopplung; Sie haben es angesprochen - schon zu bewerten, ist es zu früh; denn es gibt innerhalb dieser Leitplanken, die ich eben genannt habe, verschiedene Stellschrauben, an denen man drehen kann.

Zusatzfrage : Trotzdem: All diese Alternativvorschläge zielen - teilweise erklärtermaßen - darauf ab, die Klimaabgabe zu verhindern - zumindest vonseiten derjenigen, die diese Vorschläge bringen. Deshalb noch einmal die Frage: Ist ein Szenario denkbar, in dem auf die Klimaabgabe verzichtet würde?

Alemany: Ihrer Einschätzung kann ich so nicht folgen. Es gibt durchaus gute Vorschläge, wie dieses Ziel zu erreichen ist, und die bewegen sich auch in unserem Rahmen. Da geht es nicht darum, die Klimaabgabe oder den Klimabeitrag vom Tisch zu nehmen.

Frage : Ich verliere ein bisschen den Überblick: Wie viele Vorschläge liegen denn im Moment auf dem Tisch?

Alemany: Es sind immer noch die, die die der Minister schon in der Aktuellen Stunde im Bundestag bestätigt hat.

Zusatzfrage : Es gilt also noch seine Klage, dass von der Industrie bislang noch keine Vorschläge gekommen seien? Oder hat sich das jetzt mit den Zeitungsberichten, die wir heute gelesen haben, geändert?

Alemany: Da gibt es keinen neuen Stand. Es gibt insgesamt unseren Vorschlag und zwei andere, die wir vertieft prüfen.

Frage : Frau Alemany, wenn Sie sagen, kein Vorschlag sei vom Tisch, dann heißt das aber auch: Es ist nicht mehr nur der Vorschlag des Ministers maßgeblich, sondern es werden auch die übrigen herangezogen?

Alemany: Alle guten Vorschläge und alle ernsten Bedenken sind für uns natürlich maßgeblich, das haben wir immer deutlich gemacht. Das meine ich auch mit dem Satz: Wir sind offen für Diskussionen. Wichtig ist uns nur, dass das Ziel der Bundesregierung auch eingelöst werden kann, ohne Stromkunden zu sehr zu belasten.

Frage : Frau Wirtz, zu TTIP: Die Kanzlerin hat gesagt, dass die USA der wichtigste Handelspartner für Deutschland seien. Auf welche Statistiken beruft sie sich da?

SRS'IN WIRTZ: Auf welche Äußerungen der Kanzlerin beziehen Sie sich da?

Frage : Ich glaube, das war im "Bericht aus Berlin" und ich habe das auch im "Handelsblatt" gelesen. Sie wurde wörtlich zitiert: USA ist der wichtigste Handelspartner.

SRS'IN WIRTZ: Wie gesagt, ich kann dieses wortwörtliche Zitat der Kanzlerin hier nicht bestätigen, so habe ich es jetzt also nicht im Ohr. Ich kann Ihnen sagen, dass die USA ein ausgesprochen wichtiger Handelspartner für Deutschland und auch für Europa sind und dass es auch deshalb darum geht, TTIP zu erarbeiten und voranzutreiben. Dazu gab es ja auch noch einmal ein Bekenntnis auf dem G7-Gipfel in Elmau. Ich bräuchte aber erst einmal eine Quelle, woher diese Aussage kommt, und auch eine klarere Aussage von dem Zitat der Kanzlerin.

Zusatzfrage : Können wir nachliefern. - Ich habe aber noch eine Frage: Hat sich die Kanzlerin eigentlich einmal mit den bisherigen TTIP-Verhandlungsergebnissen befasst, hat sie da also Einblick?

SRS'IN WIRTZ: Sie können davon ausgehen, dass maßgebliche politische Themen, die die Bundesregierung derzeit beschäftigen, auch in der Kenntnis der Bundeskanzlerin sind.

Zusatzfrage : Frau Wirtz, erstens haben Sie die Frage gerade nicht beantwortet, aber egal. - Der Streitpunkt Schiedsgericht hat zum Verschieben der Abstimmung im Europaparlament geführt. Welche Haltung hat denn die Kanzlerin zu Schiedsgerichten?

SRS'IN WIRTZ: Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Verhandlungen zu TTIP vom Grundsatz her bei den Kollegen im Bundeswirtschaftsministerium geführt werden. Ich kann Ihnen, wenn Sie die Abstimmung im EU-Parlament ansprechen, außerdem sagen, dass das eine Entscheidung einer Institution ist, die ich in diesem Zusammenhang nicht kommentiere. Abe wenn es weitere Fragen zu Schiedsgerichten oder Ähnlichem gibt, dann bin ich mir sicher, dass Frau Alemany Ihnen die Haltung der Bundesregierung gerne noch einmal erläutert.

Vorsitzender Leifert: Das war ein Steilpass - Frau Alemany.

Alemany: Den ich gerne annehme. - Herr Jung, unsere Haltung zu Schiedsgerichten - speziell die Haltung des Ministers, die er gegenüber auch der Kommission und auch gegenüber Herrn Froman eingebracht hat, als dieser vor Kurzem bei uns war - können Sie auf unserer Internetseite nachlesen. Ich will mich deswegen auf einige spezielle Aussagen konzentrieren.

Wie Sie wissen, haben wir Anfang Mai einen Vorschlag eingebracht, der unter anderem Dinge wie Berufungsinstanzen, Schiedsgerichte oder einen Internationalen Gerichtshof impliziert, die den Bedenken, die es bisher in der Debatte gab, entgegenkommen. Wenn Sie jetzt also nach dem alten Vorschlag zu privaten Schiedsgerichten fragen: Dieser liegt ja nicht mehr auf dem Tisch. Die Diskussion hat sich weiterentwickelt und es geht jetzt um Veränderungen. Wir haben unsere deutsche Position in der EU und auch gegenüber den Amerikanern sehr deutlich gemacht.

Zusatzfrage : Die Frage war: Wie steht die Kanzlerin zu Paralleljustiz?

SRS'IN WIRTZ: Frau Alemany hat die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage widergegeben.

Zusatzfrage : Ich wollte die Haltung der Kanzlerin wissen.

SRS'IN WIRTZ: Frau Alemany hat für die Bundesregierung die Haltung dargelegt, und dabei möchte ich es belassen.

Frage: Ich möchte ganz generell fragen, wie zufrieden die Kanzlerin mit dem Gipfel in Elmau ist.

SRS'IN WIRTZ: Sehr zufrieden.

Frage: Ich habe eine Frage an Wirtschaft, Innen und Justiz zum Thema Vorratsdatenspeicherung: Das verschiebt sich jetzt ja - ursprünglich war, glaube ich, einmal angedacht, das bis Juli über die Bühne zu bekommen, jetzt soll es später werden. Warum ist das so? Gibt es einen speziellen Grund dafür, dass später darüber abgestimmt werden soll?

DR. : Wenn ich jetzt angesprochen bin, kann ich gerne darauf reagieren. Wie Sie, denke ich, wissen, obliegt die Festlegung des Zeitplans für ein solches Gesetzgebungsvorhaben dem Parlament. Von daher kann ich Ihnen keine Gründe dafür mitteilen beziehungsweise kann das nicht bewerten oder dazu Stellung nehmen. Ich möchte, weil Sie jetzt von einer Verschiebung sprechen, vielleicht nur deutlich machen: Mir sind bisher keine anderen Zeitpläne bekanntgegeben, die hier jetzt hätten verschoben werden können. Ansonsten müssten Sie weitere Fragen an den Bundestag richten.

Vorsitzender Leifert: Herr Plate, wollen Sie das noch ergänzen?

Plate: Ergänzen nicht - ich kann das nur vollumfänglich so bestätigen, wie der Kollege es gesagt hat, und habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage : Herr Scholz, am Montag sagte Ihr Kollege, Herr Malachowski, zur Einbindung der Bundesdatenschutzbeauftragten in dieses Gesetzgebungsvorhaben:

"Am 15. Mai wurde der Bundesbeauftragten der Referentenentwurf zugeschickt. Die Frist zur Stellungnahme lief bis zum 19. Mai."

Ich habe einmal nachgeschaut: der 15. Mai war ein Freitag. Ich habe dann einmal bei der Datenschutzbeauftragten nachgefragt und erfahren: Das ist nachmittags um 17 Uhr eingegangen, und um 15 Uhr machen die da Feierabend. Das heißt, die haben nur den Montag Zeit gehabt, das zu prüfen, um Ihnen dann am Dienstag das Ergebnis dieser Prüfung mitzuteilen. Normalerweise werden einer Beauftragten für so eine Gesetzesprüfung mehr als vier Wochen Zeit gegeben. Warum war diesmal nur ein Tag notwendig?

DR. : Zunächst einmal muss man vielleicht sagen, dass das Gesetzgebungsvorhaben oder das Thema als solches, die verpflichtende Speicherung von Verkehrsdaten, schon seit Längerem in der politischen Diskussion ist. Im Vorfeld ist ja eine breite Debatte geführt worden, bis es auch zu einer politischen Einigung kam. Ansonsten kann ich nur das wiederholen, was wir dazu schon gesagt haben. Es ist richtig: Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist im Rahmen der Ressortbeteiligung am 15. Mai beteiligt worden und hat am 19. Mai auch eine Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgegeben. Diese Stellungnahme ist berücksichtigt worden.

Zusatzfrage : Die Frage war, warum man ihr nur einen Tag Zeit gibt, wenn es normalerweise mindestens vier Wochen zu dauern hat.

DR. : Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Zusatzfrage : Wer benennt diese Datenschutzbeauftragte?

DR. : Die wird im Bundestag gewählt.

Frage: Ich hatte in meiner vorherigen Frage deswegen nach Verschiebungen gefragt, weil ich gehört habe, das Bundeswirtschaftsministerium hätte in Brüssel eine entsprechende Notifizierung des Gesetzes - das muss man wohl vorher irgendwie anmelden, wenn man so etwas machen will - nicht rechtzeitig abgegeben, und deswegen würde sich das um drei Monate nach hinten verschieben. Stimmt das?

Alemany: Notifizierung bezüglich was?

Zusatz: Dass man dieses Gesetzesvorhaben zur Vorratsdatenspeicherung dort sozusagen bekanntmachen muss, einmal aushängen muss, sodass sich die anderen dazu äußern können - erst dann könne man darüber entscheiden. Trifft das zu? Ich hörte das und frage deshalb nach.

Alemany: Dazu liegen mir keine Informationen vor.

DR. : Ich kann dazu nur ergänzen, dass ein solches Notifizierungsverfahren läuft, das ist richtig.

Zusatzfrage: Wer ist dafür zuständig? Machen Sie das oder ist das bei der Wirtschaft?

DR. : Nach meiner Kenntnis haben wir das notifiziert.

Zusatzfrage: Sind Sie da in Zeitverzug geraten, war das also einmal anders geplant?

DR. : Nein, wir sind da nicht in Zeitverzug geraten. Generell muss man vielleicht sagen, dass Mitgliedstaaten der EU gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen von sogenannten Notifizierungsverfahren die Verpflichtung trifft, bestimmte nationale binnenmarktrelevante Rechtsakte anzuzeigen. Dann beginnt eine Stillhaltefrist, also ein Zeitraum, in dem der vorliegende Mitgliedstaat den betreffenden Rechtsakt nicht verabschieden kann. Dieses Verfahren läuft.

Frage: Auch in Richtung Justizministerium: Für Journalisten stellt sich ja die Frage, wie sie sich in der Zusammenarbeit mit Informanten und Whistleblowern nicht dem Vorwurf der Datenhehlerei aussetzen. Meine Frage zur Erarbeitung des Gesetzes: Welche Interessenvertreter aus den Medien oder der Presse waren bei der Erarbeitung des Gesetzes mit einbezogen und konnten eine Entscheidung treffen, ob sich das alles noch mit einer freien Pressearbeit vereinbaren lässt?

DR. : Sie meinen, wer im Vorfeld bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt war? Ich kann Ihnen keine detaillierten Auskünfte geben, mit wem unser Haus da gesprochen hat. Es haben zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Betroffenen stattgefunden.

Zusatzfrage: Könnten Sie das nachliefern? Insbesondere, ob Interessenverbände von Journalisten wie der Berufsverband "Freischreiber" beteiligt waren. Auch der DJV hat ja kritisiert, was da geplant ist. Es muss ja irgendwie auch in dieser Gruppe von Menschen nachgehört worden sein, wie die Haltung zu dem ist, was man da plant? Wenn man plant, diese Gruppe der Gefährdung des Vorwurfs der Datenhehlerei auszusetzen, sollte man bei der Findung des Gesetzes doch zumindest eine entsprechende Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt haben.

DR. : Wir können Ihnen sicherlich nachreichen, welche Verbände, welche betroffenen Kreise und Fachverbände den Gesetzentwurf erhalten haben und auch dazu Stellung genommen haben.

Vorsitzender Leifert: Das dann bitte über unseren Verteiler.

Frage : Der Bundesjustizministerin hat gesagt, dass er keine Fälle nennen könne, die ohne Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden können. Die Kanzlerin ist ja ein großer Fan der Vorratsdatenspeicherung: Frau Wirtz, kennen Sie solche Fälle?

SRS'IN WIRTZ: Die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung oder die Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, wie es richtigerweise heißt, ist ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das im Bundesjustizministerium sehr gut erarbeitet worden ist und eng mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt worden ist. Sie haben die Kollegen dazu ja auch schon gehört. Das soll als Stellungnahme für die Bundesregierung reichen.

Zusatzfrage : Die Frage war, ob Sie einen Fall nennen können.

SRS'IN WIRTZ: Ich kann Ihnen keinen Fall nennen - ich persönlich kann Ihnen keinen Fall nennen. Ich kann nur sagen: Dieses Gesetzesvorhaben ist in den Ressorts erarbeitet worden; insofern haben die Kollegen in diesem Zusammenhang auch für die Bundesregierung gesprochen.

Zusatzfrage : Kann irgendein anderer auf der Bank einen Fall nennen, der durch die Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden kann?

Plate: Ich möchte einmal ganz kurz das Wort ergreifen, damit nicht der Eindruck entsteht, nur, weil jetzt zufällig keiner einen ganz konkreten Fall, der sich irgendwann abgespielt hat, gäbe es solche Fälle nicht; dieser Eindruck wäre nämlich falsch. Die Sache ist die: Man nimmt natürlich keine Bücher mit jeweils 100 oder 150 Beispielfällen zu allen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung mit - so dick ist meine Tasche, ehrlich gesagt nicht.

Sie können aber davon ausgehen - und da wiederhole ich mich natürlich ein bisschen, da Sie eine fast identische Frage vor wenigen Wochen schon einmal gestellt haben -, dass sich die Bundesregierung selbstverständlich, wenn sie Gesetzesinitiativen einbringt, Gedanken über die Erforderlichkeit einer Gesetzesinitiative macht. Das ist im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung auch erforderlich und Standardprogramm. Selbstverständlich wurden insbesondere zwischen den Kernressorts, die an dieser Abstimmung beteiligt waren, zahlreiche Fallkonstellationen erörtert, in denen die Vorratsdatenspeicherung nach Einschätzung der Bundesregierung sehr hilfreich wäre. Ich sage absichtlich "Fallkonstellationen" - im Gegensatz zu konkreten Fällen -, da es ja ein Verbot der sogenannten Einzelfallgesetzgebung gibt. Für die Bundesregierung können einzelne Fälle, wie sie sich vielleicht einmal ereignet haben, natürlich eine Anregung sein, über generellen Regelungsbedarf nachzudenken, aber es geht der Bundesregierung immer um Fallkonstellationen, um ganze Gruppen von Fällen, in denen die Ermittlung erleichtert würde. Diese Gruppen von Fällen sind selbstverständlich zwischen den beteiligten Ressorts intensiv erörtert worden.

Frage: International hat sich Vorratsdatenspeicherung nicht bewährt. Die Frage nach konkreten Fällen, die dadurch gelöst worden und aufgeklärt worden sind oder wo dann Anschläge vermieden worden sind, konnte auch nirgendwo wirklich eindeutig beantwortet worden. Sie kommt hier jetzt mehrfach auf, und auch jetzt kann kein konkretes Beispiel geliefert werden. Was sind das für Fallkonstellationen und warum rechtfertigen sie VDS?

DR. : Vielleicht kann ich noch einmal an das anschließen, was der Kollege Plate gesagt hat. Vielleicht muss man noch einmal ganz grundsätzlich darauf hinweisen: Es geht hier nicht um die alte Vorratsspeicherung, wie sie vielleicht von vielen Sicherheitspolitikern gewünscht worden ist; es ist also keine Wiedereinführung der Vorratsspeicherung nach altem Muster. Insofern müssen auch die Auswirkungen dieser Regelung eigenständig bewertet werden. Das Gesetz sieht auch eine umfassende statistische Erfassung der Verkehrsdatenerhebung vor, die dann Basis für eine entsprechende Auswertung bietet. Insofern kann die Frage nach konkreten Beweisen so nicht beantwortet werden, denn wir haben das entsprechende Gesetz bisher noch nicht; wir haben in der Vergangenheit auch keins gehabt.

Ansonsten kann man vielleicht sagen - um das noch ein bisschen näher zu erläutern -, dass natürlich die Speicherung von Verkehrsdaten den Ermittlungsbehörden ein weiteres Instrument zur Aufklärung von schwersten Straftaten an die Hand gibt. Das kann beispielsweise Teil der Ermittlungen sein, die Hinweise auf Kommunikationsstrukturen und Netzwerke organisierter Kriminalität liefern. Dadurch können Hintermänner und Mittäter identifiziert werden. Mithilfe von Verkehrsdaten kann zum Beispiel auch ein Alibi überprüft werden. Es können also wertvolle Hinweise sein, die solche Verkehrsdaten bei der Ermittlungsarbeit liefern. Klar ist aber auch: Es ist natürlich nur ein Instrument bei der Aufklärung von schwersten Straftaten.

Frage : Am Montag ging es unter anderem schon um die Gefahrenabwehr, die ja auch im Gesetzentwurf drinsteht. Da konnten Sie keine Gefahren nennen, die durch die VDS abgewehrt werden könnten. Können Sie das mittlerweile - irgendeiner auf der Bank?

DR. : Vielleicht kann ich auch da einleitend etwas sagen: Vielleicht gibt es da Unklarheiten oder Missverständnisse.

Zusatz : Absolut!

DR. : Es ist so, dass der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben und der vom Kabinett beschlossen worden ist, zunächst einmal die Strafverfolgungsbehörden ermächtigen soll, bei besonders schweren Straftaten und unter Richtervorbehalt auf Verkehrsdaten zuzugreifen. Es geht also um die Strafverfolgung, um die Aufklärung von Straftaten.

Zusatzfrage : Darum geht es nicht - es geht um die Gefahrenabwehr.

DR. : Im Bereich der Gefahrenabwehr ist der Abruf durch Länder zulässig, wenn dieser zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes die Daten benötigen und eine entsprechende landesgesetzliche Erlaubnisregelung vorhanden ist. Die müsste also erst geschafft werden.

Zusatzfrage : Herr Scholz, welche Gefahren?

DR. : Ich sagte gerade: Es geht um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung sehr präzise Vorgaben gemacht. Die Länder müssen, wenn sie solche Erlaubnisregelungen vorsehen wollen, diese Vorgaben im Hinblick auf tatsächliche Anhaltspunkte und auf die Schwere der Gefahr für diese Fälle - ich habe es gesagt: Es geht um Leib, Leben und Freiheit - einhalten.

Vorsitzender Leifert: Ich bin mir sicher, dass dieses Thema hier nicht zum letzten Mal eine Rolle gespielt haben wird - vielleicht kann man aus dem dicken Buch mit 150 Einzelbeispielen beim nächsten Mal zwei mitbringen.

Zuruf : Ja!

Frage : Ich habe eine ganz einfache und eine ganz schnell zu beantwortende Frage: Morgen Abend ist Flüchtlingsgipfel. Wie wird die Öffentlichkeit informiert? Gibt es eine Pressekonferenz - wann und wo?

SRS'IN WIRTZ: Es ist ja so, dass dieses Treffen dazu dient, das Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder, das in der nächsten Woche, genauer gesagt am 18. Juni, im Bundeskanzleramt stattfinden wird, noch einmal konkret vorzubereiten. Insofern wird das morgen Abend eher den Charakter eines Vorbereitungstreffens haben und daher auch die Pressearbeit eher eingeschränkt sein. Ich gehe jetzt also nicht davon aus, dass es danach irgendwelche Statements oder Presseerklärungen gibt.

Frage: An das Verteidigungsministerium: Können Sie einmal kurz erläutern, warum die Bundeswehr ein neues Luftverteidigungssystem braucht?

Gerhartz: Den Bedarf zur Abwehr von Raketen, gegnerischen Flugzeugen, Drohnen etc. Das dient dem Schutz der Soldaten, dem Schutz der Bevölkerung - das ist ja auch das, was wir gerade ja auch in der Türkei machen. Das System, das wir heute haben, wird aber, so wie es designt ist, der Bedrohung, wie sie sich entwickeln wird, in zehn Jahren nicht mehr standhalten können; das System wird in zehn Jahren so auch nicht mehr versorgbar sein. Die Frage ist also: Wollen wir diesen Schutz unserer eigenen Truppen beziehungsweise der entsprechenden Bevölkerung, die zu schützen wir da sind, noch liefern können, dann müssen wir ein neues System aufsetzen. Das ist gestern entschieden worden. Das tun wir mit dem sogenannten MEADS-System, das jetzt zu entwickeln beziehungsweise zu beschaffen ist.

Mittwoch, 10. Juni 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 10. Juni 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/06/2015-06-10-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2015

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